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CBD-, Hanf- oder Hasch-Öl? Was ist was?So vermeiden Verbraucher Gesundheitsgefahren

21.04.2021 – 16:25

Hanfosan | Eine Marke der Kraeuterland Ltd.

CBD-, Hanf- oder Hasch-Öl? Was ist was?
So vermeiden Verbraucher Gesundheitsgefahren


















CBD-, Hanf- oder Hasch-Öl? Was ist was? / So vermeiden Verbraucher Gesundheitsgefahren
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Bremen (ots)

Anbieter verkaufen Produkte mit falscher Etikettierung zu überhöhten Preisen. Daneben bestehen auch gesundheitliche Gefahren. Worauf Verbraucher achten sollten, zeigt die Zusammenstellung.

Hanföl, Cannabidiol(CBD)-Öl und Cannabis(Hasch)-Öl – alle drei Produkte werden aus der gleichen Pflanze Cannabis Sativa gewonnen. CBD- und Hanföle sind frei verkäuflich, während Cannabis-Öl verschreibungspflichtig ist und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegt.

Die drei verschiedenen, aus Hanf gewonnenen Öle unterscheiden sich in der Herstellung, der Anwendung und der Wirkung. CBD-Öl und Cannabis-Öl werden aus den Blüten und Blättern der ausgewachsenen Hanfpflanze gewonnen. Die Blüten und Blätter enthalten die Wirkstoffgruppe der Cannabinoide, die im menschlichen Körper die Effekte von CBD-Öl und Cannabis-Öl hervorrufen. Dazu docken sie im Gehirn an das körpereigene Endocannabinoid-System an. Das System reguliert verschiedenste Prozesse, die unsere Stimmung, den Appetit, das Gedächtnis und Entzündungen beeinflussen können.

Hanföl zum Kochen

Für das als kaltes oder warmes Speiseöl genutzte Hanföl werden ausschließlich die Samen der Hanfpflanze verwendet. In den Samen sind von Natur aus nur sehr geringe Spuren von Cannabinoiden enthalten. Reines Hanföl entfaltet daher keine medizinische Wirkung. Dafür hat es einen hohen Proteinanteil und enthält wichtige Fettsäuren, Nährstoffe und Vitamine, der Geschmack wird meist als nussig und leicht bitter empfunden.

CBD-Öl für Gesundheit und Wellness

Das medizinisch wirksame Cannabinoid im CBD-Öl wird Cannabidiol, abgekürzt CBD, genannt. Damit CBD seine Wirkung entfalten kann, wird es üblicherweise mit einem fetthaltigen Trägeröl wie Leinen- oder Sonnenblumenöl vermischt vertrieben, auch Hanföl kommt hier zum Einsatz. Das Fett in den Trägerölen löst das Cannabidiol aus dem CBD-Öl und macht den Wirkstoff so für den Menschen nutzbar. Oliver Jordanov, kaufmännischer Leiter bei der deutschen CBD-Marke Hanfosan, erläutert den Nutzen: „Für Cannabidiol wurden bereits positive Wirkungen wie Schmerzlinderung, Entspannung, Appetitanregung und Hilfe beim Einschlafen wissenschaftlich nachgewiesen. Von unseren Kunden hören wir, wie CBD Akne und Psoriasis lindert und bei Depressionen, Schlaf- und Angststörungen hilft.“

CBD-Öl entfaltet wie auch Hanföl keinerlei berauschende Wirkung beim Menschen. Die im Handel erhältlichen CBD- und Hanföle enthalten das psychoaktive Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) zu weniger als 0,2%. CBD-Öl gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2020 nicht als Betäubungsmittel (Quelle). Autofahren oder Sport treiben ist nach der Einnahme von CBD in üblicher, tropfenweise dosierter Menge kein Problem.

Wirkstoffanteil beim CBD-Öl beachten

Es gibt einige Angebote am Markt, bei denen einfaches Hanf-Speiseöl zu stark überhöhten Preisen als CBD-Öl angeboten wird. „Die Werbung verweist dabei auf den angeblich natürlich wirksamen CBD Gehalt im Hanföl. Praktisch handelt es sich aber um Speiseöl“ wie Oliver Jordanov, berichtet. „Dies wird auch von der Verbraucherzentrale mittlerweile als ‚irreführend‘ bezeichnet. (Quelle) CBD-Öl und Hanföl nutzen verschiedene Bestandteile der Pflanze und werden auch in unterschiedlichen Verfahren hergestellt“, so Jordanov weiter. Verbraucher sollten daher auf der Verpackung von CBD-Öl darauf achten, dass eine konkrete CBD Wirkstoffangabe in Prozent angegeben ist, damit sie die gewünschten Wirkungen erhalten. Übliche Konzentrationen beginnen bei 3 bis 5 Prozent CBD-Anteil und steigern sich bis zu 40-prozentigen Ölen. Höhere Konzentrationen über 20 Prozent CBD-Anteil sollten allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache angewendet werden.

Cannabis-Öl nur eingeschränkt verfügbar

Cannabis-Öl wird manchmal mit CBD-Öl verwechselt, dabei handelt es sich um unterschiedliche Substanzen. Im Gegensatz zum CBD-Öl ist der Fokus des Cannabis-Öls die berauschende Wirkung durch das psychoaktive THC. Cannabis-Öl enthält zwischen 50 und 80% THC und ist auch als Hasch-Öl oder Haschisch-Öl bekannt. Erkennbar ist Cannabis-Öl an seiner typischen schwarzen Färbung und seiner sehr dicken Konsistenz, im Gegensatz zum eher gold-gelben und flüssigen CBD-Öl. Cannabis-Öl fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist nicht für den Konsum freigegeben, der Besitz von Cannabis-Öl ohne Erlaubnis ist illegal. Nur für bestimmte Erkrankungen ist THC-haltiges Cannabis-Öl für die innerliche und äußerliche Anwendung seit 2017 auf Rezept erhältlich.

Mehr unter https://www.hanfosan.de/.

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
Hanfosan – Eine Marke der Kraeuterland Ltd.
Nicolas Scheidtweiler
Tel.: +49 151 275 06 385
E-Mail: presse@hanfosan.de

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Hanföl, Cannabidiol(CBD)-Öl und Cannabis(Hasch)-Öl – alle drei Produkte werden aus der gleichen Pflanze Cannabis Sativa gewonnen. CBD- und Hanföle sind frei verkäuflich, während Cannabis-Öl verschreibungspflichtig ist und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegt.

Die drei verschiedenen, aus Hanf gewonnenen Öle unterscheiden sich in der Herstellung, der Anwendung und der Wirkung. CBD-Öl und Cannabis-Öl werden aus den Blüten und Blättern der ausgewachsenen Hanfpflanze gewonnen. Die Blüten und Blätter enthalten die Wirkstoffgruppe der Cannabinoide, die im menschlichen Körper die Effekte von CBD-Öl und Cannabis-Öl hervorrufen. Dazu docken sie im Gehirn an das körpereigene Endocannabinoid-System an. Das System reguliert verschiedenste Prozesse, die unsere Stimmung, den Appetit, das Gedächtnis und Entzündungen beeinflussen können.

Hanföl zum Kochen

Für das als kaltes oder warmes Speiseöl genutzte Hanföl werden ausschließlich die Samen der Hanfpflanze verwendet. In den Samen sind von Natur aus nur sehr geringe Spuren von Cannabinoiden enthalten. Reines Hanföl entfaltet daher keine medizinische Wirkung. Dafür hat es einen hohen Proteinanteil und enthält wichtige Fettsäuren, Nährstoffe und Vitamine, der Geschmack wird meist als nussig und leicht bitter empfunden.

CBD-Öl für Gesundheit und Wellness

Das medizinisch wirksame Cannabinoid im CBD-Öl wird Cannabidiol, abgekürzt CBD, genannt. Damit CBD seine Wirkung entfalten kann, wird es üblicherweise mit einem fetthaltigen Trägeröl wie Leinen- oder Sonnenblumenöl vermischt vertrieben, auch Hanföl kommt hier zum Einsatz. Das Fett in den Trägerölen löst das Cannabidiol aus dem CBD-Öl und macht den Wirkstoff so für den Menschen nutzbar. Oliver Jordanov, kaufmännischer Leiter bei der deutschen CBD-Marke Hanfosan, erläutert den Nutzen: „Für Cannabidiol wurden bereits positive Wirkungen wie Schmerzlinderung, Entspannung, Appetitanregung und Hilfe beim Einschlafen wissenschaftlich nachgewiesen. Von unseren Kunden hören wir, wie CBD Akne und Psoriasis lindert und bei Depressionen, Schlaf- und Angststörungen hilft.“

CBD-Öl entfaltet wie auch Hanföl keinerlei berauschende Wirkung beim Menschen. Die im Handel erhältlichen CBD- und Hanföle enthalten das psychoaktive Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) zu weniger als 0,2%. CBD-Öl gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2020 nicht als Betäubungsmittel (Quelle). Autofahren oder Sport treiben ist nach der Einnahme von CBD in üblicher, tropfenweise dosierter Menge kein Problem.

Wirkstoffanteil beim CBD-Öl beachten

Es gibt einige Angebote am Markt, bei denen einfaches Hanf-Speiseöl zu stark überhöhten Preisen als CBD-Öl angeboten wird. „Die Werbung verweist dabei auf den angeblich natürlich wirksamen CBD Gehalt im Hanföl. Praktisch handelt es sich aber um Speiseöl“ wie Oliver Jordanov, berichtet. „Dies wird auch von der Verbraucherzentrale mittlerweile als ‚irreführend‘ bezeichnet. (Quelle) CBD-Öl und Hanföl nutzen verschiedene Bestandteile der Pflanze und werden auch in unterschiedlichen Verfahren hergestellt“, so Jordanov weiter. Verbraucher sollten daher auf der Verpackung von CBD-Öl darauf achten, dass eine konkrete CBD Wirkstoffangabe in Prozent angegeben ist, damit sie die gewünschten Wirkungen erhalten. Übliche Konzentrationen beginnen bei 3 bis 5 Prozent CBD-Anteil und steigern sich bis zu 40-prozentigen Ölen. Höhere Konzentrationen über 20 Prozent CBD-Anteil sollten allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache angewendet werden.

Cannabis-Öl nur eingeschränkt verfügbar

Cannabis-Öl wird manchmal mit CBD-Öl verwechselt, dabei handelt es sich um unterschiedliche Substanzen. Im Gegensatz zum CBD-Öl ist der Fokus des Cannabis-Öls die berauschende Wirkung durch das psychoaktive THC. Cannabis-Öl enthält zwischen 50 und 80% THC und ist auch als Hasch-Öl oder Haschisch-Öl bekannt. Erkennbar ist Cannabis-Öl an seiner typischen schwarzen Färbung und seiner sehr dicken Konsistenz, im Gegensatz zum eher gold-gelben und flüssigen CBD-Öl. Cannabis-Öl fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist nicht für den Konsum freigegeben, der Besitz von Cannabis-Öl ohne Erlaubnis ist illegal. Nur für bestimmte Erkrankungen ist THC-haltiges Cannabis-Öl für die innerliche und äußerliche Anwendung seit 2017 auf Rezept erhältlich.

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Die drei verschiedenen, aus Hanf gewonnenen Öle unterscheiden sich in der Herstellung, der Anwendung und der Wirkung. CBD-Öl und Cannabis-Öl werden aus den Blüten und Blättern der ausgewachsenen Hanfpflanze gewonnen. Die Blüten und Blätter enthalten die Wirkstoffgruppe der Cannabinoide, die im menschlichen Körper die Effekte von CBD-Öl und Cannabis-Öl hervorrufen. Dazu docken sie im Gehirn an das körpereigene Endocannabinoid-System an. Das System reguliert verschiedenste Prozesse, die unsere Stimmung, den Appetit, das Gedächtnis und Entzündungen beeinflussen können.

Hanföl zum Kochen

Für das als kaltes oder warmes Speiseöl genutzte Hanföl werden ausschließlich die Samen der Hanfpflanze verwendet. In den Samen sind von Natur aus nur sehr geringe Spuren von Cannabinoiden enthalten. Reines Hanföl entfaltet daher keine medizinische Wirkung. Dafür hat es einen hohen Proteinanteil und enthält wichtige Fettsäuren, Nährstoffe und Vitamine, der Geschmack wird meist als nussig und leicht bitter empfunden.

CBD-Öl für Gesundheit und Wellness

Das medizinisch wirksame Cannabinoid im CBD-Öl wird Cannabidiol, abgekürzt CBD, genannt. Damit CBD seine Wirkung entfalten kann, wird es üblicherweise mit einem fetthaltigen Trägeröl wie Leinen- oder Sonnenblumenöl vermischt vertrieben, auch Hanföl kommt hier zum Einsatz. Das Fett in den Trägerölen löst das Cannabidiol aus dem CBD-Öl und macht den Wirkstoff so für den Menschen nutzbar. Oliver Jordanov, kaufmännischer Leiter bei der deutschen CBD-Marke Hanfosan, erläutert den Nutzen: „Für Cannabidiol wurden bereits positive Wirkungen wie Schmerzlinderung, Entspannung, Appetitanregung und Hilfe beim Einschlafen wissenschaftlich nachgewiesen. Von unseren Kunden hören wir, wie CBD Akne und Psoriasis lindert und bei Depressionen, Schlaf- und Angststörungen hilft.“

CBD-Öl entfaltet wie auch Hanföl keinerlei berauschende Wirkung beim Menschen. Die im Handel erhältlichen CBD- und Hanföle enthalten das psychoaktive Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) zu weniger als 0,2%. CBD-Öl gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2020 nicht als Betäubungsmittel (Quelle). Autofahren oder Sport treiben ist nach der Einnahme von CBD in üblicher, tropfenweise dosierter Menge kein Problem.

Wirkstoffanteil beim CBD-Öl beachten

Es gibt einige Angebote am Markt, bei denen einfaches Hanf-Speiseöl zu stark überhöhten Preisen als CBD-Öl angeboten wird. „Die Werbung verweist dabei auf den angeblich natürlich wirksamen CBD Gehalt im Hanföl. Praktisch handelt es sich aber um Speiseöl“ wie Oliver Jordanov, berichtet. „Dies wird auch von der Verbraucherzentrale mittlerweile als ‚irreführend‘ bezeichnet. (Quelle) CBD-Öl und Hanföl nutzen verschiedene Bestandteile der Pflanze und werden auch in unterschiedlichen Verfahren hergestellt“, so Jordanov weiter. Verbraucher sollten daher auf der Verpackung von CBD-Öl darauf achten, dass eine konkrete CBD Wirkstoffangabe in Prozent angegeben ist, damit sie die gewünschten Wirkungen erhalten. Übliche Konzentrationen beginnen bei 3 bis 5 Prozent CBD-Anteil und steigern sich bis zu 40-prozentigen Ölen. Höhere Konzentrationen über 20 Prozent CBD-Anteil sollten allerdings nur nach ärztlicher Rücksprache angewendet werden.

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Cannabis-Öl wird manchmal mit CBD-Öl verwechselt, dabei handelt es sich um unterschiedliche Substanzen. Im Gegensatz zum CBD-Öl ist der Fokus des Cannabis-Öls die berauschende Wirkung durch das psychoaktive THC. Cannabis-Öl enthält zwischen 50 und 80% THC und ist auch als Hasch-Öl oder Haschisch-Öl bekannt. Erkennbar ist Cannabis-Öl an seiner typischen schwarzen Färbung und seiner sehr dicken Konsistenz, im Gegensatz zum eher gold-gelben und flüssigen CBD-Öl. Cannabis-Öl fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist nicht für den Konsum freigegeben, der Besitz von Cannabis-Öl ohne Erlaubnis ist illegal. Nur für bestimmte Erkrankungen ist THC-haltiges Cannabis-Öl für die innerliche und äußerliche Anwendung seit 2017 auf Rezept erhältlich.

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Kostenfreie Fortbildung: Cannabis als Medizin am 20. März 2021

17.03.2021 – 14:38

ACM

Kostenfreie Fortbildung: Cannabis als Medizin am 20. März 2021


















Kostenfreie Fortbildung: Cannabis als Medizin am 20. März 2021
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Steinheim (ots)

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. veranstaltet am 20. März 2021 eine kostenfreie Fortbildung zum Thema „Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten: Grundlagen und Praxis„. Sie findet online statt und steht allen Interessierten offen.

Durch eine Gesetzesänderung im März 2017 sind Cannabisblüten und Cannabisextrakte in Deutschland zu Medikamenten geworden, die von jedem Arzt und jeder Ärztin verschrieben werden dürfen. Gleichzeitig wurden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Therapie zu erstatten.

Auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht bei vielen Ärzt*innen und Apotheker*innen aber weiterhin viel Unsicherheit im Umgang mit cannabisbasierten Medikamenten. Wir möchten daher Wissen vermitteln und Sicherheit geben im Umgang mit cannabisbasierten Medikamenten. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf praktischen Aspekten in der Behandlung mit cannabisbasierten Medikamenten. Hierzu konnten wir führende deutschsprachige Experten aus verschiedenen Fachbereichen gewinnen.

Welche Themen werden behandelt?

-  theoretische Grundlagen 
-  rechtlichen Rahmenbedingungen 
-  Kostenübernahmeantrag 
-  Indikationen 
-  Auswahl des geeigneten Medikaments 
-  Fallstricke bei der Verschreibung 
-  Dosierung 
-  Nebenwirkungen und Kontraindikationen  

Wodurch zeichnet sich die Fortbildung aus?

-  Vorträge führender Experten 
-  Umfassende und unabhängige Wissensvermittlung 
-  Kostenlose Teilnahme 
-  Online-Tagung mit bequemer Teilnahme ohne Anfahrt oder Übernachtung  

Termin: Samstag, den 20. März 2021 von 09:00 Uhr bis 18:15 Uhr

Art: Virtuell als Zoom-Meeting

Gebühren: Kostenlose Teilnahme

Programm der Anmeldung

https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Pressekontakt:

Dr. med. Franjo Grotenhermen, ACM e.V., Bahnhofsallee 9, 32839 Steinheim
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Auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht bei vielen Ärzt*innen und Apotheker*innen aber weiterhin viel Unsicherheit im Umgang mit cannabisbasierten Medikamenten. Wir möchten daher Wissen vermitteln und Sicherheit geben im Umgang mit cannabisbasierten Medikamenten. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf praktischen Aspekten in der Behandlung mit cannabisbasierten Medikamenten. Hierzu konnten wir führende deutschsprachige Experten aus verschiedenen Fachbereichen gewinnen.

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Cannabis-Report 2020: Wissenschaftlicher Beitrag zu mehr Transparenz:“Cannabis ist kein Wundermittel!“

11.03.2021 – 06:47

BKK Mobil Oil

Cannabis-Report 2020: Wissenschaftlicher Beitrag zu mehr Transparenz:
„Cannabis ist kein Wundermittel!“


















Cannabis-Report 2020: Wissenschaftlicher Beitrag zu mehr Transparenz: / "Cannabis ist kein Wundermittel!"
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Hamburg (ots)

Zum Einsatz medizinischer Cannabinoide in der Therapie hat die BKK Mobil Oil gemeinsam mit dem Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Gerd Glaeske eine Studie initiiert – den Cannabis-Report 2020.

Aufgrund der steigenden Verordnungen von Cannabis-basierten Arzneimitteln hat die BKK Mobil Oil eine wissenschaftliche Einschätzung zu Therapiesicherheit und Patientennutzen gefördert. Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten der Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis im März 2017 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen einen sprunghaften Ausgabenanstieg in Millionenhöhe verzeichnet: Studienleiter Professor Dr. Glaeske vom SOCIUM in Bremen: „Im Jahre 2017 lagen die Ausgaben in der GKV bei 27 Millionen Euro, im Jahre 2018 schon bei 73,5 Mio. EUR, im Jahre 2019 bei 123 Mio. EUR und für 2020 kann man aus den ersten drei Quartalen Ausgaben in Höhe von 151 Mio. EUR prognostizieren – in vier Jahren also ein Zuwachs von mehr als 500 Prozent.“

Sinnvolle Ergänzung und Therapieoption

Auch die BKK Mobil Oil ist davon betroffen, wenngleich sie neuen Therapieoptionen grundsätzlich positiv gegenübersteht: „Wir sehen für manche Patientinnen und Patienten durchaus ein Potenzial in der therapeutischen Anwendung von Cannabinoiden – als sinnvolle Ergänzung der Basistherapie und sofern sie von Fachärzten bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden“, bekräftigt Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der BKK Mobil Oil. Aber aufgrund kontroverser Diskussionen gäbe es auch ein großes Interesse daran, das Thema aus wissenschaftlicher Sicht näher zu durchleuchten, so der Vorstandsvorsitzende.

Verordnung außerhalb der geprüften Anwendungsgebiete

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe von Professor Glaeske aus dem SOCIUM der Universität Bremen hat die BKK Mobil Oil die Arzneimittelabrechnungen für Cannabis-Verordnungen von 2017 bis Oktober 2019 unter Einhaltung aller gebotenen Datenschutzauflagen analysiert. Ergebnis: Lediglich ein Fünftel der Antragsteller, also nur 173 Patienten, erhielt Cannabis-basierte Arzneimittel im Rahmen gut geprüfter und zugelassener Anwendungsgebiete. Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatienten sowie Anträge von Versicherten mit neurologischen Leiden oder Anorexie. Hier wurden überwiegend Dronabinoltropfen mit einer Versorgungsdauer von bis zu zwei Monaten eingesetzt.

Für viele Indikationen keine relevante Therapieoption

Ein Großteil der Patienten erhielt Cannabinoide jedoch außerhalb der in klinischen Studien geprüften Indikation – zum Beispiel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms (27%), wegen anhaltender Rückenschmerzen (7%), wegen Spastik (6%) oder wegen Polyneuropathie (5%). „Also überwiegend für Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt haben, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeugt“, kommentiert Schmerzmediziner Prof. Dr. Christoph Maier, ehemaliger Chefarzt der Schmerzklinik an der Universität Bochum.

Unverarbeitete Blüten auf der Liste ganz oben

Für die Experten erstaunlichstes Ergebnis der Studie: 62% der Leistungsausgaben entfielen 2019 auf unverarbeitete Cannabisblüten und Blüten in Zubereitungen. „Archaisch anmutende Therapien in Zeiten der Verfügbarkeit von standardisiert hergestellten und im Markt verfügbaren zugelassenen Cannabis-Produkten und vor allem gut geprüften, wirksamen und vielfach erprobten Schmerzmitteln“, urteilt Studienleiter Glaeske. In diesen Bereich fielen auch die Hochkostenfälle mit Ausgaben von mehr als 15.000 Euro im Analysezeitraum von 34 Monaten. Auffällig sei in diesem Zusammenhang, dass vor allem männliche Patienten im Alter von 20 bis 29 Jahren zu den Antragstellern gehörten. Auffälligkeiten auch bei den Tagesdosen: Diese würden mitunter um ein Vielfaches über denen des staatlichen Cannabisprogrammes der Niederlande liegen. Dies ließe auch die Frage aufkommen, ob diese Dosierungen noch mit einer verantwortungsvollen Versorgung in Einklang zu bringen seien oder ob getrocknete Cannabisblüten auch als Rauschmittel „auf Rezept“ missbraucht oder sogar weiterverkauft werden, so der Experte.

Vor diesem Hintergrund wird die Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen, Darreichungsformen und Dosierungen sowie einer Nutzenbewertung der gesamten Cannabis-Anwendungspalette immer lauter. „Cannabis ist schließlich kein Wundermittel!“, fasst Prof. Gerd Glaeske zusammen: „Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennutzen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen. Daher ist wie bei allen neuen Arzneimitteltherapien eine AMNOG-Prüfung beim gemeinsamen Bundesausschuss schnellstens nachzuholen.“ Doch davon seien wir, so der Experte, auch nach vier Jahren Cannabis-Verordnungen noch weit entfernt.

Eine Aufzeichnung der Online-Pressekonferenz vom 10.03.2021, den Cannabis-Report 2020 sowie weiterführende Informationen finden Sie unter bkk-mobil-oil.de/cannabis-report.

Pressekontakt:

BKK Mobil Oil Pressestelle
Dirk Becker
Telefon: 040 3002-11423
E-Mail: pressestelle@bkk-mobil-oil.de

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Hamburg (ots)

Zum Einsatz medizinischer Cannabinoide in der Therapie hat die BKK Mobil Oil gemeinsam mit dem Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Gerd Glaeske eine Studie initiiert – den Cannabis-Report 2020.

Aufgrund der steigenden Verordnungen von Cannabis-basierten Arzneimitteln hat die BKK Mobil Oil eine wissenschaftliche Einschätzung zu Therapiesicherheit und Patientennutzen gefördert. Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten der Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis im März 2017 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen einen sprunghaften Ausgabenanstieg in Millionenhöhe verzeichnet: Studienleiter Professor Dr. Glaeske vom SOCIUM in Bremen: „Im Jahre 2017 lagen die Ausgaben in der GKV bei 27 Millionen Euro, im Jahre 2018 schon bei 73,5 Mio. EUR, im Jahre 2019 bei 123 Mio. EUR und für 2020 kann man aus den ersten drei Quartalen Ausgaben in Höhe von 151 Mio. EUR prognostizieren – in vier Jahren also ein Zuwachs von mehr als 500 Prozent.“

Sinnvolle Ergänzung und Therapieoption

Auch die BKK Mobil Oil ist davon betroffen, wenngleich sie neuen Therapieoptionen grundsätzlich positiv gegenübersteht: „Wir sehen für manche Patientinnen und Patienten durchaus ein Potenzial in der therapeutischen Anwendung von Cannabinoiden – als sinnvolle Ergänzung der Basistherapie und sofern sie von Fachärzten bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden“, bekräftigt Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der BKK Mobil Oil. Aber aufgrund kontroverser Diskussionen gäbe es auch ein großes Interesse daran, das Thema aus wissenschaftlicher Sicht näher zu durchleuchten, so der Vorstandsvorsitzende.

Verordnung außerhalb der geprüften Anwendungsgebiete

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe von Professor Glaeske aus dem SOCIUM der Universität Bremen hat die BKK Mobil Oil die Arzneimittelabrechnungen für Cannabis-Verordnungen von 2017 bis Oktober 2019 unter Einhaltung aller gebotenen Datenschutzauflagen analysiert. Ergebnis: Lediglich ein Fünftel der Antragsteller, also nur 173 Patienten, erhielt Cannabis-basierte Arzneimittel im Rahmen gut geprüfter und zugelassener Anwendungsgebiete. Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatienten sowie Anträge von Versicherten mit neurologischen Leiden oder Anorexie. Hier wurden überwiegend Dronabinoltropfen mit einer Versorgungsdauer von bis zu zwei Monaten eingesetzt.

Für viele Indikationen keine relevante Therapieoption

Ein Großteil der Patienten erhielt Cannabinoide jedoch außerhalb der in klinischen Studien geprüften Indikation – zum Beispiel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms (27%), wegen anhaltender Rückenschmerzen (7%), wegen Spastik (6%) oder wegen Polyneuropathie (5%). „Also überwiegend für Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt haben, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeugt“, kommentiert Schmerzmediziner Prof. Dr. Christoph Maier, ehemaliger Chefarzt der Schmerzklinik an der Universität Bochum.

Unverarbeitete Blüten auf der Liste ganz oben

Für die Experten erstaunlichstes Ergebnis der Studie: 62% der Leistungsausgaben entfielen 2019 auf unverarbeitete Cannabisblüten und Blüten in Zubereitungen. „Archaisch anmutende Therapien in Zeiten der Verfügbarkeit von standardisiert hergestellten und im Markt verfügbaren zugelassenen Cannabis-Produkten und vor allem gut geprüften, wirksamen und vielfach erprobten Schmerzmitteln“, urteilt Studienleiter Glaeske. In diesen Bereich fielen auch die Hochkostenfälle mit Ausgaben von mehr als 15.000 Euro im Analysezeitraum von 34 Monaten. Auffällig sei in diesem Zusammenhang, dass vor allem männliche Patienten im Alter von 20 bis 29 Jahren zu den Antragstellern gehörten. Auffälligkeiten auch bei den Tagesdosen: Diese würden mitunter um ein Vielfaches über denen des staatlichen Cannabisprogrammes der Niederlande liegen. Dies ließe auch die Frage aufkommen, ob diese Dosierungen noch mit einer verantwortungsvollen Versorgung in Einklang zu bringen seien oder ob getrocknete Cannabisblüten auch als Rauschmittel „auf Rezept“ missbraucht oder sogar weiterverkauft werden, so der Experte.

Vor diesem Hintergrund wird die Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen, Darreichungsformen und Dosierungen sowie einer Nutzenbewertung der gesamten Cannabis-Anwendungspalette immer lauter. „Cannabis ist schließlich kein Wundermittel!“, fasst Prof. Gerd Glaeske zusammen: „Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennutzen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen. Daher ist wie bei allen neuen Arzneimitteltherapien eine AMNOG-Prüfung beim gemeinsamen Bundesausschuss schnellstens nachzuholen.“ Doch davon seien wir, so der Experte, auch nach vier Jahren Cannabis-Verordnungen noch weit entfernt.

Eine Aufzeichnung der Online-Pressekonferenz vom 10.03.2021, den Cannabis-Report 2020 sowie weiterführende Informationen finden Sie unter bkk-mobil-oil.de/cannabis-report.

Pressekontakt:

BKK Mobil Oil Pressestelle
Dirk Becker
Telefon: 040 3002-11423
E-Mail: pressestelle@bkk-mobil-oil.de

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