Veröffentlicht am

Warum Konsumenten, Politiker und Wirtschaftsführer mehr über Kreislaufwirtschaft lernen müssen

06.04.2021 – 09:00

REVOLVE Circular

Warum Konsumenten, Politiker und Wirtschaftsführer mehr über Kreislaufwirtschaft lernen müssen


















Wien (ots)

Pressekonferenz von REVOLVE Circular am 14. April

In einer Online-Pressekonferenz (Englisch & Französisch) am 14. April 2021 um 15:00 Uhr MEZ erfahren Journalisten, warum Unternehmer, politische Entscheidungsträger und Bürger mehr über die Kreislaufwirtschaft lernen und wissen müssen. ExpertInnen aus Kamerun, den Niederlanden, den USA und Deutschland werden Journalisten über die Kreislaufwirtschaft informieren, welche viele verschiedene Möglichkeiten bietet und gleichzeitig unterschiedliche Prioritäten in verschiedenen Regionen der Welt erfordert.

Das vorherrschende lineare Wirtschaftsmodell, charakterisiert durch Ressourcenentnahme – Benutzung – Abfallentsorgung („take-make-waste“ auf Englisch) (), führt schon lange zu enormen Schäden für Gesellschaften, Volkswirtschaften und die Umwelt. Laut dem Circularity Gap Report 2021 hat die Menschheit zwei wichtige Meilensteine ​​überschritten:iEine lineare Welt verbraucht über 100 Milliarden Tonnen (Gt) Material und hat sich um ein Grad erwärmt. Die Kreislaufwirtschaft kann dazu beitragen, diese Herausforderungen anzugehen, während es gleichzeitig dringend erforderlich ist, Bürger, politische Entscheidungsträger, Unternehmensentscheider und andere über die Grundlagen von Zirkularität und die Rolle von Konsumverhalten, Geschäftsmodellen und regulatorischen Rahmenbedingungen aufzuklären.

REVOLVE Circular, eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Österreich, organisiert die Online-Pressekonferenz am 14. April. Die vier ExpertInnen werden die Chancen und Herausforderungen einer Kreislaufwirtschaft kurz beleuchten und dann für Fragen zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung ist eine offizielle Nebenveranstaltung des World Circular Economy Forum (WCEF) und dient als infomeller Start von Imagine Circularity, der ersten globalen Umfrageinitiative, welche eine repräsentative Stichprobe von einer Million Menschen und deren Wahrnehmung und Sichtweise der Alternative ‚Kreislaufwirtschaft‘ erstellen will. Ein Co-autor des Buches „Circular Economy for Dummies“ wird die Journalisten ebenfalls informieren.

Journalisten sind eingeladen, bereits bis zum 12. April CoB Fragen zu senden.

Registrierung und Information

Medienbereich von Home – Imagine Circularity (imagine-circularity.world)

Pressekontakt:

Kontakt für Medienanfragen:
Sören Bauer +43/664/5307334
tracy.walakira@apo-opa.com
yasmina.bileoma@apo-opa.com

Original-Content von: REVOLVE Circular, übermittelt

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Warum Konsumenten, Politiker und Wirtschaftsführer mehr über Kreislaufwirtschaft lernen müssen

06.04.2021 – 09:00

REVOLVE Circular

Warum Konsumenten, Politiker und Wirtschaftsführer mehr über Kreislaufwirtschaft lernen müssen


















Wien (ots)

Pressekonferenz von REVOLVE Circular am 14. April

In einer Online-Pressekonferenz (Englisch & Französisch) am 14. April 2021 um 15:00 Uhr MEZ erfahren Journalisten, warum Unternehmer, politische Entscheidungsträger und Bürger mehr über die Kreislaufwirtschaft lernen und wissen müssen. ExpertInnen aus Kamerun, den Niederlanden, den USA und Deutschland werden Journalisten über die Kreislaufwirtschaft informieren, welche viele verschiedene Möglichkeiten bietet und gleichzeitig unterschiedliche Prioritäten in verschiedenen Regionen der Welt erfordert.

Das vorherrschende lineare Wirtschaftsmodell, charakterisiert durch Ressourcenentnahme – Benutzung – Abfallentsorgung („take-make-waste“ auf Englisch) (), führt schon lange zu enormen Schäden für Gesellschaften, Volkswirtschaften und die Umwelt. Laut dem Circularity Gap Report 2021 hat die Menschheit zwei wichtige Meilensteine ​​überschritten:iEine lineare Welt verbraucht über 100 Milliarden Tonnen (Gt) Material und hat sich um ein Grad erwärmt. Die Kreislaufwirtschaft kann dazu beitragen, diese Herausforderungen anzugehen, während es gleichzeitig dringend erforderlich ist, Bürger, politische Entscheidungsträger, Unternehmensentscheider und andere über die Grundlagen von Zirkularität und die Rolle von Konsumverhalten, Geschäftsmodellen und regulatorischen Rahmenbedingungen aufzuklären.

REVOLVE Circular, eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Österreich, organisiert die Online-Pressekonferenz am 14. April. Die vier ExpertInnen werden die Chancen und Herausforderungen einer Kreislaufwirtschaft kurz beleuchten und dann für Fragen zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung ist eine offizielle Nebenveranstaltung des World Circular Economy Forum (WCEF) und dient als infomeller Start von Imagine Circularity, der ersten globalen Umfrageinitiative, welche eine repräsentative Stichprobe von einer Million Menschen und deren Wahrnehmung und Sichtweise der Alternative ‚Kreislaufwirtschaft‘ erstellen will. Ein Co-autor des Buches „Circular Economy for Dummies“ wird die Journalisten ebenfalls informieren.

Journalisten sind eingeladen, bereits bis zum 12. April CoB Fragen zu senden.

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06.04.2021 – 09:00

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Warum Konsumenten, Politiker und Wirtschaftsführer mehr über Kreislaufwirtschaft lernen müssen


















Wien (ots)

Pressekonferenz von REVOLVE Circular am 14. April

In einer Online-Pressekonferenz (Englisch & Französisch) am 14. April 2021 um 15:00 Uhr MEZ erfahren Journalisten, warum Unternehmer, politische Entscheidungsträger und Bürger mehr über die Kreislaufwirtschaft lernen und wissen müssen. ExpertInnen aus Kamerun, den Niederlanden, den USA und Deutschland werden Journalisten über die Kreislaufwirtschaft informieren, welche viele verschiedene Möglichkeiten bietet und gleichzeitig unterschiedliche Prioritäten in verschiedenen Regionen der Welt erfordert.

Das vorherrschende lineare Wirtschaftsmodell, charakterisiert durch Ressourcenentnahme – Benutzung – Abfallentsorgung („take-make-waste“ auf Englisch) (), führt schon lange zu enormen Schäden für Gesellschaften, Volkswirtschaften und die Umwelt. Laut dem Circularity Gap Report 2021 hat die Menschheit zwei wichtige Meilensteine ​​überschritten:iEine lineare Welt verbraucht über 100 Milliarden Tonnen (Gt) Material und hat sich um ein Grad erwärmt. Die Kreislaufwirtschaft kann dazu beitragen, diese Herausforderungen anzugehen, während es gleichzeitig dringend erforderlich ist, Bürger, politische Entscheidungsträger, Unternehmensentscheider und andere über die Grundlagen von Zirkularität und die Rolle von Konsumverhalten, Geschäftsmodellen und regulatorischen Rahmenbedingungen aufzuklären.

REVOLVE Circular, eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Österreich, organisiert die Online-Pressekonferenz am 14. April. Die vier ExpertInnen werden die Chancen und Herausforderungen einer Kreislaufwirtschaft kurz beleuchten und dann für Fragen zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung ist eine offizielle Nebenveranstaltung des World Circular Economy Forum (WCEF) und dient als infomeller Start von Imagine Circularity, der ersten globalen Umfrageinitiative, welche eine repräsentative Stichprobe von einer Million Menschen und deren Wahrnehmung und Sichtweise der Alternative ‚Kreislaufwirtschaft‘ erstellen will. Ein Co-autor des Buches „Circular Economy for Dummies“ wird die Journalisten ebenfalls informieren.

Journalisten sind eingeladen, bereits bis zum 12. April CoB Fragen zu senden.

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

Service: Sammelaktion aufwww.klagen-ohne-risiko.at

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

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Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

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Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

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Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















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Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

Service: Sammelaktion aufwww.klagen-ohne-risiko.at

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

Service: Sammelaktion aufwww.klagen-ohne-risiko.at

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt