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BG BAU: Hautkrebs in 2020 häufigste Berufskrankheit am Bau – wirksamer Schutz vor UV-Strahlung gefordert

13.04.2021 – 14:10

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

BG BAU: Hautkrebs in 2020 häufigste Berufskrankheit am Bau – wirksamer Schutz vor UV-Strahlung gefordert


















BG BAU: Hautkrebs in 2020 häufigste Berufskrankheit am Bau - wirksamer Schutz vor UV-Strahlung gefordert
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Berlin (ots)

Der durch natürliche Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) verursachte weiße Hautkrebs war im Jahr 2020 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungen. Rund 18 Prozent aller Meldungen entfielen auf dieses Krankheitsbild. So verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im vergangenen Jahr mehr als 2.700 neue Fälle. Das zeigt eine vorläufige Auswertung für 2020, die die BG BAU heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgelegt hat. Demnach ging im Jahr 2020 fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit auf Hautkrebs zurück.

Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Gerade bei Arbeiten im Freien ist wirksamer Schutz vor UV-Strahlung daher wichtig – die BG BAU unterstützt und berät Unternehmen und Beschäftigte bei den notwendigen Maßnahmen.

„Die Statistik zeigt, dass Hautkrebserkrankungen in der gesamten Bevölkerung deutlich zunehmen. Dabei ist es einfach, sich wirksam zu schützen. Das gilt nicht nur in der Freizeit, sondern gleichermaßen für die Arbeitsplätze im Freien. Mit nur wenigen einfachen Maßnahmen ist ein sehr guter Schutz vor schädlicher UV-Strahlung möglich“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Die Unternehmen und die Beschäftigten sind hier gleichermaßen gefordert, das Thema ernst zu nehmen und zu handeln.“

Durch den Klimawandel wird es in Mitteleuropa zunehmend wärmer und trockener. Vor allem in den Monaten April bis September zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr sind die Belastungen durch natürliche UV-Strahlen hierzulande so hoch, dass sie einen zusätzlichen Schutz erforderlich machen. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU) sagt: „Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch daran ist, dass Betroffene die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: Je früher präventiv gehandelt wird, desto weniger kommt es zum Hautkrebs.“

Es gilt das TOP-Prinzip

Wirksames Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen Präventionsprinzip – auch TOP-Prinzip genannt. Dabei stehen technische und organisatorischen Lösungen zunächst vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wenn technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, kommen ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen zur Anwendung. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden – nach 16:00 Uhr – verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung – möglichst aus Baumwolle – sowie der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um Schädigungen der Augen und der Netzhaut zu vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen.

So unterstützt die BG BAU

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen und unterstützt mit Arbeitsschutzprämien auch finanziell die Beschaffung von Wetterschutzzelten, UV-Schutzkleidung oder Schutzhelmen mit Nackenschutz.

Beim AMD der BG BAU können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch Hautscreenings erhalten. Denn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind eine wichtige Begleitmaßnahme zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs.

Zum Start in den Sommer lädt die BG BAU am 15. April 2021 zum virtuellen UV-Schutz-Aktionstag ein. Hier erfahren Unternehmen und Versicherte, wie sie UV-Schutzmaßnahmen umsetzen können.

Weitere Informationen:

Digitale Pressemappe zur Online-Pressekonferenz

Virtueller UV-Schutz-Aktionstag am 15.04.2021

Informationen der BG BAU zum Thema UV-Schutz

Broschüre: Gut geschützt durch den Sommer

Bauwetter-App der BG BAU

Arbeitsschutzprämien der BG BAU

Informationen des AMD der BG BAU zum Thema UV-Schutz

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

BG BAU – Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt

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13.04.2021 – 14:10

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Der durch natürliche Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) verursachte weiße Hautkrebs war im Jahr 2020 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungen. Rund 18 Prozent aller Meldungen entfielen auf dieses Krankheitsbild. So verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im vergangenen Jahr mehr als 2.700 neue Fälle. Das zeigt eine vorläufige Auswertung für 2020, die die BG BAU heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgelegt hat. Demnach ging im Jahr 2020 fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit auf Hautkrebs zurück.

Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Gerade bei Arbeiten im Freien ist wirksamer Schutz vor UV-Strahlung daher wichtig – die BG BAU unterstützt und berät Unternehmen und Beschäftigte bei den notwendigen Maßnahmen.

„Die Statistik zeigt, dass Hautkrebserkrankungen in der gesamten Bevölkerung deutlich zunehmen. Dabei ist es einfach, sich wirksam zu schützen. Das gilt nicht nur in der Freizeit, sondern gleichermaßen für die Arbeitsplätze im Freien. Mit nur wenigen einfachen Maßnahmen ist ein sehr guter Schutz vor schädlicher UV-Strahlung möglich“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Die Unternehmen und die Beschäftigten sind hier gleichermaßen gefordert, das Thema ernst zu nehmen und zu handeln.“

Durch den Klimawandel wird es in Mitteleuropa zunehmend wärmer und trockener. Vor allem in den Monaten April bis September zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr sind die Belastungen durch natürliche UV-Strahlen hierzulande so hoch, dass sie einen zusätzlichen Schutz erforderlich machen. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU) sagt: „Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch daran ist, dass Betroffene die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: Je früher präventiv gehandelt wird, desto weniger kommt es zum Hautkrebs.“

Es gilt das TOP-Prinzip

Wirksames Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen Präventionsprinzip – auch TOP-Prinzip genannt. Dabei stehen technische und organisatorischen Lösungen zunächst vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wenn technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, kommen ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen zur Anwendung. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden – nach 16:00 Uhr – verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung – möglichst aus Baumwolle – sowie der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um Schädigungen der Augen und der Netzhaut zu vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen.

So unterstützt die BG BAU

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen und unterstützt mit Arbeitsschutzprämien auch finanziell die Beschaffung von Wetterschutzzelten, UV-Schutzkleidung oder Schutzhelmen mit Nackenschutz.

Beim AMD der BG BAU können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch Hautscreenings erhalten. Denn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind eine wichtige Begleitmaßnahme zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs.

Zum Start in den Sommer lädt die BG BAU am 15. April 2021 zum virtuellen UV-Schutz-Aktionstag ein. Hier erfahren Unternehmen und Versicherte, wie sie UV-Schutzmaßnahmen umsetzen können.

Weitere Informationen:

Digitale Pressemappe zur Online-Pressekonferenz

Virtueller UV-Schutz-Aktionstag am 15.04.2021

Informationen der BG BAU zum Thema UV-Schutz

Broschüre: Gut geschützt durch den Sommer

Bauwetter-App der BG BAU

Arbeitsschutzprämien der BG BAU

Informationen des AMD der BG BAU zum Thema UV-Schutz

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
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Hildegardstraße 29/30
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Deutsche Krebshilfe und ADP warnen vor Solariennutzung: UV-Strahlen verursachen Hautkrebs und schwächen die Immunabwehr

30.03.2021 – 11:42

Deutsche Krebshilfe

Deutsche Krebshilfe und ADP warnen vor Solariennutzung: UV-Strahlen verursachen Hautkrebs und schwächen die Immunabwehr


















Bonn (ots)

Seit mehr als einem Jahrzehnt gelten Solarien als ein Krebsrisikofaktor. Dennoch sind sie weit verbreitet: in Sonnenstudios, Wellness- und Fitnesseinrichtungen, Hotels oder sogar daheim. Wer Solarien häufig nutzt, kann langfristig an Hautkrebs erkranken. Kurzfristig schwächt intensive UV-Strahlung zudem das Immunsystem. In Pandemie-Zeiten – mit hohen COVID-19-Fallzahlen – eine zusätzliche Gesundheitsgefahr. Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) warnen daher eindringlich vor der Nutzung und rufen die Politik zum Handeln auf.

UV-Strahlung ist der wichtigste Risikofaktor für Hautkrebs

Weltweit bestimmt die Covid-19-Pandemie den Alltag. Das Wetter in Deutschland ist kühl und Urlaubsreisen in warme Regionen noch nicht in Sicht. Grund genug für viele Menschen nach dem Lockdown, ihre Sehnsucht nach Licht und Wärme durch Solariumbesuche oder „Heimsonnen“ zu kompensieren. Eine ungesunde Wahl: „Ultraviolette Strahlung ist der bedeutendste Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs“, so Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Solariennutzerinnen und -nutzer erkranken besonders häufig am gefährlichen schwarzen Hautkrebs. Ihr Erkrankungsrisiko ist um 60 Prozent erhöht. Diese, auch als malignes Melanom bezeichnete, Hautkrebsart bildet sehr schnell Tochtergeschwulste und ist dann deutlich schwerer heilbar.“ Bundesweit erkranken jährlich über 40.000 Menschen an schwarzem Hautkrebs. Pro Jahr sterben rund 3.800 Menschen an den Folgen dieser Erkrankung.

Intensive UV-Strahlung schwächt die Immunabwehr

Wer Solarien nutzt, schwächt darüber hinaus seine körpereigene Immunabwehr. UV-Strahlen wirken in komplizierter Wechselwirkung auf verschiedene Zelltypen der Haut und der Immunabwehr. „Das menschliche Immunsystem beseitigt entartete Zellen, aus denen sich potenziell Tumore entwickeln können. Ist diese Abwehr geschwächt, begünstigt es das Entstehen von Hautkrebs“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Die Effekte von UV-Strahlung auf das Immunsystem lassen sich auch bei Erkältungen beobachten. In der Regel verschlechtern sich die Symptome nach dem Aufenthalt in der Sonne.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt daher, vorbeugend und bereits bei einfachen Erkältungen, UV-Strahlen zu meiden.

In Solarien ist die UV-Strahlung erheblich intensiver als die der Sonne in unseren Breitengraden. Für Solariengeräte gilt bundesweit seit 2012 die UV-Schutz-Verordnung. Sie legt eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter fest. Dies ist vergleichbar mit der Intensität der Äquatorsonne mittags bei wolkenlosem Himmel und entspricht einem UV-Index (UVI) von 12 – Kategorie „Extrem“, die Schutzmaßnahmen im Freien als „absolut erforderlich“ empfiehlt. Somit ist das künstliche Besonnen auch bei gewissenhaftem Umsetzen der gesetzlichen Vorgaben immer noch mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden. Wissenschaftler*innen sind sich auf internationaler Ebene einig, dass es keine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung von Solarien gibt. Der ‚Europäische Kodex zur Krebsbekämpfung‘ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bringt es mit seiner Empfehlung auf den Punkt: „Gehen Sie nicht ins Solarium!“ Breitbart betont daher: „Gerade in Zeiten einer allgegenwärtigen Infektionsgefahr mit dem Coronavirus sollten wir darauf achten, dass unsere körpereigene Immunabwehr bestmöglich funktioniert und nicht durch Solarienbesuche unnötig geschwächt wird.“

Social Media-Kampagne gestartet.

In den Sozialen Medien informieren die Deutsche Krebshilfe und die ADP derzeit insbesondere junge Menschen zielgruppenspezifisch über die Gefahren künstlicher UV-Bestrahlung. Kurze thematische Filmclips zeigen eindringlich, dass Solarien keinesfalls harmlose „Wohlfühl-Wellness-Oasen“ sind. Die Filme stehen unter https://youtube.com/playlist?list=PLjHO5FXnKJ76AnRemcIctMOc7ldPQqzFk bereit. Weitere Informationen rund um das Thema UV-Strahlung und Hautkrebs erhalten Interessierte im Internet unter www.unserehaut.de und www.krebshilfe.de.

Hintergrundinformationen: Ultraviolette Strahlung

UV-Strahlen sind der wichtigste Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs. Dies gilt sowohl für die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien. Aktuellen Hochrechnungen zufolge erkranken derzeit bundesweit jährlich rund 276.000 Menschen neu an Hautkrebs – über 40.000 davon am gefährlichen schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. Bei Aufenthalten in der Sonne oder Solarium treffen UV-A- und UV-B-Strahlen auf die menschliche Haut und dringen in diese ein. UV-A-Strahlen führen zu einer schnellen Bräunung und werden daher bevorzugt in Heim- und kommerziellen Solarien eingesetzt. Beide UV-Spektren schädigen die Erbsubstanz. UV-A-Strahlung wirkt zudem negativ auf das Bindegewebe und die Elastizität der Haut. Insbesondere die Solariennutzung lässt daher die Haut frühzeitig altern. Darüber hinaus schadet UV-Strahlung den Augen, wenn diese nicht durch Sonnen- oder Schutzbrillen geschützt werden. Zu den Folgen gehören Bindehautentzündungen, „Schneeblindheit“, „Grauer Star“ (Katarakt), Netzhautveränderungen sowie Aderhautmelanome.

Interviewpartner auf Anfrage!

Pressekontakt:

Deutsche Krebshilfe
Pressestelle
Buschstr. 32
53113 Bonn
Telefon: 02 28/7 29 90-96
E-Mail: presse@krebshilfe.de
Internet: www.krebshilfe.de

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Deutsche Krebshilfe und ADP warnen vor Solariennutzung: UV-Strahlen verursachen Hautkrebs und schwächen die Immunabwehr

30.03.2021 – 11:42

Deutsche Krebshilfe

Deutsche Krebshilfe und ADP warnen vor Solariennutzung: UV-Strahlen verursachen Hautkrebs und schwächen die Immunabwehr


















Bonn (ots)

Seit mehr als einem Jahrzehnt gelten Solarien als ein Krebsrisikofaktor. Dennoch sind sie weit verbreitet: in Sonnenstudios, Wellness- und Fitnesseinrichtungen, Hotels oder sogar daheim. Wer Solarien häufig nutzt, kann langfristig an Hautkrebs erkranken. Kurzfristig schwächt intensive UV-Strahlung zudem das Immunsystem. In Pandemie-Zeiten – mit hohen COVID-19-Fallzahlen – eine zusätzliche Gesundheitsgefahr. Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) warnen daher eindringlich vor der Nutzung und rufen die Politik zum Handeln auf.

UV-Strahlung ist der wichtigste Risikofaktor für Hautkrebs

Weltweit bestimmt die Covid-19-Pandemie den Alltag. Das Wetter in Deutschland ist kühl und Urlaubsreisen in warme Regionen noch nicht in Sicht. Grund genug für viele Menschen nach dem Lockdown, ihre Sehnsucht nach Licht und Wärme durch Solariumbesuche oder „Heimsonnen“ zu kompensieren. Eine ungesunde Wahl: „Ultraviolette Strahlung ist der bedeutendste Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs“, so Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Solariennutzerinnen und -nutzer erkranken besonders häufig am gefährlichen schwarzen Hautkrebs. Ihr Erkrankungsrisiko ist um 60 Prozent erhöht. Diese, auch als malignes Melanom bezeichnete, Hautkrebsart bildet sehr schnell Tochtergeschwulste und ist dann deutlich schwerer heilbar.“ Bundesweit erkranken jährlich über 40.000 Menschen an schwarzem Hautkrebs. Pro Jahr sterben rund 3.800 Menschen an den Folgen dieser Erkrankung.

Intensive UV-Strahlung schwächt die Immunabwehr

Wer Solarien nutzt, schwächt darüber hinaus seine körpereigene Immunabwehr. UV-Strahlen wirken in komplizierter Wechselwirkung auf verschiedene Zelltypen der Haut und der Immunabwehr. „Das menschliche Immunsystem beseitigt entartete Zellen, aus denen sich potenziell Tumore entwickeln können. Ist diese Abwehr geschwächt, begünstigt es das Entstehen von Hautkrebs“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Die Effekte von UV-Strahlung auf das Immunsystem lassen sich auch bei Erkältungen beobachten. In der Regel verschlechtern sich die Symptome nach dem Aufenthalt in der Sonne.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt daher, vorbeugend und bereits bei einfachen Erkältungen, UV-Strahlen zu meiden.

In Solarien ist die UV-Strahlung erheblich intensiver als die der Sonne in unseren Breitengraden. Für Solariengeräte gilt bundesweit seit 2012 die UV-Schutz-Verordnung. Sie legt eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter fest. Dies ist vergleichbar mit der Intensität der Äquatorsonne mittags bei wolkenlosem Himmel und entspricht einem UV-Index (UVI) von 12 – Kategorie „Extrem“, die Schutzmaßnahmen im Freien als „absolut erforderlich“ empfiehlt. Somit ist das künstliche Besonnen auch bei gewissenhaftem Umsetzen der gesetzlichen Vorgaben immer noch mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden. Wissenschaftler*innen sind sich auf internationaler Ebene einig, dass es keine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung von Solarien gibt. Der ‚Europäische Kodex zur Krebsbekämpfung‘ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bringt es mit seiner Empfehlung auf den Punkt: „Gehen Sie nicht ins Solarium!“ Breitbart betont daher: „Gerade in Zeiten einer allgegenwärtigen Infektionsgefahr mit dem Coronavirus sollten wir darauf achten, dass unsere körpereigene Immunabwehr bestmöglich funktioniert und nicht durch Solarienbesuche unnötig geschwächt wird.“

Social Media-Kampagne gestartet.

In den Sozialen Medien informieren die Deutsche Krebshilfe und die ADP derzeit insbesondere junge Menschen zielgruppenspezifisch über die Gefahren künstlicher UV-Bestrahlung. Kurze thematische Filmclips zeigen eindringlich, dass Solarien keinesfalls harmlose „Wohlfühl-Wellness-Oasen“ sind. Die Filme stehen unter https://youtube.com/playlist?list=PLjHO5FXnKJ76AnRemcIctMOc7ldPQqzFk bereit. Weitere Informationen rund um das Thema UV-Strahlung und Hautkrebs erhalten Interessierte im Internet unter www.unserehaut.de und www.krebshilfe.de.

Hintergrundinformationen: Ultraviolette Strahlung

UV-Strahlen sind der wichtigste Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs. Dies gilt sowohl für die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien. Aktuellen Hochrechnungen zufolge erkranken derzeit bundesweit jährlich rund 276.000 Menschen neu an Hautkrebs – über 40.000 davon am gefährlichen schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. Bei Aufenthalten in der Sonne oder Solarium treffen UV-A- und UV-B-Strahlen auf die menschliche Haut und dringen in diese ein. UV-A-Strahlen führen zu einer schnellen Bräunung und werden daher bevorzugt in Heim- und kommerziellen Solarien eingesetzt. Beide UV-Spektren schädigen die Erbsubstanz. UV-A-Strahlung wirkt zudem negativ auf das Bindegewebe und die Elastizität der Haut. Insbesondere die Solariennutzung lässt daher die Haut frühzeitig altern. Darüber hinaus schadet UV-Strahlung den Augen, wenn diese nicht durch Sonnen- oder Schutzbrillen geschützt werden. Zu den Folgen gehören Bindehautentzündungen, „Schneeblindheit“, „Grauer Star“ (Katarakt), Netzhautveränderungen sowie Aderhautmelanome.

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Deutsche Krebshilfe
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Frühlingssonne genießen – Hautkrebs vermeiden: Deutsche Krebshilfe und Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention geben einfache Tipps gegen Hautkrebs

29.03.2021 – 11:36

Deutsche Krebshilfe

Frühlingssonne genießen – Hautkrebs vermeiden: Deutsche Krebshilfe und Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention geben einfache Tipps gegen Hautkrebs


















Bonn (ots)

Warmes, sonniges Frühlingswetter: „Balsam für die Seele“ nach entbehrungsreichen Winterwochen im Pandemie-Lockdown. Neben wohltuender Wärme und sichtbarem Licht gehören allerdings auch unsichtbare ultraviolette (UV-) Strahlen zum Spektrum der Sonne. Viele Menschen unterschätzen gerade im Frühjahr die Gefahren der schon jetzt intensiven Sonnenbestrahlung. Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) raten daher: Gewöhnen Sie Ihre Haut behutsam an die sonnenreiche Jahreszeit und vermeiden Sie Sonnenbrände.

Die Frühlingssonne hebt die Stimmung. Selten war die Sehnsucht nach Aktivitäten im Freien so groß wie jetzt. „Genießen Sie Ihre Aufenthalte im Freien – natürlich unter Wahrung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen – und schöpfen Sie neue Energie“, sagt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Achten Sie jedoch auf Ihre Haut und die Ihrer Kinder. Rötet diese, juckt oder schmerzt, hat sie bereits zu viel UV-Strahlung abbekommen.“

Diese Warnung ist wissenschaftlich begründet: „UV-Strahlung führt bei ungeschützter Haut innerhalb von Sekunden zu Schäden im Erbgut von Hautzellen. Dank eines ausgeklügelten Reparatursystems kann der Körper diese Schäden zwar bis zu einem gewissen Grad selbst beheben“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Es besteht aber immer die Gefahr, dass geschädigte Zellen dauerhaft in der Haut verbleiben und sogar Jahrzehnte später daraus Hautkrebs entstehen kann.“ In Deutschland erkranken derzeit jährlich rund 276.000 Menschen neu an einem Tumor der Haut, über 40.000 davon am gefährlichen malignen Melanom, auch „schwarzer Hautkrebs“ genannt.

Mit einfachen Maßnahmen kann sich jeder gut schützen: „Im Frühjahr empfehlen wir, die Haut durch kurze Aufenthalte im Freien an die Sonne zu gewöhnen“, so Breitbart. Generell gelte: die pralle Mittagssonne meiden, entsprechende Kleidung und Kopfbedeckung tragen, für unbedeckte Hautstellen Sonnencreme benutzen und die Augen mit einer UV-sicheren Sonnenbrille schützen. „Wer richtig mit der Sonne umgeht, senkt so aktiv sein Hautkrebsrisiko.“ Gerade im März und April können die UV-Strahlen der Sonne unerwartet intensiv sein. Die Ursache hierfür sind sogenannte „Niedrig-Ozonereignisse“: Über der Arktis ist die natürliche Ozonschicht, die einen Großteil der UV-Strahlung abschirmt, im Frühjahr oft dünner als gewöhnlich. Drängt polare Luft bis nach Mitteleuropa vor, können daher kurzzeitig „Mini-Ozonlöcher“ entstehen und so vereinzelt zu hohen UV-Strahlungswerten führen, die eigentlich für den Sommer typisch sind.

Der Mensch verfügt über kein Sinnesorgan, dass ihn vor hoher UV-Strahlung warnt. Ein Hilfsmittel, um die Intensität der Sonne richtig einzuschätzen, ist der UV-Index (UVI). Er beschreibt den erwarteten Wert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung auf einer Skala von 1 bis 11+. Jedem Skalenwert sind Empfehlungen zum Sonnenschutz zugeordnet. Der aktuelle UVI wird unter anderem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht. Er ist tagesaktuell abrufbar unter www.bfs.de/uv-index. Von April bis September veröffentlicht das BfS zudem regional differenzierte 3-Tages-Prognosen für Deutschland.Weitere Informationen und kostenlose Materialien rund um den UV-Schutz erhalten Interessierte online unter www.krebshilfe.de und www.unserehaut.de.

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Internet: www.krebshilfe.de

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Frühlingssonne genießen – Hautkrebs vermeiden: Deutsche Krebshilfe und Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention geben einfache Tipps gegen Hautkrebs

29.03.2021 – 11:36

Deutsche Krebshilfe

Frühlingssonne genießen – Hautkrebs vermeiden: Deutsche Krebshilfe und Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention geben einfache Tipps gegen Hautkrebs


















Bonn (ots)

Warmes, sonniges Frühlingswetter: „Balsam für die Seele“ nach entbehrungsreichen Winterwochen im Pandemie-Lockdown. Neben wohltuender Wärme und sichtbarem Licht gehören allerdings auch unsichtbare ultraviolette (UV-) Strahlen zum Spektrum der Sonne. Viele Menschen unterschätzen gerade im Frühjahr die Gefahren der schon jetzt intensiven Sonnenbestrahlung. Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) raten daher: Gewöhnen Sie Ihre Haut behutsam an die sonnenreiche Jahreszeit und vermeiden Sie Sonnenbrände.

Die Frühlingssonne hebt die Stimmung. Selten war die Sehnsucht nach Aktivitäten im Freien so groß wie jetzt. „Genießen Sie Ihre Aufenthalte im Freien – natürlich unter Wahrung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen – und schöpfen Sie neue Energie“, sagt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Achten Sie jedoch auf Ihre Haut und die Ihrer Kinder. Rötet diese, juckt oder schmerzt, hat sie bereits zu viel UV-Strahlung abbekommen.“

Diese Warnung ist wissenschaftlich begründet: „UV-Strahlung führt bei ungeschützter Haut innerhalb von Sekunden zu Schäden im Erbgut von Hautzellen. Dank eines ausgeklügelten Reparatursystems kann der Körper diese Schäden zwar bis zu einem gewissen Grad selbst beheben“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Es besteht aber immer die Gefahr, dass geschädigte Zellen dauerhaft in der Haut verbleiben und sogar Jahrzehnte später daraus Hautkrebs entstehen kann.“ In Deutschland erkranken derzeit jährlich rund 276.000 Menschen neu an einem Tumor der Haut, über 40.000 davon am gefährlichen malignen Melanom, auch „schwarzer Hautkrebs“ genannt.

Mit einfachen Maßnahmen kann sich jeder gut schützen: „Im Frühjahr empfehlen wir, die Haut durch kurze Aufenthalte im Freien an die Sonne zu gewöhnen“, so Breitbart. Generell gelte: die pralle Mittagssonne meiden, entsprechende Kleidung und Kopfbedeckung tragen, für unbedeckte Hautstellen Sonnencreme benutzen und die Augen mit einer UV-sicheren Sonnenbrille schützen. „Wer richtig mit der Sonne umgeht, senkt so aktiv sein Hautkrebsrisiko.“ Gerade im März und April können die UV-Strahlen der Sonne unerwartet intensiv sein. Die Ursache hierfür sind sogenannte „Niedrig-Ozonereignisse“: Über der Arktis ist die natürliche Ozonschicht, die einen Großteil der UV-Strahlung abschirmt, im Frühjahr oft dünner als gewöhnlich. Drängt polare Luft bis nach Mitteleuropa vor, können daher kurzzeitig „Mini-Ozonlöcher“ entstehen und so vereinzelt zu hohen UV-Strahlungswerten führen, die eigentlich für den Sommer typisch sind.

Der Mensch verfügt über kein Sinnesorgan, dass ihn vor hoher UV-Strahlung warnt. Ein Hilfsmittel, um die Intensität der Sonne richtig einzuschätzen, ist der UV-Index (UVI). Er beschreibt den erwarteten Wert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung auf einer Skala von 1 bis 11+. Jedem Skalenwert sind Empfehlungen zum Sonnenschutz zugeordnet. Der aktuelle UVI wird unter anderem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht. Er ist tagesaktuell abrufbar unter www.bfs.de/uv-index. Von April bis September veröffentlicht das BfS zudem regional differenzierte 3-Tages-Prognosen für Deutschland.Weitere Informationen und kostenlose Materialien rund um den UV-Schutz erhalten Interessierte online unter www.krebshilfe.de und www.unserehaut.de.

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Internet: www.krebshilfe.de

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Frühlingssonne genießen – Hautkrebs vermeiden: Deutsche Krebshilfe und Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention geben einfache Tipps gegen Hautkrebs

29.03.2021 – 11:36

Deutsche Krebshilfe

Frühlingssonne genießen – Hautkrebs vermeiden: Deutsche Krebshilfe und Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention geben einfache Tipps gegen Hautkrebs


















Bonn (ots)

Warmes, sonniges Frühlingswetter: „Balsam für die Seele“ nach entbehrungsreichen Winterwochen im Pandemie-Lockdown. Neben wohltuender Wärme und sichtbarem Licht gehören allerdings auch unsichtbare ultraviolette (UV-) Strahlen zum Spektrum der Sonne. Viele Menschen unterschätzen gerade im Frühjahr die Gefahren der schon jetzt intensiven Sonnenbestrahlung. Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) raten daher: Gewöhnen Sie Ihre Haut behutsam an die sonnenreiche Jahreszeit und vermeiden Sie Sonnenbrände.

Die Frühlingssonne hebt die Stimmung. Selten war die Sehnsucht nach Aktivitäten im Freien so groß wie jetzt. „Genießen Sie Ihre Aufenthalte im Freien – natürlich unter Wahrung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen – und schöpfen Sie neue Energie“, sagt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Achten Sie jedoch auf Ihre Haut und die Ihrer Kinder. Rötet diese, juckt oder schmerzt, hat sie bereits zu viel UV-Strahlung abbekommen.“

Diese Warnung ist wissenschaftlich begründet: „UV-Strahlung führt bei ungeschützter Haut innerhalb von Sekunden zu Schäden im Erbgut von Hautzellen. Dank eines ausgeklügelten Reparatursystems kann der Körper diese Schäden zwar bis zu einem gewissen Grad selbst beheben“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Es besteht aber immer die Gefahr, dass geschädigte Zellen dauerhaft in der Haut verbleiben und sogar Jahrzehnte später daraus Hautkrebs entstehen kann.“ In Deutschland erkranken derzeit jährlich rund 276.000 Menschen neu an einem Tumor der Haut, über 40.000 davon am gefährlichen malignen Melanom, auch „schwarzer Hautkrebs“ genannt.

Mit einfachen Maßnahmen kann sich jeder gut schützen: „Im Frühjahr empfehlen wir, die Haut durch kurze Aufenthalte im Freien an die Sonne zu gewöhnen“, so Breitbart. Generell gelte: die pralle Mittagssonne meiden, entsprechende Kleidung und Kopfbedeckung tragen, für unbedeckte Hautstellen Sonnencreme benutzen und die Augen mit einer UV-sicheren Sonnenbrille schützen. „Wer richtig mit der Sonne umgeht, senkt so aktiv sein Hautkrebsrisiko.“ Gerade im März und April können die UV-Strahlen der Sonne unerwartet intensiv sein. Die Ursache hierfür sind sogenannte „Niedrig-Ozonereignisse“: Über der Arktis ist die natürliche Ozonschicht, die einen Großteil der UV-Strahlung abschirmt, im Frühjahr oft dünner als gewöhnlich. Drängt polare Luft bis nach Mitteleuropa vor, können daher kurzzeitig „Mini-Ozonlöcher“ entstehen und so vereinzelt zu hohen UV-Strahlungswerten führen, die eigentlich für den Sommer typisch sind.

Der Mensch verfügt über kein Sinnesorgan, dass ihn vor hoher UV-Strahlung warnt. Ein Hilfsmittel, um die Intensität der Sonne richtig einzuschätzen, ist der UV-Index (UVI). Er beschreibt den erwarteten Wert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung auf einer Skala von 1 bis 11+. Jedem Skalenwert sind Empfehlungen zum Sonnenschutz zugeordnet. Der aktuelle UVI wird unter anderem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht. Er ist tagesaktuell abrufbar unter www.bfs.de/uv-index. Von April bis September veröffentlicht das BfS zudem regional differenzierte 3-Tages-Prognosen für Deutschland.Weitere Informationen und kostenlose Materialien rund um den UV-Schutz erhalten Interessierte online unter www.krebshilfe.de und www.unserehaut.de.

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