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ZDFzeit: Der Fall Nawalny – Putin, das Gift und die Macht

25.03.2021 – 16:51

ZDF

ZDFzeit: Der Fall Nawalny – Putin, das Gift und die Macht


















ZDFzeit: Der Fall Nawalny - Putin, das Gift und die Macht
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Mainz (ots)

Am 20. August 2020 brach Kreml-Gegner Alexej Nawalny auf dem Flug nach Moskau zusammen - das war der Beginn eines internationalen Politkrimis. Als das Flugzeug in Omsk notlandete, war Nawalny fast tot - binnen weniger Stunden kam eine Rettungsaktion in Gang, um das Leben des russischen Oppositionellen zu bewahren. "Der Fall Nawalny" wurde zum internationalen Politikum. Mitte Januar 2021 kehrte Nawalny nach seiner Genesung in Deutschland nach Russland zurück und wurde sofort festgenommen. Zuletzt meldete er sich aus einem russischen Straflager. Am Dienstag, 30. März 2021, 20.15 Uhr, schildert die "ZDFzeit"-Doku "Der Fall Nawalny - Putin, das Gift und die Macht" die Rettung des russischen Oppositionellen, seinen Weg zurück nach Moskau und was seitdem geschah. Der Film von Florian Huber steht ab Dienstag, 30. März 2021, 18.00 Uhr, in der ZDFmediathek zur Verfügung.

Der Autor fand gemeinsam mit einem vielköpfigen Team Zugang zu Schlüsselfiguren der vergangenen Monate: von der Pussy-Riot-Aktivistin über den Berliner Rettungskoordinator bis zum deutschen Flugärzteteam und zum Nawalny-Lager selbst. Eindrücklich schildern Alexej Nawalny und seine Frau die dramatischen Stunden nach der Vergiftung. Die Zuschauer begegnen russischen Oppositionellen und Investigativ-Bloggern und treffen auch die andere Seite der Macht, die russische Regierung und Putins Unterstützer. Nicht zuletzt geht die Frage an die deutsche Bundesregierung, warum sie sich im Fall Nawalny so exponiert. Die Kamera ist während Nawalnys Rückflug nach Moskau dabei und während seiner Verhaftung in Moskau. Die Doku zeigt Privatfilme, Schnappschüsse und Handyvideos von sämtlichen Schauplätzen.

Die Geschichte um Nawalnys Rettung wird international erstmals in dieser "ZDFzeit"-Doku aufgearbeitet - erzählt als dichtes menschlich-politisches Drama, als Agententhriller und ein Stück Weltpolitik in einem. Entlang des atemlosen Rettungsprotokolls schildert die Dokumentation die Geschichte eines Machtkampfes, der sich in Russland seit Jahren abzeichnet. Auf der einen Seite steht der "ewige Präsident" Wladimir Putin in seinem Machtgefüge aus Getreuen und Nutznießern. Auf der anderen Seite die vielköpfige Opposition, die, obwohl überwacht und niedergeknüppelt, immer neue Wege findet, die Willkür des Systems Putin bloßzustellen. Eine ihrer Symbolfiguren ist Alexej Nawalny, Blogger, YouTube-Aktivist und Antikorruptionskämpfer. Hinter dem Duell dieser Kontrahenten steht der Generationenkonflikt zwischen dem alten autoritären Russland und einer modernen digitalen Jugendbewegung.

Autor Florian Huber spricht mit russischen Oppositionellen, hochrangigen Politikern, Zeugen der Rettung, Ärzten und Wissenschaftlern und liefert so einen einzigartigen Einblick in den "Fall Nawalny". Er beschäftigt sich sowohl mit den politischen als auch mit den persönlichen Hintergründen des russischen Oppositionellen und zeichnet das erschreckende Bild eines Kriminalfalles mit Verstrickungen bis in die höchsten Ebenen der russischen Politik.

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 - 70-13802;
Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 - 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/zdfzeit

Pressemappe: https://presseportal.zdf.de/pm/zdfzeit-der-fall-nawalny/

Sendungsseite in der ZDFmediathek: https://zdf.de/dokumentation/zdfzeit/zdfzeit-der-fall-nawalny-100.html

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Gienger: Mauer des Schweigens im Anti-Doping-Kampf brechen – Aufklärungshilfe honorieren

24.03.2021 – 14:15

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gienger: Mauer des Schweigens im Anti-Doping-Kampf brechen – Aufklärungshilfe honorieren


















Berlin (ots)

Anti-Doping-Gesetz braucht eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. Die gemeinsame Kabinettvorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Bundesministeriums der Gesundheit sieht eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung vor. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

„Mit der Einführung einer bereichsspezifischen Kronzeugenregelung wollen wir die Mauer des Schweigens im Anti-Doping Kampf brechen. Dopingtäter brauchen einen greifbaren Anreiz, sich von Manipulation und Betrug abzuwenden, sich gegenüber Behörden zu offenbaren und somit zur Aufklärungs- und Präventionshilfe beizutragen.

Denn: Ermittlungsbehörden treffen im Spitzensport häufig auf nach außen abgeschottete Strukturen, was die Aufklärung von Dopingvergehen wesentlich erschwert. Daher ist man in besonderer Weise auf Informationen von Sportlerinnen und Sportler aus dem direkten Umfeld angewiesen, um Straftaten aufzudecken. In Anlehnung an die bewährte Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelgesetz kann es künftig zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe kommen, wenn Aufklärungs- und Präventionshilfe geleistet wird.

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages wird sich bald mit dem Gesetzentwurf federführend befassen. Mit der Einführung einer bereichsspezifischen Kronzeugenregelung wollen wir die Erfolgsgeschichte des 2015 geschaffenen Anti-Doping-Gesetzes fortschreiben.“

Hintergrund:

Das im Jahr 2015 eingerichtete Anti-Doping-Gesetz sieht eine Evaluierung nach fünf Jahren vor. Die bisher geltenden Strafvorschriften haben zu beachtlichen Ermittlungserfolgen und Strafverfahren geführt, wie z.B. bei der Razzia „Operation Aderlass“ bei der Nordischen Ski-Weltmeisterschaft 2019 in Seefeld. In anderen Fällen lagen den Ermittlungsbehörden jedoch nur selten Informationen vor, die einen Anfangsverdacht für eine entsprechende Straftat begründeten.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Rechtswidrige Polizeigewalt in KeniaWenn Angst vor der Polizei alltäglich ist

23.03.2021 – 16:48

International Justice Mission e.V.

Rechtswidrige Polizeigewalt in Kenia
Wenn Angst vor der Polizei alltäglich ist


















Berlin/Nairobi (ots)

Als junger Mann wurde der Kenianer David Makara von korrupten Polizeibeamten ausgeraubt, schwer verletzt und für ein Verbrechen ins Gefängnis geworfen, das er nicht begangen hatte. Wie viele andere Menschen in Kenia wurde er Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt. Die Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM) verteidigte ihn vor Gericht gegen falsche Vorwürfe und er wurde freigesprochen. Heute kämpft er als Anwalt am Obersten Gerichtshof von Kenia selbst gegen Korruption und rechtswidrige Polizeigewalt in seinem Land.

David Makaras Geschichte ist nur ein Beispiel von vielen für ein verheerendes, globales Problem: Millionen Menschen in Armut in den am wenigsten entwickelten Ländern erleben rechtswidrige Übergriffe durch korrupte Polizeibeamtete. In Kenia beispielsweise, zählt die Erpressung von Bestechungsgeldern zur alltäglichen Praxis unter skrupellosen Polizistinnen und Polizisten.

Eine Erfahrung, die auch David Makara machen musste. In seinem Heimatort Nyahururu, nördlich von Nairobi, wird er eines Nachts von einer Gruppe angetrunkener Polizisten überfallen, erpresst und willkürlich verhaftet. Die Beamten rauben ihn aus und verletzen ihn mit Schüssen so schwer, dass seine rechte Hand amputiert werden muss.

Unschuldig ins Gefängnis

Bis ins Krankenhaus wird Makara von den Polizisten in jener Nacht verfolgt. Um ihn zum Schweigen zu bringen und ihre Tat zu vertuschen, beschuldigen sie ihn für ein Verbrechen, das er nicht begangen hat. Makara weiß, dass er für lange Zeit im Gefängnis verschwinden könnte, ohne dass es jeglichen Beweis gegen ihn gibt. Eine Studie der unabhängigen kenianischen Polizeiaufsichtsbehörde von 2013 belegt, dass die Polizei in beinahe zwei Drittel der vor Gericht untersuchten Kriminalfälle keine ausreichenden Beweise vorgelegt hatte, um Beschuldigte anzuklagen.

Überreste kolonialer Polizeistrukturen, die primär dem Schutz der Mächtigen galten, unzureichende Ausbildung sowie das Fehlen praktisch jeder Rechenschaftspflicht für Polizeibeamtete begünstigen in Ländern wie Kenia ein fatales Klima für Machtmissbrauch und Gewalt durch die Polizei. Als Folge wurden seit 2007 in dem ostafrikanischen Land 756 Personen aufgrund von Polizeigewalt als getötet oder vermisst gemeldet.

Auch David Makara gerät in die Fänge willkürlichen Machtmissbrauchs durch die Polizei. Aber Freunde und Mitglieder aus Makaras Kirchengemeinde protestieren öffentlich gegen seine unrechtmäßige Verhaftung. Dadurch wird IJM in Kenia auf Makaras Fall aufmerksam und stellt ihm einen IJM Anwalt zur Seite.

„IJM ist seit 2001 in Kenia tätig, um die dortige Regierung dabei zu unterstützen, das eigene Rechtssystem zu stärken. In einem Land, in dem jeder Dritte Machtmissbrauch oder Gewalt durch Polizeibeamtete erlebt hat, braucht es eine unbestechliche Polizei, die für das Recht und die Sicherheit der Menschen einsteht,“ erklärt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

„Gleichzeitig müssen Polizeibeamtete für Vorfälle von rechtswidrigem und menschenverachtendem Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Daher setzen sich Anwältinnen und Anwälte von IJM gemeinsam mit der kenianischen Justiz und den unabhängigen Polizeiaufsichtsbehörden zunehmend erfolgreich für Menschen wie David Makara in Fällen von Machtmissbrauch durch die Polizei ein. Wir sehen erste ermutigende Ergebnisse, aber es bleibt noch viel zu tun,“ so Roller weiter.

Gerechtigkeit setzt sich durch

Während das Gerichtsverfahren gegen ihn läuft, bangt Makara im Gefängnis um seine Zukunft. Aber sein IJM Anwalt kämpft für ihn und gewinnt. Alle Anklagepunkte gegen Makara werden fallen gelassen. Die Polizeibeamten, die beinahe sein Leben zerstört hätten, werden verhaftet und angeklagt.

„Ich konnte damals nicht fassen, dass jemand, der von der Regierung angestellt worden war, um mich vor Unrecht zu schützen, selbst Unrecht begeht. Deshalb beschloss ich, etwas dagegen zu tun. Ich studierte Jura und kämpfe heute als Anwalt am Obersten Gerichtshof von Kenia für Gerechtigkeit,“ erzählt Makara heute. „Ich fordere jeden von uns dazu auf, gemeinsam für die tausenden Menschen einzutreten, die niemanden haben, der für sie kämpft.“

Hier erzählt David Makara seine Geschichte in seinen eigenen Worten.

IJM Deutschland e. V. ist der unabhängige deutsche Zweig von International Justice Mission (IJM). Über 66.000 Menschen konnte IJM weltweit bereits aus Sklaverei und Unterdrückung befreien. Neben der finanziellen Förderung von Projekten zum Schutz von Menschen vor verschiedenen Formen von Gewalt, möchte IJM in Deutschland die Gesellschaft, Politik und Wirtschaft aufklären und im Kampf gegen Gewalt gegen Menschen in Armut mobilisieren.

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Kontakt und Anfragen für Interviews:
David Eißler: 030 246 369 013 oder deissler@ijm-deutschland.de
www.ijm-deutschland.de

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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21.03.2021 – 10:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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21.03.2021 – 10:30

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















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Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Veröffentlicht am

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Verwaltungsgericht droht Kraftfahrt-Bundesamt 10.000 Euro Zwangsgeld an wegen verweigerter Einsicht in Dieselgate-Akten

19.03.2021 – 11:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Verwaltungsgericht droht Kraftfahrt-Bundesamt 10.000 Euro Zwangsgeld an wegen verweigerter Einsicht in Dieselgate-Akten


















Berlin (ots)

-  Verwaltungsgericht Schleswig: Kraftfahrt-Bundesamt muss Akten innerhalb von zwei Wochen herausgeben 
-  Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung 
-  Klage von Volkswagen zur Abwehr der Akteneinsicht "offensichtlich unzulässig"  

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Geschieht das nicht, droht das Gericht dem KBA mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die zu gewährende Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen eine Klage eingereicht. Daraufhin hatte das KBA die durch das Verwaltungsgericht längst rechtskräftig beschiedene Akteneinsicht wieder blockiert. Diese Klage von Volkswagen wurde durch das Verwaltungsgericht aber nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, so dass sie der Akteneinsicht nicht entgegensteht.

„Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Akteneinsicht läuft nun schon im fünften Jahr. Die DUH wird in dem Verfahren von Remo Klinger vertreten: „Im Dieselskandal ist Volkswagen immer noch jedes Mittel Recht, um die Aufklärung zu verhindern. Nun hat man selbst gegen ein rechtskräftiges Urteil eine Klage erhoben, weil man meint, damit die Erfüllung des Urteils zu verhindern. Wenn es eines Schulfalls für eine missbräuchlich erhobene Klage bedarf, dann diese Klage der Volkswagen AG. Wir gehen davon aus, dass wir die Unterlagen nun zügig sichten können“, so Klinger.

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch.

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
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