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Studie „Schlafen in Corona-Zeiten“: 73 Prozent der Deutschen nutzen EinschlafhilfenVor allem Jüngere setzen lieber auf Apps statt auf Baldrian oder warme Milch mit Honig

16.03.2021 – 09:00

mhplus Krankenkasse

Studie „Schlafen in Corona-Zeiten“: 73 Prozent der Deutschen nutzen Einschlafhilfen
Vor allem Jüngere setzen lieber auf Apps statt auf Baldrian oder warme Milch mit Honig


















Ludwigsburg (ots)

Drei von vier Deutschen brauchen Hilfe, um abends zur Ruhe zu kommen. Die Liste der Einschlafhilfen reicht von Fernsehen über Bettlektüre, Baldrian und Yoga bis hin zu medizinischen Schlafmitteln. Vor allem junge Erwachsene nutzen auch digitale Helfer wie Einschlaf-Apps. Das sind Ergebnisse der von der mhplus Krankenkasse durchgeführten Studie „Schlafen in Corona-Zeiten“. Mehr als 1.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wurden dafür bevölkerungsrepräsentativ befragt.

„Trotz Müdigkeit finden viele Menschen nicht in den Schlaf. Stress und Ängste sorgen bei ihnen gerade in Zeiten wie diesen für innere Unruhe“, sagt Mariana Naumann, Expertin für Gesundheitsförderung bei der mhplus Krankenkasse. „Am häufigsten suchen sie dann Ablenkung vor dem Fernseher oder Entspannung durch Musik. Vor allem sanfte Melodien wirken beruhigend.“ Ein paar Seiten zu lesen, hilft jedem Vierten beim Abschalten, denn auch diese Routine am Abend trainiert schnelleres Einschlafen. „Allerdings sollte die Lektüre nicht zu aufwühlend sein“, rät Naumann.

Sport und Spazierengehen am Abend gegen Bewegungsmangel

Viele Bundesbürger leiden zudem an Bewegungsmangel, deshalb steuert jeder Fünfte am Abend mit Sport oder Spazierengehen an der frischen Luft gegen. Und jeder zehnte Befragte setzt auf Yoga und Meditation, um vor dem Zubettgehen runter zu kommen. Andere vertrauen auf Hausmittel und trinken abends warme Milch mit Honig, um satt und zufrieden ins Bett zu gehen; oder sie nehmen eine heiße Dusche damit das Einschlafen leichter fällt. Immerhin neun Prozent der Befragten greifen zu medizinischen Schlafmitteln und 15 Prozent setzen auf Alkohol als Schlummertrunk. „Vorsicht“, warnt Gesundheitsexpertin Naumann. „Abgesehen von den sonstigen Folgen regelmäßigen Alkoholkonsums, führt dieser häufig dazu, nachts immer wieder aufzuwachen.“

Einschlafen und Wecken mit App-Unterstützung

Vor allem junge Erwachsene vertrauen verstärkt auf digitale Helfer und führen zum Beispiel eine Schlaftagebuch-App. Sie laden zudem Einschlaf-Apps auf ihre Smartphones und lauschen im Bett Naturklängen vor dem Einschlafen. „Jeder Fünfte in der Gruppe der 18- bis 34-Jährigen trackt mittlerweile seinen Schlaf mit der Smartwatch oder dem Fitnessarmband und analysiert die Schlafphasen“, sagt Mariana Naumann von der mhplus. „Auf diese Weise finden sie heraus, wann die perfekte Aufwachphase ist – und lassen sich dann per App entsprechend wecken.“

Krankenkassen bieten Hilfen zur Entspannung und Resilienz

Krankenkassen wie die mhplus versuchen ebenfalls, auf digitalem Weg für mehr Entspannung und besseren Schlaf ihrer Mitglieder zu sorgen. So übernimmt die mhplus beispielsweise die Kosten für den fitbase-Onlinekurs „Stressbewältigung mit Schlafcoaching“. Dort lernen registrierte Mitglieder in acht Wochen entspannter durch den Alltag zu kommen. Und die mhplus fördert auch den „HausMed Online Stressfrei-Kurs“. Dort erfahren Teilnehmer während der achtwöchigen Schulung unter anderem mehr zum Thema Zeitmanagement.

Die mhplus Krankenkasse im Profil:

Die mhplus Krankenkasse (www.mhplus.de) ist offen für gesetzlich Krankenversicherte. Über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen deutschlandweit mehr als eine halbe Million Versicherte. Unabhängige Tests belegen hohe Servicestandards und solide Finanzen. Der mhplus individuelle Zusatzbeitrag beträgt 1,28 Prozent. Mit speziellen Versorgungsprogrammen unterstützen zusätzlich qualifizierte mhplus-Experten Patienten mit chronischen Krankheiten persönlich, langfristig und kompetent.

Pressekontakt:

mhplus Krankenkasse
Michael Pfeiffer
Fon: 07141 – 9790-304
Fax: 07141 – 9790-222
michael.pfeiffer@mhplus.de

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Fitness, die sich auszahlt: die Bayerische startet Gesundheits-App BayFit

16.03.2021 – 12:39

die Bayerische

Fitness, die sich auszahlt: die Bayerische startet Gesundheits-App BayFit


















München (ots)

Ab sofort bietet die Versicherungsgruppe die Bayerische ihren Kunden mit der Gesundheits-App BayFit Fitnesscenter, Ernährungscoach und Achtsamkeits-Trainer in einem.

Unter dem Motto „Fitness, die sich auszahlt!“ werden die Kunden unterstützt, einen gesünderen Alltag zu leben. Jeder Nutzer kann in den Bereichen Achtsamkeit, Ernährung und Bewegung durch individuell nach seinen Wünschen und Bedürfnissen ausgewählten Kursen und Trainingseinheiten sein Wohlbefinden steigern.

Unter anderem diese Leistungen bietet die App:

-  Viele verschiedene digitale Fitness-Kurse, wie Krafttraining, Abnehmkurse, Anti-Verspannungs-Training oder Schmerzlinderung 
-  Achtsamkeits-Angebote wie Yoga, Meditation, Schlaf- und Motivationstrainings 
-  Gesunde Kochrezepte und Ernährungskurse 
-  Wöchentliche Live-Sportkurse  

Das sportliche Engagement der Kunden mit der neuen App wirkt sich nicht nur positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden aus, sondern hält auch finanzielle Anreize bereit. Denn die App bietet auch Kurse, die von den Krankenkassen anerkannt sind und dem Kunden bis zu 100 Euro jährliche Bonuszahlungen ermöglichen. BayFit richtet sich an Kunden der Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung.

„Die App zahlt auf unsere Vision ein, das Versichern durch Prävention vielleicht sogar überflüssig zu machen“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Gemeinsam mit unseren Kunden möchten wir mit BayFit Vorsorge für ein gesundes und zufriedenes Leben betreiben und damit einen weiteren Schritt gehen, Schadenfälle gar nicht erst eintreten zu lassen. Zusätzlicher Anreiz für die Kunden, die App aktiv zu nutzen, ist neben einem hochwertigen Versicherungsschutz auch die monetäre Belohnung in Form der Bonuszahlung.“

Nachdem die App bereits Ende 2020 den Mitarbeitern und Vertriebspartnern der Bayerischen im Rahmen einer Pilotphase zum Testen zur Verfügung gestellt wurde, können nun auch Kunden der Bayerischen durch die App einen positiven Beitrag zum Erhalt bzw. zur Verbesserung ihrer Gesundheit leisten. Die Innovationsschmiede der Bayerischen, das BayLab, hat die Entwicklung der App auf Basis der digitalen Gesundheitsplattform Humanoo vorangetrieben.

Alle wichtigen Infos zur neuen und kostenlosen Gesundheits-App finden sich unter folgendem Link: https://www.diebayerische.de/bayfit

Pressekontakt:

Pressestelle der Unternehmensgruppe die Bayerische
Sabine Bader, Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München,
Telefon (089) 6787-8238,
E-Mail: presse@diebayerische.de, Internet: www.diebayerische.de

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Neue Studie zu medizinischen Innovationen im Wettbewerb zwischen GKV und PKV

15.03.2021 – 11:32

PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Neue Studie zu medizinischen Innovationen im Wettbewerb zwischen GKV und PKV


















Berlin (ots)

Medizinische Innovationen in der ambulanten ärztlichen Versorgung werden von der Privaten Krankenversicherung (PKV) teilweise deutlich früher erstattet als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das zeigt eine neue Studie der Universität Duisburg-Essen in Zusammenarbeit mit dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement.

Die Studienautoren Prof. Dr. Jürgen Wasem, Dr. Anke Walendzik und Carina Abels M.A. haben das Schicksal neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden analysiert, die in den letzten zehn Jahren in die ambulante GKV-Versorgung aufgenommen wurden. Dazu wurden 29 relevante Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu neuen Methoden aus den Jahren 2010 bis 2019 untersucht. Das Spektrum reicht von der Kapsel-Endoskopie zur Untersuchung des Dünndarms bis zu Biomarker-Tests bei Entscheidungen über Chemotherapie.

Die Studie ergab, dass die Genehmigung dieser neuen Methoden für die GKV-Versorgung, abhängig von der Nutzenbewertung des G-BA, zwischen 14 Monaten und 18 Jahren gedauert hat. Im Vergleich dazu wurden die vom G-BA positiv bewerteten Innovationen in der PKV oft erheblich früher erstattet. Hintergrund sind sehr unterschiedliche Verfahrensabläufe im GKV- und PKV-System. In der PKV sind – ohne aufwendigen Genehmigungsprozess – grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen abrechnungsfähig. Die Autoren sehen dabei ein Spannungsfeld zwischen frühem Zugang der Patienten zu neuen Methoden einerseits sowie Kostenkontrolle und evidenzbasierter Qualitätssicherung andererseits.

Zu den Ergebnissen der Studie erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbands, Ralf Kantak: „Dank des Wettbewerbs zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zählt die medizinische Versorgung in Deutschland zu den besten der Welt. In ihrem stetigen Ringen um einerseits möglichst rasche Einführung medizinischer Innovationen und andererseits um evidenzbasierte Qualitätssicherung ergänzen sich die beiden Systeme sehr gut und treiben sich gegenseitig an. Dabei nimmt die PKV häufig die Rolle des Innovationsmotors ein, da neue Verfahren und Medikamente bei ihr keine langwierigen Bewilligungsverfahren abwarten müssen. Diese Innovationen werden dann vielfach – nach abgeschlossener Nutzenbewertung des G-BA – auch von der GKV für deren Versicherte übernommen. Im Ergebnis sichert die Dualität eine sehr gute und moderne Versorgung für alle Patienten.“

Pressekontakt:

Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 – 44
Telefax 030 / 20 45 89 – 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
Internet www.pkv.de
Twitter www.twitter.com/pkv_verband

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Krankenkasse will nicht zahlen: 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich

15.03.2021 – 10:14

Finanztip Verbraucherinformation GmbH – ein Unternehmen der Finanztip Stiftung

Krankenkasse will nicht zahlen: 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich


















Berlin (ots)

Offizielle Statistiken gibt es nicht – doch es kommt immer wieder vor, dass Krankenkassen beantragte Leistungen wie eine Reha nicht bezahlen wollen. Das sollten Versicherte jedoch nicht einfach hinnehmen. Eine aktuelle Studie des Geldratgebers Finanztip zeigt: Mehr als 40 Prozent der Widersprüche gegen Entscheidungen der Krankenkassen sind erfolgreich. Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben, Finanztip bietet ein kostenloses Musterschreiben zum Download an.

Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur auf Antrag, etwa Kuren, Reha-Maßnahmen oder Krankengeld. Die Krankenkassen lehnen solche Anträge aber auch ab. Dagegen kann man sich wehren. „Versicherte haben gute Karten, wenn sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einlegen“, sagt Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Im Jahr 2019 waren mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich und die Kasse zahlte dann doch.“ Das belegen Daten von 17 Krankenkassen mit mehr als 32 Millionen Versicherten, die Finanztip jetzt ausgewertet hat. Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben an die Kasse, die Frist dafür beträgt einen Monat nach Eingang der Ablehnung.

Ärzte helfen bei der Begründung

Das Widerspruchsschreiben sollte genau begründen, warum die beantragten Leistungen benötigt werden und welche Fakten die Kasse nicht berücksichtigt hat. „Wir empfehlen, die medizinischen Argumente nochmals vom behandelnden Arzt in einer Stellungnahme zusammenfassen zu lassen“, erklärt Rieder. „Wichtig ist, den Brief persönlich zu unterzeichnen und dann per Einschreiben an die Kasse zu schicken.“ Ein Widerspruch per E-Mail oder Telefon ist nicht gültig. Finanztip bietet als Grundlage für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben zum Download an. Darüber hinaus gibt es Hilfe im Widerspruchsverfahren bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), den Verbraucherzentralen und Sozialverbänden wie dem VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD).

Weitere Informationen

https://www.finanztip.de/gkv/widerspruch-krankenkasse/

Über Finanztip

Finanztip ist Deutschlands Geld-Ratgeber. Finanztip zeigt, wie man seine Finanzen einfach selbst machen kann. Dafür recherchiert eine unabhängige Redaktion aus Expertinnen und Experten rund um Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen für ihr Publikum relevante Finanzthemen: von Geldanlage, Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion arbeitet nach einem strengen Redaktionskodex. Das kostenlose Angebot von Finanztip umfasst einen wöchentlichen Newsletter mit mehr als 750.000 Abonnenten sowie eine Website mit mehr als 1.000 fundierten Ratgebern mit konkreten Empfehlungen. Die Finanztip-Ratgeber wurden im vergangenen Jahr mehr als 60 Millionen Mal aufgerufen. Darüber hinaus bietet Finanztip einen Youtube-Kanal mit mehr als 200.000 Followern sowie die Podcasts „Auf Geldreise“ (der sich speziell an Frauen richtet), „Tenhagens Corona-Podcast“ und „Geld ganz einfach“ mit Saidi. Finanztip ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung, deren Stiftungszweck die Finanzbildung von Verbrauchern ist.

Pressekontakt:

Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation GmbH – ein Unternehmen der
Finanztip-Stiftung
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 – 80
http://www.finanztip.de/presse/

Geschäftsführer: Hermann-Josef Tenhagen, Dr. Fabian Dany
Sitz der Gesellschaft: Berlin | Amtsgericht: Charlottenburg | HRB
162233 B

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Krankenkasse will nicht zahlen: 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich

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Berlin (ots)

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Reha-Bremsen müssen gelöst werden

12.03.2021 – 11:11

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

Reha-Bremsen müssen gelöst werden


















Reha-Bremsen müssen gelöst werden
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Berlin (ots)

- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

Pressekontakt:

Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 2 40 08 99 – 0;
mailto: presse@bdpk.de
www.bdpk.de

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Reha-Bremsen müssen gelöst werden

12.03.2021 – 11:11

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

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- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

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-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

Pressekontakt:

Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 2 40 08 99 – 0;
mailto: presse@bdpk.de
www.bdpk.de

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Veröffentlicht am

Reha-Bremsen müssen gelöst werden

12.03.2021 – 11:11

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

Reha-Bremsen müssen gelöst werden


















Reha-Bremsen müssen gelöst werden
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Berlin (ots)

- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

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- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

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-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

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