Veröffentlicht am

Schipanski/Biadacz: Wirtschaftsstandort stärken – Union fordert bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung

26.03.2021 – 15:29

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schipanski/Biadacz: Wirtschaftsstandort stärken – Union fordert bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung


















Berlin (ots)

Bundestag debattiert über Fondsstandortgesetz

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Darin sollen die Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die Entbürokratisierung für Fondsverwalter, die Digitalisierung der Aufsicht und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds gestärkt werden. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Tankred Schipanski, und der Berichterstatter für das Thema Startups der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marc Biadacz:

Tankred Schipanski: „Startups sind das Rückgrat unseres zukünftigen Wohlstandes. Denn nur mit neuen innovativen Ideen kann der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb stark bleiben. Dafür brauchen wir gute Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer. Neben der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie und der deutschen Unterschrift beim ‚Digital Day 2021‘, der eine Startup-Gründung innerhalb eines Tages ermöglichen soll, wollen wir mit dem Fondsstandortgesetz auch die Rahmenbedingungen für Gehälter, Entbürokratisierung und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Das Gesetz geht hier in die richtige Richtung, wir müssen aber in den Detailfragen mehr erreichen und mutiger sein. So sollten nicht nur jüngere Startups, sondern auch solche, die bereits älter als zehn Jahre sind, von den Regeln für alle Startups profitieren können.“

Marc Biadacz: „Praxistaugliche Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind entscheidend für den Startup-Standort Deutschland, um im internationalen ‚War for Talents‘ zu bestehen. Junge Unternehmen und Startups können naturgemäß keine hohen Gehälter zahlen und bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher Anteile am Unternehmen an. Dem sollten steuerliche Hürden nicht entgegenstehen. Es ist gut, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit Verbesserungsvorschlägen vorgelegt hat. Allerdings ist da noch viel Luft nach oben. Es reicht nicht aus, nur den Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen weiter anzuheben – das wäre ein Tropfen auf dem heißen Stein. Um wirklich etwas zu verändern, darf es eine Besteuerung der übertragenen Unternehmensanteile frühestens nach 15 Jahren geben. Auch die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel gehört auf den Prüfstand. Wir setzen uns dafür ein, eine Besteuerung, ohne dass Einkünfte zugeflossen sind, abzumildern. Die vorgesehenen Regelungen müssen außerdem auf praxisrelevante Beteiligungsformen wie mittelbare Anteile und Anteilsoptionen ausgeweitet werden. In den weiteren parlamentarischen Beratungen werden wir uns dafür einsetzen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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Schipanski/Biadacz: Wirtschaftsstandort stärken – Union fordert bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung

26.03.2021 – 15:29

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Schipanski/Biadacz: Wirtschaftsstandort stärken – Union fordert bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung


















Berlin (ots)

Bundestag debattiert über Fondsstandortgesetz

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Darin sollen die Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die Entbürokratisierung für Fondsverwalter, die Digitalisierung der Aufsicht und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds gestärkt werden. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Tankred Schipanski, und der Berichterstatter für das Thema Startups der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marc Biadacz:

Tankred Schipanski: „Startups sind das Rückgrat unseres zukünftigen Wohlstandes. Denn nur mit neuen innovativen Ideen kann der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb stark bleiben. Dafür brauchen wir gute Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer. Neben der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie und der deutschen Unterschrift beim ‚Digital Day 2021‘, der eine Startup-Gründung innerhalb eines Tages ermöglichen soll, wollen wir mit dem Fondsstandortgesetz auch die Rahmenbedingungen für Gehälter, Entbürokratisierung und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Das Gesetz geht hier in die richtige Richtung, wir müssen aber in den Detailfragen mehr erreichen und mutiger sein. So sollten nicht nur jüngere Startups, sondern auch solche, die bereits älter als zehn Jahre sind, von den Regeln für alle Startups profitieren können.“

Marc Biadacz: „Praxistaugliche Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind entscheidend für den Startup-Standort Deutschland, um im internationalen ‚War for Talents‘ zu bestehen. Junge Unternehmen und Startups können naturgemäß keine hohen Gehälter zahlen und bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher Anteile am Unternehmen an. Dem sollten steuerliche Hürden nicht entgegenstehen. Es ist gut, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit Verbesserungsvorschlägen vorgelegt hat. Allerdings ist da noch viel Luft nach oben. Es reicht nicht aus, nur den Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen weiter anzuheben – das wäre ein Tropfen auf dem heißen Stein. Um wirklich etwas zu verändern, darf es eine Besteuerung der übertragenen Unternehmensanteile frühestens nach 15 Jahren geben. Auch die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel gehört auf den Prüfstand. Wir setzen uns dafür ein, eine Besteuerung, ohne dass Einkünfte zugeflossen sind, abzumildern. Die vorgesehenen Regelungen müssen außerdem auf praxisrelevante Beteiligungsformen wie mittelbare Anteile und Anteilsoptionen ausgeweitet werden. In den weiteren parlamentarischen Beratungen werden wir uns dafür einsetzen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Güntzler: Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig

26.03.2021 – 15:35

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Güntzler: Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig


















Berlin (ots)

Beginn der parlamentarischen Beratungen

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Startup-Standort Deutschland gestärkt werden. Damit Startups Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb bessere Angebote machen können, soll die Beteiligung von Mitarbeitern am Startup steuerlich attraktiver werden. Dafür werden wir zunächst den einkommensteuerlichen Freibetrag auf 1.440 EUR vervierfachen. Außerdem entlasten wir die Mitarbeiter, indem Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.

Hier bietet der Gesetzentwurf jedoch noch Verbesserungspotenzial. Wir wollen eine Besteuerung erst nach 15 Jahren. Auch die Besteuerung beim Arbeitgeberwechsel wollen wir überprüfen. Zudem müssen auch mittelbare Beteiligungsformen als Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die neuen Regelungen einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich der Startup-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten wird.

Fritz Güntzler: „Die Verbesserungen zu der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stehen zu Recht im Fokus der Diskussionen. Die Vorschläge des Finanzministers sind zu kurz gegriffen und mutlos. Hier hinken wir im internationalen Vergleich noch deutlich hinterher. Dies gilt aber auch für den Fondsstandort Deutschland. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel vollkommen unklar, warum es das BMF versäumt hat, Sonderregelungen für Entwicklungsförderfonds zu schaffen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind Investitionen in Entwicklungsländer zwingend notwendig. Sie stärken die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und verbessern die Zukunftsperspektiven der Menschen vor Ort. Entwicklungsförderfonds sollen diese Investitionen auch für private Anleger ermöglichen. Das aktuelle Recht erschwert dies jedoch. Daher brauchen wir schnell eine gesetzliche Änderung.

Doch auch die Umsatzsteuerregelungen zu Wagniskapitalfonds bedürfen noch der Nachbesserungen. Mit Blick auf die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds ignoriert das BMF mal wieder sämtliche Warnsignale aus der Wirtschaft. Die geplante untergesetzliche Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Definition des Wagniskapitals. Ein BMF-Schreiben ist da aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Bundesfinanzminister ignoriert das rechtsstaatliche Erfordernis, dass eine so wesentliche Entscheidung, wie der Umfang einer Steuerbefreiung, gesetzlich zu regeln ist. Daher werden wir uns für eine gesetzliche Definition einsetzen!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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26.03.2021 – 15:29

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Schipanski/Biadacz: Wirtschaftsstandort stärken – Union fordert bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung


















Berlin (ots)

Bundestag debattiert über Fondsstandortgesetz

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Darin sollen die Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die Entbürokratisierung für Fondsverwalter, die Digitalisierung der Aufsicht und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds gestärkt werden. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Tankred Schipanski, und der Berichterstatter für das Thema Startups der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marc Biadacz:

Tankred Schipanski: „Startups sind das Rückgrat unseres zukünftigen Wohlstandes. Denn nur mit neuen innovativen Ideen kann der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb stark bleiben. Dafür brauchen wir gute Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer. Neben der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie und der deutschen Unterschrift beim ‚Digital Day 2021‘, der eine Startup-Gründung innerhalb eines Tages ermöglichen soll, wollen wir mit dem Fondsstandortgesetz auch die Rahmenbedingungen für Gehälter, Entbürokratisierung und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Das Gesetz geht hier in die richtige Richtung, wir müssen aber in den Detailfragen mehr erreichen und mutiger sein. So sollten nicht nur jüngere Startups, sondern auch solche, die bereits älter als zehn Jahre sind, von den Regeln für alle Startups profitieren können.“

Marc Biadacz: „Praxistaugliche Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind entscheidend für den Startup-Standort Deutschland, um im internationalen ‚War for Talents‘ zu bestehen. Junge Unternehmen und Startups können naturgemäß keine hohen Gehälter zahlen und bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher Anteile am Unternehmen an. Dem sollten steuerliche Hürden nicht entgegenstehen. Es ist gut, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit Verbesserungsvorschlägen vorgelegt hat. Allerdings ist da noch viel Luft nach oben. Es reicht nicht aus, nur den Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen weiter anzuheben – das wäre ein Tropfen auf dem heißen Stein. Um wirklich etwas zu verändern, darf es eine Besteuerung der übertragenen Unternehmensanteile frühestens nach 15 Jahren geben. Auch die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel gehört auf den Prüfstand. Wir setzen uns dafür ein, eine Besteuerung, ohne dass Einkünfte zugeflossen sind, abzumildern. Die vorgesehenen Regelungen müssen außerdem auf praxisrelevante Beteiligungsformen wie mittelbare Anteile und Anteilsoptionen ausgeweitet werden. In den weiteren parlamentarischen Beratungen werden wir uns dafür einsetzen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Berlin (ots)

Beginn der parlamentarischen Beratungen

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Startup-Standort Deutschland gestärkt werden. Damit Startups Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb bessere Angebote machen können, soll die Beteiligung von Mitarbeitern am Startup steuerlich attraktiver werden. Dafür werden wir zunächst den einkommensteuerlichen Freibetrag auf 1.440 EUR vervierfachen. Außerdem entlasten wir die Mitarbeiter, indem Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.

Hier bietet der Gesetzentwurf jedoch noch Verbesserungspotenzial. Wir wollen eine Besteuerung erst nach 15 Jahren. Auch die Besteuerung beim Arbeitgeberwechsel wollen wir überprüfen. Zudem müssen auch mittelbare Beteiligungsformen als Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die neuen Regelungen einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich der Startup-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten wird.

Fritz Güntzler: „Die Verbesserungen zu der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stehen zu Recht im Fokus der Diskussionen. Die Vorschläge des Finanzministers sind zu kurz gegriffen und mutlos. Hier hinken wir im internationalen Vergleich noch deutlich hinterher. Dies gilt aber auch für den Fondsstandort Deutschland. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel vollkommen unklar, warum es das BMF versäumt hat, Sonderregelungen für Entwicklungsförderfonds zu schaffen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind Investitionen in Entwicklungsländer zwingend notwendig. Sie stärken die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und verbessern die Zukunftsperspektiven der Menschen vor Ort. Entwicklungsförderfonds sollen diese Investitionen auch für private Anleger ermöglichen. Das aktuelle Recht erschwert dies jedoch. Daher brauchen wir schnell eine gesetzliche Änderung.

Doch auch die Umsatzsteuerregelungen zu Wagniskapitalfonds bedürfen noch der Nachbesserungen. Mit Blick auf die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds ignoriert das BMF mal wieder sämtliche Warnsignale aus der Wirtschaft. Die geplante untergesetzliche Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Definition des Wagniskapitals. Ein BMF-Schreiben ist da aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Bundesfinanzminister ignoriert das rechtsstaatliche Erfordernis, dass eine so wesentliche Entscheidung, wie der Umfang einer Steuerbefreiung, gesetzlich zu regeln ist. Daher werden wir uns für eine gesetzliche Definition einsetzen!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Beginn der parlamentarischen Beratungen

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Startup-Standort Deutschland gestärkt werden. Damit Startups Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb bessere Angebote machen können, soll die Beteiligung von Mitarbeitern am Startup steuerlich attraktiver werden. Dafür werden wir zunächst den einkommensteuerlichen Freibetrag auf 1.440 EUR vervierfachen. Außerdem entlasten wir die Mitarbeiter, indem Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.

Hier bietet der Gesetzentwurf jedoch noch Verbesserungspotenzial. Wir wollen eine Besteuerung erst nach 15 Jahren. Auch die Besteuerung beim Arbeitgeberwechsel wollen wir überprüfen. Zudem müssen auch mittelbare Beteiligungsformen als Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die neuen Regelungen einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich der Startup-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten wird.

Fritz Güntzler: „Die Verbesserungen zu der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stehen zu Recht im Fokus der Diskussionen. Die Vorschläge des Finanzministers sind zu kurz gegriffen und mutlos. Hier hinken wir im internationalen Vergleich noch deutlich hinterher. Dies gilt aber auch für den Fondsstandort Deutschland. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel vollkommen unklar, warum es das BMF versäumt hat, Sonderregelungen für Entwicklungsförderfonds zu schaffen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind Investitionen in Entwicklungsländer zwingend notwendig. Sie stärken die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und verbessern die Zukunftsperspektiven der Menschen vor Ort. Entwicklungsförderfonds sollen diese Investitionen auch für private Anleger ermöglichen. Das aktuelle Recht erschwert dies jedoch. Daher brauchen wir schnell eine gesetzliche Änderung.

Doch auch die Umsatzsteuerregelungen zu Wagniskapitalfonds bedürfen noch der Nachbesserungen. Mit Blick auf die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds ignoriert das BMF mal wieder sämtliche Warnsignale aus der Wirtschaft. Die geplante untergesetzliche Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Definition des Wagniskapitals. Ein BMF-Schreiben ist da aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Bundesfinanzminister ignoriert das rechtsstaatliche Erfordernis, dass eine so wesentliche Entscheidung, wie der Umfang einer Steuerbefreiung, gesetzlich zu regeln ist. Daher werden wir uns für eine gesetzliche Definition einsetzen!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Startup-Standort Deutschland gestärkt werden. Damit Startups Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb bessere Angebote machen können, soll die Beteiligung von Mitarbeitern am Startup steuerlich attraktiver werden. Dafür werden wir zunächst den einkommensteuerlichen Freibetrag auf 1.440 EUR vervierfachen. Außerdem entlasten wir die Mitarbeiter, indem Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.

Hier bietet der Gesetzentwurf jedoch noch Verbesserungspotenzial. Wir wollen eine Besteuerung erst nach 15 Jahren. Auch die Besteuerung beim Arbeitgeberwechsel wollen wir überprüfen. Zudem müssen auch mittelbare Beteiligungsformen als Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die neuen Regelungen einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich der Startup-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten wird.

Fritz Güntzler: „Die Verbesserungen zu der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stehen zu Recht im Fokus der Diskussionen. Die Vorschläge des Finanzministers sind zu kurz gegriffen und mutlos. Hier hinken wir im internationalen Vergleich noch deutlich hinterher. Dies gilt aber auch für den Fondsstandort Deutschland. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel vollkommen unklar, warum es das BMF versäumt hat, Sonderregelungen für Entwicklungsförderfonds zu schaffen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind Investitionen in Entwicklungsländer zwingend notwendig. Sie stärken die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und verbessern die Zukunftsperspektiven der Menschen vor Ort. Entwicklungsförderfonds sollen diese Investitionen auch für private Anleger ermöglichen. Das aktuelle Recht erschwert dies jedoch. Daher brauchen wir schnell eine gesetzliche Änderung.

Doch auch die Umsatzsteuerregelungen zu Wagniskapitalfonds bedürfen noch der Nachbesserungen. Mit Blick auf die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds ignoriert das BMF mal wieder sämtliche Warnsignale aus der Wirtschaft. Die geplante untergesetzliche Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Definition des Wagniskapitals. Ein BMF-Schreiben ist da aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Bundesfinanzminister ignoriert das rechtsstaatliche Erfordernis, dass eine so wesentliche Entscheidung, wie der Umfang einer Steuerbefreiung, gesetzlich zu regeln ist. Daher werden wir uns für eine gesetzliche Definition einsetzen!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Ausgezeichnet: DEUTSCHER FONDSPREIS 2021 für den ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSICAufgelegt im Mai 1996, ist der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC einer der ältesten Ökofonds mit beeindruckender Historie

23.03.2021 – 08:10

ÖKOWORLD LUX S.A.

Ausgezeichnet: DEUTSCHER FONDSPREIS 2021 für den ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC
Aufgelegt im Mai 1996, ist der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC einer der ältesten Ökofonds mit beeindruckender Historie


















Ausgezeichnet: DEUTSCHER FONDSPREIS 2021 für den ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC / Aufgelegt im Mai 1996, ist der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC einer der ältesten Ökofonds mit beeindruckender Historie
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Luxemburg/Wasserbillig (ots)

Wie gewohnt hat FONDS professionell, gemeinsam mit der fachlichen Unterstützung des Instituts für Vermögensaufbau, den DEUTSCHEN FONDSPREIS verliehen. Im Segment „Sustainable Investment“ wird der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC (WKN 974968), der in diesem Jahr 25 Jahre alt wird, als HERAUSRAGEND beurteilt und gewinnt den DEUTSCHEN FONDSPREIS 2021.

Basis der Auszeichnung ist eine quantitative Auswertung der zehn wichtigsten Fondskategorien. In einem weiteren Schritt wurden die Top-Fonds dann in einem mehrstufigen Verfahren unter die Lupe genommen. Dabei wurde nicht nur analysiert, ob sich der Fonds konsistent innerhalb der Bandbreiten seines Anlageuniversums bewegt hat, sondern auch, ob die erzielten Ergebnisse tatsächlich auf die richtigen Entscheidungen des Managements zurückzuführen sind.

Alfred Platow, der Verwaltungsratsvorsitzende der ÖKOWORLD LUX S.A., führt dazu aus: „Wir freuen uns, dass in der Kategorie ‚Sustainable Investment‘ unser ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC erneut mit HERAUSRAGEND beurteilt wird. Der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC ist seit 25 Jahren über strenge Ausschlusskriterien sowie klare Positiv- und Negativkriterien in der Unternehmensauswahl absolut konsequent positioniert. Ein unabhängiger Anlageausschuss wacht über die Unternehmen, in die unser Fondsmanagement investieren darf. Unser Konzept setzt auf die Gewinner der Zukunft im globalen Wandel. Das Fondsmanagement unter der Leitung von Chief Investment Officer Alexander Mozer findet als Trendscout und Stockpicker die passenden Unternehmen. Entscheidend ist für uns an erster Stelle, dass wir den Menschen bei unseren Investments in den Mittelpunkt stellen. Unsere Unternehmensauswahl basiert u. a. auf Zukunftsthemen wie Gesundheit, Ernährung, Energieeffizienz, Wasser und Bildung.“

Die ÖKOWORLD LUX S. A. ist eine Tochtergesellschaft der seit 1999 börsennotierten ÖKOWORLD AG (WKN 540868, vormals versiko AG). Mehr als 45 Jahre Erfahrung fließen in die erfolgreiche Entwicklung und Auflegung ökologisch-ethischer Kapitalanlageprodukte ein.

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Gunter Schäfer, Chief Communications Officer, Tel.: (+49)2103-929 210 oder per E-Mail: gunter.schaefer@oekoworld.com

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Ausgezeichnet: DEUTSCHER FONDSPREIS 2021 für den ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSICAufgelegt im Mai 1996, ist der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC einer der ältesten Ökofonds mit beeindruckender Historie

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Wie gewohnt hat FONDS professionell, gemeinsam mit der fachlichen Unterstützung des Instituts für Vermögensaufbau, den DEUTSCHEN FONDSPREIS verliehen. Im Segment „Sustainable Investment“ wird der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC (WKN 974968), der in diesem Jahr 25 Jahre alt wird, als HERAUSRAGEND beurteilt und gewinnt den DEUTSCHEN FONDSPREIS 2021.

Basis der Auszeichnung ist eine quantitative Auswertung der zehn wichtigsten Fondskategorien. In einem weiteren Schritt wurden die Top-Fonds dann in einem mehrstufigen Verfahren unter die Lupe genommen. Dabei wurde nicht nur analysiert, ob sich der Fonds konsistent innerhalb der Bandbreiten seines Anlageuniversums bewegt hat, sondern auch, ob die erzielten Ergebnisse tatsächlich auf die richtigen Entscheidungen des Managements zurückzuführen sind.

Alfred Platow, der Verwaltungsratsvorsitzende der ÖKOWORLD LUX S.A., führt dazu aus: „Wir freuen uns, dass in der Kategorie ‚Sustainable Investment‘ unser ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC erneut mit HERAUSRAGEND beurteilt wird. Der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC ist seit 25 Jahren über strenge Ausschlusskriterien sowie klare Positiv- und Negativkriterien in der Unternehmensauswahl absolut konsequent positioniert. Ein unabhängiger Anlageausschuss wacht über die Unternehmen, in die unser Fondsmanagement investieren darf. Unser Konzept setzt auf die Gewinner der Zukunft im globalen Wandel. Das Fondsmanagement unter der Leitung von Chief Investment Officer Alexander Mozer findet als Trendscout und Stockpicker die passenden Unternehmen. Entscheidend ist für uns an erster Stelle, dass wir den Menschen bei unseren Investments in den Mittelpunkt stellen. Unsere Unternehmensauswahl basiert u. a. auf Zukunftsthemen wie Gesundheit, Ernährung, Energieeffizienz, Wasser und Bildung.“

Die ÖKOWORLD LUX S. A. ist eine Tochtergesellschaft der seit 1999 börsennotierten ÖKOWORLD AG (WKN 540868, vormals versiko AG). Mehr als 45 Jahre Erfahrung fließen in die erfolgreiche Entwicklung und Auflegung ökologisch-ethischer Kapitalanlageprodukte ein.

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Aufgelegt im Mai 1996, ist der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC einer der ältesten Ökofonds mit beeindruckender Historie


















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Luxemburg/Wasserbillig (ots)

Wie gewohnt hat FONDS professionell, gemeinsam mit der fachlichen Unterstützung des Instituts für Vermögensaufbau, den DEUTSCHEN FONDSPREIS verliehen. Im Segment „Sustainable Investment“ wird der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC (WKN 974968), der in diesem Jahr 25 Jahre alt wird, als HERAUSRAGEND beurteilt und gewinnt den DEUTSCHEN FONDSPREIS 2021.

Basis der Auszeichnung ist eine quantitative Auswertung der zehn wichtigsten Fondskategorien. In einem weiteren Schritt wurden die Top-Fonds dann in einem mehrstufigen Verfahren unter die Lupe genommen. Dabei wurde nicht nur analysiert, ob sich der Fonds konsistent innerhalb der Bandbreiten seines Anlageuniversums bewegt hat, sondern auch, ob die erzielten Ergebnisse tatsächlich auf die richtigen Entscheidungen des Managements zurückzuführen sind.

Alfred Platow, der Verwaltungsratsvorsitzende der ÖKOWORLD LUX S.A., führt dazu aus: „Wir freuen uns, dass in der Kategorie ‚Sustainable Investment‘ unser ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC erneut mit HERAUSRAGEND beurteilt wird. Der ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC ist seit 25 Jahren über strenge Ausschlusskriterien sowie klare Positiv- und Negativkriterien in der Unternehmensauswahl absolut konsequent positioniert. Ein unabhängiger Anlageausschuss wacht über die Unternehmen, in die unser Fondsmanagement investieren darf. Unser Konzept setzt auf die Gewinner der Zukunft im globalen Wandel. Das Fondsmanagement unter der Leitung von Chief Investment Officer Alexander Mozer findet als Trendscout und Stockpicker die passenden Unternehmen. Entscheidend ist für uns an erster Stelle, dass wir den Menschen bei unseren Investments in den Mittelpunkt stellen. Unsere Unternehmensauswahl basiert u. a. auf Zukunftsthemen wie Gesundheit, Ernährung, Energieeffizienz, Wasser und Bildung.“

Die ÖKOWORLD LUX S. A. ist eine Tochtergesellschaft der seit 1999 börsennotierten ÖKOWORLD AG (WKN 540868, vormals versiko AG). Mehr als 45 Jahre Erfahrung fließen in die erfolgreiche Entwicklung und Auflegung ökologisch-ethischer Kapitalanlageprodukte ein.

Pressekontakt:

Gunter Schäfer, Chief Communications Officer, Tel.: (+49)2103-929 210 oder per E-Mail: gunter.schaefer@oekoworld.com

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