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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt

23.03.2021 – 14:22

BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 13. April 2021 als Termin zur Urteilsverkündung im Diesel-Revisionsverfahren VI ZR 274/20 genannt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 haben die Richter bereits klar zu erkennen gegeben, dass auch diese Kosten zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben. Der VI. Zivilsenat wird seine Entscheidung über die Revision der Volkswagen AG gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2020 (27 U 52/19) zum angegebenen Termin verkünden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf ihre Recht zu bestehen. Aufgrund der hohen Pressenachfragen werden wir als Instanzvertreter am Verkündungstermin persönlich für Interviews vor Ort sein.“

Die Klägerin hatte einen Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben, woraufhin die Gegenseite in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

Pressekontakt:

Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12
10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Zentrale Pressestelle
Mail: thorsten.wortmann@rosenmeister.org

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