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Beatrix von Storch: „Der Dresdner Mord zeigt erneut: Abschieben heißt Menschenleben retten“

12.04.2021 – 12:31

AfD – Alternative für Deutschland

Beatrix von Storch: „Der Dresdner Mord zeigt erneut: Abschieben heißt Menschenleben retten“


















Berlin (ots)

Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle

Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 5696 50
E-Mail: presse@afd.de

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Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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Rechter Verdacht: ZDF-Magazin „Frontal 21“ zur Terrorzelle „Gruppe S.“

06.04.2021 – 13:09

ZDF

Rechter Verdacht: ZDF-Magazin „Frontal 21“ zur Terrorzelle „Gruppe S.“


















Rechter Verdacht: ZDF-Magazin "Frontal 21" zur Terrorzelle "Gruppe S."
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Mainz (ots)

Werner S., der Anführer der nach ihm benannten, mutmaßlich rechtsextremen Terrorzelle „Gruppe S.“, versuchte kurz vor seiner Festnahme am 14. Februar 2020, Kriegswaffen in seinen Besitz zu bringen, um für einen Anschlag im Reichstagsgebäude gerüstet zu sein. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die dem ZDF-Magazin „Frontal 21″ und den Stuttgarter Nachrichten vorliegen. Demnach war Werner S. dabei, ein Kalaschnikow-Sturmgewehr mit 2000 Schuss Munition, eine Maschinenpistole der israelischen Marke Uzi sowie Handgranaten zu erwerben. Das Magazin „Frontal 21“ berichtet heute, Dienstag, 6. April 2021, um 21.00 Uhr im ZDF.

Der Deal sollte über den Waffenhändler André Mike B. laufen, den Werner S. aus der selbsternannten Bürgerwehr „Soldiers of Odin“ kannte, und das Arsenal der Gruppe ergänzen. Die mutmaßlichen Rechtsterroristen verfügten bereits über 27 erlaubnispflichtige Waffen, vor allem Pistolen der russischen Hersteller Makarow und Tokarew.

Der Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, Ralf Michelfelder, bestätigte den geplanten Waffenkauf: „In der Tat haben die Tatverdächtigen sich Waffen besorgen wollen oder auch besorgt, um für diesen Terroranschlag vorbereitet zu sein.“

In einer Chatgruppe schrieb Werner S., man wolle mit dem „richtigen Training und einem exzellenten, ausgereiften Konzept“ auf einen Schlag alle Politiker im Reichstag „ausschalten“. Dafür plane er den Aufbau einer „etwa über 1000 Mann“ starken Miliz, mit der er dem „ganzen Spuk […] ganz zügig ein Ende bereiten“ wolle.

„Das, was die Querdenker mit dem Sturm auf den Reichstag gemacht haben, wollte die Gruppe S. mit der Kalaschnikow umsetzen“, stellte Cem Özdemir, Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen, im Interview mit „Frontal 21″ fest. Diesen vernetzten Terrorismus müsse man ernst nehmen. „Die ‚Gruppe S.‘ wollte Mitglieder des Deutschen Bundestages liquidieren, prominente Politiker umbringen und dadurch eine Art Chaos in der Republik erzeugen, Angst und Schrecken erzeugen.“

Die „Gruppe S.“ hatte zuvor bereits die Grünen-Spitzenpolitiker Robert Habeck und Anton Hofreiter persönlich ins Visier genommen. Außerdem plante Gruppenchef Werner S., eine Vielzahl von Moscheen in Deutschland gleichzeitig anzugreifen und dort muslimische Gläubige beim Freitagsgebet zu ermorden. So wollte er „bürgerkriegsähnliche Zustände“ herbeiführen. LKA-Präsident Michelfelder erklärte gegenüber „Frontal 21″: „Wir sind bei unseren Durchsuchungen auf ein nach meiner Bewertung riesiges Waffenlager gestoßen. Hätten die Beschuldigten ihre geplanten Terrortaten umsetzen können, hätten wir eine ganz brutale, ganz massive Tötungsmaschinerie am Laufen gehabt.“

In einer abgestimmten Aktion nahmen mehrere Spezialeinsatzkommandos und Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten im Februar 2020 die 13 Mitglieder der „Gruppe S“ im gesamten Bundesgebiet fest und durchsuchten 53 Objekte. Einer der Verdächtigen starb im vergangenen Sommer in der Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen die verbleibenden Zwölf beginnt am 13. April vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart im Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim.

Ansprechpartner:
ZDF-Redaktion "Frontal 21": Michael Hölting, 0160 - 78 13 407, hoelting.m@zdf.d
Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de 
Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 - 70-16100, und über presseportal.zdf.de/presse/frontal21

"Frontal 21" in der ZDFmediathek: https://zdf.de/politik/frontal-21

https://twitter.com/ZDFpresse 

Pressekontakt:

ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121

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