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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

Bundesärztekammer

Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Experten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen


















Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

Aus Sicht des Expertengremiums stellt eine erweiterte Teststrategie in Ergänzung zur Impfstrategie einen weiteren wichtigen Baustein in der Pandemie-Bekämpfung dar. Der Einsatz von Schnelltests und Selbsttests durch Laien solle weiter forciert werden. Dazu seien klare Verhaltensweisen zu definieren. So sollten positive Ergebnisse unbedingt durch einen PCR-Test, der weiterhin der Goldstandard sei, bestätigt werden. Anzustreben sei auch, möglichst viele Ergebnisse im Sinne eines bevölkerungsbezogenen Monitorings an eine zentrale Stelle zu melden, um eine bessere Übersicht über das wirkliche Geschehen zu erhalten. Um die Entwicklung von SARS-CoV-2-Mutationen besser zu überwachen, sei außerdem die anlassbezogene Genomsequenzierung PCR-positiver Fälle von großer Bedeutung.

Zur Ausweitung der Impfkapazitäten und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Dietel.

Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

Das Papier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“ der Arbeitsgruppe 5 des Ärztlichen Pandemierats kann im Internet heruntergeladen werden unter:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Corona/BAEKAErztlPandemieratAG5AusstiegsszenarioPositionspapier20210304final.pdf

Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen zum Austausch über die aktuelle pandemische Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Der Pandemierat setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesärztekammer, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie nachfolgenden Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI), Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Ständige Impfkommission des RKI

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Optimale Versorgung von Epilepsie-Patienten am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt: Von Diagnostik bis Rehabilitation – Exzellente Patientenbehandlung an einem Klinikstandort

05.03.2021 – 11:31

RHÖN-KLINIKUM AG

Optimale Versorgung von Epilepsie-Patienten am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt: Von Diagnostik bis Rehabilitation – Exzellente Patientenbehandlung an einem Klinikstandort


















Optimale Versorgung von Epilepsie-Patienten am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt: Von Diagnostik bis Rehabilitation - Exzellente Patientenbehandlung an einem Klinikstandort
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Bad Neustadt a.d. Saale (ots)

Epilepsie ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen, die in jedem Lebensalter auftreten kann. Ursachen können neben angeborenen Störungen des Gehirns auch erworbene Schädigungen, wie Entzündungen, Schlaganfälle, Hirntumore oder schwere Hirnverletzungen sein. Wenn keine Behandlung erfolgt, kommt es in der Regel zu wiederholten epileptischen Anfällen. Als Folge einer solchen Erkrankung ergeben sich verschiedene Einschränkungen – beispielsweise bei der Fahreignung oder auch Gefährdungen bei Hobbys, im Privatleben und am Arbeitsplatz.

Neben den möglichen Komplikationen und Folgen durch die Anfälle selbst, besteht häufig auch eine Verunsicherung des Patienten bei der Diagnosestellung. Durch eine entsprechende fachliche Expertise, gepaart mit einer adäquaten technischen Ausrüstung, lässt sich die Diagnose sichern und die Erkrankung in bis zu 70 Prozent der Fälle sehr gut behandeln.

Am RHÖN-KLINIKUM Campus gibt es seit Jahren eine spezialisierte Fachabteilung Epileptologie. Diese wurde nun neu organisiert und um eine hochmoderne 4-Betten Video-EEG-Monitoring-Einheit für Diagnostik und therapeutisches Monitoring bei schweren Epilepsien und Verläufen erweitert. Beim Video-EEG-Monitoring werden über EEG-Elektroden – angebracht am Kopf der Patienten – die Hirnströme laufend aufgezeichnet. Die Videokamera liefert synchron dazu die aktuellen Bilder. Die Patienten können so bis zu 72 Stunden kontinuierlich überwacht werden, um beispielsweise schwere Verläufe oder einen Status epilepticus (Anfallsereignis über fünf Minuten Dauer) therapeutisch zu überwachen.

Geleitet wird die Abteilung von Dr. Hassan Soda, Chefarzt der Klinik für Akutneurologie, Stroke Unit und neurologische Intensivmedizin, und Dr. Tobias Knieß, Epileptologe und Chefarzt der Klinik für Neurologische Rehabilitation. Zum interdisziplinären medizinischen Team gehören Marius Stan, Oberarzt der Akutneurologie, und Irena Kirova, Fachärztin Neurologie.

Von Diagnostik bis Rehabilitation – Exzellente Patientenbehandlung an einem Klinikstandort

Die Fachabteilung ist spezialisiert auf die Diagnostik, Therapie und Behandlung von Epilepsien bei Erwachsenen. „Durch die enge Kooperation mit der Klinik für Radiologie am Campus Bad Neustadt besteht die Möglichkeit einer hochwertigen zerebralen Bildgebung, für uns ein unerlässlicher Baustein einer qualifizierten diagnostischen Einschätzung bei Verdacht auf eine Epilepsie“, sagte Dr. Soda.

Therapeutisch bietet die Fachabteilung die Möglichkeiten für sogenannte „Epilepsie Komplexbehandlungen“ an. Dies ist eine spezielle stationäre Behandlungsform für Menschen mit einer schwer einstellbaren Epilepsie mit assoziierten neurologischen oder neurokognitiven Einschränkungen. Neben komplexen medikamentösen Ein- und Umstellungen wird das therapeutische Konzept durch tägliche physiotherapeutische, ergotherapeutische, logopädische und neuropsychologische Therapien flankiert.

Das Team aus Epileptologen, Neurologen und speziell ausgebildeten Neuropsychologen, Ergo- und Physiotherapeuten sowie dem Sozialdienst steht dem Patienten rund um die Uhr zur Seite. „Unsere organisations- und klinikübergreifende räumliche Struktur sichert unseren Patienten eine hochqualifizierte, überregionale und umfassenden Behandlung ohne Zeit- oder Informationsverlusten“, ergänzt Dr. Knieß.

Das an einem Klinikstandort umfassende therapeutische Behandlungskonzept wird durch speziell auf Epilepsie ausgerichtete, rehabilitative Behandlungen und die sozialmedizinische Expertise komplettiert. Die rehabilitativen Maßnahmen zielen darauf, krankheitsbedingte funktionelle Einschränkungen der Patienten zu reduzieren und eine individuelle Beurteilung von Risiken und Möglichkeiten für deren berufliches und privates Leben zu geben.

Über den Sozialdienst und diverse Kooperationspartner, wie dem telemedizinischen Netzwerk (TelEp) der Universitätsklinik Erlangen, der Epilepsieberatungsstelle Unterfranken am Juliusspital Würzburg und dem Netzwerk Epilepsie und Arbeit (NEA), wird eine umfassende interdisziplinäre sozialmedizinische Beratung und Begleitung für Betroffene und deren Angehörige ermöglicht.

Der RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt, einer von fünf Standorten der RHÖN-KLINIKUM AG, steht für eine sektorenübergreifende medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Auf einem Klinikgelände verzahnt der Campus ambulante und stationäre Angebote mit einer Vielzahl medizinischer Service- und Vorsorgeleistungen, die bisher räumlich getrennt waren: niedergelassene Fachärzte, Kliniken unterschiedlicher Fachdisziplinen wie Herzmedizin, orthopädischer Chirurgie oder auch Neurologie arbeiten Hand in Hand mit der Pflege und der Rehabilitation zusammen. Die digitale Vernetzung aller am Behandlungsprozess beteiligten Akteure – mit innovativen IT-Lösungen und Kommunikationssystemen – ist dabei unverzichtbar. Die mehr als 2.800 Beschäftigten des Campus versorgen jährlich rund 78.000 Patienten. www.campus-nes.de

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Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus ReinhardtBeschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln

05.03.2021 – 11:08

Bundesärztekammer

Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt
Beschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln


















Berlin (ots)

Bund und Länder haben sich auf geänderte Corona-Maßnahmen geeinigt. Aber: Wie sinnvoll sind die neuen Maßnahmen und wie verständlich? Welches Kriterium sollte man anlegen, um Lockerungen oder Verschärfungen einzuleiten? Wie viel Schnelltests pro Woche sollten uns zur Verfügung stehen? Und können wir uns an Joe Bidens Plan, um das Impf-Tempo zu beschleunigen auch in Deutschland und Europa ein Beispiel nehmen? All das bespricht Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit Moderator Daniel Finger in der aktuellen Folge unseres Podcasts „Sprechende Medizin“.

Zum Podcast „Sprechende Medizin“

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EU-Terminvorschau vom 8. bis 12. März 2021

05.03.2021 – 14:05

Europäische Kommission

EU-Terminvorschau vom 8. bis 12. März 2021


















Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Auf dieser Website der Europäischen Kommission https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_de finden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.

Montag, 8. März

Weltweit: Internationaler Frauentag

Zum internationalen Frauentag nimmt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute an einer Diskussion des Europäischen Parlaments zum internationalen Frauentag teil. Die Kommission eröffnet heute zudem ein Portal zur Überwachung der Gleichstellungsstrategie. In einer Erklärung hat die Europäische Kommission die besondere Herausforderung der COVID-19-Pandemie für Frauen auf der ganzen Welt herausgestellt. Die Krise hat die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in fast allen Lebensbereichen verschärft.

Online: Pressegespräch des Europäischen Parlaments über die Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen

In einem Online-Pressegespräch des Europäischen Parlaments diskutieren die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel und die Inklusionsaktivistin Anne Gersdorff über Fehler Deutschlands und anderer EU-Staaten bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und das Ende der Behindertenwerkstätten. Das Gespräch findet von 10:00-10:45 Uhr online über das Konferenztool Cisco Webex statt. Anmeldung – ausschließlich für Vertreterinnen und Vertreter der Medien – mit Namen, E-Mail-Adresse und Medium unter presse-berlin@ep.europa.eu. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Themen der Plenartagung sind laut vorläufiger Tagesordnung u. a. ein mit den WTO-Regeln zu vereinbarendes CO2-Grenzausgleichssystem, die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in deren Lieferketten, eine Reform der Bauprodukteverordnung sowie die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Ab 17:20 wird auf Ebs eine Debatte anlässlich des internationalen Frauentags übertragen. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 9. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Auf der vorläufigen Tagesordnung der Kommissionssitzung stehen die digitalen Ziele Europas bis zum Jahr 2030 sowie die humanitäre Hilfe der EU im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus. Im Anschluss an die Kommissionsitzung wird es gegen 12:00 Uhr eine Pressekonferenz geben, Liveübertragung auf Europe by Satellite, Details folgen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Auf der vorläufigen Agenda der Abgeordneten steht das EU-Investitionsprogramm InvestEU, das Aktionsprogramm EU4Health im Bereich der Gesundheit (2021-2027), die Fischereiaufsicht, der Jahresbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten, die Ausrufung der EU zum Freiheitsraum für LGBTI-Personen sowie die Rechte des Kindes. Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, wird um 17 Uhr ein Statement zur aktuellen politischen Situation zu Georgien sowie um 18 Uhr zum Syrien-Konflikt abgeben, Live-Übertragung via Ebs+. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Bereitschaftszeiten bei der Feuerwehr

Ein Feuerwehrmann der Feuerwehr Offenbach am Main und die Stadt Offenbach streiten vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt darüber, ob Bereitschaftszeiten eines Einsatzleiters als Arbeitszeit zu qualifizieren sind. Das Verwaltungsgericht möchte vom EuGH wissen, ob nach der Richtlinie 2003/88 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Bereitschaftszeiten, während deren ein Arbeitnehmer der Verpflichtung unterliegt, in Einsatzkleidung mit dem Einsatzfahrzug innerhalb von zwanzig Minuten die Stadtgrenze seiner Dienststelle zu erreichen, als Arbeitszeit anzusehen sind, obwohl der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Aufenthaltsort vorgegeben hat, aber der Arbeitnehmer gleichwohl in der Ortswahl und in den Möglichkeiten, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen, erheblich eingeschränkt ist. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek, die eine Online-Plattform für Kultur und Wissen anbietet, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Diese Bibliothek verlinkt auf ihrer Website digitalisierte Inhalte, die in den Webportalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die Bibliothek selbst nur Vorschaubilder (Thumbnails), d. h. verkleinerte Versionen der Bilder in Originalgröße. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, eine Gesellschaft zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten an Werken der bildenden Künste in Deutschland, macht den Abschluss eines Vertrags mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz über die Nutzung ihres Repertoires von Werken in Form von Vorschaubildern davon abhängig, dass eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen wird, wonach sich die Lizenznehmerin verpflichtet, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen gegen Framing der im Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek angezeigten Vorschaubilder dieser Werke oder dieser Schutzgegenstände durch Dritte anzuwenden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hält eine solche Vertragsbestimmung nicht für eine aus der Sicht des Urheberrechts angemessene Bedingung und hat vor den deutschen Gerichten Klage auf Feststellung erhoben, dass die VG Bild-Kunst verpflichtet ist, die fragliche Lizenz zu erteilen, ohne diese unter die Bedingung der Implementierung dieser technischen Maßnahmen zu stellen. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Mittwoch, 10. März

Brüssel: Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli und der portugiesische Premierminister Antonio Costa unterzeichnen im Rahmen einer Zeremonie die Gemeinsame Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas. Die EU-weite Konferenz wird den Bürgerinnen und Bürgern voraussichtlich bis zum Frühjahr 2022 die Gelegenheit geben, ihre Erwartungen an die europäische Politik zu äußern. Neben einer mehrsprachigen digitalen Plattform wird es in allen EU-Ländern physische Veranstaltungen geben, sobald es die Pandemie-Lage wieder zulässt. Europe by Satellite+ übertragt die Unterzeichnung live.

Online: Justizkommissar Reynders diskutiert bei der bayerischen Vertretung bei der EU zur Digitalpolitik

Was können der Digital Services Act und der Digital Markets Act im Hinblick auf große Internetkonzerne in Europa bewirken? Hierzu diskutiert Justizkommissar Didier Reynders auf einer Veranstaltung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel. Die Veranstaltung kann nach Anmeldung von 17:00-18:30 Uhr online verfolgt werden. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Themen der Plenartagung sind laut vorläufiger Tagesordnung das Europäische Semester, die Medienfreiheit in Polen und Ungarn sowie ein Maßnahmenpaket zur Erholung der Kapitalmärkte. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 11. März

Bremen: Pressegespräch zur Wiedereröffnung des EuropaPunkts mit Kommissionsvertreter Wojahn, Senatorin Vogt und Bürgerschaftspräsident Imhoff

Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, wird gemeinsam mit dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft Frank Imhoff und der Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit- und Europa, Kristina Vogt, an der Wiedereröffnung des EuropaPunkts in Bremen ab 14:15 Uhr teilnehmen, die live gestreamt wird, Link folgt. Im Rahmen der Eröffnung wird es auch ein Pressegespräch geben, Anmeldung bei Kristin Viezens, eMail: kristin.viezens@wae.bremen.de, Tel: (0421) 361-59090. Während seines Besuchs in Bremen trifft Jörg Wojahn auch den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte und diskutiert mit Schülerinnen und Schülern des Hermann-Böse-Gymnasiums über aktuelle europapolitische Fragen.

Per Videokonferenz: Europäische Arzneimittel-Agentur EMA entscheidet voraussichtlich über Zulassung des Johnson & Johnson-Impfstoffs

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von Johnson & Johnson voraussichtlich heute abschließen und entscheiden, ob sie der Europäischen Kommission die Zulassung des Impfstoffes empfiehlt. Hierzu hat die EMA eine Sitzung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) anberaumt. Ziel der Sitzung ist es, die letzten Daten für die Bewertung des Vakzins zu überprüfen und seine Beurteilung abzuschließen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel ist der Ausschuss, der für die Ausarbeitung der Gutachten der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist. Weitere Informationen hier, Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren hier. Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 einen Vertrag mit Janssen Pharmaceutica NV, einem Unternehmen der Pharmasparte von Johnson & Johnson, abgeschlossen und für die 27 EU-Mitgliedstaaten bis zu 400 Mio. Dosen des Impfstoffes gesichert. Das ist genug, um 400 Mio. Menschen zu impfen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Die Abgeordneten befassen sich laut der vorläufigen Agenda mit der Reform des politischen Rahmens der EU zur Beendigung von Steuervermeidung nach den OpenLux-Enthüllungen, mit einer langfristigen Vision für ländliche Gebiete, mit der EU-Unterstützung für Afghanistan sowie mit Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Ratstreffen der Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres

Laut der vorläufigen Agenda sprechen die für Justiz und Inneres zuständigen Ministerinnen und Minister über die Aufbewahrung von elektronischen Kommunikationsdaten, die Stärkung der Anwendung der EU-Grundrechtecharta, den Bericht über die Unionsbürgerschaft und den Stand der Dinge bei der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Für 16:30 Uhr ist eine Pressekonferenz vorgesehen, Live-Übertragung via Ebs. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt

Mit Beschluss vom 23. Juli 2015 genehmigte die Kommission die von Dänemark angemeldete öffentliche Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland. Diese Verbindung sei wichtig zur Vollendung der großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien und unterstütze somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Das Finanzierungsmodell sei daher in jedem Fall mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 gab das Gericht den Klagen teilweise statt und erklärte den Kommissionbeschluss insoweit für nichtig, als die Kommission entschieden hatte, keine Einwände gegen die von Dänemark der Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Festverbindung über den Fehmarnbelt gewährten Maßnahmen zu erheben. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben gegen diese Urteile Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, mit denen sie beantragen, die Urteile des Gerichts aufzuheben, soweit mit ihnen verschiedene ihrer Klagegründe zurückgewiesen worden seien. Weitere Informationen hier und hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch ein Finanzamt

Das Finanzamt Münster hat der Staatsanwaltschaft Trient (Italien) eine Europäische Ermittlungsanordnung übermittelt, mit der es in einem Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung um Durchsuchung von Geschäftsräumen ersucht. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es die Europäische Ermittlungsanordnung selbst ausstellen durfte, ohne dass sie durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht validiert werden müsste. Nach deutschem Recht nehme das Finanzamt in dem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nämlich die Rechte und Pflichten einer Staatsanwaltschaft wahr und handele somit selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie 2014/41 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft Trient hat Zweifel, ob ein Mitgliedstaat tatsächlich eine Verwaltungsbehörde wie ein Finanzamt von der Pflicht befreien kann, eine Europäische Ermittlungsanordnung validieren zu lassen, indem er sie selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie einstuft. Sie hat daher den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie ersucht. Da in Italien die Anerkennung Europäischer Ermittlungsanordnungen allein Sache der Staatsanwaltschaft ist, ohne Beteiligung eines Gerichts, sieht sie sich als berechtigt an, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Frankfurt/Online: Geldpolitische Sitzung des EZB-Rats

Der Rat der Europäischen Zentralbank tagt in Frankfurt. Im Anschluss an die Sitzung ist für 14:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EZB-Präsidentin Christine Lagarde geplant, Liveübertragung auf Europe by Satellite.

Freitag, 12. März

Online: Webinar mit dem Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Wie kann sich die Europäische Union im globalen Wettbewerb der Großmächte und der politischen Systeme behaupten? Welchen Gestaltungsanspruch sollte sie haben und wer sind ihre Partner? Welche konkrete China-, Türkei- und Russlandpolitik brauchen wir? Was sind die Herausforderungen und Projekte des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in der näheren Zukunft? Welche Rolle spielt Deutschland in diesem Kontext und wie kann es sich noch stärker einbringen? Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland und der European Council on Foreign Relations (ECFR) laden ein zu einem Gespräch mit dem neuen Generalsekretär des EAD, Stefano Sannino. Es moderiert Jana Puglierin, Leiterin des Berliner Büros des ECFR; Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, begrüßt. Während des Webinars via Zoom von 12-13 Uhr gibt es die Möglichkeit mitzudiskutieren und weitere Fragen beizusteuern. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Informelles Treffen der Innenministerinnen und -minister

Die zuständigen Ministerinnen und Minister beraten laut der vorläufigen Tagesordnung ab 10:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen. Zudem stehen das Migrations- und Asylpaket, die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und nordafrikanischen Ländern auf der Agenda der Ministerinnen und Minister. Weitere Informationen hier, Details zu einer Presskonferenz nach dem Treffen folgen.

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 – 2280 2250

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Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus ReinhardtBeschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln

05.03.2021 – 11:08

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Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt
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Berlin (ots)

Bund und Länder haben sich auf geänderte Corona-Maßnahmen geeinigt. Aber: Wie sinnvoll sind die neuen Maßnahmen und wie verständlich? Welches Kriterium sollte man anlegen, um Lockerungen oder Verschärfungen einzuleiten? Wie viel Schnelltests pro Woche sollten uns zur Verfügung stehen? Und können wir uns an Joe Bidens Plan, um das Impf-Tempo zu beschleunigen auch in Deutschland und Europa ein Beispiel nehmen? All das bespricht Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit Moderator Daniel Finger in der aktuellen Folge unseres Podcasts „Sprechende Medizin“.

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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

Bundesärztekammer

Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Experten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen


















Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

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Zur Ausweitung der Impfkapazitäten und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Dietel.

Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

Das Papier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“ der Arbeitsgruppe 5 des Ärztlichen Pandemierats kann im Internet heruntergeladen werden unter:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Corona/BAEKAErztlPandemieratAG5AusstiegsszenarioPositionspapier20210304final.pdf

Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen zum Austausch über die aktuelle pandemische Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Der Pandemierat setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesärztekammer, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie nachfolgenden Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI), Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Ständige Impfkommission des RKI

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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

Bundesärztekammer

Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Experten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen


















Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

Aus Sicht des Expertengremiums stellt eine erweiterte Teststrategie in Ergänzung zur Impfstrategie einen weiteren wichtigen Baustein in der Pandemie-Bekämpfung dar. Der Einsatz von Schnelltests und Selbsttests durch Laien solle weiter forciert werden. Dazu seien klare Verhaltensweisen zu definieren. So sollten positive Ergebnisse unbedingt durch einen PCR-Test, der weiterhin der Goldstandard sei, bestätigt werden. Anzustreben sei auch, möglichst viele Ergebnisse im Sinne eines bevölkerungsbezogenen Monitorings an eine zentrale Stelle zu melden, um eine bessere Übersicht über das wirkliche Geschehen zu erhalten. Um die Entwicklung von SARS-CoV-2-Mutationen besser zu überwachen, sei außerdem die anlassbezogene Genomsequenzierung PCR-positiver Fälle von großer Bedeutung.

Zur Ausweitung der Impfkapazitäten und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Dietel.

Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

Das Papier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“ der Arbeitsgruppe 5 des Ärztlichen Pandemierats kann im Internet heruntergeladen werden unter:

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Optimale Versorgung von Epilepsie-Patienten am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt: Von Diagnostik bis Rehabilitation – Exzellente Patientenbehandlung an einem Klinikstandort

05.03.2021 – 11:31

RHÖN-KLINIKUM AG

Optimale Versorgung von Epilepsie-Patienten am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt: Von Diagnostik bis Rehabilitation – Exzellente Patientenbehandlung an einem Klinikstandort


















Optimale Versorgung von Epilepsie-Patienten am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt: Von Diagnostik bis Rehabilitation - Exzellente Patientenbehandlung an einem Klinikstandort
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Bad Neustadt a.d. Saale (ots)

Epilepsie ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen, die in jedem Lebensalter auftreten kann. Ursachen können neben angeborenen Störungen des Gehirns auch erworbene Schädigungen, wie Entzündungen, Schlaganfälle, Hirntumore oder schwere Hirnverletzungen sein. Wenn keine Behandlung erfolgt, kommt es in der Regel zu wiederholten epileptischen Anfällen. Als Folge einer solchen Erkrankung ergeben sich verschiedene Einschränkungen – beispielsweise bei der Fahreignung oder auch Gefährdungen bei Hobbys, im Privatleben und am Arbeitsplatz.

Neben den möglichen Komplikationen und Folgen durch die Anfälle selbst, besteht häufig auch eine Verunsicherung des Patienten bei der Diagnosestellung. Durch eine entsprechende fachliche Expertise, gepaart mit einer adäquaten technischen Ausrüstung, lässt sich die Diagnose sichern und die Erkrankung in bis zu 70 Prozent der Fälle sehr gut behandeln.

Am RHÖN-KLINIKUM Campus gibt es seit Jahren eine spezialisierte Fachabteilung Epileptologie. Diese wurde nun neu organisiert und um eine hochmoderne 4-Betten Video-EEG-Monitoring-Einheit für Diagnostik und therapeutisches Monitoring bei schweren Epilepsien und Verläufen erweitert. Beim Video-EEG-Monitoring werden über EEG-Elektroden – angebracht am Kopf der Patienten – die Hirnströme laufend aufgezeichnet. Die Videokamera liefert synchron dazu die aktuellen Bilder. Die Patienten können so bis zu 72 Stunden kontinuierlich überwacht werden, um beispielsweise schwere Verläufe oder einen Status epilepticus (Anfallsereignis über fünf Minuten Dauer) therapeutisch zu überwachen.

Geleitet wird die Abteilung von Dr. Hassan Soda, Chefarzt der Klinik für Akutneurologie, Stroke Unit und neurologische Intensivmedizin, und Dr. Tobias Knieß, Epileptologe und Chefarzt der Klinik für Neurologische Rehabilitation. Zum interdisziplinären medizinischen Team gehören Marius Stan, Oberarzt der Akutneurologie, und Irena Kirova, Fachärztin Neurologie.

Von Diagnostik bis Rehabilitation – Exzellente Patientenbehandlung an einem Klinikstandort

Die Fachabteilung ist spezialisiert auf die Diagnostik, Therapie und Behandlung von Epilepsien bei Erwachsenen. „Durch die enge Kooperation mit der Klinik für Radiologie am Campus Bad Neustadt besteht die Möglichkeit einer hochwertigen zerebralen Bildgebung, für uns ein unerlässlicher Baustein einer qualifizierten diagnostischen Einschätzung bei Verdacht auf eine Epilepsie“, sagte Dr. Soda.

Therapeutisch bietet die Fachabteilung die Möglichkeiten für sogenannte „Epilepsie Komplexbehandlungen“ an. Dies ist eine spezielle stationäre Behandlungsform für Menschen mit einer schwer einstellbaren Epilepsie mit assoziierten neurologischen oder neurokognitiven Einschränkungen. Neben komplexen medikamentösen Ein- und Umstellungen wird das therapeutische Konzept durch tägliche physiotherapeutische, ergotherapeutische, logopädische und neuropsychologische Therapien flankiert.

Das Team aus Epileptologen, Neurologen und speziell ausgebildeten Neuropsychologen, Ergo- und Physiotherapeuten sowie dem Sozialdienst steht dem Patienten rund um die Uhr zur Seite. „Unsere organisations- und klinikübergreifende räumliche Struktur sichert unseren Patienten eine hochqualifizierte, überregionale und umfassenden Behandlung ohne Zeit- oder Informationsverlusten“, ergänzt Dr. Knieß.

Das an einem Klinikstandort umfassende therapeutische Behandlungskonzept wird durch speziell auf Epilepsie ausgerichtete, rehabilitative Behandlungen und die sozialmedizinische Expertise komplettiert. Die rehabilitativen Maßnahmen zielen darauf, krankheitsbedingte funktionelle Einschränkungen der Patienten zu reduzieren und eine individuelle Beurteilung von Risiken und Möglichkeiten für deren berufliches und privates Leben zu geben.

Über den Sozialdienst und diverse Kooperationspartner, wie dem telemedizinischen Netzwerk (TelEp) der Universitätsklinik Erlangen, der Epilepsieberatungsstelle Unterfranken am Juliusspital Würzburg und dem Netzwerk Epilepsie und Arbeit (NEA), wird eine umfassende interdisziplinäre sozialmedizinische Beratung und Begleitung für Betroffene und deren Angehörige ermöglicht.

Der RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt, einer von fünf Standorten der RHÖN-KLINIKUM AG, steht für eine sektorenübergreifende medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Auf einem Klinikgelände verzahnt der Campus ambulante und stationäre Angebote mit einer Vielzahl medizinischer Service- und Vorsorgeleistungen, die bisher räumlich getrennt waren: niedergelassene Fachärzte, Kliniken unterschiedlicher Fachdisziplinen wie Herzmedizin, orthopädischer Chirurgie oder auch Neurologie arbeiten Hand in Hand mit der Pflege und der Rehabilitation zusammen. Die digitale Vernetzung aller am Behandlungsprozess beteiligten Akteure – mit innovativen IT-Lösungen und Kommunikationssystemen – ist dabei unverzichtbar. Die mehr als 2.800 Beschäftigten des Campus versorgen jährlich rund 78.000 Patienten. www.campus-nes.de

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Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus ReinhardtBeschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln

05.03.2021 – 11:08

Bundesärztekammer

Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt
Beschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln


















Berlin (ots)

Bund und Länder haben sich auf geänderte Corona-Maßnahmen geeinigt. Aber: Wie sinnvoll sind die neuen Maßnahmen und wie verständlich? Welches Kriterium sollte man anlegen, um Lockerungen oder Verschärfungen einzuleiten? Wie viel Schnelltests pro Woche sollten uns zur Verfügung stehen? Und können wir uns an Joe Bidens Plan, um das Impf-Tempo zu beschleunigen auch in Deutschland und Europa ein Beispiel nehmen? All das bespricht Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit Moderator Daniel Finger in der aktuellen Folge unseres Podcasts „Sprechende Medizin“.

Zum Podcast „Sprechende Medizin“

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MedAlliance erhält vierte FDA Breakthrough Device Designation für den medikamentenbeschichteten Sirolimus-Ballon zur Behandlung von De-Novo-Koronarläsionen

04.03.2021 – 19:50

MedAlliance

MedAlliance erhält vierte FDA Breakthrough Device Designation für den medikamentenbeschichteten Sirolimus-Ballon zur Behandlung von De-Novo-Koronarläsionen


















Nyon, Schweiz (ots/PRNewswire)

MedAlliance, das erste Unternehmen weltweit, das den Breakthrough Device Designation Status der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) für einen Sirolimus-DEB erhalten hat, hat nun den Breakthrough Status für SELUTION SLR(TM), seinen DEB-Katheter mit verzögerter Limusfreisetzung, für die Behandlung von atherosklerotischen Läsionen in nativen Koronararterien erhalten. Dies ist der vierte Breakthrough Designation, den MedAlliance für sein Sirolimus DEB erhält, nach koronarer In-Stent-Restenose, peripheren Indikationen unterhalb des Knies und AV-Fisteln.

Nach Angaben der FDA ist die SELUTION SLR 014 DEB Breakthrough Designation für die Verbesserung des Lumendurchmessers bei Patienten mit atherosklerotischen Läsionen in nativen Koronarien.

„MedAlliance fühlt sich geehrt, dass unser Sirolimus DEB bereits zum vierten Mal für das Breakthrough Device Program der FDA ausgewählt wurde. Dies kann US-Patienten einen schnelleren Zugang zu unserer neuartigen Technologie der 90-tägigen verzögerten Sirolimus-Freisetzung ermöglichen, die das Potenzial hat, eine sicherere und effektivere Behandlung zu bieten“, sagte Jeffrey B. Jump, Chairman und CEO von MedAlliance. „Diese Designation, in Kombination mit der vorherigen koronaren ISR Breakthrough Designation, wird den US-Kardiologen aufregende neue Werkzeuge zur Bekämpfung der Koronarerkrankung geben.“

Das FDA Breakthrough Device Program soll Patienten dabei helfen, schneller bahnbrechende Technologien zu erhalten, die das Potenzial haben, eine effektivere Behandlung oder Diagnose für lebensbedrohliche oder irreversibel schwächende Krankheiten oder Zustände zu ermöglichen. Im Rahmen des Programms bietet die FDA MedAlliance eine vorrangige Prüfung und interaktive Kommunikation in Bezug auf die Entwicklung von Geräten und klinischen Studienprotokollen bis hin zu Kommerzialisierungsentscheidungen.

Das Ziel des Breakthrough Devices Program ist es, Patienten und Gesundheitsdienstleistern rechtzeitig diese Medizinprodukte zur Verfügung zu stellen, indem ihre Entwicklung, Bewertung und Überprüfung beschleunigt wird, während die gesetzlichen Standards für die Zulassung vor der Markteinführung, die 510(k)-Freigabe und die De-novo-Marketingzulassung beibehalten werden, in Übereinstimmung mit dem Auftrag der Agentur, die öffentliche Gesundheit zu schützen und zu fördern.

Bei der Technologie von SELUTION SLR handelt es sich um einzigartige Mikro-Reservoirs aus biologisch abbaubarem Polymer, die mit dem Anti-Restenose-Medikament Sirolimus vermischt sind. Diese MicroReservoirs erlauben eine kontrollierte und anhaltende Freisetzung des Medikaments. Die ausgedehnte Freisetzung von Sirolimus aus Stents hat sich sowohl in koronaren als auch in peripheren Gefäßen als sehr wirksam erwiesen. Die von MedAlliance entwickelte CAT(TM) (Cell Adherent Technology) ermöglicht es, die Ballons mit den MicroReservoirs zu beschichten. Diese bleiben beim Einsetzen des Angioplastieballons am Gefäßlumen haften.

Informationen zu MedAlliance

Die MedAlliance wurde 2008 gegründet und ist ein privat geführtes Medizintechnik-Unternehmen. Sie hat ihren Hauptsitz in der Schweiz, mit Niederlassungen in Irvine, Kalifornien, Glasgow, Großbritannien und Singapur. MedAlliance ist spezialisiert auf die Entwicklung bahnbrechender Technologien und die Kommerzialisierung von fortschrittlichen Medikamentenkombinationsprodukten zur Behandlung von koronaren und peripheren Herzerkrankungen. Weitere Informationen finden Sie unter: medalliance.com.

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Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1196864/MedAlliance_Logo.jpg

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rkenyon@medalliance.com
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