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Expertenkommission Fracking veröffentlicht Studie zu Monitoringkonzepten für Grundwasser und Oberflächengewässer

15.03.2021 – 12:15

Expertenkommission Fracking

Expertenkommission Fracking veröffentlicht Studie zu Monitoringkonzepten für Grundwasser und Oberflächengewässer


















Berlin (ots)

Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung von Grundwasser und Oberflächengewässern für Ökosysteme und die Trinkwassergewinnung hat die Expertenkommission Fracking (ExpKom) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Studie zu Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten beauftragen lassen. Schwerpunkt des Gutachtens sind Monitoringkonzepte für Grundwasser und Oberflächengewässer. Als unkonventionell gelten Lagerstätten, in denen Erdgas und Erdöl in den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein eingeschlossen sind.

Für die Studie hat die ahu GmbH Wasser Boden Geomatik internationale Publikationen zum Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässern bei Fracking-Vorhaben in unkonventionellen Lagerstätten ausgewertet und die Übertragbarkeit von Monitoringmaßnahmen auf Deutschland geprüft. Die Autoren der Studie empfehlen ein umfassendes Baseline Monitoring zur Einschätzung möglicher Risiken vor Beginn eines Vorhabens sowie während der operativen Phase einen Monitoringkreislauf, der fortlaufend an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst werden muss. Darüber hinaus werden in der Studie exemplarisch globale Geosysteme beschrieben und mit denen in Deutschland verglichen. Aus den Ergebnissen werden Handlungsoptionen und Empfehlungen für Deutschland abgeleitet.

Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten. Die Kommission hat gemäß ihres Auftrages aus WHG § 13a Abs. (6) insgesamt drei Studien beauftragen lassen, um den Stand von Wissenschaft und Technik in anderen Staaten zusammenfassend dokumentieren und um eine mögliche Übertragbarkeit auf Deutschland prüfen zu können. Zusätzlich zu der jetzt veröffentlichten Studie zu Monitoringkonzepten für Grundwasser und Oberflächengewässer wurden zwei weitere Gutachten beauftragt. Die Studie zu Methanemissionen und Szenarien wurde bereits im Februar 2021 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Studie zu den Risiken der Seismizität wird derzeit erarbeitet. Diese Studienergebnisse werden nach Abschluss ebenfalls veröffentlicht. Die Einschätzung der Kommission zu allen Studien erfolgt in einem Bericht für den Deutschen Bundestag in 2021.

Die vollständige Studie zu Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten: Monitoringkonzepte Grundwasser und Oberflächengewässer ist auf der Webseite der Expertenkommission Fracking veröffentlicht.

Weitere Informationen:

- Informationen zur Arbeit der Expertenkommission
- Wasserhaushaltsgesetz §13a
- Mitteilung der Bundesregierung
- Fragen und Antworten zum Thema Fracking des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 

Pressekontakt:

Anfragen und Stellungnahmen zur Studie richten Sie bitte über das Kontaktformular auf der Webseite oder per E-Mail: ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de an die Expertenkommission.

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Anfragen und Stellungnahmen zur Studie richten Sie bitte über das Kontaktformular auf der Webseite oder per E-Mail: ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de an die Expertenkommission.

Original-Content von: Expertenkommission Fracking, übermittelt

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15.03.2021 – 12:15

Expertenkommission Fracking

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Berlin (ots)

Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung von Grundwasser und Oberflächengewässern für Ökosysteme und die Trinkwassergewinnung hat die Expertenkommission Fracking (ExpKom) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Studie zu Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten beauftragen lassen. Schwerpunkt des Gutachtens sind Monitoringkonzepte für Grundwasser und Oberflächengewässer. Als unkonventionell gelten Lagerstätten, in denen Erdgas und Erdöl in den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein eingeschlossen sind.

Für die Studie hat die ahu GmbH Wasser Boden Geomatik internationale Publikationen zum Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässern bei Fracking-Vorhaben in unkonventionellen Lagerstätten ausgewertet und die Übertragbarkeit von Monitoringmaßnahmen auf Deutschland geprüft. Die Autoren der Studie empfehlen ein umfassendes Baseline Monitoring zur Einschätzung möglicher Risiken vor Beginn eines Vorhabens sowie während der operativen Phase einen Monitoringkreislauf, der fortlaufend an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst werden muss. Darüber hinaus werden in der Studie exemplarisch globale Geosysteme beschrieben und mit denen in Deutschland verglichen. Aus den Ergebnissen werden Handlungsoptionen und Empfehlungen für Deutschland abgeleitet.

Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten. Die Kommission hat gemäß ihres Auftrages aus WHG § 13a Abs. (6) insgesamt drei Studien beauftragen lassen, um den Stand von Wissenschaft und Technik in anderen Staaten zusammenfassend dokumentieren und um eine mögliche Übertragbarkeit auf Deutschland prüfen zu können. Zusätzlich zu der jetzt veröffentlichten Studie zu Monitoringkonzepten für Grundwasser und Oberflächengewässer wurden zwei weitere Gutachten beauftragt. Die Studie zu Methanemissionen und Szenarien wurde bereits im Februar 2021 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Studie zu den Risiken der Seismizität wird derzeit erarbeitet. Diese Studienergebnisse werden nach Abschluss ebenfalls veröffentlicht. Die Einschätzung der Kommission zu allen Studien erfolgt in einem Bericht für den Deutschen Bundestag in 2021.

Die vollständige Studie zu Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten: Monitoringkonzepte Grundwasser und Oberflächengewässer ist auf der Webseite der Expertenkommission Fracking veröffentlicht.

Weitere Informationen:

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Weiterhin Alarmstufe Rot für Gewässer: BUND und DUH kritisieren geplante Düngeverordnung in Niedersachsen

10.03.2021 – 17:43

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weiterhin Alarmstufe Rot für Gewässer: BUND und DUH kritisieren geplante Düngeverordnung in Niedersachsen


















Berlin (ots)

-  Vorstellung des Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt: Gewässer sind in katastrophalem Zustand 
-  DUH und BUND üben scharfe Kritik: geplante Landesdüngeverordnung reicht in keiner Weise aus, um Probleme zu lösen 
-  Deutschland droht neues EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen  

Die heutige Vorstellung des achten Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt zwar einerseits, dass sich die Problematik der massiven Überdüngung in der Landwirtschaft leicht verbessert hat. Die neue Düngeverordnung erfüllt andererseits aber nicht das Ziel, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer weiter und nach unionsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Angesichts der unverändert viel zu hohen Nitrat- und Phosphatbelastung unseres Wassers sehen es der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als zwingend erforderlich, in Niedersachsen geplante Instrumente zum Schutz der kostbaren Ressource Wasser – wie die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) – umfassend zu überarbeiten.

Dass die Tierbestände und damit die Stickstoffüberschüsse in Niedersachsen laut Nährstoffbericht 2019/2020 leicht gesunken sind, ist grundsätzlich erfreulich„, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. „Allerdings weisen immer noch 17 Landkreise in Niedersachsen einen Stickstoffüberschuss oberhalb des Düngebedarfes auf. Besonders besorgniserregend ist der Überschuss von 28.000 t Phosphat im Land, denn dies stellt ein Riesenproblem für die Ökologie unserer Gewässer dar. Hierfür hat das Land noch keine Lösung gefunden. Von dem dringend erforderlichen Schutz von Wasser, Boden und Artenvielfalt vor den gefährlichen Einträgen aus der Intensiv-Landwirtschaft sind wir noch weit entfernt.“

Die Umweltverbände üben scharfe Kritik an der geplanten Landesdüngeverordnung, die im Entwurf vorliegt: Sie reiche in keiner Weise aus, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer zu verbessern. Bei der Ausweisung der Roten Gebiete sollen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Phosphatbelastung gar nicht betrachtet werden, beim Nitrat soll nur noch ein Fünftel der fast 40.000 Quadratkilometer an Grundwasserkörpern berücksichtigt werden. Auch werde nicht transparent kommuniziert, welche Daten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung ist in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Verbände bemängeln vor allem die Verkleinerung der Roten Gebiete: von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund von Protesten seitens der Landwirtschaft wurde heute eine weitere Reduzierung auf nur noch 24,5 Prozent bekannt gegeben. „Das ist umso ärgerlicher, da die düngerechtlichen Maßnahmen in den Roten Gebieten als zentraler Hebel gelten, um die Nitrat- und Phosphatbelastung so zu vermindern, dass die EU-Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Chance wird hier vertan„, so Müller-Kraenner weiter.

Rote Gebiete sind ursprünglich Grundwasserkörper mit einer Nitratbelastung von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Sie befinden sich laut EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem schlechten chemischen Zustand. Das trifft in Niedersachsen auf die Hälfte aller Grundwasserkörper zu. Grund für die Nitratbelastung ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. „Mit der Binnendifferenzierung hat das Land einen Weg gefunden, die Roten Gebiete kleinzurechnen. Anstatt die wahren Ursachen wie zu hohe Tierzahlen und Güllemengen konsequent anzugehen, werden die Zahlen einfach kleingerechnet. Die Nährstoffüberschüsse im Land und damit die Folgen für die Umwelt lassen sich so aber nicht verringern„, so die Verbände.

Hintergrund:

Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, weil die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission muss nun die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden, weil sie – wie von Umweltverbänden vorhergesagt – nicht ausreicht, um die Nitratbelastungen zu reduzieren. Da die geplante Gebietsausweisung geltenden Vorgaben der EU-Kommission widerspricht, droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens der EU mit hohen Strafzahlungen. Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser im Ems-Gebiet hat daher die DUH, unterstützt vom BUND, im November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der WRRL eingereicht.

Seit Jahren werden die Gewässer in Niedersachsen mit zu vielen Nitrateinträgen durch Dünger aus der Landwirtschaft belastet. Stickstoffüberschüsse aus Wirtschafts- und Mineraldüngern, die von den Pflanzen nicht aufgenommen werden können, gelangen nach Niederschlägen in die Gewässer und ins Grundwasser. Dies zerstört Ökosysteme in Seen, Fließgewässern und im Meer. Niedersachsen hat deutschlandweit die höchsten Tierdichten in der Tierhaltung zu verzeichnen. In vielen Regionen, wo intensive Viehwirtschaft betrieben wird, treten durch Überdüngung sehr hohe Nitratkonzentrationen im Boden auf. Die Ergebnisse der Grundwasser- und Oberflächendaten in Niedersachsen – beispielsweise aus dem Entwurf zu den Bewirtschaftungsplänen 2021-2027 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein – belegen, dass großflächige Nährstoffbelastungen aus Landwirtschaftseinträgen verhindern, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Somit besteht hierzulande ein enormer Handlungsbedarf, die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung zu reduzieren.

Links:

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bund-niedersachsen.de/landwirtschaft und hier: www.duh.de/themen/natur/naturvertraegliche-landnutzung/stickstoff-in-der-umwelt/nitrat/

Pressekontakt:

Susanne Gerstner, Geschäftsführerin, BUND Landesverband Niedersachsen
0175-565 08 52, susanne.gerstner@nds.bund.net

Vera Konermann, BUND-Gewässerexpertin
0170-126 36 22, vera.konermann@nds.bund.net

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Gabi Fiedler, DUH-Bundesgeschäftsstellenleiterin Hannover
0511 390805 0, fiedler@duh.de

BUND-Pressestelle:

Dr. Tonja Mannstedt
0511 965 69-31, presse@nds.bund.net

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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10.03.2021 – 17:43

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Berlin (ots)

-  Vorstellung des Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt: Gewässer sind in katastrophalem Zustand 
-  DUH und BUND üben scharfe Kritik: geplante Landesdüngeverordnung reicht in keiner Weise aus, um Probleme zu lösen 
-  Deutschland droht neues EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen  

Die heutige Vorstellung des achten Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt zwar einerseits, dass sich die Problematik der massiven Überdüngung in der Landwirtschaft leicht verbessert hat. Die neue Düngeverordnung erfüllt andererseits aber nicht das Ziel, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer weiter und nach unionsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Angesichts der unverändert viel zu hohen Nitrat- und Phosphatbelastung unseres Wassers sehen es der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als zwingend erforderlich, in Niedersachsen geplante Instrumente zum Schutz der kostbaren Ressource Wasser – wie die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) – umfassend zu überarbeiten.

Dass die Tierbestände und damit die Stickstoffüberschüsse in Niedersachsen laut Nährstoffbericht 2019/2020 leicht gesunken sind, ist grundsätzlich erfreulich„, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. „Allerdings weisen immer noch 17 Landkreise in Niedersachsen einen Stickstoffüberschuss oberhalb des Düngebedarfes auf. Besonders besorgniserregend ist der Überschuss von 28.000 t Phosphat im Land, denn dies stellt ein Riesenproblem für die Ökologie unserer Gewässer dar. Hierfür hat das Land noch keine Lösung gefunden. Von dem dringend erforderlichen Schutz von Wasser, Boden und Artenvielfalt vor den gefährlichen Einträgen aus der Intensiv-Landwirtschaft sind wir noch weit entfernt.“

Die Umweltverbände üben scharfe Kritik an der geplanten Landesdüngeverordnung, die im Entwurf vorliegt: Sie reiche in keiner Weise aus, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer zu verbessern. Bei der Ausweisung der Roten Gebiete sollen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Phosphatbelastung gar nicht betrachtet werden, beim Nitrat soll nur noch ein Fünftel der fast 40.000 Quadratkilometer an Grundwasserkörpern berücksichtigt werden. Auch werde nicht transparent kommuniziert, welche Daten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung ist in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Verbände bemängeln vor allem die Verkleinerung der Roten Gebiete: von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund von Protesten seitens der Landwirtschaft wurde heute eine weitere Reduzierung auf nur noch 24,5 Prozent bekannt gegeben. „Das ist umso ärgerlicher, da die düngerechtlichen Maßnahmen in den Roten Gebieten als zentraler Hebel gelten, um die Nitrat- und Phosphatbelastung so zu vermindern, dass die EU-Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Chance wird hier vertan„, so Müller-Kraenner weiter.

Rote Gebiete sind ursprünglich Grundwasserkörper mit einer Nitratbelastung von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Sie befinden sich laut EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem schlechten chemischen Zustand. Das trifft in Niedersachsen auf die Hälfte aller Grundwasserkörper zu. Grund für die Nitratbelastung ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. „Mit der Binnendifferenzierung hat das Land einen Weg gefunden, die Roten Gebiete kleinzurechnen. Anstatt die wahren Ursachen wie zu hohe Tierzahlen und Güllemengen konsequent anzugehen, werden die Zahlen einfach kleingerechnet. Die Nährstoffüberschüsse im Land und damit die Folgen für die Umwelt lassen sich so aber nicht verringern„, so die Verbände.

Hintergrund:

Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, weil die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission muss nun die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden, weil sie – wie von Umweltverbänden vorhergesagt – nicht ausreicht, um die Nitratbelastungen zu reduzieren. Da die geplante Gebietsausweisung geltenden Vorgaben der EU-Kommission widerspricht, droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens der EU mit hohen Strafzahlungen. Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser im Ems-Gebiet hat daher die DUH, unterstützt vom BUND, im November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der WRRL eingereicht.

Seit Jahren werden die Gewässer in Niedersachsen mit zu vielen Nitrateinträgen durch Dünger aus der Landwirtschaft belastet. Stickstoffüberschüsse aus Wirtschafts- und Mineraldüngern, die von den Pflanzen nicht aufgenommen werden können, gelangen nach Niederschlägen in die Gewässer und ins Grundwasser. Dies zerstört Ökosysteme in Seen, Fließgewässern und im Meer. Niedersachsen hat deutschlandweit die höchsten Tierdichten in der Tierhaltung zu verzeichnen. In vielen Regionen, wo intensive Viehwirtschaft betrieben wird, treten durch Überdüngung sehr hohe Nitratkonzentrationen im Boden auf. Die Ergebnisse der Grundwasser- und Oberflächendaten in Niedersachsen – beispielsweise aus dem Entwurf zu den Bewirtschaftungsplänen 2021-2027 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein – belegen, dass großflächige Nährstoffbelastungen aus Landwirtschaftseinträgen verhindern, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Somit besteht hierzulande ein enormer Handlungsbedarf, die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung zu reduzieren.

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10.03.2021 – 17:43

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Weiterhin Alarmstufe Rot für Gewässer: BUND und DUH kritisieren geplante Düngeverordnung in Niedersachsen


















Berlin (ots)

-  Vorstellung des Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt: Gewässer sind in katastrophalem Zustand 
-  DUH und BUND üben scharfe Kritik: geplante Landesdüngeverordnung reicht in keiner Weise aus, um Probleme zu lösen 
-  Deutschland droht neues EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen  

Die heutige Vorstellung des achten Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt zwar einerseits, dass sich die Problematik der massiven Überdüngung in der Landwirtschaft leicht verbessert hat. Die neue Düngeverordnung erfüllt andererseits aber nicht das Ziel, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer weiter und nach unionsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Angesichts der unverändert viel zu hohen Nitrat- und Phosphatbelastung unseres Wassers sehen es der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als zwingend erforderlich, in Niedersachsen geplante Instrumente zum Schutz der kostbaren Ressource Wasser – wie die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) – umfassend zu überarbeiten.

Dass die Tierbestände und damit die Stickstoffüberschüsse in Niedersachsen laut Nährstoffbericht 2019/2020 leicht gesunken sind, ist grundsätzlich erfreulich„, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. „Allerdings weisen immer noch 17 Landkreise in Niedersachsen einen Stickstoffüberschuss oberhalb des Düngebedarfes auf. Besonders besorgniserregend ist der Überschuss von 28.000 t Phosphat im Land, denn dies stellt ein Riesenproblem für die Ökologie unserer Gewässer dar. Hierfür hat das Land noch keine Lösung gefunden. Von dem dringend erforderlichen Schutz von Wasser, Boden und Artenvielfalt vor den gefährlichen Einträgen aus der Intensiv-Landwirtschaft sind wir noch weit entfernt.“

Die Umweltverbände üben scharfe Kritik an der geplanten Landesdüngeverordnung, die im Entwurf vorliegt: Sie reiche in keiner Weise aus, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer zu verbessern. Bei der Ausweisung der Roten Gebiete sollen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Phosphatbelastung gar nicht betrachtet werden, beim Nitrat soll nur noch ein Fünftel der fast 40.000 Quadratkilometer an Grundwasserkörpern berücksichtigt werden. Auch werde nicht transparent kommuniziert, welche Daten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung ist in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Verbände bemängeln vor allem die Verkleinerung der Roten Gebiete: von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund von Protesten seitens der Landwirtschaft wurde heute eine weitere Reduzierung auf nur noch 24,5 Prozent bekannt gegeben. „Das ist umso ärgerlicher, da die düngerechtlichen Maßnahmen in den Roten Gebieten als zentraler Hebel gelten, um die Nitrat- und Phosphatbelastung so zu vermindern, dass die EU-Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Chance wird hier vertan„, so Müller-Kraenner weiter.

Rote Gebiete sind ursprünglich Grundwasserkörper mit einer Nitratbelastung von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Sie befinden sich laut EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem schlechten chemischen Zustand. Das trifft in Niedersachsen auf die Hälfte aller Grundwasserkörper zu. Grund für die Nitratbelastung ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. „Mit der Binnendifferenzierung hat das Land einen Weg gefunden, die Roten Gebiete kleinzurechnen. Anstatt die wahren Ursachen wie zu hohe Tierzahlen und Güllemengen konsequent anzugehen, werden die Zahlen einfach kleingerechnet. Die Nährstoffüberschüsse im Land und damit die Folgen für die Umwelt lassen sich so aber nicht verringern„, so die Verbände.

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Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, weil die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission muss nun die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden, weil sie – wie von Umweltverbänden vorhergesagt – nicht ausreicht, um die Nitratbelastungen zu reduzieren. Da die geplante Gebietsausweisung geltenden Vorgaben der EU-Kommission widerspricht, droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens der EU mit hohen Strafzahlungen. Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser im Ems-Gebiet hat daher die DUH, unterstützt vom BUND, im November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der WRRL eingereicht.

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-  DUH und BUND üben scharfe Kritik: geplante Landesdüngeverordnung reicht in keiner Weise aus, um Probleme zu lösen 
-  Deutschland droht neues EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen  

Die heutige Vorstellung des achten Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt zwar einerseits, dass sich die Problematik der massiven Überdüngung in der Landwirtschaft leicht verbessert hat. Die neue Düngeverordnung erfüllt andererseits aber nicht das Ziel, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer weiter und nach unionsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Angesichts der unverändert viel zu hohen Nitrat- und Phosphatbelastung unseres Wassers sehen es der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als zwingend erforderlich, in Niedersachsen geplante Instrumente zum Schutz der kostbaren Ressource Wasser – wie die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) – umfassend zu überarbeiten.

Dass die Tierbestände und damit die Stickstoffüberschüsse in Niedersachsen laut Nährstoffbericht 2019/2020 leicht gesunken sind, ist grundsätzlich erfreulich„, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. „Allerdings weisen immer noch 17 Landkreise in Niedersachsen einen Stickstoffüberschuss oberhalb des Düngebedarfes auf. Besonders besorgniserregend ist der Überschuss von 28.000 t Phosphat im Land, denn dies stellt ein Riesenproblem für die Ökologie unserer Gewässer dar. Hierfür hat das Land noch keine Lösung gefunden. Von dem dringend erforderlichen Schutz von Wasser, Boden und Artenvielfalt vor den gefährlichen Einträgen aus der Intensiv-Landwirtschaft sind wir noch weit entfernt.“

Die Umweltverbände üben scharfe Kritik an der geplanten Landesdüngeverordnung, die im Entwurf vorliegt: Sie reiche in keiner Weise aus, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer zu verbessern. Bei der Ausweisung der Roten Gebiete sollen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Phosphatbelastung gar nicht betrachtet werden, beim Nitrat soll nur noch ein Fünftel der fast 40.000 Quadratkilometer an Grundwasserkörpern berücksichtigt werden. Auch werde nicht transparent kommuniziert, welche Daten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung ist in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Verbände bemängeln vor allem die Verkleinerung der Roten Gebiete: von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund von Protesten seitens der Landwirtschaft wurde heute eine weitere Reduzierung auf nur noch 24,5 Prozent bekannt gegeben. „Das ist umso ärgerlicher, da die düngerechtlichen Maßnahmen in den Roten Gebieten als zentraler Hebel gelten, um die Nitrat- und Phosphatbelastung so zu vermindern, dass die EU-Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Chance wird hier vertan„, so Müller-Kraenner weiter.

Rote Gebiete sind ursprünglich Grundwasserkörper mit einer Nitratbelastung von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Sie befinden sich laut EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem schlechten chemischen Zustand. Das trifft in Niedersachsen auf die Hälfte aller Grundwasserkörper zu. Grund für die Nitratbelastung ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. „Mit der Binnendifferenzierung hat das Land einen Weg gefunden, die Roten Gebiete kleinzurechnen. Anstatt die wahren Ursachen wie zu hohe Tierzahlen und Güllemengen konsequent anzugehen, werden die Zahlen einfach kleingerechnet. Die Nährstoffüberschüsse im Land und damit die Folgen für die Umwelt lassen sich so aber nicht verringern„, so die Verbände.

Hintergrund:

Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, weil die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission muss nun die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden, weil sie – wie von Umweltverbänden vorhergesagt – nicht ausreicht, um die Nitratbelastungen zu reduzieren. Da die geplante Gebietsausweisung geltenden Vorgaben der EU-Kommission widerspricht, droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens der EU mit hohen Strafzahlungen. Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser im Ems-Gebiet hat daher die DUH, unterstützt vom BUND, im November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der WRRL eingereicht.

Seit Jahren werden die Gewässer in Niedersachsen mit zu vielen Nitrateinträgen durch Dünger aus der Landwirtschaft belastet. Stickstoffüberschüsse aus Wirtschafts- und Mineraldüngern, die von den Pflanzen nicht aufgenommen werden können, gelangen nach Niederschlägen in die Gewässer und ins Grundwasser. Dies zerstört Ökosysteme in Seen, Fließgewässern und im Meer. Niedersachsen hat deutschlandweit die höchsten Tierdichten in der Tierhaltung zu verzeichnen. In vielen Regionen, wo intensive Viehwirtschaft betrieben wird, treten durch Überdüngung sehr hohe Nitratkonzentrationen im Boden auf. Die Ergebnisse der Grundwasser- und Oberflächendaten in Niedersachsen – beispielsweise aus dem Entwurf zu den Bewirtschaftungsplänen 2021-2027 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein – belegen, dass großflächige Nährstoffbelastungen aus Landwirtschaftseinträgen verhindern, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Somit besteht hierzulande ein enormer Handlungsbedarf, die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung zu reduzieren.

Links:

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bund-niedersachsen.de/landwirtschaft und hier: www.duh.de/themen/natur/naturvertraegliche-landnutzung/stickstoff-in-der-umwelt/nitrat/

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0170-126 36 22, vera.konermann@nds.bund.net

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0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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