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Was ist eigentlich eine Umkehrhypothek?

29.03.2021 – 16:20

WIR WohnImmobilienRente GmbH

Was ist eigentlich eine Umkehrhypothek?


















Hamburg (ots)

Für die Immobilienverrentung gibt es verschiedene Modelle, aber das Ziel dahinter ist immer dasselbe: im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und dennoch Geld daraus ziehen. Wie das bei der Umkehrhypothek funktioniert, weiß die WIR WohnImmobilienRente GmbH.

„Die Umkehrhypothek ist ein Kredit, bei dem die Immobilie als Sicherheit dient“, erklärt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH. Eigentümerin oder Eigentümer bleiben im Haus wohnen und erhalten eine bestimmte monatliche Summe oder eine Einmalzahlung. Wenn sie ausziehen, erfolgt die Rückzahlung dieser Kreditsumme an den Kreditgeber durch den Verkauf des Hauses. Dabei werden die Zinsen für das ausgezahlte Geld für die gesamte Laufzeit vorab fest vereinbart.

„Diese Verrentungsform ist in den USA und Großbritannien sehr verbreitet und stößt nun auch bei uns auf immer mehr Nachfrage“, weiß Georg F. Doll. „Das liegt zum einen daran, dass die Gruppe der Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die älter als 65 Jahre sind, wächst. Zum anderen reicht die gesetzliche Rente für viele Menschen heute nicht mehr aus. In dieser Situation kann die Umkehrhypothek eine gute Option sein. Allerdings gibt es noch andere Modelle der Immobilienverrentung, die man prüfen sollte, bevor man eine Entscheidung trifft, wie zum Beispiel die Leibrente und den Teilverkauf.“

Wie viel Geld ist drin?

Die Höhe der monatlichen Rente hängt vom aktuellen Wert der Immobilie und dem Alter der Eigentümerin oder des Eigentümers ab. Je älter sie oder er ist, desto höher fällt die Rente aus. „Grundsätzlich kommt dieses Modell erst für Menschen ab 65 Jahren infrage“, sagt Georg F. Doll. „Eine 75 Jahre alte Eigentümerin könnte sich beispielsweise bei lebenslanger Laufzeit über eine Rente von knapp 700 Euro freuen, wenn ihr Haus 300.000 Euro wert ist.“

Ein zusätzlicher Vorteil der Umkehrhypothek ist es, dass die Immobilie weiterhin vollständig im Eigentum der Rentenbezieherin oder des Rentenbeziehers verbleibt. Steigt der Wert der Immobilie, steht der Verwertungsüberschuss allein ihnen zu.

Wer ausrechnen möchte, wie viel Zusatzrente bei der Umkehrhypothek zu erwarten hätte, kann dafür den Rechner auf der Seite www.immorente.de nutzen.

Über die WIR WohnImmobilienRente GmbH:

Die WIR WohnImmobilienRente GmbH wurde 2020 gegründet. Unternehmenssitz ist Hamburg. Das Unternehmen betreibt die Website www.immorente.de, ein Vermittlungs- und Informationsportal für Immobilienverrentungen. Es richtet sich an Menschen, die älter als 65 Jahre sind und bereits zu Lebzeiten vom Wert ihrer selbstgenutzten Immobilie profitieren möchten. Ihnen bietet die WIR WohnImmobilienRente GmbH unter der Marke IMMORENTE.de Angebote für die Leibrente, den Teilverkauf, die Umkehrhypothek sowie Immobiliendarlehen.

Pressekontakt:

Christoph Kommunikation
Telefon: 040 609 4399-30
immorente@christoph-kommunikation.de

Original-Content von: WIR WohnImmobilienRente GmbH, übermittelt

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Immobilienverrentung kann bei der Finanzierung häuslicher privater Pflege helfen

10.03.2021 – 09:59

DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH

Immobilienverrentung kann bei der Finanzierung häuslicher privater Pflege helfen


















München (ots)

Pflege zuhause für Immobilienbesitzer oftmals möglich / Durchschnittliche ambulante Pflegekosten von monatlich 2.500 Euro selten durch Pflegeversicherung abgedeckt / Finanzielle Belastung der Kinder durch Immobilienverrentung vermeidbar

Eigenes Heim statt Pflegeheim: Pflegebedürftige Senioren mit Immobilieneigentum können auch eine intensivere häusliche Pflege in Betracht ziehen. So lässt sich das Pflegeheim mitunter vermeiden – und mehr Zeit in der gewohnten Umgebung verbringen. „Eine Verrentung der eigenen Immobilie kann ein Weg sein, sich eine adäquate, auf die persönlichen Bedürfnisse gemünzte Pflege leisten zu können. Finanziert wird die Pflege durch den Verkauf der eigenen Immobilie, die jedoch durch ein Nießbrauchrecht bis zum Tod genutzt werden darf. Der Umzug ins Heim lässt sich so möglicherweise um einige Jahre verschieben oder ganz vermeiden – ohne dass die Kinder mehr einspringen müssen“, sagt Rainer Viering, Verrentungsexperte der DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung (www.degiv.de). Denn: Für viele Senioren ist es ein großer Wunsch, weiterhin autonom in ihrer Immobilie wohnen zu bleiben.

In Deutschland hat die häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungs- sowie Sozialhilferecht immer Vorrang vor der stationären Pflege. So soll sichergestellt werden, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich von zu Hause aus gepflegt werden können und gleichzeitig die private Pflege gestärkt werden. Menschen mit einem Pflegegrad haben dementsprechend Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung, die auch für häusliche Pflege gelten.

Finanzierung der ambulanten Pflege zuhause

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, die bis zu 2.500 Euro im Monat betragen können, werden nur selten vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt. Wenn sich eine pflegebedürftige Person die notwendige Pflege nicht leisten kann, kann sie ab der Einstufung in Pflegegrad zwei Hilfe bei dem für sie zuständigen Regierungsbezirk beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Herangezogen werden auch das Einkommen und Vermögen der Ehe- oder Lebenspartner sowie der Kinder.

Eltern wollen ihre Kinder nicht belasten

Viering: „Oft wollen Eltern ihre Kinder finanziell nicht belasten. Durch Immobilienverrentung entsteht für Senioren im Ruhestand die Möglichkeit, ohne Auszug unabhängig zu bleiben. Sie können ihre in ihrer lastenfreien Immobilie gebundene Liquidität nutzen. Dabei muss das Vermögen der Angehörigen nicht herangezogen werden.“ Mit dem durch die Immobilienverrentung gewonnenen Geld lässt sich im Idealfall zudem eine zusätzliche Betreuung finanzieren, die weit über die Mindestpflege hinaus geht.

Wie auch bei Teilverkauf und Leibrente verbessert ein Verkauf der Immobilie mit Nießbrauchrecht laut DEGIV nicht nur die finanzielle Situation. Er ermöglicht es älteren Eigentümern vielmehr, weiterhin im eigenen Zuhause zu leben und beispielsweise das Thema Pflege völlig neu zu betrachten. „Wenn Pflege nötig ist, muss der komplette Immobilienverkauf mit anschließendem Umzug ins Altersheim nicht die letzte Option vor dem Tod sein. Vielmehr lässt sich durch die Immobilienverrentung Liquidität in beachtlichem Ausmaß schaffen, die für Pflege- und Betreuungsleistungen zuhause verwendet werden kann“, sagt Viering. Ist die verrentete Immobilie groß genug und der Erlös ausreichend, können Senioren sogar Personal für Betreuung und Pflege anstellen.

Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2019 in Deutschland 4,1 Millionen Frauen und Männer auf Pflege angewiesen. Und ihr Anteil wird weiter steigen, denn die Deutschen werden immer älter, gute Pflege deshalb immer gefragter. Und damit auch eine möglichst adäquate Versorgung im eigenen Zuhause – durch ambulante Pflegedienste oder Angehörige. 2019 wurden vier von fünf Pflegebedürftigen zuhause gepflegt, davon waren 80 Prozent der Betroffenen über 65 Jahre.

Über DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH

DEGIV – das TÜV und DEKRA zertifizierte Unternehmen hat seinen Sitz in München und spezialisiert sich seit mehreren Jahren auf den Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis für die Generation 65+ und ihre Vermittlung an Investoren. Zielsetzung ist es, den Senioren das lebenslang mietfreie Wohnen im vertrauten Zuhause bei finanziellem Spielraum und hoher Lebensqualität zu ermöglichen. DEGIV ist Testsieger in der Servicestudie „Anbieter Immobilienverrentung 2021“, durchgeführt vom Deutschen Institut für Servicequalität. Neben dem Münchner Stammsitz hat das deutschlandweit tätige Unternehmen eine Niederlassung in Stuttgart. Weitere Standorte folgen.

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