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Infektionsgefahr vor allem in Innenräumen hoch

21.04.2021 – 10:01

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Infektionsgefahr vor allem in Innenräumen hoch


















Berlin (ots)

Infektionsgefahr vor allem in Innenräumen hoch

Ob Klassenzimmer oder Büro – kommen Menschen in einem geschlossenen Raum zusammen, steigt die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Aerosolforschung erst kürzlich in einem offenen Brief aufmerksam gemacht. Das Infektionsrisiko steigt selbst dann, wenn die infizierte Person den Raum bereits wieder verlassen hat, bevor eine andere Person ihn betritt. Denn während größere Tröpfchen schnell zu Boden sinken, können die kleineren Aerosole – auch über längere Zeit – in der Luft schweben und sich im geschlossenen Raum verteilen. Regelmäßiges Stoßlüften ist dann besonders wichtig.

Dabei unterstützt die CO2-App des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und der Unfallkasse Hessen (UKH). Sie liegt nun in einer aktualisierten Fassung vor. Für jede Raumgröße und Personenzahl berechnet sie die optimale, infektionsschutzgerechte Lüftungsfrequenz. „Der normale Lüftungszeitpunkt liegt bei einer CO2-Konzentration von 1000 ppm, für infektionsschutzgerechtes Lüften wurde in der App jetzt ein zusätzlicher Zeitpunkt bei 800 ppm eingeführt“, sagt Dr. Simone Peters, Gefahrstoffexpertin im IFA. Da diese Konzentration eher erreicht sei, müsse natürlich auch früher gelüftet werden. Die App bietet eine Timer-Funktion, die an das Lüften zum berechneten Zeitpunkt erinnert. In der Anwendung kann bedarfsgerecht zwischen den Anforderungen Normal-Lüften und Infektionsschutz-Lüften gewechselt werden.

Wie man richtig stoßlüftet und was noch beachtet werden sollte, um der Pandemie zu begegnen, steht in diesen Tipps:

- Lüften. Als Faustregel für Innenräume gilt: stündlich über die gesamte Fensterfläche zwischen 3 Minuten (im Winter) und 10 Minuten (im Sommer) lüften. Besprechungs- und Seminarräume sollten mindestens alle 20 Minuten sowie vor und nach einer Sitzung gelüftet werden. Mit Hilfe der App lässt sich diese Faustregel den individuellen örtlichen Gegebenheiten anpassen. 
- Schützen. Hände waschen, 1,5 Meter Mindestabstand halten und vor allem: Maske auf. Vielerorts sind FFP2-Masken in Innenräumen mittlerweile Pflicht. Sie bieten nicht nur anderen Schutz vor der Ausatemluft des oder der die Maske tragenden Person, sondern schützen auch diese selbst. Voraussetzung dafür ist, dass sie korrekt angewendet werden. 
- Testen. Selbsttests gibt es mittlerweile überall zu kaufen. Viele Unternehmen und Schulen geben sie kostenlos aus, insbesondere in Bildungseinrichtungen besteht mittlerweile oft auch eine Testpflicht. Wichtig auch bei negativem Ergebnis: Es ist nur für den laufenden Tag gültig. Die Hygieneregeln müssen weiter eingehalten werden. 
- Impfen. Ohne Impfung kein Ende der Pandemie: Sich gegen eine Covid-19-Erkrankung impfen zu lassen bedeutet, sich selbst zu schützen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Daher setzen sich BG Kliniken, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter dem Motto #ImpfenSchützt für die Wahrnehmung der COVID-19-Impfangebote ein.  

Alles zur CO2-App gibt es hier.

Zur App: AppStore und GooglePlay

Wie sollte am Arbeitsplatz gelüftet werden? Ein neues Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zeigt, wie man es richtig macht. Das Video ist ein weiterer Informationsbaustein rund um das Thema Lüften.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
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