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Gesundheitsausschussvorsitzender Rüddel fordert fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegereform

19.04.2021 – 17:42

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Gesundheitsausschussvorsitzender Rüddel fordert fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegereform


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel, hat dafür geworben, weitere Milliarden Euro in die Pflege zu investieren, um Fachkräfte zu halten.

„Deshalb verhandeln wir im Moment mit dem Finanzminister, dass wir fünf Milliarden zusätzlich bekommen für eine Pflegereform, die letztendlich dazu führen soll, dass also die Pflege besser entlohnt wird und auf der anderen Seite die Eigenanteile der Pflegebedürftigen begrenzt werden“, sagte der CDU-Politiker heute im ARD-Mittagsmagazin.

In den vergangenen zwei Jahren seien die Löhne für die Pflege in Krankenhäusern im Durchschnitt um rund 14 Prozent gestiegen, in der Altenpflege um rund zehn Prozent, erklärte Erwin Rüddel. „Wir haben im Krankenhaus ein Budget geschaffen, dass also Krankenhäuser nicht mehr durch oder an der Pflege sparen dürfen, und wir haben für die Altenpflege einmal 13.000 examinierte und 20.000 zusätzliche Hilfskräfte finanziert, wobei es schwierig ist, diese Stellen zu besetzen.“ Arbeit auch am Wochenende, Schichtdienste und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überforderten viele.

Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Pflegeberufe attraktiver zu machen. „Also wir haben es nicht geschafft, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern“, gab der CDU-Politiker Versäumnisse zu. „Oder anders ausgedrückt: Wir haben relativ viele, die in den Beruf einsteigen und die Ausbildung machen, dann aber nach einigen Jahren das Handtuch werfen, weil die Belastungen zu groß sind.“

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 – 97993 – 55504
mima@rbb-online.de
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Gesundheitsausschussvorsitzender Rüddel fordert fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegereform

19.04.2021 – 17:42

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Gesundheitsausschussvorsitzender Rüddel fordert fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegereform


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel, hat dafür geworben, weitere Milliarden Euro in die Pflege zu investieren, um Fachkräfte zu halten.

„Deshalb verhandeln wir im Moment mit dem Finanzminister, dass wir fünf Milliarden zusätzlich bekommen für eine Pflegereform, die letztendlich dazu führen soll, dass also die Pflege besser entlohnt wird und auf der anderen Seite die Eigenanteile der Pflegebedürftigen begrenzt werden“, sagte der CDU-Politiker heute im ARD-Mittagsmagazin.

In den vergangenen zwei Jahren seien die Löhne für die Pflege in Krankenhäusern im Durchschnitt um rund 14 Prozent gestiegen, in der Altenpflege um rund zehn Prozent, erklärte Erwin Rüddel. „Wir haben im Krankenhaus ein Budget geschaffen, dass also Krankenhäuser nicht mehr durch oder an der Pflege sparen dürfen, und wir haben für die Altenpflege einmal 13.000 examinierte und 20.000 zusätzliche Hilfskräfte finanziert, wobei es schwierig ist, diese Stellen zu besetzen.“ Arbeit auch am Wochenende, Schichtdienste und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überforderten viele.

Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Pflegeberufe attraktiver zu machen. „Also wir haben es nicht geschafft, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern“, gab der CDU-Politiker Versäumnisse zu. „Oder anders ausgedrückt: Wir haben relativ viele, die in den Beruf einsteigen und die Ausbildung machen, dann aber nach einigen Jahren das Handtuch werfen, weil die Belastungen zu groß sind.“

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BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

www.benevit.net

Pressekontakt:

Steffen Ritter

fokus > p Die Kommunikationsagentur für die Pflegewirtschaft
Friedrichstraße 68
10117 Berlin-Mitte
M +49 160 15 31 796
ritter@fokus-p.de
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BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

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Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

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13.04.2021 – 14:31

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BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















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- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

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BeneVit Gruppe: Pflegereform light ist besser als gar keine

25.03.2021 – 06:00

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Pflegereform light ist besser als gar keine


















BeneVit Gruppe: Pflegereform light ist besser als gar keine

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Mössingen/Tübingen (ots)

-  Pflegewirtschaft diskutiert Arbeitspapier zur Reform der Pflegeversicherung 
-  höhere Vergütung von Pflegekräften braucht Veränderung des Systems 
-  Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen dringend erforderlich 
-  Wegfall der länderspezifischen Personalschlüssel und Fachkraftquoten überfällig  

Kaspar Pfister, Chef der BeneVit Gruppe, die bundeweit Dienstleistungen für ältere Menschen in Form von Residenzen, Hausgemeinschaften, Tagespflegen, altersgerechtes Wohnen und Ambulante Dienste anbietet, spricht sich für eine sehr zügige Reform der Pflegeversicherung aus. Er befürwortet den vorliegenden Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) als einen Schritt in die richtige Richtung.

„Der Start in eine „Light-Version“ einer dringend notwendigen und längst überfälligen Pflegereform ist besser als gar keine Reform“, sagt Kaspar Pfister, Gründer und Inhaber der BeneVit-Gruppe.

„Das vorliegende Papier des Bundesgesundheitsministers zeigt das grundsätzliche Erkennen und Bemühen, Schwachstellen und Fehlentwicklungen im Pflegesystem zu korrigieren. Kritiker des Entwurfs, die unter anderem mit dem Verweis auf ansteigende Sozialabgaben argumentieren, verkennen den maximal dringenden Handlungsbedarf. Die allseits geforderte höhere Bezahlung aller in der Pflege Tätigen ist richtig. Dies muss aber auch durch die Pflegekasse refinanziert werden und nicht vorrangig durch stetig steigende Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Das können sich schon heute immer weniger Menschen von ihren Ersparnissen leisten“, ist sich Pfister sicher. Ein großer Teil des Geldes, der für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter eingesetzt werde, fließe sogar an die Sozialkassen und Finanzämter über die Abgaben zurück.

Es gehe, so BeneVit Chef Pfister, vorrangig um die Veränderung der Rahmenbedingungen in der Pflege. Jeder Pflegebedürftige und dessen Angehörige, müsse ein individuell geeignetes Pflege- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen können. Bisher seien Angebote und Leistungen jedoch starr reglementiert und lassen kaum neue Pflegekonzepte zu. Die alleinige Fokussierung auf die Anzahl der Pflegefachkräfte, auf Quoten und Schlüssel als entscheidende Kriterien für Qualität, greife nach Ansicht der BeneVit Gruppe viel zu kurz.

„Mit ausschließlich mehr Personal und mehr Geld werden die Herausforderungen der Zukunft nicht zu lösen sein. Es ist jetzt schon sicher: Die Kosten werden steigen“, meint Kaspar Pfister. Gute Qualität müsse aber auch in Zukunft bezahlbar bleiben, für die Betroffenen ebenso wie für die jüngeren Generationen. Die Anbieter von Dienstleistungen sollten für die Ergebnisqualität Verantwortung übernehmen und nicht nur Vorgaben und Normen erfüllen, so der Chef des Familienbetriebes. „Wir brauchen neue Wege, neue Ideen, neue Konzepte und keinesfalls nur ein bisschen mehr und weiter wie bisher“.

„Die heutige Gesetzgebung orientiert sich primär an Strukturen, Quoten und Schlüssel und versucht mit Finanzierungen und Verordnungen Qualität zu erzwingen. Wo bleiben da die Wünsche und Bedürfnisse der 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige? Leistungen müssen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt werden, egal wo ein Mensch wohnt und ob dieser in seinem bisherigen zuhause oder in einer anderen Wohnform die erforderliche Unterstützung erhält. Es muss die eigene Entscheidung bleiben, was und wieviel jeder an Dienstleistung braucht. Trotz aller Bemühungen werden wir auch in den nächsten Jahren niemals so viele ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung haben, um die jetzt gültigen Quoten zu erfüllen. Eine zukunftsfähige Lösung wäre multiprofessionelle Teams aus Pflege, Hauswirtschaft und Aktivierung zu bilden. In einem Pilotprojekt „Stambulante Versorgungsform“, unter Beteiligung des Sozialministeriums Baden-Württemberg und aller Kassen unter der Federführung der AOK, leben wir das bereits seit Jahren vor. Nun hege ich die Hoffnung, dass dies bald bundesweit möglich sein wird „, so der BeneVit Chef. Andere Träger warteten sehnsüchtig darauf, dies ebenfalls umsetzen zu dürfen.

In seinem Buch „Wer gebraucht wird, lebt länger“ setze er sich, so Pfister, seit Jahren für die Ermöglichung neuer Pflegeleistungen- und Wohnformen ein. Der Entwurf des Gesundheitsministers erwecke hohe Erwartungen bei Pflegebedürftigen und Angehörigen. Die Politik, die Pflegekassen und Kommunen, wie auch die kirchlichen, paritätischen und privaten Anbieter von Pflegeleistungen selbst, hätten nun die Aufgabe, sich für die Reform auszusprechen und einzusetzen.

„Auch wenn der vorliegende Entwurf einer Reform der Pflegeversicherung noch keinen weitreichenden Wurf hin zur Veränderung des bestehenden Systems aufzeigt, so sehe ich doch darin ein „sich auf den Weg machen“, hin zu grundlegenden Veränderungen. Immerhin ein Anfang!“, fasst Kaspar Pfister den Reformentwurf abschließend zusammen.

Kaspar Pfister ist Gründer und Geschäftsführer der bundesweiten BeneVit Gruppe. Ende 2020 erschien sein Buch „Wer gebraucht wird, lebt länger“ im Econ Verlag der Ullstein Verlagsgruppe. Die BeneVit Gruppe erbringt seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

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BeneVit Gruppe: Pflegereform light ist besser als gar keine

25.03.2021 – 06:00

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BeneVit Gruppe: Pflegereform light ist besser als gar keine

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-  Pflegewirtschaft diskutiert Arbeitspapier zur Reform der Pflegeversicherung 
-  höhere Vergütung von Pflegekräften braucht Veränderung des Systems 
-  Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen dringend erforderlich 
-  Wegfall der länderspezifischen Personalschlüssel und Fachkraftquoten überfällig  

Kaspar Pfister, Chef der BeneVit Gruppe, die bundeweit Dienstleistungen für ältere Menschen in Form von Residenzen, Hausgemeinschaften, Tagespflegen, altersgerechtes Wohnen und Ambulante Dienste anbietet, spricht sich für eine sehr zügige Reform der Pflegeversicherung aus. Er befürwortet den vorliegenden Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) als einen Schritt in die richtige Richtung.

„Der Start in eine „Light-Version“ einer dringend notwendigen und längst überfälligen Pflegereform ist besser als gar keine Reform“, sagt Kaspar Pfister, Gründer und Inhaber der BeneVit-Gruppe.

„Das vorliegende Papier des Bundesgesundheitsministers zeigt das grundsätzliche Erkennen und Bemühen, Schwachstellen und Fehlentwicklungen im Pflegesystem zu korrigieren. Kritiker des Entwurfs, die unter anderem mit dem Verweis auf ansteigende Sozialabgaben argumentieren, verkennen den maximal dringenden Handlungsbedarf. Die allseits geforderte höhere Bezahlung aller in der Pflege Tätigen ist richtig. Dies muss aber auch durch die Pflegekasse refinanziert werden und nicht vorrangig durch stetig steigende Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Das können sich schon heute immer weniger Menschen von ihren Ersparnissen leisten“, ist sich Pfister sicher. Ein großer Teil des Geldes, der für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter eingesetzt werde, fließe sogar an die Sozialkassen und Finanzämter über die Abgaben zurück.

Es gehe, so BeneVit Chef Pfister, vorrangig um die Veränderung der Rahmenbedingungen in der Pflege. Jeder Pflegebedürftige und dessen Angehörige, müsse ein individuell geeignetes Pflege- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen können. Bisher seien Angebote und Leistungen jedoch starr reglementiert und lassen kaum neue Pflegekonzepte zu. Die alleinige Fokussierung auf die Anzahl der Pflegefachkräfte, auf Quoten und Schlüssel als entscheidende Kriterien für Qualität, greife nach Ansicht der BeneVit Gruppe viel zu kurz.

„Mit ausschließlich mehr Personal und mehr Geld werden die Herausforderungen der Zukunft nicht zu lösen sein. Es ist jetzt schon sicher: Die Kosten werden steigen“, meint Kaspar Pfister. Gute Qualität müsse aber auch in Zukunft bezahlbar bleiben, für die Betroffenen ebenso wie für die jüngeren Generationen. Die Anbieter von Dienstleistungen sollten für die Ergebnisqualität Verantwortung übernehmen und nicht nur Vorgaben und Normen erfüllen, so der Chef des Familienbetriebes. „Wir brauchen neue Wege, neue Ideen, neue Konzepte und keinesfalls nur ein bisschen mehr und weiter wie bisher“.

„Die heutige Gesetzgebung orientiert sich primär an Strukturen, Quoten und Schlüssel und versucht mit Finanzierungen und Verordnungen Qualität zu erzwingen. Wo bleiben da die Wünsche und Bedürfnisse der 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige? Leistungen müssen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt werden, egal wo ein Mensch wohnt und ob dieser in seinem bisherigen zuhause oder in einer anderen Wohnform die erforderliche Unterstützung erhält. Es muss die eigene Entscheidung bleiben, was und wieviel jeder an Dienstleistung braucht. Trotz aller Bemühungen werden wir auch in den nächsten Jahren niemals so viele ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung haben, um die jetzt gültigen Quoten zu erfüllen. Eine zukunftsfähige Lösung wäre multiprofessionelle Teams aus Pflege, Hauswirtschaft und Aktivierung zu bilden. In einem Pilotprojekt „Stambulante Versorgungsform“, unter Beteiligung des Sozialministeriums Baden-Württemberg und aller Kassen unter der Federführung der AOK, leben wir das bereits seit Jahren vor. Nun hege ich die Hoffnung, dass dies bald bundesweit möglich sein wird „, so der BeneVit Chef. Andere Träger warteten sehnsüchtig darauf, dies ebenfalls umsetzen zu dürfen.

In seinem Buch „Wer gebraucht wird, lebt länger“ setze er sich, so Pfister, seit Jahren für die Ermöglichung neuer Pflegeleistungen- und Wohnformen ein. Der Entwurf des Gesundheitsministers erwecke hohe Erwartungen bei Pflegebedürftigen und Angehörigen. Die Politik, die Pflegekassen und Kommunen, wie auch die kirchlichen, paritätischen und privaten Anbieter von Pflegeleistungen selbst, hätten nun die Aufgabe, sich für die Reform auszusprechen und einzusetzen.

„Auch wenn der vorliegende Entwurf einer Reform der Pflegeversicherung noch keinen weitreichenden Wurf hin zur Veränderung des bestehenden Systems aufzeigt, so sehe ich doch darin ein „sich auf den Weg machen“, hin zu grundlegenden Veränderungen. Immerhin ein Anfang!“, fasst Kaspar Pfister den Reformentwurf abschließend zusammen.

Kaspar Pfister ist Gründer und Geschäftsführer der bundesweiten BeneVit Gruppe. Ende 2020 erschien sein Buch „Wer gebraucht wird, lebt länger“ im Econ Verlag der Ullstein Verlagsgruppe. Die BeneVit Gruppe erbringt seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

www.benevit.net

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ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

05.03.2021 – 11:02

ASB-Bundesverband

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln


















Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform

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Welches Wohnmobil passt zu Dir?Unverzichtbare Tipps zum CampingauftaktDie gängigsten Miet-Mobile und Tipps für EinsteigerRechtzeitige Buchung entscheidendSonderkredit zum Wohnmobil-Kauf

05.03.2021 – 11:34

ADAC SE

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München (ots)

Vieles spricht im Jahr 2021 wie schon in der Vorsaison für den Campingurlaub im eigenen Land. Die Übernachtungen 2020 auf deutschen Campingplätzen zeigten sich damals mit knapp 32 Mio. auf dem Niveau des Jahres 2019 – und das trotz einer pandemiebedingt stark verkürzten Saison, die erst Ende Mai so recht begann und schon Ende Oktober wieder ihren Schlusspunkt gesetzt bekam. Sobald es die Reisemöglichkeiten erlauben, geht die ADAC Autovermietung von einer sprunghaft steigenden Nachfrage nach Miet-Wohnmobilen aus. Dabei erwartet sie einen hohen Zuspruch von Neueinsteigern, die sich das erste Mal an ein solches Freizeitfahrzeug heranwagen.

Die Auswahl an Wohnmobilen ist groß und sie bietet für jeden Bedarf und Anspruch das Richtige. Für Anfänger eignen sich kompakte Wohnmobile wie die beliebten Kastenwagen, erhältlich ab rund 600 Euro pro Woche mit allen Versicherungen inklusive. Für diese Fahrzeuge ist die Führerscheinklasse B (bis 1999 Klasse 3) ausreichend. Diese fünf gängigsten Fahrzeugtypen stehen im Fokus:

-  Zu zweit unterwegs, unkonventionelles Reisen im Blick, dabei wendig im Straßenverkehr auch durch kleine Dörfer und Altstädte, eignet sich der Campingbus. 
-  Etwas länger und höher, aber immer noch kompakt, lässt sich ein Kastenwagen bequem steuern und rangieren, ist dabei aber mit Küchenzeile und großem Bett komfortabler ausgestattet. 
- Teilintegrierte Fahrzeuge haben bisweilen schon Schlafmöglichkeiten für bis zu vier Personen, sind zwischen 6 und 7 m lang und geben ein großzügiges Raumgefühl auch dank mehrerer Dachluken und -fenster. 
- Vollintegrierte sind sozusagen die "Wohnzimmer auf Reisen" und sprechen mit oft getrenntem Wohn- und Schlafbereich eher raum- und wohlfühl-orientierte Camper an. 
-  Familien mit (mehreren) Kindern stehen auf Alkoven-Modelle mit Betten für die Kleinen im Überbau des Führerhauses und dazu großer Küche sowie Bad/WC mit Dusche.  

Tobias Ruoff, Geschäftsführer der ADAC Autovermietung GmbH, betont, dass „auch die Anzahl der sogenannten ‚Erstcamper‘ im zurückliegenden Jahr stark angestiegen ist. Wohnmobilurlaub liegt also voll im Trend. Deshalb empfiehlt es sich, sein Wohnmobil frühzeitig zu buchen, da die Verfügbarkeiten speziell zur Hauptsaison eingeschränkt sein werden. Aufgrund des Corona-Stornoschutzes besteht für unsere Kunden im Fall von pandemiebedingten Reisebeschränkungen übrigens kein finanzielles Risiko.“

Auch für die Planung der Campingreise gilt, sich möglichst frühzeitig einen Standplatz auf dem Campingplatz der Wahl zu sichern. Daher empfiehlt sich die direkte Online-Buchung oder Vorab-Reservierung über das ADAC Campingportal PiNCAMP www.pincamp.de. Gerade in der Hochsaison ist von voll belegten Campingplätzen auszugehen, und dann kann es durchaus eng werden mit der Suche nach Ausweichmöglichkeiten. Ein extra Einsteiger-Special bei PiNCAMP gibt in anschaulicher Form wichtige Tipps für Wohnmobilfahrer. Über den Beladungsrechner für Reisemobile bis hin zur Frage, ob der Stellplatz eine Alternative zum Campingplatz ist, reicht das Infoangebot inklusive einer unverzichtbaren Checkliste für den Campingurlaub.

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Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

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