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Autotrends 2021 – Es kommt nicht nur aufs Äußere an: Gute Qualität zu einem erschwinglichen Preis

08.03.2021 – 12:06

Deutsche Tamoil GmbH

Autotrends 2021 – Es kommt nicht nur aufs Äußere an: Gute Qualität zu einem erschwinglichen Preis


















Autotrends 2021 - Es kommt nicht nur aufs Äußere an: Gute Qualität zu einem erschwinglichen Preis

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Hamburg (ots)

Das Auto ist heutzutage wesentlich mehr als ein reines Transportmittel. Vielmehr gilt es als Statussymbol und oftmals auch als Ort, an dem man sich wohlfühlen will. Dabei wechselt jeder Vierte sein geliebtes Fahrzeug erst dann, wenn es nicht mehr fahrsicher ist. Eins steht fest: Über 70 Prozent möchten ihren fahrbaren Untersatz lieber kaufen als über ein Leasing finanzieren. Doch worauf kommt es den Deutschen beim Kauf ihres neuen Fahrzeugs an?

Laut einer repräsentativen Studie[1] der Tankstellenkette HEM zum Thema „Trends beim Autokauf 2021“ achtet die Mehrheit der Befragten (80 Prozent) vor allem auf den Preis. An zweiter Stelle steht für 62 Prozent der 3.630 Teilnehmer die Motorleistung, dicht gefolgt von der Marke (60 Prozent), dem Kraftstoffverbrauch (59 Prozent) und dem Design (56 Prozent). Doch auch die Sicherheit spielt für jeden Zweiten eine entscheidende Rolle. Dabei haben Mercedes und Audi mit jeweils mehr als 40 Prozent der Stimmen die Nase klar vorne, wenn es um Automarken geht, die als besonders sicher empfunden werden. VW (39 Prozent) und BMW (35 Prozent) können mit jeweils mehr als einem Drittel gut mithalten.

Die Must-haves

In beinahe jedem Auto sind dabei mittlerweile Assistenzsysteme zu finden. Diese werden von den deutschen Autofahrern geschätzt. Zu den beliebtesten zählen vor allem ein Antiblockiersystem (66 Prozent), ein Abstandsregeltempomat (45 Prozent), ein elektronisches Stabilitätsprogramm (43 Prozent) sowie ein automatisches Notbremssystem (40 Prozent). Ansonsten haben die Deutschen klare Vorstellungen, was in ihrem Fahrzeug nicht fehlen darf. Mehr als drei Viertel der Teilnehmer sind überzeugt, dass eine Klimaanlage ein absolutes Must-have in ihrem Auto ist. Jeder Zweite findet gute Airbags unabdingbar. Außerdem zählen ein hochwertiges Soundsystem (45 Prozent), Notbrems- und Nachtsichtassistent (41 Prozent) sowie eine Totwinkel-Überwachung (35 Prozent) zur vollen Ausstattung.

Der Verbrenner bleibt

Das Thema Kraftstoff wird sich laut Umfrage in den nächsten Jahren wohl kaum ändern. Denn die Mehrheit der Befragten (64 Prozent) möchten auch zukünftig ihr Auto nicht mit anderen Antriebsformen als Diesel oder Benzin, die derzeit führend sind, fahren. Nur 36 Prozent der Autofahrer können sich vorstellen, zukünftig zu wechseln. Klarer Vorreiter mit 33 Prozent ist dabei der Hybridantrieb. Der Hauptgrund für den Umstieg: der Umweltaspekt (40 Prozent).

Smart Driving

Während die Digitalisierung in vielen Bereichen in großen Schritten voranschreitet, birgt in der Automobilbranche noch großes Potential. Doch ganz im Gegensatz zu der Smartphone- und Smart-Home-Nutzung, würden stolze 40 Prozent der Befragten beispielsweise einem autonomen Auto nicht vertrauen. Immerhin 36 Prozent würden dem Fahrzeug das alleinige Ein- und Ausparken zutrauen. Doch auch wenn das Thema autonomes Fahren bis jetzt eher vorsichtig angenommen wird, so gibt es einige Funktionen am Smartphone, die sich die Deutschen auch für ihr Auto wünschen würden. Zwei Drittel der Befragten wären begeistert, in ihrem Fahrzeug Verkehrsinformationen in Echtzeit zu erhalten. Auch die Nutzung eines Fahrzeugfinders (40 Prozent) und eine Vernetzung mit Fahrzeugen in der Nähe (35 Prozent), beispielsweise zur Unfallwarnung, können sich die Fahrer gut vorstellen. Knapp jeder Dritte findet auch die selbstständige Ferndiagnosen von Werkstätten besonders praktisch.

Und wie informieren sich die Deutschen über die neusten Autotrends? Der Großteil der Befragten gibt an, online zu recherchieren (40 Prozent) oder die sozialen Medien zu nutzen (20 Prozent).

[1] Basierend auf einer Marktforschungsstudie zum Thema „Autotrends beim Autokauf 2021“, die von der Tankstellenkette HEM im Februar 2021 mit 3.630 Personen ab 18 Jahren durchgeführt wurde.

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Neuer Ford Mustang Mach-E versus Raketentechnologie und Schwerkraft: Videoreihe zeigt Performance des E-Fahrzeugs

08.03.2021 – 09:10

Ford-Werke GmbH

Neuer Ford Mustang Mach-E versus Raketentechnologie und Schwerkraft: Videoreihe zeigt Performance des E-Fahrzeugs


















Köln (ots)

-  Ford veröffentlicht eine spektakuläre Videoreihe. Unter dem Motto "Versus" tritt der neue Ford Mustang Mach-E gegen vier unterschiedliche Gegner an, darunter die physikalische Schwerkraft, eine Rakete, eine mobile Boxen-Crew und die menschliche DNA 
-  Die Videos demonstrieren die Leistungsfähigkeit des batterie-elektrischen Ford Mustang Mach-E und entkräften verbreitete Vorurteile bezüglich der Reichweite von E-Fahrzeugen 
-  Der Begriff "Versus" bezieht sich auf einen Trend bei Google-Suchanfragen  

Haben Sie schon einmal gesehen, wie ein Auto die Schwerkraft überwindet und aus dem Stand an einem fallenden Kronleuchter vorbei beschleunigt, zwischen identischen Zwillingen unterscheidet oder Kopf-an-Kopf mit einer Rakete beschleunigt? In einer vierteiligen neuen Serie von Ford-Videos stellt sich der vollelektrische Mustang Mach-E genau diesen Herausforderungen. Spoiler-Alarm: Er meistert alle Aufgaben mit Erfolg.

Der neue Mustang Mach-E wurde von Grund auf neu entwickelt. Als automobiler Meilenstein verändert er unsere Wahrnehmung und zeigt, welche Leistungen ein Elektroauto vollbringen kann. Dank seiner beeindruckenden Eigenschaften ist der neue Mustang Mach-E das perfekte Fahrzeug, um die Hauptrolle in einer überraschenden Videoreihe zu übernehmen. Nicht nur, dass jede Episode wichtige Technologien hervorhebt, vielmehr korrigiert die neue Serie, wie auch das Fahrzeug selbst, häufige Vorurteile gegenüber Elektrofahrzeugen bezüglich der Reichweite und der Leistung.

Mit Stolz trägt der neue Mustang Mach-E das berühmte „Mustang“-Emblem, er ist das erste elektrifizierte Fahrzeug von Ford, das über die Gene der weltbekannten Sportwagen-Ikone verfügt. Die spektakuläre Videoreihe unterstützt die Markteinführung des Ford Mustang Mach-E in Europa, während die ersten Elektro-Mach-Es dieser Tage an Kunden in Europa ausgeliefert werden.

Mustang Mach-E stellt sich Herausforderungen – die Videoreihe im Überblick

Die in Europa veröffentlichten Videos tragen den Namen „Versus“ („Gegen“) im Titel, denn in vier Folgen tritt der Ford Mustang Mach-E gegen ebenso unterschiedlichen wie fordernden Konkurrenten an:

- Mustang Mach-E versus Schwerkraft: Sein Drehmoment ist extrem kraftvoll. Aber ist es bullig genug, um die Gesetze der Schwerkraft in Frage zu stellen? Wie der batterie-elektrische Mustang Mach-E gegen einen fallenden Kronleuchter antritt, und damit gegen die Schwerkraft. 
- Mustang Mach-E versus Rakete: Eine 3,5-Meter-Rakete hilft dabei, die beeindruckende Reichweite des vollelektrischen Fahrzeugs von bis zu 610 Kilometern (WLTP, Modell mit Extended-Range-Batterie und Heckantrieb)* zu visualisieren. 
- Mustang Mach-E versus mobile Boxen-Crew: Over-the-Air-Updates ermöglichen es, wichtige Funktionen des Mustang Mach-E jederzeit von fast überall kabellos zu aktualisieren. Kann das Fahrzeug im Wettbewerb mit einer mobilen Boxen-Crew Schritt halten, die auf der Ladefläche eines Lkw angeschnallt ist? 
- Mustang Mach-E versus DNA: Intelligente Technologien des Mustang Mach-E sind in der Lage, viele Fahrzeug-Funktionen an die Vorlieben des jeweiligen Fahrers anzupassen. Aber ist der Mustang Mach-E klug genug, zwischen identischen Zwillingen zu unterscheiden?  

Die Videos finden sich auf dem europäischen Ford YouTube-Kanal unter:

Mustang Mach-E vs. Schwerkraft: https://youtu.be/bLJl8qRoC1Q

Mustang Mach-E vs. Raketentechnologie: https://youtu.be/7rpwWrgBB3o

Mustang Mach-E vs. mobile Boxen-Crew: https://youtu.be/qpxN6lbSWQs

Mustang Mach-E vs. menschliche DNA: https://youtu.be/UFT8OrcsNdM

Der Begriff „Versus“ bei automobilen Google-Suchanfragen

Bei vergleichenden Google-Suchanfragen im Automobilbereich ist die Verwendung des zusätzlichen Suchbegriffs „versus“ im vergangenen Jahr um 64 Prozent gestiegen – insbesondere, wenn Elektrofahrzeuge recherchiert wurden. Dies zeigen Ergebnisse der Google Trends Survey 2020-21. Für die Video-Produzenten von Ford waren dies der perfekte Anlass und Zeitpunkt, um den Mustang Mach-E „gegen“ ungewöhnliche Herausforderer antreten zu lassen. Dabei ging es vor allem darum, Missverständnisse aufzulösen und weit verbreitete Vorurteile hinsichtlich der Reichweite und Leistung von Elektrofahrzeugen durch unterhaltsame Wissensvermittlung zu entkräften.

Die Videoserie wurde in den USA produziert und teilweise am selben Ort gedreht wie der Film „Ford versus Ferrari“ aus dem Jahr 2019, der die Geschichte von Wettbewerben erzählt, die von Ford-Fahrzeugen gewonnen wurden.

„Die europäische Markteinführung des Mustang Mach-E ist ein wichtiger Moment für das Unternehmen und ein Beweis dafür, wie Ford den Automobilmarkt der Zukunft mitgestaltet“, sagt Peter Zillig, Director, Brand & Marketing Communications, Ford of Europe. „Dieses vollelektrische Modell trägt typische Charaktermerkmale eines echten Ford Mustang. Und es kommt genau zur richtigen Zeit für die Kunden in Europa“.

Link auf Pressematerial

Pressematerial zum neuen Mustang Mach-E ist über diesen Link abrufbar: http://mustang-mach-e.fordpresskits.com/

*Stromverbrauch (in kWh/100 km): 19,5 – 16,5; CO2-Emissionen (in g/km): 0**.

** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissoien, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1.September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.

Angaben zu Reichweiten und Ladezeiten basieren auf computergestützten Simulationen des Herstellers im Rahmen der WLTP-Norm. Die Ladegeschwindigkeit der Batterie nimmt ab, je näher sie an ihre volle Ladekapazität kommt. Je nach Ladezustand der Batterie und Auslastung des Ladenetzwerks können die Ergebnisse abweichen. Die tatsächliche Reichweite kann je nach äußeren Bedingungen, Fahrweise, Wartungszustand des Fahrzeugs und dem Alter der Lithium-Ionen-Batterie variieren.

Pressekontakt:

Isfried Hennen
Ford-Werke GmbH
0221/90-17518
ihennen1@ford.com

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Deutsche Umwelthilfe fordert absolute CO2-Obergrenze von 120 g CO2/km für die Zulassung neuer Autos ab 2023

05.03.2021 – 09:15

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert absolute CO2-Obergrenze von 120 g CO2/km für die Zulassung neuer Autos ab 2023


















Berlin (ots)

-  Bisherige Flottengrenzwerte als Klimaschutzinstrument gescheitert - spritdurstige und übermotorisierte Verbrenner-Pkw boomen wie noch nie 
-  DUH fordert verbindlichen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor in Deutschland zum 1. Januar 2025 
-  Positionspapier der DUH zur Revision der europäischen CO2-Regulierung identifiziert sieben zentrale Hebel für den Umstieg auf effiziente Elektromobilität  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Einführung einer Obergrenze für den CO2-Ausstoß jedes neu registrierten Autos in Europa von maximal 120 g CO2/km im realen Fahrbetrieb. Das entspricht einem Verbrauch von etwa 5 Litern Benzin oder 4,5 Litern Diesel pro 100 Kilometer. Die CO2-Obergrenze muss in der anstehenden Revision der europäischen CO2-Regulierung für Pkw verankert und künftig jährlich um mindestens 5 Prozent abgesenkt werden. Zur Kontrolle können die bei Neuwagen abgespeicherten realen Spritverbräuche zugrunde gelegt werden. Ab dem 1. Januar 2025 fordert die DUH zudem einen Zulassungsstopp für neue Autos mit Verbrennungsmotor in Deutschland. Auf EU-Ebene sollte der Ausstieg aus dem Verbrenner bis spätestens 2030 erfolgen.

Das bisherige Regulierungsmodell der europäischen CO2-Flottengrenzwerte ist nicht geeignet, um die seit Jahren auf hohem Niveau stagnierenden CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu reduzieren und den Trend zu übermotorisierten, hochemittierenden Fahrzeugen zu brechen. Neben zahlreichen kontraproduktiven Schlupflöchern in der Regulierung ist hierfür vor allem die ausschließliche Betrachtung des Flottendurchschnitts verantwortlich: Automobilhersteller können den Absatz von Fahrzeugen mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß rechnerisch ausgleichen, indem sie auch (teil-)elektrische Autos verkaufen, die in die Flottenbilanz mit sehr niedrigen beziehungsweise gar keinen Emissionen eingehen und derzeit sogar mehrfach gezählt werden. So können Hersteller im Flottendurchschnitt den geltenden Grenzwert von 95 g CO2/km einhalten und trotzdem weiter klimaschädliche SUV-Stadtpanzer und Limousinen mit hohen Gewinnmargen in den Markt drücken. Das ist Klimaschutz nur auf dem Papier.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die aktuelle Berechnungsmethode der CO2-Regulierung ist eine absurde Augenwischerei, die nicht das Klima, sondern nur das auf übermotorisierte Spritschleudern ausgerichtete Geschäftsmodell der Autokonzerne schützt. Der Fokus auf den Flottendurchschnitt dient dazu, die hohen Emissionen von SUV-Stadtpanzern und Luxus-Limousinen zu verschleiern und ihren Weiterverkauf trotz Klimakrise zu legitimieren. Aber ein E-Auto macht keine CO2-Schleuder wett. Wir müssen Emissionen real reduzieren, anstatt sie allein auf dem Papier kleinzurechnen. Die anstehende Revision der CO2-Regulierung muss jetzt die Trendwende einleiten, um das erhöhte EU-Klimaziel für 2030 und das 1,5-Grad-Limit einzuhalten.“

Für Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid oder Feinstaub gelten in der EU seit Jahren absolute Grenzwerte für jedes Fahrzeug. CO2 als gefährlicher Treiber der Klimakrise, der schon heute die Lebensgrundlagen vieler Millionen Menschen bedroht, muss genauso behandelt werden. Das Prinzip ist bewährt: So gibt es etwa für viele Haushaltsgeräte seit langem Verbrauchsobergrenzen, die von jedem einzelnen Gerät eingehalten werden müssen.

„Für jede Glühbirne gilt ein absolutes Energieverbrauchslimit. Es käme auch niemand auf die Idee, Durchschnitts-Effizienzstandards für eine Kühlschrankflotte einzuführen – die Verbrauchsvorgaben für Haushaltsgeräte gelten selbstverständlich für jedes einzelne Gerät. Aber ein Auto darf beliebig viel Sprit oder Strom verbrauchen. Das muss sich dringend ändern, wenn wir die Klimakrise wirksam bekämpfen und Ressourcen schonend einsetzen wollen. Neben einer CO2-Obergrenze müssen deshalb auch Effizienzvorgaben für elektrische Fahrzeuge eingeführt werden“, ergänzt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Aus Sicht der DUH ist die absolute CO2-Obergrenze eine sinnvolle Vorstufe zum vollständigen Verbrennerausstieg, der in Deutschland spätestens zum 1. Januar 2025 erfolgen muss. EU-weit fordert die DUH einen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis spätestens 2030. Mehrere EU-Länder haben sich dies bereits zum Ziel gesetzt.

In einem aktuellen Positionspapier legt die DUH in sieben Forderungen dar, welche Änderungen bei der Revision der CO2-Regulierung umgesetzt werden müssen, um die Antriebswende im Straßenverkehr zur Einhaltung der Klimaschutzziele zu beschleunigen. Hierzu zählen auch die Überprüfung von Realemissionen auf der Straße, die Abschaffung sämtlicher Vergünstigungen für Plug-in Hybridfahrzeuge und die Streichung des Gewichts-Bonus für Hersteller überdurchschnittlich schwerer Autos.

Hintergrund:

Seit 2015 gelten in der EU verbindliche CO2-Emissionsstandards für die Neuwagenflotten der Automobilhersteller. Der erste Flottengrenzwert von 130 g CO2/km wurde von den Herstellern zu einem großen Teil durch Manipulationen bei den Testverfahren erreicht. Seit 2020 gilt ein Flottengrenzwert von 95 g CO2/km, den die meisten Hersteller im letzten Jahr über verstärkten Verkauf von (teil-)elektrischen Fahrzeugen und das Ausnutzen verschiedener Flexibilitäten in der Regulierung einhielten. In der Realität lagen die durchschnittlichen Emissionen eines neuen Autos in 2020 laut der europäischen Umweltorganisation Transport & Environment bei etwa 155 g CO2/km.

Im Kontext des Green Deal wird derzeit das EU-Klimaziel für 2030 angehoben. Daran schließt sich eine Überarbeitung der EU-Klimagesetzgebung an, darunter auch eine vorgezogene Revision der CO2-Emissionsstandards für neue Autos. Die EU-Kommission wird im Juni 2021 einen Vorschlag vorlegen, der anschließend mit EU-Parlament und EU-Rat verhandelt wird.

Link:

Zum Forderungspapier: http://l.duh.de/p210305

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

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Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Deutsche Umwelthilfe fordert absolute CO2-Obergrenze von 120 g CO2/km für die Zulassung neuer Autos ab 2023

05.03.2021 – 09:15

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert absolute CO2-Obergrenze von 120 g CO2/km für die Zulassung neuer Autos ab 2023


















Berlin (ots)

-  Bisherige Flottengrenzwerte als Klimaschutzinstrument gescheitert - spritdurstige und übermotorisierte Verbrenner-Pkw boomen wie noch nie 
-  DUH fordert verbindlichen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor in Deutschland zum 1. Januar 2025 
-  Positionspapier der DUH zur Revision der europäischen CO2-Regulierung identifiziert sieben zentrale Hebel für den Umstieg auf effiziente Elektromobilität  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Einführung einer Obergrenze für den CO2-Ausstoß jedes neu registrierten Autos in Europa von maximal 120 g CO2/km im realen Fahrbetrieb. Das entspricht einem Verbrauch von etwa 5 Litern Benzin oder 4,5 Litern Diesel pro 100 Kilometer. Die CO2-Obergrenze muss in der anstehenden Revision der europäischen CO2-Regulierung für Pkw verankert und künftig jährlich um mindestens 5 Prozent abgesenkt werden. Zur Kontrolle können die bei Neuwagen abgespeicherten realen Spritverbräuche zugrunde gelegt werden. Ab dem 1. Januar 2025 fordert die DUH zudem einen Zulassungsstopp für neue Autos mit Verbrennungsmotor in Deutschland. Auf EU-Ebene sollte der Ausstieg aus dem Verbrenner bis spätestens 2030 erfolgen.

Das bisherige Regulierungsmodell der europäischen CO2-Flottengrenzwerte ist nicht geeignet, um die seit Jahren auf hohem Niveau stagnierenden CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu reduzieren und den Trend zu übermotorisierten, hochemittierenden Fahrzeugen zu brechen. Neben zahlreichen kontraproduktiven Schlupflöchern in der Regulierung ist hierfür vor allem die ausschließliche Betrachtung des Flottendurchschnitts verantwortlich: Automobilhersteller können den Absatz von Fahrzeugen mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß rechnerisch ausgleichen, indem sie auch (teil-)elektrische Autos verkaufen, die in die Flottenbilanz mit sehr niedrigen beziehungsweise gar keinen Emissionen eingehen und derzeit sogar mehrfach gezählt werden. So können Hersteller im Flottendurchschnitt den geltenden Grenzwert von 95 g CO2/km einhalten und trotzdem weiter klimaschädliche SUV-Stadtpanzer und Limousinen mit hohen Gewinnmargen in den Markt drücken. Das ist Klimaschutz nur auf dem Papier.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die aktuelle Berechnungsmethode der CO2-Regulierung ist eine absurde Augenwischerei, die nicht das Klima, sondern nur das auf übermotorisierte Spritschleudern ausgerichtete Geschäftsmodell der Autokonzerne schützt. Der Fokus auf den Flottendurchschnitt dient dazu, die hohen Emissionen von SUV-Stadtpanzern und Luxus-Limousinen zu verschleiern und ihren Weiterverkauf trotz Klimakrise zu legitimieren. Aber ein E-Auto macht keine CO2-Schleuder wett. Wir müssen Emissionen real reduzieren, anstatt sie allein auf dem Papier kleinzurechnen. Die anstehende Revision der CO2-Regulierung muss jetzt die Trendwende einleiten, um das erhöhte EU-Klimaziel für 2030 und das 1,5-Grad-Limit einzuhalten.“

Für Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid oder Feinstaub gelten in der EU seit Jahren absolute Grenzwerte für jedes Fahrzeug. CO2 als gefährlicher Treiber der Klimakrise, der schon heute die Lebensgrundlagen vieler Millionen Menschen bedroht, muss genauso behandelt werden. Das Prinzip ist bewährt: So gibt es etwa für viele Haushaltsgeräte seit langem Verbrauchsobergrenzen, die von jedem einzelnen Gerät eingehalten werden müssen.

„Für jede Glühbirne gilt ein absolutes Energieverbrauchslimit. Es käme auch niemand auf die Idee, Durchschnitts-Effizienzstandards für eine Kühlschrankflotte einzuführen – die Verbrauchsvorgaben für Haushaltsgeräte gelten selbstverständlich für jedes einzelne Gerät. Aber ein Auto darf beliebig viel Sprit oder Strom verbrauchen. Das muss sich dringend ändern, wenn wir die Klimakrise wirksam bekämpfen und Ressourcen schonend einsetzen wollen. Neben einer CO2-Obergrenze müssen deshalb auch Effizienzvorgaben für elektrische Fahrzeuge eingeführt werden“, ergänzt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Aus Sicht der DUH ist die absolute CO2-Obergrenze eine sinnvolle Vorstufe zum vollständigen Verbrennerausstieg, der in Deutschland spätestens zum 1. Januar 2025 erfolgen muss. EU-weit fordert die DUH einen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis spätestens 2030. Mehrere EU-Länder haben sich dies bereits zum Ziel gesetzt.

In einem aktuellen Positionspapier legt die DUH in sieben Forderungen dar, welche Änderungen bei der Revision der CO2-Regulierung umgesetzt werden müssen, um die Antriebswende im Straßenverkehr zur Einhaltung der Klimaschutzziele zu beschleunigen. Hierzu zählen auch die Überprüfung von Realemissionen auf der Straße, die Abschaffung sämtlicher Vergünstigungen für Plug-in Hybridfahrzeuge und die Streichung des Gewichts-Bonus für Hersteller überdurchschnittlich schwerer Autos.

Hintergrund:

Seit 2015 gelten in der EU verbindliche CO2-Emissionsstandards für die Neuwagenflotten der Automobilhersteller. Der erste Flottengrenzwert von 130 g CO2/km wurde von den Herstellern zu einem großen Teil durch Manipulationen bei den Testverfahren erreicht. Seit 2020 gilt ein Flottengrenzwert von 95 g CO2/km, den die meisten Hersteller im letzten Jahr über verstärkten Verkauf von (teil-)elektrischen Fahrzeugen und das Ausnutzen verschiedener Flexibilitäten in der Regulierung einhielten. In der Realität lagen die durchschnittlichen Emissionen eines neuen Autos in 2020 laut der europäischen Umweltorganisation Transport & Environment bei etwa 155 g CO2/km.

Im Kontext des Green Deal wird derzeit das EU-Klimaziel für 2030 angehoben. Daran schließt sich eine Überarbeitung der EU-Klimagesetzgebung an, darunter auch eine vorgezogene Revision der CO2-Emissionsstandards für neue Autos. Die EU-Kommission wird im Juni 2021 einen Vorschlag vorlegen, der anschließend mit EU-Parlament und EU-Rat verhandelt wird.

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Deutsche Umwelthilfe fordert absolute CO2-Obergrenze von 120 g CO2/km für die Zulassung neuer Autos ab 2023

05.03.2021 – 09:15

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Deutsche Umwelthilfe fordert absolute CO2-Obergrenze von 120 g CO2/km für die Zulassung neuer Autos ab 2023


















Berlin (ots)

-  Bisherige Flottengrenzwerte als Klimaschutzinstrument gescheitert - spritdurstige und übermotorisierte Verbrenner-Pkw boomen wie noch nie 
-  DUH fordert verbindlichen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor in Deutschland zum 1. Januar 2025 
-  Positionspapier der DUH zur Revision der europäischen CO2-Regulierung identifiziert sieben zentrale Hebel für den Umstieg auf effiziente Elektromobilität  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Einführung einer Obergrenze für den CO2-Ausstoß jedes neu registrierten Autos in Europa von maximal 120 g CO2/km im realen Fahrbetrieb. Das entspricht einem Verbrauch von etwa 5 Litern Benzin oder 4,5 Litern Diesel pro 100 Kilometer. Die CO2-Obergrenze muss in der anstehenden Revision der europäischen CO2-Regulierung für Pkw verankert und künftig jährlich um mindestens 5 Prozent abgesenkt werden. Zur Kontrolle können die bei Neuwagen abgespeicherten realen Spritverbräuche zugrunde gelegt werden. Ab dem 1. Januar 2025 fordert die DUH zudem einen Zulassungsstopp für neue Autos mit Verbrennungsmotor in Deutschland. Auf EU-Ebene sollte der Ausstieg aus dem Verbrenner bis spätestens 2030 erfolgen.

Das bisherige Regulierungsmodell der europäischen CO2-Flottengrenzwerte ist nicht geeignet, um die seit Jahren auf hohem Niveau stagnierenden CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu reduzieren und den Trend zu übermotorisierten, hochemittierenden Fahrzeugen zu brechen. Neben zahlreichen kontraproduktiven Schlupflöchern in der Regulierung ist hierfür vor allem die ausschließliche Betrachtung des Flottendurchschnitts verantwortlich: Automobilhersteller können den Absatz von Fahrzeugen mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß rechnerisch ausgleichen, indem sie auch (teil-)elektrische Autos verkaufen, die in die Flottenbilanz mit sehr niedrigen beziehungsweise gar keinen Emissionen eingehen und derzeit sogar mehrfach gezählt werden. So können Hersteller im Flottendurchschnitt den geltenden Grenzwert von 95 g CO2/km einhalten und trotzdem weiter klimaschädliche SUV-Stadtpanzer und Limousinen mit hohen Gewinnmargen in den Markt drücken. Das ist Klimaschutz nur auf dem Papier.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die aktuelle Berechnungsmethode der CO2-Regulierung ist eine absurde Augenwischerei, die nicht das Klima, sondern nur das auf übermotorisierte Spritschleudern ausgerichtete Geschäftsmodell der Autokonzerne schützt. Der Fokus auf den Flottendurchschnitt dient dazu, die hohen Emissionen von SUV-Stadtpanzern und Luxus-Limousinen zu verschleiern und ihren Weiterverkauf trotz Klimakrise zu legitimieren. Aber ein E-Auto macht keine CO2-Schleuder wett. Wir müssen Emissionen real reduzieren, anstatt sie allein auf dem Papier kleinzurechnen. Die anstehende Revision der CO2-Regulierung muss jetzt die Trendwende einleiten, um das erhöhte EU-Klimaziel für 2030 und das 1,5-Grad-Limit einzuhalten.“

Für Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid oder Feinstaub gelten in der EU seit Jahren absolute Grenzwerte für jedes Fahrzeug. CO2 als gefährlicher Treiber der Klimakrise, der schon heute die Lebensgrundlagen vieler Millionen Menschen bedroht, muss genauso behandelt werden. Das Prinzip ist bewährt: So gibt es etwa für viele Haushaltsgeräte seit langem Verbrauchsobergrenzen, die von jedem einzelnen Gerät eingehalten werden müssen.

„Für jede Glühbirne gilt ein absolutes Energieverbrauchslimit. Es käme auch niemand auf die Idee, Durchschnitts-Effizienzstandards für eine Kühlschrankflotte einzuführen – die Verbrauchsvorgaben für Haushaltsgeräte gelten selbstverständlich für jedes einzelne Gerät. Aber ein Auto darf beliebig viel Sprit oder Strom verbrauchen. Das muss sich dringend ändern, wenn wir die Klimakrise wirksam bekämpfen und Ressourcen schonend einsetzen wollen. Neben einer CO2-Obergrenze müssen deshalb auch Effizienzvorgaben für elektrische Fahrzeuge eingeführt werden“, ergänzt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Aus Sicht der DUH ist die absolute CO2-Obergrenze eine sinnvolle Vorstufe zum vollständigen Verbrennerausstieg, der in Deutschland spätestens zum 1. Januar 2025 erfolgen muss. EU-weit fordert die DUH einen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis spätestens 2030. Mehrere EU-Länder haben sich dies bereits zum Ziel gesetzt.

In einem aktuellen Positionspapier legt die DUH in sieben Forderungen dar, welche Änderungen bei der Revision der CO2-Regulierung umgesetzt werden müssen, um die Antriebswende im Straßenverkehr zur Einhaltung der Klimaschutzziele zu beschleunigen. Hierzu zählen auch die Überprüfung von Realemissionen auf der Straße, die Abschaffung sämtlicher Vergünstigungen für Plug-in Hybridfahrzeuge und die Streichung des Gewichts-Bonus für Hersteller überdurchschnittlich schwerer Autos.

Hintergrund:

Seit 2015 gelten in der EU verbindliche CO2-Emissionsstandards für die Neuwagenflotten der Automobilhersteller. Der erste Flottengrenzwert von 130 g CO2/km wurde von den Herstellern zu einem großen Teil durch Manipulationen bei den Testverfahren erreicht. Seit 2020 gilt ein Flottengrenzwert von 95 g CO2/km, den die meisten Hersteller im letzten Jahr über verstärkten Verkauf von (teil-)elektrischen Fahrzeugen und das Ausnutzen verschiedener Flexibilitäten in der Regulierung einhielten. In der Realität lagen die durchschnittlichen Emissionen eines neuen Autos in 2020 laut der europäischen Umweltorganisation Transport & Environment bei etwa 155 g CO2/km.

Im Kontext des Green Deal wird derzeit das EU-Klimaziel für 2030 angehoben. Daran schließt sich eine Überarbeitung der EU-Klimagesetzgebung an, darunter auch eine vorgezogene Revision der CO2-Emissionsstandards für neue Autos. Die EU-Kommission wird im Juni 2021 einen Vorschlag vorlegen, der anschließend mit EU-Parlament und EU-Rat verhandelt wird.

Link:

Zum Forderungspapier: http://l.duh.de/p210305

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ZDK: Teilerfolg stellt Autohandel nicht zufrieden

04.03.2021 – 11:06

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Teilerfolg stellt Autohandel nicht zufrieden


















Bonn (ots)

Die aktuellen Beschlüsse des Corona-Gipfels stellen den Automobilhandel laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) trotz der ersten kleinen Öffnungsperspektive zur Wiedereröffnung nicht zufrieden. Demnach kann ein Bundesland oder eine Region bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“) unter Einhaltung definierter Zugangs- und Hygieneregeln zulassen. Bis zu einer Inzidenz von 50 könnte dann ein Betrieb wieder komplett öffnen. Bevor endgültige Klarheit herrsche, müssten jetzt aber noch die länderspezifischen Regelungen abgewartet werden.

„Da sich die Inzidenzzahlen täglich ändern, sind diese Regelungen weder für die Kunden noch für die Betriebe berechenbar“, sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Ohne den täglichen Blick auf die aktuellen Inzidenzzahlen kann ich gar nicht entscheiden, ob mein Betrieb jetzt teilweise oder ganz öffnen darf.“ Bei mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten werde es dann völlig unübersichtlich. „Auf diese Weise lässt sich das notwendige wirtschaftliche Aufbruchsignal nicht erzeugen.“

„Wir können nicht nachvollziehen, warum unsere großzügig dimensionierten Autohäuser mit ihren erprobten Hygienekonzepten jetzt nicht sofort wieder bundesweit öffnen dürfen, wie es etwa den Gartenmärkten erlaubt wird“, so der ZDK-Präsident. „Vom Flächenangebot her spielen wir in der gleichen Liga, und was den Andrang der Kunden betrifft, sind unsere Betriebe mit Sicherheit noch besser für eine sofortige Öffnung aufgestellt. Autohäuser sind keine Corona-Hotspots. Wir brauchen den Schwung des Frühjahrsgeschäfts, das nun schon zum zweiten Mal in Folge größtenteils auszufallen droht“, so Karpinski. „Wir brauchen diesen Schwung sofort und bundeseinheitlich und nicht tröpfchenweise und regional begrenzt.“

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Keine Verjährung im VW Abgasskandal: Autobesitzer können auch 2021 noch klagen!

04.03.2021 – 18:38

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Keine Verjährung im VW Abgasskandal: Autobesitzer können auch 2021 noch klagen!


















Nürnberg (ots)

Bekanntermaßen bestätigte der BGH mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, dass Käufern von Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen. Damit ist die Rechtslage grundsätzlich geklärt. Viele Betroffene, die sich dem Musterfeststellungsklageverfahren angeschlossen und anschließend nichts weiter unternommen hatten, ärgern sich und glauben, dass es jetzt zu spät sei. Dies ist jedoch ein – leider weit verbreiteter – Irrglaube! „Nach unserer Rechtsauffassung, die sich zwingend aus dem Gesetz ergibt, können Geschädigte wegen einer oft verkannten Verjährungsvorschrift vielmehr auch im Jahr 2021 noch erfolgsversprechend klagen, wenn sie sich zuvor an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten“, halten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg fest.

Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte vertritt seit jeher die Auffassung, dass aufgrund verschiedener Überlegungen in vielen Fällen eine Verjährung in den sogenannten „EA189-Fällen“ nicht eingetreten ist. „Unsere Ansicht, wonach jedenfalls im Jahr 2015 noch kein Beginn der Verjährungsfrist anzunehmen war, weil eben stets auf die konkrete Einzelfallinformation bezüglich der Betroffenheit seitens VW abzustellen ist, wurde erst kürzlich unter anderem in einer durch unsere Kanzlei erstrittenen Entscheidungsserie des LG Nürnberg-Fürth, 9 O 5734/20, 9 O 5061/20 und 9 0 4008/20, sowie vor dem LG Bamberg, 42 O 157/20, bestätigt“, hält Rechtsanwalt Dr. Hoffmann fest.

Ein anderer und leider sehr weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW seit dem 30.10.2020 keine erfolgreiche Klage mehr erheben könnten. „Zwar ist es richtig, dass zum 30.10.2020 aufgrund der Vorschriften des § 204 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 Satz 1 BGB die Hemmungswirkung des Musterfeststellungsklageverfahrens endete. Indes ist dies aber keinesfalls mit einem Verjährungseintritt gleichzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Göpfert. Hierbei würde nämlich die Wirkung der Vorschrift des § 209 BGB nicht beachtet. Danach ist die Zeit zwischen der Anmeldung zur Musterfeststellungsklage bis zum Ende deren Hemmungswirkung taggenau zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist hinzuzurechnen.

In allen Fällen, in denen sich Betroffene vor Ablauf des Jahres 2018 an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten, und in vielen Fällen, in denen dies 2019 geschah (aktuell mindestens bei Anmeldung bis 30.06.2019), ist daher eine Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten. „Vielmehr verschiebt sich der Eintritt der Verjährung um den Zeitraum der Beteiligung an der Musterfeststellungsklage. Das heißt die Verjährung tritt regelmäßig erst und frühestens ab Anfang Mai 2021 bis circa November 2021 ein“, stellen die erfahrenen Praktiker der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner klar.

Wichtig ist: All dies hat auch nichts mit der aktuellen Entscheidung des BGH vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, zu tun. Wie der vorangegangen Entscheidung des OLG Stuttgart zu entnehmen ist, erhob VW bereits in ihrer Klageerwiderung die Verjährungseinrede und machte umfangreiche Ausführungen zur positiven Kenntnis des Klägers von den anspruchsbegründenden Tatsachen. In seiner Replik nahm der Kläger zur Frage der Verjährung keine Stellung. Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens bestritt er die Behauptungen der VW AG nicht. Einzig und allein diesen unstreitigen Sachverhalt hatte der BGH in seinem Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, rechtlich zu bewerten. Hierbei handelt es sich jedoch um einen absoluten Sonderfall, der so gut wie nie vorkommt.

Es zeigt sich also, dass auch Betroffene des VW-Skandals, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten, aber bislang noch keine weiteren gerichtlichen Maßnahmen ergriffen haben, nicht zögern sollten, ihre Ansprüche weiter durchzusetzen. Gerade wenn Autobesitzer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko, wobei Rechtsschutzversicherer die Rechtsauffassung der Nürnberger Rechtsanwälte zu der Verjährungsfrage schon mehrfach geteilt und entsprechende Deckungszusagen für das gerichtliche Verfahren gewährt haben.

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Abgasskandal bei Fiat-Chrysler erreicht die NiederlandeMinisterium beantragt strafrechtliche Ermittlungen gegen AutobauerDr. Stoll & Sauer treibt Aufarbeitung des Skandals in Deutschland voran

03.03.2021 – 16:44

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal bei Fiat-Chrysler erreicht die Niederlande
Ministerium beantragt strafrechtliche Ermittlungen gegen Autobauer
Dr. Stoll & Sauer treibt Aufarbeitung des Skandals in Deutschland voran


















Lahr (ots)

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) kommt auch in den Niederlanden ins Rollen. Das niederländische Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft hat gegen FCA aufgrund von Abgasmanipulationen an Dieselmotoren strafrechtliche Ermittlungen beantragt. Wie niederländische Medien am 2. März 2021 weiter berichteten, wirft das Ministerium FCA vor, Motoren im Tochterunternehmen Jeep manipuliert zu haben. Die Behörde will auch das Unternehmen Suzuki genauer unter die Lupe nehmen lassen. FCA liefert Suzuki für das Modell Vitara die Motoren.

In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt seit Sommer 2020 wegen Betrugs gegen FCA. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steckt derzeit mitten in der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der besonders die Reise- und Wohnmobilbranche betrifft. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Niederländische Aufsichtsbehörde verlangt von FCA Nachbesserung

In den Niederlanden schwelt der Abgasskandal von FCA bereits seit Anfang vergangenen Jahres. Im Januar 2020 machte die niederländische Verkehrsaufsicht RDW öffentlich, dass bestimmte SUV von FCA und Suzuki nicht den Emissionsvorschriften entsprechen. Bei FCA handelt es sich um das Modell des Tochterunternehmens Jeep „Grand Cherokee“. Jeep sei angewiesen worden, die Fahrzeuge in die Werkstätten zurückzurufen und mit einem Software-Update zu versehen. Auch das Modell Vitara von Suzuki war der Behörde negativ aufgefallen.

Wie die Zeitung „De Telegraaf“ am 2. März 2021 berichtete, sollen 700 Jeeps und Suzukis für ein obligatorisches Software-Update zurückgerufen worden sein. Die Nachrichtensendung „Nieuwsuur“ berichtete zeitgleich darüber hinaus, dass bei weiteren fünfzehn Diesel-Modellen der Verdacht der Abgasmanipulation besteht. Daher habe das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft nun eine strafrechtliche Untersuchung gegen FCA beantragt.

Die niederländische Behörde RDW ist eine sogenannte Referenzbehörde. Wenn ein Hersteller ein neues Dieselauto auf den Markt bringen will, wird es zunächst von einer europäischen Fahrzeugbehörde wie dem RDW ausgiebig getestet. Unter anderem werden Schadstoffemissionen wie NOx, Partikel und CO2 geprüft. Wenn ein Dieselfahrzeug vom RDW oder einer anderen Fahrzeugbehörde der Europäischen Union zugelassen ist, kann es in der Europäischen Union verkauft und auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Aber die Typgenehmigung kann auch entzogen werden. RDW hatte deshalb Suzuki Anfang 2020 mit dem Widerruf der europäischen Typgenehmigung für den Vitara gedroht, sollte Suzuki keine angemessene Verbesserung der Abgaswerte erzielen. Die gleiche Maßnahme sei vorsorglich für den Jeep Grand Cherokee eingeleitet worden, hieß es von der Behörde. Seit dem Dieselskandal von Volkswagen vor fünf Jahren prüfen Regulierungsbehörden weltweit Dieselmodelle auf illegale Abschalteinrichtungen. Die RDW erklärte, sowohl beim Grand Cherokee als auch beim Vitara seien „verbotene Emissionsstrategien“ festgestellt worden. FCA hat seinen Sitz übrigens in den Niederlanden.

Aufarbeitung des Abgasskandals schreitet in Deutschland voran

Der Schock in der Camperszene in Deutschland saß tief, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommer 2020 Büroräume von FCA und Iveco in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen ließ. Der seit 2015 schwelende Abgasskandal bei FCA und Iveco war durch die neuen Ermittlungen wieder in die deutsche Öffentlichkeit zurückgekehrt – und mittendrin die Reise- und Wohnmobil-Branche. FCA und Iveco rüsten die allermeisten Hersteller mit Dieselmotoren aus.

Seit 2016 weiß das Kraftfahrt-Bundesamt von unzulässigen Abschalteinrichtungen in diesen Motoren. Die Politik sorgte in Person des heutigen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) dafür, dass die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen trotzdem eine Typgenehmigung für ihre Freizeitfahrzeuge erhielten – trotz offenbar unzulässiger Abschalteinrichtung. Der Minister hatte so eine tickende Zeitbombe gelegt. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt machte in einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020 klar: „Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind auf dem gemeinsamen Markt nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.“

Mittlerweile ist die juristische Aufarbeitung des neuen Skandals in vollem Gang. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits an die 1000 Klagen an deutschen Gerichten gegen FCA (jetzt Stellantis) eingereicht. Das erste Verfahren befindet sich sogar am Oberlandesgericht Karlsruhe in der Berufung.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich bisher öffentlich zum Stand der Ermittlungen noch nicht geäußert. Ein Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hatte es jedoch mit Schreiben vom 26. November 2020 genauer wissen wollen, ob sein Fahrzeug (Hymer Yellowstone) in den Skandal verwickelt ist. Und tatsächlich erhielt er am 30. Dezember 2020 Post von der Staatsanwaltschaft Frankfurt: „In Bezug auf die von Ihnen im Schreiben vom 26. November 2020 genannten Details ist davon auszugehen, dass Ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist.“ Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt das Schreiben vor. Der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer interpretiert das Schreiben der Staatsanwaltschaft so, dass sich der Manipulationsverdacht gegen FCA aus Sicht der Ermittlungsbehörde so gut wie bestätigt hat.

Für die Betroffenen eine ganz bittere Erkenntnis. Für die kostspieligen Freizeitfahrzeuge ist jahrelang gespart worden. Manche haben auch ihre Lebensversicherung in ein Fahrzeug gesteckt, um den Lebensabend mit Reisen verbringen und genießen zu können. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Verbraucher ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht anmelden. Die Kanzlei rät Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Einsteinallee 1/1
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ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award

03.03.2021 – 11:47

Skoda Auto Deutschland GmbH

ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award


















ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award

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Mladá Boleslav (ots)

› Erster Erfolg für ŠKODA AUTO bei dem ausschließlich von Frauen vergebenen Preis

› Internationale Jury besteht aus 48 Automobil-Fachjournalistinnen aus 38 Ländern

› Vierte Generation des ŠKODA Bestsellers jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg

Der ŠKODA OCTAVIA hat beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award in der Kategorie ,Family Car‘ gewonnen. Für den tschechischen Automobilhersteller ist es der erste Erfolg bei der zehnten Auflage des internationalen Awards, der ausschließlich von Automobil-Fachjournalistinnen vergeben wird. Als einer von insgesamt neun Klassensiegern ist der ŠKODA Bestseller damit jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg: Das ,Women’s World Car of the Year 2020‘ wird am 8. März zum ,Internationalen Frauentag‘ bekanntgegeben. Die Jury bilden 48 Journalistinnen aus 38 Ländern von Argentinien bis Neuseeland.

Die vierte Generation des ŠKODA OCTAVIA bietet im Vergleich zum Vorgänger neben einem emotionaleren und dynamischeren Design ein noch großzügigeres Platzangebot und weiter gesteigerten Komfort, dazu höchste aktive und passive Sicherheit sowie modernste Konnektivität. Zum idealen Familienauto machen ihn auch die ŠKODA typisch herausragende Funktionalität und die vielen cleveren Detaillösungen. Zudem ist der OCTAVIA so sparsam und umweltschonend wie nie zuvor, da ŠKODA ihn antriebsseitig mit der größten Variantenvielfalt in der bisherigen Historie der Modellreihe anbietet. Er ist als Limousine und Kombi mit effizienten Benzin- und Dieselaggregaten, Erdgasantrieb* sowie Plug-in-Hybrid*- und Mild-Hybridtechnologie und mit Front- oder Allradantrieb erhältlich. Die Leistungsspanne reicht von 81 kW (110 PS)* bis 180 kW (245 PS)*.

Der ,Women’s World Car of the Year‘-Award wird seit 2011 vergeben, die Jury besteht ausschließlich aus Automobil-Fachjournalistinnen. In diesem Jahr beurteilten 48 Jurorinnen aus 38 Ländern alle neuen Modelle, die zwischen Januar und Dezember 2020 vorgestellt wurden und nominierten in jeder der insgesamt neun Kategorien zunächst drei Finalisten. In der Kategorie ,Family Car‘ setzte sich der OCTAVIA durch und ist damit jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg. Das ,Women’s World Car of the Year 2020‘ wird zum ,Internationalen Frauentag‘ am 8. März bekanntgegeben. Die Beurteilungskriterien sind beispielsweise Sicherheit, Qualität, Preis, Design, Fahrkomfort und Umweltfreundlichkeit.

Neuer OCTAVIA sammelt internationale Auszeichnungen

Mit dem Klassensieg beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award setzt der neue OCTAVIA eine beeindruckende Erfolgsserie bei internationalen Preisverleihungen fort. Im Februar 2021 gewann er bei der Leserwahl ,Best Cars 2021‘ des deutschen Fachmagazins ,auto motor und sport‘ die Importkategorie in der ,Kompaktklasse‘. Bereits im letzten Quartal 2020 hatte der OCTAVIA renommierte Auszeichnungen erhalten, unter anderem in den wichtigen Exportmärkten Österreich, Deutschland und der Schweiz. Besonders in der Kategorie Familienfahrzeug punktete er im Oktober 2020 beim britischen Magazin ,Auto Express‘, wo er neben dem Gesamtsieg als ,Car of the Year‘ den ,Auto Express New Car Award‘ in der Klasse ,Compact Family Car‘ erhielt. Die Leser des deutschen Fachmagazins ,AUTO Straßenverkehr‘ wählten ihn im Juni 2020 zum ,Familienauto des Jahres‘ in der Kategorie ,Bestes Design‘ bei Fahrzeugen bis 25.000 Euro.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

* Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.

OCTAVIA iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,2 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 11,1 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 28 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA COMBI iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,4 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 11,6 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 31 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA 1,5 TGI G-TEC DSG 96 kW (130 PS)

innerorts 4,5 kg/100km, außerorts 2,8 – 2,7 kg/100km, kombiniert 3,5 – 3,4 kg/100km, CO2-Emissionen kombiniert 95 – 93 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA COMBI 1,5 TGI G-TEC DSG 96 kW (130 PS)

innerorts 4,6 – 4,5 kg/100km, außerorts 2,9 – 2,8 kg/100km, kombiniert 3,5 kg/100km, CO2-Emissionen kombiniert 96 – 95 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA 1,0 TSI 81 kW (110 PS)

innerorts 6,0 l/100km, außerorts 3,9 – 3,8 l/100km, kombiniert 4,7 – 4,6 l/100km, kombiniert 0 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 107 – 105 g/km, CO2-Effizienzklasse B/A

OCTAVIA COMBI 1,0 TSI 81 kW (110 PS)

innerorts 6,1 – 6,0 l/100km, außerorts 4,0 l/100km, kombiniert 4,8 – 4,7 l/100km, kombiniert 0 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 109 – 107 g/km, CO2-Effizienzklasse A

OCTAVIA RS 2,0 TSI DSG 180 kW (245 PS)

innerorts 9,0 l/100km, außerorts 5,1 – 5,0 l/100km, kombiniert 6,5 l/100km, CO2-Emissionen kombiniert 150 – 148 g/km, CO2-Effizienzklasse C

OCTAVIA COMBI RS 2,0 TSI DSG 180 kW (245 PS)

innerorts 9,0 l/100km, außerorts 5,1 – 5,0 l/100km, kombiniert 6,6 – 6,5 l/100km, CO2-Emissionen kombiniert 151 – 149 g/km, CO2-Effizienzklasse C

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ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award

03.03.2021 – 11:47

Skoda Auto Deutschland GmbH

ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award


















ŠKODA OCTAVIA gewinnt in der Kategorie ,Family Car‘ beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award

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Mladá Boleslav (ots)

› Erster Erfolg für ŠKODA AUTO bei dem ausschließlich von Frauen vergebenen Preis

› Internationale Jury besteht aus 48 Automobil-Fachjournalistinnen aus 38 Ländern

› Vierte Generation des ŠKODA Bestsellers jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg

Der ŠKODA OCTAVIA hat beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award in der Kategorie ,Family Car‘ gewonnen. Für den tschechischen Automobilhersteller ist es der erste Erfolg bei der zehnten Auflage des internationalen Awards, der ausschließlich von Automobil-Fachjournalistinnen vergeben wird. Als einer von insgesamt neun Klassensiegern ist der ŠKODA Bestseller damit jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg: Das ,Women’s World Car of the Year 2020‘ wird am 8. März zum ,Internationalen Frauentag‘ bekanntgegeben. Die Jury bilden 48 Journalistinnen aus 38 Ländern von Argentinien bis Neuseeland.

Die vierte Generation des ŠKODA OCTAVIA bietet im Vergleich zum Vorgänger neben einem emotionaleren und dynamischeren Design ein noch großzügigeres Platzangebot und weiter gesteigerten Komfort, dazu höchste aktive und passive Sicherheit sowie modernste Konnektivität. Zum idealen Familienauto machen ihn auch die ŠKODA typisch herausragende Funktionalität und die vielen cleveren Detaillösungen. Zudem ist der OCTAVIA so sparsam und umweltschonend wie nie zuvor, da ŠKODA ihn antriebsseitig mit der größten Variantenvielfalt in der bisherigen Historie der Modellreihe anbietet. Er ist als Limousine und Kombi mit effizienten Benzin- und Dieselaggregaten, Erdgasantrieb* sowie Plug-in-Hybrid*- und Mild-Hybridtechnologie und mit Front- oder Allradantrieb erhältlich. Die Leistungsspanne reicht von 81 kW (110 PS)* bis 180 kW (245 PS)*.

Der ,Women’s World Car of the Year‘-Award wird seit 2011 vergeben, die Jury besteht ausschließlich aus Automobil-Fachjournalistinnen. In diesem Jahr beurteilten 48 Jurorinnen aus 38 Ländern alle neuen Modelle, die zwischen Januar und Dezember 2020 vorgestellt wurden und nominierten in jeder der insgesamt neun Kategorien zunächst drei Finalisten. In der Kategorie ,Family Car‘ setzte sich der OCTAVIA durch und ist damit jetzt auch im Rennen um den Gesamtsieg. Das ,Women’s World Car of the Year 2020‘ wird zum ,Internationalen Frauentag‘ am 8. März bekanntgegeben. Die Beurteilungskriterien sind beispielsweise Sicherheit, Qualität, Preis, Design, Fahrkomfort und Umweltfreundlichkeit.

Neuer OCTAVIA sammelt internationale Auszeichnungen

Mit dem Klassensieg beim ,Women’s World Car of the Year 2020‘-Award setzt der neue OCTAVIA eine beeindruckende Erfolgsserie bei internationalen Preisverleihungen fort. Im Februar 2021 gewann er bei der Leserwahl ,Best Cars 2021‘ des deutschen Fachmagazins ,auto motor und sport‘ die Importkategorie in der ,Kompaktklasse‘. Bereits im letzten Quartal 2020 hatte der OCTAVIA renommierte Auszeichnungen erhalten, unter anderem in den wichtigen Exportmärkten Österreich, Deutschland und der Schweiz. Besonders in der Kategorie Familienfahrzeug punktete er im Oktober 2020 beim britischen Magazin ,Auto Express‘, wo er neben dem Gesamtsieg als ,Car of the Year‘ den ,Auto Express New Car Award‘ in der Klasse ,Compact Family Car‘ erhielt. Die Leser des deutschen Fachmagazins ,AUTO Straßenverkehr‘ wählten ihn im Juni 2020 zum ,Familienauto des Jahres‘ in der Kategorie ,Bestes Design‘ bei Fahrzeugen bis 25.000 Euro.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

* Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.

OCTAVIA iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,2 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 11,1 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 28 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA COMBI iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,4 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 11,6 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 31 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA 1,5 TGI G-TEC DSG 96 kW (130 PS)

innerorts 4,5 kg/100km, außerorts 2,8 – 2,7 kg/100km, kombiniert 3,5 – 3,4 kg/100km, CO2-Emissionen kombiniert 95 – 93 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA COMBI 1,5 TGI G-TEC DSG 96 kW (130 PS)

innerorts 4,6 – 4,5 kg/100km, außerorts 2,9 – 2,8 kg/100km, kombiniert 3,5 kg/100km, CO2-Emissionen kombiniert 96 – 95 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

OCTAVIA 1,0 TSI 81 kW (110 PS)

innerorts 6,0 l/100km, außerorts 3,9 – 3,8 l/100km, kombiniert 4,7 – 4,6 l/100km, kombiniert 0 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 107 – 105 g/km, CO2-Effizienzklasse B/A

OCTAVIA COMBI 1,0 TSI 81 kW (110 PS)

innerorts 6,1 – 6,0 l/100km, außerorts 4,0 l/100km, kombiniert 4,8 – 4,7 l/100km, kombiniert 0 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 109 – 107 g/km, CO2-Effizienzklasse A

OCTAVIA RS 2,0 TSI DSG 180 kW (245 PS)

innerorts 9,0 l/100km, außerorts 5,1 – 5,0 l/100km, kombiniert 6,5 l/100km, CO2-Emissionen kombiniert 150 – 148 g/km, CO2-Effizienzklasse C

OCTAVIA COMBI RS 2,0 TSI DSG 180 kW (245 PS)

innerorts 9,0 l/100km, außerorts 5,1 – 5,0 l/100km, kombiniert 6,6 – 6,5 l/100km, CO2-Emissionen kombiniert 151 – 149 g/km, CO2-Effizienzklasse C

Pressekontakt:

Ulrich Bethscheider-Kieser
Leiter Produkt- und Markenkommunikation
Telefon: +49 6150 133 121
E-Mail: ulrich.bethscheider-kieser@skoda-auto.de

Karel Müller
Media Relations
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