Veröffentlicht am

Dringender Handlungsbedarf bei Finanzierung der Pflegekosten – Brossardt: „Wir brauchen mehr private Pflegevorsorge“

10.03.2021 – 09:26

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

Dringender Handlungsbedarf bei Finanzierung der Pflegekosten – Brossardt: „Wir brauchen mehr private Pflegevorsorge“


















München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. diskutierte auf ihrem Online-Kongress zum Thema Pflege wie die Pflegekosten einer künftig weiter stark ansteigenden Zahl an Pflegebedürftigen zu bewältigen sind. So waren Ende 2019 in Bayern über 490.000 Personen pflegebedürftig. Das sind zwei Drittel mehr als 20 Jahre zuvor. Bundesweit wurde zuletzt mit 4,1 Millionen Pflegebedürftigen ein neuer Höchststand erreicht. „Zeitgleich hat sich seit 2006 in der sozialen Pflegeversicherung die Zahl der Leistungsempfänger verdoppelt und die Ausgaben haben sich auf 41 Milliarden Euro jährlich verdreifacht. Das umlagefinanzierte System der sozialen Pflegeversicherung stößt an seine Grenzen. Wir brauchen ein tragfähiges Konzept, dass eine generationengerechte Finanzierung der Pflegekosten ermöglicht und sicherstellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts nicht durch Beitragssatzsteigerungen gefährdet wird“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw setzt sich daher dafür ein, dass die Pflegefinanzierung durch eine verpflichtende private Pflegeversicherung mit Abfederung sozialer Härten ergänzt wird. „Die bisherigen Bemühungen, eine zusätzliche privaten Absicherung zu etablieren sind gescheitert. Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier dringend nachzubessern und beispielsweise die steuerlichen Förderoptionen auszuweiten“, so Brossardt. Ein weiteres Anliegen der vbw sind verbesserte Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung. „Es kann nicht sein, dass der Einsatz technischer und digitaler Pflegeunterstützungslösungen faktisch nicht mit der Pflegeversicherung abzurechnen ist. Das verhindert eine effizientere und qualitativ hochwertigere Pflege. Dabei würde dies einen Beitrag zur Entlastung des Pflegepersonals leisten, damit eine bessere Arbeitszufriedenheit fördern und schlussendlich durch bessere Pflegebedingungen zentral zur Fachkräftesicherung beitragen“, erklärt Brossardt.

Der aktuelle Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt mit 3,05 Prozent rund 80 Prozent höher als vor 15 Jahren. Und schon jetzt zeigt sich, dass auch dieser Beitrag zur Finanzierung der Pflegekosten nicht ausreicht. Im letzten Jahr war erstmalig ein Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung nötig. „Die bislang vorgelegten Reformpläne greifen jedoch zu kurz und bleiben hinter den Erwartungen zurück. Den Vorstoß, pauschal den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln, lehnen wir ab. Eine solche Maßnahme ist langfristig nicht finanzierbar und auch nicht gerecht. Vor allem dann nicht, wenn der Eigenanteil durch Einkünfte oder Vermögen selbst gedeckt werden kann. Eine hochwertige und würdige Versorgung im Pflegefall darf keine Frage des Geldbeutels sein“, findet Brossardt.

Pressekontakt:

Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. diskutierte auf ihrem Online-Kongress zum Thema Pflege wie die Pflegekosten einer künftig weiter stark ansteigenden Zahl an Pflegebedürftigen zu bewältigen sind. So waren Ende 2019 in Bayern über 490.000 Personen pflegebedürftig. Das sind zwei Drittel mehr als 20 Jahre zuvor. Bundesweit wurde zuletzt mit 4,1 Millionen Pflegebedürftigen ein neuer Höchststand erreicht. „Zeitgleich hat sich seit 2006 in der sozialen Pflegeversicherung die Zahl der Leistungsempfänger verdoppelt und die Ausgaben haben sich auf 41 Milliarden Euro jährlich verdreifacht. Das umlagefinanzierte System der sozialen Pflegeversicherung stößt an seine Grenzen. Wir brauchen ein tragfähiges Konzept, dass eine generationengerechte Finanzierung der Pflegekosten ermöglicht und sicherstellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts nicht durch Beitragssatzsteigerungen gefährdet wird“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw setzt sich daher dafür ein, dass die Pflegefinanzierung durch eine verpflichtende private Pflegeversicherung mit Abfederung sozialer Härten ergänzt wird. „Die bisherigen Bemühungen, eine zusätzliche privaten Absicherung zu etablieren sind gescheitert. Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier dringend nachzubessern und beispielsweise die steuerlichen Förderoptionen auszuweiten“, so Brossardt. Ein weiteres Anliegen der vbw sind verbesserte Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung. „Es kann nicht sein, dass der Einsatz technischer und digitaler Pflegeunterstützungslösungen faktisch nicht mit der Pflegeversicherung abzurechnen ist. Das verhindert eine effizientere und qualitativ hochwertigere Pflege. Dabei würde dies einen Beitrag zur Entlastung des Pflegepersonals leisten, damit eine bessere Arbeitszufriedenheit fördern und schlussendlich durch bessere Pflegebedingungen zentral zur Fachkräftesicherung beitragen“, erklärt Brossardt.

Der aktuelle Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt mit 3,05 Prozent rund 80 Prozent höher als vor 15 Jahren. Und schon jetzt zeigt sich, dass auch dieser Beitrag zur Finanzierung der Pflegekosten nicht ausreicht. Im letzten Jahr war erstmalig ein Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung nötig. „Die bislang vorgelegten Reformpläne greifen jedoch zu kurz und bleiben hinter den Erwartungen zurück. Den Vorstoß, pauschal den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln, lehnen wir ab. Eine solche Maßnahme ist langfristig nicht finanzierbar und auch nicht gerecht. Vor allem dann nicht, wenn der Eigenanteil durch Einkünfte oder Vermögen selbst gedeckt werden kann. Eine hochwertige und würdige Versorgung im Pflegefall darf keine Frage des Geldbeutels sein“, findet Brossardt.

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. diskutierte auf ihrem Online-Kongress zum Thema Pflege wie die Pflegekosten einer künftig weiter stark ansteigenden Zahl an Pflegebedürftigen zu bewältigen sind. So waren Ende 2019 in Bayern über 490.000 Personen pflegebedürftig. Das sind zwei Drittel mehr als 20 Jahre zuvor. Bundesweit wurde zuletzt mit 4,1 Millionen Pflegebedürftigen ein neuer Höchststand erreicht. „Zeitgleich hat sich seit 2006 in der sozialen Pflegeversicherung die Zahl der Leistungsempfänger verdoppelt und die Ausgaben haben sich auf 41 Milliarden Euro jährlich verdreifacht. Das umlagefinanzierte System der sozialen Pflegeversicherung stößt an seine Grenzen. Wir brauchen ein tragfähiges Konzept, dass eine generationengerechte Finanzierung der Pflegekosten ermöglicht und sicherstellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts nicht durch Beitragssatzsteigerungen gefährdet wird“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw setzt sich daher dafür ein, dass die Pflegefinanzierung durch eine verpflichtende private Pflegeversicherung mit Abfederung sozialer Härten ergänzt wird. „Die bisherigen Bemühungen, eine zusätzliche privaten Absicherung zu etablieren sind gescheitert. Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier dringend nachzubessern und beispielsweise die steuerlichen Förderoptionen auszuweiten“, so Brossardt. Ein weiteres Anliegen der vbw sind verbesserte Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung. „Es kann nicht sein, dass der Einsatz technischer und digitaler Pflegeunterstützungslösungen faktisch nicht mit der Pflegeversicherung abzurechnen ist. Das verhindert eine effizientere und qualitativ hochwertigere Pflege. Dabei würde dies einen Beitrag zur Entlastung des Pflegepersonals leisten, damit eine bessere Arbeitszufriedenheit fördern und schlussendlich durch bessere Pflegebedingungen zentral zur Fachkräftesicherung beitragen“, erklärt Brossardt.

Der aktuelle Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt mit 3,05 Prozent rund 80 Prozent höher als vor 15 Jahren. Und schon jetzt zeigt sich, dass auch dieser Beitrag zur Finanzierung der Pflegekosten nicht ausreicht. Im letzten Jahr war erstmalig ein Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung nötig. „Die bislang vorgelegten Reformpläne greifen jedoch zu kurz und bleiben hinter den Erwartungen zurück. Den Vorstoß, pauschal den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln, lehnen wir ab. Eine solche Maßnahme ist langfristig nicht finanzierbar und auch nicht gerecht. Vor allem dann nicht, wenn der Eigenanteil durch Einkünfte oder Vermögen selbst gedeckt werden kann. Eine hochwertige und würdige Versorgung im Pflegefall darf keine Frage des Geldbeutels sein“, findet Brossardt.

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