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Ein Briefumschlag (auch: Kuvert oder in der Schweiz Couvert, veraltet Enveloppe) ist die Versandverpackung eines Briefes.

Handelsüblicher Briefumschlag (Rückseite)
Handelsüblicher Briefumschlag der Größe „DIN-lang“ (DL) mit Sichtfenster

Inhaltsverzeichnis

1 Geschichte
2 Material
3 Produktion
4 Recycling
5 Größen
6 Größe und Position der Fenster

6.1 Deutschland
6.2 Schweiz
6.3 Großbritannien

7 Aufschrift
8 Verwendung
9 Markt
10 Mehrfachumschläge
11 Briefumschlag mit Aufrissschnur
12 Weblinks
13 Einzelnachweise

Geschichte

Ursprünglich wurden Briefe nicht in separaten Briefhüllen verpackt, sondern lediglich durch Umfalten oder Aufrollen und Versiegeln vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Oft als Faltbriefe, da Papier ein kostbarer Rohstoff war. Später wurde dies, im Gegensatz zu fertig konfektionierten Umschlägen zum Einstecken und Verschließen des Schreibens, vergleichsweise unwirtschaftlich. Im heutigen postalischen Schriftverkehr werden fast ausschließlich Briefumschläge zum Schutz der Inhalte verwendet, mit Ausnahme von Postwurfsendungen.

Briefumschläge wurden erstmals 1820 von dem Buch- und Papierwarenhändler S. K. Brewer in Brighton verkauft.[1][2] Er schnitt die Umschläge mit Hilfe von Blechschablonen zurecht.[3] Infolge des rasch wachsenden Bedarfs vergab Brewer 1835 an die Londoner Firma Dobbs & Comp. den Auftrag zur Herstellung von Briefumschlägen als Massenartikel.[3] Die erste Maschine zur Herstellung von Briefumschlägen stammt von E. Hill und W. De La Rue, London, aus dem Jahr 1844.[2]

Material

Briefumschlagpapier muss undurchsichtig, beschreibbar, bedruckbar und faltfest sein. Es wird holzfrei und holzhaltig, einseitig glatt oder satiniert, weiß und farbig hergestellt. Aber auch Recyclingpapier mit dem „Blauen Engel“ findet Verwendung. Neuerdings werden für Briefumschläge verstärkt FSC- oder PEFC-Papiere eingesetzt, deren Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. FSC-Umschläge tragen teilweise das Logo des WWF-Pandabären. Es gibt auch Umschläge aus Kunststofffasern, aus transparenter oder transluzenter Folie sowie solche aus Papyrolin, einem fadenverstärkten Material.
Fast alle Briefumschläge besitzen als Verschluss an der Umschlaginnenseite eine Gummierung oder zwei Haftklebestreifen. Bei manchen Briefumschlägen ist im Adressbereich ein Sichtfenster aus Pergamin oder durchsichtigem Kunststoff eingeklebt. Auch die Seitenränder des Briefpapiers werden mit Klebstoffen zusammengehalten.

Produktion

Zunächst wird ausgehend von der Papierrolle der Innen- und Außendruck des Umschlages im Flexodruckverfahren aufgebracht. Danach wird die Umschlagsilhouette ausgestanzt, dann erfolgt die Fensterung, und die Fensterfolie wird eingeklebt. Danach werden die Seitenklappen- und die Verschlussklappengummierung aufgebracht. Nach dem Trocknen der Verschlussklappe werden die Umschläge verpackt und anschließend die fertigen Kartons mittels Robotern auf Paletten verpackt.
Moderne Briefumschlagmaschinen produzieren bis zu 1.600 Umschläge pro Minute oder fast 100.000 pro Stunde. Derartige Anlagen kosten mehr als zwei Millionen Euro. Wichtigste Hersteller der Maschinen sind die Firmen Winkler+Dünnebier in Neuwied sowie die Firma F.L. Smithe in den Vereinigten Staaten; beide Unternehmen gehören zu Barry-Wehmiller Companies (USA).

Recycling

Papierbriefumschläge können problemlos recycelt werden. Das verwendete Altpapier dient als Rohstoff für neues Recyclingpapier. Die eingesetzten Fensterfolien bestehen aus Pergamin oder Polystyrol. Sie werden beim Deinking (Entfärben) des Altpapiers ausgesondert und anschließend ebenfalls recycelt oder in den Kraftwerken der Papierfabriken verbrannt. Besser ist es jedoch, das Fenster vorm Entsorgen herauszutrennen und in der Wertstofftonne zu entsorgen, da nur so der angestrebte Monostoffstrom erreicht werden kann und das Recycling gesichert ist.[4]

Größen

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Briefumschläge sind überwiegend in Standardgrößen erhältlich. Sie sind definiert in ISO 269 und DIN 678 weitgehend anhand der Serie C aus DIN 476-2 bzw. ISO 217 und der Serie B aus DIN EN ISO 216 bzw. ehemals DIN 476-1. Als Inhalt für C-Umschläge sind A-Formate derselben Nummer und für B-Umschläge die entsprechenden C-Formate vorgesehen, wobei die Blätter durch ggf. mehrmaliges Falten in der Mitte der längeren Seite auf das nächstkleinere Format derselben Serie gebracht werden können.
Standardbriefumschläge besitzen daher ebenfalls überwiegend das übliche Seitenverhältnis von √2:1.

Davon abweichend gibt es zwei Formate mit einem Seitenverhältnis von 2:1 für anders gefaltete Seiten.
Für das Format C6/C5 wird die Breite eines Formats (C6) mit der Länge des nächstgrößeren Formats (C5) kombiniert.
Die unsystematische Größe des Formats DL, umgangssprachlich „DIN lang“, ist auf das Falzformat für Geschäftsbriefe nach DIN 5008 (und ehemals DIN 676) von 210 mm × 105 mm abgestimmt ist, passt (ohne Sichtfenster) aber ebenso zu 1⁄3A4 mit 210 mm × 99 mm.
Die Handelsbezeichnung „DL+“ oder „DIN lang plus“ sowie „C6/5“ für C6/C5 entsprechen nicht der Norm und auch eine Größe „C5/C6“ oder „C5/6“ gibt es darin nicht.

Daneben ist einzig das Format der größten Standardbriefhülle E4, die in etwa mittig zwischen B4 und A3 liegt, nicht in anderen DIN- oder ISO-Normen enthalten.

Briefhüllen nach DIN 678-1:1998

Format

B (mm)

L (mm)

L:B

Passender Inhalt

C6

114
162
√2
A6, A4 zweimal gefaltet

B6

125
176
√2
C6-Umschlag

DL

110
220
2
1⁄3A4, A4-Normfaltung

C6/C5

114
229
2
1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL

C5

162
229
√2
A5, A4 einmal gefaltet

B5

176
250
√2
C5-Umschlag

C4

229
324
√2
A4 ungefaltet

B4

250
353
√2
C4-Umschlag

E4

280
400
√2
B4-Umschlag

Briefumschläge im Format C4 werden nicht nur im Querformat, sondern auch im Hochformat hergestellt und haben dann ggf. ein Sichtfenster, das zum Adressfeld ungefalteter Geschäftsbriefe nach DIN 5008 auf A4-Papier passt.[5]
Die Formate C0 bis C3 und C7 bis C10 aus DIN 476-2 sind nicht in DIN 678-1 übernommen worden, aber vereinzelt werden zumindest Umschläge im Format C3 angeboten.

Für Geschäftsbriefe auf dem Papierformat A4 sind in Deutschland die Umschlagformate DIN lang (DL) bei manueller Befüllung, C6/C5 bei maschineller Befüllung und C4 am weitesten verbreitet. Das Format C6/C5 ist das in Deutschland mit Abstand am häufigsten verwendete Format und wird nach DIN 678-2 neben C4, C5 und C6 als Kuvertierhülle für die automatische Kuvertierung eingesetzt.

Privatpost wird auch häufig in Umschlägen vom Format C6 verschickt, in das Gruß- und Postkarten vom Format A6 passen. Großes und schweres Füllgut wird häufig in Faltentaschen aus Kraftpapier mit Seitenfalten und Klotzboden in den Formaten B5 bis E4 verschickt (Versandbeutel).

auf dem Markt erhältliche, aber nicht standardisierte Briefhüllen

Format

B (mm)

L (mm)

L:B

Passender Inhalt

DL+

112
225
2
1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL

120
235
2
1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL, C6/C5

DL Max

125
235
2

Nichtstandardisierte Umschläge gibt es bspw. für Grußkarten, die u. a. quadratisch sein können.

Briefgrößen und -gewichte der Deutschen Post

Format

B (mm)

L (mm)

H (mm)

Gewicht

Porto (€)

C6, B6, DL, C6/C5
C5, B5, C4, B4
E4

Standardbrief

90–125
140–235
≤ 5
≤ 20 g
0,80
 Ja
 Nein
 Nein

Kompaktbrief

70–125
100–235
≤ 10
≤ 50 g
0,95
 Ja
 Nein
 Nein

Großbrief

70–250
100–353
≤ 20
≤ 500 g
1,55
 Ja
 Ja
 Nein

Maxibrief

70–250
100–353
≤ 50
≤ 1000 g
2,70
 Ja
 Ja
 Nein

Postkarte

90–125
140–235

150–500 g/m²
0,60
 Nein
 Nein
 Nein

Damit liegt einzig die Größe E4 zwingend außerhalb der für Briefpost definierten Grenzen und muss entsprechend als Päckchen oder Paket verschickt werden. Die Maximalgröße für Großbrief und Maxibrief entspricht exakt dem Format B4.

Größe und Position der Fenster

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Für Abmessungen von Fensterbriefhüllen gibt es mehrere unterschiedliche Standards.[6]

Deutschland

Aus DIN 680 ergeben sich je nach Format unterschiedliche Abstände des Sichtfensters vom oberen Rand, sodass ein Briefbogen nach DIN 5008 exakt gefaltet werden muss, um das Adressfeld im Sichtfenster zu platzieren:

Bei C6, C6/C5 und DL liegt das Sichtfenster 20 mm vom linken und 15 mm vom unteren Rand entfernt und ist 45 × 90 mm groß.

DIN 5008 Form A

DIN 5008 Form B

Bei größeren Versandtaschen gibt es zwei Formen A und B entsprechend der Briefköpfe für Geschäftsbriefe Form A und B nach DIN 5008, da die Lage des Adressfeldes sich hier nicht mehr über die Faltung des Briefes anpassen lässt. Bei C5-Briefhüllen ist das Fenster ebenfalls 45 mm × 90 mm groß und 20 mm vom linken Rand entfernt, vom unteren bei Form A 77 mm und bei Form B 60 mm. Bei C4-Briefhüllen ist das Spiel des Briefes im Umschlag besonders in Richtung der längeren Kante wesentlich größer, so dass das Fenster größer sein muss. Es ist 55 mm × 90 mm groß und 20 mm vom linken Rand entfernt, vom oberen bei Form A 40 mm und bei Form B 57 mm.

Bei C4, hier gedreht dargestellt, liegt das Sichtfenster entweder 27 mm oder 45 mm vom oberen Rand entfernt, je nachdem ob Briefkopf Typ A oder Typ B verwendet wird. Die Öffnung ist üblicherweise unten oder rechts.

Schweiz

In der Schweiz gibt es ebenfalls Vorgaben der Post zur Briefgestaltung und der Platzierung des Adressfelds.[7]

Großbritannien

Der britische Standard BS 4264 definiert für das Format DL ein 39 mm hohes und 93 mm breites Sichtfenster, das 53 mm vom oberen Rand und 20 mm vom linken Rand entfernt ist.[6]

Aufschrift

Die Deutsche Post erwartet die Aufschrift parallel zur längeren Seite des Sichtfensters beziehungsweise des Umschlags, die Frankierung in einem 40 mm hohen und 74 mm breiten Feld rechts oben, die Anschrift des Absenders im 40 mm hohen Streifen links daneben sowie die Anschrift des Adressaten im restlichen Bereich mit mindestens 15 mm Abstand zum Außenrand. Im Bereich unterhalb der Anschrift wird der Zielcode aufgedruckt.[8]

Die Österreichische Post erwartet darüber hinaus, dass beim Format C5 der Bereich unterhalb der 74 mm breiten Frankierzone und bei größeren Formaten ein 74 mm hoher Bereich am unteren Rand freigehalten wird.[9]

Royal Mail erwartet, dass in einem 70 mm hohen und 140 mm breiten Bereich rechts unten zwei Felder freigehalten werden und die Anschrift des Absenders auf der rückseitigen Verschlusslasche platziert wird.[10][11]

Die Schweizerische Post sieht eine Vielzahl von Varianten vor.[12]

Verwendung

Briefumschläge werden verschlossen, indem die ein wenig überlappende, übergeklappte offene Seite (kurz Lasche) mit dem Umschlag zusammengeklebt wird. Entweder kommt dabei trockener, wasserlöslicher Klebstoff zum Einsatz, der beim Verschließen befeuchtet wird, oder sie sind selbstklebend. Das blaue Leuchten beim Öffnen eines selbstklebenden Verschlusses nennt man Tribolumineszenz. Bei hochwertigen Umschlägen kommt häufig eine Haftklebung mit Abdeckstreifen zum Einsatz. Letztere werden vor allem für hochwertige geschäftliche Post verwendet.
Name und Anschrift des Adressaten werden auf die Vorderseite des Kuverts geschrieben, die Angaben über den Absender herkömmlich auf die Rückseite oder links oben auf die Vorderseite.

Ebenfalls im geschäftlichen Bereich werden häufig Fensterkuverts eingesetzt, bei denen die Anschrift des Adressaten nicht auf den Umschlag geschrieben, sondern der Brief mit der Anschrift im Briefkopf so in den Umschlag gelegt wird, dass die Anschrift durch das Fenster sichtbar ist, beispielsweise nach DIN 5008. Für die unterschiedlichen Umschläge gibt es verschiedene Falzarten, damit die Adressen im Fenster sichtbar sind. Fensterkuverts tragen einen Aufdruck oder Stempel mit den Absenderangaben meistens entweder auf der Vorderseite oder über der Anschrift auf dem Briefbogen, sodass sie im Fenster sichtbar sind.

Markt

In Deutschland werden nach Angaben des Verbandes der Deutschen Briefumschlaghersteller (VDBF) derzeit (Stand 2019) pro Jahr noch ca. 13 Mrd. Briefumschläge Versand- und Faltentaschen hergestellt. Weniger als 10 Mrd. Briefumschläge werden noch in Deutschland verkauft mit weiter sinkender Tendenz.[13] Der Markt ist in den letzten 10 Jahren insgesamt stark gesunken, da zunehmend elektronische Medien den Briefumschlag für den Rechnungsversand ersetzen. Auch Werbebriefumschläge haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren. Großformatige Versand- und Faltentaschen konnten hingegen vom neuen Medium Internet eher profitieren.

In Europa werden jährlich (Stand 2019) noch ungefähr 46 Mrd. Umschläge verkauft, was einem Rückgang von fast 60 % in 10 Jahren entspricht.

In Deutschland sind die beiden bedeutendsten Hersteller die Firmengruppe Mayer-Kuvert und Bong. Auf europäischer Ebene kommen noch Tompla (E), La Couronne (F), GPV (F), Nova Kuverta (SLO), Blasetti (I), ELCO (CH) und Goessler Kuverts (CH) hinzu, die zusammen insgesamt einen Marktanteil von ungefähr 90 % repräsentieren.

Mehrfachumschläge

Eine Sonderform des Briefumschlages ist der im internen Briefverkehr zunehmend genutzte mehrfach verwendbare Hauspostumschlag.

Auf diesen Briefumschlägen findet man meistens eine Art Tabelle in die der Absender, das Datum und der Empfänger eingetragen werden.

Dazu kommen Löcher, die zu einer schnellen Sichtung dienen, ob sich Dokumente o. ä. im Umschlag befinden. Verschlossen werden sie vorwiegend mit einem Bindfadenverschluss.

Briefumschlag mit Aufrissschnur

Der rote Pull-Tab-Streifen im Umschlag zum mittellosen Öffnen.
Das kleine Fenster auf dem rechten Umschlag zeigt den Aufdruck vor dem Öffnen.

Patentierte Umschläge[14] bieten ein sauberes Öffnen des Briefes ohne Hilfsmittel. Am Rand ist der Umschlag an der „Daumengrifffläche“ perforiert, durch Abreißen dieses kleinen Papierstückchens wird eine „Aufrißschnur“ („Zipp-o-let“/engl. Pull-Tab) an der Kante herausgetrennt, welche damit den Briefumschlag öffnet. Diese Technik ist z. B. bei Zigarettenverpackungen mit Klarsichtfolien schon lange üblich.

Weblinks

Commons: Briefumschläge Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Briefumschlag Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Briefgrößen und -gewichte der Österreichischen Post AG

Einzelnachweise

↑ Maurice Rickards, Michael Twyman: The encyclopedia of ephemera: A Guide to the Fragmentary Documents of Everyday Life for the Collector, Curator and Historian, Verlag: Routledge Chapman & Hall; Auflage: illustrated edition (Dezember 2000), Seite 135 bis 137.

↑ a b Briefumschlag. In: Wolfram Grallert: Lexikon der Philatelie. 2. Auflage. Phil*Creativ GmbH, Schwalmtal 2007, ISBN 978-3-932198-38-0, Seite 75.

↑ a b Brewer. In: Wolfram Grallert: Lexikon der Philatelie. 2. Auflage. Phil*Creativ GmbH, Schwalmtal 2007, ISBN 978-3-932198-38-0, Seite 66.

↑ Papier richtig entsorgen schwieriger als gedacht. In: oekofreaks. Abgerufen am 29. April 2019 (deutsch). 

↑ DIN C4. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, abgerufen am 29. Januar 2016. 

↑ a b Markus Kuhn: International standard paper sizes. Abgerufen am 18. März 2010. 

↑ Briefgestaltung gemäss Vorgaben der Post. Post CH AG, abgerufen am 30. Januar 2019 (Schweizer Hochdeutsch). 

↑ Automationsfähige Briefsendungen. (PDF; 5,26 MB) Deutsche Post AG, abgerufen am 11. Juli 2016. 

↑ Richtig Adressieren. (PDF; 2,06 MB) Österreichische Post, abgerufen am 8. April 2010. 

↑ A guide for letter envelope design and clear addressing. (PDF; 601 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Royal Mail, archiviert vom Original am 31. Oktober 2014; abgerufen am 20. Juni 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.royalmail.com 

↑ Large Letter mail. (PDF; 492 kB) Royal Mail, abgerufen am 8. März 2010. 

↑ Briefe. (PDF; 3,37 MB) Schweizerische Post, abgerufen am 21. September 2011. 

↑ Kennzahlen der Briefumschlag-Hersteller in Deutschland. In: Verband der deutschen Briefumschlag-Industrie e.V. (VDBF). 2019, abgerufen am 22. Juli 2019. 

↑ EuropaPatent Nr. 0 683 748; USA Patent Nr. 5 984 170; Internationale Registrierung für „Zipp-o-let“ Nr. 641 250; Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 295 00 983.7

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4146614-7 (OGND, AKS)

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    Bilanz
    Aktiva
    Euro 2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Anlagevermögen
    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.110.533 9.615.778 563.556
    II. Sachanlagen 4.250.187 5.639.001 3.816.118
    III. Finanzanlagen 3.930.699
    B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte 4.252.025 2.912.240 8.131.649
    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.053.431 7.360.108 8.769.895
    III. Wertpapiere 9.075.731 9.373.953 3.588.926
    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 9.834.490 6.373.245
    C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.600.297 1.474.371 1.577.349
    Summe
    Passiva
    2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Eigenkapital
    I. Gezeichnetes Kapital 433.720 6.496.203
    II. KapitalrÜcklage 6.438.788 9.132.416
    III. GewinnrÜcklagen 825.546 2.805.926
    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 2.106.039 7.421.234
    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 1.356.286 7.421.354
    B. RÜckstellungen 6.002.386 6.312.304
    C. Verbindlichkeiten 6.233.738 2.023.111
    D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.484.667 3.382.566
    Summe


    Gewinn- u. Verlustrechnung
    Hagen Heinz Versicherungsmakler Ges. m. b. Haftung,Neuss

    Gewinn- und Verlustrechnung
    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
    EUR EUR EUR EUR
    1. Sonstige betriebliche Erträge 6.109.692 292.119
    2. Personalaufwand
    a) Löhne und Gehälter 2.097.814 3.920.416
    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 7.438.307 6.314.292 7.167.878 6.668.982
    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
    Abschreibungen
    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
    8.191.999 7.517.620
    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.623.508 2.034.858
    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.442.538 9.278.739
    Jahresfehlbetrag 3.779.161 7.000.221
    5. JahresÜberschuss 7.688.305 7.218.068
    6. Verlustvortrag aus dem 2020 225.106 9.396.194
    7. Bilanzverlust 9.115.711 952.780


    Entwicklung des Anlagevermögens
    Hagen Heinz Versicherungsmakler Ges. m. b. Haftung,Neuss

    Entwicklung des Anlagevermögens
    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
    I. Sachanlagen
    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 518.296 1.189.690 7.737.668 5.634.560 5.808.977 1.625.497 7.562.940 6.018.793 535.125 6.965.873
    2. Technische Anlagen und Maschinen 749.001 902.392 7.014.952 2.288.207 8.279.276 6.126.998 1.170.204 9.438.265 7.481.274 2.424.717
    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.666.595 9.058.681 2.182.456 980.107 1.477.161 2.274.864 1.993.176 4.031.572 5.095.489 8.775.195
    8.191.851 416.410 2.813.047 4.035.712 9.235.724 4.098.885 6.609.909 6.213.755 9.857.799 2.625.355
    II. Finanzanlagen
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.729.564 9.415.739 4.032.845 3.126.521 2.870.598 679.002 4.761.317 206.201 4.760.758 3.262.116
    2. Genossenschaftsanteile 5.167.342 1.530.107 3.962.386 2.771.695 981.202 7.240.555 4.787.523 1.868.386 2.782.548 324.390
    4.654.392 7.075.140 3.817.763 352.836 1.726.949 8.109.222 7.272.319 2.042.632 7.112.292 7.202.285
    3.662.536 3.056.174 4.415.224 5.510.173 8.522.639 2.913.136 2.926.536 1.752.534 8.551.668 5.833.651

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    Top 7 kaufvertrag:

      Veröffentlicht am

      Geschaeftsraummietvertrag zwischen Romanus Timm Immobiliendienstleistungen Gesellschaft mbH und Karlheinz Schwarzer Schadstoffentsorgung GmbH

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      Geschäftsraummietvertrag

      Zwischen

      Romanus Timm Immobiliendienstleistungen Gesellschaft mbH
      Vertreten durch die Geschäftsführung Romanus Timm
      (Vermieter)

      und

      Karlheinz Schwarzer Schadstoffentsorgung GmbH
      Vertreten durch die Geschäftsführung Kersten Andres
      (Mieter)

      wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

      §1 Mieträume

      Vermietet werden im Geschäftshaus in Berlin folgende Räume:
      Erdgeschoss: 787 qm
      1. Etage: 645 qm
      2. Etage: 1415 qm
      3. Etage: 1346 qm
      4. Etage: 185 qm
      5. Etage: 1437 qm
      6. Etage: 1112 qm

      Keller: 238 qm
      Dachboden: 469 qm

      Die Mietfläche beträgt 7634 qm.

      Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
      7 Schlüssel

      Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

      Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

      §2 Mietzweck

      Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Immobiliendienstleistungen:

      Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

      §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

      Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

      Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

      Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

      §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

      Das Mietverhältnis beginnt am 04.03.2021 und endet nach 7 Jahren.

      Das Mietverhältnis verlängert sich um 3 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

      Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

      §5 Fristlose Kündigung

      Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

      a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

      oder
      b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

      oder
      c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

      oder
      d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

      Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

      Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

      §6 Mietzins

      Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 68706
      Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
      IBAN DE93 3621 1075 1406 4782 87

      Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

      Betriebskosten in Höhe von Euro 45804
      sonstige Kosten in Höhe von Euro 129778

      §7 Anpassung des Mietzinses

      Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

      Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

      Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

      Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

      §8 Mietkaution

      Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

      §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

      Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

      Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

      Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

      Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

      Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

      §10 Betreten der Mietsache

      Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

      §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

      Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

      Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

      §12 Untervermietung, Nachmieter

      Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
      Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

      Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

      §13 Außenreklame

      Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

      Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

      Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

      Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

      Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

      §14 Sachen des Mieters

      Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

      Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
      …………………………………………………………………………………………

      …………………………………………………………………………………………

      §15 Wettbewerbsschutz

      Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

      Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

      §16 Besondere Vereinbarungen

      ………………………………………………………………………………………………………

      ………………………………………………………………………………………………………

      §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

      Gerichtsstand ist Berlin.

      Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

      §18 Sonstiges

      Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

      Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

      Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

      Berlin, 04.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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