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Reha-Bremsen müssen gelöst werden

12.03.2021 – 11:11

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

Reha-Bremsen müssen gelöst werden


















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Berlin (ots)

- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

Pressekontakt:

Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 2 40 08 99 – 0;
mailto: presse@bdpk.de
www.bdpk.de

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Viele Länder fordern Auslandskrankenversicherung mit Nachweis für Schutz bei Corona-Erkrankungen als Einreisevoraussetzung

12.03.2021 – 08:00

BDAE GRUPPE

Viele Länder fordern Auslandskrankenversicherung mit Nachweis für Schutz bei Corona-Erkrankungen als Einreisevoraussetzung


















Hamburg (ots)

-  BDAE stellt Versicherten erforderliche Zertifikate aus 
-  Unterschiedlich hohe Versicherungssummen je nach Staat  

Aufgrund der Corona-Pandemie haben zahlreiche Staaten für Ausländer den Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung verpflichtend gemacht. Andernfalls dürfen diese nicht ins Land einreisen. Darauf weist die auf Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe hin.

Oft muss ein entsprechender Nachweis bereits bei der Beantragung des Visums vorgelegt werden. Zusätzlich haben einige Staaten klar definiert, wie der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer potenziellen Covid-19-Erkrankung aussehen muss. Dazu gehören beispielsweise alle Staaten des Schengen-Raums, Thailand, Chile, Costa Rica, Sri Lanka oder Dubai. Die Schengen-Länder (also unter anderem Griechenland, Portugal oder Tschechien) verlangen etwa, dass die Auslandskrankenversicherung medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte in Höhe von 50.000 US-Dollar abdeckt sowie Kosten in Höhe von mindestens 300.000 US-Dollar für einen Krankenrücktransport beziehungsweise eine medizinische Evakuierung. Auch muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass die Versicherungsgesellschaft, die diese Leistungen erbringt, ihre Niederlassung in Europa hat.

100.000 US-Dollar-Deckung bei Auslandskrankenversicherungen in Thailand

Wer nach Thailand einreisen möchte, muss ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung vorweisen, die eine Deckungssumme von mindestens 100.000 US-Dollar hat. Der Versicherungsschutz muss sich außerdem auf sämtliche medizinische Kosten im Covid-19-Fall und den krankheitsbedingten Tod erstrecken.

Zudem soll die Überführung ins Heimatland im Todesfall aufgrund einer Covid-19-Erkrankung versichert sein. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die medizinischen Kosten bei einer Covid-19-Behandlung einschließlich der Dauer eines Krankenhausaufenthalts – sowohl stationär, also bei einer Aufnahme in die Klinik als auch ambulant, also ohne eine Klinikaufnahme – übernommen werden. Dabei darf die Deckungssumme Behandlungskosten speziell von Covid-19 in Höhe von 3,2 Millionen Baht (rund 87.580 Euro) nicht unterschreiten. Darüber hinaus muss die Auslandskrankenversicherung den Covid-19-Test bezahlen, sofern dieser medizinisch angeordnet wurde.

Deutlich wurde in den letzten Monaten nach Erfahrung der BDAE Gruppe außerdem, dass die erforderlichen Versicherungssummen von Land zu Land variieren: Chile beispielsweise verlangt von Reisenden ausdrücklich, dass die Krankenversicherung bei einer Covid-19-Behandlung mindestens 30.000 US-Dollar abdeckt. Wer nach Costa-Rica einreist, muss eine Auslandskranken-Police nachweisen, die bei Corona leistet und Behandlungskosten in Höhe von mindestens 50.000 US-Dollar abdeckt. Reisende nach Sri Lanka wiederum benötigen lediglich den generellen Nachweis einer Auslandskrankenversicherung.

BDAE erstellt Versicherungsnachweise über Corona-Schutz im Ausland

Die Auslandskrankenversicherungen des BDAE sichern grundsätzlich auch Corona-Erkrankungen ab und erfüllen in der Regel die Bestimmungen jener Länder, die von Reisenden eine Krankenversicherung für Corona- beziehungsweise Covid-19-Behandlungen verlangen. Auf Wunsch stellt das Unternehmen Versicherten eine entsprechende und im Bedarfsfall individuell angepasste Versicherungsbestätigung (gerne auch in Englisch) aus, in der die nachweispflichtigen Leistungen aufgelistet werden.

Anders als viele anderen internationalen Krankenversicherer haben die Policen des Auslandsspezialisten keine begrenzten Deckungssummen. Versichert sind bestimmte Leistungen, aber niemals begrenzte Leistungssummen. Die Produkte sind weltweit gültig und decken auch Behandlungen in Corona-Risikogebieten ab.

Auch in Krisenzeiten immer für Versicherte im Ausland da

„Wir haben schon vor einem Jahr, als die Corona-Pandemie begann, unsere Versicherten nicht im Regen stehen lassen, als andere Gesellschaften ihren Kundinnen und Kunden die Versicherung kündigten. Selbstverständlich tun wir auch jetzt unser Möglichstes, um Reisenden und Expats die notwendigen Versicherungsnachweise an die Hand zu geben, die sie für den Auslandsaufenthalt benötigen“, sagt BDAE-Geschäftsführer Philipp Belau.

Details zum Thema Krankenversicherungsschutz im Ausland in Zeiten von Corona finden Interessierte hier: https://www.bdae.com/corona

Informationen zu den besonderen Vorteilen, die Versicherte beim Auslandsspezialisten BDAE genießen, sind hier zusammengefasst: https://www.bdae.com/warum-bdae

Über die BDAE Gruppe:

Die BDAE Gruppe hebt sich auch durch ihren großen Erfahrungsschatz von ihren Wettbewerbern ab. Seit 1995 konzentriert sich die Unternehmensgruppe ausschließlich darauf, Expats, digitale Nomaden und Vielreisende mit Sicherheit ins Ausland zu bringen. Und das spiegelt sich in der breiten Produktpalette wider. Bei den Versicherungen des Auslandsspezialisten handelt es sich um maßgeschneiderte Pakete, die das Ergebnis von 25 Jahren Spezial-Know-how in Sachen Auslandskrankenversicherungen darstellen. In den Jahren 2019 und 2020 wurde das Unternehmen überdies vom F.A.Z.-Institut zum besten Spezialversicherer in Deutschland gekürt. 2021 wurde es zudem zum familienfreundlichen Unternehmen gekürt.

Pressekontakt:

Anne-Katrin Schwanitz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-30 68 74-14
E-Mail: akschwanitz@bdae.com
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Viele Länder fordern Auslandskrankenversicherung mit Nachweis für Schutz bei Corona-Erkrankungen als Einreisevoraussetzung

12.03.2021 – 08:00

BDAE GRUPPE

Viele Länder fordern Auslandskrankenversicherung mit Nachweis für Schutz bei Corona-Erkrankungen als Einreisevoraussetzung


















Hamburg (ots)

-  BDAE stellt Versicherten erforderliche Zertifikate aus 
-  Unterschiedlich hohe Versicherungssummen je nach Staat  

Aufgrund der Corona-Pandemie haben zahlreiche Staaten für Ausländer den Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung verpflichtend gemacht. Andernfalls dürfen diese nicht ins Land einreisen. Darauf weist die auf Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe hin.

Oft muss ein entsprechender Nachweis bereits bei der Beantragung des Visums vorgelegt werden. Zusätzlich haben einige Staaten klar definiert, wie der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer potenziellen Covid-19-Erkrankung aussehen muss. Dazu gehören beispielsweise alle Staaten des Schengen-Raums, Thailand, Chile, Costa Rica, Sri Lanka oder Dubai. Die Schengen-Länder (also unter anderem Griechenland, Portugal oder Tschechien) verlangen etwa, dass die Auslandskrankenversicherung medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte in Höhe von 50.000 US-Dollar abdeckt sowie Kosten in Höhe von mindestens 300.000 US-Dollar für einen Krankenrücktransport beziehungsweise eine medizinische Evakuierung. Auch muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass die Versicherungsgesellschaft, die diese Leistungen erbringt, ihre Niederlassung in Europa hat.

100.000 US-Dollar-Deckung bei Auslandskrankenversicherungen in Thailand

Wer nach Thailand einreisen möchte, muss ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung vorweisen, die eine Deckungssumme von mindestens 100.000 US-Dollar hat. Der Versicherungsschutz muss sich außerdem auf sämtliche medizinische Kosten im Covid-19-Fall und den krankheitsbedingten Tod erstrecken.

Zudem soll die Überführung ins Heimatland im Todesfall aufgrund einer Covid-19-Erkrankung versichert sein. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die medizinischen Kosten bei einer Covid-19-Behandlung einschließlich der Dauer eines Krankenhausaufenthalts – sowohl stationär, also bei einer Aufnahme in die Klinik als auch ambulant, also ohne eine Klinikaufnahme – übernommen werden. Dabei darf die Deckungssumme Behandlungskosten speziell von Covid-19 in Höhe von 3,2 Millionen Baht (rund 87.580 Euro) nicht unterschreiten. Darüber hinaus muss die Auslandskrankenversicherung den Covid-19-Test bezahlen, sofern dieser medizinisch angeordnet wurde.

Deutlich wurde in den letzten Monaten nach Erfahrung der BDAE Gruppe außerdem, dass die erforderlichen Versicherungssummen von Land zu Land variieren: Chile beispielsweise verlangt von Reisenden ausdrücklich, dass die Krankenversicherung bei einer Covid-19-Behandlung mindestens 30.000 US-Dollar abdeckt. Wer nach Costa-Rica einreist, muss eine Auslandskranken-Police nachweisen, die bei Corona leistet und Behandlungskosten in Höhe von mindestens 50.000 US-Dollar abdeckt. Reisende nach Sri Lanka wiederum benötigen lediglich den generellen Nachweis einer Auslandskrankenversicherung.

BDAE erstellt Versicherungsnachweise über Corona-Schutz im Ausland

Die Auslandskrankenversicherungen des BDAE sichern grundsätzlich auch Corona-Erkrankungen ab und erfüllen in der Regel die Bestimmungen jener Länder, die von Reisenden eine Krankenversicherung für Corona- beziehungsweise Covid-19-Behandlungen verlangen. Auf Wunsch stellt das Unternehmen Versicherten eine entsprechende und im Bedarfsfall individuell angepasste Versicherungsbestätigung (gerne auch in Englisch) aus, in der die nachweispflichtigen Leistungen aufgelistet werden.

Anders als viele anderen internationalen Krankenversicherer haben die Policen des Auslandsspezialisten keine begrenzten Deckungssummen. Versichert sind bestimmte Leistungen, aber niemals begrenzte Leistungssummen. Die Produkte sind weltweit gültig und decken auch Behandlungen in Corona-Risikogebieten ab.

Auch in Krisenzeiten immer für Versicherte im Ausland da

„Wir haben schon vor einem Jahr, als die Corona-Pandemie begann, unsere Versicherten nicht im Regen stehen lassen, als andere Gesellschaften ihren Kundinnen und Kunden die Versicherung kündigten. Selbstverständlich tun wir auch jetzt unser Möglichstes, um Reisenden und Expats die notwendigen Versicherungsnachweise an die Hand zu geben, die sie für den Auslandsaufenthalt benötigen“, sagt BDAE-Geschäftsführer Philipp Belau.

Details zum Thema Krankenversicherungsschutz im Ausland in Zeiten von Corona finden Interessierte hier: https://www.bdae.com/corona

Informationen zu den besonderen Vorteilen, die Versicherte beim Auslandsspezialisten BDAE genießen, sind hier zusammengefasst: https://www.bdae.com/warum-bdae

Über die BDAE Gruppe:

Die BDAE Gruppe hebt sich auch durch ihren großen Erfahrungsschatz von ihren Wettbewerbern ab. Seit 1995 konzentriert sich die Unternehmensgruppe ausschließlich darauf, Expats, digitale Nomaden und Vielreisende mit Sicherheit ins Ausland zu bringen. Und das spiegelt sich in der breiten Produktpalette wider. Bei den Versicherungen des Auslandsspezialisten handelt es sich um maßgeschneiderte Pakete, die das Ergebnis von 25 Jahren Spezial-Know-how in Sachen Auslandskrankenversicherungen darstellen. In den Jahren 2019 und 2020 wurde das Unternehmen überdies vom F.A.Z.-Institut zum besten Spezialversicherer in Deutschland gekürt. 2021 wurde es zudem zum familienfreundlichen Unternehmen gekürt.

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Anne-Katrin Schwanitz
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Reha-Bremsen müssen gelöst werden

12.03.2021 – 11:11

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

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Berlin (ots)

- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

Pressekontakt:

Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
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Reha-Bremsen müssen gelöst werden

12.03.2021 – 11:11

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- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

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Deutscher Handballbund und AOK werben für größere Impfbereitschaft

11.03.2021 – 14:00

AOK-Bundesverband

Deutscher Handballbund und AOK werben für größere Impfbereitschaft


















Deutscher Handballbund und AOK werben für größere Impfbereitschaft
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Berlin (ots)

Diesen Freitag (12. März 2021) startet in Berlin das dreitägige Olympia-Qualifikationsturnier mit Schweden, Slowenien, Algerien und der deutschen Handball-Nationalmannschaft. Der Deutsche Handballbund (DHB) und sein Gesundheitspartner AOK nutzen die Sportveranstaltung, um mit der Kampagne „Impfen rettet Leben!“ gemeinsam ein Zeichen zu setzen. Das Ziel: die Impfbereitschaft in der Bevölkerung allgemein und ganz aktuell in Bezug auf das Corona-Virus zu steigern.

Zu diesem Zweck wird bei den Olympia-Qualifikationsspielen vom 12. bis zum 14. März der Schriftzug „Impfen rettet Leben!“ sowohl über Bandenwerbung als auch auf Sondertrikots der Nationalmannschaft zu sehen sein. Im Rahmen einer gemeinsamen Social-Media-Kampagne erzählen die Nationalspieler zudem, warum sie sich selbst so bald wie möglich gegen Covid-19 impfen lassen wollen. Gleichzeitig bietet die Gesundheitskasse auf aok.de ein breites Informationspaket zum Thema Impfen an.

„Durch die Corona-Pandemie sind Schutzimpfungen in aller Munde. Leider kursieren dazu auch viele Falschinformationen und Missverständnisse, was in Teilen der Bevölkerung auch zu Verunsicherungen geführt hat. Mit der Aktion wollen wir für die Chancen von Impfungen werben und ein Stück weit auch Zweifel ausräumen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Uns als AOK geht es vor allem darum, aufzuklären und zu motivieren. Denn eines ist klar: Diese Pandemie besiegen wir nur gemeinsam.“

Auch der Deutsche Handballbund hatte in den zurückliegenden Pandemiemonaten mit Quarantäne, Ausfällen und Einschränkungen zu kämpfen. Aus diesem Grund steht auch Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbundes, zu 100 Prozent hinter der gemeinsamen Initiative: „Impfen rettet Leben – das gilt seit Jahrzehnten. Und wer in Corona-Zeiten bereit ist, sich impfen zu lassen, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch sein Umfeld. Der Deutsche Handballbund hilft daher gern dabei mit, diese wichtige Botschaft über unsere Nationalspieler in die breite Öffentlichkeit zu tragen und die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen.“

Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um Kinder und Erwachsene vor schweren Erkrankungen zu schützen. Sie helfen dem Körper, eine Vielzahl gefährlicher Krankheitserreger abzuwehren. Erst dank der Entwicklung von Impfstoffen haben Krankheiten wie zum Beispiel die Kinderlähmung ihren Schrecken verloren. Um schnellstmöglich den Weg aus der Pandemie zu ebnen, machen sich DHB und AOK daher aktuell auch für die Corona-Schutzimpfung stark.

Hinweis für die Redaktionen:

Spezielle Infos zur Corona-Impfung finden Sie auf: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/covid-19-impfung/

Beigefügtes Bildmaterial von Nationalspieler Paul Drux können Sie unter Quellennennung „Foto: Sascha Klahn/DHB“ kostenfrei nutzen.

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Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

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Reha-Bremsen müssen gelöst werden

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- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

Pressekontakt:

Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 2 40 08 99 – 0;
mailto: presse@bdpk.de
www.bdpk.de

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Deutscher Handballbund und AOK werben für größere Impfbereitschaft

11.03.2021 – 14:00

AOK-Bundesverband

Deutscher Handballbund und AOK werben für größere Impfbereitschaft


















Deutscher Handballbund und AOK werben für größere Impfbereitschaft
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Berlin (ots)

Diesen Freitag (12. März 2021) startet in Berlin das dreitägige Olympia-Qualifikationsturnier mit Schweden, Slowenien, Algerien und der deutschen Handball-Nationalmannschaft. Der Deutsche Handballbund (DHB) und sein Gesundheitspartner AOK nutzen die Sportveranstaltung, um mit der Kampagne „Impfen rettet Leben!“ gemeinsam ein Zeichen zu setzen. Das Ziel: die Impfbereitschaft in der Bevölkerung allgemein und ganz aktuell in Bezug auf das Corona-Virus zu steigern.

Zu diesem Zweck wird bei den Olympia-Qualifikationsspielen vom 12. bis zum 14. März der Schriftzug „Impfen rettet Leben!“ sowohl über Bandenwerbung als auch auf Sondertrikots der Nationalmannschaft zu sehen sein. Im Rahmen einer gemeinsamen Social-Media-Kampagne erzählen die Nationalspieler zudem, warum sie sich selbst so bald wie möglich gegen Covid-19 impfen lassen wollen. Gleichzeitig bietet die Gesundheitskasse auf aok.de ein breites Informationspaket zum Thema Impfen an.

„Durch die Corona-Pandemie sind Schutzimpfungen in aller Munde. Leider kursieren dazu auch viele Falschinformationen und Missverständnisse, was in Teilen der Bevölkerung auch zu Verunsicherungen geführt hat. Mit der Aktion wollen wir für die Chancen von Impfungen werben und ein Stück weit auch Zweifel ausräumen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Uns als AOK geht es vor allem darum, aufzuklären und zu motivieren. Denn eines ist klar: Diese Pandemie besiegen wir nur gemeinsam.“

Auch der Deutsche Handballbund hatte in den zurückliegenden Pandemiemonaten mit Quarantäne, Ausfällen und Einschränkungen zu kämpfen. Aus diesem Grund steht auch Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbundes, zu 100 Prozent hinter der gemeinsamen Initiative: „Impfen rettet Leben – das gilt seit Jahrzehnten. Und wer in Corona-Zeiten bereit ist, sich impfen zu lassen, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch sein Umfeld. Der Deutsche Handballbund hilft daher gern dabei mit, diese wichtige Botschaft über unsere Nationalspieler in die breite Öffentlichkeit zu tragen und die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen.“

Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um Kinder und Erwachsene vor schweren Erkrankungen zu schützen. Sie helfen dem Körper, eine Vielzahl gefährlicher Krankheitserreger abzuwehren. Erst dank der Entwicklung von Impfstoffen haben Krankheiten wie zum Beispiel die Kinderlähmung ihren Schrecken verloren. Um schnellstmöglich den Weg aus der Pandemie zu ebnen, machen sich DHB und AOK daher aktuell auch für die Corona-Schutzimpfung stark.

Hinweis für die Redaktionen:

Spezielle Infos zur Corona-Impfung finden Sie auf: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/covid-19-impfung/

Beigefügtes Bildmaterial von Nationalspieler Paul Drux können Sie unter Quellennennung „Foto: Sascha Klahn/DHB“ kostenfrei nutzen.

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Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
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Zu diesem Zweck wird bei den Olympia-Qualifikationsspielen vom 12. bis zum 14. März der Schriftzug „Impfen rettet Leben!“ sowohl über Bandenwerbung als auch auf Sondertrikots der Nationalmannschaft zu sehen sein. Im Rahmen einer gemeinsamen Social-Media-Kampagne erzählen die Nationalspieler zudem, warum sie sich selbst so bald wie möglich gegen Covid-19 impfen lassen wollen. Gleichzeitig bietet die Gesundheitskasse auf aok.de ein breites Informationspaket zum Thema Impfen an.

„Durch die Corona-Pandemie sind Schutzimpfungen in aller Munde. Leider kursieren dazu auch viele Falschinformationen und Missverständnisse, was in Teilen der Bevölkerung auch zu Verunsicherungen geführt hat. Mit der Aktion wollen wir für die Chancen von Impfungen werben und ein Stück weit auch Zweifel ausräumen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Uns als AOK geht es vor allem darum, aufzuklären und zu motivieren. Denn eines ist klar: Diese Pandemie besiegen wir nur gemeinsam.“

Auch der Deutsche Handballbund hatte in den zurückliegenden Pandemiemonaten mit Quarantäne, Ausfällen und Einschränkungen zu kämpfen. Aus diesem Grund steht auch Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbundes, zu 100 Prozent hinter der gemeinsamen Initiative: „Impfen rettet Leben – das gilt seit Jahrzehnten. Und wer in Corona-Zeiten bereit ist, sich impfen zu lassen, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch sein Umfeld. Der Deutsche Handballbund hilft daher gern dabei mit, diese wichtige Botschaft über unsere Nationalspieler in die breite Öffentlichkeit zu tragen und die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen.“

Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um Kinder und Erwachsene vor schweren Erkrankungen zu schützen. Sie helfen dem Körper, eine Vielzahl gefährlicher Krankheitserreger abzuwehren. Erst dank der Entwicklung von Impfstoffen haben Krankheiten wie zum Beispiel die Kinderlähmung ihren Schrecken verloren. Um schnellstmöglich den Weg aus der Pandemie zu ebnen, machen sich DHB und AOK daher aktuell auch für die Corona-Schutzimpfung stark.

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„Durch die Corona-Pandemie sind Schutzimpfungen in aller Munde. Leider kursieren dazu auch viele Falschinformationen und Missverständnisse, was in Teilen der Bevölkerung auch zu Verunsicherungen geführt hat. Mit der Aktion wollen wir für die Chancen von Impfungen werben und ein Stück weit auch Zweifel ausräumen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Uns als AOK geht es vor allem darum, aufzuklären und zu motivieren. Denn eines ist klar: Diese Pandemie besiegen wir nur gemeinsam.“

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Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um Kinder und Erwachsene vor schweren Erkrankungen zu schützen. Sie helfen dem Körper, eine Vielzahl gefährlicher Krankheitserreger abzuwehren. Erst dank der Entwicklung von Impfstoffen haben Krankheiten wie zum Beispiel die Kinderlähmung ihren Schrecken verloren. Um schnellstmöglich den Weg aus der Pandemie zu ebnen, machen sich DHB und AOK daher aktuell auch für die Corona-Schutzimpfung stark.

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