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Jörg Meuthen und Tino Chrupalla zum Rechtsmittelverzicht von Thomas Haldenwang

22.03.2021 – 15:03

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen und Tino Chrupalla zum Rechtsmittelverzicht von Thomas Haldenwang


















Berlin (ots)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gegen den Hängebeschluss, mit dem ihm das Verwaltungsgericht Köln die Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall untersagt hat, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist am vergangenen Freitag keine Beschwerde eingelegt. Damit ist der Hängebeschluss rechtskräftig und das Verbot, die Gesamtpartei als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten, bleibt bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren bestehen.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Der Grund, warum Herr Haldenwang keine Beschwerde eingelegt hat, ist einfach: Er weiß, dass er damit gescheitert wäre. Denn um erfolgreich zu sein, hätte er das Gericht davon überzeugen müssen, dass das BfV willens und in der Lage ist, eine Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall geheimzuhalten. Da er an eine solche Geheimhaltung offenbar selbst nicht mehr glaubt, hat er darauf verzichtet. Das ist konsequent – und gleichzeitig ein Offenbarungseid für den Verfassungsschutz.“

Tino Chrupalla ergänzt:

„Damit haben Bundesinnenminister Horst Seehofer und sein Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang eingestanden, dass Sie trotz ihrer Stillhaltezusage nicht die gerichtlich angeordneten Vorkehrungen zur Geheimhaltung getroffen hatten. Normalerweise folgt auf so ein Verhalten der Rücktritt. Aber in einer CDU/CSU, deren Abgeordnete sich skrupellos an der Corona-Krise bereichern und der Korruptionsverdacht im Raum steht, sind menschlicher Anstand und Respekt vor dem Rechtsstaat längst ein rares Gut geworden.“

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22.03.2021 – 15:03

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Jörg Meuthen und Tino Chrupalla zum Rechtsmittelverzicht von Thomas Haldenwang


















Berlin (ots)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gegen den Hängebeschluss, mit dem ihm das Verwaltungsgericht Köln die Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall untersagt hat, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist am vergangenen Freitag keine Beschwerde eingelegt. Damit ist der Hängebeschluss rechtskräftig und das Verbot, die Gesamtpartei als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten, bleibt bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren bestehen.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Der Grund, warum Herr Haldenwang keine Beschwerde eingelegt hat, ist einfach: Er weiß, dass er damit gescheitert wäre. Denn um erfolgreich zu sein, hätte er das Gericht davon überzeugen müssen, dass das BfV willens und in der Lage ist, eine Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall geheimzuhalten. Da er an eine solche Geheimhaltung offenbar selbst nicht mehr glaubt, hat er darauf verzichtet. Das ist konsequent – und gleichzeitig ein Offenbarungseid für den Verfassungsschutz.“

Tino Chrupalla ergänzt:

„Damit haben Bundesinnenminister Horst Seehofer und sein Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang eingestanden, dass Sie trotz ihrer Stillhaltezusage nicht die gerichtlich angeordneten Vorkehrungen zur Geheimhaltung getroffen hatten. Normalerweise folgt auf so ein Verhalten der Rücktritt. Aber in einer CDU/CSU, deren Abgeordnete sich skrupellos an der Corona-Krise bereichern und der Korruptionsverdacht im Raum steht, sind menschlicher Anstand und Respekt vor dem Rechtsstaat längst ein rares Gut geworden.“

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Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG

18.03.2021 – 13:01

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG


















Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute bekanntgegeben, dass es einen Eilantrag der AfD abgelehnt hat, mit dem die Partei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagen lassen wollte, weiterhin die Zahl von 7000 „Flügel“-Anhängern zu kommunizieren, die es in der AfD angeblich geben soll. Die beantragte Untersagung hätte bis zum Ende des in der gleichen Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahrens Geltung gehabt. Das BVerfG begründet seine Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die AfD kein Rückschlag in der Sache. Das Gericht hat nämlich nicht darüber entschieden, ob die von Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizierte Zahl von vermeintlich 7000 ‚Flügel‘-Anhängern in der AfD korrekt ist und deshalb weiter kommuniziert werden darf. Es hat lediglich entschieden, dass die Voraussetzungen für die beantragte Eilentscheidung seitens der AfD prozessual nicht hinreichend dargelegt worden seien.

Dass wir das anders sehen, ist naheliegend – und auch begründet. Denn die beiden Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben uns keineswegs vorgeworfen, ungenügend vorgetragen zu haben. Dass das BVerfG so argumentiert, ist für uns deshalb jetzt ebenso überraschend wie enttäuschend.“

Bundessprecher Tino Chrupalla ergänzt:

„Bleiben wir bei den Fakten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist keine Niederlage für die AfD. Karlsruhe begründet die Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen. Die gilt es abzuwarten.“

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18.03.2021 – 13:01

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Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute bekanntgegeben, dass es einen Eilantrag der AfD abgelehnt hat, mit dem die Partei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagen lassen wollte, weiterhin die Zahl von 7000 „Flügel“-Anhängern zu kommunizieren, die es in der AfD angeblich geben soll. Die beantragte Untersagung hätte bis zum Ende des in der gleichen Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahrens Geltung gehabt. Das BVerfG begründet seine Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die AfD kein Rückschlag in der Sache. Das Gericht hat nämlich nicht darüber entschieden, ob die von Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizierte Zahl von vermeintlich 7000 ‚Flügel‘-Anhängern in der AfD korrekt ist und deshalb weiter kommuniziert werden darf. Es hat lediglich entschieden, dass die Voraussetzungen für die beantragte Eilentscheidung seitens der AfD prozessual nicht hinreichend dargelegt worden seien.

Dass wir das anders sehen, ist naheliegend – und auch begründet. Denn die beiden Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben uns keineswegs vorgeworfen, ungenügend vorgetragen zu haben. Dass das BVerfG so argumentiert, ist für uns deshalb jetzt ebenso überraschend wie enttäuschend.“

Bundessprecher Tino Chrupalla ergänzt:

„Bleiben wir bei den Fakten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist keine Niederlage für die AfD. Karlsruhe begründet die Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen. Die gilt es abzuwarten.“

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Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG

18.03.2021 – 13:01

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Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute bekanntgegeben, dass es einen Eilantrag der AfD abgelehnt hat, mit dem die Partei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagen lassen wollte, weiterhin die Zahl von 7000 „Flügel“-Anhängern zu kommunizieren, die es in der AfD angeblich geben soll. Die beantragte Untersagung hätte bis zum Ende des in der gleichen Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahrens Geltung gehabt. Das BVerfG begründet seine Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen.

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„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die AfD kein Rückschlag in der Sache. Das Gericht hat nämlich nicht darüber entschieden, ob die von Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizierte Zahl von vermeintlich 7000 ‚Flügel‘-Anhängern in der AfD korrekt ist und deshalb weiter kommuniziert werden darf. Es hat lediglich entschieden, dass die Voraussetzungen für die beantragte Eilentscheidung seitens der AfD prozessual nicht hinreichend dargelegt worden seien.

Dass wir das anders sehen, ist naheliegend – und auch begründet. Denn die beiden Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben uns keineswegs vorgeworfen, ungenügend vorgetragen zu haben. Dass das BVerfG so argumentiert, ist für uns deshalb jetzt ebenso überraschend wie enttäuschend.“

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„Bleiben wir bei den Fakten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist keine Niederlage für die AfD. Karlsruhe begründet die Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen. Die gilt es abzuwarten.“

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute bekanntgegeben, dass es einen Eilantrag der AfD abgelehnt hat, mit dem die Partei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagen lassen wollte, weiterhin die Zahl von 7000 „Flügel“-Anhängern zu kommunizieren, die es in der AfD angeblich geben soll. Die beantragte Untersagung hätte bis zum Ende des in der gleichen Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahrens Geltung gehabt. Das BVerfG begründet seine Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen.

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„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die AfD kein Rückschlag in der Sache. Das Gericht hat nämlich nicht darüber entschieden, ob die von Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizierte Zahl von vermeintlich 7000 ‚Flügel‘-Anhängern in der AfD korrekt ist und deshalb weiter kommuniziert werden darf. Es hat lediglich entschieden, dass die Voraussetzungen für die beantragte Eilentscheidung seitens der AfD prozessual nicht hinreichend dargelegt worden seien.

Dass wir das anders sehen, ist naheliegend – und auch begründet. Denn die beiden Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben uns keineswegs vorgeworfen, ungenügend vorgetragen zu haben. Dass das BVerfG so argumentiert, ist für uns deshalb jetzt ebenso überraschend wie enttäuschend.“

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Anlässlich der Medienberichte über eine Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall erklären die Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla:

03.03.2021 – 12:48

AfD – Alternative für Deutschland

Anlässlich der Medienberichte über eine Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall erklären die Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla:


















Berlin (ots)

„Laut Presseberichten soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zum Verdachtsfall erklärt haben. Uns als Partei liegt bislang keine offizielle Erklärung des Bundesamtes vor, die das bestätigt. Sollte das BfV die AfD tatsächlich zum Verdachtsfall hochgestuft haben, wäre damit genau das eingetreten, was wir seit Mitte Februar versucht haben, durch Eilverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht abzuwenden: eine Hochstufung, die dann umgehend an die Presse durchgestochen wird.

Dass einzelne Medien bereits aus einem BfV-Gutachten zitieren, das das Bundesamt erst an diesem Montag in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat – und das der AfD selbst noch gar nicht vorliegt – zeigt, wie schnell streng vertrauliche Informationen aus dem BfV nach außen dringen – und wie wenig die Stillhaltezusage wert war, die das BfV im Eilverfahren dazu abgegeben hatte.

Auch das Verwaltungsgericht Köln muss sich angesichts der heutigen Presseberichte vom BfV getäuscht sehen, zumal es ausdrücklich festgestellt hatte, wie es die Stillhaltezusage des BfV verstanden hat: Nämlich so, „dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung oder sonstiger offizieller Verlautbarung unterlassen wird, sondern auch jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit insgesamt oder einzelner Presseorgane.“

Dass sich das Bundesamt an diese Stillhaltezusage nicht gehalten hat, ist offensichtlich und ein Skandal, der die AfD gerade in einem Superwahljahr massiv zu schädigen droht. Wir werden deshalb auch hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen Schaden so weit wie irgend möglich abzuwenden bzw. gering zu halten.

Feststeht schon jetzt, dass sich die AfD trotz der aktuellen Nachrichtenlage weder in Baden-Württemberg noch in Rheinland-Pfalz noch in Hessen in ihrem Bemühen beirren lässt, überall ein gutes Wahlkampfergebnis zu erzielen. Denn eine Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall entbehrt jeder Grundlage und wird vor Gericht letztlich keinen Bestand haben.“

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