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Klöckners Vorschläge zur GAP-Umsetzung: Fatales Signal für Artenvielfalt, Systemwechsel bleibt aus – Gemeinsames Pressestatement von BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und DNR

11.03.2021 – 14:51

NABU

Klöckners Vorschläge zur GAP-Umsetzung: Fatales Signal für Artenvielfalt, Systemwechsel bleibt aus – Gemeinsames Pressestatement von BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und DNR


















Berlin (ots)

Am vergangenen Freitag hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Gesetzentwürfe zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 vorgelegt. Die Verbände BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring kritisieren die vorliegenden Entwürfe und das übereilte Vorgehen scharf: Ein echter Systemwechsel in der Agrarpolitik bleibt weiterhin aus, das Artensterben wird durch die Fortsetzung des verfehlten Subventionssystems weiter verschärft. Kritik üben die Verbände auch an der kurzen Frist von drei Tagen, in denen die zivilgesellschaftlichen Verbände Stellung zu den vorliegenden Entwürfen beziehen konnten. Eine angemessene Bewertung war in dieser kurzen Zeit unmöglich. Nun plant Bundesministerin Julia Klöckner, die Entwürfe am 24. März in das Bundeskabinett einzubringen. Der Rahmengesetzgebungsprozess zur GAP auf europäischer Ebene, der die Grundlage für die nationale Gesetzgebung bildet, ist bislang jedoch noch gar nicht abgeschlossen.

Dazu die Verbände: „Mit dieser Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik riskiert Deutschland weitere Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof. Es gibt weiterhin viel zu wenig Geld, um konkrete Agrarumwelt- und Klimaleistungen gezielt zu fördern. So können Landwirte nicht die Beiträge zum Schutz von Biodiversität und Klima leisten, die viele von ihnen gerne erbringen würden. Seit Jahren besteht ein massives Finanzierungsdefizit bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und die Bundesregierung weigert sich mit diesen Gesetzesentwürfen erneut, dieses Problem anzugehen.

Das Ambitionsniveau der Gesetzentwürfe wird den Herausforderungen der Landwirtschaft in dieser Dekade in keiner Weise gerecht und widerspricht eindeutig den Zielen des Europäischen Green Deals. Mindestens zehn Prozent der Agrarflächen sollten zu unbewirtschafteten Zufluchtsorten für Insekten und Vögel werden, um das Artensterben aufzuhalten. Klöckners Vorschlag spricht dagegen nur von drei Prozent, die als Bedingung für die Verteilung von steuerfinanzierten Fördergeldern gelten sollen. Wirksame und sinnvolle Anreize zu Investitionen in mehr Tierschutz, einem der spezifischen Ziele der GAP, fehlen gänzlich.

Klöckner prescht hier im nationalen Alleingang vor. Während auf EU-Ebene noch über die Ausgestaltung der GAP verhandelt wird, will Deutschland mit diesen Gesetzen bereits die Details der nationalen Ausgestaltung festlegen. Kein anderer EU-Mitgliedstaat greift dem Trilog-Prozess so sehr vor wie Deutschland. Wir bezweifeln, dass dieser Plan gerichtsfest und genehmigungsfähig ist.“

Pressekontakt:

BUNDjugend: Celia Wicher, Mitarbeiterin Landwirtschaft und Ernährung
Tel.: +49 1512 3266029 E-Mail: celia.wicher@bundjugend.de

Deutscher Tierschutzbund: Lea Schmitz, Pressereferentin
Tel.: +49 228 60496-34 E-Mail: schmitz@tierschutzbund.de

Greenpeace: Matthias Lambrecht
Mobil: +49 151 4243 3135 E-Mail: matthias.lambrecht@greenpeace.org

NABU: Konstantin Kreiser, stellv. Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik
Mobil: +49 172 41 797 30 E-Mail: Konstantin.Kreiser@NABU.de

WWF Deutschland: Wiebke Elbe, Pressereferentin
Telefon: +49 30 311777-219 Mobil: +49 151 18854950 E-Mail: Wiebke.Elbe@wwf.de

DNR-PressestelleThorsten Greb | Koordinator Presse und Kommunikation
E-Mail: presse@dnr.de Mobil: +49(0)160 – 5102258 www.dnr.de

NABU-Pressestelle
Roland Panter | Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

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Naturschutz ist systemrelevantIUCN-Untersuchung: Schutzgebiete weltweit unter Druck – WWF: Natur ist unser stärkster Verbündeter im Kampf gegen Pandemien

11.03.2021 – 11:19

WWF World Wide Fund For Nature

Naturschutz ist systemrelevant
IUCN-Untersuchung: Schutzgebiete weltweit unter Druck – WWF: Natur ist unser stärkster Verbündeter im Kampf gegen Pandemien


















Berlin (ots)

Berlin/Gland, 11.03.2021: Die COVID19-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf den Naturschutz rund um den Globus. Das geht aus einer Sammlung neuer Forschungsarbeiten hervor, die die Weltnaturschutzunion IUCN am Donnerstag veröffentlichte. Die Naturschutzorganisation WWF, die an einigen Berichten mitgearbeitet hat, warnte davor, dass die Menschheit mit der Natur und gesunden Ökosystemen den wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen zukünftige Pandemien verlöre. „Naturschutz ist systemrelevant, denn die Natur ist das System schlechthin. Was sie an Leistungen für uns erbringt, ist die Grundlage unseres Lebens und unserer Zivilisation“, warnte Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland.

Laut dem IUCN-Papier war mehr als die Hälfte der afrikanischen und ein Viertel der asiatischen Schutzgebiete gezwungen, Schutzmaßnahmen wie Anti-Wilderei-Patrouillen einzustellen oder zu reduzieren. Ranger und Wildhüter verloren ihren Job. Erschwerend hinzu kommt der Einbruch des Tourismus: In Brasilien wird geschätzt, dass die reduzierte Besucherzahl zu einem Umsatzverlust von 1,6 Milliarden US-Dollar führte, während in Namibia kommunale Schutzgebiete nach ersten Schätzungen 10 Millionen US-Dollar an direkten Tourismuseinnahmen verlieren könnten.

„Wir müssen beobachten, dass die Einnahmen für Naturschutzprojekte etwa aus nachhaltigem Tourismus in Folge der Pandemie abnehmen, während zugleich weltweit Staaten massiv Mittel aus dem Naturschutz abziehen oder Naturschutzregelungen lockern oder komplett außer Kraft setzen „, so Heinrich. Es brauche daher dringend ein Notfallprogramm und Soforthilfen. Einerseits direkt für die Schutzgebiete, damit deren Arbeit nicht zusammenbreche. Andererseits für die lokale Bevölkerung vor Ort, deren Lebensunterhalt etwa von Tourismuseinnahmen abhängt. „Wer aufgrund der Verwerfungen dieser Pandemie plötzlich nicht mehr weiß, wie er seine Familie satt bekommen und seinen Lebensunterhalt finanzieren soll, für den ist die Versuchung groß, in die Schutzgebiete zu gehen, um dort illegal zu jagen oder durch verbotenen Holzeinschlag wenigstens ein bisschen Geld in die Tasche zu bekommen. Genau das müssen wir verhindern“, so Heinrich.

Es gehe längst nicht mehr nur um die Beseitigung eines Umweltproblems, so der WWF-Vorstand weiter. Vielmehr gelte: „Ob Gesundheitspolitik, Straßenbau oder Haushaltsplanung: Naturschutz muss mitgedacht werden. Das hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie schmerzlich vor Augen geführt. Schließlich war der Sprung eines Virus vom Wildtier auf den Menschen wohl Auslöser dieser Katastrophe.“ Es gilt in der Wissenschaft als Konsens, dass Umweltzerstörung Krankheits-Übersprünge von Wildtieren auf Menschen wahrscheinlicher machen. Wenn vitale Ökosysteme zerstört werden und natürliche Barrieren wegfallen, bringt das Arten in Kontakt zueinander, die vorher nicht im Kontakt waren. Durch die Umweltzerstörung geraten nicht nur Tierarten ins Ungleichgewicht, auch Erreger-Dynamiken verändern sich. Außerdem entsteht eine neue, räumliche Nähe zum Menschen. So zeigt etwa eine brasilianische Studie aus 2010: Die Abholzung von vier Prozent eines Waldes ging mit einer fast 50-prozentigen Zunahme der Malariafälle einher.

„Es zeigt sich gerade leider auch, dass die Entscheidungsträger weltweit den Naturschutz in den Konjunkturpaketen und der Wirtschaftspolitik weiterhin eher untergraben als unterstützen. Ein Beispiel von vielen ist das deutsche Lieferkettengesetz“, so Heinrich. Nach monatelanger Blockade durch Teile der Bundesregierung spielen Umweltstandards in dem aktuellen Entwurf nur eine Nebenrolle. „Das deutsche Lieferkettengesetz hätte ein wichtiger Schritt sein können – zu einer Wirtschaft, die planetare Grenzen berücksichtigt, natürliche Ökosystem bewahrt und den vorschreitenden Verlust der Artenvielfalt verhindert. Leider hat die Bundesregierung in dieser Hinsicht nicht geliefert“, bilanziert der WWF-Vorstand.

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Roland Gramling
Pressestelle WWF
Tel.: 030-311 777 425
roland.gramling@wwf.de

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Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

Deutscher Imkerbund e. V.

Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten


















Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten
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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Petra Friedrich, presse@imkerbund.de, Tel. 0228/9329218 o.
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Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

Deutscher Imkerbund e. V.

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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Dazu die Verbände: „Mit dieser Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik riskiert Deutschland weitere Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof. Es gibt weiterhin viel zu wenig Geld, um konkrete Agrarumwelt- und Klimaleistungen gezielt zu fördern. So können Landwirte nicht die Beiträge zum Schutz von Biodiversität und Klima leisten, die viele von ihnen gerne erbringen würden. Seit Jahren besteht ein massives Finanzierungsdefizit bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und die Bundesregierung weigert sich mit diesen Gesetzesentwürfen erneut, dieses Problem anzugehen.

Das Ambitionsniveau der Gesetzentwürfe wird den Herausforderungen der Landwirtschaft in dieser Dekade in keiner Weise gerecht und widerspricht eindeutig den Zielen des Europäischen Green Deals. Mindestens zehn Prozent der Agrarflächen sollten zu unbewirtschafteten Zufluchtsorten für Insekten und Vögel werden, um das Artensterben aufzuhalten. Klöckners Vorschlag spricht dagegen nur von drei Prozent, die als Bedingung für die Verteilung von steuerfinanzierten Fördergeldern gelten sollen. Wirksame und sinnvolle Anreize zu Investitionen in mehr Tierschutz, einem der spezifischen Ziele der GAP, fehlen gänzlich.

Klöckner prescht hier im nationalen Alleingang vor. Während auf EU-Ebene noch über die Ausgestaltung der GAP verhandelt wird, will Deutschland mit diesen Gesetzen bereits die Details der nationalen Ausgestaltung festlegen. Kein anderer EU-Mitgliedstaat greift dem Trilog-Prozess so sehr vor wie Deutschland. Wir bezweifeln, dass dieser Plan gerichtsfest und genehmigungsfähig ist.“

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Greenpeace: Matthias Lambrecht
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Runder Tisch Insektenschutz:DRV fordert kooperativen Insektenschutz

10.03.2021 – 14:57

Deutscher Raiffeisenverband

Runder Tisch Insektenschutz:
DRV fordert kooperativen Insektenschutz


















Berlin (ots)

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sieht im Insektenschutz eine gemeinsame Aufgabe, die kooperativ gemeistert werden sollte. „Die ordnungspolitische Keule schafft nur Verlierer: Landwirte können ihre Pflanzen nicht mehr schützen, Kulturlandschaften werden aufgegeben und noch mehr Lebensmittel importiert“, ist Dr. Henning Ehlers überzeugt. Der Hauptgeschäftsführer des DRV plädiert anlässlich des heutigen Runden Tisches Insektenschutz der Bundesministerinnen für Umwelt und Landwirtschaft für lokale und kooperative Ansätze zum Schutz von Natur und Biodiversität. „Der Staat muss Eigeninitiativen von Landwirten und Naturschützern fördern – die genossenschaftlichen Unternehmen werden entsprechende Initiativen unterstützen. Auf Verbote zu setzen ist zwar einfacher, der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen“, gibt Ehlers zu bedenken. Ein pauschales Verbot von Pflanzenschutzmitteln würde vielerorts zu einer Verengung der Fruchtfolgen führen.

Insbesondere dürfe sich in der Bevölkerung nicht der Eindruck verfestigen, Insektenschutz sei ausschließlich eine Aufgabe für die Landwirtschaft. Ehlers: „Beim Insektenschutz sind wir alle gefragt. Wir brauchen blühende Landschaften anstatt nachts beleuchteter Beton- und Schotterwüsten.“

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Pressekontakt:

Wiebke Schwarze
Pressesprecherin
Tel.: +49 30 856214-430
E-Mail: schwarze@drv.raiffeisen.de

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Wiebke Schwarze
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Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

Deutscher Imkerbund e. V.

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Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten
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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Petra Friedrich, presse@imkerbund.de, Tel. 0228/9329218 o.
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Veröffentlicht am

Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

Deutscher Imkerbund e. V.

Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten


















Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten
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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

Deutscher Imkerbund e. V.

Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten


















Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten
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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

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