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Nicht ausreichend: Beschlüsse zu Fangquoten zwischen Norwegen, Großbritannien und der EU

17.03.2021 – 15:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Nicht ausreichend: Beschlüsse zu Fangquoten zwischen Norwegen, Großbritannien und der EU


















Berlin (ots)

-  Gemischte Bilanz: Fangquoten für vier von sechs Fischarten entsprechen wissenschaftlichen Empfehlungen, Fangquoten für Hering und Nordseekabeljau oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Fischereiministerin Klöckner zu mehr Transparenz auf  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Initiative Our Fish bewerten die zwischen Norwegen, Großbritannien und der EU ausgehandelten Fangquoten als ersten Schritt in die richtige Richtung. Fangquoten für vier von sechs Fischarten für 2021 sind im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen festgelegt worden. Die DUH kritisiert jedoch, dass die Überfischung der gemeinsam genutzten Fischbestände des Herings und Nordseekabeljaus von Norwegen, Großbritannien und der EU fortgeführt wird. Auch fordert die DUH von Fischereiministerin Klöckner, dass die deutsche Zivilgesellschaft Zugang zu den Verhandlungen erhält. Während die Fischindustrie seit jeher Teil der deutschen Delegation ist, bleiben Naturschutzverbände außen vor.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Festlegung der Fangquoten zwischen der EU, Großbritannien und Norwegen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er reicht jedoch nicht aus. Wenn wir zu einer Erholung der Fischpopulationen und Meeresökosysteme kommen wollen, müssen ab jetzt alle Fangquoten an den wissenschaftlichen Empfehlungen für nachhaltige Fischerei orientiert werden. Die zuständigen Ministerinnen und Minister müssen endlich ein Ende der Überfischung einleiten. Gesunde Fischpopulationen und Meere sind wichtig, um die Klimakrise abzumildern. Auch brauchen wir mehr Transparenz in den Verhandlungen. Fischereiministerin Klöckner sollte sich an Großbritannien und den Niederlanden ein Beispiel nehmen und auch Nichtregierungsorganisationen Zugang zu den Verhandlungen gewähren. Naturschutzverbände gehören an den Verhandlungstisch, wenn es um die Gesundheit der Meere geht.

Links:

Link zu trilateralen Verhandlungsergebnissen: https://ec.europa.eu/fisheries/cfp/international/agreements/norway

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dr. Katja Hockun, Projektmanagerin Meeresnaturschutz
030 2400867-895, hockun@duh.de

Rebecca Hubbard, Programmdirektorin Our Fish
+34 657669425, rebecca@our.fish

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Berlin (ots)

-  Gemischte Bilanz: Fangquoten für vier von sechs Fischarten entsprechen wissenschaftlichen Empfehlungen, Fangquoten für Hering und Nordseekabeljau oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Fischereiministerin Klöckner zu mehr Transparenz auf  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Initiative Our Fish bewerten die zwischen Norwegen, Großbritannien und der EU ausgehandelten Fangquoten als ersten Schritt in die richtige Richtung. Fangquoten für vier von sechs Fischarten für 2021 sind im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen festgelegt worden. Die DUH kritisiert jedoch, dass die Überfischung der gemeinsam genutzten Fischbestände des Herings und Nordseekabeljaus von Norwegen, Großbritannien und der EU fortgeführt wird. Auch fordert die DUH von Fischereiministerin Klöckner, dass die deutsche Zivilgesellschaft Zugang zu den Verhandlungen erhält. Während die Fischindustrie seit jeher Teil der deutschen Delegation ist, bleiben Naturschutzverbände außen vor.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Festlegung der Fangquoten zwischen der EU, Großbritannien und Norwegen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er reicht jedoch nicht aus. Wenn wir zu einer Erholung der Fischpopulationen und Meeresökosysteme kommen wollen, müssen ab jetzt alle Fangquoten an den wissenschaftlichen Empfehlungen für nachhaltige Fischerei orientiert werden. Die zuständigen Ministerinnen und Minister müssen endlich ein Ende der Überfischung einleiten. Gesunde Fischpopulationen und Meere sind wichtig, um die Klimakrise abzumildern. Auch brauchen wir mehr Transparenz in den Verhandlungen. Fischereiministerin Klöckner sollte sich an Großbritannien und den Niederlanden ein Beispiel nehmen und auch Nichtregierungsorganisationen Zugang zu den Verhandlungen gewähren. Naturschutzverbände gehören an den Verhandlungstisch, wenn es um die Gesundheit der Meere geht.

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PIRATEN Niedersachsen halten Imkerschein für überflüssig

17.03.2021 – 12:19

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN Niedersachsen halten Imkerschein für überflüssig


















Hannover (ots)

In der heutigen Sitzung des Landtages wird in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Regierungsparteien SPD und CDU diskutiert. Sein Ziel ist die Einführung eines Imkerscheins als Voraussetzung zur Ausübung der Imkerei. [1] Die PIRATEN Niedersachsen kritisieren das Konzept als nicht zielführend und in vorliegender Form als überflüssig.

„Sachkunde ist richtig und wichtig. Damit wäre mit diesem Gesetzentwurf ein erster Schritt getan, wenn nicht schon jetzt die freiwillige Schulung angehender Imker durch die Verbände gewährleistet wäre. [2] Hier wird also wieder mal ein Bürokratiemonster geschaffen, was schlicht überflüssig ist und all diejenigen vor den Kopf stößt, die schon jahrelang sehr verantwortungsvoll imkern. Man muss sich wirklich fragen, ob hier Aktionismus die Triebfeder war, oder ob den Regierungsparteien das Gespür für die wichtigen Themen abhanden gekommen ist“, so Annette Berndt, themenpolitische Sprecherin Landwirtschaft der PIRATEN Niedersachsen. „Viel wichtiger wäre nämlich, nicht durch neue Restriktionen die private Imkerei zu behindern, sondern die ehrenamtlichen Verbände bei ihrem freiwilligen Ausbildungsangebot zu unterstützen und die Untersuchungsleistungen der Institute niederschwellig zugänglich zu machen. Die Motivation, sich ein Bienenvolk zuzulegen, liegt sicherlich im Bestreben nach Artenschutz und einer positiven Wirkung für die Natur. Daher sind hier große Chancen, dass ein gutes Angebot seitens des Landes zur Wissensvermittlung über Honigbienen und über das breite Spektrum der Wildbienen freiwillig gerne angenommen würde.“

Wildbienen bleiben vollkommen unberücksichtigt

„In der Begründung finden sich keine Fakten oder Zahlen, die eine Notwendigkeit für einen Imkerschein belegen, sondern nur vage Beschreibungen grundsätzlich möglicher Probleme.

In keiner Form wird sich mit den Wildbienen auseinander gesetzt, die alle in ihrer Art gefährdet sind [3]. Das zeigt wieder einmal, dass hier ein Hang zur Kontrolle und Überregulierung oder verborgen gehaltener Gründe statt der angeblich naturschutzrechtlichen Aspekte den eigentlichen Anlass bieten. Hinsichtlich des Artenschutzes ist der vorgelegte Entwurf zumindest nicht zielführend.

Im „Niedersächsischen Weg“ [4] hat sich die Landesregierung doch gerade die Basis für aktiven Artenschutz erarbeitet, hier könnte mehr getan werden“, kritisiert Jens Golland, Kandidat der PIRATEN Niedersachsen zur Bundestagswahl 2021 [5] mit dem Schwerpunkt Umweltpolitik. „Hier fehlt der Aspekt, dass Landwirte unterstützt werden bei der Ansiedelung von Wildbienen, um biologischer Vielfalt mehr Raum zu geben. Und dabei wäre es so wichtig, ein Angebot für Wildbienen zu schaffen, den sie sind Zuchtbienen zumeist unterlegen, wenn sie um die Nahrungsgrundlage konkurrieren müssen.“

Quellen:

[1] https://ots.de/LQ8N5N

[2] https://deutscherimkerbund.de/172-DIB_Nachwuchsfoerderung

[3] https://ots.de/87asXm

[4] https://www.niedersachsen.de/niedersaechsischer-weg

[5] https://ots.de/uhe4IU

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Piratenpartei Niedersachsen
Thomas Ganskow
Haltenhoffstr. 50
30167 Hannover

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PIRATEN Niedersachsen halten Imkerschein für überflüssig

17.03.2021 – 12:19

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN Niedersachsen halten Imkerschein für überflüssig


















Hannover (ots)

In der heutigen Sitzung des Landtages wird in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Regierungsparteien SPD und CDU diskutiert. Sein Ziel ist die Einführung eines Imkerscheins als Voraussetzung zur Ausübung der Imkerei. [1] Die PIRATEN Niedersachsen kritisieren das Konzept als nicht zielführend und in vorliegender Form als überflüssig.

„Sachkunde ist richtig und wichtig. Damit wäre mit diesem Gesetzentwurf ein erster Schritt getan, wenn nicht schon jetzt die freiwillige Schulung angehender Imker durch die Verbände gewährleistet wäre. [2] Hier wird also wieder mal ein Bürokratiemonster geschaffen, was schlicht überflüssig ist und all diejenigen vor den Kopf stößt, die schon jahrelang sehr verantwortungsvoll imkern. Man muss sich wirklich fragen, ob hier Aktionismus die Triebfeder war, oder ob den Regierungsparteien das Gespür für die wichtigen Themen abhanden gekommen ist“, so Annette Berndt, themenpolitische Sprecherin Landwirtschaft der PIRATEN Niedersachsen. „Viel wichtiger wäre nämlich, nicht durch neue Restriktionen die private Imkerei zu behindern, sondern die ehrenamtlichen Verbände bei ihrem freiwilligen Ausbildungsangebot zu unterstützen und die Untersuchungsleistungen der Institute niederschwellig zugänglich zu machen. Die Motivation, sich ein Bienenvolk zuzulegen, liegt sicherlich im Bestreben nach Artenschutz und einer positiven Wirkung für die Natur. Daher sind hier große Chancen, dass ein gutes Angebot seitens des Landes zur Wissensvermittlung über Honigbienen und über das breite Spektrum der Wildbienen freiwillig gerne angenommen würde.“

Wildbienen bleiben vollkommen unberücksichtigt

„In der Begründung finden sich keine Fakten oder Zahlen, die eine Notwendigkeit für einen Imkerschein belegen, sondern nur vage Beschreibungen grundsätzlich möglicher Probleme.

In keiner Form wird sich mit den Wildbienen auseinander gesetzt, die alle in ihrer Art gefährdet sind [3]. Das zeigt wieder einmal, dass hier ein Hang zur Kontrolle und Überregulierung oder verborgen gehaltener Gründe statt der angeblich naturschutzrechtlichen Aspekte den eigentlichen Anlass bieten. Hinsichtlich des Artenschutzes ist der vorgelegte Entwurf zumindest nicht zielführend.

Im „Niedersächsischen Weg“ [4] hat sich die Landesregierung doch gerade die Basis für aktiven Artenschutz erarbeitet, hier könnte mehr getan werden“, kritisiert Jens Golland, Kandidat der PIRATEN Niedersachsen zur Bundestagswahl 2021 [5] mit dem Schwerpunkt Umweltpolitik. „Hier fehlt der Aspekt, dass Landwirte unterstützt werden bei der Ansiedelung von Wildbienen, um biologischer Vielfalt mehr Raum zu geben. Und dabei wäre es so wichtig, ein Angebot für Wildbienen zu schaffen, den sie sind Zuchtbienen zumeist unterlegen, wenn sie um die Nahrungsgrundlage konkurrieren müssen.“

Quellen:

[1] https://ots.de/LQ8N5N

[2] https://deutscherimkerbund.de/172-DIB_Nachwuchsfoerderung

[3] https://ots.de/87asXm

[4] https://www.niedersachsen.de/niedersaechsischer-weg

[5] https://ots.de/uhe4IU

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Europa: Der wilde Patient ist krankZahlen der Europäischen Kommission bestärken Negativtrend – die Deutsche Wildtier Stiftung fordert die „Magische 7“ für eine Trendwende

16.03.2021 – 09:00

Deutsche Wildtier Stiftung

Europa: Der wilde Patient ist krank
Zahlen der Europäischen Kommission bestärken Negativtrend – die Deutsche Wildtier Stiftung fordert die „Magische 7“ für eine Trendwende


















Hamburg (ots)

„Wenn sich Europas Biodiversität erholen soll, muss gehandelt werden“, sagt Prof. Dr. Klaus Hackländer, Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung, angesichts des aktuellen EU-Berichtes über den Zustand der Natur in Europa. „Der Druck, dem viele Arten ausgesetzt sind, ist immens – die Folgen dramatisch.“ Der Rückgang der Arten hängt zwar auch mit dem Klimawandel zusammen, ist aber vor allem auf die anhaltende Intensivierung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zurückzuführen. Das führt schließlich zu drastischen Eingriffen in die Lebensräume von Wildtieren. „Dabei sind Erfolge im Naturschutz schon mit wenigen Maßnahmen möglich. „Wenn wir sieben Prozent der genutzten Fläche als unproduktive Fläche einfach der Natur überlassen, bedeutet das für die Artenvielfalt eine überaus positive Trendwende“, betont Prof. Dr. Hackländer. Die „Magische 7“ ist ein wissenschaftlich belegter Weg, um dem fortschreitenden Artensterben die Dynamik zu nehmen. „Bleiben sieben Prozent der genutzten Fläche unbeackert, hat die Natur ein Mindestmaß an Chancen – Insekten, Vögel und Säugetiere finden Nahrungsplätze und Brutgebiete. Wildtiere gewinnen mit der Magischen Sieben Lebensraum“, sagt Prof. Dr. Hackländer.

Wie notwendig zum Beispiel Brachflächen in der Agrarlandschaft sind, zeigt das „Gesundheitszeugnis“ der EU über den Erhaltungszustand von geschützten Arten und Lebensräumen in Europa. Alle sechs Jahre geben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission eine Art Zustandsbericht der Natur auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet ab. Dieser Zustandsbericht wird von der EU Kommission erfasst und zusammengeführt. Die Negativ-Hitliste der Belastungen für geschützte Lebensräume, Pflanzen und Tiere wird von der Landwirtschaft angeführt. „Und gerade an diesem Punkt kann die Magische Sieben für den wilden Patienten heilsam sein“, sagt Hackländer. „Denn durch die Intensivierung in der Landwirtschaft sind mehr als ein Fünftel aller geschützten Arten und Lebensräume betroffen.“

Natürlich führen neben der Landwirtschaft auch die Flächenversiegelung und die nicht nachhaltige Forstwirtschaft zum Artenverlust in der Kulturlandschaft. Im Bericht aus Deutschland (Stand 2020) weist das Bundesamt für Naturschutz daraufhin, dass 63% aller nach EU-Recht geschützten Arten und 69% der entsprechenden Lebensräume unter Druck stehen. Insbesondere Wiesen und Weiden, aber auch Seen und Flüsse sowie Küsten sind am stärksten betroffen. Ist die Situation für eine gefährdete Tierart besonders prekär, dann wird dieser ein „schlechter Erhaltungszustand“ attestiert. In Deutschland ist dies zum Beispiel bei Feldhamster, Wimpernfledermaus, Sumpfschildkröte, Moorfrosch, Äsche oder Edelkrebs der Fall. „Wir brauchen neben anderen Maßnahmen mehr Renaturierungsprogramme, ein Umdenken in der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, damit die Biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft Europas eine Überlebenschance hat“, fordert der Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Aktuell hängt das Schicksal der Wildtiere in Deutschland insbesondere von den Verhandlungen zur Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik ab. Denn dort wird gerade diskutiert, wieviel Prozent der Fläche als ungenutzt den Wildtieren zur Verfügung gestellt wird.

Auch die Weltnaturschutzunion IUCN ist davon überzeugt, dass sich die Erhaltung der Biodiversität und deren Nutzung nicht ausschließen. Die Deutsche Wildtier Stiftung arbeitet daher neben dem Schutz natürlicher Lebensräume auch an einer wildtierfreundlichen Bewirtschaftung der Kulturlandschaft. „Naturschutz darf sich nicht nur auf kleine Paradiese inmitten einer ausgeräumten Landschaft beziehen, sondern muss in die Fläche!“, so Hackländer. Dann bewirkt die Magische Sieben wahre Wunder.

Quelle Bfn: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/bericht_lage_natur_2020.pdf

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Eva Goris Pressesprecherin Telefon: 040 9707869-13 E.Goris@DeWiSt.de
www.DeutscheWildtierStiftung.de

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Deutsche Umwelthilfe gratuliert Rewilding Oder Delta zum Traumtaler 2020 für grenzüberschreitende Renaturierung

12.03.2021 – 10:57

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe gratuliert Rewilding Oder Delta zum Traumtaler 2020 für grenzüberschreitende Renaturierung


















Berlin (ots)

-  Rewilding Oder Delta erhält Traumtaler 2020 der Deutschen Postcode Lotterie in Höhe von einer Million Euro 
-  DUH-Projektarbeit seit 2013 ebnete den Weg für Rewilding am Stettiner Haff 
-  Förderung wird in der grenzüberschreitenden Ueckermünder Heide verwendet  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Verleihung des Traumtalers 2020 der Deutschen Postcode Lotterie an den Verein Rewilding Oder Delta für Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen am Stettiner Haff. Die Region in Vorpommern und dem polnischen Westpommern ist eine der vielfältigsten Regionen Mitteleuropas und besteht aus einem Mosaik aus Heiden, Feuchtgebieten, Wäldern, Wiesen und Fließgewässern. Der Preis ist erstmals mit einer Million Euro dotiert.

„Wir gratulieren dem Rewilding Oder Delta zum Traumtaler 2020. Ich freue mich außerordentlich über diese Auszeichnung eines innovativen Naturschutzansatzes, der auf die Mitwirkung der Menschen vor Ort setzt. Die DUH ist stolz darauf, gemeinsam mit den anderen Gründerorganisationen wie dem Transnationalen Unternehmensnetzwerk Odermündung HOP und der polnischen Organisation TPRIIG ein Stück zu dieser Arbeit beigetragen zu haben“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Seit 2012 führt die DUH gemeinsam mit den genannten Organisationen in der Region Naturschutzprojekte durch, die etwa vom Bundesamt für Naturschutz, dem Krombacher Artenschutzprojekt und nicht zuletzt auch von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert wurden.

Der Traumtaler 2020 soll insbesondere für die Finanzierung von Maßnahmen zur Renaturierung in der 1.000 Quadratkilometer großen Ueckermünder Heide verwendet werden. Dieses weitläufige Waldgebiet an der deutsch-polnischen Grenze, das von den Flüssen Uecker, Randow und Beeke durchzogen wird, ist einer der artenreichsten Lebensräume des Deltas. Einer der seltensten Brutvögel Deutschlands, der Schreiadler, ist hier zu finden. Die DUH hat zusammen mit dem NABU bereits Brut- und Nahrungshabitate dieser Vögel verbessert. Kraniche und Seeadler brüten ebenfalls in den Wäldern und Mooren der Heide, wo sich auch ein Wolfsrudel angesiedelt hat.

Mit dem Traumtaler können etwa Maßnahmen zur Wiederherstellung und Wiederanbindung von Feuchtgebieten durchgeführt werden. „Wir sind zutiefst dankbar für diesen neuen Zuschuss, der ein Beweis für den Erfolg unserer bisherigen Arbeit ist. Die Verleihung des Traumtalers an den ROD stellt einen Quantensprung für unsere grenzüberschreitende Rewilding-Arbeit dar“, sagt Ulrich Stöcker, DUH-Leiter Naturschutz und zugleich Team-Leiter Deutschland des Rewilding Oder Delta.

Übergeordnetes Ziel der Bemühungen zur Wiederherstellung in der Ueckermünder Heide sind vielfältige, sich selbst regulierende Lebensräume, die Kohlenstoff speichern, sauberes Grundwasser produzieren und einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten zugutekommen. Dies gilt auch für die Menschen vor Ort, da der Rewilding-Ansatz vollständig auf Freiwilligkeit basiert und die weitere Entwicklung einer lokalen naturbasierten Wirtschaft ermöglicht. Die DUH leistete mit Projekten, etwa zur Unterstützung von Existenzgründungen von Nature Guides, bedeutende Vorarbeit.

Der Traumtaler der Deutschen Postcode Lotterie wird normalerweise bei einer jährlichen Gala im Februar verliehen ohne dass der Gewinner vorher bekannt ist. Da die diesjährige Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie verschoben werden musste, nutzten Vertreter der Deutschen Postcode Lotterie Filmarbeiten im Peenetal bei Anklam am 1. März, um dem völlig überraschten Vorstand und Teamleiter von Rewilding-Oder-Delta den entsprechenden Scheck zu überreichen.

Über das Oder Delta:

Mit dem zunehmenden naturbasierten Tourismus besuchen inzwischen immer mehr Menschen die Region, um die einmalige Natur des Oder Delta zu erleben. Das Delta ist ein Hotspot für die natürliche Wiederbesiedlung durch ehemals ausgerottete Wildtiere wie Kegelrobbe, Wolf und Elch sowie voraussichtlich auch bald den Wisent. Sie bilden gemeinsam mit dem wieder eingeführten Baltischen Stör und den im Gebiet zahlreich vorkommenden Bibern und Seeadlern die sogenannten „Big Seven“ des Oder Delta.

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0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Ulrich Stöcker, DUH-Leiter Naturschutz & Biodiversität
0160 8950556, stoecker@duh.de

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NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer LinieKrüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht

12.03.2021 – 11:29

NABU

NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie
Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht


















Berlin/Münster (ots)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren – ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.

Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. „Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Hintergrund: www.NABU.de/butendiek

Mehr Infos und Pressefotos: www.nabu.de/presse/

Pressekontakt:

Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel. 0152-09202205
E-Mail: Kim.Detloff@NABU.de

Dr. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Referentin Meeresschutz, Tel. 0173-5357500
E-Mail: Anne.Boehnke@NABU.de

NABU-Pressestelle
Roland Panter | Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich

Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

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Veröffentlicht am

NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer LinieKrüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht

12.03.2021 – 11:29

NABU

NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie
Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht


















Berlin/Münster (ots)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren – ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.

Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. „Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Hintergrund: www.NABU.de/butendiek

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12.03.2021 – 11:29

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NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie
Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht


















Berlin/Münster (ots)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren – ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.

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