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Mobilität in Zeiten der PandemieVerbraucher wünschen sich Bewährtes

14.04.2021 – 10:05

Deloitte

Mobilität in Zeiten der Pandemie
Verbraucher wünschen sich Bewährtes


















München (ots)

-  Trotz Elektroauto-Boom: Der Anteil der Menschen, die bei ihrem nächsten Auto einen Verbrennungsmotor bevorzugen, steigt. 
-  Im Vergleich zum Vorjahr haben die Bedenken bezüglich der Ladeinfrastruktur und der Batteriesicherheit zugenommen. 
-  Insbesondere jüngere Konsumentinnen und Konsumenten planen den nächsten Autokauf, um Social Distancing einhalten zu können.  

In unsicheren Zeiten sehnen sich Menschen stärker nach Altbewährtem und Bekanntem – darauf deuten die Ergebnisse der Global Automotive Consumer Study 2021 von Deloitte hin. War der Anteil der Befragten, die sich für ihr nächstes Auto einen alternativen Antrieb wünschen, 2019 noch deutlich gestiegen, fiel er bei der jüngsten Befragung im Herbst 2020 nahezu auf das Niveau von 2018. Bei der Befragung 2019 hatten 51 Prozent angegeben, beim nächsten Autokauf einen alternativen Antrieb zu bevorzugen – ein Plus von 14 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Jetzt sank der Anteil dieser Gruppe auf 41 Prozent. Angesichts des Elektroauto-Booms Ende 2020 ist dieses Ergebnis zunächst überraschend.

„Die Tatsache, dass die Menschen dennoch mehr Elektroautos gekauft haben, zeigt, dass die Fördermaßnahmen der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr greifen“, so Harald Proff, Partner und Leiter Automobilindustrie bei Deloitte Deutschland. „Insbesondere die Innovationsprämie, die inzwischen bis Ende 2025 verlängert wurde, hat offensichtlich dazu geführt, dass viele Konsumenten schlussendlich doch ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gewählt haben. Staatliche Kaufanreize werden neben Klimawandel und Benzinkosten von den Teilnehmern unserer Umfrage als wichtiger Faktor genannt, um sich für ein elektrifiziertes Fahrzeug zu entscheiden.“

Ein Zurück zum klassischen Benziner sieht Harald Proff nicht. „Die CO2-Ziele im Rahmen des europäischen Green Deal sind ambitioniert und werden wohl noch weiter herabgesenkt. Der langfristige Trend geht auch bei den Konsumenten klar Richtung Nachhaltigkeit.“

Sorge um Ladeinfrastruktur und Sicherheit von Batterien nimmt zu

Mit mehr Elektroautos auf deutschen Straßen nehmen jedoch die Bedenken der Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich der Lademöglichkeiten leicht zu. Auf die Frage nach der größten Sorge bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen nannten 22 Prozent (2018: 20%) die fehlende Ladeinfrastruktur. 64 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass sie ihr Fahrzeug am liebsten zu Hause laden möchten, gefolgt von öffentlichen Ladesäulen (25 Prozent) und der Arbeitsstätte (10 Prozent). Abgenommen haben die Bedenken in Bezug auf die Reichweite (von 35 Prozent 2018 auf 28 Prozent) und den Preis (von 22 Prozent 2018 auf 16 Prozent).

Kritischer als noch 2018 sehen die Verbraucherinnen und Verbraucher Batterietechnologien. Der Anteil derjenigen, die die Sicherheit dieser Technologien hinterfragen, hat sich von 5 Prozent auf 12 Prozent mehr als verdoppelt. Auch offenbart die Umfrage eine große Skepsis gegenüber vernetzten Fahrzeugen: 64 Prozent der befragten Deutschen stimmen der Aussage zu, dass ein vernetztes Auto gehackt und ihre persönliche Sicherheit damit gefährdet werden könnte. Abgesehen von der Türkei liegen die Werte für diese Frage in allen befragten EMEA-Ländern bei über 50 Prozent. Harald Proff dazu: „Der Durchbruch neuer Technologien führt bei Konsumenten häufig zu Unsicherheiten. Fakt ist aber, dass bereits heute ausgereifte Technologien und Prüfmechanismen zur Verfügung stehen, welche eine hohe Fahrzeugsicherheit gewährleisten und diese auch kontinuierlich verbessern.“

Social Distancing motiviert jüngere Generation zum Autokauf

Wieviel darf ein elektrisch betriebenes Fahrzeug inklusive staatlicher Zuschüsse und Rabatte kosten? 81 Prozent würden nicht mehr als 50.000 Euro zahlen wollen. Nach der Vorstellung eines Großteils der Befragten (35 Prozent) sollte der Preis zwischen 30.000 und 50.000 Euro liegen. Ein Drittel der befragten Konsumentinnen und Konsumenten gab an, dass sie für alternative Antriebe nicht mehr als für einen Verbrenner zahlen möchten.

Die COVID-19-Pandemie und das daraus folgende Social Distancing führen dazu, dass ein Teil der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher den Kauf ihres nächsten Autos früher angehen möchte. Das gilt insbesondere für die jüngere Generation: Rund ein Drittel der 18- bis 34-Jährigen gibt Social Distancing als Hauptgrund für den nächsten geplanten Autokauf an. Bei den 35- bis 54-Jährigen liegt die Zahl bei 22 Prozent. Dennoch möchte mit 76 Prozent ein Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Auto am liebsten nach einem persönlichen Gespräch erwerben. Nur 16 Prozent präferieren einen virtuellen Kaufprozess.

„Ein Autokauf ist für viele immer noch eine emotionale Erfahrung – das lässt sich nicht so einfach digitalisieren. Die Interessenten möchten das Auto vor dem Kauf live sehen und testfahren. Auch der persönliche Kontakt ist vielen wichtig und wurde in unserer Umfrage häufig genannt“, so Proff. „Wir sehen aber auch, dass die Bereitschaft, ein Auto virtuell zu kaufen, bei jüngeren Zielgruppen deutlich höher ist. Doch auch hier setzen Verbraucherinnen und Verbraucher lieber auf Bewährtes, denn mehr als die Hälfte der Befragten möchte den virtuellen Autokauf am liebsten bei einem autorisierten Händler tätigen.“

Die Global Automotive Consumer Study ist eine Umfrage, die Deloitte seit 2010 regelmäßig durchführt. Von September bis Oktober 2020 hat Deloitte mehr als 24.000 Konsumenten und Konsumentinnen aus 23 Ländern weltweit zu Themen und Trends in der Automobilindustrie befragt. In Deutschland nahmen 1.050 Menschen über 18 Jahren an der Befragung teil.

Hier finden Sie alle Informationen zur Studie: https://ots.de/YxxdkI

– Ende der Pressemeldung –

Über Deloitte

Deloitte ist ein weltweit führender Dienstleister in den Bereichen Audit und Assurance, Risk Advisory, Steuerberatung, Financial Advisory und Consulting und damit verbundenen Dienstleistungen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unser weltweites Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften und verbundenen Unternehmen in mehr als 150 Ländern (zusammen die „Deloitte-Organisation“) erbringt Leistungen für vier von fünf Fortune Global 500®-Unternehmen. Erfahren Sie mehr darüber, wie rund 330.000 Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“ täglich leben: www.deloitte.com/de.

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“). DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL-Mitgliedsunternehmen und verbundene Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns.

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Servify erwirbt das in Europa ansässige Unternehmen WebToGo, einen Anbieter für Multichannel-Self-Care- und Customer-Experience-Lösungen

14.04.2021 – 06:30

Servify

Servify erwirbt das in Europa ansässige Unternehmen WebToGo, einen Anbieter für Multichannel-Self-Care- und Customer-Experience-Lösungen


















Mumbai, Indien (ots/PRNewswire)

Servify, gibt die Übernahme wichtiger Geschäftsbereiche des in München ansässigen WebToGo bekannt, einem Komplettanbieter für Multichannel-Self-Care- und Customer-Experience-Lösungen für Smartphones, Tablets und Laptops. Diese Akquisition wird Servify helfen, seine globale Präsenz sowohl in Bezug auf Technologie als auch auf Mitarbeiter weiter zu stärken.

Mit der Akquisition werden die beiden führenden Lösungen von WebToGo in das Portfolio von Servify aufgenommen – myhandycheck und wenewa. Während „myhandycheck“ eine mobile Gerätediagnose-Suite mit modernster Technologie ist, bietet „wenewa“ die Möglichkeit, angeschlossene Geräte aus der Ferne zu identifizieren, zu diagnostizieren und zu bewerten. Beide Produkte sind eng mit dem Kerngeschäft von Servify verknüpft und werden das Angebot von Servify weiter verbessern. Das Team wurde außerdem nahtlos in die Servify-Funktionen Produkt, Technologie und Business integriert.

„Die ganze Welt befindet sich im digitalen Wandel und jedes Unternehmen versucht, sich diesem Wandel anzupassen. Für manche ist es einfacher, für die meisten aber unglaublich komplex. Unsere Self-Care-Diagnose- und Fernüberwachungs-Tools werden für ihre Relevanz und Effizienz geschätzt. Unsere Integration mit Servify wird neue Wege eröffnen und eine neue Ära der Kundenerfahrung einläuten“, sagt Peter Duesing, Gründer und CEO der WebToGo GmbH.

„Da wir uns größere und kühnere Ziele setzen, verlassen wir uns auch auf die Expertise von Leuten, die wissen, wie man das Kundenerlebnis weiter verbessert. Unsere Vision deckt sich mit der von Peter und seinem Team bei WebToGo, und gemeinsam wollen wir unser tiefes Fachwissen und unsere technologischen Fähigkeiten nutzen. Es könnte keinen besseren Zeitpunkt als jetzt für diese Akquisition geben“, fügte Sreevathsa Prabhakar,Gründer von Servify, hinzu.

Servify arbeitet mit führenden Smartphone-Marken wie Apple, Samsung, OnePlus, Xiaomi usw. zusammen, die ihr Geräteschutzgeschäft und Geräteaustausch-/Rückkaufprogramme durchführen. Servify hat seinen Hauptsitz in Mumbai, Indien und hat Niederlassungen in 8 Ländern.

Informationen zu Servify

Servify, die Plattform für das Management des Gerätelebenszyklus, integriert mehrere OEM-Marken und deren Vertriebs- und Service-Ökosystem, um ein hervorragendes After-Sales-Service-Erlebnis zu bieten. Das 2015 gegründete Unternehmen mit Hauptsitz in Indien hat seine Reichweite auf mehr als 50 Länder weltweit ausgedehnt und arbeitet mit mehr als 50 Marken zusammen, darunter Top-Marken von Mobilgeräten, Einzelhändlern, Distributoren, Versicherern, Dienstleistern und Netzbetreibern. Die Plattform unterstützt heute über 3 Mio. monatliche Transaktionen. In nur 5 Jahren seines Bestehens hat es bereits über 43.000+ Einzelhandelsstandorte und 16.000+ Servicepartner mit seiner digitalen Plattform integriert.

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Don’t worry, vehappy!EDEKA bringt vegane Produktlinie auf den Markt

13.04.2021 – 09:40

EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG

Don’t worry, vehappy!
EDEKA bringt vegane Produktlinie auf den Markt


















Don't worry, vehappy! / EDEKA bringt vegane Produktlinie auf den Markt
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Hamburg (ots)

Der EDEKA-Verbund erweitert sein Sortiment in einem absoluten Wachstumsmarkt: Ab April wird es dank der veganen, eigenen Marke vehappy bunt in den Regalen des EDEKA-Verbunds. Mit knalligen Verpackungen und pflanzlichem Inhalt richtet sich die Produktlinie an all jene, die Neues ausprobieren möchten, die Wert auf nachhaltige und klimaneutrale Produkte legen, denen vegane Ernährung Spaß macht und kein Verzicht bedeutet. Zur Einführung von vehappy stehen zunächst mit sieben Produkten pflanzenbasierte Milchalternativen bereit: Haferdrink ungesüßt und Barista, Sojadrink Classic, Mandeldrink ungesüßt sowie „Gurts“, vegane Joghurts auf Sojabasis – Natur, Vanille und Heidelbeere. Erweitert wird das Sortiment zeitnah um vegane Burger Patties, Bratwurst und Hack.

Vehappy ist Teil eines Marktes, der mit seinen pflanzlichen Alternativen zu Fleisch, Milch, Käse boomt. Ob Mitmenschen, Tiere, Umwelt oder Klima: vehappy steht für Rücksicht und Wohlbefinden. Deswegen wird bei allen vehappy Produkten insbesondere auf die Herkunft, den Inhalt und den Geschmack geachtet. Hafer, Soja und Mandeln für die Produkte kommen aus Europa, sind rein pflanzlich und schonend verarbeitet – ohne Chemie, ohne Zusätze.

Der Name „vehappy“ ist Programm!

Eines haben alle Produkte gemeinsam: Sie überzeugen durch ihren Geschmack und ein leuchtendes Design. Die neue Marke bekennt im wahrsten Sinne des Wortes Farbe zu veganer Ernährung und ist ab sofort auf allen EDEKA-Kanälen zu sehen: am Point of Sale in den EDEKA-Märkten, aufmerksamkeitsstark auf der Straße und in den sozialen Medien. Immer dabei und ein Hingucker: die markeneigenen Charaktere in Form kleiner, grüner Pflanzenblätter, die sowohl Spaß vermitteln als auch die pflanzliche Herkunft der Produkte verkörpern.

Weitere Informationen zu den Produkten gibt es im EDEKA-Produktportal.

EDEKA – Deutschlands erfolgreichste Unternehmer-Initiative

Das Profil des mittelständisch und genossenschaftlich geprägten EDEKA-Verbunds basiert auf dem erfolgreichen Zusammenspiel dreier Stufen: Bundesweit verleihen rund 3.700 selbstständige Kaufleute EDEKA ein Gesicht. Sie übernehmen auf Einzelhandelsebene die Rolle des Nahversorgers, der für Lebensmittelqualität und Genuss steht. Unterstützt werden sie von sieben regionalen Großhandelsbetrieben, die täglich frische Ware in die EDEKA-Märkte liefern und darüber hinaus von Vertriebs- bis zu Expansionsthemen an ihrer Seite stehen. Die Koordination der EDEKA-Strategie erfolgt in der Hamburger EDEKA-Zentrale. Sie steuert das nationale Warengeschäft ebenso wie die erfolgreiche Kampagne „Wir lieben Lebensmittel“ und gibt vielfältige Impulse zur Realisierung verbundübergreifender Ziele. Mit dem Tochterunternehmen Netto Marken-Discount setzt sie darüber hinaus erfolgreiche Akzente im Discountgeschäft. Fachhandelsformate wie BUDNI oder NATURKIND, online-basierte Lieferdienste und das Großverbrauchergeschäft mit dem EDEKA Foodservice runden das breite Leistungsspektrum des Unternehmensverbunds ab. EDEKA erzielte 2019 mit rund 11.200 Märkten und 381.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Umsatz von 55,7 Mrd. Euro. Mit rund 18.300 Auszubildenden ist EDEKA einer der führenden Ausbilder in Deutschland.

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Servify erwirbt das in Europa ansässige Unternehmen WebToGo, einen Anbieter für Multichannel-Self-Care- und Customer-Experience-Lösungen

14.04.2021 – 06:30

Servify

Servify erwirbt das in Europa ansässige Unternehmen WebToGo, einen Anbieter für Multichannel-Self-Care- und Customer-Experience-Lösungen


















Mumbai, Indien (ots/PRNewswire)

Servify, gibt die Übernahme wichtiger Geschäftsbereiche des in München ansässigen WebToGo bekannt, einem Komplettanbieter für Multichannel-Self-Care- und Customer-Experience-Lösungen für Smartphones, Tablets und Laptops. Diese Akquisition wird Servify helfen, seine globale Präsenz sowohl in Bezug auf Technologie als auch auf Mitarbeiter weiter zu stärken.

Mit der Akquisition werden die beiden führenden Lösungen von WebToGo in das Portfolio von Servify aufgenommen – myhandycheck und wenewa. Während „myhandycheck“ eine mobile Gerätediagnose-Suite mit modernster Technologie ist, bietet „wenewa“ die Möglichkeit, angeschlossene Geräte aus der Ferne zu identifizieren, zu diagnostizieren und zu bewerten. Beide Produkte sind eng mit dem Kerngeschäft von Servify verknüpft und werden das Angebot von Servify weiter verbessern. Das Team wurde außerdem nahtlos in die Servify-Funktionen Produkt, Technologie und Business integriert.

„Die ganze Welt befindet sich im digitalen Wandel und jedes Unternehmen versucht, sich diesem Wandel anzupassen. Für manche ist es einfacher, für die meisten aber unglaublich komplex. Unsere Self-Care-Diagnose- und Fernüberwachungs-Tools werden für ihre Relevanz und Effizienz geschätzt. Unsere Integration mit Servify wird neue Wege eröffnen und eine neue Ära der Kundenerfahrung einläuten“, sagt Peter Duesing, Gründer und CEO der WebToGo GmbH.

„Da wir uns größere und kühnere Ziele setzen, verlassen wir uns auch auf die Expertise von Leuten, die wissen, wie man das Kundenerlebnis weiter verbessert. Unsere Vision deckt sich mit der von Peter und seinem Team bei WebToGo, und gemeinsam wollen wir unser tiefes Fachwissen und unsere technologischen Fähigkeiten nutzen. Es könnte keinen besseren Zeitpunkt als jetzt für diese Akquisition geben“, fügte Sreevathsa Prabhakar,Gründer von Servify, hinzu.

Servify arbeitet mit führenden Smartphone-Marken wie Apple, Samsung, OnePlus, Xiaomi usw. zusammen, die ihr Geräteschutzgeschäft und Geräteaustausch-/Rückkaufprogramme durchführen. Servify hat seinen Hauptsitz in Mumbai, Indien und hat Niederlassungen in 8 Ländern.

Informationen zu Servify

Servify, die Plattform für das Management des Gerätelebenszyklus, integriert mehrere OEM-Marken und deren Vertriebs- und Service-Ökosystem, um ein hervorragendes After-Sales-Service-Erlebnis zu bieten. Das 2015 gegründete Unternehmen mit Hauptsitz in Indien hat seine Reichweite auf mehr als 50 Länder weltweit ausgedehnt und arbeitet mit mehr als 50 Marken zusammen, darunter Top-Marken von Mobilgeräten, Einzelhändlern, Distributoren, Versicherern, Dienstleistern und Netzbetreibern. Die Plattform unterstützt heute über 3 Mio. monatliche Transaktionen. In nur 5 Jahren seines Bestehens hat es bereits über 43.000+ Einzelhandelsstandorte und 16.000+ Servicepartner mit seiner digitalen Plattform integriert.

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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
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Die Süchte der Deutschen: Alkohol gilt als harmloser AlltagsbegleiterRepräsentative Studie zum Alkoholkonsum

13.04.2021 – 10:00

pronova BKK

Die Süchte der Deutschen: Alkohol gilt als harmloser Alltagsbegleiter
Repräsentative Studie zum Alkoholkonsum


















Leverkusen (ots)

Vier von zehn Deutschen trinken mindestens einmal pro Woche Alkohol. Von zehn Männern sind es fünf, die mindestens wöchentlich trinken, unter zehn Frauen drei. Mit dem Bildungsniveau nimmt auch der Alkoholkonsum zu: Jeder zweite Bundesbürger mit Hochschulabschluss trinkt jede Woche. Dies sind Ergebnisse der bevölkerungsrepräsentativen Studie „Die Süchte der Deutschen“ der pronova BKK.

16 Prozent der Deutschen sind abstinent: Sie rühren Alkohol nicht an. Knapp ein Viertel trinkt dagegen mehrmals pro Woche. Davon greifen sechs Prozent sogar täglich zu einem alkoholischen Getränk. Männer neigen eher zum Trinken als Frauen: 50 Prozent der männlichen Befragten konsumieren mindestens einmal die Woche Alkohol, bei den weiblichen Befragten ist dies nur zu 30 Prozent der Fall. Unter denjenigen, die keine Woche ohne Alkohol verleben, sind besonders viele Akademiker: Jeder Zweite mit Hochschulabschluss zählt zu den wöchentlichen Konsumenten, jedoch nur gut jeder Vierte ohne oder mit einfachem Schulabschluss.

Die Corona-Krise hat den Alkoholkonsum der Deutschen insgesamt nicht unbedingt erhöht. Interessant ist ein Blick auf die Details: Während zehn Prozent sagen, dass sie seit Beginn der Krise mehr Alkohol trinken, haben 14 Prozent ihren Konsum von Bier, Wein und Co reduziert. Besonders extrem zeigen sich die gegenläufigen Entwicklungen in der Gruppe der unter 30-Jährigen: Ein Fünftel trinkt mehr, ein Fünftel weniger als vor der Krise. Die Trinkgewohnheiten haben sich seit Pandemie-Beginn stark verändert: Anlässe in größerer Runde, bei Feiern oder beim Ausgehen sind weggefallen, dafür bleibt mehr Zeit zu Hause, die sich manch einer mit vermehrtem Alkoholkonsum vertreibt.

Sorglos im Familien- und Freundeskreis

Alkohol gehört für viele ganz selbstverständlich zum Leben dazu: In jedem dritten Familien- oder Freundeskreis wird öfter mal getrunken, in jedem sechsten manchmal auch ein Glas zu viel, so die Einschätzung der Befragten. Gut die Hälfte betrachtet diese Gewohnheiten als gesundheitlich unbedenklich. Ein Viertel ist der Meinung, dass mehr als zwei Gläser pro Tag für Männer kein gesundheitliches Risiko darstellen. Ein Drittel glaubt, dass mehr als ein Glas für Frauen unbedenklich ist. „Das Gesundheitsrisiko wird häufig unterschätzt. Das Feierabendbier oder ein Glas Wein zum Essen werden von vielen für harmlos gehalten. Eine schädliche Wirkung tritt bei Männern aber bereits ab zwei Gläsern Wein (0,3 Liter) oder einem großen Bier (0,6 Liter) am Tag ein. Für Frauen liegt die kritische Grenze sogar nur bei der Hälfte dieser Menge“, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt bei der pronova BKK. „Jeder sollte sich daher selbst kritisch prüfen, wie sehr der Alkoholkonsum zur Gewohnheit wird – und rechtzeitig gegensteuern.“

Wo Alkohol zur Gefahr wird

Einige Gefahren des Alkohols sind den Menschen allerdings sehr bewusst. „Unsere Studie zeigt, wo die Menschen die Risiken hauptsächlich sehen: im Alkohol am Steuer, im übermäßigen Trinken sowie im Missbrauch durch Jugendliche“, sagt Herold. So werden Sanktionen und Maßnahmen gegen das Trinken von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet. 87 Prozent sind für härtere Strafen für Autofahren unter Alkoholeinfluss; 65 Prozent würden es gut finden, wenn die Grenze von aktuell 0,5 auf 0,0 Promille abgesenkt würde. 74 Prozent sind dafür, dass Bier, Wein und Sekt nicht mehr an 16- und 17-Jährige ausgeschenkt werden, Schnaps und Hochprozentiges würden 69 Prozent der Befragten lieber erst an Erwachsene ab 21 Jahren verkaufen. Ein abendliches Verkaufsverbot für alkoholische Getränke und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit würde jeder Zweite begrüßen. Nur die Abgabe von Alkohol ausschließlich in lizensierten Geschäften lehnt eine Mehrheit der Befragten ab.

Zur Studie

Die Bevölkerungsbefragung „Die Süchte der Deutschen“ wurde im Januar 2021 im Auftrag der pronova BKK durchgeführt. Bundesweit wurden 1.000 Personen ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ nach Geschlecht, Alter und Bundesland online befragt.

Über die pronova BKK

Die pronova BKK ist aus Zusammenschlüssen der Betriebskrankenkassen namhafter Weltkonzerne wie BASF, Bayer, Continental und Ford entstanden. Bundesweit für alle Interessenten geöffnet, vertrauen der Krankenkasse bereits über 650.000 Versicherte ihre Gesundheit an. Ob per App, im Chat, über das rund um die Uhr erreichbare Servicetelefon oder in den 60 Kundenservices vor Ort – die pronova BKK kümmert sich jederzeit um die Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen auf pronovabkk.de.

Pressekontakt:

Nina Remor
Tel.: 0214 32296-2305
Fax: 0214 32296-8305
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Licht und Schatten: Absatz von Tiefkühlkost 2020Corona-Pandemie spaltet TK-Markt in Gewinner und Verlierer

13.04.2021 – 09:00

Deutsches Tiefkühlinstitut e.V.

Licht und Schatten: Absatz von Tiefkühlkost 2020
Corona-Pandemie spaltet TK-Markt in Gewinner und Verlierer


















Licht und Schatten: Absatz von Tiefkühlkost 2020 / Corona-Pandemie spaltet TK-Markt in Gewinner und Verlierer
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Berlin (ots)

Der Gesamtabsatz von Tiefkühlkost (TK) in Deutschland verzeichnete 2020 einen mengenmäßigen Rückgang von -4,5 Prozent auf 3.660 Mio. Tonnen (3.833 Mio. Tonnen in 2019). Der TK-Gesamtumsatz sank um -1,8 Prozent auf 15,081 Mrd. Euro (15,361 Mrd. Euro in 2019). Das ist das Gesamtergebnis der Absatzstatistik des Deutschen Tiefkühlinstituts (dti), die die jährliche Entwicklung der TK-Absatz- und Umsatzmengen aufzeigt und in die Absatzkanäle Lebensmitteleinzelhandel/Heimdienste (LEH) und Außer-Haus-Markt (AHM) unterteilt ist.

Die erfolgsverwöhnte TK-Branche musste einen deutlichen Rückschritt hinnehmen, der einzig und allein durch den anhaltenden Gastronomie-Lockdown während der Corona-Pandemie begründet ist. Die TK-Marktentwicklung muss daher differenziert nach den beiden Absatzmärkten Lebensmitteleinzelhandel (LEH)/Heimdienste und Außer-Haus-Markt analysiert werden – denn Licht und Schatten liegen hier ganz nah beieinander. Die gestiegene Nachfrage nach Tiefkühlprodukten und die hohe Akzeptanz bei den Verbrauchern führte zu einer außergewöhnlich guten Performance im LEH und bei den Heimdiensten, allerdings konnte der starke Einbruch im AHM nicht aufgefangen werden.

Als Folge der Gastronomiekrise sank auch der Pro-Kopf-Verbrauch (PKV) von Tiefkühlkost 2020 um -2,1 Kilogramm auf 44,8 Kilogramm (46,9 kg in 2019). Das ist ein in dieser Höhe noch nie da gewesener, dramatischer Rückgang, der von dem Trend der letzten 30 Jahren ungewöhnlich abweicht. Pro Haushalt ging der Verzehr im Durchschnitt auf 89,8 Kilogramm (94,2 kg im Vorjahr) tiefgekühlte Lebensmittel zurück, das entspricht einem Rückgang um -4,4 Kilogramm pro Haushalt. Die Entwicklungen wurden durch die anhaltenden Schließungen der gastronomischen Einrichtungen verursacht: Der Außer-Haus-Verzehr kam von Mitte März bis Dezember 2020 quasi zum Erliegen und hat sich auch in 2021 noch nicht erholen können.

TK profitiert deutlich von Homeoffice und Homeschooling

Im Lebensmitteleinzelhandel und bei den Heimdiensten verzeichnete TK 2020 ein außerordentliches Mengenwachstum von +12,1 Prozent. Das dti hat eine Absatzmenge von 2.087 Mio. Tonnen (2019: 1.861 Mio. Tonnen) ermittelt, das ist ein absoluter Rekordabsatz für die gesamte Tiefkühlkategorie im Handel. Der Tiefkühlumsatz im LEH/HD stieg um +13,4 Prozent auf 9,40 Mrd. Euro (2019: 8,29 Mrd. Euro) und übertraf damit erstmals die 9 Mrd. Marke deutlich.

Die Corona-Pandemie hat das Ernährungs- und Kochverhalten eindeutig stark verschoben. Freizeitaktivitäten und Mobilität waren und sind seit Monaten stark eingeschränkt. Viele Haushalte mussten pandemiebedingt zuhause bleiben, es wurde zuhause gearbeitet, unterrichtet, studiert, gekocht, gebacken und gegessen. Daher konnten besonders die TK-Warengruppen, die zum selber Kochen bestens geeignet sind, wie Kartoffelprodukte (+18,2 %), Gemüse (+16,3 %) und Fisch (+15,9 %), besonders stark zulegen.

Es wurden aber auch mehr Fertiggerichte (+11,2 %), Pizza (+5,8 %) und Snacks (+8,2 %) konsumiert. Gerade diese beliebten Convenience-Produkte halfen bei der Bewältigung der alltäglichen Versorgung zuhause: Ganz egal, ob im Single-Haushalt oder in der größeren Familie: Im komplizierten Alltag zwischen Homeoffice, Homeschooling und Kleinkinderbetreuung waren TK-Produkte die perfekte Lösung, um sich gesund und abwechslungsreich zu ernähren und bei der Essenszubereitung zu entlasten.

Bei den TK-Backwaren waren TK-Brot und -Brötchen (+14,7%) die treibenden Kräfte für die positive Performance, während TK-Kuchen und -Torten sich etwas langsamer entwickelten. Das lag hauptsächlich daran, dass Geburtstagsfeiern und Familienfeste – wenn überhaupt – nur in engstem Kreis stattfinden konnten. TK-Brötchen hingegen steigerten ihre Beliebtheit, nicht zuletzt, um Einkaufsgänge gering zu halten. Die kleine Warengruppe TK-Obst legte ebenfalls überdurchschnittlich um +16,7 Prozent zu.

Auch die Heimdienste konnten einen deutlichen Nachfrageanstieg feststellen: Der Service, Tiefkühlprodukten bis direkt an die Haustür geliefert zu bekommen, erlebte eine Renaissance und konnte viele neue Kunden gewinnen. Während des Lockdowns ist der Direktvertrieb weiterhin sehr stark nachgefragt. Treiber für die Nachfrage bei den Heimdiensten waren auch Kunden, die den Gang in den Supermarkt scheuen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Dramatische Verluste im Außer-Haus-Markt

Der Außer-Haus-Markt (AHM) verzeichnete coronabedingt einen bisher nie dagewesenen Einbruch: Der „Dauergewinner“ der letzten Jahre im TK-Markt musste aufgrund der seit März 2020 anhaltenden Lockdown-Phasen in den verschiedenen Segmenten der Außer-Haus-Verpflegung erstmals herbe Einschnitte hinnehmen.

Der Absatz ging um -20,3 Prozent auf 1.573 Mio. Tonnen (1.973 Mio. Tonnen in 2019) zurück. Der TK-Umsatz im Außer-Haus-Markt 2020 erreichte einen Wert von 5,68 Mrd. Euro und verringerte sich damit um -19,6 Prozent (7,07 Mrd. Euro in 2019). Hier lagen alle TK-Warengruppen 2020 im zweistelligen Minus-Bereich.

Tiefkühlprodukte sind in allen Bereichen der Außer-Haus-Verpflegung stark vertreten. Vielen Unternehmen ist es nicht möglich alternative Absatzwege für ihre Produkte zu erschließen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Gebindegrößen für Großverbraucher viel größer sind als die für Endverbraucher:innen im LEH. Die Betriebskantinen und Mensen wurden 2020 in deutlich geringerem Maße in Anspruch genommen, insbesondere durch die Verlagerung der Büroarbeit und des Studiums ins Private. Die Schulverpflegung litt unter den wochenlangen Schließungen immens.

In der Schnellgastronomie war nur ein eingeschränkter Verkauf möglich, über Abholung, Bringdienste und Drive-thru-Konzepte. Die klassische Bediengastronomie versuchte sich mit Take-away- und Lieferangeboten zu etablieren, allerdings mit deutlich reduzierten Verkaufszahlen im Vergleich zum normalen Restaurantbetrieb. Der gesamte Bereich der Hotellerie, der Freizeit-, Verkehrs- und Reisegastronomie wurde durch Komplettschließungen, die Absage von Veranstaltungen, die Einschränkungen privater Reisen und die stark verminderte Geschäftsreisetätigkeit hart getroffen. Die Hoffnungen der TK-Branche richten sich daher auf eine baldige Öffnung der Gastronomie mit Hilfe der Impfungen und Schnelltests.

Pressekontakt:

Deutsches Tiefkühlinstitut e.V.
Carola Herckelrath
Telefon: 0171 8314700
Mail: herckelrath@tiefkuehlkost.de

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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
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Don’t worry, vehappy!Vegane Milch- und Joghurtalternativen von vehappy im Netto-Regal

13.04.2021 – 09:35

Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG

Don’t worry, vehappy!
Vegane Milch- und Joghurtalternativen von vehappy im Netto-Regal


















Don't worry, vehappy! / Vegane Milch- und Joghurtalternativen von vehappy im Netto-Regal
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Maxhütte-Haidhof (ots)

Veggie-Power: Mit vehappy launcht Netto Marken-Discount im April 2021 ein ganz neues veganes Portfolio-Sortiment. Während die Drinks auf Basis von Soja, Hafer oder Mandeln das Müsli und den morgendlichen Kaffee komplettieren, runden leckere Kreationen mit dem vehappy Sojagurt das Frühstück ab. Die pflanzenbasierten Milch- und Joghurtalternativen sind mit den stylisch-bunten Designs ein echter Hingucker im Regal und auch geschmacklich überzeugen die Veggie-Produkte. Voll im Trend: Schon 1,13 Millionen Menschen setzten 2020 in Deutschland auf eine vegane Ernährung – Tendenz weiter steigend*. Mit vehappy möchte Netto Marken-Discount nicht ausschließlich Veganerinnen und Veganer ansprechen, sondern auch Fans von bewussterer, gesünderer Ernährung eine leckere Alternative bieten. Das Plus für die Umwelt: Die Rohstoffe aller Artikel stammen ausschließlich aus Europa und die Joghurtalternative aus Soja ist vollständig klimaneutral. Mit dem Verzicht auf tierische Inhaltsstoffe werden außerdem die natürlichen Ressourcen geschont. Alle Artikel sind in den bundesweit rund 4.270 Filialen von Netto Marken-Discount sowie teilweise im Netto Online-Shop unter www.netto-online.de erhältlich.

vehappy: Sojadrink classic

Der Klassiker unter den Milchalternativen ist durch seinen milden Geschmack vielseitig einsetzbar – egal ob im Kaffee, im Müsli oder auch zum Backen oder Kochen. Pluspunkt für die Fitness: Der Sojadrink liefert viele gesunde, pflanzliche Proteine und hat im Vergleich zu Kuhmilch einen deutlich geringeren Fettgehalt.

-  Auf pflanzlicher Sojabasis 
-  Vegan und laktosefrei 
-  Vitaminisiert mit Vitamin D, E, B12, B2 
-  Inhalt: 1 l 
-  Preis: 1,59 Euro 
-  Verfügbar ab KW 15  

vehappy: Mandeldrink ungesüßt

Natürlich süß und fein-nussig: Der geschmackvolle Mandeldrink eignet sich durch seine leichte Süße ideal für Shakes und Smoothies und ist gleichzeitig der passende Milchersatz für die Zubereitung leckerer Desserts. Durstig? Gut gekühlt schmeckt der Mandeldrink auch pur richtig lecker.

-  Auf pflanzlicher Mandelbasis 
-  Vegan und laktosefrei 
-  Vitaminisiert mit Vitamin D, E, B12 und B2 
-  Inhalt: 1 l 
-  Preis: 1,99 Euro 
-  Verfügbar ab KW 15  

vehappy: Haferdrink Barista

Schmeckt wie im Lieblings-Café: Mit dem Haferdrink Barista lassen sich zu Hause im Nu köstliche Kaffee-Kreationen wie Latte Macchiato, Cappuccino oder ein klassischer Milchkaffee zubereiten. Die Alternative auf Getreidebasis schmeckt angenehm mild und lässt die Herzen aller bewussten Kaffee-Fans höherschlagen. Easy: Der Haferdrink lässt sich ganz einfach aufschäumen.

-  Auf pflanzlicher Haferbasis 
-  Perfekt für Kaffee-Kreationen 
-  Vegan und laktosefrei 
-  Vitaminisiert mit Vitamin D, B12 und B2 
-  Inhalt: 1 l 
-  Preis: 1,99 Euro 
-  Verfügbar ab KW 15  

vehappy: Sojagurt Natur

Cremiger Allrounder: Die Joghurtalternative aus Soja darf auf keinem Frühstückstisch fehlen. Getoppt mit knusprigem Granola oder frischem Obst schmeckt der Sojagurt besonders gut und eignet sich jeden Tag wieder als gesunder Snack für zwischendurch. Nachhaltigkeits-Tipp für Profis: Bei Netto gibt es praktische Mehrweg-Frischedeckel aus Silikon, mit denen sich der Becher ganz leicht transportieren und wiederverschließen lässt.

-  Ungesüßt und gesüßt 
-  Vegan und laktosefrei 
-  Vitaminisiert mit Vitamin D, B12 und B2 
-  Herstellung und Produkt sind klimaneutral 
-  Inhalt: 500 g 
-  Preis: 1,29 Euro 
-  Verfügbar ab Mitte Mai 2021  

Mehrweg-Frischedeckel

Wiederverwendbar und umweltfreundlicher: In farbenfrohem Blau sorgen die Mehrweg-Frischedeckel nicht nur für einen Farbklecks im Kühlschrank, sondern auch dafür, dass der Einkauf unbeschädigt nach Hause gelangt und lange frisch bleibt. Die Silikondeckel sind spülmaschinenfest und mit fast allen 500 Gramm-Bechern kompatibel – auch mit dem vehappy Sojagurt!

-  Wiederverwendbar und spülmaschinenfest 
-  Zu 100 Prozent aus Platinsilikon 
-  Inhalt: 2 Stück 
-  Preis: 0,99 Euro  

*Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse

Netto Marken-Discount im Profil: Netto Marken-Discount gehört mit über 4.270 Filialen, rund 78.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wöchentlich 21 Millionen Kundinnen und Kunden und einem Umsatz von 13,5 Milliarden Euro zu den führenden Unternehmen in der Lebensmitteleinzelhandelsbranche. Mit rund 5.000 Artikeln und einem Schwerpunkt auf frischen Produkten verfügt Netto Marken-Discount über die größte Lebensmittel-Auswahl in der Discountlandschaft. Als Premium Partner der kostenlosen DeutschlandCard profitieren Netto-Kundinnen und -Kunden bei jedem Einkauf von dem Multipartner-Bonusprogramm. Die Übernahme von Verantwortung gehört zur Netto-Unternehmenskultur – dabei setzt das Handelsunternehmen auf vier Schwerpunkte: Gesellschaftliches und soziales Engagement, faire Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lieferantinnen und Lieferanten, schonender Umgang mit Ressourcen sowie die Ausrichtung der Einkaufsstrategie an Nachhaltigkeitsaspekten. Netto ist Partner des WWF Deutschland: Neben dem Ausbau und der Förderung des nachhaltigeren Eigenmarkensortiments arbeitet Netto außerdem entlang von acht Schwerpunktthemen daran, den eigenen ökologischen Fußabdruck weiter zu reduzieren. Mit über 5.100 Auszubildenden zählt das Unternehmen zudem zu den wichtigsten Ausbildungsbetrieben des deutschen Einzelhandels und besetzt Führungspositionen bevorzugt mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den eigenen Reihen.

Pressekontakt:

Pressekontakt:
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG
Christina Stylianou
Tel.: 09471-320-999
E-Mail: presse@netto-online.de
www.netto-online.de

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COVID-19-Pandemie: Deutschen fühlen sich angreifbarer bei Cyber-KriminalitätNeue Studie von NortonLifeLock: Mehr als 18 Millionen Deutsche in den vergangen zwölf Monaten Opfer von Cyber-Kriminalität

13.04.2021 – 12:00

NortonLifeLock

COVID-19-Pandemie: Deutschen fühlen sich angreifbarer bei Cyber-Kriminalität
Neue Studie von NortonLifeLock: Mehr als 18 Millionen Deutsche in den vergangen zwölf Monaten Opfer von Cyber-Kriminalität


















München (ots)

Fast ein Drittel der Deutschen (30 Prozent) fühlt sich aktuell verwundbarer in Sachen Cyber-Kriminalität als noch vor der Pandemie – dies ergab der 2021 Norton Cyber Safety Insights Report. Fast drei Viertel der Deutschen (73 Prozent) geht davon aus, dass Hacker und Cyber-Kriminelle es aufgrund der momentan verbreiteten Remote-Arbeit einfacher haben, Menschen Schaden zuzusetzen. Zwei von fünf (44 Prozent) sind besorgter als jemals zuvor, Opfer eines Cyber-Verbrechens zu werden, während 56 Prozent gar große Bedenken haben, dass ihre Identität gestohlen werden könnte. Ebenfalls fast die Hälfte der Deutschen weiß nicht, wie sich gegen Cyber-Kriminalität schützen kann (49 Prozent). Der sechste jährlich erscheinende Norton Cyber Safety Insights Report wurde in Kooperation mit The Harris Poll durchgeführt. Im Rahmen der Studie wurden mehr als 10.000 Erwachsene in zehn Ländern befragt, davon circa 1.001 Erwachsene in Deutschland. Eine wichtige Erkenntnis: Verbraucher in ganz Europa sind besorgter bezüglich Datenschutz als noch vor der Pandemie (46 Prozent in Deutschland, 51 Prozent in Frankreich und 62 Prozent in Großbritannien).

„Aufgrund der aktuellen Einschränkungen verbringen viele Deutsche (51 Prozent) mehr Zeit online als je zuvor. Cyber-Kriminelle haben dies mit koordinierten Angriffen und überzeugenden Scams ausgenutzt sowie mit dem Diebstahl von persönlichen Daten und hart verdientem Geld. Damit haben Cyber-Kriminelle Millionen verdient“, sagt Steve Wilson, Director bei NortonLifeLock. „Der Silberstreif an der erhöhten Besorgnis ist, dass die Hälfte der Deutschen (50 Prozent) mehr Vorsichtsmaßnahmen ergreifen möchten, da sie sich vor Cyber-Kriminalität sorgen.“

Alleine während der vergangenen zwölf Monate waren fast 18 Millionen Menschen in Deutschland Opfer von Cyber-Kriminalität. Opfer von Cyber-Kriminalität aus Deutschland gaben zudem an, im Durchschnitt 9,1 Stunden[1] für die Bewältigung der Folgen aufgebracht zu haben, dazu kann das Wipen von Endgeräten oder die Wiederbeschaffung gestohlener Daten und Geld zählen. Insgesamt verbrachten die Deutschen im vergangenen Jahr mehr als 166 Millionen Stunden mit „Aufräumen“ nach einem Cyber-Verbrechen, damit einher gehen schätzungsweise 5,9 Milliarden Euro an finanziellen Einbußen.

Neben dem Zeit- und Geldverlust sind auch die emotionalen Auswirkungen von Cyber-Kriminalität zu berücksichtigen. 18 Prozent der Deutschen stellten in den vergangenen zwölf Monaten unbefugten Zugriff auf einen Account oder Endgerät fest. Die Betroffenen gaben an, sich wütend (51 Prozent), gestresst (47 Prozent), verletzlich (37 Prozent), ängstlich (37 Prozent) und verletzt (25 Prozent) gefühlt zu haben.

„Der Stress, der durch Cyber-Kriminalität entsteht, summiert sich mit der Zeit. Dies gilt insbesondere für Identitätsdiebstahl, bei dem Betrüger persönliche Daten stehlen, um bestehende oder neue Bankkonten zu übernehmen oder unter falschem Namen schwere Straftaten zu begehen. Opfer von Identitätsdiebstahl leiden oft jahrelang unter den Folgen. Für 2 Millionen Deutschen, die allein in den letzten 12 Monaten von Identitätsdiebstahl betroffen waren, bedeutet dies, dass sie ein Leben lang auf verdächtige Aktivitäten auf ihren Konten oder gegen ihren Namen achten müssen“, erklärt Wilson.

Wenn es um Identitätsdiebstahl geht, sind die Deutschen zu sehr von ihrer Fähigkeit überzeugt, sich zu schützen. 56 Prozent sind sehr besorgt, dass ihre Identität gestohlen werden könnte. Obwohl sich 54 Prozent gut geschützt gegen Identitätsdiebstahl fühlen, gaben 57 Prozent zu, dass sie keine Ahnung hätten, was zu tun wäre, wenn ihre Identität gestohlen würde. Wichtig ist, dass fast zwei Drittel der Befragten (77 Prozent) sich wünschen, sie hätten mehr Informationen darüber, was zu tun ist.

Zusätzlich zu den Sorgen um Cyber-Kriminalität und Identität hat COVID-19 die Online-Privatsphäre in den Vordergrund gerückt, da viele Menschen ihr Arbeits-, Schul- und Sozialleben zunehmend digitalisiert haben. 84 Prozent der Deutschen haben aktiv Schritte unternommen, um ihren Online-Fußabdruck zu verbergen, wobei 29 Prozent dies aufgrund von Veränderungen in ihrem Lebensstil oder Arbeitsumfeld seit Beginn der Pandemie getan haben. Viele sind überfordert, Maßnahmen zu ergreifen: 50 Prozent geben an, dass sie es für unmöglich halten, ihre Privatsphäre im Internet zu schützen. 42 Prozent geben zu, nicht zu wissen, wie sie es überhaupt tun sollen.

Cyber-Kriminalität ist eine ständige Bedrohung. Zwar kann niemand alle Fälle von Cyber-Kriminalität oder Identitätsdiebstahl verhindern, aber Verbraucher können Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um ihre Identität und Ihre Privatsphäre online zu schützen:

-  Über die Online-Präsenz informieren. Verbraucher sollten die Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen, bevor sie ein Konto eröffnen, eine App herunterladen oder ein Social Media-Profil erstellen. Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen sollten so konfiguriert sein, wie Verbraucher es für richtig halten. Um die Kontrolle über ihre Privatsphäre zu behalten, sollten sie sich darüber im Klaren sein, wann, wie und welche Informationen sie weitergeben - unabhängig davon, ob es sich um den Standort, finanzielle Informationen oder die Handynummer handelt. 
-  Erst denken, dann klicken. Verbraucher sollten misstrauisch bei ungewöhnlichen E-Mails, Texten oder Direktnachrichten in sozialen Medien. Darüber hinaus sollten sie bei allen Nachrichten, die ausdrücklich auffordern, sofort zu handeln, die etwas anbieten, das zu gut klingt, um wahr zu sein, oder die verlangen, persönliche Daten anzugeben, wachsam sein. 
-  Prävention ist der beste Schutz vor Identitätsdiebstahl. Verbraucher sollten jederzeit ihre Bankkonten, Kreditkartenberichte und alle anderen Finanzkonten genau im Auge behalten und regelmäßig Rechnungen und Kontoauszüge prüfen. Darüber hinaus sollten sie sicherstellen, alle ungewöhnlichen Aktivitäten, wie beispielsweise nicht bekannte Transaktionen, zu überprüfen und direkt bei ihrer Bank oder ihrem Versorgungsunternehmen nachfragen, wenn sie eine unerwartete Rechnung erhalten haben. Ebenfalls sollten Verbraucher in Erwägung ziehen, eine Betrugswarnung für ihre Kreditwürdigkeit einzurichten oder eine Überwachung gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet einzurichten. 
-  Wissen, was zu tun ist, wenn man ein Opfer von Cyber-Kriminalität wird. Wenn Verbraucher glauben, Opfer eines Internetverbrechens geworden zu sein, sollten sie dies den örtlichen Behörden und Organisationen melden. Dies ist wichtig, auch wenn das Verbrechen geringfügig erscheint. Eine Meldung kann den Behörden bei ihren Ermittlungen helfen oder dazu beitragen, dass Kriminelle in Zukunft andere Menschen nicht mehr ausnutzen. 
-  Nutzung einer Sicherheitssoftware von einer vertrauenswürdigen, seriösen Marke. Verbraucher können unter anderem ihre Informationen online schützen, indem sie sichere Passwörter verwenden, es vermeiden, auf verdächtige Links zu klicken und vieles mehr. Allerdings ist es wichtig, den Geräteschutz durch eine mehrschichtige Sicherheitssoftware wie Norton 360 in Betracht zu ziehen. Wichtig ist dabei, dass die Sicherheitssoftware immer auf dem neuesten Stand ist und dass das Betriebssystem des Geräts mit der neuesten Version läuft. Dies hilft, potenzielle Schwachstellen auf Geräten zu beheben und Cyber-Kriminelle in Schach zu halten.  

Weitere Informationen darüber, wie Verbraucher ihr digitales Leben schützen können, finden Sie im Norton Internet Security Center.

Über den Norton Cyber Safety Insights Report

Die Untersuchung basiert auf einer Online-Umfrage von The Harris Poll in Auftrag von NortonLifeLock und wurde bei 10.030 Erwachsenen (18 Jahre oder älter) in 10 Ländern durchgeführt. Die Studie wurde im Zeitraum vom 15.-28. Februar in folgenden Ländern durchgeführt: Australien (n=1,005), Frankreich (n=1,000), Deutschland (n=1,001), Indien (n=1,000), Italien (n=1,000), Japan (n=1,020), Niederlande (n=1,000), Neuseeland (n=1,004), Vereinigtes Britisches Königreich (n=1,000) und den Vereinigten Staaten von Amerika (n=1,000). Die bewerteten Variablen variierten je nach Land und beinhalteten eine oder mehrere der folgenden Variablen: Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Region, Bildungsgrad, Familienstand, Internet-Nutzungsverhalten, Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße und die Tendenz, online zu sein. Die zu Grunde liegenden Bevölkerungsprognosen sind auf Grundlage der Zahlen der erwachsenen Bevölkerung (ab 18 Jahren) aus der 2021 International Data Base des U.S: Census Bureau und der 2017 Global Attitudes Survey des Pew Reseach Center 2017 Global Attitudes Survey. Es können keine Schätzungen des theoretischen Stichprobenfehlers berechnet werden.

Über NortonLifeLock Inc.

NortonLifeLock Inc. (NASDAQ: NLOK) ist ein weltweit führender Anbieter von Cybersicherheit für Endverbraucher. Als zuverlässiger Partner in einer zunehmend komplexen digitalen Welt, schützt NortonLifeLock Menschen und hilft Ihnen, ihr digitales Leben sicher zu gestalten. Weitere Informationen zu NortonLifeLock finden Sie unter www.NortonLifeLock.com.

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[1] Der Durchschnitt wurde gekürzt, um Ausreißer zu entfernen.

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