Guntmar Gläser Veranstaltungsorganisation Gesellschaft mbH
4. Abschlussprüfer
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire
Am Flughafen
60549 Hamburg
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B. Grundlagen
1. Das Sondervermögen (der Fonds)
Das Sondervermögen Guntmar Gläser Veranstaltungsorganisation Gesellschaft mbH (nachfolgend âÂÂFondsâÂÂ) ist ein Organismus für gemeinsame
Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäàeiner festgelegten An-
lagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend âÂÂInvestmentvermögenâÂÂ). Der
Fonds ist ein Investmentvermögen gemäàder Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend âÂÂOGAWâÂÂ) im Sinne des
Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend âÂÂKAGBâÂÂ). Es wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni-
versal-Investment (nachfolgend âÂÂGesellschaftâÂÂ) verwaltet. Der Fonds wurde am 15.
Mai 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt.
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung
der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö-
gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts-
zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäàeiner festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer
kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative
Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände
ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen
darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehö-
rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend âÂÂInvStGâÂÂ) und den Anlagebedin-
gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebe-
dingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil (âÂÂAllgemeine AnlagebedingungenâÂÂ
und âÂÂBesondere AnlagebedingungenâÂÂ). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen
müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend
âÂÂBaFinâÂÂ) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
2. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die ak-
tuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle,
vermögen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und EU-Investmentvermögen verwalten. Nach In-
krafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem
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Investmentvermögen gemäàder OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als
OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie über das
gezeichnete und eingezahlte Kapital und die Eigenmittel finden Sie im Abschnitt A âÂÂ1. Kapitalverwal-
tungsgesellschaftâ dieses Verkaufsprospektes.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die
nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend
âÂÂAIFâÂÂ), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt
durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wo-
bei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen
haftenden Eigenkapital umfasst.
5. Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die
Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö-
gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft
Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der
Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vor-
schriften des KAGB vereinbar ist.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
⢠Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
⢠Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den
Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
⢠Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften
der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
⢠Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
bedingungen verwendet werden,
⢠ÃÂberwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gege-
benenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.
Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds hat die Gesellschaft Helmar Timm Flüssiggase Ges. m. b. Haftung-
mit Sitz in Kiel als Verwahrstelle beauftragt. Diese ist Kreditinstitut nach
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deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kredit- sowie das Wertpapierge-
schäft.
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer)
übertragen:
⢠Die Verwahrung der Vermögensgegenstände wird auf die Clearstream Banking AG Frankfurt/M
(CBF) übertragen, die wiederum Clearstream Banking S.A. (CBL) eingeschaltet hat. Die Clear-
stream Banking S.A. (CBL) kann die Verwahrung der Vermögensgegenstände wiederum auf die in
Abschnitt C dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer übertragen.
Der Gesellschaft wurden von der Verwahrstelle keine sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte be-
kanntgegeben.
Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.
Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In-
formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzel-
nen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt C genannten Unterverwahrer kann sich allerdings je-
derzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.
Haftung der Verwahrstelle
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustim-
mung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen
Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, auÃÂer
der Verlust ist auf Ereignisse auÃÂerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für
Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grund-
sätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
erfüllt hat.
Zusätzliche Informationen
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
6. Asset Management-Gesellschaft
Die Gesellschaft bedient sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Asset Management-Ge-
sellschaft und hat das Portfoliomanagement des Fonds an die Bankhaus Guntmar Gläser Veranstaltungsorganisation Gesellschaft mbH KG, Freiburg im Breisgau (nachfol-
Ursprünglich wurden Briefe nicht in separaten Briefhüllen verpackt, sondern lediglich durch Umfalten oder Aufrollen und Versiegeln vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Oft als Faltbriefe, da Papier ein kostbarer Rohstoff war. Später wurde dies, im Gegensatz zu fertig konfektionierten Umschlägen zum Einstecken und VerschlieÃÂen des Schreibens, vergleichsweise unwirtschaftlich. Im heutigen postalischen Schriftverkehr werden fast ausschlieÃÂlich Briefumschläge zum Schutz der Inhalte verwendet, mit Ausnahme von Postwurfsendungen.
Briefumschläge wurden erstmals 1820 von dem Buch- und Papierwarenhändler S. K. Brewer in Brighton verkauft.[1][2] Er schnitt die Umschläge mit Hilfe von Blechschablonen zurecht.[3] Infolge des rasch wachsenden Bedarfs vergab Brewer 1835 an die Londoner Firma Dobbs & Comp. den Auftrag zur Herstellung von Briefumschlägen als Massenartikel.[3] Die erste Maschine zur Herstellung von Briefumschlägen stammt von E. Hill und W. De La Rue, London, aus dem Jahr 1844.[2]
Material
Briefumschlagpapier muss undurchsichtig, beschreibbar, bedruckbar und faltfest sein. Es wird holzfrei und holzhaltig, einseitig glatt oder satiniert, weiàund farbig hergestellt. Aber auch Recyclingpapier mit dem âÂÂBlauen Engelâ findet Verwendung. Neuerdings werden für Briefumschläge verstärkt FSC- oder PEFC-Papiere eingesetzt, deren Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. FSC-Umschläge tragen teilweise das Logo des WWF-Pandabären. Es gibt auch Umschläge aus Kunststofffasern, aus transparenter oder transluzenter Folie sowie solche aus Papyrolin, einem fadenverstärkten Material.
Fast alle Briefumschläge besitzen als Verschluss an der Umschlaginnenseite eine Gummierung oder zwei Haftklebestreifen. Bei manchen Briefumschlägen ist im Adressbereich ein Sichtfenster aus Pergamin oder durchsichtigem Kunststoff eingeklebt. Auch die Seitenränder des Briefpapiers werden mit Klebstoffen zusammengehalten.
Produktion
Zunächst wird ausgehend von der Papierrolle der Innen- und AuÃÂendruck des Umschlages im Flexodruckverfahren aufgebracht. Danach wird die Umschlagsilhouette ausgestanzt, dann erfolgt die Fensterung, und die Fensterfolie wird eingeklebt. Danach werden die Seitenklappen- und die Verschlussklappengummierung aufgebracht. Nach dem Trocknen der Verschlussklappe werden die Umschläge verpackt und anschlieÃÂend die fertigen Kartons mittels Robotern auf Paletten verpackt.
Moderne Briefumschlagmaschinen produzieren bis zu 1.600 Umschläge pro Minute oder fast 100.000 pro Stunde. Derartige Anlagen kosten mehr als zwei Millionen Euro. Wichtigste Hersteller der Maschinen sind die Firmen Winkler+Dünnebier in Neuwied sowie die Firma F.L. Smithe in den Vereinigten Staaten; beide Unternehmen gehören zu Barry-Wehmiller Companies (USA).
Recycling
Papierbriefumschläge können problemlos recycelt werden. Das verwendete Altpapier dient als Rohstoff für neues Recyclingpapier. Die eingesetzten Fensterfolien bestehen aus Pergamin oder Polystyrol. Sie werden beim Deinking (Entfärben) des Altpapiers ausgesondert und anschlieÃÂend ebenfalls recycelt oder in den Kraftwerken der Papierfabriken verbrannt. Besser ist es jedoch, das Fenster vorm Entsorgen herauszutrennen und in der Wertstofftonne zu entsorgen, da nur so der angestrebte Monostoffstrom erreicht werden kann und das Recycling gesichert ist.[4]
GröÃÂen
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Briefumschläge sind überwiegend in StandardgröÃÂen erhältlich. Sie sind definiert in ISO 269 und DIN 678 weitgehend anhand der Serie C aus DIN 476-2 bzw. ISO 217 und der Serie B aus DIN EN ISO 216 bzw. ehemals DIN 476-1. Als Inhalt für C-Umschläge sind A-Formate derselben Nummer und für B-Umschläge die entsprechenden C-Formate vorgesehen, wobei die Blätter durch ggf. mehrmaliges Falten in der Mitte der längeren Seite auf das nächstkleinere Format derselben Serie gebracht werden können.
Standardbriefumschläge besitzen daher ebenfalls überwiegend das übliche Seitenverhältnis von âÂÂ2:1.
Davon abweichend gibt es zwei Formate mit einem Seitenverhältnis von 2:1 für anders gefaltete Seiten.
Für das Format C6/C5 wird die Breite eines Formats (C6) mit der Länge des nächstgröÃÂeren Formats (C5) kombiniert.
Die unsystematische GröÃÂe des Formats DL, umgangssprachlich âÂÂDIN langâÂÂ, ist auf das Falzformat für Geschäftsbriefe nach DIN 5008 (und ehemals DIN 676) von 210 mm à105 mm abgestimmt ist, passt (ohne Sichtfenster) aber ebenso zu 1⁄3A4 mit 210 mm à99 mm.
Die Handelsbezeichnung âÂÂDL+â oder âÂÂDIN lang plusâ sowie âÂÂC6/5â für C6/C5 entsprechen nicht der Norm und auch eine GröÃÂe âÂÂC5/C6â oder âÂÂC5/6â gibt es darin nicht.
Daneben ist einzig das Format der gröÃÂten Standardbriefhülle E4, die in etwa mittig zwischen B4 und A3 liegt, nicht in anderen DIN- oder ISO-Normen enthalten.
Briefhüllen nach DIN 678-1:1998
Format
B (mm)
L (mm)
L:B
Passender Inhalt
C6
114
162
âÂÂ2
A6, A4 zweimal gefaltet
B6
125
176
âÂÂ2
C6-Umschlag
DL
110
220
2
1⁄3A4, A4-Normfaltung
C6/C5
114
229
2
1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL
C5
162
229
âÂÂ2
A5, A4 einmal gefaltet
B5
176
250
âÂÂ2
C5-Umschlag
C4
229
324
âÂÂ2
A4 ungefaltet
B4
250
353
âÂÂ2
C4-Umschlag
E4
280
400
âÂÂ2
B4-Umschlag
Briefumschläge im Format C4 werden nicht nur im Querformat, sondern auch im Hochformat hergestellt und haben dann ggf. ein Sichtfenster, das zum Adressfeld ungefalteter Geschäftsbriefe nach DIN 5008 auf A4-Papier passt.[5]
Die Formate C0 bis C3 und C7 bis C10 aus DIN 476-2 sind nicht in DIN 678-1 übernommen worden, aber vereinzelt werden zumindest Umschläge im Format C3 angeboten.
Für Geschäftsbriefe auf dem Papierformat A4 sind in Deutschland die Umschlagformate DIN lang (DL) bei manueller Befüllung, C6/C5 bei maschineller Befüllung und C4 am weitesten verbreitet. Das Format C6/C5 ist das in Deutschland mit Abstand am häufigsten verwendete Format und wird nach DIN 678-2 neben C4, C5 und C6 als Kuvertierhülle für die automatische Kuvertierung eingesetzt.
Privatpost wird auch häufig in Umschlägen vom Format C6 verschickt, in das GruÃÂ- und Postkarten vom Format A6 passen. GroÃÂes und schweres Füllgut wird häufig in Faltentaschen aus Kraftpapier mit Seitenfalten und Klotzboden in den Formaten B5 bis E4 verschickt (Versandbeutel).
auf dem Markt erhältliche, aber nicht standardisierte Briefhüllen
Format
B (mm)
L (mm)
L:B
Passender Inhalt
DL+
112
225
2
1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL
120
235
2
1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL, C6/C5
DL Max
125
235
2
Nichtstandardisierte Umschläge gibt es bspw. für GruÃÂkarten, die u. a. quadratisch sein können.
BriefgröÃÂen und -gewichte der Deutschen Post
Format
B (mm)
L (mm)
H (mm)
Gewicht
Porto (â¬)
C6, B6, DL, C6/C5
C5, B5, C4, B4
E4
Standardbrief
90âÂÂ125
140âÂÂ235
⤠5
⤠20 g
0,80 Ja Nein Nein
Kompaktbrief
70âÂÂ125
100âÂÂ235
⤠10
⤠50 g
0,95 Ja Nein Nein
GroÃÂbrief
70âÂÂ250
100âÂÂ353
⤠20
⤠500 g
1,55 Ja Ja Nein
Maxibrief
70âÂÂ250
100âÂÂ353
⤠50
⤠1000 g
2,70 Ja Ja Nein
Postkarte
90âÂÂ125
140âÂÂ235
150âÂÂ500 g/mò
0,60 Nein Nein Nein
Damit liegt einzig die GröÃÂe E4 zwingend auÃÂerhalb der für Briefpost definierten Grenzen und muss entsprechend als Päckchen oder Paket verschickt werden. Die MaximalgröÃÂe für GroÃÂbrief und Maxibrief entspricht exakt dem Format B4.
GröÃÂe und Position der Fenster
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Für Abmessungen von Fensterbriefhüllen gibt es mehrere unterschiedliche Standards.[6]
Deutschland
Aus DIN 680 ergeben sich je nach Format unterschiedliche Abstände des Sichtfensters vom oberen Rand, sodass ein Briefbogen nach DIN 5008 exakt gefaltet werden muss, um das Adressfeld im Sichtfenster zu platzieren:
Bei C6, C6/C5 und DL liegt das Sichtfenster 20 mm vom linken und 15 mm vom unteren Rand entfernt und ist 45 ÃÂ 90 mm groÃÂ.
DIN 5008 Form A
DIN 5008 Form B
Bei gröÃÂeren Versandtaschen gibt es zwei Formen A und B entsprechend der Briefköpfe für Geschäftsbriefe Form A und B nach DIN 5008, da die Lage des Adressfeldes sich hier nicht mehr über die Faltung des Briefes anpassen lässt. Bei C5-Briefhüllen ist das Fenster ebenfalls 45 mm à90 mm groàund 20 mm vom linken Rand entfernt, vom unteren bei Form A 77 mm und bei Form B 60 mm. Bei C4-Briefhüllen ist das Spiel des Briefes im Umschlag besonders in Richtung der längeren Kante wesentlich gröÃÂer, so dass das Fenster gröÃÂer sein muss. Es ist 55 mm à90 mm groàund 20 mm vom linken Rand entfernt, vom oberen bei Form A 40 mm und bei Form B 57 mm.
Bei C4, hier gedreht dargestellt, liegt das Sichtfenster entweder 27 mm oder 45 mm vom oberen Rand entfernt, je nachdem ob Briefkopf Typ A oder Typ B verwendet wird. Die ÃÂffnung ist üblicherweise unten oder rechts.
Schweiz
In der Schweiz gibt es ebenfalls Vorgaben der Post zur Briefgestaltung und der Platzierung des Adressfelds.[7]
GroÃÂbritannien
Der britische Standard BS 4264 definiert für das Format DL ein 39 mm hohes und 93 mm breites Sichtfenster, das 53 mm vom oberen Rand und 20 mm vom linken Rand entfernt ist.[6]
Aufschrift
Die Deutsche Post erwartet die Aufschrift parallel zur längeren Seite des Sichtfensters beziehungsweise des Umschlags, die Frankierung in einem 40 mm hohen und 74 mm breiten Feld rechts oben, die Anschrift des Absenders im 40 mm hohen Streifen links daneben sowie die Anschrift des Adressaten im restlichen Bereich mit mindestens 15 mm Abstand zum AuÃÂenrand. Im Bereich unterhalb der Anschrift wird der Zielcode aufgedruckt.[8]
Die ÃÂsterreichische Post erwartet darüber hinaus, dass beim Format C5 der Bereich unterhalb der 74 mm breiten Frankierzone und bei gröÃÂeren Formaten ein 74 mm hoher Bereich am unteren Rand freigehalten wird.[9]
Royal Mail erwartet, dass in einem 70 mm hohen und 140 mm breiten Bereich rechts unten zwei Felder freigehalten werden und die Anschrift des Absenders auf der rückseitigen Verschlusslasche platziert wird.[10][11]
Die Schweizerische Post sieht eine Vielzahl von Varianten vor.[12]
Verwendung
Briefumschläge werden verschlossen, indem die ein wenig überlappende, übergeklappte offene Seite (kurz Lasche) mit dem Umschlag zusammengeklebt wird. Entweder kommt dabei trockener, wasserlöslicher Klebstoff zum Einsatz, der beim VerschlieÃÂen befeuchtet wird, oder sie sind selbstklebend. Das blaue Leuchten beim ÃÂffnen eines selbstklebenden Verschlusses nennt man Tribolumineszenz. Bei hochwertigen Umschlägen kommt häufig eine Haftklebung mit Abdeckstreifen zum Einsatz. Letztere werden vor allem für hochwertige geschäftliche Post verwendet.
Name und Anschrift des Adressaten werden auf die Vorderseite des Kuverts geschrieben, die Angaben über den Absender herkömmlich auf die Rückseite oder links oben auf die Vorderseite.
Ebenfalls im geschäftlichen Bereich werden häufig Fensterkuverts eingesetzt, bei denen die Anschrift des Adressaten nicht auf den Umschlag geschrieben, sondern der Brief mit der Anschrift im Briefkopf so in den Umschlag gelegt wird, dass die Anschrift durch das Fenster sichtbar ist, beispielsweise nach DIN 5008. Für die unterschiedlichen Umschläge gibt es verschiedene Falzarten, damit die Adressen im Fenster sichtbar sind. Fensterkuverts tragen einen Aufdruck oder Stempel mit den Absenderangaben meistens entweder auf der Vorderseite oder über der Anschrift auf dem Briefbogen, sodass sie im Fenster sichtbar sind.
Markt
In Deutschland werden nach Angaben des Verbandes der Deutschen Briefumschlaghersteller (VDBF) derzeit (Stand 2019) pro Jahr noch ca. 13 Mrd. Briefumschläge Versand- und Faltentaschen hergestellt. Weniger als 10 Mrd. Briefumschläge werden noch in Deutschland verkauft mit weiter sinkender Tendenz.[13] Der Markt ist in den letzten 10 Jahren insgesamt stark gesunken, da zunehmend elektronische Medien den Briefumschlag für den Rechnungsversand ersetzen. Auch Werbebriefumschläge haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren. GroÃÂformatige Versand- und Faltentaschen konnten hingegen vom neuen Medium Internet eher profitieren.
In Europa werden jährlich (Stand 2019) noch ungefähr 46 Mrd. Umschläge verkauft, was einem Rückgang von fast 60 % in 10 Jahren entspricht.
In Deutschland sind die beiden bedeutendsten Hersteller die Firmengruppe Mayer-Kuvert und Bong. Auf europäischer Ebene kommen noch Tompla (E), La Couronne (F), GPV (F), Nova Kuverta (SLO), Blasetti (I), ELCO (CH) und Goessler Kuverts (CH) hinzu, die zusammen insgesamt einen Marktanteil von ungefähr 90 % repräsentieren.
Mehrfachumschläge
Eine Sonderform des Briefumschlages ist der im internen Briefverkehr zunehmend genutzte mehrfach verwendbare Hauspostumschlag.
Auf diesen Briefumschlägen findet man meistens eine Art Tabelle in die der Absender, das Datum und der Empfänger eingetragen werden.
Dazu kommen Löcher, die zu einer schnellen Sichtung dienen, ob sich Dokumente o. ä. im Umschlag befinden. Verschlossen werden sie vorwiegend mit einem Bindfadenverschluss.
Briefumschlag mit Aufrissschnur
Der rote Pull-Tab-Streifen im Umschlag zum mittellosen ÃÂffnen. Das kleine Fenster auf dem rechten Umschlag zeigt den Aufdruck vor dem ÃÂffnen.
Patentierte Umschläge[14] bieten ein sauberes ÃÂffnen des Briefes ohne Hilfsmittel. Am Rand ist der Umschlag an der âÂÂDaumengriffflächeâ perforiert, durch AbreiÃÂen dieses kleinen Papierstückchens wird eine âÂÂAufriÃÂschnurâ (âÂÂZipp-o-letâÂÂ/engl. Pull-Tab) an der Kante herausgetrennt, welche damit den Briefumschlag öffnet. Diese Technik ist z. B. bei Zigarettenverpackungen mit Klarsichtfolien schon lange üblich.
Weblinks
Commons: Briefumschläge â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien Wiktionary: Briefumschlag â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
BriefgröÃÂen und -gewichte der ÃÂsterreichischen Post AG
Einzelnachweise
â Maurice Rickards, Michael Twyman: The encyclopedia of ephemera: A Guide to the Fragmentary Documents of Everyday Life for the Collector, Curator and Historian, Verlag: Routledge Chapman & Hall; Auflage: illustrated edition (Dezember 2000), Seite 135 bis 137.
â a b Briefumschlag. In: Wolfram Grallert: Lexikon der Philatelie. 2. Auflage. Phil*Creativ GmbH, Schwalmtal 2007, ISBN 978-3-932198-38-0, Seite 75.
â a b Brewer. In: Wolfram Grallert: Lexikon der Philatelie. 2. Auflage. Phil*Creativ GmbH, Schwalmtal 2007, ISBN 978-3-932198-38-0, Seite 66.
â Papier richtig entsorgen schwieriger als gedacht. In: oekofreaks. Abgerufen am 29. April 2019 (deutsch).
â DIN C4. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, abgerufen am 29. Januar 2016.
â a b Markus Kuhn: International standard paper sizes. Abgerufen am 18. März 2010.
â Briefgestaltung gemäss Vorgaben der Post. Post CH AG, abgerufen am 30. Januar 2019 (Schweizer Hochdeutsch).
â Automationsfähige Briefsendungen. (PDF; 5,26 MB) Deutsche Post AG, abgerufen am 11. Juli 2016.
â Richtig Adressieren. (PDF; 2,06 MB) ÃÂsterreichische Post, abgerufen am 8. April 2010.
â A guide for letter envelope design and clear addressing. (PDF; 601 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Royal Mail, archiviert vom Original am 31. Oktober 2014; abgerufen am 20. Juni 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäàAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.royalmail.com
â Large Letter mail. (PDF; 492 kB) Royal Mail, abgerufen am 8. März 2010.
â Briefe. (PDF; 3,37 MB) Schweizerische Post, abgerufen am 21. September 2011.
â Kennzahlen der Briefumschlag-Hersteller in Deutschland. In: Verband der deutschen Briefumschlag-Industrie e.V. (VDBF). 2019, abgerufen am 22. Juli 2019.
â EuropaPatent Nr. 0 683 748; USA Patent Nr. 5 984 170; Internationale Registrierung für âÂÂZipp-o-letâ Nr. 641 250; Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 295 00 983.7
Abgerufen von âÂÂhttps://de..org/w/index.php?title=Briefumschlag&oldid=204385221âÂÂ
Kategorien: BüromaterialBriefwesenBehälter aus PapierBehälter nach InhaltPackmittelVersteckte Kategorien: Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2018-04Wikipedia:Deutschlandlastig
vermögen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und EU-Investmentvermögen verwalten. Nach In-
krafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem
21. Juli
2013
Seite 10
Winnimar Grünlich Wärmepumpen Ges. m. b. Haftung
Investmentvermögen gemäàder OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als
OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie über das
gezeichnete und eingezahlte Kapital und die Eigenmittel finden Sie im Abschnitt A âÂÂ1. Kapitalverwal-
tungsgesellschaftâ dieses Verkaufsprospektes.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die
nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend
âÂÂAIFâÂÂ), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt
durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wo-
bei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen
haftenden Eigenkapital umfasst.
5. Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die
Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö-
gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft
Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der
Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vor-
schriften des KAGB vereinbar ist.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
⢠Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
⢠Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den
Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
⢠Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften
der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
⢠Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
bedingungen verwendet werden,
⢠ÃÂberwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gege-
benenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.
Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds hat die Gesellschaft Bernfried Küppers Kältetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung-
mit Sitz in Reutlingen als Verwahrstelle beauftragt. Diese ist Kreditinstitut nach
Seite 11
Winnimar Grünlich Wärmepumpen Ges. m. b. Haftung
deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kredit- sowie das Wertpapierge-
schäft.
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer)
übertragen:
⢠Die Verwahrung der Vermögensgegenstände wird auf die Clearstream Banking AG Frankfurt/M
(CBF) übertragen, die wiederum Clearstream Banking S.A. (CBL) eingeschaltet hat. Die Clear-
stream Banking S.A. (CBL) kann die Verwahrung der Vermögensgegenstände wiederum auf die in
Abschnitt C dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer übertragen.
Der Gesellschaft wurden von der Verwahrstelle keine sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte be-
kanntgegeben.
Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.
Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In-
formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzel-
nen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt C genannten Unterverwahrer kann sich allerdings je-
derzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.
Haftung der Verwahrstelle
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustim-
mung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen
Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, auÃÂer
der Verlust ist auf Ereignisse auÃÂerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für
Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grund-
sätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
erfüllt hat.
Zusätzliche Informationen
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
6. Asset Management-Gesellschaft
Die Gesellschaft bedient sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Asset Management-Ge-
sellschaft und hat das Portfoliomanagement des Fonds an die Bankhaus Winnimar Grünlich Wärmepumpen Ges. m. b. Haftung KG, Dortmund (nachfol-
Genussschein der Burghardt Blofeld Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung
Herr / Frau Marlen Hahn dieser Urkunde ist nach MaÃgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von 467.487 ,- EURO
(in Worten: vier sechs sieben vier acht sieben EURO)
am Genussrechtskapital der Burghardt Blofeld Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung,
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 75697, beteiligt.
Das Genussrechtskapital Burghardt Blofeld Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Ãbersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
Wurde das Genussrechtskapital gemäà Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschlieÃlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 14 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Burghardt Blofeld Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Ãberschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Burghardt Blofeld Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 1 % übersteigt.
Die Nettoinvestitionsrentabilität des Burghardt Blofeld Betonmischwerke Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 09.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.
§ 3 Ausschüttungsfälligkeit
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäà § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäà Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kündigung
Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von neun Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2026.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäà § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
Der Bericht hat über die Feststellung des gemäà § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.
Verwahrstelle: Ullrich Lerch Altenheime Gesellschaft mbH
Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH erfolgt
position:absolute;left:207.24px;
auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen
und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedin-
gungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Be-
sonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt in den Abschnit-
ten E und F abgedruckt.
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Sondervermögen Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH Ren-
dite Spezial Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie
dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlan-
gen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinforma-
tionen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgege-
ben werden. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklä-
rungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind, erfolgt ausschlieÃÂlich auf
Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahres-
bericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.
ANLAGEBESCHRÃÂNKUNGEN FÃÂR US-PERSONEN
Die Wolfhardt Schauer Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung und/oder der Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH sind und
werden nicht gemäàdem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen
Fassung registriert. Die Anteile des Sondervermögens sind und werden nicht gemäàdem
United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapier-
gesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des
Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder
auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls
darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen er-
werben noch an US-Personen weiterveräuÃÂern. US-Personen sind Personen, die Staatsange-
hörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-
Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die gemäàden Gesetzen
der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet wer-
den.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen
Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen.
Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer
deutschen ÃÂbersetzung zu versehen. Die Wolfhardt Schauer Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird ferner die ge-
samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Wolfhardt Schauer Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Anleger sowie die vor-
vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Wolfhardt Schauer Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung -Ge-
ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen Wolfhardt Schauer Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Seite 1
Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH
aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbrauchter sind (siehe die folgende Definition) und in einem
anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage er-
heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die
Wolfhardt Schauer Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung
inländischer Urteile vor deren Vollstreckung.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile-
gung anstrengen.
Die Wolfhardt Schauer Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Bei Streitigkeiten können Verbraucher die âÂÂOmbudsstelle für Investmentfondsâ des BVI Bundesverband
Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Uni-
versal-Investment nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle
teil.
Die Kontaktdaten der âÂÂOmbudsstelle für Investmentfondsâ lauten:
Büro der Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
gen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder
die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger auÃÂerdem über
ihre depotführenden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für eine den
Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergege-
ben werden, etwa in Papierform oder in elektronischer Form (sogenannter âÂÂdauerhafter DatenträgerâÂÂ).
Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten ÃÂnderungen, ihre Hintergründe, die
Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der ÃÂnderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
weitere Informationen erlangt werden können.
Die ÃÂnderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ÃÂnderungen von
Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Monate nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt
wurde. ÃÂnderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Mo-
nate nach Bekanntmachung in Kraft.
4. Verwaltungsgesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz
Der Fonds wird von der am 4. November 1993 gegründeten Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-
Investment mit Sitz in Wiesbaden verwaltet. Sie ist eine Gemeinschaftsgrün-
dung deutscher Banken und Bankiers. Ihre Gesellschafter sind die Dora Friedl Architekturbueros Ges. m. b. Haftung-
, Wiesbaden, die Bertina Menzel Autowerkstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Friedeborg Schlosser Herrenausstatter Gesellschaft mbH Beteili-
gungsholding GmbH, Mülheim an der Ruhr, und die Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH UI Beteiligungs GmbH, Potsdam.
Die Wolfhardt Schauer Augenoptiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB
in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Gesellschaft darf seit 1992 Wertpapier-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem
28.1.1929 auch Geldmarkt-Sondervermögen und seit dem 19. Oktober 1998 Investment-
fondsanteil-, Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen verwal-
ten. Nach Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf die Gesellschaft seit dem 1. Januar 2004 Richtli-
nienkonforme Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen und Spezial-Sondervermögen, seit
dem 13.3.1981 Gemischte Sondervermögen und Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken,
seit dem Sondervermögen verwalten und die Fremdverwaltung von Investmen-
taktiengesellschaften und Spezial-Investmentaktiengesellschaften ausüben sowie seit dem 18. August
vermögen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und EU-Investmentvermögen verwalten. Nach In-
krafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem
21. Juli
2013
Seite 10
Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH
Investmentvermögen gemäàder OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als
OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie über das
gezeichnete und eingezahlte Kapital und die Eigenmittel finden Sie im Abschnitt A âÂÂ1. Kapitalverwal-
tungsgesellschaftâ dieses Verkaufsprospektes.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die
nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend
âÂÂAIFâÂÂ), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt
durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wo-
bei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen
haftenden Eigenkapital umfasst.
5. Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die
Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö-
gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft
Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der
Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vor-
schriften des KAGB vereinbar ist.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
⢠Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
⢠Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den
Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
⢠Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften
der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
⢠Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
bedingungen verwendet werden,
⢠ÃÂberwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gege-
benenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.
Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds hat die Gesellschaft Maik Wacker Sonnenstudios Ges. mit beschränkter Haftung-
mit Sitz in Potsdam als Verwahrstelle beauftragt. Diese ist Kreditinstitut nach
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Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH
deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kredit- sowie das Wertpapierge-
schäft.
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer)
übertragen:
⢠Die Verwahrung der Vermögensgegenstände wird auf die Clearstream Banking AG Frankfurt/M
(CBF) übertragen, die wiederum Clearstream Banking S.A. (CBL) eingeschaltet hat. Die Clear-
stream Banking S.A. (CBL) kann die Verwahrung der Vermögensgegenstände wiederum auf die in
Abschnitt C dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer übertragen.
Der Gesellschaft wurden von der Verwahrstelle keine sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte be-
kanntgegeben.
Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.
Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In-
formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzel-
nen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt C genannten Unterverwahrer kann sich allerdings je-
derzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.
Haftung der Verwahrstelle
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustim-
mung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen
Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, auÃÂer
der Verlust ist auf Ereignisse auÃÂerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für
Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grund-
sätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
erfüllt hat.
Zusätzliche Informationen
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
6. Asset Management-Gesellschaft
Die Gesellschaft bedient sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Asset Management-Ge-
sellschaft und hat das Portfoliomanagement des Fonds an die Bankhaus Siegtraud Wichmann Archivierungsdienste Gesellschaft mbH KG, Mülheim an der Ruhr (nachfol-
Genussschein der Adelheide Laberer Pizzaservice Gesellschaft mbH
Herr / Frau Wilhardt Cicero dieser Urkunde ist nach MaÃgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von 352.401 ,- EURO
(in Worten: drei fünf zwei vier null eins EURO)
am Genussrechtskapital der Adelheide Laberer Pizzaservice Gesellschaft mbH,
Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB 48574, beteiligt.
Das Genussrechtskapital Adelheide Laberer Pizzaservice Gesellschaft mbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Ãbersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
Wurde das Genussrechtskapital gemäà Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschlieÃlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 12 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Adelheide Laberer Pizzaservice Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Ãberschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Adelheide Laberer Pizzaservice Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 3 % übersteigt.
Die Nettoinvestitionsrentabilität des Adelheide Laberer Pizzaservice Gesellschaft mbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 06.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.
§ 3 Ausschüttungsfälligkeit
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäà § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäà Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kündigung
Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2024.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäà § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
Der Bericht hat über die Feststellung des gemäà § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.
Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).
Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.
Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.
Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.
Paragraph 1 Firma, Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet: Gerwin Hardt Sachverständige Gesellschaft mit beschraenkter Haftung .Sitz der Gesellschaft ist Freiburg im Breisgau
Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Immobilienverwaltung es Soziologische Grundlagen ÃÂÃÂffentliche Verwaltung Unternehmen Datenverwaltung DDR-Verwaltung Sonstige VerwaltungstÃÂätigkeiten NavigationsmenÃÂü
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.
Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 187354,00 EUR
Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:
a. Claus Hagen eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 51852,
b. Karsten Alt eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 129761,
c. Elias Armagnac eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 5741.
Paragraph 5 Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss
Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.
Paragraph 7 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.
Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.
Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:
a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
b. die Auflösung der Gesellschaft.
c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.
Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.
Einberufung
a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.
Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.
Paragraph 11 Gewinnverteilung
Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.
Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
Übertragung von Geschäftsanteilen
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
Austrittsrecht
Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
Ausschluss
Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,
a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,
wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
Tod eines Gesellschafters
Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Durchführung des Ausscheidens
a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.
Paragraph13 Abfindung
Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.
Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.
Paragraph 15 Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand wird Freiburg im Breisgau vereinbart
Anmerkung:
An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)
Notarieller Beurkundungshinweis
……………………………………….. ………………………………………..
Freiburg im Breisgau, 05.03.2021 Unterschrift
Anmerkung zu Paragraph 15 (4):
a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.
>Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Muster für eine Schlichtungsklausel:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.
b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.
[1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben
Genussschein der Lidia Blum Yachtcharter Ges. m. b. Haftung
Herr / Frau Hilde Langwieser dieser Urkunde ist nach MaÃgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von 501.812 ,- EURO
(in Worten: fünf null eins acht eins zwei EURO)
am Genussrechtskapital der Lidia Blum Yachtcharter Ges. m. b. Haftung,
Handelsregister: Amtsgericht Oberhausen HRB 90805, beteiligt.
Oberhausen, 05.03.2021 Lidia Blum
Unterschrift
Bedingungen
§ 1 Genussrechtskapital
Das Genussrechtskapital Lidia Blum Yachtcharter Ges. m. b. Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Ãbersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
Wurde das Genussrechtskapital gemäà Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschlieÃlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 20 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Lidia Blum Yachtcharter Ges. m. b. Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Ãberschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Lidia Blum Yachtcharter Ges. m. b. Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 8 % übersteigt.
Die Nettoinvestitionsrentabilität des Lidia Blum Yachtcharter Ges. m. b. Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 05.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.
§ 3 Ausschüttungsfälligkeit
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäà § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäà Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kündigung
Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von neun Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2021.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäà § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
Der Bericht hat über die Feststellung des gemäà § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.
gen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder
die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger auÃÂerdem über
ihre depotführenden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für eine den
Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergege-
ben werden, etwa in Papierform oder in elektronischer Form (sogenannter âÂÂdauerhafter DatenträgerâÂÂ).
Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten ÃÂnderungen, ihre Hintergründe, die
Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der ÃÂnderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
weitere Informationen erlangt werden können.
Die ÃÂnderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ÃÂnderungen von
Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Monate nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt
wurde. ÃÂnderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Mo-
nate nach Bekanntmachung in Kraft.
4. Verwaltungsgesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz
Der Fonds wird von der am 4. November 1984 gegründeten Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-
Investment mit Sitz in Duisburg verwaltet. Sie ist eine Gemeinschaftsgrün-
dung deutscher Banken und Bankiers. Ihre Gesellschafter sind die Dethard Ahab Planungsbüros GmbH-
, Duisburg, die Lucia Bentley Optiker Ges. m. b. Haftung, die Quirin Schönfeld Landwirtschaftliche Erzeugnisse Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beteili-
gungsholding GmbH, Magdeburg, und die Friedeborn Wolf Gemeinden GmbH UI Beteiligungs GmbH, Freiburg im Breisgau.
Die Rhiane Schlüter Büroreinigungen Ges. m. b. Haftung ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB
in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Gesellschaft darf seit 1994 Wertpapier-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem
3.10.1974 auch Geldmarkt-Sondervermögen und seit dem 19. Oktober 1998 Investment-
fondsanteil-, Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen verwal-
ten. Nach Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf die Gesellschaft seit dem 1. Januar 2004 Richtli-
nienkonforme Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen und Spezial-Sondervermögen, seit
dem 11.11.1946 Gemischte Sondervermögen und Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken,
seit dem Sondervermögen verwalten und die Fremdverwaltung von Investmen-
taktiengesellschaften und Spezial-Investmentaktiengesellschaften ausüben sowie seit dem 18. August
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