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„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich

03.03.2021 – 07:00

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288
Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich


















"Werkstattaktion 23CY": Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 / Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich
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Köln (ots)

Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer „Überprüfung“ in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen.

Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser „stille Rückruf“, der kein Rückruf sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste.

Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab

Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: „VW könnte auf diesem Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf aufgefordert.“

Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie Motorstörungen. Um den Zusammenhang mit dem Update zu beweisen und eine kostenlose Reparatur zu erhalten, müssen Betroffene jedoch ein Gerichtsverfahren einleiten und einen teuren gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.

Daher sollten Eigentümer einem Software-Update nur dann zustimmen, wenn sie dazu aufgrund eines amtlichen Rückrufs durch das KBA verpflichtet werden. Der Durchführung eines freiwilligen Software-Updates im Rahmen der „Werkstattaktion 23CY“ sollte man keinesfalls zustimmen, selbst wenn dies etwa durch Werkstattprämien schmackhaft gemacht würde.

Immer mehr Abschalteinrichtungen kommen ans Licht

Der Wolfsburger Konzern war an Erfindungsreichtum kaum zu überbieten, wenn es um Methoden ging, mit denen die Messergebnisse bei Abgastests manipuliert werden. Lenkwinkelerkennung, Aufheizstrategie oder Thermofenster heißen die verwendeten Praktiken, mit denen im Test ein sauberes Ergebnis erzielt werden kann, während die Wahrheit auf der Straße mitunter ganz anders aussieht.

Der VW-Konzern legt zwar seine Hand dafür ins Feuer, dass zumindest beim Motor EA288 keine illegale Technik im Spiel sei. Das Unternehmen hat hierfür sogar seine umfangreiche Marketing-Maschinerie in Gang gesetzt. Aber jetzt zeichnet sich ganz eindeutig eine Trendwende ab. Dafür spricht das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 (OLG Köln; Az: 19 U 151-20).

„Dass es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt, passt gut ins Bild, das VW derzeit abgibt. Man vermeidet mit allen Mitteln, mediales Aufsehen auf den Motor EA288 zu lenken. Allerdings wird die Luft langsam sehr dünn, denn es wird immer deutlicher, dass dieser Motor ebenso manipuliert ist.“ so Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij. „Diese sogenannte Werkstattaktion geschieht also nicht zufällig ausgerechnet jetzt. Betroffene Kunden haben wie schon beim EA189 Anspruch auf Schadensersatz“.

Pressekontakt:

Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

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ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award

03.03.2021 – 11:47

Skoda Auto Deutschland GmbH

ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award


















ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award

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Mladá Boleslav (ots)

› Erster Erfolg für ŠKODA AUTO bei dem ausschließlich von Frauen vergebenen Preis

› Internationale Jury besteht aus 48 Automobil-Fachjournalistinnen aus 38 Ländern

› Vierte Generation des ŠKODA Bestsellers jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg

Der ŠKODA OCTAVIA hat beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award in der Kategorie ,Family Car‘ gewonnen. Für den tschechischen Automobilhersteller ist es der erste Erfolg bei der zehnten Auflage des internationalen Awards, der ausschließlich von Automobil-Fachjournalistinnen vergeben wird. Als einer von insgesamt neun Klassensiegern ist der ŠKODA Bestseller damit jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg: Das ,Women’s World Car of the Year 2020‘ wird am 8. März zum ,Internationalen Frauentag‘ bekanntgegeben. Die Jury bilden 48 Journalistinnen aus 38 Ländern von Argentinien bis Neuseeland.

Die vierte Generation des ŠKODA OCTAVIA bietet im Vergleich zum Vorgänger neben einem emotionaleren und dynamischeren Design ein noch großzügigeres Platzangebot und weiter gesteigerten Komfort, dazu höchste aktive und passive Sicherheit sowie modernste Konnektivität. Zum idealen Familienauto machen ihn auch die ŠKODA typisch herausragende Funktionalität und die vielen cleveren Detaillösungen. Zudem ist der OCTAVIA so sparsam und umweltschonend wie nie zuvor, da ŠKODA ihn antriebsseitig mit der größten Variantenvielfalt in der bisherigen Historie der Modellreihe anbietet. Er ist als Limousine und Kombi mit effizienten Benzin- und Dieselaggregaten, Erdgasantrieb* sowie Plug-in-Hybrid*- und Mild-Hybridtechnologie und mit Front- oder Allradantrieb erhältlich. Die Leistungsspanne reicht von 81 kW (110 PS)* bis 180 kW (245 PS)*.

Der ,Women’s World Car of the Year‘-Award wird seit 2011 vergeben, die Jury besteht ausschließlich aus Automobil-Fachjournalistinnen. In diesem Jahr beurteilten 48 Jurorinnen aus 38 Ländern alle neuen Modelle, die zwischen Januar und Dezember 2020 vorgestellt wurden und nominierten in jeder der insgesamt neun Kategorien zunächst drei Finalisten. In der Kategorie ,Family Car‘ setzte sich der OCTAVIA durch und ist damit jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg. Das ,Women’s World Car of the Year 2020‘ wird zum ,Internationalen Frauentag‘ am 8. März bekanntgegeben. Die Beurteilungskriterien sind beispielsweise Sicherheit, Qualität, Preis, Design, Fahrkomfort und Umweltfreundlichkeit.

Neuer OCTAVIA sammelt internationale Auszeichnungen

Mit dem Klassensieg beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award setzt der neue OCTAVIA eine beeindruckende Erfolgsserie bei internationalen Preisverleihungen fort. Im Februar 2021 gewann er bei der Leserwahl ,Best Cars 2021‘ des deutschen Fachmagazins ,auto motor und sport‘ die Importkategorie in der ,Kompaktklasse‘. Bereits im letzten Quartal 2020 hatte der OCTAVIA renommierte Auszeichnungen erhalten, unter anderem in den wichtigen Exportmärkten Österreich, Deutschland und der Schweiz. Besonders in der Kategorie Familienfahrzeug punktete er im Oktober 2020 beim britischen Magazin ,Auto Express‘, wo er neben dem Gesamtsieg als ,Car of the Year‘ den ,Auto Express New Car Award‘ in der Klasse ,Compact Family Car‘ erhielt. Die Leser des deutschen Fachmagazins ,AUTO Straßenverkehr‘ wählten ihn im Juni 2020 zum ,Familienauto des Jahres‘ in der Kategorie ,Bestes Design‘ bei Fahrzeugen bis 25.000 Euro.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

* Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.

OCTAVIA iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,2 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 11,1 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 28 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA COMBI iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,4 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 11,6 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 31 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA 1,5 TGI G-TEC DSG 96 kW (130 PS)

innerorts 4,5 kg/100km, außerorts 2,8 – 2,7 kg/100km, kombiniert 3,5 – 3,4 kg/100km, CO2-Emissionen kombiniert 95 – 93 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA COMBI 1,5 TGI G-TEC DSG 96 kW (130 PS)

innerorts 4,6 – 4,5 kg/100km, außerorts 2,9 – 2,8 kg/100km, kombiniert 3,5 kg/100km, CO2-Emissionen kombiniert 96 – 95 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA 1,0 TSI 81 kW (110 PS)

innerorts 6,0 l/100km, außerorts 3,9 – 3,8 l/100km, kombiniert 4,7 – 4,6 l/100km, kombiniert 0 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 107 – 105 g/km, CO2-Effizienzklasse B/A

OCTAVIA COMBI 1,0 TSI 81 kW (110 PS)

innerorts 6,1 – 6,0 l/100km, außerorts 4,0 l/100km, kombiniert 4,8 – 4,7 l/100km, kombiniert 0 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 109 – 107 g/km, CO2-Effizienzklasse A

OCTAVIA RS 2,0 TSI DSG 180 kW (245 PS)

innerorts 9,0 l/100km, außerorts 5,1 – 5,0 l/100km, kombiniert 6,5 l/100km, CO2-Emissionen kombiniert 150 – 148 g/km, CO2-Effizienzklasse C

OCTAVIA COMBI RS 2,0 TSI DSG 180 kW (245 PS)

innerorts 9,0 l/100km, außerorts 5,1 – 5,0 l/100km, kombiniert 6,6 – 6,5 l/100km, CO2-Emissionen kombiniert 151 – 149 g/km, CO2-Effizienzklasse C

Pressekontakt:

Ulrich Bethscheider-Kieser
Leiter Produkt- und Markenkommunikation
Telefon: +49 6150 133 121
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Benzin spürbar teurerPreis für Rohöl sinkt

03.03.2021 – 13:08

ADAC

Benzin spürbar teurer
Preis für Rohöl sinkt


















Benzin spürbar teurer / Preis für Rohöl sinkt
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München (ots)

Die Kraftstoffpreise sind gegenüber der Vorwoche gestiegen. Wie der ADAC meldet, kostet ein Liter Super E10 im bundesweiten Mittel 1,437 Euro und damit 2,4 Cent mehr als vor einer Woche. Wie die wöchentliche Preisauswertung des ADAC weiter zeigt, fällt der Preisanstieg bei Diesel etwas schwächer aus: Für einen Liter müssen die Autofahrer derzeit 1,308 Euro bezahlen, das sind 0,9 Cent mehr. Zumindest was die größer gewordene Preisdifferenz zwischen den beiden Sorten betrifft, bedeutet die jüngste Preisentwicklung einen Schritt hin zu einer Normalisierung.

Der verzeichnete Anstieg der Kraftstoffpreise fällt zusammen mit dem Rückgang am Rohölmarkt. So ist der Preis für ein Barrel Rohöl der Sorte Brent binnen Wochenfrist von 65 auf rund 63 US-Dollar gesunken – eine baldige preisliche Entspannung auch an den Zapfsäulen wäre damit nach Ansicht des ADAC naheliegend.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

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T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?

02.03.2021 – 13:17

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?


















Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?
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Mönchengladbach (ots)

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geht es am 24. März 2021 unter anderem darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss. Dieser Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen zu äußern.

Könnte das Oberlandesgericht Oldenburg als nächstes Oberlandesgericht gegen die Daimler AG urteilen und damit den Dieselabgasskandal um die Premiummarke Mercedes-Benz weiter verschärfen? Danach sieht es bei dem Verfahren aus, das das Oberlandesgericht Oldenburg für den 24. März 2021 angesetzt hat. Im Kern geht es darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss.

„Der Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Es wäre ein weiteres Beispiel dafür, dass ein Oberlandesgericht ein erstinstanzliches Urteil aufhebt, weil die Klage mit dem Hinweis abgewiesen wurde, der Kläger habe das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung nicht hinreichend dargelegt und einen Vortrag ins Blaue hinein gehalten. Wenn jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die Begründung als ausreichend erachtet, weil eben der Kläger gar nicht konkreter werden könnte, ist das ein absoluter Durchbruch. Dann kann sich Daimler nicht mehr darauf beziehen, dass der Kläger nicht ausreichend zu seinen Vorwürfen Stellung beziehen kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. Er erwartet, dass das Oberlandesgericht Oldenburg dieser Argumentation der Daimler AG einen Riegel vorschiebt – und dass Landgerichte in Zukunft daher Dieselklagen nicht mehr mit Bezug auf diesen Punkt ablehnen können.

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen äußern müsste. Das bezieht sich auch dezidiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Im umgekehrten Falle könne auch die Daimler AG nicht einfach das Vorliegen ohne jede weitere Erklärung bestreiten. Die Daimler AG trifft damit die sekundäre Darlegungslast. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine Entlastung von den Vorwürfen geben.

Zudem nimmt das OLG Oldenburg deutlich Stellung, dass eine etwaige Beweisaufnahme nur dann erfolgen kann, wenn die Beklagte einem zu bestellenden Sachverständigen die Software komplett nach dessen Maßgabe offenbart. Die Beklagte möge daher mit der Berufungserwiderung mitteilen, in welcher Weise sie ihr berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Zuge der Beweisaufnahme geschützt sehen möchte. Dass eine Beweiserhebung nur durch Einsichtnahme in die Programmierung geschehen könne, liege auf der Hand.

„Ein weiterer Höhepunkt ist die Aussage des Gerichts, in einer Programmierung, die im Wesentlichen nur im Prüfstand die Abgase normgerecht aufbereitet, eine illegale Abschalteinrichtung und damit eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB zu sehen. Das sei mit dem VW-EA189 vergleichbar, aber insofern pikanter, als dass die Täuschung raffinierter angegangen worden wäre als bei der Volkswagen AG, deren Dieselmanipulation mit dem Lenkradeinschlag verbunden ist. Die Schlupflöcher der Daimler AG werden immer mehr geschlossen. Das ist äußerst positiv für geschädigte Verbraucher!“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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Dr. Gerrit W. Hartung
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Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung

02.03.2021 – 14:29

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung


















Bonn (ots)

Vor dem Corona-Gipfel am 3. März hat sich der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für eine schnelle Öffnung des Automobilhandels ausgesprochen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Was im Service- und Werkstattbereich funktioniert, das lässt sich problemlos auf den Fahrzeugverkauf übertragen.“

Selbstverständlich habe jeder Betrieb den Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern im Blick. Deshalb plädiere auch der ZDK für die Einführung intelligenter Systeme zur Infektionserkennung und -rückverfolgung, wie zum Beispiel Schnell- und Selbsttests sowie digitale Tracking-Tools durch Scannen eines QR-Codes bei Betreten und Verlassen des Autohauses. Ganz entscheidend sei es aber auch, das Tempo beim Impfen zu erhöhen.

„Der Automobilhandel ist besonders auf das Frühjahrsgeschäft angewiesen“, so der ZDK-Präsident. „Nun droht es wieder den Bach runterzugehen – das wäre das zweite Mail in zwölf Monaten. Bleiben die Händler auf bestellten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe. Die Substanz ist bei vielen Händlern aufgezehrt. Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für die Wiedereröffnung, und das möglichst einheitlich bundesweit. Regionale Insellösungen tragen eher zur weiteren Verunsicherung der Menschen bei.“ Nicht nur den Kfz-Betrieben, sondern auch der gesamten Lieferkette der Automobilwirtschaft mit ihren 1,3 Millionen Beschäftigen drohe ein verheerender Schaden, wenn der Lockdown erneut verlängert werden sollte.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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Bonn (ots)

Vor dem Corona-Gipfel am 3. März hat sich der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für eine schnelle Öffnung des Automobilhandels ausgesprochen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Was im Service- und Werkstattbereich funktioniert, das lässt sich problemlos auf den Fahrzeugverkauf übertragen.“

Selbstverständlich habe jeder Betrieb den Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern im Blick. Deshalb plädiere auch der ZDK für die Einführung intelligenter Systeme zur Infektionserkennung und -rückverfolgung, wie zum Beispiel Schnell- und Selbsttests sowie digitale Tracking-Tools durch Scannen eines QR-Codes bei Betreten und Verlassen des Autohauses. Ganz entscheidend sei es aber auch, das Tempo beim Impfen zu erhöhen.

„Der Automobilhandel ist besonders auf das Frühjahrsgeschäft angewiesen“, so der ZDK-Präsident. „Nun droht es wieder den Bach runterzugehen – das wäre das zweite Mail in zwölf Monaten. Bleiben die Händler auf bestellten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe. Die Substanz ist bei vielen Händlern aufgezehrt. Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für die Wiedereröffnung, und das möglichst einheitlich bundesweit. Regionale Insellösungen tragen eher zur weiteren Verunsicherung der Menschen bei.“ Nicht nur den Kfz-Betrieben, sondern auch der gesamten Lieferkette der Automobilwirtschaft mit ihren 1,3 Millionen Beschäftigen drohe ein verheerender Schaden, wenn der Lockdown erneut verlängert werden sollte.

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