Veröffentlicht am

Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen

12.03.2021 – 10:10

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)

Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen


















Münster (ots)

Darf Datenschutz der Aufklärung von Verkehrsunfällen und der Gerechtigkeit für Unfallopfer entgegenstehen? Der Event Data Recorder (EDR) muss bei schweren Verkehrsunfällen gerichtsverwertbare Daten liefern dürfen.

Laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) würde mit der geplanten EU-Verordnung zum Event Data Recorder eine große Chance vertan, für mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen. Betroffen sind neu-typgenehmigte Fahrzeuge, die ab Juli 2022 auf den Markt kommen.

Restriktive Entwurfsvorgaben für die geplante EU-Durchführungsverordnung EDR

Laut Entwurf der Durchführungsverordnung sollen Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt waren, nicht aus den EDR-Daten identifizierbar sein. Auch Ort, Datum und Zeit eines Unfalls dürfen nicht notiert werden, obwohl dies technisch möglich ist. Aber gerade die Zeit der Speicherung ist zwingend erforderlich, um die Fahrdaten aus dem EDR einem konkreten Unfallereignis zuordnen zu können. Nur so kann mithilfe von Event Data Recordern nach einem schweren Unfall beweissicher festgestellt werden, wie schnell etwa die Fahrzeuge waren, ob sie gebremst haben und ob sie eventuell bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Damit könnte EDR dazu beitragen, dass Unfallopfer und Angehörige nach einem schweren Verkehrsunfall Gerechtigkeit erfahren. Eine Umsetzung der geplanten restriktiven Entwurfsvorgaben für den Event Data Recorder in das europäische Recht könnte zur Folge haben, dass der EDR für die Unfallrekonstruktion im Einzelfall nicht eingesetzt werden kann, obwohl dies technisch möglich wäre.

Der Event Data Recorder und die Unfallrekonstruktion

Für die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls und dessen juristische Bewertung werden Fakten in hinreichender Qualität und Quantität benötigt. Die konventionelle Unfallaufnahme durch die Polizei reicht mittlerweile oft nicht mehr aus, um die realen Anteile an der Verursachung ermitteln zu können. Spuren auf der Fahrbahn etwa, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang bieten, sind wegen der Ausstattung moderner Fahrzeuge mit elektronischen Assistenzsystemen oft wenig bis gar nicht sichtbar. Zeugenaussagen haben in Straf- oder Zivilprozessen meist keinen hohen Beweiswert, besonders dann, wenn es dabei um Zeit- und Geschwindigkeitswahrnehmungen geht. Digitale Spuren über den Verlauf der Geschwindigkeit hingegen, wie sie im EDR erfasst werden können, ermöglichen die Klärung dieser Fragen.

EDR und Unfallopferschutz

Verkehrsunfallopfer müssen aufgrund von Ungenauigkeiten oder Zweifeln bei Zeugenaussagen oder aufgrund von zu wenigen aussagekräftigen Unfallspuren oft jahrelang – oftmals vergeblich – um ihr Recht kämpfen.

Deshalb müssen laut VOD wichtige digitale Unfallspuren, die in neu-typzugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2022 gespeichert sind, auch ausgewertet werden dürfen. Nur so können objektive und zuverlässige Beweise zur Unfallverursachung ermittelt und die Rechte der Unfallbeteiligten und Unfallopfer gewährleistet werden. Ein Unfalldatenspeicher erfasst Daten wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung lediglich einige Sekunden vor einem Unfallereignis. Wenn auf diese gespeicherten Daten nicht zugegriffen werden kann oder die Fahrdaten einem konkreten Unfallereignis zeitlich nicht zugeordnet werden können, werden Möglichkeiten der Unfallrekonstruktion vertan. Auch heute schon sind fast alle Pkw mit Datenspeichern in diversen Steuergeräten versehen. Der Zugriff auf diese Daten muss aber laut VOD gerecht geregelt werden, damit Berechtigte die Daten auslesen und die digitalen Spuren verwenden können. Datenschutz darf kein Hindernis sein, wenn berechtigte Interessen von Verkehrsunfallopfern bestehen.

Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmergruppen

Auch der EDR, der ab 2022 verpflichtend ist, wird Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern in der Regel nicht erkennen, weil die physikalischen Kräfte bei einer Kollision zu gering sind und Airbags meist nicht ausgelöst werden. Technisch wäre es aber möglich, selbst leichte Anstöße im EDR zu erkennen. Die VOD fordert deshalb, Schwellenwerte zu definieren und rechtlich vorzuschreiben. Sie sollen bewirken, dass Aufzeichnungen mit dem EDR auch bei Kollisionen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfolgen. Technisch ist dies zum Beispiel durch Auswertung von Beschleunigungs- und Kameradaten möglich. Auch Sensoren in Stoßfängern, wie sie heute schon in Fahrzeugen mit aktiven Fußgängerschutz-Systemen verbaut sind, können eine Lösung sein.

Der EDR und die Vision Zero

Jeder Mensch kann unvorhergesehen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zu wissen, was genau bei einem Unfall passiert ist oder dies nicht beweisen zu können, kann zu schweren psychischen Belastungen führen.

Die Europäische Kommission möchte gemäß „Vision Zero“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduzieren. Menschen, die wissen, dass ihr Fahrzeug mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet ist, fahren vorsichtiger: Fallstudien aus Europa und den USA zeigen, dass in Fahrzeugflotten, die mit Black Boxes ausgestattet wurden, die Anzahl der Unfälle um 20 bis 30 Prozent reduziert werden konnte, ebenso die Schwere der Unfälle.

Eine EU-Verordnung zu den Event Data Recordern mit den bislang vorgesehenen Einschränkungen würde, so die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland, der Vision Zero deutlich widersprechen.

Pressekontakt:

Michael Heß
Pressereferent
Silke von Beesten
Pressereferentin
Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
Postfach 1134
53852 Niederkassel
pressestelle@vod-ev.org
Tel.: +49 (0)800 8063338
www.vod-ev.org

Kontaktdaten anzeigen

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Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen


















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Darf Datenschutz der Aufklärung von Verkehrsunfällen und der Gerechtigkeit für Unfallopfer entgegenstehen? Der Event Data Recorder (EDR) muss bei schweren Verkehrsunfällen gerichtsverwertbare Daten liefern dürfen.

Laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) würde mit der geplanten EU-Verordnung zum Event Data Recorder eine große Chance vertan, für mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen. Betroffen sind neu-typgenehmigte Fahrzeuge, die ab Juli 2022 auf den Markt kommen.

Restriktive Entwurfsvorgaben für die geplante EU-Durchführungsverordnung EDR

Laut Entwurf der Durchführungsverordnung sollen Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt waren, nicht aus den EDR-Daten identifizierbar sein. Auch Ort, Datum und Zeit eines Unfalls dürfen nicht notiert werden, obwohl dies technisch möglich ist. Aber gerade die Zeit der Speicherung ist zwingend erforderlich, um die Fahrdaten aus dem EDR einem konkreten Unfallereignis zuordnen zu können. Nur so kann mithilfe von Event Data Recordern nach einem schweren Unfall beweissicher festgestellt werden, wie schnell etwa die Fahrzeuge waren, ob sie gebremst haben und ob sie eventuell bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Damit könnte EDR dazu beitragen, dass Unfallopfer und Angehörige nach einem schweren Verkehrsunfall Gerechtigkeit erfahren. Eine Umsetzung der geplanten restriktiven Entwurfsvorgaben für den Event Data Recorder in das europäische Recht könnte zur Folge haben, dass der EDR für die Unfallrekonstruktion im Einzelfall nicht eingesetzt werden kann, obwohl dies technisch möglich wäre.

Der Event Data Recorder und die Unfallrekonstruktion

Für die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls und dessen juristische Bewertung werden Fakten in hinreichender Qualität und Quantität benötigt. Die konventionelle Unfallaufnahme durch die Polizei reicht mittlerweile oft nicht mehr aus, um die realen Anteile an der Verursachung ermitteln zu können. Spuren auf der Fahrbahn etwa, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang bieten, sind wegen der Ausstattung moderner Fahrzeuge mit elektronischen Assistenzsystemen oft wenig bis gar nicht sichtbar. Zeugenaussagen haben in Straf- oder Zivilprozessen meist keinen hohen Beweiswert, besonders dann, wenn es dabei um Zeit- und Geschwindigkeitswahrnehmungen geht. Digitale Spuren über den Verlauf der Geschwindigkeit hingegen, wie sie im EDR erfasst werden können, ermöglichen die Klärung dieser Fragen.

EDR und Unfallopferschutz

Verkehrsunfallopfer müssen aufgrund von Ungenauigkeiten oder Zweifeln bei Zeugenaussagen oder aufgrund von zu wenigen aussagekräftigen Unfallspuren oft jahrelang – oftmals vergeblich – um ihr Recht kämpfen.

Deshalb müssen laut VOD wichtige digitale Unfallspuren, die in neu-typzugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2022 gespeichert sind, auch ausgewertet werden dürfen. Nur so können objektive und zuverlässige Beweise zur Unfallverursachung ermittelt und die Rechte der Unfallbeteiligten und Unfallopfer gewährleistet werden. Ein Unfalldatenspeicher erfasst Daten wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung lediglich einige Sekunden vor einem Unfallereignis. Wenn auf diese gespeicherten Daten nicht zugegriffen werden kann oder die Fahrdaten einem konkreten Unfallereignis zeitlich nicht zugeordnet werden können, werden Möglichkeiten der Unfallrekonstruktion vertan. Auch heute schon sind fast alle Pkw mit Datenspeichern in diversen Steuergeräten versehen. Der Zugriff auf diese Daten muss aber laut VOD gerecht geregelt werden, damit Berechtigte die Daten auslesen und die digitalen Spuren verwenden können. Datenschutz darf kein Hindernis sein, wenn berechtigte Interessen von Verkehrsunfallopfern bestehen.

Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmergruppen

Auch der EDR, der ab 2022 verpflichtend ist, wird Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern in der Regel nicht erkennen, weil die physikalischen Kräfte bei einer Kollision zu gering sind und Airbags meist nicht ausgelöst werden. Technisch wäre es aber möglich, selbst leichte Anstöße im EDR zu erkennen. Die VOD fordert deshalb, Schwellenwerte zu definieren und rechtlich vorzuschreiben. Sie sollen bewirken, dass Aufzeichnungen mit dem EDR auch bei Kollisionen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfolgen. Technisch ist dies zum Beispiel durch Auswertung von Beschleunigungs- und Kameradaten möglich. Auch Sensoren in Stoßfängern, wie sie heute schon in Fahrzeugen mit aktiven Fußgängerschutz-Systemen verbaut sind, können eine Lösung sein.

Der EDR und die Vision Zero

Jeder Mensch kann unvorhergesehen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zu wissen, was genau bei einem Unfall passiert ist oder dies nicht beweisen zu können, kann zu schweren psychischen Belastungen führen.

Die Europäische Kommission möchte gemäß „Vision Zero“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduzieren. Menschen, die wissen, dass ihr Fahrzeug mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet ist, fahren vorsichtiger: Fallstudien aus Europa und den USA zeigen, dass in Fahrzeugflotten, die mit Black Boxes ausgestattet wurden, die Anzahl der Unfälle um 20 bis 30 Prozent reduziert werden konnte, ebenso die Schwere der Unfälle.

Eine EU-Verordnung zu den Event Data Recordern mit den bislang vorgesehenen Einschränkungen würde, so die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland, der Vision Zero deutlich widersprechen.

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Darf Datenschutz der Aufklärung von Verkehrsunfällen und der Gerechtigkeit für Unfallopfer entgegenstehen? Der Event Data Recorder (EDR) muss bei schweren Verkehrsunfällen gerichtsverwertbare Daten liefern dürfen.

Laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) würde mit der geplanten EU-Verordnung zum Event Data Recorder eine große Chance vertan, für mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen. Betroffen sind neu-typgenehmigte Fahrzeuge, die ab Juli 2022 auf den Markt kommen.

Restriktive Entwurfsvorgaben für die geplante EU-Durchführungsverordnung EDR

Laut Entwurf der Durchführungsverordnung sollen Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt waren, nicht aus den EDR-Daten identifizierbar sein. Auch Ort, Datum und Zeit eines Unfalls dürfen nicht notiert werden, obwohl dies technisch möglich ist. Aber gerade die Zeit der Speicherung ist zwingend erforderlich, um die Fahrdaten aus dem EDR einem konkreten Unfallereignis zuordnen zu können. Nur so kann mithilfe von Event Data Recordern nach einem schweren Unfall beweissicher festgestellt werden, wie schnell etwa die Fahrzeuge waren, ob sie gebremst haben und ob sie eventuell bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Damit könnte EDR dazu beitragen, dass Unfallopfer und Angehörige nach einem schweren Verkehrsunfall Gerechtigkeit erfahren. Eine Umsetzung der geplanten restriktiven Entwurfsvorgaben für den Event Data Recorder in das europäische Recht könnte zur Folge haben, dass der EDR für die Unfallrekonstruktion im Einzelfall nicht eingesetzt werden kann, obwohl dies technisch möglich wäre.

Der Event Data Recorder und die Unfallrekonstruktion

Für die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls und dessen juristische Bewertung werden Fakten in hinreichender Qualität und Quantität benötigt. Die konventionelle Unfallaufnahme durch die Polizei reicht mittlerweile oft nicht mehr aus, um die realen Anteile an der Verursachung ermitteln zu können. Spuren auf der Fahrbahn etwa, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang bieten, sind wegen der Ausstattung moderner Fahrzeuge mit elektronischen Assistenzsystemen oft wenig bis gar nicht sichtbar. Zeugenaussagen haben in Straf- oder Zivilprozessen meist keinen hohen Beweiswert, besonders dann, wenn es dabei um Zeit- und Geschwindigkeitswahrnehmungen geht. Digitale Spuren über den Verlauf der Geschwindigkeit hingegen, wie sie im EDR erfasst werden können, ermöglichen die Klärung dieser Fragen.

EDR und Unfallopferschutz

Verkehrsunfallopfer müssen aufgrund von Ungenauigkeiten oder Zweifeln bei Zeugenaussagen oder aufgrund von zu wenigen aussagekräftigen Unfallspuren oft jahrelang – oftmals vergeblich – um ihr Recht kämpfen.

Deshalb müssen laut VOD wichtige digitale Unfallspuren, die in neu-typzugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2022 gespeichert sind, auch ausgewertet werden dürfen. Nur so können objektive und zuverlässige Beweise zur Unfallverursachung ermittelt und die Rechte der Unfallbeteiligten und Unfallopfer gewährleistet werden. Ein Unfalldatenspeicher erfasst Daten wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung lediglich einige Sekunden vor einem Unfallereignis. Wenn auf diese gespeicherten Daten nicht zugegriffen werden kann oder die Fahrdaten einem konkreten Unfallereignis zeitlich nicht zugeordnet werden können, werden Möglichkeiten der Unfallrekonstruktion vertan. Auch heute schon sind fast alle Pkw mit Datenspeichern in diversen Steuergeräten versehen. Der Zugriff auf diese Daten muss aber laut VOD gerecht geregelt werden, damit Berechtigte die Daten auslesen und die digitalen Spuren verwenden können. Datenschutz darf kein Hindernis sein, wenn berechtigte Interessen von Verkehrsunfallopfern bestehen.

Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmergruppen

Auch der EDR, der ab 2022 verpflichtend ist, wird Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern in der Regel nicht erkennen, weil die physikalischen Kräfte bei einer Kollision zu gering sind und Airbags meist nicht ausgelöst werden. Technisch wäre es aber möglich, selbst leichte Anstöße im EDR zu erkennen. Die VOD fordert deshalb, Schwellenwerte zu definieren und rechtlich vorzuschreiben. Sie sollen bewirken, dass Aufzeichnungen mit dem EDR auch bei Kollisionen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfolgen. Technisch ist dies zum Beispiel durch Auswertung von Beschleunigungs- und Kameradaten möglich. Auch Sensoren in Stoßfängern, wie sie heute schon in Fahrzeugen mit aktiven Fußgängerschutz-Systemen verbaut sind, können eine Lösung sein.

Der EDR und die Vision Zero

Jeder Mensch kann unvorhergesehen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zu wissen, was genau bei einem Unfall passiert ist oder dies nicht beweisen zu können, kann zu schweren psychischen Belastungen führen.

Die Europäische Kommission möchte gemäß „Vision Zero“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduzieren. Menschen, die wissen, dass ihr Fahrzeug mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet ist, fahren vorsichtiger: Fallstudien aus Europa und den USA zeigen, dass in Fahrzeugflotten, die mit Black Boxes ausgestattet wurden, die Anzahl der Unfälle um 20 bis 30 Prozent reduziert werden konnte, ebenso die Schwere der Unfälle.

Eine EU-Verordnung zu den Event Data Recordern mit den bislang vorgesehenen Einschränkungen würde, so die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland, der Vision Zero deutlich widersprechen.

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#ImpfenSchütztGesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung

08.03.2021 – 10:44

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

#ImpfenSchützt
Gesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung


















#ImpfenSchützt / Gesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung
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Berlin (ots)

Unter dem Motto #ImpfenSchützt setzen sich die BG Kliniken, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), gemeinsam für die Wahrnehmung der COVID-19-Impfangebote ein.

Das Coronavirus kann zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen, längerfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen und zum Tod führen. Sich impfen zu lassen bedeutet nicht nur, sich selbst gegen eine COVID-19-Erkrankung zu schützen, sondern auch dazu beizutragen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Eine hohe Impfquote kann auch den Infektionsschutz am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich erhöhen.

Mit Text-Anzeigen und persönlichen Statements von Menschen, die für die Impfung plädieren, möchten die Kooperationspartner ein Bewusstsein für die Bedeutung der Impfangebote schaffen.

Die ersten Aktions-Motive #ImpfenSchützt erscheinen heute auf den Social-Media-Kanälen und online. Sie wenden sich an Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen. Im Laufe der nächsten Wochen werden weitere Motive veröffentlicht und verschiedene Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen für die Impfung werben.

Jede einzelne Person, die sich impfen lässt, trägt dazu bei, die Pandemie zu stoppen. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe wurden einer umfassenden Prüfung unterzogen, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt. Obwohl der Impfstart in Deutschland zunächst schleppend angelaufen ist, werden in den kommenden Monaten voraussichtlich viele weitere Berufs- und Altersgruppen Impfangebote erhalten können. Durch die Verringerung des Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos am Arbeitsplatz lassen sich härtere wirtschaftliche Einschränkungen vermeiden bzw. eine allmähliche Rückkehr zu mehr Normalität in den Betrieben ist möglich.

Dr. Stefan Hussy, DGUV-Hauptgeschäftsführer: „Die Impfung ist eine großartige Chance. Zunächst geht es darum, Erkrankungen bei – insbesondere älteren – Personen mit einem hohen Risiko für schwere Erkrankungen und bei Beschäftigten zu vermeiden, die ein besonders hohes Expositionsrisiko bei der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung tragen. Mit der Impfung wird nun schrittweise allen besonders exponierten Berufsgruppen eine wesentliche Präventionsmaßnahme zugänglich sein, die Erkrankungen und auch die psychischen Belastungen enorm reduzieren wird.“

Reinhard Nieper, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der BG Kliniken: „Das Personal in den BG Klinken und vielen anderen Krankenhäusern in Deutschland steht im Einsatz gegen COVID-19 an vorderster Front. Die Impfungen sind jetzt unser wichtigster Verbündeter, um weiteres Leid von unseren Patientinnen und Patienten abzuwenden und die Bevölkerung dauerhaft zu schützen.“

Hintergrund: COVID-19 als Berufskrankheit

Die Pandemie hat deutliche Spuren im Berufskrankheitengeschehen in Deutschland hinterlassen. Bis zum 31.12.2020 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 erhalten. Das geht aus vorläufigen Zahlen für das vergangene Jahr hervor, die die DGUV am 3. März 2021 veröffentlicht hat. Bis zum Jahresende 2020 haben die Unfallversicherungsträger 22.863 Fälle entschieden, 18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit anerkannt.

Weitere Informationen

Website zur Aktion #ImpfenSchützt: www.dguv.de/impfenschuetzt

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Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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Das Coronavirus kann zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen, längerfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen und zum Tod führen. Sich impfen zu lassen bedeutet nicht nur, sich selbst gegen eine COVID-19-Erkrankung zu schützen, sondern auch dazu beizutragen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Eine hohe Impfquote kann auch den Infektionsschutz am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich erhöhen.

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Hintergrund: COVID-19 als Berufskrankheit

Die Pandemie hat deutliche Spuren im Berufskrankheitengeschehen in Deutschland hinterlassen. Bis zum 31.12.2020 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 erhalten. Das geht aus vorläufigen Zahlen für das vergangene Jahr hervor, die die DGUV am 3. März 2021 veröffentlicht hat. Bis zum Jahresende 2020 haben die Unfallversicherungsträger 22.863 Fälle entschieden, 18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit anerkannt.

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Jede einzelne Person, die sich impfen lässt, trägt dazu bei, die Pandemie zu stoppen. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe wurden einer umfassenden Prüfung unterzogen, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt. Obwohl der Impfstart in Deutschland zunächst schleppend angelaufen ist, werden in den kommenden Monaten voraussichtlich viele weitere Berufs- und Altersgruppen Impfangebote erhalten können. Durch die Verringerung des Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos am Arbeitsplatz lassen sich härtere wirtschaftliche Einschränkungen vermeiden bzw. eine allmähliche Rückkehr zu mehr Normalität in den Betrieben ist möglich.

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Reinhard Nieper, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der BG Kliniken: „Das Personal in den BG Klinken und vielen anderen Krankenhäusern in Deutschland steht im Einsatz gegen COVID-19 an vorderster Front. Die Impfungen sind jetzt unser wichtigster Verbündeter, um weiteres Leid von unseren Patientinnen und Patienten abzuwenden und die Bevölkerung dauerhaft zu schützen.“

Hintergrund: COVID-19 als Berufskrankheit

Die Pandemie hat deutliche Spuren im Berufskrankheitengeschehen in Deutschland hinterlassen. Bis zum 31.12.2020 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 erhalten. Das geht aus vorläufigen Zahlen für das vergangene Jahr hervor, die die DGUV am 3. März 2021 veröffentlicht hat. Bis zum Jahresende 2020 haben die Unfallversicherungsträger 22.863 Fälle entschieden, 18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit anerkannt.

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Unter dem Motto #ImpfenSchützt setzen sich die BG Kliniken, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), gemeinsam für die Wahrnehmung der COVID-19-Impfangebote ein.

Das Coronavirus kann zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen, längerfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen und zum Tod führen. Sich impfen zu lassen bedeutet nicht nur, sich selbst gegen eine COVID-19-Erkrankung zu schützen, sondern auch dazu beizutragen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Eine hohe Impfquote kann auch den Infektionsschutz am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich erhöhen.

Mit Text-Anzeigen und persönlichen Statements von Menschen, die für die Impfung plädieren, möchten die Kooperationspartner ein Bewusstsein für die Bedeutung der Impfangebote schaffen.

Die ersten Aktions-Motive #ImpfenSchützt erscheinen heute auf den Social-Media-Kanälen und online. Sie wenden sich an Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen. Im Laufe der nächsten Wochen werden weitere Motive veröffentlicht und verschiedene Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen für die Impfung werben.

Jede einzelne Person, die sich impfen lässt, trägt dazu bei, die Pandemie zu stoppen. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe wurden einer umfassenden Prüfung unterzogen, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt. Obwohl der Impfstart in Deutschland zunächst schleppend angelaufen ist, werden in den kommenden Monaten voraussichtlich viele weitere Berufs- und Altersgruppen Impfangebote erhalten können. Durch die Verringerung des Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos am Arbeitsplatz lassen sich härtere wirtschaftliche Einschränkungen vermeiden bzw. eine allmähliche Rückkehr zu mehr Normalität in den Betrieben ist möglich.

Dr. Stefan Hussy, DGUV-Hauptgeschäftsführer: „Die Impfung ist eine großartige Chance. Zunächst geht es darum, Erkrankungen bei – insbesondere älteren – Personen mit einem hohen Risiko für schwere Erkrankungen und bei Beschäftigten zu vermeiden, die ein besonders hohes Expositionsrisiko bei der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung tragen. Mit der Impfung wird nun schrittweise allen besonders exponierten Berufsgruppen eine wesentliche Präventionsmaßnahme zugänglich sein, die Erkrankungen und auch die psychischen Belastungen enorm reduzieren wird.“

Reinhard Nieper, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der BG Kliniken: „Das Personal in den BG Klinken und vielen anderen Krankenhäusern in Deutschland steht im Einsatz gegen COVID-19 an vorderster Front. Die Impfungen sind jetzt unser wichtigster Verbündeter, um weiteres Leid von unseren Patientinnen und Patienten abzuwenden und die Bevölkerung dauerhaft zu schützen.“

Hintergrund: COVID-19 als Berufskrankheit

Die Pandemie hat deutliche Spuren im Berufskrankheitengeschehen in Deutschland hinterlassen. Bis zum 31.12.2020 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 erhalten. Das geht aus vorläufigen Zahlen für das vergangene Jahr hervor, die die DGUV am 3. März 2021 veröffentlicht hat. Bis zum Jahresende 2020 haben die Unfallversicherungsträger 22.863 Fälle entschieden, 18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit anerkannt.

Weitere Informationen

Website zur Aktion #ImpfenSchützt: www.dguv.de/impfenschuetzt

Social Media:

Facebook: https://www.facebook.com/UKundBG/

Instagram: https://www.instagram.com/ukundbg

Twitter: https://twitter.com/DGUV

Linkedin: https://www.linkedin.com/company/deutsche-gesetzliche-unfallversicherung-e-v-/

Xing: https://www.xing.com/pages/deutschegesetzlicheunfallversicherunge-v

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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Veröffentlicht am

#ImpfenSchütztGesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung

08.03.2021 – 10:44

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

#ImpfenSchützt
Gesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung


















#ImpfenSchützt / Gesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung
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Berlin (ots)

Unter dem Motto #ImpfenSchützt setzen sich die BG Kliniken, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), gemeinsam für die Wahrnehmung der COVID-19-Impfangebote ein.

Das Coronavirus kann zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen, längerfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen und zum Tod führen. Sich impfen zu lassen bedeutet nicht nur, sich selbst gegen eine COVID-19-Erkrankung zu schützen, sondern auch dazu beizutragen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Eine hohe Impfquote kann auch den Infektionsschutz am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich erhöhen.

Mit Text-Anzeigen und persönlichen Statements von Menschen, die für die Impfung plädieren, möchten die Kooperationspartner ein Bewusstsein für die Bedeutung der Impfangebote schaffen.

Die ersten Aktions-Motive #ImpfenSchützt erscheinen heute auf den Social-Media-Kanälen und online. Sie wenden sich an Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen. Im Laufe der nächsten Wochen werden weitere Motive veröffentlicht und verschiedene Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen für die Impfung werben.

Jede einzelne Person, die sich impfen lässt, trägt dazu bei, die Pandemie zu stoppen. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe wurden einer umfassenden Prüfung unterzogen, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt. Obwohl der Impfstart in Deutschland zunächst schleppend angelaufen ist, werden in den kommenden Monaten voraussichtlich viele weitere Berufs- und Altersgruppen Impfangebote erhalten können. Durch die Verringerung des Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos am Arbeitsplatz lassen sich härtere wirtschaftliche Einschränkungen vermeiden bzw. eine allmähliche Rückkehr zu mehr Normalität in den Betrieben ist möglich.

Dr. Stefan Hussy, DGUV-Hauptgeschäftsführer: „Die Impfung ist eine großartige Chance. Zunächst geht es darum, Erkrankungen bei – insbesondere älteren – Personen mit einem hohen Risiko für schwere Erkrankungen und bei Beschäftigten zu vermeiden, die ein besonders hohes Expositionsrisiko bei der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung tragen. Mit der Impfung wird nun schrittweise allen besonders exponierten Berufsgruppen eine wesentliche Präventionsmaßnahme zugänglich sein, die Erkrankungen und auch die psychischen Belastungen enorm reduzieren wird.“

Reinhard Nieper, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der BG Kliniken: „Das Personal in den BG Klinken und vielen anderen Krankenhäusern in Deutschland steht im Einsatz gegen COVID-19 an vorderster Front. Die Impfungen sind jetzt unser wichtigster Verbündeter, um weiteres Leid von unseren Patientinnen und Patienten abzuwenden und die Bevölkerung dauerhaft zu schützen.“

Hintergrund: COVID-19 als Berufskrankheit

Die Pandemie hat deutliche Spuren im Berufskrankheitengeschehen in Deutschland hinterlassen. Bis zum 31.12.2020 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 erhalten. Das geht aus vorläufigen Zahlen für das vergangene Jahr hervor, die die DGUV am 3. März 2021 veröffentlicht hat. Bis zum Jahresende 2020 haben die Unfallversicherungsträger 22.863 Fälle entschieden, 18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit anerkannt.

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Das Coronavirus kann zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen, längerfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen und zum Tod führen. Sich impfen zu lassen bedeutet nicht nur, sich selbst gegen eine COVID-19-Erkrankung zu schützen, sondern auch dazu beizutragen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Eine hohe Impfquote kann auch den Infektionsschutz am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich erhöhen.

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Jede einzelne Person, die sich impfen lässt, trägt dazu bei, die Pandemie zu stoppen. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe wurden einer umfassenden Prüfung unterzogen, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt. Obwohl der Impfstart in Deutschland zunächst schleppend angelaufen ist, werden in den kommenden Monaten voraussichtlich viele weitere Berufs- und Altersgruppen Impfangebote erhalten können. Durch die Verringerung des Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos am Arbeitsplatz lassen sich härtere wirtschaftliche Einschränkungen vermeiden bzw. eine allmähliche Rückkehr zu mehr Normalität in den Betrieben ist möglich.

Dr. Stefan Hussy, DGUV-Hauptgeschäftsführer: „Die Impfung ist eine großartige Chance. Zunächst geht es darum, Erkrankungen bei – insbesondere älteren – Personen mit einem hohen Risiko für schwere Erkrankungen und bei Beschäftigten zu vermeiden, die ein besonders hohes Expositionsrisiko bei der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung tragen. Mit der Impfung wird nun schrittweise allen besonders exponierten Berufsgruppen eine wesentliche Präventionsmaßnahme zugänglich sein, die Erkrankungen und auch die psychischen Belastungen enorm reduzieren wird.“

Reinhard Nieper, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der BG Kliniken: „Das Personal in den BG Klinken und vielen anderen Krankenhäusern in Deutschland steht im Einsatz gegen COVID-19 an vorderster Front. Die Impfungen sind jetzt unser wichtigster Verbündeter, um weiteres Leid von unseren Patientinnen und Patienten abzuwenden und die Bevölkerung dauerhaft zu schützen.“

Hintergrund: COVID-19 als Berufskrankheit

Die Pandemie hat deutliche Spuren im Berufskrankheitengeschehen in Deutschland hinterlassen. Bis zum 31.12.2020 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 erhalten. Das geht aus vorläufigen Zahlen für das vergangene Jahr hervor, die die DGUV am 3. März 2021 veröffentlicht hat. Bis zum Jahresende 2020 haben die Unfallversicherungsträger 22.863 Fälle entschieden, 18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit anerkannt.

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Vorläufige Jahreszahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild der Corona-KriseDeutlicher Rückgang der Arbeitsunfälle, Anstieg bei den Berufskrankheiten

03.03.2021 – 10:28

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Vorläufige Jahreszahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild der Corona-Krise
Deutlicher Rückgang der Arbeitsunfälle, Anstieg bei den Berufskrankheiten


















Berlin (ots)

Die Corona-Krise spiegelt sich deutlich in den vorläufigen Arbeitsunfallzahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, heute veröffentlicht hat.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2020 um 12,8 Prozent auf 760.369 Unfälle gesunken. Noch deutlicher fiel der Rückgang bei den Wegeunfällen aus: Auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause ereigneten sich 152.773 Unfälle, das sind 18,2 Prozent weniger als 2019. Diese Entwicklung findet sich auch bei den tödlichen Unfällen wieder: 397 Menschen starben durch einen Arbeitsunfall, das sind 100 weniger als im Vorjahr, 234 Beschäftigte verunglückten bei einem Wegeunfall, das sind 75 weniger als 2019.

Dabei ist zu beachten, dass der Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle aufgrund von Strafprozessen, die erst 2019 in die Statistik aufgenommen werden konnten, besonders groß ausfällt (weitere Informationen).

Bei den 2020 neu gezahlten Renten zeigt sich ein etwas anderes Bild: Mit 13.289 Fällen gab es nur 0,5 Prozent weniger neue Arbeitsunfallrenten als 2019. Dies lässt sich damit erklären, dass zwischen Unfallereignis und Feststellung einer Rente häufig ein längerer Zeitraum liegt. Bei den 2019 neu zuerkannten Renten lag zum Beispiel nur bei 10 Prozent das Unfallereignis auch im selben Jahr. Bei den neuen Wegeunfallrenten gab es ebenfalls einen kleinen Rückgang um 3,0 Prozent auf 4.489 Fälle.

„Die vorläufigen Zahlen sind ein Abbild der Corona-Krise,“ sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „Die Beschäftigten waren weniger mobil, viele arbeiteten in Kurzarbeit oder im Homeoffice, deshalb sind die Arbeitsunfallzahlen gesunken. Andererseits haben wir im Zusammenhang mit Covid 19 überproportional viele Berufskrankheitenanzeigen. Wichtig ist für uns, die Unternehmen und ihre Beschäftigten auch weiterhin zu unterstützen mit Hinweisen zum Schutz vor Infektionen, aber auch zu anderen Fragen des Arbeitsschutzes.“

Berufskrankheiten

Pandemiebedingt liegen die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit und die der entschiedenen Berufskrankheiten-Fälle auf einem deutlich höheren Niveau als bisher.

Bis zum 31.12.2020 sind 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch Covid-19 eingereicht worden. Das ergab eine Sondererhebung der Unfallversicherungsträger. Davon wurden bis zum selben Zeitpunkt 22.863 Fälle entschieden, 18.069 wurden anerkannt. Diese Anzeigen und folgenden Verfahren zeigen sich auch in den Zunahmen, die im gesamten Berufskrankheitengeschehen zu beobachten waren.

Die Zahl der im Jahr 2020 insgesamt eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist mit 105.759 Fällen gegenüber dem Vorjahreswert um 25.627 oder 32 Prozent gestiegen. Entschieden wurden 102.623 Fälle, was einer Zunahme um mehr als 31 Prozent bedeutet. Die Fälle, bei denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt hat, lag mit 53.880 um fast 53 Prozent höher. Bei den anerkannten Fällen ist eine Zunahme um knapp 109 Prozent auf 37.886 zu verzeichnen.

Sobald eine Berufskrankheit bestätigt ist, können Versicherte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen. Bis zum 01.01.2021 konnten manche Berufskrankheiten wie zum Beispiel Hauterkrankungen nur anerkannt werden, wenn die schädigende Tätigkeit/der Beruf aufgegeben wurde. Dieser sogenannte Unterlassungszwang entfällt mit der Neuordnung des Berufskrankheitenrechts.

Die Zahl der neuen BK-Renten ist um 8,7 Prozent auf 5.074 gestiegen. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.475 um 80 Fälle unter dem Wert des Vorjahres.

Schüler-Unfallversicherung

Besonders deutlich war der Unfallrückgang im Jahr 2020 bei den Schulunfällen. Es wurden 690.198 Schulunfälle gemeldet. Das ist ein Rückgang um mehr als 41 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ging um 34 Prozent auf 71.576 Fälle zurück. Aufgrund der teilweisen Schließung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen liegt dieser Rückgang in einem erwartbaren Bereich.

Die Zahl der tödlichen Schulunfälle liegt unverändert bei fünf Fällen. Bei den tödlichen Wegeunfällen gab es eine Abnahme um 15 auf 24 Fälle.

Hinweis

Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.

In der Schüler-Unfallversicherung sind Unfälle dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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