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#ImpfenSchütztGesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung

08.03.2021 – 10:44

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

#ImpfenSchützt
Gesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung


















#ImpfenSchützt / Gesetzliche Unfallversicherung startet bundesweite Aktion zur COVID-19-Impfung
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Berlin (ots)

Unter dem Motto #ImpfenSchützt setzen sich die BG Kliniken, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), gemeinsam für die Wahrnehmung der COVID-19-Impfangebote ein.

Das Coronavirus kann zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen, längerfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen und zum Tod führen. Sich impfen zu lassen bedeutet nicht nur, sich selbst gegen eine COVID-19-Erkrankung zu schützen, sondern auch dazu beizutragen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Eine hohe Impfquote kann auch den Infektionsschutz am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich erhöhen.

Mit Text-Anzeigen und persönlichen Statements von Menschen, die für die Impfung plädieren, möchten die Kooperationspartner ein Bewusstsein für die Bedeutung der Impfangebote schaffen.

Die ersten Aktions-Motive #ImpfenSchützt erscheinen heute auf den Social-Media-Kanälen und online. Sie wenden sich an Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen. Im Laufe der nächsten Wochen werden weitere Motive veröffentlicht und verschiedene Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen für die Impfung werben.

Jede einzelne Person, die sich impfen lässt, trägt dazu bei, die Pandemie zu stoppen. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe wurden einer umfassenden Prüfung unterzogen, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegt. Obwohl der Impfstart in Deutschland zunächst schleppend angelaufen ist, werden in den kommenden Monaten voraussichtlich viele weitere Berufs- und Altersgruppen Impfangebote erhalten können. Durch die Verringerung des Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos am Arbeitsplatz lassen sich härtere wirtschaftliche Einschränkungen vermeiden bzw. eine allmähliche Rückkehr zu mehr Normalität in den Betrieben ist möglich.

Dr. Stefan Hussy, DGUV-Hauptgeschäftsführer: „Die Impfung ist eine großartige Chance. Zunächst geht es darum, Erkrankungen bei – insbesondere älteren – Personen mit einem hohen Risiko für schwere Erkrankungen und bei Beschäftigten zu vermeiden, die ein besonders hohes Expositionsrisiko bei der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung tragen. Mit der Impfung wird nun schrittweise allen besonders exponierten Berufsgruppen eine wesentliche Präventionsmaßnahme zugänglich sein, die Erkrankungen und auch die psychischen Belastungen enorm reduzieren wird.“

Reinhard Nieper, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der BG Kliniken: „Das Personal in den BG Klinken und vielen anderen Krankenhäusern in Deutschland steht im Einsatz gegen COVID-19 an vorderster Front. Die Impfungen sind jetzt unser wichtigster Verbündeter, um weiteres Leid von unseren Patientinnen und Patienten abzuwenden und die Bevölkerung dauerhaft zu schützen.“

Hintergrund: COVID-19 als Berufskrankheit

Die Pandemie hat deutliche Spuren im Berufskrankheitengeschehen in Deutschland hinterlassen. Bis zum 31.12.2020 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 erhalten. Das geht aus vorläufigen Zahlen für das vergangene Jahr hervor, die die DGUV am 3. März 2021 veröffentlicht hat. Bis zum Jahresende 2020 haben die Unfallversicherungsträger 22.863 Fälle entschieden, 18.069 COVID-19-Erkrankungen wurden als Berufskrankheit anerkannt.

Weitere Informationen

Website zur Aktion #ImpfenSchützt: www.dguv.de/impfenschuetzt

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Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

Bundesärztekammer

Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Experten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen


















Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

Aus Sicht des Expertengremiums stellt eine erweiterte Teststrategie in Ergänzung zur Impfstrategie einen weiteren wichtigen Baustein in der Pandemie-Bekämpfung dar. Der Einsatz von Schnelltests und Selbsttests durch Laien solle weiter forciert werden. Dazu seien klare Verhaltensweisen zu definieren. So sollten positive Ergebnisse unbedingt durch einen PCR-Test, der weiterhin der Goldstandard sei, bestätigt werden. Anzustreben sei auch, möglichst viele Ergebnisse im Sinne eines bevölkerungsbezogenen Monitorings an eine zentrale Stelle zu melden, um eine bessere Übersicht über das wirkliche Geschehen zu erhalten. Um die Entwicklung von SARS-CoV-2-Mutationen besser zu überwachen, sei außerdem die anlassbezogene Genomsequenzierung PCR-positiver Fälle von großer Bedeutung.

Zur Ausweitung der Impfkapazitäten und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Dietel.

Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

Das Papier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“ der Arbeitsgruppe 5 des Ärztlichen Pandemierats kann im Internet heruntergeladen werden unter:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Corona/BAEKAErztlPandemieratAG5AusstiegsszenarioPositionspapier20210304final.pdf

Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen zum Austausch über die aktuelle pandemische Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Der Pandemierat setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesärztekammer, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie nachfolgenden Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI), Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Ständige Impfkommission des RKI

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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

Bundesärztekammer

Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Experten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen


















Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

Aus Sicht des Expertengremiums stellt eine erweiterte Teststrategie in Ergänzung zur Impfstrategie einen weiteren wichtigen Baustein in der Pandemie-Bekämpfung dar. Der Einsatz von Schnelltests und Selbsttests durch Laien solle weiter forciert werden. Dazu seien klare Verhaltensweisen zu definieren. So sollten positive Ergebnisse unbedingt durch einen PCR-Test, der weiterhin der Goldstandard sei, bestätigt werden. Anzustreben sei auch, möglichst viele Ergebnisse im Sinne eines bevölkerungsbezogenen Monitorings an eine zentrale Stelle zu melden, um eine bessere Übersicht über das wirkliche Geschehen zu erhalten. Um die Entwicklung von SARS-CoV-2-Mutationen besser zu überwachen, sei außerdem die anlassbezogene Genomsequenzierung PCR-positiver Fälle von großer Bedeutung.

Zur Ausweitung der Impfkapazitäten und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Dietel.

Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

Das Papier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“ der Arbeitsgruppe 5 des Ärztlichen Pandemierats kann im Internet heruntergeladen werden unter:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Corona/BAEKAErztlPandemieratAG5AusstiegsszenarioPositionspapier20210304final.pdf

Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen zum Austausch über die aktuelle pandemische Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Der Pandemierat setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesärztekammer, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie nachfolgenden Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI), Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Ständige Impfkommission des RKI

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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

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Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Experten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen


















Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

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Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

Das Papier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“ der Arbeitsgruppe 5 des Ärztlichen Pandemierats kann im Internet heruntergeladen werden unter:

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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

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Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

Aus Sicht des Expertengremiums stellt eine erweiterte Teststrategie in Ergänzung zur Impfstrategie einen weiteren wichtigen Baustein in der Pandemie-Bekämpfung dar. Der Einsatz von Schnelltests und Selbsttests durch Laien solle weiter forciert werden. Dazu seien klare Verhaltensweisen zu definieren. So sollten positive Ergebnisse unbedingt durch einen PCR-Test, der weiterhin der Goldstandard sei, bestätigt werden. Anzustreben sei auch, möglichst viele Ergebnisse im Sinne eines bevölkerungsbezogenen Monitorings an eine zentrale Stelle zu melden, um eine bessere Übersicht über das wirkliche Geschehen zu erhalten. Um die Entwicklung von SARS-CoV-2-Mutationen besser zu überwachen, sei außerdem die anlassbezogene Genomsequenzierung PCR-positiver Fälle von großer Bedeutung.

Zur Ausweitung der Impfkapazitäten und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Dietel.

Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

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Verti Versicherung AG: Neustrukturierung des AufsichtsratsAlfredo Castelo und Mariel von Schumann neu im Aufsichtsrat

04.03.2021 – 08:00

Verti Versicherung AG

Verti Versicherung AG: Neustrukturierung des Aufsichtsrats
Alfredo Castelo und Mariel von Schumann neu im Aufsichtsrat


















Verti Versicherung AG: Neustrukturierung des Aufsichtsrats / Alfredo Castelo und Mariel von Schumann neu im Aufsichtsrat

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Teltow (ots)

Deutschlands zweitgrößter Kfz-Direktversicherer besetzt seinen Aufsichtsrat neu. Bereits zum 1. Januar 2021 wurde Alfredo Castelo zum Vorsitzenden berufen und folgt damit auf Jaime Tamayo, der sich neuen Aufgaben innerhalb des MAPFRE Konzerns widmet. Alfredo Castelo ist bereits seit 2004 für die MAPFRE Gruppe tätig, seit Anfang 2021 Group Chief Business and Clients Officer und im weltweiten MAPFRE Executive Committee für die Region EURASIA verantwortlich, zu der auch Deutschland zählt.

„Mit Verti hat der MAPFRE Konzern ein junges, internationales Label geschaffen, das sich auf das digitale Versicherungsgeschäft fokussiert und weiteres Wachstum anstrebt. Ich danke meinem Vorgänger Jaime Tamayo für seine großartige Arbeit als erster Aufsichtsratsvorsitzender der Marke Verti In Deutschland. Gleichzeitig freue ich mich, dass Mariel von Schumann unseren Aufsichtsrat ab sofort mit ihrem Expertenwissen unterstützt“, erläutert Alfredo Castelo die Veränderungen im Aufsichtsrat.

Mariel von Schumann folgt auf Claudio Ramos. Die Betriebswirtschaftlerin verfügt über mehr als 25 Jahre internationale Berufserfahrung in unterschiedlichen Branchen. Zuletzt war Mariel von Schumann Chief of Staff der Siemens AG und damit treibende Kraft für die neue strategische Positionierung und den kulturellen Wandel des Konzerns. Mariel von Schumann ist zusätzlich zu ihrer neuen Funktion auch Aufsichtsratsmitglied bei Siemens Gamesa Renewable Energies.

„Ich freue mich auf eine enge Zusammenarbeit mit der Verti Versicherung AG. Neben meiner langjährigen Erfahrung im internationalen Management bringe ich einen frischen Blick auf die Versicherungsbranche und eine große Leidenschaft für Nachhaltigkeit in der Wirtschaft mit“, kommentiert Mariel von Schumann ihre Berufung in den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat der Verti Versicherung AG besteht künftig neben Alfedo Castelo und Mariel von Schumann aus Lydia Bolck, Mark Meyerhoff sowie als Arbeitnehmervertreter Marcel Kluge und Vera Jurkovics.

Über Verti

Die Verti Versicherung AG hat 2021 erstmalig eine Million Kraftfahrzeuge sowie weitere Haftpflicht- und Rechtsschutzrisiken versichert. Sie ist damit das zweitgrößte Kfz-Direktversicherungsunternehmen in Deutschland. Gegründet wurde das Unternehmen 1996 und hat seither seinen Hauptfirmensitz in Teltow bei Berlin sowie seit Anfang 2018 einen weiteren Standort in Vaterstetten bei München. Mehr als 550 Mitarbeiter sind bei Verti beschäftigt. Der Fokus von Verti liegt auf Kfz-Versicherungsprodukten. Zu den weiteren Produkten zählen Versicherungen für Motorräder, Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen sowie Privathaftpflicht- und Risiko-Lebensversicherungen. Seit 2011 ist Verti die weltweite Digitalmarke des globalen Versicherungskonzerns MAPFRE. In Deutschland gibt es Verti seit 2017, zuvor firmierte das Unternehmen hier als Direct Line. MAPFRE ist der weltweit größte spanische Versicherer und die größte multinationale Versicherungsgruppe in Lateinamerika. Ausgehend vom Prämienvolumen ist MAPFRE unter den Top 15 der größten Versicherungsgruppen in Europa.

Pressekontakt:

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Vorläufige Jahreszahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild der Corona-KriseDeutlicher Rückgang der Arbeitsunfälle, Anstieg bei den Berufskrankheiten

03.03.2021 – 10:28

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Vorläufige Jahreszahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild der Corona-Krise
Deutlicher Rückgang der Arbeitsunfälle, Anstieg bei den Berufskrankheiten


















Berlin (ots)

Die Corona-Krise spiegelt sich deutlich in den vorläufigen Arbeitsunfallzahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, heute veröffentlicht hat.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2020 um 12,8 Prozent auf 760.369 Unfälle gesunken. Noch deutlicher fiel der Rückgang bei den Wegeunfällen aus: Auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause ereigneten sich 152.773 Unfälle, das sind 18,2 Prozent weniger als 2019. Diese Entwicklung findet sich auch bei den tödlichen Unfällen wieder: 397 Menschen starben durch einen Arbeitsunfall, das sind 100 weniger als im Vorjahr, 234 Beschäftigte verunglückten bei einem Wegeunfall, das sind 75 weniger als 2019.

Dabei ist zu beachten, dass der Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle aufgrund von Strafprozessen, die erst 2019 in die Statistik aufgenommen werden konnten, besonders groß ausfällt (weitere Informationen).

Bei den 2020 neu gezahlten Renten zeigt sich ein etwas anderes Bild: Mit 13.289 Fällen gab es nur 0,5 Prozent weniger neue Arbeitsunfallrenten als 2019. Dies lässt sich damit erklären, dass zwischen Unfallereignis und Feststellung einer Rente häufig ein längerer Zeitraum liegt. Bei den 2019 neu zuerkannten Renten lag zum Beispiel nur bei 10 Prozent das Unfallereignis auch im selben Jahr. Bei den neuen Wegeunfallrenten gab es ebenfalls einen kleinen Rückgang um 3,0 Prozent auf 4.489 Fälle.

„Die vorläufigen Zahlen sind ein Abbild der Corona-Krise,“ sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „Die Beschäftigten waren weniger mobil, viele arbeiteten in Kurzarbeit oder im Homeoffice, deshalb sind die Arbeitsunfallzahlen gesunken. Andererseits haben wir im Zusammenhang mit Covid 19 überproportional viele Berufskrankheitenanzeigen. Wichtig ist für uns, die Unternehmen und ihre Beschäftigten auch weiterhin zu unterstützen mit Hinweisen zum Schutz vor Infektionen, aber auch zu anderen Fragen des Arbeitsschutzes.“

Berufskrankheiten

Pandemiebedingt liegen die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit und die der entschiedenen Berufskrankheiten-Fälle auf einem deutlich höheren Niveau als bisher.

Bis zum 31.12.2020 sind 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch Covid-19 eingereicht worden. Das ergab eine Sondererhebung der Unfallversicherungsträger. Davon wurden bis zum selben Zeitpunkt 22.863 Fälle entschieden, 18.069 wurden anerkannt. Diese Anzeigen und folgenden Verfahren zeigen sich auch in den Zunahmen, die im gesamten Berufskrankheitengeschehen zu beobachten waren.

Die Zahl der im Jahr 2020 insgesamt eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist mit 105.759 Fällen gegenüber dem Vorjahreswert um 25.627 oder 32 Prozent gestiegen. Entschieden wurden 102.623 Fälle, was einer Zunahme um mehr als 31 Prozent bedeutet. Die Fälle, bei denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt hat, lag mit 53.880 um fast 53 Prozent höher. Bei den anerkannten Fällen ist eine Zunahme um knapp 109 Prozent auf 37.886 zu verzeichnen.

Sobald eine Berufskrankheit bestätigt ist, können Versicherte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen. Bis zum 01.01.2021 konnten manche Berufskrankheiten wie zum Beispiel Hauterkrankungen nur anerkannt werden, wenn die schädigende Tätigkeit/der Beruf aufgegeben wurde. Dieser sogenannte Unterlassungszwang entfällt mit der Neuordnung des Berufskrankheitenrechts.

Die Zahl der neuen BK-Renten ist um 8,7 Prozent auf 5.074 gestiegen. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.475 um 80 Fälle unter dem Wert des Vorjahres.

Schüler-Unfallversicherung

Besonders deutlich war der Unfallrückgang im Jahr 2020 bei den Schulunfällen. Es wurden 690.198 Schulunfälle gemeldet. Das ist ein Rückgang um mehr als 41 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ging um 34 Prozent auf 71.576 Fälle zurück. Aufgrund der teilweisen Schließung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen liegt dieser Rückgang in einem erwartbaren Bereich.

Die Zahl der tödlichen Schulunfälle liegt unverändert bei fünf Fällen. Bei den tödlichen Wegeunfällen gab es eine Abnahme um 15 auf 24 Fälle.

Hinweis

Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.

In der Schüler-Unfallversicherung sind Unfälle dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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