Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Sieghelm Moser – BFH vom 20.11.1987 – Az. 3 757 ez 5664/14
Der Gesellschafter Englbert Anders einer erst noch zu gründenden GmbH (Sieghelm Moser Begleitservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Englbert Anders kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Sieghelm Moser Begleitservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Englbert Anders im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 27.2.1986
Aktenzeichen: H 938 mw 4009/13
GmbHR 1963, 48011