Veröffentlicht am

Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus

14.04.2021 – 13:53

PHOENIX

Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus


















Bonn (ots)

Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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