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Bundestagswahl 2021: Konstituierung des Bundeswahlausschusses

31.03.2021 – 08:36

Der Bundeswahlleiter

Bundestagswahl 2021: Konstituierung des Bundeswahlausschusses


















Wiesbaden (ots)

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, hat sich der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag konstituiert. Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzendem sowie acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern bzw. Beisitzerinnen und zwei Richtern bzw. Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts, für die jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin vorgesehen ist. Die Beisitzer und Beisitzerinnen werden auf Vorschlag der Parteien vom Bundeswahlleiter berufen.

Bei Bundestagswahlen hat der Bundeswahlausschuss folgende Aufgaben:

* Entscheidung über Beschwerden gegen Verfügungen des Bundeswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren,

* Feststellung, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren,

* Feststellung, welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind,

* Entscheidung über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste,

* abschließende Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl im Wahlgebiet.

Der Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl 2021 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorsitzender: Dr. Georg Thiel, Bundeswahlleiter

Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, Stv. Bundeswahlleiter

Beisitzer: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU)

Stellvertreter: Dr. Detlef Gottschalck (CDU)

Beisitzerin: Mechthild Dyckmans (FDP)

Stellvertreterin: Judith Pirscher (FDP)

Beisitzer: Hartmut Geil (GRÜNE)

Stellvertreterin: Emily May Büning (GRÜNE)

Beisitzerin: Petra Kansy (CDU)

Stellvertreterin: Gabriele Hauser (CDU)

Beisitzer: Georg Pazderski (AfD)

Stellvertreter: Roman Reusch (AfD)

Beisitzer: Dr. Johannes Risse (SPD)

Stellvertreterin: Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD)

Beisitzer: Jörg Schindler (DIE LINKE)

Stellvertreterin: Claudia Gohde (DIE LINKE)

Beisitzer: Tobias Schmid (CSU)

Stellvertreter: Florian Bauer (CSU)

Mitglied: Richterin am Bundesverwaltungsgericht Petra Hoock

Stellvertreterin: Richterin am Bundesverwaltungsgericht Anne-Kathrin Fricke

Mitglied: Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Stefan Langer

Stellvertreter: Richter am Bundesverwaltungsgericht Damian-Markus Preisner

Umfangreiche Informationen zur Bundestagswahl 2021 stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.

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Die Folgen der Corona-Pandemie in 10 Zahlen

31.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Die Folgen der Corona-Pandemie in 10 Zahlen


















WIESBADEN (ots)

Die Corona-Pandemie wirkt sich seit ihrem Ausbruch im März 2020 massiv auf sämtliche Bereiche des täglichen Lebens in Deutschland aus. Sie hat innerhalb eines Jahres in Wirtschaft und Gesellschaft, im Staatshaushalt und in der Bildung, im Verkehr sowie bei den Bevölkerungszahlen zu außergewöhnlichen Entwicklungen geführt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) gibt einen Überblick über besonders einschneidende Veränderungen im Corona-Jahr 2020 und zu Beginn des Jahres 2021.

-4,9 % beim Bruttoinlandsprodukt: Wirtschaftsleistung bricht im Jahr 2020 deutlich ein

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2020 nach zehn Jahren des Wachstums in eine tiefe Rezession geraten: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging um 4,9 % gegenüber 2019 zurück. Im 2. Quartal 2020 hatte die Wirtschaftsleistung einen historischen Einbruch erlitten. Das Minus von 9,7 % (preis-, saison- und kalenderbereinigt) gegenüber dem 1. Quartal 2020 war der mit Abstand stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Auf den Einbruch der Wirtschaftsleistung im 2. Quartal folgte eine rasche Erholung im 3. Quartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt +8,5 %). Die zweite Corona-Welle und der zweite harte Lockdown zum Jahresende stoppten diese annähernd V-förmige Entwicklung. Zwar stieg das BIP im 4. Quartal gegenüber dem 3. Quartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt) leicht um 0,3 %. Das preis- und kalenderbereinigte BIP war im Schlussquartal des Jahres 2020 aber noch 3,7 % niedriger als im letzten Vorkrisen-Quartal, dem 4. Quartal 2019.

4,2 % Defizitquote: Zweithöchstes Staatsdefizit seit der deutschen Vereinigung

Die Corona-Krise hat im Jahr 2020 nach vorläufigen Berechnungen zu einem Finanzierungsdefizit des Staates in Höhe von 139,6 Milliarden Euro geführt (Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010). Das war das erste Defizit seit 2011 und das zweithöchste Defizit seit der deutschen Vereinigung, nur übertroffen vom Rekorddefizit des Jahres 1995, in dem die Treuhandschulden in den Staatshaushalt übernommen wurden. Gemessen am BIP in jeweiligen Preisen errechnet sich für 2020 eine Defizitquote von 4,2 %. Der Referenzwert des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % wurde damit deutlich verfehlt. Seine Anwendung wurde jedoch für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt.

74,5 % weniger Fluggäste – niedrigster Wert seit der deutschen Vereinigung

Der Luftverkehr musste 2020 die größten Einbrüche seit Jahrzehnten verkraften: Rund 57,8 Millionen Fluggäste starteten oder landeten auf den 24 größten Verkehrsflughäfen in Deutschland – das waren 74,5 % weniger als im Jahr 2019. Insbesondere der Flugverkehr mit den wichtigen Zielländern USA (-80 %) und China (-88 %) nahm deutlich ab. Der starke Rückgang von Urlaubs- und Geschäftsreisen führte zum geringsten Wert seit der deutschen Vereinigung (1991: rund 63 Millionen Fluggäste).

Dass die Reisenden ausblieben, bescherte auch der Tourismusbranche in Deutschland heftige Einbußen: Allein die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland fiel im Jahr 2020 mit 32 Millionen knapp zwei Drittel (-64,4 %) geringer aus als 2019.

Der Umsatz im Gastgewerbe insgesamt – dazu gehört neben der Beherbergung auch die Gastronomie – brach mit dem Ausbruch der Pandemie um fast die Hälfte ein. Im Zeitraum von März 2020 bis Januar 2021 lag er real (preisbereinigt) um 47,1 % unter dem des Vorjahreszeitraums.

4,6 % weniger Konsumausgaben der privaten Haushalte – stärkster Rückgang seit Jahrzehnten

Das Konsumverhalten privater Haushalte in Deutschland hat sich aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 stark verändert. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland gingen nach den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 % in jeweiligen Preisen und um 5,0 % preisbereinigt zurück. Dies war der stärkste Rückgang seit Jahrzehnten. Weniger ausgegeben wurde coronabedingt für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen (-33,2 % gegenüber 2019 in jeweiligen Preisen) oder für Verkehr (-11,7 %). Mehr gaben die privaten Haushalte entgegen dem allgemeinen Trend für Nahrungsmittel und Getränke aus (+6,3 %).

Dass die Nachfrage nach bestimmten Hygieneartikeln sowie Produkten des täglichen Bedarfs in der Corona-Pandemie zeitweise deutlich anstieg, spiegelte sich auch in der inländischen Produktion von bestimmten Gütern im Jahr 2020 wider. Ein Beispiel: Mit 110 000 Tonnen Wirkstoffgewicht produzierten die Unternehmen in Deutschland mit 50 und mehr Beschäftigten gut 75 % mehr Desinfektionsmittel als im Jahr 2019. Auch bei den Nudeln – ein beliebtes Lebensmittel zur Bevorratung oder für die schnelle Zubereitung einer Mahlzeit – wurde die Produktion ausgeweitet. Im Jahr 2020 wurden mit 294 000 Tonnen 20 % mehr Nudeln produziert als im Vorjahr.

27,8 % Umsatzplus im Onlinehandel seit Ausbruch der Pandemie

Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben die Pandemiezeit von März 2020 bis Ende Januar 2021 insgesamt noch positiv abgeschlossen. In diesem Zeitraum lagen die realen Umsätze 3,2 % über denen desselben Zeitraums im Vorjahr. Zwischen den einzelnen Branchen gab es jedoch deutliche Unterschiede. Der Versand- und Internethandel ist klarer Gewinner der Corona-Krise: Im Zeitraum März 2020 bis Januar 2021 verbuchten die Onlinehändler ein Umsatzplus von real 27,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Während des Winter-Lockdowns konnte der Online-Handel seine realen Umsätze im Dezember 2020 um 32,3 % und im Januar um 31,8 % überdurchschnittlich steigern, da viele Geschäfte erneut für Wochen schließen mussten oder seltener besucht wurden.

Diese Umsatzsteigerungen des Onlinehandels gehen unter anderem zu Lasten der Kaufhäuser: Die realen Umsätze der Warenhäuser lagen von März 2020 bis Januar 2021 um 17,6 % unter denen des Vorjahreszeitraums. Die Umsatzverluste fielen dabei wegen der Geschäftsschließungen in den Lockdown-Monaten März (real -31,7%) und April 2020 (real -45,2 %) sowie Dezember 2020 (real -28,1 %) und Januar 2021 (real -42,9 %) besonders hoch aus. Der Umsatzzuwachs des Onlinehandels erreichte im Betrachtungszeitraum eine ähnliche Größenordnung wie die Verluste des Einzelhandels mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren (real -30,7 %). Viele Verbraucherinnen und Verbraucher beziehen eben diese Produkte schon seit Jahren immer häufiger über das Internet – durch die Pandemie wurde diese Entwicklung noch verstärkt. Im Januar 2021 war der Umsatzverlust bei den Mode- und Schuhgeschäften mit real -78,9 % im gesamten Betrachtungszeitraum am höchsten.

0 % Bevölkerungswachstum in Deutschland – erstmals seit 2011

Im Jahr 2020 ist die Bevölkerung Deutschlands zum ersten Mal seit 2011 nicht weiter gewachsen. Bevölkerungszahl verharrte nach einer ersten Schätzung bei 83,2 Millionen Menschen. Die Gründe: Die Zahl der Geburten hat 2020 gegenüber 2019 nach letzten Schätzungen leicht abgenommen und die Zahl der Sterbefälle ist spürbar gestiegen. Zudem war die Nettozuwanderung, also der Saldo aus Zu- und Fortzügen, deutlich niedriger als im Vorkrisenjahr. Insbesondere Reisebeschränkungen infolge der Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen der Krise dürften sich eindämmend auf die Zu- und Abwanderung ausgewirkt haben.

21 % weniger ausländische Studienanfänger und -anfängerinnen im Studienjahr 2020

Die coronabedingten Reisebeschränkungen wirkten sich auf den Hochschulalltag in Deutschland im Studienjahr 2020 (Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021) aus: Nach vorläufigen Ergebnissen nahm gut ein Fünftel (21 %) weniger ausländische Studierende ein Studium an einer deutschen Hochschule auf. Zwar nahm die Zahl der deutschen Studienanfängerinnen und -anfänger geringfügig zu: um 2 % auf 389 200. Das Wegbleiben der ausländischen Studierenden sorgte jedoch dafür, dass sich mit 488 600 Studierenden insgesamt 4 % weniger neu immatrikulierten als im Studienjahr 2019. Das ist der stärkste Rückgang seit 2012.

-1,1 % bei Reallöhnen – stärkster Rückgang seit Beginn der Erhebung

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mussten im Corona-Jahr 2020 anders als zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 Verdiensteinbußen hinnehmen: Die Reallöhne gingen um durchschnittlich 1,1 % gegenüber 2019 zurück. Die Corona-Krise und der daraus resultierende vermehrte Einsatz von Kurzarbeit führte erstmals seit Beginn der Erhebung im Jahr 2007 zu einem nominalen Verdienstrückgang: Der Nominallohnindex ging nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Jahresdurchschnitt 2020 um gut 0,7 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen ab. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um knapp 0,5 %.

Die Zahl der Erwerbstätigen liegt seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 unter Vorkrisenniveau. So waren im Januar 2021 saisonbereinigt 1,6 % oder 726 000 Personen weniger erwerbstätig als im Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

10,7 % weniger Verkehrstote – niedrigster Stand seit fast 70 Jahren

Durch Reiseeinschränkungen, Kontaktverbote und weitere Maßnahmen zur Senkung der Ansteckungsgefahr ist die Mobilität in der Corona-Pandemie zurückgegangen – auch im Straßenverkehr. Dies führte unter anderem zu deutlich weniger Verkehrsunfällen im Jahr 2020. Insgesamt hat die Polizei rund 2,3 Millionen Unfälle aufgenommen; das waren 16,4 % weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Verkehrstoten ging um 10,7 % auf 2 719 Menschen zurück – das ist der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik vor fast 70 Jahren. Den zeitweise erheblichen Mobilitätsrückgang zeigen auch unsere Sonderauswertungen von Mobilfunkdaten. Diese haben derzeit noch experimentellen Charakter. Deutschlandweit finden seit Anfang November 2020 im Fernverkehr knapp ein Viertel weniger Autofahrten statt als vor der Corona-Krise. Die Zahl der Bahnreisen ging sehr viel stärker, nämlich um knapp zwei Drittel zurück. In Jahresverlauf und regional variiert die Mobilität jedoch zum Teil deutlich. So ging die Mobilität im ersten Lockdown im März/April schlagartig um zeitweise 40 % im Wochendurchschnitt zurück. Im Sommer ließ sich in einigen Regionen hingegen eine deutliche Zunahme der Mobilität beobachten, was auf ein verändertes Urlaubsverhalten der Bevölkerung hindeutet. Im zweiten „harten Lockdown“ ab Mitte Dezember sank die Mobilität wieder, allerdings weniger abrupt als im Frühjahr um bis zu etwa 30 %.

47 % Strom aus erneuerbaren Energien – ein Rekordhoch

Im Pandemie-Jahr 2020 stammt fast die Hälfte (47 %) des in Deutschland erzeugten und eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energien – ein neuer Höchststand. Nach vorläufigen Ergebnissen hatte mit der Windkraft erstmals ein erneuerbarer Energieträger den höchsten Anteil (25,6 %) an der in einem Jahr eingespeisten Strommenge und löste damit Kohle als wichtigsten Energieträger ab. Insgesamt wurden in Deutschland 502,6 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist – 5,9 % weniger als im Jahr 2019. Die niedrigere Gesamtstromerzeugung sowie der gestiegene Anteil der erneuerbaren Energien hängen teilweise mit dem Lockdown im Frühjahr 2020 zusammen: Der vergleichsweise geringe Strombedarf in dieser Zeit konnte zu einem großen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dafür wurden viele konventionelle Kraftwerke zurückgefahren.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite.

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Februar 2021: Erwerbstätigkeit sinkt leicht gegenüber dem Vormonat

31.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Februar 2021: Erwerbstätigkeit sinkt leicht gegenüber dem Vormonat


















WIESBADEN (ots)

Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland, Februar 2021

-0,1 % zum Vormonat (saisonbereinigt)

0,0 % zum Vormonat (nicht saisonbereinigt)

-1,7 % zum Vorjahresmonat

Im Februar 2021 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 44,3 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig. Im Vergleich zum Vormonat sank die Zahl der Erwerbstätigen im Februar 2021 saisonbereinigt um 26 000 Personen (-0,1 %). Die Zahl der Erwerbstätigen liegt weiterhin deutlich unter dem Vorkrisenniveau: So waren im Februar 2021 saisonbereinigt 1,7 % oder 765 000 Personen weniger erwerbstätig als im Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

Nicht saisonbereinigt sank die Zahl der Erwerbstätigen im Februar 2021 gegenüber dem Vormonat leicht um 7 000 Personen (0,0 %). Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre war im Februar die Erwerbstätigkeit gegenüber Januar dagegen um 61 000 Personen gestiegen.

Rückgang der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr setzt sich fort

Gegenüber dem Februar 2020 nahm die Zahl der Erwerbstätigen deutlich um 1,7 % ab (-752 000 Personen). Der Rückgang der Erwerbstätigenzahl im Vorjahresvergleich setzte sich damit unvermindert fort: Die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatte von November 2020 bis Januar 2021 jeweils bei -1,6 % gelegen. Im Vorkrisenmonat Februar 2020 war die Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr dagegen noch um 0,4 % gestiegen (+199 000 Personen).

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung und der Arbeitskräfteerhebung als Erwerbstätige und nicht als Erwerbslose zählen.

Erwerbslosenquote im Februar 2021 unverändert bei 4,6 %

Nach Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung lag die Zahl der Erwerbslosen im Februar 2021 bei 2,04 Millionen Personen. Das waren 3 000 Personen (-0,1 %) weniger als im Januar 2021. Im Vergleich zum Februar 2020 stieg die Zahl der Erwerbslosen um 538 000 Personen (+35,8 %). Die Erwerbslosenquote lag im Februar 2021 unverändert zum Vormonat bei 4,6 %.

Methodische Hinweise:

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen weitgehend unabhängig. In der aktuellen Corona-Krise kann es durch die zeitweise starken Rückgänge zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen. Wichtig sind beide Betrachtungsweisen: Wie ist der konjunkturelle Trend gemessen am Vormonats-/Vorquartalsvergleich, und wie ist der aktuelle Stand im Vergleich zum Vorjahresniveau? Um zusätzlich einen direkten Vergleich zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird bis auf Weiteres in allen Pressemitteilungen zu Konjunkturindikatoren, die saisonbereinigt vorliegen, ein Vergleich zum Februar 2020 beziehungsweise zum 4. Quartal 2019 dargestellt.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit eine erhöhte Unsicherheit bei der Schätzung der Erwerbstätigen- und Erwerbslosenzahlen vorhanden. Zudem wirken sich Probleme bei der Datenerhebung auf die Schätzung der Erwerbslosenzahlen aus.

Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung unterscheiden sich von denen aus der Arbeitskräfteerhebung. Die Abweichungen sind wesentlich auf die unterschiedlichen verwendeten Konzepte (Inländer- beziehungsweise Inlandskonzept) der beiden Statistiken zurückzuführen. Nähere Hinweise zu den Hintergründen der Ergebnisunterschiede zwischen Arbeitskräfteerhebung und Erwerbstätigenrechnung finden Sie in den Erläuterungen zur Statistik.

Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.

Der Mikrozensus einschließlich der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde technisch und methodisch neugestaltet und in dieser Form Anfang 2020 eingeführt. Aus technischen Gründen erfolgt die Datenerhebung seither mit Einschränkungen. Die Ergebnisse seit Januar 2020 wurden daher mit Hilfe einer Schätzung auf Basis der Ergebnisse der Vorperioden unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen ermittelt.

Krisenmonitor ermöglicht Vergleich zwischen Corona-Krise und Finanz- und Wirtschaftskrise

Die Zahlen zu den Erwerbstätigen sind auch Teil des „Krisenmonitors“ (www.destatis.de/krisenmonitor), mit dem das Statistische Bundesamt die Entwicklung wichtiger Konjunkturindikatoren in der Corona-Krise und in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 gegenüberstellt. Der Krisenmonitor ergänzt die Sonderseite „Corona-Statistiken“ (www.destatis.de/corona), die statistische Informationen zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bündelt.

Weitere Informationen:

Tief gegliederte Daten und lange Zeitreihen können in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Daten zu Erwerbstätigen aus der Erwerbstätigenrechnung sind unter den Tabellennummern 13321-0001 (Monate), 13321-0002 (Quartale) beziehungsweise 81000-0011 (Jahre) verfügbar. Daten zu Erwerbstätigen und Erwerbslosen aus der Arbeitskräfteerhebung sind unter der Tabellennummern 13231-0001 bis 13231-0003 (Monate) zu finden.

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für den Bereich der Erwerbstätigenrechnung:

Telefon: +49 (0) 611 / 75 29 32,

für den Bereich der Arbeitskräfteerhebung:

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15,5 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2020Niedrigster Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999

31.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

15,5 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2020
Niedrigster Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999


















WIESBADEN (ots)

Im Jahr 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 15 841 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 15,5 % weniger als 2019. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber 2008). Das Jahresergebnis 2020 ist maßgeblich durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise beeinflusst.

Sondereffekte der Corona-Krise auf das Jahresergebnis 2020

Die durch die Corona-Krise verursachte wirtschaftliche Not vieler Unternehmen spiegelt sich somit nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen machte sich im Jahresergebnis 2020 unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeiten in den Gerichten nur leicht bemerkbar. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

Mehr Insolvenzanträge im Baugewerbe als im Handel und Gastgewerbe

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr 2020 im Baugewerbe mit 2 500 Fällen (2019: 3 044). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 2 466 Insolvenzanträge (2019: 3 166). Im Gastgewerbe wurden 1 775 (2019: 2 156) Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens-insolvenzen beliefen sich im Jahr 2020 auf knapp 44,1 Milliarden Euro. 2019 hatten sie noch bei rund 26,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2019.

Neue Entwicklung bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren: 30 % mehr Insolvenzbekanntmachungen im Februar 2021 als im Januar

Bei der vorläufigen Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Februar 2021 deutet sich eine erneute Richtungsänderung an: Im Jahr 2020 zeigte sich eine stetig sinkende Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete. Diese Entwicklung wurde mit der vorläufigen Zahl für den Januar 2021 unterbrochen, als die Zahl der Verfahren um 5 % gegenüber Dezember sank und damit 34 % niedriger als im Januar 2020 lag. Im Februar 2021 stieg die Zahl der Regelinsolvenzen nun wieder deutlich um 30 % gegenüber Januar, lag aber immer noch um 11 % niedriger als im Februar 2020.

Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden.

Ein Drittel weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2020

Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 59 203 übrige Schuldner im Jahr 2020 Insolvenz an. Das waren 30,6 % weniger als im Vorjahr. Darunter waren 41 753 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-33,3 %) sowie 13 671 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-25,8 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden.

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren Unternehmen, deren Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhte und die Aussichten darauf hatten, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen von Gläubigerseite wurde vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 und damit vor der Corona-Pandemie vorlag. Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung galt die Befreiung weiterhin bis Jahresende 2020. Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 weiterhin ausgesetzt. Die Auswirkungen dieser Änderungen werden sich in den kommenden Berichtsmonaten in der Statistik zeigen.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben, hier für Februar 2021, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona-Krise monatlich auf der Corona-Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1, die unter www.destatis.de im Themenbereich -> Branchen und Unternehmen -> Unternehmen -> Gewerbemeldungen und Insolvenzen abrufbar ist.

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Jede Legehenne in Deutschland legte im Jahr 2020 im Schnitt 301 Eier

30.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Jede Legehenne in Deutschland legte im Jahr 2020 im Schnitt 301 Eier


















WIESBADEN (ots)

Ohne die fleißigen Hühner wäre der Hase an Ostern wohl arbeitslos: Im Jahr 2020 haben 42,9 Millionen Legehennen in Deutschland 12,9 Milliarden Eier gelegt. Im Schnitt legte jedes Huhn somit 301 Eier im Jahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Während ein Bio-Huhn im Durchschnitt fast 293 Eier pro Jahr legte, kamen Hühner in der Käfighaltung auf fast 310 Eier pro Jahr und Tier. Umgerechnet auf die Bevölkerung in Deutschland reichte die Legeleistung der Hennen aus, um jede Person mit 155 Konsumeiern aus heimischer Erzeugung zu versorgen. Um den Pro-Kopf-Verbrauch von aktuell 239 Eiern zu decken, wurden 2020 noch weitere 5,9 Milliarden frische Eier importiert – drei Viertel davon aus den Niederlanden.

Besonders viele fleißige Hühner gab es in Niedersachsen. Sie legten mit 5,1 Milliarden Eiern fast 40 % der im Jahr 2020 in Deutschland erzeugten Gesamtmenge. Es folgten die Legehennen aus Nordrhein-Westfalen mit einer Menge von 1,4 Milliarden Eiern (11 %) und die aus Bayern mit 1,1 Milliarden Eiern oder 8 %.

Betrachtet man die jährliche Legeleistung je Henne, so hatten die Legehennen in Thüringen allerdings den Schnabel vorn – dort legte jede Henne 321 Eier im Jahr. Überdurchschnittlich produktiv waren die Hühner auch in Sachsen (314 Eier) und in Niedersachsen (308).

Methodische Hinweise:

In der Statistik erfasst werden ausschließlich Betriebe mit mindestens 3 000 Hennenhaltungs-plätzen. Die Eiererzeugung in Kleinbetrieben mit weniger Plätzen bleibt hierbei unberücksichtigt.

Die vollständige „Zahl der Woche“ sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Umsatzentwicklung im Februar 2021: + 0,1 % zum VormonatUmsatz der gewerblichen Wirtschaft im Februar 0,1 % über Vorkrisenniveau

29.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Umsatzentwicklung im Februar 2021: + 0,1 % zum Vormonat
Umsatz der gewerblichen Wirtschaft im Februar 0,1 % über Vorkrisenniveau


















WIESBADEN (ots)

Nach dem deutlichen Rückgang im Januar ist der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland im Februar 2021 gegenüber dem Vormonat minimal gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, erhöhte sich der nominale (nicht preisbereinigte) Umsatz saison- und kalenderbereinigt um 0,1 %. Gegenüber dem Vorkrisenniveau von Februar 2020 lag der Index im Februar 2021 ebenfalls um 0,1 % höher.

Die Umsatzentwicklung für Januar 2021 gegenüber Dezember 2020 wurde anhand der vollständigen Daten von -8,6 % auf -4,9 % revidiert. Damit lag der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft im Januar 2021 nach Revision exakt auf dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

Diese Entwicklung zeigt der Frühindikator für die Konjunkturentwicklung der gewerblichen Wirtschaft, der aus den monatlichen, noch unvollständig vorliegenden Umsatzsteuervoranmeldungen ermittelt wird. Er ermöglicht frühzeitige Aussagen zur Umsatzentwicklung, noch bevor die amtlichen Ergebnisse aus den Erhebungen nach Wirtschaftsbereichen vorliegen. Die gewerbliche Wirtschaft umfasst die Bereiche Industrie, Energie- und Wasserversorgung, Bau, Gastgewerbe sowie Handel und Dienstleistungen.

Methodische Hinweise:

Der Frühindikator weist noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählt daher zu den experimentellen Daten. Erschwert wird die Entwicklung einer zuverlässigen Methodik durch die außergewöhnliche Umsatzentwicklung in den Monaten seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland. Aktuell musste aufgrund der ausgefallenen Feierlichkeiten an den Fastnachtstagen die Kalender- und Saisonbereinigung angepasst werden. Dies hat Auswirkungen auf die gesamte Zeitreihe des Frühindikators.

Der Umsatzindex wird monatlich aktualisiert und auf der Seite „EXDAT – Experimentelle Daten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung gestellt.

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Preise für Wohnimmobilien im 4. Quartal 2020: +8,1 % zum VorjahresquartalTrend steigender Wohnimmobilienpreise setzt sich fort

29.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Preise für Wohnimmobilien im 4. Quartal 2020: +8,1 % zum Vorjahresquartal
Trend steigender Wohnimmobilienpreise setzt sich fort


















WIESBADEN (ots)

Preise für Wohnimmobilien, 4. Quartal 2020 (vorläufig)

+8,1 % zum Vorjahresquartal

+2,6 % zum Vorquartal

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland lagen im 4. Quartal 2020 durchschnittlich 8,1 % höher als im Vorjahresquartal. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Preise für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem 3. Quartal 2020 um durchschnittlich 2,6 %. Damit setzt sich der Trend steigender Wohnimmobilienpreise trotz der andauernden Corona-Pandemie wie bereits in den vergangenen Quartalen fort.

Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich im 4. Quartal besonders deutlich gegenüber dem Vorjahresquartal. So stiegen die Häuserpreise sowohl in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) als auch in den ländlichen Kreisen jeweils um rund 10 % und mehr (Metropolen: +12,1 %, dünn besiedelte ländliche Kreise: +11,0 %, dichter besiedelte ländliche Kreise: +9,8 %). In städtischen Kreisen erhöhten sich die Häuserpreise gegenüber dem Vorjahresquartal um 7,0 %.

Auch Eigentumswohnungen verteuerten sich in der Stadt und auf dem Land weiter, wenn auch etwas weniger deutlich als Häuser. Die stärkste Preissteigerung für Eigentumswohnungen wurde in dichter besiedelten ländlichen Kreisen beobachtet (+8,9 %), den geringsten Anstieg verzeichneten städtische Kreise mit 5,7 %.

Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde das Ergebnis des 3. Quartals 2020 für den bundesweiten Häuserpreisindex um 0,1 Prozentpunkte bezogen auf die Veränderungsrate zum Vorjahresquartal revidiert (vorläufiger Wert: +7,8 %, revidierter Wert: +7,9 %). In einzelnen Fällen, zum Beispiel für Häuser in Metropolen, lagen die Revisionsdifferenzen deutlich höher. Diese Revisionen werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen von Transaktionsdaten noch berücksichtigen zu können.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Preisentwicklung von Wohnimmobilien nach sogenannten siedlungsstrukturellen Kreistypen finden Sie im Bereich Bau- und Immobilienpreisindex.

Zeitreihen des Häuserpreisindex (Wohnungen und Häuser insgesamt) auf Bundesebene ab dem Jahr 2000 können über die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 61262-0001 bis 61262-0002) abgerufen werden.

Vergleichbare Ergebnisse anderer europäischer Staaten für das 4. Quartal 2020 werden am 08. April 2021 von der europäischen Statistikbehörde Eurostat veröffentlicht. Die Preisentwicklung für Wohnimmobilien zurückliegender Quartale finden Sie unter: https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=prc_hpi_q&lang=de

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Preise für Wohnimmobilien im 4. Quartal 2020: +8,1 % zum VorjahresquartalTrend steigender Wohnimmobilienpreise setzt sich fort

29.03.2021 – 08:00

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Preise für Wohnimmobilien im 4. Quartal 2020: +8,1 % zum Vorjahresquartal
Trend steigender Wohnimmobilienpreise setzt sich fort


















WIESBADEN (ots)

Preise für Wohnimmobilien, 4. Quartal 2020 (vorläufig)

+8,1 % zum Vorjahresquartal

+2,6 % zum Vorquartal

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland lagen im 4. Quartal 2020 durchschnittlich 8,1 % höher als im Vorjahresquartal. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Preise für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem 3. Quartal 2020 um durchschnittlich 2,6 %. Damit setzt sich der Trend steigender Wohnimmobilienpreise trotz der andauernden Corona-Pandemie wie bereits in den vergangenen Quartalen fort.

Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich im 4. Quartal besonders deutlich gegenüber dem Vorjahresquartal. So stiegen die Häuserpreise sowohl in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) als auch in den ländlichen Kreisen jeweils um rund 10 % und mehr (Metropolen: +12,1 %, dünn besiedelte ländliche Kreise: +11,0 %, dichter besiedelte ländliche Kreise: +9,8 %). In städtischen Kreisen erhöhten sich die Häuserpreise gegenüber dem Vorjahresquartal um 7,0 %.

Auch Eigentumswohnungen verteuerten sich in der Stadt und auf dem Land weiter, wenn auch etwas weniger deutlich als Häuser. Die stärkste Preissteigerung für Eigentumswohnungen wurde in dichter besiedelten ländlichen Kreisen beobachtet (+8,9 %), den geringsten Anstieg verzeichneten städtische Kreise mit 5,7 %.

Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde das Ergebnis des 3. Quartals 2020 für den bundesweiten Häuserpreisindex um 0,1 Prozentpunkte bezogen auf die Veränderungsrate zum Vorjahresquartal revidiert (vorläufiger Wert: +7,8 %, revidierter Wert: +7,9 %). In einzelnen Fällen, zum Beispiel für Häuser in Metropolen, lagen die Revisionsdifferenzen deutlich höher. Diese Revisionen werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen von Transaktionsdaten noch berücksichtigen zu können.

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Weitere Ergebnisse zur Preisentwicklung von Wohnimmobilien nach sogenannten siedlungsstrukturellen Kreistypen finden Sie im Bereich Bau- und Immobilienpreisindex.

Zeitreihen des Häuserpreisindex (Wohnungen und Häuser insgesamt) auf Bundesebene ab dem Jahr 2000 können über die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 61262-0001 bis 61262-0002) abgerufen werden.

Vergleichbare Ergebnisse anderer europäischer Staaten für das 4. Quartal 2020 werden am 08. April 2021 von der europäischen Statistikbehörde Eurostat veröffentlicht. Die Preisentwicklung für Wohnimmobilien zurückliegender Quartale finden Sie unter: https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=prc_hpi_q&lang=de

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Ausländische Bevölkerung im Jahr 2020 um 1,8 % gewachsenAusländerzentralregister verzeichnet geringstes Wachstum der ausländischen Bevölkerung der vergangenen zehn Jahre

29.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Ausländische Bevölkerung im Jahr 2020 um 1,8 % gewachsen
Ausländerzentralregister verzeichnet geringstes Wachstum der ausländischen Bevölkerung der vergangenen zehn Jahre


















WIESBADEN (ots)

Zum Jahresende 2020 waren rund 11,4 Millionen Ausländerinnen und Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer demnach um rund 204 000 beziehungsweise 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Wert entspricht der niedrigsten Wachstumsrate, die das AZR in den vergangenen zehn Jahren verzeichnete.

Ursächlich für das geringe Wachstum ist ein Rückgang der Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern. Im Jahr des Ausbruchs der Corona-Pandemie registrierte das AZR 740 000 zugezogene und 479 000 fortgezogene Ausländerinnen und Ausländer. Daraus ergibt sich für 2020 eine Nettozuwanderung von rund +262 000 Personen. 2019 waren noch 923 000 Zugezogene und 547 000 Fortgezogene beziehungsweise ein Saldo von +377 000 registriert worden. Damit verringerte sich die Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 31 %.

Wachstum der ausländischen Bevölkerung aus EU-Staaten bleibt im Jahr 2020 stabil

Ohne Berücksichtigung von britischen Staatsangehörigen lebten nach Angaben des AZR zum Jahresende 2020 rund 107 000 beziehungsweise 2,2 % mehr Ausländerinnen und Ausländer aus EU-27-Staaten in Deutschland als ein Jahr zuvor. Damit liegt die Wachstumsrate auf dem Niveau des Vorjahres (2019: +2,3 %). Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass auch die im AZR registrierte Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern aus den EU-27-Staaten trotz Corona-Pandemie auf dem Vorjahresniveau lag (+113 000 im Jahr 2019 und +115 000 im Jahr 2020). Die Zahl der Zugezogenen ist zwar um 43 000 Personen zurückgegangen, die Abwanderung hat sich jedoch in etwa dem gleichen Maße verringert, weshalb die Nettozuwanderung annähernd konstant blieb.

Wachstum der ausländischen Bevölkerung aus EU-Drittstaaten mehr als halbiert

Das Wachstum der ausländischen Bevölkerung aus Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) hat sich im Vergleich zum Vorjahr hingegen mehr als halbiert. Es verringerte sich von 3,3 % im Jahr 2019 auf 1,5 % im Jahr 2020. Hauptursache hierfür ist die geringere Zuwanderung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten. Die Nettozuwanderung verringerte sich hier von +264 000 im Jahr 2019 auf +147 000 im Jahr 2020. Das entspricht einem Rückgang von 44 %.

Mit einem Rückgang von +21 000 im Jahr 2019 auf +8 000 im Jahr 2020 ging die Nettozuwanderung aus Indien am stärksten zurück. Der zweitstärkste Rückgang war bei syrischen Staatsangehörigen zu beobachten (von +31 000 auf +21 000). Bei chinesischen und US-amerikanischen Staatsangehörigen überstieg die Zahl der Fortgezogenen die Zahl der Zugezogenen erstmals nach langen Phasen der Nettozuwanderung. Für beide Staatsangehörigkeiten verzeichnete das AZR im Jahr 2020 eine Nettoabwanderung von rund 3 000 Personen.

Weitere Ergebnisse bietet die GENESIS-Online Datenbank und die Fachserie 1, Reihe 2 „Ausländische Bevölkerung“. Eine Darstellung der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung finden Sie in unserem interaktiven Kartenangebot.

Methodische Hinweise:

Nacherfassungen: Nicht alle im Laufe eines Jahres im AZR registrierten Zuzüge und Fortzüge haben sich auch in diesem Jahr ereignet. Teilweise werden Zuzüge aus dem Ausland sowie Fortzüge und Abmeldungen in das Ausland aus vorherigen Jahren nachgemeldet. Gleiches trifft im AZR auch auf Geburten und Sterbefälle zu. Für eine konsistente Verbindung von Anfangs- und Endbestand müssen alle im Laufe eines Jahres registrierten Ereignisse berücksichtigt werden. Daher liegen den Berechnungen für diese Pressemitteilung alle vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 registrierten Vorgänge unabhängig vom Ereignisdatum zugrunde. Gleichzeitig sind nicht alle Ereignisse eines Jahres bereits zum 31. Dezember, dem Stichtag der Ausländerstatistik, im AZR registriert. Wie viele Vorgänge des Jahres 2020 noch nicht erfasst wurden, ist aktuell noch nicht bekannt. Daher sollten die in der Pressemitteilung genannten Ergebnisse als vorläufige Befunde betrachtet werden.

Pandemieeffekte: Die Ausländerstatistik nach dem AZR zum 31.12.2020 zeigt auffällige Veränderungen bei Auswertungen nach dem aufenthaltsrechtlichen Status im Vergleich zum Vorjahr. Diese stehen im Zusammenhang mit zeitweise geschlossenen Ausländerbehörden und erschwerten Bedingungen für Ein- und Ausreisen. Weitere Informationen finden Sie im Qualitätsbericht zur Ausländerstatistik.

Abgrenzung zur Wanderungsstatistik: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Zahlen zur Zu- und Abwanderung ausländischer Personen aus zwei unterschiedlichen Datenquellen. Die Wanderungsstatistik liefert Zahlen über Zu-und Fortzüge von Ausländerinnen und Ausländern auf der Ebene von Wanderungsfällen. Die Ausländerstatistik weist die Zahl zu- und fortgezogener Ausländerinnen und Ausländer auf der Personenebene nach. Weitere Informationen zur korrekten Abgrenzung beider Statistiken finden Sie auf unserer Homepage.

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Kommunen erzielen durch Bund-Länder-Zuweisungen einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2020Zuweisungen ersetzen ausgefallene Steuereinnahmen im Corona-Jahr 2020

29.03.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Kommunen erzielen durch Bund-Länder-Zuweisungen einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2020
Zuweisungen ersetzen ausgefallene Steuereinnahmen im Corona-Jahr 2020


















WIESBADEN (ots)

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2020 einen Finanzierungsüberschuss von knapp 2,0 Milliarden Euro auf. Im Jahr 2019 hatte der kommunale Überschuss noch 5,6 Milliarden Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter mitteilt, wurden die starken Steuerausfälle der Kommunen infolge der Corona-Pandemie durch Zuweisungen (Finanzhilfen) von Bund und Ländern ausgeglichen, etwa im Rahmen des „Kommunalen Solidarpakts 2020“.

Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Der Überschuss der Kernhaushalte belief sich im Jahr 2020 auf 2,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2019. Die Extrahaushalte verzeichneten im Jahr 2020 ein Finanzierungsdefizit von rund 0,8 Milliarden Euro im Vergleich zu einem Überschuss von rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2019.

11,7 % weniger Gewerbesteuereinnahmen

Im Jahr 2020 waren die gesamten bereinigten Einnahmen der Kommunen mit 295,2 Milliarden Euro 4,5 % höher als 2019. Jedoch waren die Steuereinnahmen 5,7 % niedriger und beliefen sich auf 8,4 Milliarden Euro (-6,0 Milliarden Euro). Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Rückgänge der Gewerbesteuereinnahmen (netto) um 5,0 Milliarden Euro auf 37,6 Milliarden Euro (-11,7 %) und des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer um 1,6 Milliarden Euro auf 38,1 Milliarden Euro (-4,1 %). Dagegen stiegen die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 0,7 Milliarden Euro auf 8,3 Milliarden Euro (+9,5 %).

Bund und Länder haben im Jahr 2020 einmalig im Rahmen des „Kommunalen Solidarpakts 2020“ die durch die Corona-Pandemie verursachten Gewerbesteuerausfälle ausgeglichen. Die Kommunen haben diese hälftig von Bund und Ländern geleisteten Zahlungen als „sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land“ verbucht. Im Jahr 2020 wurden unter diesem Merkmal 19,3 Milliarden Euro erfasst, das waren 11,4 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2019. Die Differenz entspricht den von Bund und Länder geplanten Beträgen.

Darüber hinaus erhöhte der Bund im Jahr 2020 seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) um 51,9 % auf 8,0 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II 11,8 Milliarden Euro (+2,7 %).

Die Schlüsselzuweisungen als Teil des regelmäßigen kommunalen Finanzausgleichs stiegen im Jahr 2020 um 6,0 % auf 43,6 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren waren dagegen bedingt durch die Schließung beziehungsweise Zugangsbeschränkung vieler kommunaler Einrichtungen um 7,3 % niedriger als im Jahr 2019 und beliefen sich auf 31,2 Milliarden Euro.

Ausgaben für Sachinvestitionen wieder stark gestiegen, Sozialleistungen stabil

Die gesamten bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 5,9 % beziehungsweise 16,5 Milliarden Euro auf 293,2 Milliarden Euro.

Dabei sind die Ausgaben für Sachinvestitionen mit +11,7 % auf 38,6 Milliarden Euro besonders stark gestiegen (+4,0 Milliarden Euro). Mit 28,0 Milliarden Euro machten die Baumaßnahmen den größten Teil der Sachinvestitionen aus (+11,4 % beziehungsweise 2,9 Milliarden Euro).

Der Anstieg der Personalausgaben um 4,6 % beziehungsweise 3,3 Milliarden Euro auf 76,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 ging größtenteils auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten zurück. Hier wurden 2,7 Milliarden Euro mehr an Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt als 2019. Die laufenden Sachaufwendungen stiegen um 2,5 % auf 64,9 Milliarden Euro (+1,6 Milliarden Euro).

Die Sozialleistungen beliefen sich auf 62,3 Milliarden Euro und waren 2,9 % höher als im Vorjahr. Darunter wurden erstmals die Leistungen des neuen Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ausgewiesen (14,9 Milliarden Euro). Zuvor waren ähnliche Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt. In der Folge gingen die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) von 31,2 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 17,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 zurück. Zusammengefasst waren die Leistungen nach SGB IX und SGB XII mit 32,1 Milliarden Euro im Jahr 2020 um 3,1 % höher als 2019.

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