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DEKRA Experten zur aktuellen Unfallstatistik: Klare Regeln für E-Scooter sind sinnvoll, aber zu vielen Nutzern offenbar unbekannt

26.03.2021 – 14:32

DEKRA SE

DEKRA Experten zur aktuellen Unfallstatistik: Klare Regeln für E-Scooter sind sinnvoll, aber zu vielen Nutzern offenbar unbekannt


















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Stuttgart (ots)

-  Mehr als 2.100 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020 
-  Fünf Getötete und 386 Schwerverletzte waren zu verzeichnen 
-  Häufige Probleme: Alkohol und falsche Fahrbahnnutzung  

Die in Deutschland geltenden klaren Regeln für die Nutzung von E-Scootern sind sinnvoll, werden aber noch von zu vielen Nutzern – bewusst oder unbewusst – missachtet. So bewerten die Experten der DEKRA Unfallforschung die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen. Im Jahr 2020, für das E-Scooter-Unfälle zum ersten Mal gesondert erfasst wurden, nahm die Polizei insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.

E-Scooter waren an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. „Dieser geringe Anteil spricht zunächst dafür, dass hierzulande – auch dank der klaren Regeln – das von vielen befürchtete Chaos rund um E-Scooter verhindert werden konnte“, so DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde 2019 für Deutschland klar definiert, welche Anforderungen die Roller erfüllen müssen, wer sie nutzen darf, welche Versicherung erforderlich ist und welche Verkehrsregeln gelten. „Auch wenn vergleichbare Unfallzahlen aus anderen Ländern bisher nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die ungeregelte Nutzung von E-Scootern zu einem höheren Unfallrisiko führt“, so der Experte.

Alleinunfälle und Kollisionen mit Pkw sind am häufigsten

Besonders auffällig ist für den DEKRA Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen, also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus. „Das stützt die oft formulierte subjektive Wahrnehmung nicht, dass das eine besonders häufige Unfallkonstellation wäre“, so Ancona. „Unbestritten ist aber, dass ein solches Zusammentreffen auch für die Unfallgegner ein hohes Verletzungsrisiko birgt.“

1.553 E-Scooter-Nutzern wurde die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von fast 71 Prozent. Hier spielt aber die große Zahl an Alleinunfällen eine wichtige Rolle. „Betrachtet man nur die Unfälle mit Unfallgegner, reduziert sich der Wert auf ziemlich exakt 50 Prozent“, so der DEKRA Unfallforscher. „Daraus ergibt sich kein klarer Hinweis darauf, dass E-Scooter-Nutzer durchweg rücksichtslos fahren und ständig andere gefährden.“

Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt.

Häufigste Fehlverhalten sind Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung

Extrem auffällig ist bei den Ursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent aller vorgeworfenen Fehlverhalten entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs. „Beide Arten des Fehlverhaltens sprechen dafür, dass viele Nutzer von E-Scootern die für sie geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst missachten“, folgert DEKRA Expert Ancona.

So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Pkw, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Klare Regeln für Zulassung der Fahrzeuge

In Deutschland dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich E-Scooter verwendet werden, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, die entsprechend geprüft sind und denen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Verlangt sind unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, Beleuchtungseinrichtungen und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die Fahrzeuge müssen außerdem, wie Mofas und S-Pedelecs, ein Versicherungskennzeichen haben. Andere Konzepte wie selbstbalancierende Monowheels oder Hoverboards sind nicht zugelassen und dürfen deshalb allenfalls auf privatem Gelände genutzt werden.

Verkehrsregeln kennen und befolgen

Der Appell der DEKRA Unfallforschung ist klar: Wer auf einen E-Scooter steigt, sollte die geltenden Regeln kennen und befolgen. Verkäufer und Vermieter sollten ihre Nutzer nachhaltig im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen schulen – etwa durch ein Tutorial. Nutzer sollten vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug unter kontrollierten Bedingungen üben. Und die Empfehlung, einen Helm zu tragen, gilt für den E-Scooter genauso wie fürs Fahrrad.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Verkehrssicherheit rund um alle Arten von Zweirädern enthält der DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 „Mobilität auf zwei Rädern“. Er versteht sich als Ratgeber für Politik, Verwaltung, Verbände und Verkehrsteilnehmer und ist – kostenlos als PDF und mit digitalem Begleitmaterial – online zu finden unter www.dekra-roadsafety.com.

Pressekontakt:

DEKRA e.V.
Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch
0711.7861-2386
0711.7861-742386
wolfgang.sigloch@dekra.com

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-  Mehr als 2.100 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020 
-  Fünf Getötete und 386 Schwerverletzte waren zu verzeichnen 
-  Häufige Probleme: Alkohol und falsche Fahrbahnnutzung  

Die in Deutschland geltenden klaren Regeln für die Nutzung von E-Scootern sind sinnvoll, werden aber noch von zu vielen Nutzern – bewusst oder unbewusst – missachtet. So bewerten die Experten der DEKRA Unfallforschung die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen. Im Jahr 2020, für das E-Scooter-Unfälle zum ersten Mal gesondert erfasst wurden, nahm die Polizei insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.

E-Scooter waren an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. „Dieser geringe Anteil spricht zunächst dafür, dass hierzulande – auch dank der klaren Regeln – das von vielen befürchtete Chaos rund um E-Scooter verhindert werden konnte“, so DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde 2019 für Deutschland klar definiert, welche Anforderungen die Roller erfüllen müssen, wer sie nutzen darf, welche Versicherung erforderlich ist und welche Verkehrsregeln gelten. „Auch wenn vergleichbare Unfallzahlen aus anderen Ländern bisher nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die ungeregelte Nutzung von E-Scootern zu einem höheren Unfallrisiko führt“, so der Experte.

Alleinunfälle und Kollisionen mit Pkw sind am häufigsten

Besonders auffällig ist für den DEKRA Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen, also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus. „Das stützt die oft formulierte subjektive Wahrnehmung nicht, dass das eine besonders häufige Unfallkonstellation wäre“, so Ancona. „Unbestritten ist aber, dass ein solches Zusammentreffen auch für die Unfallgegner ein hohes Verletzungsrisiko birgt.“

1.553 E-Scooter-Nutzern wurde die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von fast 71 Prozent. Hier spielt aber die große Zahl an Alleinunfällen eine wichtige Rolle. „Betrachtet man nur die Unfälle mit Unfallgegner, reduziert sich der Wert auf ziemlich exakt 50 Prozent“, so der DEKRA Unfallforscher. „Daraus ergibt sich kein klarer Hinweis darauf, dass E-Scooter-Nutzer durchweg rücksichtslos fahren und ständig andere gefährden.“

Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt.

Häufigste Fehlverhalten sind Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung

Extrem auffällig ist bei den Ursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent aller vorgeworfenen Fehlverhalten entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs. „Beide Arten des Fehlverhaltens sprechen dafür, dass viele Nutzer von E-Scootern die für sie geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst missachten“, folgert DEKRA Expert Ancona.

So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Pkw, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Klare Regeln für Zulassung der Fahrzeuge

In Deutschland dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich E-Scooter verwendet werden, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, die entsprechend geprüft sind und denen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Verlangt sind unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, Beleuchtungseinrichtungen und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die Fahrzeuge müssen außerdem, wie Mofas und S-Pedelecs, ein Versicherungskennzeichen haben. Andere Konzepte wie selbstbalancierende Monowheels oder Hoverboards sind nicht zugelassen und dürfen deshalb allenfalls auf privatem Gelände genutzt werden.

Verkehrsregeln kennen und befolgen

Der Appell der DEKRA Unfallforschung ist klar: Wer auf einen E-Scooter steigt, sollte die geltenden Regeln kennen und befolgen. Verkäufer und Vermieter sollten ihre Nutzer nachhaltig im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen schulen – etwa durch ein Tutorial. Nutzer sollten vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug unter kontrollierten Bedingungen üben. Und die Empfehlung, einen Helm zu tragen, gilt für den E-Scooter genauso wie fürs Fahrrad.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Verkehrssicherheit rund um alle Arten von Zweirädern enthält der DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 „Mobilität auf zwei Rädern“. Er versteht sich als Ratgeber für Politik, Verwaltung, Verbände und Verkehrsteilnehmer und ist – kostenlos als PDF und mit digitalem Begleitmaterial – online zu finden unter www.dekra-roadsafety.com.

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-  Mehr als 2.100 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020 
-  Fünf Getötete und 386 Schwerverletzte waren zu verzeichnen 
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Die in Deutschland geltenden klaren Regeln für die Nutzung von E-Scootern sind sinnvoll, werden aber noch von zu vielen Nutzern – bewusst oder unbewusst – missachtet. So bewerten die Experten der DEKRA Unfallforschung die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen. Im Jahr 2020, für das E-Scooter-Unfälle zum ersten Mal gesondert erfasst wurden, nahm die Polizei insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.

E-Scooter waren an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. „Dieser geringe Anteil spricht zunächst dafür, dass hierzulande – auch dank der klaren Regeln – das von vielen befürchtete Chaos rund um E-Scooter verhindert werden konnte“, so DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde 2019 für Deutschland klar definiert, welche Anforderungen die Roller erfüllen müssen, wer sie nutzen darf, welche Versicherung erforderlich ist und welche Verkehrsregeln gelten. „Auch wenn vergleichbare Unfallzahlen aus anderen Ländern bisher nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die ungeregelte Nutzung von E-Scootern zu einem höheren Unfallrisiko führt“, so der Experte.

Alleinunfälle und Kollisionen mit Pkw sind am häufigsten

Besonders auffällig ist für den DEKRA Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen, also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus. „Das stützt die oft formulierte subjektive Wahrnehmung nicht, dass das eine besonders häufige Unfallkonstellation wäre“, so Ancona. „Unbestritten ist aber, dass ein solches Zusammentreffen auch für die Unfallgegner ein hohes Verletzungsrisiko birgt.“

1.553 E-Scooter-Nutzern wurde die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von fast 71 Prozent. Hier spielt aber die große Zahl an Alleinunfällen eine wichtige Rolle. „Betrachtet man nur die Unfälle mit Unfallgegner, reduziert sich der Wert auf ziemlich exakt 50 Prozent“, so der DEKRA Unfallforscher. „Daraus ergibt sich kein klarer Hinweis darauf, dass E-Scooter-Nutzer durchweg rücksichtslos fahren und ständig andere gefährden.“

Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt.

Häufigste Fehlverhalten sind Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung

Extrem auffällig ist bei den Ursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent aller vorgeworfenen Fehlverhalten entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs. „Beide Arten des Fehlverhaltens sprechen dafür, dass viele Nutzer von E-Scootern die für sie geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst missachten“, folgert DEKRA Expert Ancona.

So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Pkw, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Klare Regeln für Zulassung der Fahrzeuge

In Deutschland dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich E-Scooter verwendet werden, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, die entsprechend geprüft sind und denen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Verlangt sind unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, Beleuchtungseinrichtungen und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die Fahrzeuge müssen außerdem, wie Mofas und S-Pedelecs, ein Versicherungskennzeichen haben. Andere Konzepte wie selbstbalancierende Monowheels oder Hoverboards sind nicht zugelassen und dürfen deshalb allenfalls auf privatem Gelände genutzt werden.

Verkehrsregeln kennen und befolgen

Der Appell der DEKRA Unfallforschung ist klar: Wer auf einen E-Scooter steigt, sollte die geltenden Regeln kennen und befolgen. Verkäufer und Vermieter sollten ihre Nutzer nachhaltig im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen schulen – etwa durch ein Tutorial. Nutzer sollten vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug unter kontrollierten Bedingungen üben. Und die Empfehlung, einen Helm zu tragen, gilt für den E-Scooter genauso wie fürs Fahrrad.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Verkehrssicherheit rund um alle Arten von Zweirädern enthält der DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 „Mobilität auf zwei Rädern“. Er versteht sich als Ratgeber für Politik, Verwaltung, Verbände und Verkehrsteilnehmer und ist – kostenlos als PDF und mit digitalem Begleitmaterial – online zu finden unter www.dekra-roadsafety.com.

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-  Mehr als 2.100 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020 
-  Fünf Getötete und 386 Schwerverletzte waren zu verzeichnen 
-  Häufige Probleme: Alkohol und falsche Fahrbahnnutzung  

Die in Deutschland geltenden klaren Regeln für die Nutzung von E-Scootern sind sinnvoll, werden aber noch von zu vielen Nutzern – bewusst oder unbewusst – missachtet. So bewerten die Experten der DEKRA Unfallforschung die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen. Im Jahr 2020, für das E-Scooter-Unfälle zum ersten Mal gesondert erfasst wurden, nahm die Polizei insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.

E-Scooter waren an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. „Dieser geringe Anteil spricht zunächst dafür, dass hierzulande – auch dank der klaren Regeln – das von vielen befürchtete Chaos rund um E-Scooter verhindert werden konnte“, so DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde 2019 für Deutschland klar definiert, welche Anforderungen die Roller erfüllen müssen, wer sie nutzen darf, welche Versicherung erforderlich ist und welche Verkehrsregeln gelten. „Auch wenn vergleichbare Unfallzahlen aus anderen Ländern bisher nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die ungeregelte Nutzung von E-Scootern zu einem höheren Unfallrisiko führt“, so der Experte.

Alleinunfälle und Kollisionen mit Pkw sind am häufigsten

Besonders auffällig ist für den DEKRA Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen, also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus. „Das stützt die oft formulierte subjektive Wahrnehmung nicht, dass das eine besonders häufige Unfallkonstellation wäre“, so Ancona. „Unbestritten ist aber, dass ein solches Zusammentreffen auch für die Unfallgegner ein hohes Verletzungsrisiko birgt.“

1.553 E-Scooter-Nutzern wurde die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von fast 71 Prozent. Hier spielt aber die große Zahl an Alleinunfällen eine wichtige Rolle. „Betrachtet man nur die Unfälle mit Unfallgegner, reduziert sich der Wert auf ziemlich exakt 50 Prozent“, so der DEKRA Unfallforscher. „Daraus ergibt sich kein klarer Hinweis darauf, dass E-Scooter-Nutzer durchweg rücksichtslos fahren und ständig andere gefährden.“

Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt.

Häufigste Fehlverhalten sind Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung

Extrem auffällig ist bei den Ursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent aller vorgeworfenen Fehlverhalten entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs. „Beide Arten des Fehlverhaltens sprechen dafür, dass viele Nutzer von E-Scootern die für sie geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst missachten“, folgert DEKRA Expert Ancona.

So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Pkw, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Klare Regeln für Zulassung der Fahrzeuge

In Deutschland dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich E-Scooter verwendet werden, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, die entsprechend geprüft sind und denen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Verlangt sind unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, Beleuchtungseinrichtungen und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die Fahrzeuge müssen außerdem, wie Mofas und S-Pedelecs, ein Versicherungskennzeichen haben. Andere Konzepte wie selbstbalancierende Monowheels oder Hoverboards sind nicht zugelassen und dürfen deshalb allenfalls auf privatem Gelände genutzt werden.

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COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten

24.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten


















Berlin (ots)

Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn in wachsender Zahl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung ihres Verbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor. Danach erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden. 42.753 Berufskrankheiten wurden anerkannt.

Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen. Dies hat folgenden Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

„Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft“, sagt Dr. Stefan Hussy. „Umso wichtiger ist, dass wir schnelle Fortschritte beim Impfen machen.“ Mit der bundesweiten Aktion #ImpfenSchützt werben Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV daher dafür, Impfangebote wahrzunehmen. Aktueller Fokus der Aktion sind Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen.

Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Weitere Informationen

Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung siehe https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp.

Betroffene Berufsgruppen: Die DGUV kann derzeit die Erkrankungszahlen auf der Basis ihrer Sondererhebung nicht auf einzelne Berufsgruppen aufschlüsseln.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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Brandschutz aus Köln im Big Apple: FOGTEC liefert erste Wassernebelanlage für New Yorker Tunnel

24.03.2021 – 09:10

FOGTEC Brandschutz GmbH

Brandschutz aus Köln im Big Apple: FOGTEC liefert erste Wassernebelanlage für New Yorker Tunnel


















Brandschutz aus Köln im Big Apple: FOGTEC liefert erste Wassernebelanlage für New Yorker Tunnel
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Köln (ots)

Ein Unfall oder Brand in einem Tunnel gehören zu den schlimmsten Vorstellungen, die Autofahrer sich ausmalen können. Brandbekämpfungsanlagen und sichere Fluchtwege sind in Tunnelsystemen wichtigste Voraussetzung, um Menschenleben zu retten. Die deutsche FOGTEC Brandschutz GmbH installiert jetzt die erste Hochdruckwassernebelanlage (HDWNA) in einem Straßentunnel in den USA- im Herzen New Yorks. „Der Hugh L. Carey Tunnel verbindet Manhattan und Brooklyn miteinander. Nach 70 Jahren erfüllte er die Standards der Brandschutzauflagen nicht mehr und wir haben die Ehre, die Sanierung mit Technik aus Deutschland durchzuführen“, erklärt Tim Usner, Sales Manager Tunnel Systems bei FOGTEC. Die Technologie des Hochdruckwassernebels bietet dabei allein durch ihre platzsparende Installation einen wesentlichen Vorteil, denn die Rohrleitungen sind mindestens 50 Prozent kleiner als bei traditionellen Sprinkleranlagen. So kann die Hochdruckwassernebel-Brandbekämpfungsanlage im Hugh L. Carey-Tunnel problemlos mit in den Abluftschacht integriert werden.

Vorab forderten die New Yorker Behörden den Nachweis der Anlagenwirksamkeit durch Realbrandversuche, um sich von der Effektivität der Brandbekämpfungsanlage zu überzeugen. Was auf Anhieb gelang, denn Nachweise aus der Vergangenheit zeigen, dass der versprühte Wassernebel eine dreidimensionale Kühlwirkung erzeugt, die sowohl den Brand als auch dessen Umgebung schnell herunterkühlt. Dadurch wird auch das Bauwerk selbst geschützt. Hochdruckwassernebelanlagen verbrauchen zudem bedeutend weniger Wasser als traditionelle Brandbekämpfungs- oder Sprinkleranlagen – und erlauben so erhebliche Platzeinsparnisse, da die benötigten Wassertanks viel kleiner ausfallen. Ein großer Vorteil, denn Platz ist im Zentrum New Yorks ein sehr knappes und teures Gut. „Im Fall des Hugh L. Carey-Tunnels sind diese Faktoren vor allem bedeutsam, damit eine Hauptverkehrsader – die zudem mautpflichtig ist – bei einem Brandfall möglichst kurz oder am besten gar nicht geschlossen werden muss“, sagt Usner. Wegen der Corona-Pandemie erfolgten alle Abstimmungen und die Werksprüfung zwischen FOGTEC als Unterauftragnehmer mit den Beteiligten vor Ort per Videokonferenz. „Das funktionierte wunderbar – wir können das jederzeit überall wiederholen.“

Weitere Informationen unter: https://fogtec-international.com/de/wassernebel.html

Die FOGTEC Brandschutz GmbH ist ein 1997 gegründetes, inhabergeführtes Unternehmen mit Hauptsitz in Köln sowie weiteren Standorten in Wien, Shanghai und Mumbai. FOGTEC entwickelt, produziert und vermarktet stationäre und mobile Systeme zur Branderkennung und -bekämpfung und ist das weltweit führende Unternehmen für Brandschutz mit Wassernebel in Zügen und Tunneln.

Pressekontakt:

FOGTEC Brandschutz GmbH
Schanzenstraße 19A
51063 Köln
Tel.: +49 (0) 221 9 62 23 0
E-Mail: contact@fogtec.com

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Köln (ots)

Ein Unfall oder Brand in einem Tunnel gehören zu den schlimmsten Vorstellungen, die Autofahrer sich ausmalen können. Brandbekämpfungsanlagen und sichere Fluchtwege sind in Tunnelsystemen wichtigste Voraussetzung, um Menschenleben zu retten. Die deutsche FOGTEC Brandschutz GmbH installiert jetzt die erste Hochdruckwassernebelanlage (HDWNA) in einem Straßentunnel in den USA- im Herzen New Yorks. „Der Hugh L. Carey Tunnel verbindet Manhattan und Brooklyn miteinander. Nach 70 Jahren erfüllte er die Standards der Brandschutzauflagen nicht mehr und wir haben die Ehre, die Sanierung mit Technik aus Deutschland durchzuführen“, erklärt Tim Usner, Sales Manager Tunnel Systems bei FOGTEC. Die Technologie des Hochdruckwassernebels bietet dabei allein durch ihre platzsparende Installation einen wesentlichen Vorteil, denn die Rohrleitungen sind mindestens 50 Prozent kleiner als bei traditionellen Sprinkleranlagen. So kann die Hochdruckwassernebel-Brandbekämpfungsanlage im Hugh L. Carey-Tunnel problemlos mit in den Abluftschacht integriert werden.

Vorab forderten die New Yorker Behörden den Nachweis der Anlagenwirksamkeit durch Realbrandversuche, um sich von der Effektivität der Brandbekämpfungsanlage zu überzeugen. Was auf Anhieb gelang, denn Nachweise aus der Vergangenheit zeigen, dass der versprühte Wassernebel eine dreidimensionale Kühlwirkung erzeugt, die sowohl den Brand als auch dessen Umgebung schnell herunterkühlt. Dadurch wird auch das Bauwerk selbst geschützt. Hochdruckwassernebelanlagen verbrauchen zudem bedeutend weniger Wasser als traditionelle Brandbekämpfungs- oder Sprinkleranlagen – und erlauben so erhebliche Platzeinsparnisse, da die benötigten Wassertanks viel kleiner ausfallen. Ein großer Vorteil, denn Platz ist im Zentrum New Yorks ein sehr knappes und teures Gut. „Im Fall des Hugh L. Carey-Tunnels sind diese Faktoren vor allem bedeutsam, damit eine Hauptverkehrsader – die zudem mautpflichtig ist – bei einem Brandfall möglichst kurz oder am besten gar nicht geschlossen werden muss“, sagt Usner. Wegen der Corona-Pandemie erfolgten alle Abstimmungen und die Werksprüfung zwischen FOGTEC als Unterauftragnehmer mit den Beteiligten vor Ort per Videokonferenz. „Das funktionierte wunderbar – wir können das jederzeit überall wiederholen.“

Weitere Informationen unter: https://fogtec-international.com/de/wassernebel.html

Die FOGTEC Brandschutz GmbH ist ein 1997 gegründetes, inhabergeführtes Unternehmen mit Hauptsitz in Köln sowie weiteren Standorten in Wien, Shanghai und Mumbai. FOGTEC entwickelt, produziert und vermarktet stationäre und mobile Systeme zur Branderkennung und -bekämpfung und ist das weltweit führende Unternehmen für Brandschutz mit Wassernebel in Zügen und Tunneln.

Pressekontakt:

FOGTEC Brandschutz GmbH
Schanzenstraße 19A
51063 Köln
Tel.: +49 (0) 221 9 62 23 0
E-Mail: contact@fogtec.com

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COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten

24.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten


















Berlin (ots)

Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn in wachsender Zahl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung ihres Verbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor. Danach erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden. 42.753 Berufskrankheiten wurden anerkannt.

Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen. Dies hat folgenden Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

„Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft“, sagt Dr. Stefan Hussy. „Umso wichtiger ist, dass wir schnelle Fortschritte beim Impfen machen.“ Mit der bundesweiten Aktion #ImpfenSchützt werben Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV daher dafür, Impfangebote wahrzunehmen. Aktueller Fokus der Aktion sind Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen.

Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Weitere Informationen

Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung siehe https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp.

Betroffene Berufsgruppen: Die DGUV kann derzeit die Erkrankungszahlen auf der Basis ihrer Sondererhebung nicht auf einzelne Berufsgruppen aufschlüsseln.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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Brandschutz aus Köln im Big Apple: FOGTEC liefert erste Wassernebelanlage für New Yorker Tunnel

24.03.2021 – 09:10

FOGTEC Brandschutz GmbH

Brandschutz aus Köln im Big Apple: FOGTEC liefert erste Wassernebelanlage für New Yorker Tunnel


















Brandschutz aus Köln im Big Apple: FOGTEC liefert erste Wassernebelanlage für New Yorker Tunnel
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Ein Unfall oder Brand in einem Tunnel gehören zu den schlimmsten Vorstellungen, die Autofahrer sich ausmalen können. Brandbekämpfungsanlagen und sichere Fluchtwege sind in Tunnelsystemen wichtigste Voraussetzung, um Menschenleben zu retten. Die deutsche FOGTEC Brandschutz GmbH installiert jetzt die erste Hochdruckwassernebelanlage (HDWNA) in einem Straßentunnel in den USA- im Herzen New Yorks. „Der Hugh L. Carey Tunnel verbindet Manhattan und Brooklyn miteinander. Nach 70 Jahren erfüllte er die Standards der Brandschutzauflagen nicht mehr und wir haben die Ehre, die Sanierung mit Technik aus Deutschland durchzuführen“, erklärt Tim Usner, Sales Manager Tunnel Systems bei FOGTEC. Die Technologie des Hochdruckwassernebels bietet dabei allein durch ihre platzsparende Installation einen wesentlichen Vorteil, denn die Rohrleitungen sind mindestens 50 Prozent kleiner als bei traditionellen Sprinkleranlagen. So kann die Hochdruckwassernebel-Brandbekämpfungsanlage im Hugh L. Carey-Tunnel problemlos mit in den Abluftschacht integriert werden.

Vorab forderten die New Yorker Behörden den Nachweis der Anlagenwirksamkeit durch Realbrandversuche, um sich von der Effektivität der Brandbekämpfungsanlage zu überzeugen. Was auf Anhieb gelang, denn Nachweise aus der Vergangenheit zeigen, dass der versprühte Wassernebel eine dreidimensionale Kühlwirkung erzeugt, die sowohl den Brand als auch dessen Umgebung schnell herunterkühlt. Dadurch wird auch das Bauwerk selbst geschützt. Hochdruckwassernebelanlagen verbrauchen zudem bedeutend weniger Wasser als traditionelle Brandbekämpfungs- oder Sprinkleranlagen – und erlauben so erhebliche Platzeinsparnisse, da die benötigten Wassertanks viel kleiner ausfallen. Ein großer Vorteil, denn Platz ist im Zentrum New Yorks ein sehr knappes und teures Gut. „Im Fall des Hugh L. Carey-Tunnels sind diese Faktoren vor allem bedeutsam, damit eine Hauptverkehrsader – die zudem mautpflichtig ist – bei einem Brandfall möglichst kurz oder am besten gar nicht geschlossen werden muss“, sagt Usner. Wegen der Corona-Pandemie erfolgten alle Abstimmungen und die Werksprüfung zwischen FOGTEC als Unterauftragnehmer mit den Beteiligten vor Ort per Videokonferenz. „Das funktionierte wunderbar – wir können das jederzeit überall wiederholen.“

Weitere Informationen unter: https://fogtec-international.com/de/wassernebel.html

Die FOGTEC Brandschutz GmbH ist ein 1997 gegründetes, inhabergeführtes Unternehmen mit Hauptsitz in Köln sowie weiteren Standorten in Wien, Shanghai und Mumbai. FOGTEC entwickelt, produziert und vermarktet stationäre und mobile Systeme zur Branderkennung und -bekämpfung und ist das weltweit führende Unternehmen für Brandschutz mit Wassernebel in Zügen und Tunneln.

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Brandschutz aus Köln im Big Apple: FOGTEC liefert erste Wassernebelanlage für New Yorker Tunnel

24.03.2021 – 09:10

FOGTEC Brandschutz GmbH

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Ein Unfall oder Brand in einem Tunnel gehören zu den schlimmsten Vorstellungen, die Autofahrer sich ausmalen können. Brandbekämpfungsanlagen und sichere Fluchtwege sind in Tunnelsystemen wichtigste Voraussetzung, um Menschenleben zu retten. Die deutsche FOGTEC Brandschutz GmbH installiert jetzt die erste Hochdruckwassernebelanlage (HDWNA) in einem Straßentunnel in den USA- im Herzen New Yorks. „Der Hugh L. Carey Tunnel verbindet Manhattan und Brooklyn miteinander. Nach 70 Jahren erfüllte er die Standards der Brandschutzauflagen nicht mehr und wir haben die Ehre, die Sanierung mit Technik aus Deutschland durchzuführen“, erklärt Tim Usner, Sales Manager Tunnel Systems bei FOGTEC. Die Technologie des Hochdruckwassernebels bietet dabei allein durch ihre platzsparende Installation einen wesentlichen Vorteil, denn die Rohrleitungen sind mindestens 50 Prozent kleiner als bei traditionellen Sprinkleranlagen. So kann die Hochdruckwassernebel-Brandbekämpfungsanlage im Hugh L. Carey-Tunnel problemlos mit in den Abluftschacht integriert werden.

Vorab forderten die New Yorker Behörden den Nachweis der Anlagenwirksamkeit durch Realbrandversuche, um sich von der Effektivität der Brandbekämpfungsanlage zu überzeugen. Was auf Anhieb gelang, denn Nachweise aus der Vergangenheit zeigen, dass der versprühte Wassernebel eine dreidimensionale Kühlwirkung erzeugt, die sowohl den Brand als auch dessen Umgebung schnell herunterkühlt. Dadurch wird auch das Bauwerk selbst geschützt. Hochdruckwassernebelanlagen verbrauchen zudem bedeutend weniger Wasser als traditionelle Brandbekämpfungs- oder Sprinkleranlagen – und erlauben so erhebliche Platzeinsparnisse, da die benötigten Wassertanks viel kleiner ausfallen. Ein großer Vorteil, denn Platz ist im Zentrum New Yorks ein sehr knappes und teures Gut. „Im Fall des Hugh L. Carey-Tunnels sind diese Faktoren vor allem bedeutsam, damit eine Hauptverkehrsader – die zudem mautpflichtig ist – bei einem Brandfall möglichst kurz oder am besten gar nicht geschlossen werden muss“, sagt Usner. Wegen der Corona-Pandemie erfolgten alle Abstimmungen und die Werksprüfung zwischen FOGTEC als Unterauftragnehmer mit den Beteiligten vor Ort per Videokonferenz. „Das funktionierte wunderbar – wir können das jederzeit überall wiederholen.“

Weitere Informationen unter: https://fogtec-international.com/de/wassernebel.html

Die FOGTEC Brandschutz GmbH ist ein 1997 gegründetes, inhabergeführtes Unternehmen mit Hauptsitz in Köln sowie weiteren Standorten in Wien, Shanghai und Mumbai. FOGTEC entwickelt, produziert und vermarktet stationäre und mobile Systeme zur Branderkennung und -bekämpfung und ist das weltweit führende Unternehmen für Brandschutz mit Wassernebel in Zügen und Tunneln.

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