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Das „Haus der Flieger“ und die „Euthanasie“-Verbrechen. Die Juristenkonferenz vom April 1941 – digitale Gedenkveranstaltung am 19. April 2021

13.04.2021 – 12:39

Abgeordnetenhaus von Berlin

Das „Haus der Flieger“ und die „Euthanasie“-Verbrechen. Die Juristenkonferenz vom April 1941 – digitale Gedenkveranstaltung am 19. April 2021


















Berlin (ots)

Am Montag, 19. April 2021, um 18.00 Uhr erinnern das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Stiftung Topographie des Terrors mit der Veranstaltung „80 Jahre danach. Das ‚Haus der Flieger‘ und die ‚Euthanasie‘-Verbrechen“ im digitalen Rahmen an die Juristenkonferenz vom April 1941. Der Online-Stream ist unter https://agh.berlin/aktiont4 abrufbar. Der TV-Sender ALEX Berlin überträgt die Gedenkveranstaltung aus dem Plenarsaal auch live ins Fernsehen.

Im April 1941 wurde das heutige Abgeordnetenhaus, damals „Haus der Flieger“ genannt, zum Schauplatz einer Konferenz, die beispielhaft für die Mitwirkung der Justiz an der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft steht. Auf Initiative des amtierenden Justizministers Franz Schlegelberger waren mehr als 100 Personen im ehemaligen Plenarsaal des schon Jahre zuvor aufgelösten Preußischen Landtags zusammengekommen. Darunter befanden sich Generalstaatsanwälte, die Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie höchste Richter und Ministerialbeamte. Vor Ort wurden sie über die seit Anfang 1940 unter dem Tarnnamen „Aktion T 4“ praktizierte Ermordung von psychisch kranken, behinderten oder sozial ausgegrenzten Menschen informiert. 80 Jahre später möchten das Berliner Abgeordnetenhaus und die Stiftung Topographie des Terrors daran denken, um die Spuren dieser dunklen Geschichte nicht zu überdecken und an das Schicksal der Verfolgten und Ermordeten zu erinnern.

Die Veranstaltung beginnt mit einem einleitenden Gespräch zwischen dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland und der Direktorin der Stiftung Topographie des Terrors Dr. Andrea Riedle. Das Programm besteht aus Gesprächen, einem Vortrag und einer Lesung. Zu Gast sind: Kulturwissenschaftler und freier Autor Christoph Schneider, Schauspieler Franziskus Claus, Fachärztin für Psychiatrie und Medizinhistorikerin Prof. Dr. Maike Rotzoll, Professor i. R. für Straf- und Strafprozessrecht Prof. Dr. Dr. Ingo Müller und Sigrid Falkenstein, die Autorin des Buches „Annas Spuren. Ein Opfer der NS-‚Euthanasie'“. Durch das Programm führt der Rechtsexperte und Journalist Frank Bräutigam.

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10117 Berlin-Mitte
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Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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HANF FARM GmbH
Rafael Dulon, Geschäftsführer (V. i. S. d. P.)
www.hanffarm.de

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Rüdiger Tillmann | JOLE Newsroom
Mobile +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

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17209 Melz
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Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

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Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

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„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

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Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

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„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

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„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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Hardt: Alexej Nawalny umgehend freilassen

01.04.2021 – 12:43

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Hardt: Alexej Nawalny umgehend freilassen


















Berlin (ots)

Europa muss verschärfte Sanktionen gegenüber Russland prüfen

Der in einem russischen Straflager inhaftierte Oppositionspolitiker Alexej Nawalny ist aus Protest gegen seine mangelnde medizinische Versorgung in einen Hungerstreik getreten. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet von der russischen Regierung die umgehende Freilassung und eine umfassende medizinische Versorgung von Alexej Nawalny.

Der vorgeschobene Grund für die Inhaftierung Nawalnys ist absurd und zeigt, wie willkürlich die russische Justiz agiert. Der Vorwurf, Nawalny habe gegen Meldegesetze verstoßen, während er sich zur medizinischen Behandlung in Berlin befunden hat, widerlegt sämtliche Behauptungen Russlands, seine Justiz sei unabhängig und neutral. Bei dem Gerichtsverfahren handelte es sich um nichts anderes als um einen politischen Schauprozess.

Die Europäische Union sollte nun die bestehenden Sanktionen gegenüber russischen Staatsbürgern erweitern und verschärfen. Russland missachtet bewusst seine rechtlich bindenden Verpflichtungen als Mitglied des Europarates, indem es den Aufforderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Nawalny unverzüglich freizulassen, nicht nachkommt. Dieses Verhalten Russlands kann nicht unbeantwortet bleiben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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Hardt: Alexej Nawalny umgehend freilassen

01.04.2021 – 12:43

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Hardt: Alexej Nawalny umgehend freilassen


















Berlin (ots)

Europa muss verschärfte Sanktionen gegenüber Russland prüfen

Der in einem russischen Straflager inhaftierte Oppositionspolitiker Alexej Nawalny ist aus Protest gegen seine mangelnde medizinische Versorgung in einen Hungerstreik getreten. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet von der russischen Regierung die umgehende Freilassung und eine umfassende medizinische Versorgung von Alexej Nawalny.

Der vorgeschobene Grund für die Inhaftierung Nawalnys ist absurd und zeigt, wie willkürlich die russische Justiz agiert. Der Vorwurf, Nawalny habe gegen Meldegesetze verstoßen, während er sich zur medizinischen Behandlung in Berlin befunden hat, widerlegt sämtliche Behauptungen Russlands, seine Justiz sei unabhängig und neutral. Bei dem Gerichtsverfahren handelte es sich um nichts anderes als um einen politischen Schauprozess.

Die Europäische Union sollte nun die bestehenden Sanktionen gegenüber russischen Staatsbürgern erweitern und verschärfen. Russland missachtet bewusst seine rechtlich bindenden Verpflichtungen als Mitglied des Europarates, indem es den Aufforderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Nawalny unverzüglich freizulassen, nicht nachkommt. Dieses Verhalten Russlands kann nicht unbeantwortet bleiben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Hardt: Alexej Nawalny umgehend freilassen

01.04.2021 – 12:43

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Hardt: Alexej Nawalny umgehend freilassen


















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Europa muss verschärfte Sanktionen gegenüber Russland prüfen

Der in einem russischen Straflager inhaftierte Oppositionspolitiker Alexej Nawalny ist aus Protest gegen seine mangelnde medizinische Versorgung in einen Hungerstreik getreten. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet von der russischen Regierung die umgehende Freilassung und eine umfassende medizinische Versorgung von Alexej Nawalny.

Der vorgeschobene Grund für die Inhaftierung Nawalnys ist absurd und zeigt, wie willkürlich die russische Justiz agiert. Der Vorwurf, Nawalny habe gegen Meldegesetze verstoßen, während er sich zur medizinischen Behandlung in Berlin befunden hat, widerlegt sämtliche Behauptungen Russlands, seine Justiz sei unabhängig und neutral. Bei dem Gerichtsverfahren handelte es sich um nichts anderes als um einen politischen Schauprozess.

Die Europäische Union sollte nun die bestehenden Sanktionen gegenüber russischen Staatsbürgern erweitern und verschärfen. Russland missachtet bewusst seine rechtlich bindenden Verpflichtungen als Mitglied des Europarates, indem es den Aufforderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Nawalny unverzüglich freizulassen, nicht nachkommt. Dieses Verhalten Russlands kann nicht unbeantwortet bleiben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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