Veröffentlicht am

DEKV: Corona verändert die Seelsorge im Krankenhaus

16.04.2021 – 10:13

Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV)

DEKV: Corona verändert die Seelsorge im Krankenhaus


















Berlin (ots)

Infektionsschutzmaßnahmen erschweren Begleitung Sterbender

Im Jahr 2020 sind in Deutschland 982.489 Menschen verstorben(1), 43,3 Prozent davon im Krankenhaus(2). Von den 39.201 Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19 sind sogar 77,3 Prozent im Krankenhaus gestorben.(1) Deswegen ist die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen eine wichtige Aufgabe für die Krankenhausseelsorge.

Die aufgrund des Infektionsschutzes stark eingeschränkten Besuche von Angehörigen lassen Sterbende allein mit ihren Gedanken und in ihrer besonderen Situation. „Deswegen ist die Arbeit unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in den evangelischen Krankenhäusern noch einmal wichtiger geworden. Sie bieten ihren Besuch an und nehmen sich Zeit für Gespräche, bei denen die oft gestellte Frage nach dem Warum ebenso im Mittelpunkt stehen kann wie die Suche nach Nähe“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Für die Pfarrerinnen und Pfarrer sind diese Besuche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung: Wie alle anderen, die Kontakt zu den Erkrankten haben, müssen sie bei ihren Besuchen aufwändige Schutzkleidung tragen. Das bedeutet auch, sie müssen anders kommunizieren, denn die Maske schränkt die Mimik deutlich ein. Wenn Besuche nicht möglich sind, werden Seelsorgende oft die Brücke zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen. Sie berichten beiden voneinander, überbringen Botschaften und ermöglichen ihnen visuelle Kontakte beispielsweise über einen Tablet-PC.

Bekenntnis zum Leben

Die ökumenische Woche für das Leben unter dem Thema „Leben im Sterben“ beginnt am Samstag, 17. April 2021 um 10:30 Uhr, mit einem Auftakt-Gottesdienst, der im Livestream übertragen wird. Bis zum 24. April 2021 rückt diese Aktionswoche das Thema Sterben und Palliativmedizin in den Fokus. „Die ersten Palliativstationen wurden in kirchlichen Krankenhäusern eingerichtet. Im Jahr 2018 wurden an 78 evangelischen Krankenhäusern 11.251 Patientinnen und Patienten mit einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung versorgt. Das sind rund 10 Prozent der 106.360 in Deutschland erbrachten palliativmedizinischen Komplexbehandlungen.(3) Kirchliche Krankenhäuser sind sich der Gefährdung des Lebens durch Krankheit und Krisen bewusst und bieten Patientinnen und Patienten am Lebensende Hilfen aus dem Bereich der Palliativmedizin und Pflege an. In den wenigen Fällen, in denen es trotz qualitativ hochwertiger Palliativmedizin dazu kommt, dass Menschen mit schweren Erkrankungen kurz vor dem Tod um Hilfe beim Suizid bitten, eröffnen evangelische Krankenhäuser vielfältige andere Möglichkeiten: Sie reichen von einer Therapiebegrenzung bis hin zur palliativen Sedierung sowie einem möglichen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen und künstliche Beatmung. Einen assistierten Suizid, der derzeit auf politischer Ebene diskutiert wird, lehnen wir als reguläres Leistungsangebot evangelischer Krankenhäuser ab. Alle Entscheidungen am Lebensende sollten gemeinsam von Betroffenem, Angehörigen, Ärzten und auf Wunsch einer spirituellen Begleitung getroffen werden, um dem Patientenwillen und der Selbstbestimmung der Betroffenen bestmöglich gerecht zu werden“, betont Radbruch.

Quellen:

1.  Statistisches Bundesamt 
2.  InEK-Datenbrowser 
3.  Qualitätsberichtsdaten und OPS-Kodes 8-98e, 8-98h und 8-982 der Palliativmedizinischen Komplexbehandlung  

Pressekontakt:

Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0

Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 80 19 86-11

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Berlin (ots)

Infektionsschutzmaßnahmen erschweren Begleitung Sterbender

Im Jahr 2020 sind in Deutschland 982.489 Menschen verstorben(1), 43,3 Prozent davon im Krankenhaus(2). Von den 39.201 Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19 sind sogar 77,3 Prozent im Krankenhaus gestorben.(1) Deswegen ist die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen eine wichtige Aufgabe für die Krankenhausseelsorge.

Die aufgrund des Infektionsschutzes stark eingeschränkten Besuche von Angehörigen lassen Sterbende allein mit ihren Gedanken und in ihrer besonderen Situation. „Deswegen ist die Arbeit unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in den evangelischen Krankenhäusern noch einmal wichtiger geworden. Sie bieten ihren Besuch an und nehmen sich Zeit für Gespräche, bei denen die oft gestellte Frage nach dem Warum ebenso im Mittelpunkt stehen kann wie die Suche nach Nähe“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Für die Pfarrerinnen und Pfarrer sind diese Besuche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung: Wie alle anderen, die Kontakt zu den Erkrankten haben, müssen sie bei ihren Besuchen aufwändige Schutzkleidung tragen. Das bedeutet auch, sie müssen anders kommunizieren, denn die Maske schränkt die Mimik deutlich ein. Wenn Besuche nicht möglich sind, werden Seelsorgende oft die Brücke zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen. Sie berichten beiden voneinander, überbringen Botschaften und ermöglichen ihnen visuelle Kontakte beispielsweise über einen Tablet-PC.

Bekenntnis zum Leben

Die ökumenische Woche für das Leben unter dem Thema „Leben im Sterben“ beginnt am Samstag, 17. April 2021 um 10:30 Uhr, mit einem Auftakt-Gottesdienst, der im Livestream übertragen wird. Bis zum 24. April 2021 rückt diese Aktionswoche das Thema Sterben und Palliativmedizin in den Fokus. „Die ersten Palliativstationen wurden in kirchlichen Krankenhäusern eingerichtet. Im Jahr 2018 wurden an 78 evangelischen Krankenhäusern 11.251 Patientinnen und Patienten mit einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung versorgt. Das sind rund 10 Prozent der 106.360 in Deutschland erbrachten palliativmedizinischen Komplexbehandlungen.(3) Kirchliche Krankenhäuser sind sich der Gefährdung des Lebens durch Krankheit und Krisen bewusst und bieten Patientinnen und Patienten am Lebensende Hilfen aus dem Bereich der Palliativmedizin und Pflege an. In den wenigen Fällen, in denen es trotz qualitativ hochwertiger Palliativmedizin dazu kommt, dass Menschen mit schweren Erkrankungen kurz vor dem Tod um Hilfe beim Suizid bitten, eröffnen evangelische Krankenhäuser vielfältige andere Möglichkeiten: Sie reichen von einer Therapiebegrenzung bis hin zur palliativen Sedierung sowie einem möglichen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen und künstliche Beatmung. Einen assistierten Suizid, der derzeit auf politischer Ebene diskutiert wird, lehnen wir als reguläres Leistungsangebot evangelischer Krankenhäuser ab. Alle Entscheidungen am Lebensende sollten gemeinsam von Betroffenem, Angehörigen, Ärzten und auf Wunsch einer spirituellen Begleitung getroffen werden, um dem Patientenwillen und der Selbstbestimmung der Betroffenen bestmöglich gerecht zu werden“, betont Radbruch.

Quellen:

1.  Statistisches Bundesamt 
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3.  Qualitätsberichtsdaten und OPS-Kodes 8-98e, 8-98h und 8-982 der Palliativmedizinischen Komplexbehandlung  

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Infektionsschutzmaßnahmen erschweren Begleitung Sterbender

Im Jahr 2020 sind in Deutschland 982.489 Menschen verstorben(1), 43,3 Prozent davon im Krankenhaus(2). Von den 39.201 Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19 sind sogar 77,3 Prozent im Krankenhaus gestorben.(1) Deswegen ist die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen eine wichtige Aufgabe für die Krankenhausseelsorge.

Die aufgrund des Infektionsschutzes stark eingeschränkten Besuche von Angehörigen lassen Sterbende allein mit ihren Gedanken und in ihrer besonderen Situation. „Deswegen ist die Arbeit unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in den evangelischen Krankenhäusern noch einmal wichtiger geworden. Sie bieten ihren Besuch an und nehmen sich Zeit für Gespräche, bei denen die oft gestellte Frage nach dem Warum ebenso im Mittelpunkt stehen kann wie die Suche nach Nähe“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Für die Pfarrerinnen und Pfarrer sind diese Besuche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung: Wie alle anderen, die Kontakt zu den Erkrankten haben, müssen sie bei ihren Besuchen aufwändige Schutzkleidung tragen. Das bedeutet auch, sie müssen anders kommunizieren, denn die Maske schränkt die Mimik deutlich ein. Wenn Besuche nicht möglich sind, werden Seelsorgende oft die Brücke zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen. Sie berichten beiden voneinander, überbringen Botschaften und ermöglichen ihnen visuelle Kontakte beispielsweise über einen Tablet-PC.

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Quellen:

1.  Statistisches Bundesamt 
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Infektionsschutzmaßnahmen erschweren Begleitung Sterbender

Im Jahr 2020 sind in Deutschland 982.489 Menschen verstorben(1), 43,3 Prozent davon im Krankenhaus(2). Von den 39.201 Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19 sind sogar 77,3 Prozent im Krankenhaus gestorben.(1) Deswegen ist die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen eine wichtige Aufgabe für die Krankenhausseelsorge.

Die aufgrund des Infektionsschutzes stark eingeschränkten Besuche von Angehörigen lassen Sterbende allein mit ihren Gedanken und in ihrer besonderen Situation. „Deswegen ist die Arbeit unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in den evangelischen Krankenhäusern noch einmal wichtiger geworden. Sie bieten ihren Besuch an und nehmen sich Zeit für Gespräche, bei denen die oft gestellte Frage nach dem Warum ebenso im Mittelpunkt stehen kann wie die Suche nach Nähe“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Für die Pfarrerinnen und Pfarrer sind diese Besuche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung: Wie alle anderen, die Kontakt zu den Erkrankten haben, müssen sie bei ihren Besuchen aufwändige Schutzkleidung tragen. Das bedeutet auch, sie müssen anders kommunizieren, denn die Maske schränkt die Mimik deutlich ein. Wenn Besuche nicht möglich sind, werden Seelsorgende oft die Brücke zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen. Sie berichten beiden voneinander, überbringen Botschaften und ermöglichen ihnen visuelle Kontakte beispielsweise über einen Tablet-PC.

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Die ökumenische Woche für das Leben unter dem Thema „Leben im Sterben“ beginnt am Samstag, 17. April 2021 um 10:30 Uhr, mit einem Auftakt-Gottesdienst, der im Livestream übertragen wird. Bis zum 24. April 2021 rückt diese Aktionswoche das Thema Sterben und Palliativmedizin in den Fokus. „Die ersten Palliativstationen wurden in kirchlichen Krankenhäusern eingerichtet. Im Jahr 2018 wurden an 78 evangelischen Krankenhäusern 11.251 Patientinnen und Patienten mit einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung versorgt. Das sind rund 10 Prozent der 106.360 in Deutschland erbrachten palliativmedizinischen Komplexbehandlungen.(3) Kirchliche Krankenhäuser sind sich der Gefährdung des Lebens durch Krankheit und Krisen bewusst und bieten Patientinnen und Patienten am Lebensende Hilfen aus dem Bereich der Palliativmedizin und Pflege an. In den wenigen Fällen, in denen es trotz qualitativ hochwertiger Palliativmedizin dazu kommt, dass Menschen mit schweren Erkrankungen kurz vor dem Tod um Hilfe beim Suizid bitten, eröffnen evangelische Krankenhäuser vielfältige andere Möglichkeiten: Sie reichen von einer Therapiebegrenzung bis hin zur palliativen Sedierung sowie einem möglichen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen und künstliche Beatmung. Einen assistierten Suizid, der derzeit auf politischer Ebene diskutiert wird, lehnen wir als reguläres Leistungsangebot evangelischer Krankenhäuser ab. Alle Entscheidungen am Lebensende sollten gemeinsam von Betroffenem, Angehörigen, Ärzten und auf Wunsch einer spirituellen Begleitung getroffen werden, um dem Patientenwillen und der Selbstbestimmung der Betroffenen bestmöglich gerecht zu werden“, betont Radbruch.

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1.  Statistisches Bundesamt 
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Infektionsschutzmaßnahmen erschweren Begleitung Sterbender

Im Jahr 2020 sind in Deutschland 982.489 Menschen verstorben(1), 43,3 Prozent davon im Krankenhaus(2). Von den 39.201 Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19 sind sogar 77,3 Prozent im Krankenhaus gestorben.(1) Deswegen ist die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen eine wichtige Aufgabe für die Krankenhausseelsorge.

Die aufgrund des Infektionsschutzes stark eingeschränkten Besuche von Angehörigen lassen Sterbende allein mit ihren Gedanken und in ihrer besonderen Situation. „Deswegen ist die Arbeit unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in den evangelischen Krankenhäusern noch einmal wichtiger geworden. Sie bieten ihren Besuch an und nehmen sich Zeit für Gespräche, bei denen die oft gestellte Frage nach dem Warum ebenso im Mittelpunkt stehen kann wie die Suche nach Nähe“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Für die Pfarrerinnen und Pfarrer sind diese Besuche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung: Wie alle anderen, die Kontakt zu den Erkrankten haben, müssen sie bei ihren Besuchen aufwändige Schutzkleidung tragen. Das bedeutet auch, sie müssen anders kommunizieren, denn die Maske schränkt die Mimik deutlich ein. Wenn Besuche nicht möglich sind, werden Seelsorgende oft die Brücke zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen. Sie berichten beiden voneinander, überbringen Botschaften und ermöglichen ihnen visuelle Kontakte beispielsweise über einen Tablet-PC.

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Im Jahr 2020 sind in Deutschland 982.489 Menschen verstorben(1), 43,3 Prozent davon im Krankenhaus(2). Von den 39.201 Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19 sind sogar 77,3 Prozent im Krankenhaus gestorben.(1) Deswegen ist die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen eine wichtige Aufgabe für die Krankenhausseelsorge.

Die aufgrund des Infektionsschutzes stark eingeschränkten Besuche von Angehörigen lassen Sterbende allein mit ihren Gedanken und in ihrer besonderen Situation. „Deswegen ist die Arbeit unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in den evangelischen Krankenhäusern noch einmal wichtiger geworden. Sie bieten ihren Besuch an und nehmen sich Zeit für Gespräche, bei denen die oft gestellte Frage nach dem Warum ebenso im Mittelpunkt stehen kann wie die Suche nach Nähe“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Für die Pfarrerinnen und Pfarrer sind diese Besuche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung: Wie alle anderen, die Kontakt zu den Erkrankten haben, müssen sie bei ihren Besuchen aufwändige Schutzkleidung tragen. Das bedeutet auch, sie müssen anders kommunizieren, denn die Maske schränkt die Mimik deutlich ein. Wenn Besuche nicht möglich sind, werden Seelsorgende oft die Brücke zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen. Sie berichten beiden voneinander, überbringen Botschaften und ermöglichen ihnen visuelle Kontakte beispielsweise über einen Tablet-PC.

Bekenntnis zum Leben

Die ökumenische Woche für das Leben unter dem Thema „Leben im Sterben“ beginnt am Samstag, 17. April 2021 um 10:30 Uhr, mit einem Auftakt-Gottesdienst, der im Livestream übertragen wird. Bis zum 24. April 2021 rückt diese Aktionswoche das Thema Sterben und Palliativmedizin in den Fokus. „Die ersten Palliativstationen wurden in kirchlichen Krankenhäusern eingerichtet. Im Jahr 2018 wurden an 78 evangelischen Krankenhäusern 11.251 Patientinnen und Patienten mit einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung versorgt. Das sind rund 10 Prozent der 106.360 in Deutschland erbrachten palliativmedizinischen Komplexbehandlungen.(3) Kirchliche Krankenhäuser sind sich der Gefährdung des Lebens durch Krankheit und Krisen bewusst und bieten Patientinnen und Patienten am Lebensende Hilfen aus dem Bereich der Palliativmedizin und Pflege an. In den wenigen Fällen, in denen es trotz qualitativ hochwertiger Palliativmedizin dazu kommt, dass Menschen mit schweren Erkrankungen kurz vor dem Tod um Hilfe beim Suizid bitten, eröffnen evangelische Krankenhäuser vielfältige andere Möglichkeiten: Sie reichen von einer Therapiebegrenzung bis hin zur palliativen Sedierung sowie einem möglichen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen und künstliche Beatmung. Einen assistierten Suizid, der derzeit auf politischer Ebene diskutiert wird, lehnen wir als reguläres Leistungsangebot evangelischer Krankenhäuser ab. Alle Entscheidungen am Lebensende sollten gemeinsam von Betroffenem, Angehörigen, Ärzten und auf Wunsch einer spirituellen Begleitung getroffen werden, um dem Patientenwillen und der Selbstbestimmung der Betroffenen bestmöglich gerecht zu werden“, betont Radbruch.

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Die aufgrund des Infektionsschutzes stark eingeschränkten Besuche von Angehörigen lassen Sterbende allein mit ihren Gedanken und in ihrer besonderen Situation. „Deswegen ist die Arbeit unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger in den evangelischen Krankenhäusern noch einmal wichtiger geworden. Sie bieten ihren Besuch an und nehmen sich Zeit für Gespräche, bei denen die oft gestellte Frage nach dem Warum ebenso im Mittelpunkt stehen kann wie die Suche nach Nähe“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Für die Pfarrerinnen und Pfarrer sind diese Besuche in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung: Wie alle anderen, die Kontakt zu den Erkrankten haben, müssen sie bei ihren Besuchen aufwändige Schutzkleidung tragen. Das bedeutet auch, sie müssen anders kommunizieren, denn die Maske schränkt die Mimik deutlich ein. Wenn Besuche nicht möglich sind, werden Seelsorgende oft die Brücke zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen. Sie berichten beiden voneinander, überbringen Botschaften und ermöglichen ihnen visuelle Kontakte beispielsweise über einen Tablet-PC.

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Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus

14.04.2021 – 13:53

PHOENIX

Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus


















Bonn (ots)

Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 192
kommunikation@phoenix.de
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Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus


















Bonn (ots)

Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Bonn (ots)

Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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