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Hess: Gewerkschaft der Polizei agiert als verlängerter Arm der Grünen und der SPD

12.03.2021 – 12:42

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Hess: Gewerkschaft der Polizei agiert als verlängerter Arm der Grünen und der SPD


















Berlin (ots)

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat AfD-Mitglieder und -Unterstützer dazu aufgefordert, die Gewerkschaft zu verlassen.

Dazu erklärt der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Hess:

„Wenn die GdP kurz vor zwei wichtigen Landtagswahlen einen solchen Beschluss fasst, agiert sie für jeden offensichtlich als verlängerter Arm der Grünen und der SPD, zweier Parteien also, die die Interessen von Polizeibeamten regelmäßig mit Füßen treten. Für eine Vertretung von Beamten, die zur Neutralität und Mäßigung verpflichtet sind, ist ein solcher manipulativer Eingriff inakzeptabel. Dietmar Schilff ist ein schlechtes Vorbild für Polizeibeamte und sollte von seinem Amt zurücktreten.“

In ihrer Erklärung bezeichnet die GdP die AfD als „menschenverachtende Partei“ und als „eine Gefahr für die Demokratie“. Dazu sagt Hess, ehemaliger Polizeihauptkommissar mit 27 Jahren Diensterfahrung:

„Ein weiteres Ziel des Beschlusses ist die Stigmatisierung unserer Parteimitglieder. Dabei fordert die AfD – vehement wie keine andere Partei – die Einhaltung von Recht und Gesetz ein. Um Parteipolitik unter dem Deckmantel politischer Korrektheit zu treiben, greift die GdP zu antidemokratischen Methoden, indem sie den Meinungspluralismus mit Füßen tritt. Wenn sie diesen Beschluss wirklich umsetzt, sollten sich alle Beamten, denen Demokratie und Meinungsfreiheit am Herzen liegen, mit ihren Kollegen solidarisieren und die GdP verlassen.“

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Hess: Gewerkschaft der Polizei agiert als verlängerter Arm der Grünen und der SPD

12.03.2021 – 12:42

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Hess: Gewerkschaft der Polizei agiert als verlängerter Arm der Grünen und der SPD


















Berlin (ots)

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat AfD-Mitglieder und -Unterstützer dazu aufgefordert, die Gewerkschaft zu verlassen.

Dazu erklärt der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Hess:

„Wenn die GdP kurz vor zwei wichtigen Landtagswahlen einen solchen Beschluss fasst, agiert sie für jeden offensichtlich als verlängerter Arm der Grünen und der SPD, zweier Parteien also, die die Interessen von Polizeibeamten regelmäßig mit Füßen treten. Für eine Vertretung von Beamten, die zur Neutralität und Mäßigung verpflichtet sind, ist ein solcher manipulativer Eingriff inakzeptabel. Dietmar Schilff ist ein schlechtes Vorbild für Polizeibeamte und sollte von seinem Amt zurücktreten.“

In ihrer Erklärung bezeichnet die GdP die AfD als „menschenverachtende Partei“ und als „eine Gefahr für die Demokratie“. Dazu sagt Hess, ehemaliger Polizeihauptkommissar mit 27 Jahren Diensterfahrung:

„Ein weiteres Ziel des Beschlusses ist die Stigmatisierung unserer Parteimitglieder. Dabei fordert die AfD – vehement wie keine andere Partei – die Einhaltung von Recht und Gesetz ein. Um Parteipolitik unter dem Deckmantel politischer Korrektheit zu treiben, greift die GdP zu antidemokratischen Methoden, indem sie den Meinungspluralismus mit Füßen tritt. Wenn sie diesen Beschluss wirklich umsetzt, sollten sich alle Beamten, denen Demokratie und Meinungsfreiheit am Herzen liegen, mit ihren Kollegen solidarisieren und die GdP verlassen.“

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Neue Gerichtsentscheidungen zur Schießstandaffäre

03.03.2021 – 18:45

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Neue Gerichtsentscheidungen zur Schießstandaffäre


















Berlin (ots)

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in der Schießstandaffäre zwei Entscheidungen gefällt, die dem rbb exklusiv vorliegen.

Danach ist die Entscheidung der von Innensenator Andreas Geisel eingesetzten Bewertungskommission zum Ausgleichsfond gerichtlich überprüfbar.

Zwei Polizisten wollten die Summe der Entschädigung, die ihnen von der Bewertungskommission zugesprochen wurde, noch einmal überprüfen lassen. Der Innensenator war bislang der Auffassung, dass die Entscheidung kein Verwaltungsakt sei. In einem der beiden Fälle, so das Verwaltungsgericht, ist der Bescheid in der Höhe der Summe zu überprüfen.

Der Innenexperte der Grünen, Benedict Lux, erklärt dazu: „Ich bin irritiert, dass der Innensenator das verwaltungsgerichtliche Verfahren nutzte, um die von den Schießständen Geschädigten hinzuhalten. Das war nicht im Sinne der Erfinder. Das Parlament hat gut 3 Millionen EUR für 2020 und 2021 für zusätzliche Entschädigungen zur Verfügung gestellt, von denen nach meiner Kenntnis noch kein Euro abgeflossen ist. Andreas Geisel und Torsten Akman müssen sich auch fragen lassen, wie sie das Parlament informiert haben.“

2015 hatte der rbb die Affäre um die maroden Schießstände aufgedeckt und seither zahlreiche interne Gutachten dazu veröffentlicht. Diese belegten, dass Schießtrainer und Vielschießer, wie etwa das SEK, auf Schießständen trainierten, deren Abluftanlagen teilweise oder gar nicht funktionierten. Der Dienstherr hatte damit gegen den Arbeitsschutz verstoßen. Betroffene sind erkrankt, einige sogar gestorben.

Das Parlament hatte nach den Veröffentlichungen des rbb einen Ausgleichsfond zur Entschädigung aufgelegt. Für die Verteilung der Gelder setzte der Innensenator eine Bewertungskommission ein. Gegen die Bescheide dieser Bewertungskommission haben rund 200 der 800 Antragssteller Widerspruch eingelegt.

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