Veröffentlicht am

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Verwaltungsgericht droht Kraftfahrt-Bundesamt 10.000 Euro Zwangsgeld an wegen verweigerter Einsicht in Dieselgate-Akten

19.03.2021 – 11:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Verwaltungsgericht droht Kraftfahrt-Bundesamt 10.000 Euro Zwangsgeld an wegen verweigerter Einsicht in Dieselgate-Akten


















Berlin (ots)

-  Verwaltungsgericht Schleswig: Kraftfahrt-Bundesamt muss Akten innerhalb von zwei Wochen herausgeben 
-  Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung 
-  Klage von Volkswagen zur Abwehr der Akteneinsicht "offensichtlich unzulässig"  

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Geschieht das nicht, droht das Gericht dem KBA mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die zu gewährende Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen eine Klage eingereicht. Daraufhin hatte das KBA die durch das Verwaltungsgericht längst rechtskräftig beschiedene Akteneinsicht wieder blockiert. Diese Klage von Volkswagen wurde durch das Verwaltungsgericht aber nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, so dass sie der Akteneinsicht nicht entgegensteht.

„Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Akteneinsicht läuft nun schon im fünften Jahr. Die DUH wird in dem Verfahren von Remo Klinger vertreten: „Im Dieselskandal ist Volkswagen immer noch jedes Mittel Recht, um die Aufklärung zu verhindern. Nun hat man selbst gegen ein rechtskräftiges Urteil eine Klage erhoben, weil man meint, damit die Erfüllung des Urteils zu verhindern. Wenn es eines Schulfalls für eine missbräuchlich erhobene Klage bedarf, dann diese Klage der Volkswagen AG. Wir gehen davon aus, dass wir die Unterlagen nun zügig sichten können“, so Klinger.

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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19.03.2021 – 11:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

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Berlin (ots)

-  Verwaltungsgericht Schleswig: Kraftfahrt-Bundesamt muss Akten innerhalb von zwei Wochen herausgeben 
-  Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung 
-  Klage von Volkswagen zur Abwehr der Akteneinsicht "offensichtlich unzulässig"  

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Geschieht das nicht, droht das Gericht dem KBA mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die zu gewährende Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen eine Klage eingereicht. Daraufhin hatte das KBA die durch das Verwaltungsgericht längst rechtskräftig beschiedene Akteneinsicht wieder blockiert. Diese Klage von Volkswagen wurde durch das Verwaltungsgericht aber nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, so dass sie der Akteneinsicht nicht entgegensteht.

„Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Akteneinsicht läuft nun schon im fünften Jahr. Die DUH wird in dem Verfahren von Remo Klinger vertreten: „Im Dieselskandal ist Volkswagen immer noch jedes Mittel Recht, um die Aufklärung zu verhindern. Nun hat man selbst gegen ein rechtskräftiges Urteil eine Klage erhoben, weil man meint, damit die Erfüllung des Urteils zu verhindern. Wenn es eines Schulfalls für eine missbräuchlich erhobene Klage bedarf, dann diese Klage der Volkswagen AG. Wir gehen davon aus, dass wir die Unterlagen nun zügig sichten können“, so Klinger.

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch.

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-  Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung 
-  Klage von Volkswagen zur Abwehr der Akteneinsicht "offensichtlich unzulässig"  

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Geschieht das nicht, droht das Gericht dem KBA mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die zu gewährende Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen eine Klage eingereicht. Daraufhin hatte das KBA die durch das Verwaltungsgericht längst rechtskräftig beschiedene Akteneinsicht wieder blockiert. Diese Klage von Volkswagen wurde durch das Verwaltungsgericht aber nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, so dass sie der Akteneinsicht nicht entgegensteht.

„Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Akteneinsicht läuft nun schon im fünften Jahr. Die DUH wird in dem Verfahren von Remo Klinger vertreten: „Im Dieselskandal ist Volkswagen immer noch jedes Mittel Recht, um die Aufklärung zu verhindern. Nun hat man selbst gegen ein rechtskräftiges Urteil eine Klage erhoben, weil man meint, damit die Erfüllung des Urteils zu verhindern. Wenn es eines Schulfalls für eine missbräuchlich erhobene Klage bedarf, dann diese Klage der Volkswagen AG. Wir gehen davon aus, dass wir die Unterlagen nun zügig sichten können“, so Klinger.

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch.

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-  Verwaltungsgericht Schleswig: Kraftfahrt-Bundesamt muss Akten innerhalb von zwei Wochen herausgeben 
-  Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung 
-  Klage von Volkswagen zur Abwehr der Akteneinsicht "offensichtlich unzulässig"  

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Geschieht das nicht, droht das Gericht dem KBA mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die zu gewährende Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen eine Klage eingereicht. Daraufhin hatte das KBA die durch das Verwaltungsgericht längst rechtskräftig beschiedene Akteneinsicht wieder blockiert. Diese Klage von Volkswagen wurde durch das Verwaltungsgericht aber nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, so dass sie der Akteneinsicht nicht entgegensteht.

„Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Akteneinsicht läuft nun schon im fünften Jahr. Die DUH wird in dem Verfahren von Remo Klinger vertreten: „Im Dieselskandal ist Volkswagen immer noch jedes Mittel Recht, um die Aufklärung zu verhindern. Nun hat man selbst gegen ein rechtskräftiges Urteil eine Klage erhoben, weil man meint, damit die Erfüllung des Urteils zu verhindern. Wenn es eines Schulfalls für eine missbräuchlich erhobene Klage bedarf, dann diese Klage der Volkswagen AG. Wir gehen davon aus, dass wir die Unterlagen nun zügig sichten können“, so Klinger.

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch.

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Benzinpreis klettert weiterZum 14. Mal im Wochenvergleich gestiegenDieselpreis leicht gesunken

17.03.2021 – 13:14

ADAC

Benzinpreis klettert weiter
Zum 14. Mal im Wochenvergleich gestiegen
Dieselpreis leicht gesunken


















Benzinpreis klettert weiter / Zum 14. Mal im Wochenvergleich gestiegen / Dieselpreis leicht gesunken
  • Bild-Infos
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München (ots)

Die Fahrer von Benziner-Pkw müssen auch in dieser Woche beim Tanken mehr bezahlen als in der Vorwoche. Der Preis für einen Liter Super E10 kletterte um 1,2 Cent und liegt derzeit bei 1,469 Euro im bundesweiten Durchschnitt. Das zeigt die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise. Damit hat sich Benzin im Wochenvergleich zum 14. Mal in Folge gegenüber der Vorwoche verteuert.

Anders die Preisentwicklung bei Diesel: Der über sechs Wochen andauernde Preisanstieg ist vorerst beendet. Ein Liter kostet laut ADAC aktuell im Mittel 1,325 Euro, das ist ein Minus von 0,2 Cent. Damit hat sich die Preisdifferenz zwischen den beiden Sorten auf 14,4 Cent vergrößert. Kaum verändert ist der Preis für Rohöl. Ein Barrel Brent-Öl kostet rund 68 Dollar und damit einen Dollar mehr als vor Wochenfrist.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

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Anders die Preisentwicklung bei Diesel: Der über sechs Wochen andauernde Preisanstieg ist vorerst beendet. Ein Liter kostet laut ADAC aktuell im Mittel 1,325 Euro, das ist ein Minus von 0,2 Cent. Damit hat sich die Preisdifferenz zwischen den beiden Sorten auf 14,4 Cent vergrößert. Kaum verändert ist der Preis für Rohöl. Ein Barrel Brent-Öl kostet rund 68 Dollar und damit einen Dollar mehr als vor Wochenfrist.

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Die Fahrer von Benziner-Pkw müssen auch in dieser Woche beim Tanken mehr bezahlen als in der Vorwoche. Der Preis für einen Liter Super E10 kletterte um 1,2 Cent und liegt derzeit bei 1,469 Euro im bundesweiten Durchschnitt. Das zeigt die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise. Damit hat sich Benzin im Wochenvergleich zum 14. Mal in Folge gegenüber der Vorwoche verteuert.

Anders die Preisentwicklung bei Diesel: Der über sechs Wochen andauernde Preisanstieg ist vorerst beendet. Ein Liter kostet laut ADAC aktuell im Mittel 1,325 Euro, das ist ein Minus von 0,2 Cent. Damit hat sich die Preisdifferenz zwischen den beiden Sorten auf 14,4 Cent vergrößert. Kaum verändert ist der Preis für Rohöl. Ein Barrel Brent-Öl kostet rund 68 Dollar und damit einen Dollar mehr als vor Wochenfrist.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

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Benzin: Zum 13. Mal in Folge geht der Preis nach obenDieselpreis steigt binnen Wochenfrist um 1,9 CentRohöl vier Dollar je Barrel teurer

10.03.2021 – 11:31

ADAC

Benzin: Zum 13. Mal in Folge geht der Preis nach oben
Dieselpreis steigt binnen Wochenfrist um 1,9 Cent
Rohöl vier Dollar je Barrel teurer


















Benzin: Zum 13. Mal in Folge geht der Preis nach oben / Dieselpreis steigt binnen Wochenfrist um 1,9 Cent / Rohöl vier Dollar je Barrel teurer
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München (ots)

Der Benzinpreis kennt seit Wochen nur eine Richtung – nach oben. Wie die wöchentliche ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, hat sich der Ottokraftstoff zum 13. Mal in Folge gegenüber der Vorwoche verteuert. Ein Liter Super E10 kostet demnach 1,457 Euro im bundesweiten Mittel und ist damit um zwei Cent als teurer vor Wochenfrist.

Dieselfahrer müssen im Vergleich zur Vorwoche 1,9 Cent je Liter mehr bezahlen. Der Preis für einen Liter Diesel-Kraftstoff liegt aktuell bei 1,327 Euro und ist in der wöchentlichen Betrachtung zum sechsten Mal in Folge gestiegen.

Der erneute Anstieg ist auf die deutlich gestiegenen Rohölpreise zurückzuführen. Nach dem zwischenzeitlichen Preisrückgang am Rohölmarkt ist der Preis für ein Barrel Brent-Öl zuletzt wieder um vier Dollar auf etwa 67 Dollar gestiegen. Die Entwicklung der Kraftstoffpreise wird auch weiter von der Situation am Rohölmarkt bestimmt. Die zurückhaltende Ölförderpolitik der OPEC plus sorgt dort für eine Begrenzung der Angebotsmenge. Allerdings kann eine – angesichts des aktuell hohen Preisniveaus – wachsende US-amerikanische Ölproduktion beruhigend auf die Rohölnotierungen wirken.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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Thüringer tanken am teuerstenBenzin in Berlin am günstigstenDieselfahrer zahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen am wenigsten

09.03.2021 – 14:26

ADAC

Thüringer tanken am teuersten
Benzin in Berlin am günstigsten
Dieselfahrer zahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen am wenigsten


















Thüringer tanken am teuersten / Benzin in Berlin am günstigsten / Dieselfahrer zahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen am wenigsten
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München (ots)

Die Autofahrer in Thüringen müssen derzeit beim Tanken am meisten für ihren Kraftstoff bezahlen. Sowohl Benzin als auch Diesel kosten aktuell in keinem anderen Bundesland mehr. Wie die heutige ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise in den 16 Bundesländern zeigt, kostet ein Liter Super E10 in Thüringen 1,508 Euro. Für einen Liter Diesel müssen die Thüringer derzeit 1,382 Euro bezahlen.

Ein uneinheitliches Bild zeigt sich bei den günstigsten Bundesländern: Benzin ist laut ADAC Auswertung momentan in Berlin am preiswertesten. Ein Liter Super E10 kostet in der Bundeshauptstadt 1,458 Euro, gefolgt von Bayern mit 1,469 Euro und Bremen mit 1,470 Euro. Dieselfahrer tanken in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen am preiswertesten. Diese Bundesländer liegen mit einem Durchschnittspreis von 1,335 Euro gleichauf. Dritter ist Sachsen mit 1,337 Euro.

Im Vergleich zur Preisauswertung vom Februar sind die Kraftstoffpreise laut ADAC damit deutlich gestiegen Рeine unmittelbare Folge der deutlichen Verteuerung am Roh̦lmarkt.

In der aktuellen Untersuchung hat der ADAC am Dienstag um 11 Uhr die Preisdaten von mehr als 14.000 bei der Markttransparenzstelle erfassten Tankstellen ausgewertet und den Bundesländern zugeordnet. Die ermittelten Preise stellen eine Momentaufnahme dar. Unkomplizierte und schnelle Hilfe für preisbewusste Autofahrer bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen rund um den Kraftstoffmarkt gibt es zudem unter www.adac.de/tanken

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Benzin: Zum 13. Mal in Folge geht der Preis nach obenDieselpreis steigt binnen Wochenfrist um 1,9 CentRohöl vier Dollar je Barrel teurer

10.03.2021 – 11:31

ADAC

Benzin: Zum 13. Mal in Folge geht der Preis nach oben
Dieselpreis steigt binnen Wochenfrist um 1,9 Cent
Rohöl vier Dollar je Barrel teurer


















Benzin: Zum 13. Mal in Folge geht der Preis nach oben / Dieselpreis steigt binnen Wochenfrist um 1,9 Cent / Rohöl vier Dollar je Barrel teurer
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München (ots)

Der Benzinpreis kennt seit Wochen nur eine Richtung – nach oben. Wie die wöchentliche ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, hat sich der Ottokraftstoff zum 13. Mal in Folge gegenüber der Vorwoche verteuert. Ein Liter Super E10 kostet demnach 1,457 Euro im bundesweiten Mittel und ist damit um zwei Cent als teurer vor Wochenfrist.

Dieselfahrer müssen im Vergleich zur Vorwoche 1,9 Cent je Liter mehr bezahlen. Der Preis für einen Liter Diesel-Kraftstoff liegt aktuell bei 1,327 Euro und ist in der wöchentlichen Betrachtung zum sechsten Mal in Folge gestiegen.

Der erneute Anstieg ist auf die deutlich gestiegenen Rohölpreise zurückzuführen. Nach dem zwischenzeitlichen Preisrückgang am Rohölmarkt ist der Preis für ein Barrel Brent-Öl zuletzt wieder um vier Dollar auf etwa 67 Dollar gestiegen. Die Entwicklung der Kraftstoffpreise wird auch weiter von der Situation am Rohölmarkt bestimmt. Die zurückhaltende Ölförderpolitik der OPEC plus sorgt dort für eine Begrenzung der Angebotsmenge. Allerdings kann eine – angesichts des aktuell hohen Preisniveaus – wachsende US-amerikanische Ölproduktion beruhigend auf die Rohölnotierungen wirken.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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