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Weihbischof Rolf Lohmann zum zehnten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Fukushima

10.03.2021 – 11:01

Deutsche Bischofskonferenz

Weihbischof Rolf Lohmann zum zehnten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Fukushima


















Bonn (ots)

Anlässlich des zehnten Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 erklärt Weihbischof Rolf Lohmann (Münster), der in der Deutschen Bischofskonferenz für Umwelt- und Klimafragen zuständig und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen ist:

„Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat großes menschliches Leid und gravierende Umweltschäden verursacht und ist tief in unserem Gedächtnis verankert. Der zehnte Jahrestag ist für uns Anlass, der vielen Opfer und Betroffenen zu gedenken. Er hält uns aber auch dazu an, über die durch die Katastrophe aufgeworfenen Fragen nachzudenken, die den Umgang von uns Menschen mit der Natur ganz wesentlich berühren und die wir noch längst nicht zufriedenstellend gelöst haben.

Kernenergie ist ein Fall für die Ethik, denn kaum eine andere Technologie verdeutlicht so sehr die Ambivalenz der Technik. Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung ist im Mai 2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ausstieg aus der Kernkraft in Deutschland ’nötig‘ und ‚möglich‘ ist, ‚weil es risikoärmere Alternativen gibt‘. Heutzutage stimmt es sorgenvoll, dass in manchen Ländern neue Kernkraftwerke gebaut und Laufzeiten verlängert werden, um vermeintlich klimaneutrale Energie zu produzieren, obwohl nukleare Unfälle nie völlig auszuschließen sind und die Endlagerproblematik nicht gelöst ist.

Die Katastrophe von Fukushima hat der Energiewende in Deutschland einen Schub gegeben. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wurden in den vergangenen Jahren schon erhebliche Fortschritte erzielt, bis zur Klimaneutralität ist es aber noch ein weiter Weg. Wir haben uns weiter anzustrengen, um unseren Treibhausgasausstoß zu verringern. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss noch beschleunigt werden; dies allein wird aber nicht reichen. Mehr Suffizienz, also Genügsamkeit, gehört auch dazu. Wir müssen Energie zudem noch effizienter nutzen und darüber hinaus einfallsreich sein, etwa indem wir ernsthaft die Potenziale von insbesondere grünen Wasserstofftechnologien ausschöpfen. Mögliche Konflikte bei der Flächennutzung, etwa zwischen Klima- und Naturschutzmaßnahmen, sind zwar absehbar, können aber abgemildert und entschärft werden: Der Schutz und die Wiederaufforstung von Wäldern, die intelligente, nachhaltige Bearbeitung von Böden und die Renaturierung von ehemaligen Mooren sind Beispiele, wie sowohl die Artenvielfalt als auch die natürlichen Kohlenstoffsenken in unseren heimischen Gefilden gestärkt werden können. Das Thema Energie bleibt in den nächsten Jahren von zentraler Bedeutung. Es gilt, klug vorzugehen und auch in Zukunft unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure zusammenzuarbeiten – national, europäisch und global. Natürlich brauchen wir weiterhin Versorgungssicherheit und bezahlbaren Strom. Die deutschen Bischöfe haben sich in den Jahren nach der Reaktorkatastrophe mit den Verlautbarungen Der Schöpfung verpflichtet und Empfehlungen zur Energiewende zu Wort gemeldet und unter anderem dargelegt, dass die Energiefrage auch eine Gerechtigkeitsfrage ist, bei der Belastungen fair zu verteilen sind, ohne die grundlegenden Ziele zu vernachlässigen.

Ein aus christlicher Sicht sehr bedeutsamer Baustein der Energiewende ist, maßvoll zu konsumieren und Lebensstile einzuüben, die mit weniger Energie- und Ressourcenverbrauch auskommen. Die Kirche kann hier eine Vorbildfunktion einnehmen. Das Ziel ist klar: Wir wollen als Gesellschaft nachhaltig leben und wirtschaften, um Gottes gute Schöpfung zu bewahren.

Der Druck und die Ambitionen in Politik und in Unternehmen, in der Zivilgesellschaft und im Privaten, aber auch in unserer Kirche dürfen nicht nachlassen. Fukushima bleibt eine Mahnung. Warten wir nicht auf neue Katastrophen, um die nötigen Schritte zum Wohl unseres gemeinsamen Hauses zu gehen!“

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Bonn (ots)

Anlässlich des zehnten Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 erklärt Weihbischof Rolf Lohmann (Münster), der in der Deutschen Bischofskonferenz für Umwelt- und Klimafragen zuständig und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen ist:

„Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat großes menschliches Leid und gravierende Umweltschäden verursacht und ist tief in unserem Gedächtnis verankert. Der zehnte Jahrestag ist für uns Anlass, der vielen Opfer und Betroffenen zu gedenken. Er hält uns aber auch dazu an, über die durch die Katastrophe aufgeworfenen Fragen nachzudenken, die den Umgang von uns Menschen mit der Natur ganz wesentlich berühren und die wir noch längst nicht zufriedenstellend gelöst haben.

Kernenergie ist ein Fall für die Ethik, denn kaum eine andere Technologie verdeutlicht so sehr die Ambivalenz der Technik. Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung ist im Mai 2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ausstieg aus der Kernkraft in Deutschland ’nötig‘ und ‚möglich‘ ist, ‚weil es risikoärmere Alternativen gibt‘. Heutzutage stimmt es sorgenvoll, dass in manchen Ländern neue Kernkraftwerke gebaut und Laufzeiten verlängert werden, um vermeintlich klimaneutrale Energie zu produzieren, obwohl nukleare Unfälle nie völlig auszuschließen sind und die Endlagerproblematik nicht gelöst ist.

Die Katastrophe von Fukushima hat der Energiewende in Deutschland einen Schub gegeben. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wurden in den vergangenen Jahren schon erhebliche Fortschritte erzielt, bis zur Klimaneutralität ist es aber noch ein weiter Weg. Wir haben uns weiter anzustrengen, um unseren Treibhausgasausstoß zu verringern. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss noch beschleunigt werden; dies allein wird aber nicht reichen. Mehr Suffizienz, also Genügsamkeit, gehört auch dazu. Wir müssen Energie zudem noch effizienter nutzen und darüber hinaus einfallsreich sein, etwa indem wir ernsthaft die Potenziale von insbesondere grünen Wasserstofftechnologien ausschöpfen. Mögliche Konflikte bei der Flächennutzung, etwa zwischen Klima- und Naturschutzmaßnahmen, sind zwar absehbar, können aber abgemildert und entschärft werden: Der Schutz und die Wiederaufforstung von Wäldern, die intelligente, nachhaltige Bearbeitung von Böden und die Renaturierung von ehemaligen Mooren sind Beispiele, wie sowohl die Artenvielfalt als auch die natürlichen Kohlenstoffsenken in unseren heimischen Gefilden gestärkt werden können. Das Thema Energie bleibt in den nächsten Jahren von zentraler Bedeutung. Es gilt, klug vorzugehen und auch in Zukunft unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure zusammenzuarbeiten – national, europäisch und global. Natürlich brauchen wir weiterhin Versorgungssicherheit und bezahlbaren Strom. Die deutschen Bischöfe haben sich in den Jahren nach der Reaktorkatastrophe mit den Verlautbarungen Der Schöpfung verpflichtet und Empfehlungen zur Energiewende zu Wort gemeldet und unter anderem dargelegt, dass die Energiefrage auch eine Gerechtigkeitsfrage ist, bei der Belastungen fair zu verteilen sind, ohne die grundlegenden Ziele zu vernachlässigen.

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„Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat großes menschliches Leid und gravierende Umweltschäden verursacht und ist tief in unserem Gedächtnis verankert. Der zehnte Jahrestag ist für uns Anlass, der vielen Opfer und Betroffenen zu gedenken. Er hält uns aber auch dazu an, über die durch die Katastrophe aufgeworfenen Fragen nachzudenken, die den Umgang von uns Menschen mit der Natur ganz wesentlich berühren und die wir noch längst nicht zufriedenstellend gelöst haben.

Kernenergie ist ein Fall für die Ethik, denn kaum eine andere Technologie verdeutlicht so sehr die Ambivalenz der Technik. Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung ist im Mai 2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ausstieg aus der Kernkraft in Deutschland ’nötig‘ und ‚möglich‘ ist, ‚weil es risikoärmere Alternativen gibt‘. Heutzutage stimmt es sorgenvoll, dass in manchen Ländern neue Kernkraftwerke gebaut und Laufzeiten verlängert werden, um vermeintlich klimaneutrale Energie zu produzieren, obwohl nukleare Unfälle nie völlig auszuschließen sind und die Endlagerproblematik nicht gelöst ist.

Die Katastrophe von Fukushima hat der Energiewende in Deutschland einen Schub gegeben. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wurden in den vergangenen Jahren schon erhebliche Fortschritte erzielt, bis zur Klimaneutralität ist es aber noch ein weiter Weg. Wir haben uns weiter anzustrengen, um unseren Treibhausgasausstoß zu verringern. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss noch beschleunigt werden; dies allein wird aber nicht reichen. Mehr Suffizienz, also Genügsamkeit, gehört auch dazu. Wir müssen Energie zudem noch effizienter nutzen und darüber hinaus einfallsreich sein, etwa indem wir ernsthaft die Potenziale von insbesondere grünen Wasserstofftechnologien ausschöpfen. Mögliche Konflikte bei der Flächennutzung, etwa zwischen Klima- und Naturschutzmaßnahmen, sind zwar absehbar, können aber abgemildert und entschärft werden: Der Schutz und die Wiederaufforstung von Wäldern, die intelligente, nachhaltige Bearbeitung von Böden und die Renaturierung von ehemaligen Mooren sind Beispiele, wie sowohl die Artenvielfalt als auch die natürlichen Kohlenstoffsenken in unseren heimischen Gefilden gestärkt werden können. Das Thema Energie bleibt in den nächsten Jahren von zentraler Bedeutung. Es gilt, klug vorzugehen und auch in Zukunft unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure zusammenzuarbeiten – national, europäisch und global. Natürlich brauchen wir weiterhin Versorgungssicherheit und bezahlbaren Strom. Die deutschen Bischöfe haben sich in den Jahren nach der Reaktorkatastrophe mit den Verlautbarungen Der Schöpfung verpflichtet und Empfehlungen zur Energiewende zu Wort gemeldet und unter anderem dargelegt, dass die Energiefrage auch eine Gerechtigkeitsfrage ist, bei der Belastungen fair zu verteilen sind, ohne die grundlegenden Ziele zu vernachlässigen.

Ein aus christlicher Sicht sehr bedeutsamer Baustein der Energiewende ist, maßvoll zu konsumieren und Lebensstile einzuüben, die mit weniger Energie- und Ressourcenverbrauch auskommen. Die Kirche kann hier eine Vorbildfunktion einnehmen. Das Ziel ist klar: Wir wollen als Gesellschaft nachhaltig leben und wirtschaften, um Gottes gute Schöpfung zu bewahren.

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Verlässliche Infos für Anlegerinnen und AnlegerEU-Offenlegungsverordnung soll ab 10. März mehr Transparenz bei nachhaltigen Finanzen schaffen

09.03.2021 – 13:47

WWF World Wide Fund For Nature

Verlässliche Infos für Anlegerinnen und Anleger
EU-Offenlegungsverordnung soll ab 10. März mehr Transparenz bei nachhaltigen Finanzen schaffen


















Berlin (ots)

Berlin, 09. März 2021: Wer sein Geld so anlegen möchte, dass sich daraus nachhaltige Wirkungen ergeben, ist auf verlässliche und klare Informationen angewiesen. Denn in Fi-nanzprodukten, auf denen heute „Nachhaltigkeit“ draufsteht, ist nicht zwingend Nachhaltig-keit drin. Es fehlt an standardisierten, verbindlichen Kriterien und Informationen, etwa zum Inhalt der häufig benutzten Bezeichnung „ESG“ – Umwelt (E), Soziales (S) und gute Unter-nehmensführung (G) – in Finanzprodukten. Mit der seit zwei Jahren erarbeiteten Offenle-gungsverordnung möchte die EU eine Regelung für Transparenz auf dem Finanzmarkt schaffen. Erste Teile der Verordnung werden am morgigen Mittwoch in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten wirksam.

„Die EU-Offenlegungsverordnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem nachhaltigen Finanzmarkt. Sie wird Unternehmen, Vermögensverwalter und Anlageberater grundlegend zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit verpflichten und damit fast den gesamten Markt für Investment- und Anlageprodukte abdecken“, sagt Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland. „Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen belegen, wie sie mit umweltbezogenen und sozialen Nachhaltigkeitsrisiken umgehen. Außerdem wie nachhaltig ihre Strategien oder Produkte sind und welche negativen Auswirkungen sie auf Nachhaltigkeitsziele verursachen. Alle notwendigen Daten müssen dafür nach und nach veröffentlicht werden.“ Die Offenlegungsverordnung ist ein Baustein des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzenwesen.

Für zwei Zielgruppen ist die Verordnung verpflichtend: Für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater – somit praktisch für alle Finanzinstitute, die mit privaten Kundinnen und Kun-den im Kontakt stehen. Dabei verlangt die Verordnung von den Akteur:innen Informationen und Berichte zu zwei wesentlichen Kategorien. Zum einen zu den Nachhaltigkeitsrisiken, zum anderen zu den negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Risiken sind mögliche Wertverluste einer Investition, etwa durch eine Umweltkatastrophe. Die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind direkte Einflüsse, zum Beispiel zu investierten wirtschaftlichen Aktivitäten, die dem Klima durch CO2-Emission schaden.

Finanzmarktteilnehmer:innen müssen ab dem 10. März berichten, wie sie mit Nachhaltig-keitsrisiken umgehen. Die Übersicht der Finanzaufsicht Bafin zeigt, wie das sowohl die Unter-nehmens- als auch auf Produktebene betrifft. Auch Finanzberater:innen müssen belegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageberatung in den sogenannten vorvertraglichen Infor-mationen einbeziehen. Für beide Akteure ist dabei unerheblich, ob sie überhaupt nachhaltige Produkte anbieten. „Zum ersten Mal müssen Kundinnen und Kunden genaue Informationen geliefert werden. Die EU verkleinert damit das Risiko von Etikettenschwindel und Greenwashing“, sagt Matthias Kopp. „Die Anbieter müssen auf ihrer Internetseite, in Prospekten und in vorvertraglichen Informationen darüber berichten, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- oder Versicherungsberatung berücksichtigen. Auch wenn die Anforderungen noch nicht perfekt sind, wirkt sich dies schon deutlich aus.“

Unklarheiten bestehen noch bei der Offenlegung von negativen Auswirkungen auf Nachhal-tigkeitsfaktoren. Die Offenlegungsverordnung stützt sich hier noch auf eigene Anforderungen. Inwieweit die zurzeit erarbeiteten delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie angewendet werden, ist noch nicht klar, da diese erst im Laufe des Jahres verabschiedet werden. „Die EU-Taxonomie als Regelwerk für nachhaltige Investitionen sollte als wichtiger Baustein für die Umsetzung der Offenlegungsverordnung zukünftig genutzt werden. Sie liegt aber noch nicht final vor“, sagt Matthias Kopp.

Eine Regelung, die erst ab 2022 gilt, betrifft regelmäßige Berichte der Unternehmen über die ökologischen Merkmale ihrer Investitionsentscheidungen und Produkte. Auch haben Unter-nehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen nach wie vor die Flexibilität, nach dem „Comply or Explain“-Prinzip zu verfahren und in einer Erklärung zu begründen, weshalb Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionsentscheidungen noch keine Berücksichtigung erfahren.

„Unternehmen sollten die Übergangszeiten nicht aussitzen“, sagt Matthias Kopp. „Die ersten Regelungen der Offenlegungsverordnung zeigen, wie enorm der Bedarf der einzelnen Rege-lungselemente ist, auf Unternehmensdaten zu Nachhaltigkeit, Wirkung, Plänen und Zielen zuzugreifen.“ Hier haben viele Unternehmen hohen Nachholbedarf, etwa Informationen zu Investitionsplänen, Gebäude- und Infrastrukturdaten verfügbar zu machen. Der Zugang und die Verfügbarkeit von unternehmensbezogenen Daten sind ein Grundbaustein für einen nachhaltigen Finanzmarkt. Im Laufe des Jahres 2022 will die EU Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegerinnen und Anlegern zu einem festen Bestandteil in jedem Beratungsgespräch machen.“

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Julian Philipp
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EU-Offenlegungsverordnung soll ab 10. März mehr Transparenz bei nachhaltigen Finanzen schaffen


















Berlin (ots)

Berlin, 09. März 2021: Wer sein Geld so anlegen möchte, dass sich daraus nachhaltige Wirkungen ergeben, ist auf verlässliche und klare Informationen angewiesen. Denn in Fi-nanzprodukten, auf denen heute „Nachhaltigkeit“ draufsteht, ist nicht zwingend Nachhaltig-keit drin. Es fehlt an standardisierten, verbindlichen Kriterien und Informationen, etwa zum Inhalt der häufig benutzten Bezeichnung „ESG“ – Umwelt (E), Soziales (S) und gute Unter-nehmensführung (G) – in Finanzprodukten. Mit der seit zwei Jahren erarbeiteten Offenle-gungsverordnung möchte die EU eine Regelung für Transparenz auf dem Finanzmarkt schaffen. Erste Teile der Verordnung werden am morgigen Mittwoch in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten wirksam.

„Die EU-Offenlegungsverordnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem nachhaltigen Finanzmarkt. Sie wird Unternehmen, Vermögensverwalter und Anlageberater grundlegend zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit verpflichten und damit fast den gesamten Markt für Investment- und Anlageprodukte abdecken“, sagt Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland. „Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen belegen, wie sie mit umweltbezogenen und sozialen Nachhaltigkeitsrisiken umgehen. Außerdem wie nachhaltig ihre Strategien oder Produkte sind und welche negativen Auswirkungen sie auf Nachhaltigkeitsziele verursachen. Alle notwendigen Daten müssen dafür nach und nach veröffentlicht werden.“ Die Offenlegungsverordnung ist ein Baustein des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzenwesen.

Für zwei Zielgruppen ist die Verordnung verpflichtend: Für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater – somit praktisch für alle Finanzinstitute, die mit privaten Kundinnen und Kun-den im Kontakt stehen. Dabei verlangt die Verordnung von den Akteur:innen Informationen und Berichte zu zwei wesentlichen Kategorien. Zum einen zu den Nachhaltigkeitsrisiken, zum anderen zu den negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Risiken sind mögliche Wertverluste einer Investition, etwa durch eine Umweltkatastrophe. Die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind direkte Einflüsse, zum Beispiel zu investierten wirtschaftlichen Aktivitäten, die dem Klima durch CO2-Emission schaden.

Finanzmarktteilnehmer:innen müssen ab dem 10. März berichten, wie sie mit Nachhaltig-keitsrisiken umgehen. Die Übersicht der Finanzaufsicht Bafin zeigt, wie das sowohl die Unter-nehmens- als auch auf Produktebene betrifft. Auch Finanzberater:innen müssen belegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageberatung in den sogenannten vorvertraglichen Infor-mationen einbeziehen. Für beide Akteure ist dabei unerheblich, ob sie überhaupt nachhaltige Produkte anbieten. „Zum ersten Mal müssen Kundinnen und Kunden genaue Informationen geliefert werden. Die EU verkleinert damit das Risiko von Etikettenschwindel und Greenwashing“, sagt Matthias Kopp. „Die Anbieter müssen auf ihrer Internetseite, in Prospekten und in vorvertraglichen Informationen darüber berichten, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- oder Versicherungsberatung berücksichtigen. Auch wenn die Anforderungen noch nicht perfekt sind, wirkt sich dies schon deutlich aus.“

Unklarheiten bestehen noch bei der Offenlegung von negativen Auswirkungen auf Nachhal-tigkeitsfaktoren. Die Offenlegungsverordnung stützt sich hier noch auf eigene Anforderungen. Inwieweit die zurzeit erarbeiteten delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie angewendet werden, ist noch nicht klar, da diese erst im Laufe des Jahres verabschiedet werden. „Die EU-Taxonomie als Regelwerk für nachhaltige Investitionen sollte als wichtiger Baustein für die Umsetzung der Offenlegungsverordnung zukünftig genutzt werden. Sie liegt aber noch nicht final vor“, sagt Matthias Kopp.

Eine Regelung, die erst ab 2022 gilt, betrifft regelmäßige Berichte der Unternehmen über die ökologischen Merkmale ihrer Investitionsentscheidungen und Produkte. Auch haben Unter-nehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen nach wie vor die Flexibilität, nach dem „Comply or Explain“-Prinzip zu verfahren und in einer Erklärung zu begründen, weshalb Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionsentscheidungen noch keine Berücksichtigung erfahren.

„Unternehmen sollten die Übergangszeiten nicht aussitzen“, sagt Matthias Kopp. „Die ersten Regelungen der Offenlegungsverordnung zeigen, wie enorm der Bedarf der einzelnen Rege-lungselemente ist, auf Unternehmensdaten zu Nachhaltigkeit, Wirkung, Plänen und Zielen zuzugreifen.“ Hier haben viele Unternehmen hohen Nachholbedarf, etwa Informationen zu Investitionsplänen, Gebäude- und Infrastrukturdaten verfügbar zu machen. Der Zugang und die Verfügbarkeit von unternehmensbezogenen Daten sind ein Grundbaustein für einen nachhaltigen Finanzmarkt. Im Laufe des Jahres 2022 will die EU Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegerinnen und Anlegern zu einem festen Bestandteil in jedem Beratungsgespräch machen.“

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„Die EU-Offenlegungsverordnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem nachhaltigen Finanzmarkt. Sie wird Unternehmen, Vermögensverwalter und Anlageberater grundlegend zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit verpflichten und damit fast den gesamten Markt für Investment- und Anlageprodukte abdecken“, sagt Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland. „Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen belegen, wie sie mit umweltbezogenen und sozialen Nachhaltigkeitsrisiken umgehen. Außerdem wie nachhaltig ihre Strategien oder Produkte sind und welche negativen Auswirkungen sie auf Nachhaltigkeitsziele verursachen. Alle notwendigen Daten müssen dafür nach und nach veröffentlicht werden.“ Die Offenlegungsverordnung ist ein Baustein des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzenwesen.

Für zwei Zielgruppen ist die Verordnung verpflichtend: Für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater – somit praktisch für alle Finanzinstitute, die mit privaten Kundinnen und Kun-den im Kontakt stehen. Dabei verlangt die Verordnung von den Akteur:innen Informationen und Berichte zu zwei wesentlichen Kategorien. Zum einen zu den Nachhaltigkeitsrisiken, zum anderen zu den negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Risiken sind mögliche Wertverluste einer Investition, etwa durch eine Umweltkatastrophe. Die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind direkte Einflüsse, zum Beispiel zu investierten wirtschaftlichen Aktivitäten, die dem Klima durch CO2-Emission schaden.

Finanzmarktteilnehmer:innen müssen ab dem 10. März berichten, wie sie mit Nachhaltig-keitsrisiken umgehen. Die Übersicht der Finanzaufsicht Bafin zeigt, wie das sowohl die Unter-nehmens- als auch auf Produktebene betrifft. Auch Finanzberater:innen müssen belegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageberatung in den sogenannten vorvertraglichen Infor-mationen einbeziehen. Für beide Akteure ist dabei unerheblich, ob sie überhaupt nachhaltige Produkte anbieten. „Zum ersten Mal müssen Kundinnen und Kunden genaue Informationen geliefert werden. Die EU verkleinert damit das Risiko von Etikettenschwindel und Greenwashing“, sagt Matthias Kopp. „Die Anbieter müssen auf ihrer Internetseite, in Prospekten und in vorvertraglichen Informationen darüber berichten, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- oder Versicherungsberatung berücksichtigen. Auch wenn die Anforderungen noch nicht perfekt sind, wirkt sich dies schon deutlich aus.“

Unklarheiten bestehen noch bei der Offenlegung von negativen Auswirkungen auf Nachhal-tigkeitsfaktoren. Die Offenlegungsverordnung stützt sich hier noch auf eigene Anforderungen. Inwieweit die zurzeit erarbeiteten delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie angewendet werden, ist noch nicht klar, da diese erst im Laufe des Jahres verabschiedet werden. „Die EU-Taxonomie als Regelwerk für nachhaltige Investitionen sollte als wichtiger Baustein für die Umsetzung der Offenlegungsverordnung zukünftig genutzt werden. Sie liegt aber noch nicht final vor“, sagt Matthias Kopp.

Eine Regelung, die erst ab 2022 gilt, betrifft regelmäßige Berichte der Unternehmen über die ökologischen Merkmale ihrer Investitionsentscheidungen und Produkte. Auch haben Unter-nehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen nach wie vor die Flexibilität, nach dem „Comply or Explain“-Prinzip zu verfahren und in einer Erklärung zu begründen, weshalb Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionsentscheidungen noch keine Berücksichtigung erfahren.

„Unternehmen sollten die Übergangszeiten nicht aussitzen“, sagt Matthias Kopp. „Die ersten Regelungen der Offenlegungsverordnung zeigen, wie enorm der Bedarf der einzelnen Rege-lungselemente ist, auf Unternehmensdaten zu Nachhaltigkeit, Wirkung, Plänen und Zielen zuzugreifen.“ Hier haben viele Unternehmen hohen Nachholbedarf, etwa Informationen zu Investitionsplänen, Gebäude- und Infrastrukturdaten verfügbar zu machen. Der Zugang und die Verfügbarkeit von unternehmensbezogenen Daten sind ein Grundbaustein für einen nachhaltigen Finanzmarkt. Im Laufe des Jahres 2022 will die EU Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegerinnen und Anlegern zu einem festen Bestandteil in jedem Beratungsgespräch machen.“

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Berlin, 09. März 2021: Wer sein Geld so anlegen möchte, dass sich daraus nachhaltige Wirkungen ergeben, ist auf verlässliche und klare Informationen angewiesen. Denn in Fi-nanzprodukten, auf denen heute „Nachhaltigkeit“ draufsteht, ist nicht zwingend Nachhaltig-keit drin. Es fehlt an standardisierten, verbindlichen Kriterien und Informationen, etwa zum Inhalt der häufig benutzten Bezeichnung „ESG“ – Umwelt (E), Soziales (S) und gute Unter-nehmensführung (G) – in Finanzprodukten. Mit der seit zwei Jahren erarbeiteten Offenle-gungsverordnung möchte die EU eine Regelung für Transparenz auf dem Finanzmarkt schaffen. Erste Teile der Verordnung werden am morgigen Mittwoch in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten wirksam.

„Die EU-Offenlegungsverordnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem nachhaltigen Finanzmarkt. Sie wird Unternehmen, Vermögensverwalter und Anlageberater grundlegend zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit verpflichten und damit fast den gesamten Markt für Investment- und Anlageprodukte abdecken“, sagt Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland. „Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen belegen, wie sie mit umweltbezogenen und sozialen Nachhaltigkeitsrisiken umgehen. Außerdem wie nachhaltig ihre Strategien oder Produkte sind und welche negativen Auswirkungen sie auf Nachhaltigkeitsziele verursachen. Alle notwendigen Daten müssen dafür nach und nach veröffentlicht werden.“ Die Offenlegungsverordnung ist ein Baustein des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzenwesen.

Für zwei Zielgruppen ist die Verordnung verpflichtend: Für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater – somit praktisch für alle Finanzinstitute, die mit privaten Kundinnen und Kun-den im Kontakt stehen. Dabei verlangt die Verordnung von den Akteur:innen Informationen und Berichte zu zwei wesentlichen Kategorien. Zum einen zu den Nachhaltigkeitsrisiken, zum anderen zu den negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Risiken sind mögliche Wertverluste einer Investition, etwa durch eine Umweltkatastrophe. Die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind direkte Einflüsse, zum Beispiel zu investierten wirtschaftlichen Aktivitäten, die dem Klima durch CO2-Emission schaden.

Finanzmarktteilnehmer:innen müssen ab dem 10. März berichten, wie sie mit Nachhaltig-keitsrisiken umgehen. Die Übersicht der Finanzaufsicht Bafin zeigt, wie das sowohl die Unter-nehmens- als auch auf Produktebene betrifft. Auch Finanzberater:innen müssen belegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageberatung in den sogenannten vorvertraglichen Infor-mationen einbeziehen. Für beide Akteure ist dabei unerheblich, ob sie überhaupt nachhaltige Produkte anbieten. „Zum ersten Mal müssen Kundinnen und Kunden genaue Informationen geliefert werden. Die EU verkleinert damit das Risiko von Etikettenschwindel und Greenwashing“, sagt Matthias Kopp. „Die Anbieter müssen auf ihrer Internetseite, in Prospekten und in vorvertraglichen Informationen darüber berichten, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- oder Versicherungsberatung berücksichtigen. Auch wenn die Anforderungen noch nicht perfekt sind, wirkt sich dies schon deutlich aus.“

Unklarheiten bestehen noch bei der Offenlegung von negativen Auswirkungen auf Nachhal-tigkeitsfaktoren. Die Offenlegungsverordnung stützt sich hier noch auf eigene Anforderungen. Inwieweit die zurzeit erarbeiteten delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie angewendet werden, ist noch nicht klar, da diese erst im Laufe des Jahres verabschiedet werden. „Die EU-Taxonomie als Regelwerk für nachhaltige Investitionen sollte als wichtiger Baustein für die Umsetzung der Offenlegungsverordnung zukünftig genutzt werden. Sie liegt aber noch nicht final vor“, sagt Matthias Kopp.

Eine Regelung, die erst ab 2022 gilt, betrifft regelmäßige Berichte der Unternehmen über die ökologischen Merkmale ihrer Investitionsentscheidungen und Produkte. Auch haben Unter-nehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen nach wie vor die Flexibilität, nach dem „Comply or Explain“-Prinzip zu verfahren und in einer Erklärung zu begründen, weshalb Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionsentscheidungen noch keine Berücksichtigung erfahren.

„Unternehmen sollten die Übergangszeiten nicht aussitzen“, sagt Matthias Kopp. „Die ersten Regelungen der Offenlegungsverordnung zeigen, wie enorm der Bedarf der einzelnen Rege-lungselemente ist, auf Unternehmensdaten zu Nachhaltigkeit, Wirkung, Plänen und Zielen zuzugreifen.“ Hier haben viele Unternehmen hohen Nachholbedarf, etwa Informationen zu Investitionsplänen, Gebäude- und Infrastrukturdaten verfügbar zu machen. Der Zugang und die Verfügbarkeit von unternehmensbezogenen Daten sind ein Grundbaustein für einen nachhaltigen Finanzmarkt. Im Laufe des Jahres 2022 will die EU Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegerinnen und Anlegern zu einem festen Bestandteil in jedem Beratungsgespräch machen.“

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WWF World Wide Fund For Nature
Julian Philipp
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