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BGA: Lieferkettengesetz im Hauruckverfahren schadet dem Mittelstand

03.03.2021 – 11:58

BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

BGA: Lieferkettengesetz im Hauruckverfahren schadet dem Mittelstand


















Berlin (ots)

„Das Hauruckverfahren, mit dem das Lieferkettengesetz nun durchgepeitscht werden soll, ist völlig inakzeptabel. Kommt es im weiteren Verlauf nicht noch zu grundlegenden Änderungen am Gesetz, drohen massive Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Es ist unbegreiflich, wie wenig Sinn für unternehmerische Realität in dem Entwurf steckt. Aber so kurzfristig wie die Verbändeanhörung angesetzt war, scheint die Expertise aus der Praxis auch nicht ernsthaft gewünscht zu sein.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), in Berlin zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes.

„Die in dem Entwurf enthaltenen Sorgfaltspflichten sind deutlich umfassender und gehen über die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte klar hinaus. So sollen die vom Gesetz erfassten Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette erfüllen, Finanzdienstleistungen und Verwertung eingeschlossen. Dies gilt es sogar bei mittelbaren Zulieferern durchzusetzen, mit denen sie in keinen direkten Vertragsbeziehungen stehen. Dem Gesetz nach soll dies per Weitergabe-Klausel erfolgen. Hiermit fordert und forciert der Entwurf aber genau das, wovor wir seit Langem warnen: Große Unternehmen werden ihre Pflichten eins zu eins an kleinere Geschäftspartner weiterreichen. Somit sehen wir nicht nur ein großes Risiko für diese Unternehmen, sondern auch einen klaren Eingriff in die unternehmerische Vertragsfreiheit“, kritisiert Börner.

„Wir unterstützen das Ziel, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern, denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Mit diesem Gesetz aber versucht die Politik, die Verantwortung einseitig an die Wirtschaft weiterzugeben. Das kann nicht funktionieren. Schon gar nicht ohne ein ‚Level Playing Field‘, zumindest auf europäischer Ebene, weil sonst deutsche Unternehmen im weltweiten Wettbewerb benachteiligt werden“, so Börner abschließend.

05, Berlin, 3. März 2021

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REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet

03.03.2021 – 12:00

REWE Group

REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet


















Köln (ots)

Zum Tag des Artenschutzes (3.3.) hat die REWE Group gemeinsam mit weiteren Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsorganisationen aus der Lebensmittelbranche sowie Umweltverbänden und Forschung den Verein „Food for Biodiversity“ gegründet. Dieser setzt sich als erstes branchenweites Bündnis dafür ein, den Schutz der Biologischen Vielfalt als ein zentrales Anliegen der Lebensmittelbranche bis in die vorgelagerten Wertschöpfungsketten zu verankern. Mit dem Verein „Food for Biodiversity“ wollen die Mitglieder einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Ziele der deutschen und der europäischen Biodiversitäts-Strategie, den Zielen des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) sowie zu den UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung leisten.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt immer noch zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir sind uns unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst – den Erhalt der biologischen Vielfalt treiben wir seit über einem Jahrzehnt nachhaltig voran. Dieses Engagement möchten wir als Gründungsmitglied der Brancheninitiative Biodiversität nun weiter ausbauen. Ein Zusammenschluss relevanter Akteure entlang der Wertschöpfungsketten ist ein wichtiger Schritt für verbindliche und wirkungsvolle Biodiversitätskriterien in der Branche“ so Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand REWE Group.

Die REWE Group setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten für den Erhalt natürlicher Ressourcen sowie den Schutz und die Förderung der Biodiversität entlang ihrer Lieferketten ein.

Mittlerweile engagieren sich 530 Landwirte in einem Gemeinschaftsprojekt von REWE Group, verschiedenen Naturschutzorganisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU),der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und ihrer Schwesterstiftungen für den Schutz der Artenvielfalt im konventionellen Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Heidelbeeren, Brombeeren, Karotten, Romanasalatherzen, Eisbergsalat, Brokkoli, Chinakohl, Kartoffeln, Zwiebeln in Deutschland und Österreich. 842 Hektar ein- und mehrjährige Blühflächen wurden im Rahmen des Projekts bereits angelegt oder aufgewertet und rund 25.000 Pflanzungen von Hecken, Bäumen und Sträuchern sowie 5.700 Insekten-Nisthilfen bereichern inzwischen die Plantagen und angrenzende Flächen. Darüber hinaus wurden mehr als 11.700 Vogelnistkästen und Fledermausquartiere aufgehängt, rund 300 Totholzhaufen angelegt und über 1.900 Sitzstangen für Greifvögel aufgestellt.

Das Projekt zeigt, dass Landwirtschaft und Naturschutz keine Gegensätze sein müssen: Im konventionellen Anbau ist das Potential zur Förderung der biologischen Vielfalt groß. Regelmäßige Monitorings zeigen den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen, wie einen deutlichen Zuwachs verschiedener Wildbienenarten. Obst- und Gemüse-Produkte aus dem Projekt erhalten das REWE Group Nachhaltigkeitslabel PRO PLANET mit dem Zusatz „Für mehr Artenvielfalt“ und werden bundesweit in den rund 5.800 REWE und PENNY Märkten verkauft. 2019 wurde das Projekt mit dem European Bee Award ausgezeichnet und war im selben Jahr eines der UN-Dekade-Projekte für Biologische Vielfalt. 2016 erhielt es bereits den Deutschen CSR-Preis.

Der Schutz der Artenvielfalt ist auch im Bananenanbau ein zentraler Bestandteil des REWE Group Nachhaltigkeits-Engagements. Bereits 2008 begann die REWE Group mit der Aufforstung von ehemaligem Weideland im Grenzgebiet der Bananen-Produktionsländer Panama und Costa Rica zum Schutz der Artenvielfalt im tropischen Naturschutzgebiet. Die landwirtschaftliche Nutzung einzelner Flächen im nationalen Schutzgebiet führte dazu, dass ursprünglich zusammenhängende Flächen tropischer Wälder fragmentiert wurden. Durch Wiederaufforstung und Unterstützung des natürlichen Wiederaufwuchses konnten Lücken in der Bewaldung geschlossen werden. Der so entstandene Bio-Korridor ermöglicht heute eine weiträumigere Wanderung bedrohter Tierarten, sowie einen umfangreicheren Austausch von Fauna und Flora und trägt so zur Erhöhung und Stabilisierung der Biodiversität bei.

Für eine kontinuierliche Verbesserung der ökologischen und sozialen Bedingungen im Bananen- und Ananas-Anbau in Mittelamerika hat die REWE Group bereits vor Jahren den Mittelamerika-Fonds gegründet. Der Fonds richtet sich an lokale Organisationen, die sich mit ihren Projektideen im Rahmen von Ausschreibungen für eine Förderung bewerben können. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist für die Koordination der Projektanträge verantwortlich und kontrolliert auch die Umsetzung der Projekte vor Ort. Mehrere Millionen Euro hat die REWE Group dem Fonds bis dato zur Verfügung gestellt, um damit ökologische und soziale Projekte zu fördern, die die Umwelt- und Lebensbedingungen vor Ort verbessern.

Mehr Informationen unter: www.rewe-group.com

Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 63 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren mehr als 360.000 Beschäftigten in 23 europäischen Ländern präsent.

Zu den Vertriebslinien zählen Super- und Verbrauchermärkte der Marken REWE, REWE CENTER sowie BILLA, MERKUR und ADEG, der Discounter PENNY, die Drogeriemärkte BIPA sowie die Baumärkte von toom. Hinzu kommen die Convenience-Märkte REWE To Go und die E-Commerce-Aktivitäten REWE Lieferservice und Zooroyal. Die Lekkerland Gruppe umfasst die Großhandels-Aktivitäten der Unternehmensgruppe im Bereich der Unterwegsversorgung. Zur Touristik gehören unter dem Dach der DER Touristik Group die Veranstalter ITS, Jahn Reisen, Dertour, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, Kuoni, Helvetic Tours, Apollo und Exim Tours und über 2.400 Reisebüros (u.a. DER Reisebüro, DERPART und Kooperationspartner), die Hotelmarken lti, Club Calimera, Cooee, PrimaSol und Playitas Resort und der Direktveranstalter clevertours.com.

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Tel.: 0221-149-1050, E-Mail: presse@rewe-group.com

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ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung

02.03.2021 – 14:29

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung


















Bonn (ots)

Vor dem Corona-Gipfel am 3. März hat sich der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für eine schnelle Öffnung des Automobilhandels ausgesprochen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Was im Service- und Werkstattbereich funktioniert, das lässt sich problemlos auf den Fahrzeugverkauf übertragen.“

Selbstverständlich habe jeder Betrieb den Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern im Blick. Deshalb plädiere auch der ZDK für die Einführung intelligenter Systeme zur Infektionserkennung und -rückverfolgung, wie zum Beispiel Schnell- und Selbsttests sowie digitale Tracking-Tools durch Scannen eines QR-Codes bei Betreten und Verlassen des Autohauses. Ganz entscheidend sei es aber auch, das Tempo beim Impfen zu erhöhen.

„Der Automobilhandel ist besonders auf das Frühjahrsgeschäft angewiesen“, so der ZDK-Präsident. „Nun droht es wieder den Bach runterzugehen – das wäre das zweite Mail in zwölf Monaten. Bleiben die Händler auf bestellten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe. Die Substanz ist bei vielen Händlern aufgezehrt. Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für die Wiedereröffnung, und das möglichst einheitlich bundesweit. Regionale Insellösungen tragen eher zur weiteren Verunsicherung der Menschen bei.“ Nicht nur den Kfz-Betrieben, sondern auch der gesamten Lieferkette der Automobilwirtschaft mit ihren 1,3 Millionen Beschäftigen drohe ein verheerender Schaden, wenn der Lockdown erneut verlängert werden sollte.

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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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NORMA: Shampoo und Haushaltstücher der Eigenmarken ELCURINA und DAUNASOFT von ÖKO-TEST für „gut“ befundenNürnberger Lebensmittel-Discounter zum dritten Mal in 2021 auf Spitzenplätzen im Testmagazin

02.03.2021 – 12:02

NORMA

NORMA: Shampoo und Haushaltstücher der Eigenmarken ELCURINA und DAUNASOFT von ÖKO-TEST für „gut“ befunden
Nürnberger Lebensmittel-Discounter zum dritten Mal in 2021 auf Spitzenplätzen im Testmagazin


















NORMA: Shampoo und Haushaltstücher der Eigenmarken ELCURINA und DAUNASOFT von ÖKO-TEST für „gut“ befunden / Nürnberger Lebensmittel-Discounter zum dritten Mal in 2021 auf Spitzenplätzen im Testmagazin
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Nürnberg (ots)

NORMA sorgt für Sauberkeit im Alltag und wurde nun von ÖKO-TEST erneut dafür ausgezeichnet. Das Anti-Schuppen-Shampoo Classic von ELCURINA und die DAUNASOFT Effect Haushaltstücher bekamen beide das Prädikat „gut“ von den strengen Testern des Fachmagazins.

„Gut“ und damit besser als viele andere

Das NORMA-Shampoo von ELCURINA landete im großen Test von insgesamt 50 Anti-Schuppen-Shampoos weit vorne und konnte dabei speziell dank der Top-Inhaltsstoffe überzeugen. Hier erfolgte die Bewertung „gut“, bei den weiteren Kriterien – wie der Verpackung – sogar „sehr gut“. Als einer der wenigen Hersteller im Test setzt die NORMA-Eigenmarke bei der Shampoo-Flasche zu 97 Prozent auf recyceltes Material und liegt damit weit vor den anderen Anbietern am Markt. Die Experten fanden bei ihrem Test zudem weder „bedenkliche“ noch „umstrittene“ Anteile in dem Haarshampoo. In Verbindung mit dem Preis von nur 0,95 Euro für die 300-Milliliter-Flasche bringt NORMA mit ELCURINA ein starkes Angebot in die Regale.

Der zweite Produktvergleich in der März-Ausgabe von ÖKO-TEST nimmt ebenfalls einen absoluten Alltags-Artikel unter die Lupe: Küchenrollen. Die Effect Haushaltstücher von DAUNASOFT machen dabei vor allem im Praxistest eine besonders gute Figur. Positive Attribute wie „sehr reißfest“, „sehr nassfest“, „sehr stabil“ und „saugfähig“ werden den Papiertüchern von den Experten zugeschrieben. So stellt DAUNASOFT sicher, dass Kundinnen und Kunden beim Wischen garantiert Schmutz beseitigen und selbst saubere Hände behalten können, und bekommt ebenfalls die Auszeichnung „gut“ von den Produkt-Profis.

ÖKO-TEST macht NORMA zum Dauergewinner in den Praxistests

Die Produkte des Lebensmittel-Discounters NORMA schaffen es damit 2021 bereits zum dritten Mal in die Ausgabe des renommierten Testmagazins. Bereits im Januar und im Februar wurden Seifen, Wattepads, Vollkornbrote und zahlreiche weitere Produkte in das Top-Ranking mit aufgenommen und beweisen, dass gute Qualität nicht immer eine Frage des Geldes sein muss.

Über NORMA:

Der expansive Discounter NORMA mit Hauptsitz in Nürnberg ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und Tschechien mit bereits mehr als 1.450 Filialen am Markt.

Pressekontakt:

Katja Heck
NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG
Leiterin Kommunikation und Werbung
Manfred-Roth-Straße 7
D-90766 Fürth

oder

k.heck@norma-online.de

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Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfenGesetz wird in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht

02.03.2021 – 11:23

Christliche Initiative Romero e.V. (CIR)

Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfen
Gesetz wird in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht


















Berlin (ots)

Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen.

„Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreis Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden. Dazu muss sie Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette verpflichten, wie es die UN-Standards vorsehen“, so Pilgrim weiter.

Organisationen des AK Rohstoffe kritisieren, dass der Entwurf keine Anreize für Unternehmen schafft, ihre Lieferketten transparent zu gestalten. „In der Vergangenheit haben Unternehmen wie beispielsweise Aurubis auf Vertrags- und Geschäftsgeheimnisse verwiesen, wenn wir sie mit Umweltzerstörung mit schweren gesundheitlichen Folgen innerhalb ihrer Lieferkette konfrontiert haben“, sagt Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der CIR. „Wir befürchten, dass die abgestuften Sorgfaltspflichten für mittelbare Zulieferer diese Tendenz verstärken und dazu führen könnten, dass Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten verschleiern, um auf Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen nicht reagieren zu müssen.“

Die Organisationen kritisieren zudem, dass der Gesetzesentwurf nicht die Möglichkeiten der Betroffenen verbessert, ihre Rechte vor Gericht einzufordern. 2019 brach das Rückhaltebecken einer Eisenerzmine von Vale in Brasilien und eine Schlammlawine riss 272 Menschen in den Tod. Das deutsche Unternehmen TÜV Süd hatte den Damm noch kurz zuvor für stabil erklärt. Bisher ist es den Betroffenen nicht gelungen, Zugang zu Recht und Entschädigung zu bekommen. „Das Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung wird am Rechtsschutz von Betroffenen des Bergbaus wenig ändern. Die vorgesehene Prozessstandschaft ist eine Verbesserung, kann eine zivilrechtliche Haftungsregelung jedoch auf keinen Fall ersetzen“, kommentiert Lara Louisa Siever von INKOTA. „Das ist ein fatales Signal für all die Menschen, die sich für ihr Land und ihre Rechte einsetzen. Denn die Hürden für Betroffene bleiben zu hoch, um vor ein deutsches Gericht zu ziehen und auch tatsächlich entschädigt zu werden.“

Bergbau geht häufig mit massiven Umweltschäden einher, die oft langfristig zu Gesundheitsschäden führen oder Ökosysteme irreversibel zerstören. „Es ist sehr traurig, dass die Bundesregierung Unternehmen nicht dazu verpflichtet, sorgsam mit Umweltgütern, wie zum Beispiel Biodiversität, umzugehen – obwohl sich Deutschland zu zahlreichen Umweltabkommen bekennt. Dieser Ansatz reicht nicht aus, um dem Präventionsgrundsatz des Umweltrechts gerecht zu werden. Angesichts des Artensterbens und der Klimakrise, aber auch schleichender Umweltzerstörung, die oft langfristig zu Menschenrechtsverletzungen führt, ist das ein falsches Signal“, so Johanna Sydow, Rohstoffexpertin bei Germanwatch.

Hintergrundinformationen:

Die umfassenden Forderungen für einen gesetzlichen Rahmen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten finden sich im aktuellen Positionspapier des AK Rohstoffe: „Krisenverschärfendes Handeln stoppen-Rohstoffwende umsetzen

Die Studie der „Der deutsche Rohstoffhunger“ der CIR stellt den Fall einer durch einen Bergbaukonzern verschuldeten Umweltkatastrophe und die Lieferbeziehungen von Aurubis dar.

Fallbeispiel der Initiative Lieferkettengesetz zum Dammbruch in Brasilien

Fallbeispiele „Warum wir umweltbezogene Sorgfaltspflichten brauchen“ von Germanwatch: Kupfermine, Ecuador; Ferro-Nickel Mine, Kolumbien

Für Interviews und Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Hannah Pilgrim, Koordination AK Rohstoffe
Tel: 030-419 341 82
E-Mail: hannah.pilgrim@power-shift.de

Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.
Tel: 0251-67 44 13 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de

Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.
Tel.: 0351-438 378 88
E-Mail: siever@inkota.de

Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V.
Tel. 030-28 88 356 91
E-Mail: sydow@germanwatch.org

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Hannah Pilgrim, Koordination AK Rohstoffe
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Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.
Tel: 0251-67 44 13 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de

Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.
Tel.: 0351-438 378 88
E-Mail: siever@inkota.de

Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V.
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ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung

02.03.2021 – 14:29

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung


















Bonn (ots)

Vor dem Corona-Gipfel am 3. März hat sich der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für eine schnelle Öffnung des Automobilhandels ausgesprochen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Was im Service- und Werkstattbereich funktioniert, das lässt sich problemlos auf den Fahrzeugverkauf übertragen.“

Selbstverständlich habe jeder Betrieb den Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern im Blick. Deshalb plädiere auch der ZDK für die Einführung intelligenter Systeme zur Infektionserkennung und -rückverfolgung, wie zum Beispiel Schnell- und Selbsttests sowie digitale Tracking-Tools durch Scannen eines QR-Codes bei Betreten und Verlassen des Autohauses. Ganz entscheidend sei es aber auch, das Tempo beim Impfen zu erhöhen.

„Der Automobilhandel ist besonders auf das Frühjahrsgeschäft angewiesen“, so der ZDK-Präsident. „Nun droht es wieder den Bach runterzugehen – das wäre das zweite Mail in zwölf Monaten. Bleiben die Händler auf bestellten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe. Die Substanz ist bei vielen Händlern aufgezehrt. Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für die Wiedereröffnung, und das möglichst einheitlich bundesweit. Regionale Insellösungen tragen eher zur weiteren Verunsicherung der Menschen bei.“ Nicht nur den Kfz-Betrieben, sondern auch der gesamten Lieferkette der Automobilwirtschaft mit ihren 1,3 Millionen Beschäftigen drohe ein verheerender Schaden, wenn der Lockdown erneut verlängert werden sollte.

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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
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