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Arbeitskreis Berufsgesetz gegen eine Verlängerung der Modellklausel!

12.04.2021 – 11:01

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Arbeitskreis Berufsgesetz gegen eine Verlängerung der Modellklausel!


















Frechen (ots)

Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest!

„Das können wir nicht hinnehmen“, so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. „Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden“. In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen.

„Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen.“

Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. „Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen“, so Schrey-Dern. „Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen“ unterstreicht Schrey-Dern.

Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.

Der Begriff Logopädie/Sprachtherapie steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und umfasst alle darin tätigen 12 Berufsgruppen

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin AK Berufsgesetz, c/o dbl., Augustinusstr. 11a, 50226 Frechen, info@arbeitskreis-berufsgesetz.de, www.arbeitskreis-berufsgesetz.de

Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt

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Frechen (ots)

Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest!

„Das können wir nicht hinnehmen“, so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. „Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden“. In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen.

„Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen.“

Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. „Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen“, so Schrey-Dern. „Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen“ unterstreicht Schrey-Dern.

Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.

Der Begriff Logopädie/Sprachtherapie steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und umfasst alle darin tätigen 12 Berufsgruppen

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Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest!

„Das können wir nicht hinnehmen“, so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. „Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden“. In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen.

„Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen.“

Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. „Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen“, so Schrey-Dern. „Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen“ unterstreicht Schrey-Dern.

Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.

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Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest!

„Das können wir nicht hinnehmen“, so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. „Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden“. In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen.

„Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen.“

Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. „Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen“, so Schrey-Dern. „Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen“ unterstreicht Schrey-Dern.

Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.

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Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest!

„Das können wir nicht hinnehmen“, so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. „Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden“. In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen.

„Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen.“

Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. „Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen“, so Schrey-Dern. „Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen“ unterstreicht Schrey-Dern.

Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.

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Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest!

„Das können wir nicht hinnehmen“, so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. „Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden“. In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen.

„Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen.“

Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. „Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen“, so Schrey-Dern. „Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen“ unterstreicht Schrey-Dern.

Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.

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Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

09.03.2021 – 13:23

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung


















Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung
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Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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09.03.2021 – 13:23

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Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

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Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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