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phoenix persönlich: Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zu Gast bei Michael Krons, Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr

11.03.2021 – 15:22

PHOENIX

phoenix persönlich: Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zu Gast bei Michael Krons, Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr


















Bonn (ots)

„Unser Planet Erde leidet an multiplem Organversagen“, konstatiert der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht mit Blick auf die Corona-Pandemie, den Klimawandel und das Artensterben. Selbst wenn der Fokus zurecht auf der Bekämpfung der Corona-Pandemie liege und der Klimawandel endlich auch die nötige Aufmerksamkeit erführe, dürfe das dritte große Zukunfts-Problem, das Artensterben, auf keinen Fall aus dem Blick geraten, fordert Glaubrecht. Für ihn stellt das Artensterben das größte Problem dar, das der Mensch durch seine Lebensweise auch noch befördere.

Die Vernichtung der Tropenwälder, die Plünderung der Ozeane, eine „Übernutzung“ der Erde in sämtlichen Lebensbereichen wie auch ein ansteigendes Bevölkerungswachstum könnte ein weltweites Massenaussterben der Arten, das sechste in der Erdgeschichte, zur Folge haben, warnt Glaubrecht.

In der Sendung phoenix persönlich äußert Matthias Glaubrecht, Professor für Biodiversität der Tiere, zu der Frage, ob Pandemien sich überhaupt verhindern lassen und dazu, warum er das Artensterben für das zentrale Thema hält.

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Klöckners Vorschläge zur GAP-Umsetzung: Fatales Signal für Artenvielfalt, Systemwechsel bleibt aus – Gemeinsames Pressestatement von BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und DNR

11.03.2021 – 14:51

NABU

Klöckners Vorschläge zur GAP-Umsetzung: Fatales Signal für Artenvielfalt, Systemwechsel bleibt aus – Gemeinsames Pressestatement von BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und DNR


















Berlin (ots)

Am vergangenen Freitag hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Gesetzentwürfe zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 vorgelegt. Die Verbände BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring kritisieren die vorliegenden Entwürfe und das übereilte Vorgehen scharf: Ein echter Systemwechsel in der Agrarpolitik bleibt weiterhin aus, das Artensterben wird durch die Fortsetzung des verfehlten Subventionssystems weiter verschärft. Kritik üben die Verbände auch an der kurzen Frist von drei Tagen, in denen die zivilgesellschaftlichen Verbände Stellung zu den vorliegenden Entwürfen beziehen konnten. Eine angemessene Bewertung war in dieser kurzen Zeit unmöglich. Nun plant Bundesministerin Julia Klöckner, die Entwürfe am 24. März in das Bundeskabinett einzubringen. Der Rahmengesetzgebungsprozess zur GAP auf europäischer Ebene, der die Grundlage für die nationale Gesetzgebung bildet, ist bislang jedoch noch gar nicht abgeschlossen.

Dazu die Verbände: „Mit dieser Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik riskiert Deutschland weitere Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof. Es gibt weiterhin viel zu wenig Geld, um konkrete Agrarumwelt- und Klimaleistungen gezielt zu fördern. So können Landwirte nicht die Beiträge zum Schutz von Biodiversität und Klima leisten, die viele von ihnen gerne erbringen würden. Seit Jahren besteht ein massives Finanzierungsdefizit bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und die Bundesregierung weigert sich mit diesen Gesetzesentwürfen erneut, dieses Problem anzugehen.

Das Ambitionsniveau der Gesetzentwürfe wird den Herausforderungen der Landwirtschaft in dieser Dekade in keiner Weise gerecht und widerspricht eindeutig den Zielen des Europäischen Green Deals. Mindestens zehn Prozent der Agrarflächen sollten zu unbewirtschafteten Zufluchtsorten für Insekten und Vögel werden, um das Artensterben aufzuhalten. Klöckners Vorschlag spricht dagegen nur von drei Prozent, die als Bedingung für die Verteilung von steuerfinanzierten Fördergeldern gelten sollen. Wirksame und sinnvolle Anreize zu Investitionen in mehr Tierschutz, einem der spezifischen Ziele der GAP, fehlen gänzlich.

Klöckner prescht hier im nationalen Alleingang vor. Während auf EU-Ebene noch über die Ausgestaltung der GAP verhandelt wird, will Deutschland mit diesen Gesetzen bereits die Details der nationalen Ausgestaltung festlegen. Kein anderer EU-Mitgliedstaat greift dem Trilog-Prozess so sehr vor wie Deutschland. Wir bezweifeln, dass dieser Plan gerichtsfest und genehmigungsfähig ist.“

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BUNDjugend: Celia Wicher, Mitarbeiterin Landwirtschaft und Ernährung
Tel.: +49 1512 3266029 E-Mail: celia.wicher@bundjugend.de

Deutscher Tierschutzbund: Lea Schmitz, Pressereferentin
Tel.: +49 228 60496-34 E-Mail: schmitz@tierschutzbund.de

Greenpeace: Matthias Lambrecht
Mobil: +49 151 4243 3135 E-Mail: matthias.lambrecht@greenpeace.org

NABU: Konstantin Kreiser, stellv. Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik
Mobil: +49 172 41 797 30 E-Mail: Konstantin.Kreiser@NABU.de

WWF Deutschland: Wiebke Elbe, Pressereferentin
Telefon: +49 30 311777-219 Mobil: +49 151 18854950 E-Mail: Wiebke.Elbe@wwf.de

DNR-PressestelleThorsten Greb | Koordinator Presse und Kommunikation
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11.03.2021 – 14:51

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Klöckners Vorschläge zur GAP-Umsetzung: Fatales Signal für Artenvielfalt, Systemwechsel bleibt aus – Gemeinsames Pressestatement von BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und DNR


















Berlin (ots)

Am vergangenen Freitag hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Gesetzentwürfe zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 vorgelegt. Die Verbände BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring kritisieren die vorliegenden Entwürfe und das übereilte Vorgehen scharf: Ein echter Systemwechsel in der Agrarpolitik bleibt weiterhin aus, das Artensterben wird durch die Fortsetzung des verfehlten Subventionssystems weiter verschärft. Kritik üben die Verbände auch an der kurzen Frist von drei Tagen, in denen die zivilgesellschaftlichen Verbände Stellung zu den vorliegenden Entwürfen beziehen konnten. Eine angemessene Bewertung war in dieser kurzen Zeit unmöglich. Nun plant Bundesministerin Julia Klöckner, die Entwürfe am 24. März in das Bundeskabinett einzubringen. Der Rahmengesetzgebungsprozess zur GAP auf europäischer Ebene, der die Grundlage für die nationale Gesetzgebung bildet, ist bislang jedoch noch gar nicht abgeschlossen.

Dazu die Verbände: „Mit dieser Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik riskiert Deutschland weitere Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof. Es gibt weiterhin viel zu wenig Geld, um konkrete Agrarumwelt- und Klimaleistungen gezielt zu fördern. So können Landwirte nicht die Beiträge zum Schutz von Biodiversität und Klima leisten, die viele von ihnen gerne erbringen würden. Seit Jahren besteht ein massives Finanzierungsdefizit bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und die Bundesregierung weigert sich mit diesen Gesetzesentwürfen erneut, dieses Problem anzugehen.

Das Ambitionsniveau der Gesetzentwürfe wird den Herausforderungen der Landwirtschaft in dieser Dekade in keiner Weise gerecht und widerspricht eindeutig den Zielen des Europäischen Green Deals. Mindestens zehn Prozent der Agrarflächen sollten zu unbewirtschafteten Zufluchtsorten für Insekten und Vögel werden, um das Artensterben aufzuhalten. Klöckners Vorschlag spricht dagegen nur von drei Prozent, die als Bedingung für die Verteilung von steuerfinanzierten Fördergeldern gelten sollen. Wirksame und sinnvolle Anreize zu Investitionen in mehr Tierschutz, einem der spezifischen Ziele der GAP, fehlen gänzlich.

Klöckner prescht hier im nationalen Alleingang vor. Während auf EU-Ebene noch über die Ausgestaltung der GAP verhandelt wird, will Deutschland mit diesen Gesetzen bereits die Details der nationalen Ausgestaltung festlegen. Kein anderer EU-Mitgliedstaat greift dem Trilog-Prozess so sehr vor wie Deutschland. Wir bezweifeln, dass dieser Plan gerichtsfest und genehmigungsfähig ist.“

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Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

Deutscher Imkerbund e. V.

Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten


















Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten
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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Klöckners Vorschläge zur GAP-Umsetzung: Fatales Signal für Artenvielfalt, Systemwechsel bleibt aus – Gemeinsames Pressestatement von BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und DNR

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Am vergangenen Freitag hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Gesetzentwürfe zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 vorgelegt. Die Verbände BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring kritisieren die vorliegenden Entwürfe und das übereilte Vorgehen scharf: Ein echter Systemwechsel in der Agrarpolitik bleibt weiterhin aus, das Artensterben wird durch die Fortsetzung des verfehlten Subventionssystems weiter verschärft. Kritik üben die Verbände auch an der kurzen Frist von drei Tagen, in denen die zivilgesellschaftlichen Verbände Stellung zu den vorliegenden Entwürfen beziehen konnten. Eine angemessene Bewertung war in dieser kurzen Zeit unmöglich. Nun plant Bundesministerin Julia Klöckner, die Entwürfe am 24. März in das Bundeskabinett einzubringen. Der Rahmengesetzgebungsprozess zur GAP auf europäischer Ebene, der die Grundlage für die nationale Gesetzgebung bildet, ist bislang jedoch noch gar nicht abgeschlossen.

Dazu die Verbände: „Mit dieser Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik riskiert Deutschland weitere Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof. Es gibt weiterhin viel zu wenig Geld, um konkrete Agrarumwelt- und Klimaleistungen gezielt zu fördern. So können Landwirte nicht die Beiträge zum Schutz von Biodiversität und Klima leisten, die viele von ihnen gerne erbringen würden. Seit Jahren besteht ein massives Finanzierungsdefizit bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und die Bundesregierung weigert sich mit diesen Gesetzesentwürfen erneut, dieses Problem anzugehen.

Das Ambitionsniveau der Gesetzentwürfe wird den Herausforderungen der Landwirtschaft in dieser Dekade in keiner Weise gerecht und widerspricht eindeutig den Zielen des Europäischen Green Deals. Mindestens zehn Prozent der Agrarflächen sollten zu unbewirtschafteten Zufluchtsorten für Insekten und Vögel werden, um das Artensterben aufzuhalten. Klöckners Vorschlag spricht dagegen nur von drei Prozent, die als Bedingung für die Verteilung von steuerfinanzierten Fördergeldern gelten sollen. Wirksame und sinnvolle Anreize zu Investitionen in mehr Tierschutz, einem der spezifischen Ziele der GAP, fehlen gänzlich.

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Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

Pressekontakt:

Petra Friedrich, presse@imkerbund.de, Tel. 0228/9329218 o.
0163/2732547

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Original-Content von: Deutscher Imkerbund e. V., übermittelt

Veröffentlicht am

Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

Deutscher Imkerbund e. V.

Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten


















Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten
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Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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