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Pressemitteilung der Bundesärztekammer124. Deutscher Ärztetag findet im Online-Format statt

13.03.2021 – 15:10

Bundesärztekammer

Pressemitteilung der Bundesärztekammer
124. Deutscher Ärztetag findet im Online-Format statt


















Berlin (ots)

Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung am 11. März entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4. bis 5. Mai 2021 durchzuführen.

Einen Schwerpunkt der Beratungen des Ärztetages werden die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie bilden. Mit Blick auf den kommenden Bundestagswahlkampf und die Prioritätensetzung der neuen Bundesregierung werden die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages eingehend diskutieren, welche Lehren aus der Pandemie gezogen werden müssen und welche konkreten Reformschritte für ein patientenorientiertes und krisenfestes Gesundheitswesen notwendig sind.

Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Vertreterinnen und Vertreter ärztlicher Organisationen können dem Plenum per Livestream folgen. Die Anmeldedaten werden rechtzeitig vor dem Deutschen Ärztetag veröffentlicht. Den Abgeordneten des Deutschen Ärztetages steht für die Beschlussfassung ein elektronisches Abstimmungssystem zur Verfügung.

Journalistinnen und Journalisten können den Beratungen ebenfalls per Livestream folgen. Die einzelnen Beratungsschwerpunkte werden außerdem in Onlinepressekonferenzen zusammengefasst, erläutert und eingeordnet. Ausführliche organisatorische Hinweise erhalten Medienvertreter in Kürze in einer separaten Presseinladung. Weiterführende Informationen werden zudem auf der Internetseite der Bundesärztekammer bereitgestellt.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt bedankt sich ausdrücklich bei Prof. Dr. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, und seinem Team für die engagierten Vorarbeiten zum ursprünglich in Rostock geplanten 124. Deutschen Ärztetag: „Wir haben uns alle eine andere Entwicklung des Pandemiegeschehens gewünscht. Die Organisation des Ärztetages war bereits weit vorangeschritten und ich bin mir sicher, dass die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein guter Gastgeber gewesen wäre. Ich hoffe sehr, dass sich in den kommenden Jahren erneut die Gelegenheit ergeben wird, einen Deutschen Ärztetag in Rostock auszutragen.“

Pressekontakt:

Samir Rabbata
Pressesprecher
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fon +49 30 400 456 – 700
Fax +49 30 400 456 – 707
presse@baek.de
Twitter: https://twitter.com/BAEK_Sprecher

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Pressemitteilung der Bundesärztekammer124. Deutscher Ärztetag findet im Online-Format statt

13.03.2021 – 15:10

Bundesärztekammer

Pressemitteilung der Bundesärztekammer
124. Deutscher Ärztetag findet im Online-Format statt


















Berlin (ots)

Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung am 11. März entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4. bis 5. Mai 2021 durchzuführen.

Einen Schwerpunkt der Beratungen des Ärztetages werden die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie bilden. Mit Blick auf den kommenden Bundestagswahlkampf und die Prioritätensetzung der neuen Bundesregierung werden die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages eingehend diskutieren, welche Lehren aus der Pandemie gezogen werden müssen und welche konkreten Reformschritte für ein patientenorientiertes und krisenfestes Gesundheitswesen notwendig sind.

Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Vertreterinnen und Vertreter ärztlicher Organisationen können dem Plenum per Livestream folgen. Die Anmeldedaten werden rechtzeitig vor dem Deutschen Ärztetag veröffentlicht. Den Abgeordneten des Deutschen Ärztetages steht für die Beschlussfassung ein elektronisches Abstimmungssystem zur Verfügung.

Journalistinnen und Journalisten können den Beratungen ebenfalls per Livestream folgen. Die einzelnen Beratungsschwerpunkte werden außerdem in Onlinepressekonferenzen zusammengefasst, erläutert und eingeordnet. Ausführliche organisatorische Hinweise erhalten Medienvertreter in Kürze in einer separaten Presseinladung. Weiterführende Informationen werden zudem auf der Internetseite der Bundesärztekammer bereitgestellt.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt bedankt sich ausdrücklich bei Prof. Dr. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, und seinem Team für die engagierten Vorarbeiten zum ursprünglich in Rostock geplanten 124. Deutschen Ärztetag: „Wir haben uns alle eine andere Entwicklung des Pandemiegeschehens gewünscht. Die Organisation des Ärztetages war bereits weit vorangeschritten und ich bin mir sicher, dass die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein guter Gastgeber gewesen wäre. Ich hoffe sehr, dass sich in den kommenden Jahren erneut die Gelegenheit ergeben wird, einen Deutschen Ärztetag in Rostock auszutragen.“

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124. Deutscher Ärztetag findet im Online-Format statt


















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Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung am 11. März entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4. bis 5. Mai 2021 durchzuführen.

Einen Schwerpunkt der Beratungen des Ärztetages werden die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie bilden. Mit Blick auf den kommenden Bundestagswahlkampf und die Prioritätensetzung der neuen Bundesregierung werden die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages eingehend diskutieren, welche Lehren aus der Pandemie gezogen werden müssen und welche konkreten Reformschritte für ein patientenorientiertes und krisenfestes Gesundheitswesen notwendig sind.

Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Vertreterinnen und Vertreter ärztlicher Organisationen können dem Plenum per Livestream folgen. Die Anmeldedaten werden rechtzeitig vor dem Deutschen Ärztetag veröffentlicht. Den Abgeordneten des Deutschen Ärztetages steht für die Beschlussfassung ein elektronisches Abstimmungssystem zur Verfügung.

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Baden-Württemberg: „Prioritäten-Gezappel“ beim Thema ImpfenSozialminister Manfred Lucha verteidigt Corona-Management bei health tv

13.03.2021 – 12:17

health tv

Baden-Württemberg: „Prioritäten-Gezappel“ beim Thema Impfen
Sozialminister Manfred Lucha verteidigt Corona-Management bei health tv


















Baden-Württemberg: "Prioritäten-Gezappel" beim Thema Impfen / Sozialminister Manfred Lucha verteidigt Corona-Management bei health tv

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Köln (ots)

Kontroverse Debatte kurz vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg. Ein Streitpunkt ist das Corona-Management der Regierung. Die schwäbische Stadt Tübingen hat in der Pandemie auf kostenlose Schnelltests und Extramaßnahmen für Ältere gesetzt und ist damit gut gefahren. Dennoch ist das Land Baden-Württemberg den „Tübinger Weg“ nicht gegangen. In der Sendung „Wir wählen Gesundheit – Landtagswahl in Baden-Württemberg“ beim Gesundheitssender health tv verteidigt Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) das Corona-Management. Zwar betont er, dass es in Tübingen „unbestritten ein großes Engagement“ gebe, aber unsere Aufgabe war es, für das ganze Land praktikabel eine durchgängige Testkonzeption umzusetzen. Das haben wir gemacht“.

So gebe es die Möglichkeit, für Lehrer*innen und Erzieher*innen sich zwei Mal die Woche testen zu lassen. 800 kommunale Testzentren werden unterstützt und über 6.000 Testanfragen der Wohn- und Pflegeheime mit einer drei Mal wöchentlichen Testpflicht entwickelt. So wie Baden-Württemberg aufgestellt sei, sei man auf dem richtigen Weg.

Das sieht Rainer Hinderer, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, anders. Er zeigt sich unzufrieden, wie die Impfpriorisierung seitens der baden-württembergischen Landesregierung umgesetzt wird. Er spricht von einem „Prioritäten-Gezappel“. Fast jeden Tag seien neue Zielgruppen benannt worden. Was zu Verunsicherung bei der Bevölkerung geführt habe: „Minister Lucha sorgt immer weiter dafür, dass die Hotlines überlastet sind.“

Kritik hatte es im Vorfeld der Sendung auch von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) gegeben. Der Vorwurf: Der Sozialminister sei „schwer dabei, der Entwicklung ein Stück weit hinterherzulaufen“. Lucha hätte früher auf Schnell- und Selbsttests setzen müssen. Von Moderatorin Birgit Lechtermann auf den Vorwurf angesprochen, sagt Lucha: „Sie hat die ganze Zeit blockiert, Verantwortung an den Schulen selbst zu übernehmen.“ Statt immer nur testen, testen, testen zu rufen, hätte sie lieber die Digitalisierung vorantreiben sollen, „das ist nämlich ihre Aufgabe“. Das Sozialministerium, das für das Thema Gesundheit zuständig ist, habe die rechtlichen Voraussetzungen, die Beschaffung, die Verteilung, die kommunalen Partner, die Testzentren in Apotheken und Ärzten organisiert. „Frau Eisenmann muss jetzt in ihrer Zuständigkeit die Umsetzung an den Schulen garantieren. Das wurde jetzt in einem Spitzengespräch verabredet.“

Kritik an Landarztquote

Moderatorin Birgit Lechtermann diskutiert mit ihren Gästen auch über das Thema Ärztemangel. Die Landarztquote sei neben Modellen zur genossenschaftlichen Arztorganisationen und Förderprogrammen ein Baustein, die Arztdichte zu verbessern, findet der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Zur Landarztquote muss er sich aber auch Kritik gefallen lassen. So werde keiner der Studierenden, die jetzt über diese Quote zusätzlich ihr Studium beginnen, in den kommenden zehn Jahren ihren Facharzt haben, betont Rainer Hinderer (SPD). Die Ausbildung dauere länger. Ein weiteres Problem sei, dass neben den jetzt schon 640 unbesetzten Hausarzt-Stellen 2.600 Praxen in den kommenden Jahren altersbedingt zur Übergabe anstünden. Deswegen müsse es andere, schnellere Lösungen für bereits fertigausgebildete Ärzte geben, sich auf dem Land niederzulassen. Als Beispiel nennt Hinderer unter anderem Zuschüsse für Ärzte.

Ein Hausärzte-Mangel führe auch dazu, dass wegen fehlender Alternativen Krankenhäuser als Anlaufstelle dienen, betont Professor Dr. Martin Handel, Landtagskandidat der Freien Wähler. Um den Ärztemangel langfristig in den Griff zu bekommen, wirbt er dafür, die Zahl der Medizinstudienplätze wieder hochzufahren. Kurzfristig müssten Konzepte her, bereits ausgebildete Ärzte für den Hausarztberuf zu gewinnen. Sahra Mirow, Landesvorsitzende von Die Linke, kritisiert die Zuschnitte der Versorgungsbezirke durch die Krankenkassenärztliche Vereinigung (KV). Sie führe zu Überversorgung an der einen und zur Unterversorgung an anderer Stelle. Aufgabe der KV ist es, die ambulante Versorgung der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bevölkerung zu gewährleisten.

In dem Zusammenhang wirbt Mirow dafür, dass duale Finanzierungssystem von privaten wie gesetzlichen Versicherungen zu verändern. „In dem Moment, wo man durch Privatpatienten viel eher abrechnen kann als bei Kassenpatienten, ist das ein Problem. Das führt dazu führt, dass es gerade in den ländlichen Gebieten tatsächlich auch Finanzierungsprobleme gibt für die Ärztinnen und Ärzte.“ Das duale System auflösen für die gesetzliche Krankenversicherung wäre auf jeden Fall ein Ansatz und schaffe ein breiteres, stabileres Fundament für eine gute Gesundheitsvorsorge für alle.

Krankenhausfinanzierung und Kritik an Investitionszuschüssen des Landes

Ebenfalls nötig sei eine neue Form der Krankenhausfinanzierung. Die Abrechnung nach Fallpauschalen, die Ökonomisierung der Gesundheit, „ist ein grundsätzliches Problem“. Mirow kritisiert, dass das Land derzeit nur die Hälfte der nötigen Krankenhausinvestitionen trage. Das führe zu Kostendruck an Klinikstandorten, die dann die fehlenden Mittel anderweitig kompensieren müssen, „meist auf dem Rücken des Personals“. Minister Lucha (Grüne) hält dagegen: „Wir haben mit unseren Investitionsprogrammen die Kliniken gestärkt.“ Das Land hat die Mittel für die Krankenhausinvestitionen deutlich erhöht. Im Haushaltsplan 2021 stehen über eine Milliarde Euro bereit.

Hinweis zur Sendung

Die Sendung zur Lage in Baden-Württemberg wird im TV am Samstag, 13. März, ab 19 Uhr auf health tv ausgestrahlt.

Im Netz kann die Sendung unter folgendem Link angeschaut werden:

https://ots.de/KSchNS

Alle Sendungen von „Wir wählen Gesundheit“ zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und zur Kommunalwahl in Hessen sind auch in der Mediathek auf www.healthtv.de abrufbar.

Über die German health tv GmbH

Health tv ist Europas einziger multimedialer Anbieter von Gesundheitsinhalten mit einer TV-Sendelizenz. Die wirtschaftlich unabhängige 100%-Tochter einer Klinikkette genießt als redaktionell neutrales und unabhängiges Medium eine hohe Glaubwürdigkeit. Inhalte sind weltweit per Social-Media- und Streamingdienste, via Satellit (Astra) oder deutschlandweit per Kabelnetz zugänglich. B2B-Kommunikation kann auch über geschlossene Kanäle erfolgen.

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Hessen: „Sozialministerium ist ein Totalausfall“Bei health tv diskutieren Politiker vor der Kommunalwahl über Corona-Management, Fachkräftemangel und Krankenhausfinanzierung

12.03.2021 – 13:20

health tv

Hessen: „Sozialministerium ist ein Totalausfall“
Bei health tv diskutieren Politiker vor der Kommunalwahl über Corona-Management, Fachkräftemangel und Krankenhausfinanzierung


















Hessen: "Sozialministerium ist ein Totalausfall" / Bei health tv diskutieren Politiker vor der Kommunalwahl über Corona-Management, Fachkräftemangel und Krankenhausfinanzierung

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Köln / Hessen (ots)

Mit der Landesregierung Hessen geht Aguedita Afemann, Geschäftsführerin der Landesverbände der Privatkliniken in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland hart ins Gericht. Das Land sei seiner Investitionsverpflichtung bei Krankenhäusern und Kliniken nicht so nachgekommen, wie es notwendig wäre, sagt sie in der Sendung „Wir wählen Gesundheit – Kommunalwahl in Hessen“ beim Gesundheitssender health tv. Deswegen müssten Krankenhäuser aus den Betriebsmitteln Erlöse erwirtschaften, um Investitionen tätigen zu können. Das ist ein Problem, findet auch Dr. Jürgen Ries, gesundheitspolitischer Sprecher der Freien Wähler in Hessen. „Wenn sie ein Krankenhaus nicht permanent der Zeit anpassen, dann sind sie ganz schnell nicht mehr auf dem Stand der medizinischen Dinge.“ Die finanziellen Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, seien zu gering.

Seit 20 Jahren vernachlässige das Land seine gesetzliche Pflicht zur Finanzierung der Investitionen in Krankenhäuser, sagt Dr. Daniela Sommer. Der Bedarf an Investitionen liege bei 430 Millionen Euro, 280 werden getätigt. „Und davon zahlt das Land ordinär 18,4 Millionen Euro.“ Alles andere zahlen momentan schon die Kreise, Städte und Gemeinden, „damit die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten werden kann und die Investitionen getätigt werden können“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Ihr Kollege von der CDU, Dr. Ralf-Norbert Bartelt, hält dagegen: „Hessen hat die Investitionskostenzuschüsse deutlich erhöht.“ Er räumt aber ein, dass sie noch weiter erhöht werden müssen.

Rahmenbedingungen für Pflegekräfte ändern

Neben Landeszuschüssen für Krankenhäuser wird auch über das Thema Pflegekräftemangel diskutiert. Aus der Sicht der Krankenhäuser appelliert Aguedita Afemann: „Von der Politik wünschen wir uns, dass die Anerkennung von ausländischen Pflegekräften schneller vonstatten geht. Das dauert derzeit noch viel zu lange.“ Auch müsse die Politik dabei helfen, Rahmenbedingungen zu ändern. So müsse der Beruf entbürokratisiert werden. Sie wirbt auch dafür, mehr Männer für den Beruf zu gewinnen.

Dr. Daniela Sommer (SPD) und Dr. Jürgen Ries (Freie Wähler) sprechen sich bei dem Thema für Personalmindeststandards aus. Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) betont: „Wir kommen nicht drumherum, um ausländische Pflegekräfte für uns anzuwerben.“ Dabei müsse aber auch beachtet werden, dass dadurch in anderen Ländern nicht das Gesundheitssystem zusammenbreche. Die Bürokratie im Pflegebereich ist Yanki Pürsün, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, ebenfalls ein Dorn im Auge. Menschen aus dem Ausland, die Interesse haben, in Deutschland zu arbeiten, dürfen „nicht ein Jahr lang in der Bürokratie versinken und nicht verstehen, warum es nicht voran geht“. Sein Vorschlag: Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse auf die Bundesländer zu verteilen, damit es schneller geht. „Wir können nicht erwarten, dass gute Pflegekräfte mal eben 18 Monate warten, dass wir mal in die Pötte kommen.“

Landarztquote und Corona-Management

Ein weiteres Problem, das Moderatorin Birgit Lechtermann mit ihren Gästen diskutiert, ist der Ärztemangel. Um der Unterversorgung im ländlichen Raum und in gewissen Stadtteilen in Ballungsgebieten entgegenzuwirken, befürwortet Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) die Landarztquote, die ab 2022 gelte. Damit kann sich die FDP gar nicht anfreunden. Jungen Menschen Auflagen zu machen, ohne, dass sie wissen, was auf sie zukommt, sei nicht das richtige Mittel. Mehr noch: „Aus unserer Sicht ist das verfassungswidrig“, sagt Yanki Pürsün (FDP). Die bessere Lösung sei, den ländlichen Raum attraktiver für Ärztinnen und Ärzte zu machen.

Beim Thema Corona-Management übt Dr. Jürgen Ries (Freie Wähler) heftig Kritik: „Ich frage mich die ganze Zeit, wo eigentlich die Landesregierung ist.“ Eine koordinierende Funktion vom Sozialministerium könne er in keiner Weise erkennen. „Für mich ist das ein Totalausfall.“ Beruflich habe er mit drei Gesundheitsämtern zu tun, wo unterschiedliche Regeln gelten, was Quarantäne oder Teststrategien betrifft: „Ich bin der Anwender dieser Regeln und ich blicke selber nicht mehr durch, was gerade gilt.“

Weitere Sendung mit Politikern aus Baden-Württemberg.

Nach der Sendung zur Lage in Hessen geht die Talkreihe „Wir wählen Gesundheit“ am Samstag, 13. März, um 19 Uhr einer weiteren Sendung zur Landtagswahl in Baden-Württemberg in die nächste Runde. Dann wirft health tv einen Blick auf die allgemeine Lage in dem Bundesland.

Hinweise zur Sendung

Die Sendung zur Lage in Hessen wird im TV am Freitag, 12. März, ab 19 Uhr auf health tv ausgestrahlt.

Im Netz kann die Sendung unter folgendem Link angeschaut werden: https://ots.de/NKetFI

Alle Sendungen von „Wir wählen Gesundheit“ sind auch in der Mediathek auf www.healthtv.de abrufbar.

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Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie

12.03.2021 – 12:13

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie


















Berlin (ots)

Die Deutsche Rentenversicherung steht zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und signalisiert ihre hohe Bereitschaft zur Mitwirkung an der Umsetzung der Test- und Impfstrategie der Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse* wollen die Rentenversicherungsträger eine aktive Rolle bei der Realisierung dieser essenziellen Vorhaben von nationaler Bedeutung und großer Tragweite übernehmen. Mit ihrem leistungsfähigen ärztlichen Personal, ihrer breiten medizinischen Expertise und ihrer guten Infrastruktur stehen die Träger der Rentenversicherung sofort bereit, die Erreichung der gesetzten Ziele der Test- und Impfstrategie intensiv zu unterstützen. Hierdurch möchte die Deutsche Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten.

Einer aktuellen Veröffentlichung zufolge können die bundesweit rund 12.000 Werksmediziner*innen „pro Monat etwa fünf Millionen Beschäftigte impfen“, so der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte. Im Unterschied zu Hausärzten, die sich vorrangig um akute Krankheitsfälle kümmerten, seien Betriebsärzte in erster Linie mit Vorsorgeuntersuchungen befasst. Ein großer Teil hiervon ließe sich verschieben, um dem Impfen Vorrang zu geben. Betriebsärztliche Dienste der Rentenversicherung organisieren bereits seit vielen Jahren regelmäßig und routiniert Grippeschutzimpfungen, so dass auch auf diesem spezifischen Gebiet fachliche Kenntnisse und organisatorische Erfahrungen vorliegen.

Ebenso besteht eine hohe Bereitschaft der Deutschen Rentenversicherung, den Mitarbeitenden regelmäßig und bedarfsorientiert Schnelltests zur Selbstanwendung anzubieten oder mit eigenem Personal Corona-Schnelltests durchzuführen, soweit länderspezifische Regelungen dies vorsehen beziehungsweise zulassen. Hiermit möchte die Rentenversicherung einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten. Das hilft, Infektionen früher zu erkennen und Ansteckungen zu verringern. Daher unterstützt die Deutsche Rentenversicherung die Teststrategie ganz entschieden.

*“Bisher waren die AHA+CL-Regeln, die effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Beschränkung von Kontakten die wesentlichen Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Jetzt verändern zwei Faktoren das Pandemiegeschehen deutlich: Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen.“ (Aus dem Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 3. März 2021)

Pressekontakt:

Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
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Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie

12.03.2021 – 12:13

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie


















Berlin (ots)

Die Deutsche Rentenversicherung steht zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und signalisiert ihre hohe Bereitschaft zur Mitwirkung an der Umsetzung der Test- und Impfstrategie der Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse* wollen die Rentenversicherungsträger eine aktive Rolle bei der Realisierung dieser essenziellen Vorhaben von nationaler Bedeutung und großer Tragweite übernehmen. Mit ihrem leistungsfähigen ärztlichen Personal, ihrer breiten medizinischen Expertise und ihrer guten Infrastruktur stehen die Träger der Rentenversicherung sofort bereit, die Erreichung der gesetzten Ziele der Test- und Impfstrategie intensiv zu unterstützen. Hierdurch möchte die Deutsche Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten.

Einer aktuellen Veröffentlichung zufolge können die bundesweit rund 12.000 Werksmediziner*innen „pro Monat etwa fünf Millionen Beschäftigte impfen“, so der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte. Im Unterschied zu Hausärzten, die sich vorrangig um akute Krankheitsfälle kümmerten, seien Betriebsärzte in erster Linie mit Vorsorgeuntersuchungen befasst. Ein großer Teil hiervon ließe sich verschieben, um dem Impfen Vorrang zu geben. Betriebsärztliche Dienste der Rentenversicherung organisieren bereits seit vielen Jahren regelmäßig und routiniert Grippeschutzimpfungen, so dass auch auf diesem spezifischen Gebiet fachliche Kenntnisse und organisatorische Erfahrungen vorliegen.

Ebenso besteht eine hohe Bereitschaft der Deutschen Rentenversicherung, den Mitarbeitenden regelmäßig und bedarfsorientiert Schnelltests zur Selbstanwendung anzubieten oder mit eigenem Personal Corona-Schnelltests durchzuführen, soweit länderspezifische Regelungen dies vorsehen beziehungsweise zulassen. Hiermit möchte die Rentenversicherung einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten. Das hilft, Infektionen früher zu erkennen und Ansteckungen zu verringern. Daher unterstützt die Deutsche Rentenversicherung die Teststrategie ganz entschieden.

*“Bisher waren die AHA+CL-Regeln, die effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Beschränkung von Kontakten die wesentlichen Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Jetzt verändern zwei Faktoren das Pandemiegeschehen deutlich: Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen.“ (Aus dem Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 3. März 2021)

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Reha-Bremsen müssen gelöst werden

12.03.2021 – 11:11

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

Reha-Bremsen müssen gelöst werden


















Reha-Bremsen müssen gelöst werden
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Berlin (ots)

- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

Pressekontakt:

Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 2 40 08 99 – 0;
mailto: presse@bdpk.de
www.bdpk.de

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Veröffentlicht am

Reha-Bremsen müssen gelöst werden

12.03.2021 – 11:11

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

Reha-Bremsen müssen gelöst werden


















Reha-Bremsen müssen gelöst werden
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Berlin (ots)

- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

# Hintergrund-Informationen

-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

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- Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
- Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen 
- BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen 

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

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-  Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird. 
-  Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben. 
-  Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück - und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent. 
-  Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen. 
-  Der "Minderbelegungszuschlag" zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt. 
-  Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.  

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