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Bilanz der Christliebe Smit Golfsportbedarf Ges. mit beschränkter Haftung aus Köln

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Bilanz
Christliebe Smit Golfsportbedarf Ges. mit beschränkter Haftung,Köln

Bilanz
Aktiva
Euro 2021
Euro
2020
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.160.297 1.222.604 6.081.400
II. Sachanlagen 6.534.023 1.406.367 4.733.157
III. Finanzanlagen 8.592.634
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 3.117.590 7.970.535 3.067.440
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.318.542 1.069.795 6.238.195
III. Wertpapiere 853.175 4.079.350 8.962.289
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 8.959.255 7.910.258
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.678.144 7.070.043 3.224.471
Summe
Passiva
2021
Euro
2020
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.331.353 9.503.279
II. KapitalrÜcklage 9.319.774 8.123.777
III. GewinnrÜcklagen 8.508.706 9.885.939
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 2.639.871 8.573.872
V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 4.535.454 8.156.293
B. RÜckstellungen 9.263.229 6.974.505
C. Verbindlichkeiten 9.326.031 8.496.388
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.065.653 9.894.939
Summe


Gewinn- u. Verlustrechnung
Christliebe Smit Golfsportbedarf Ges. mit beschränkter Haftung,Köln

Gewinn- und Verlustrechnung
01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
EUR EUR EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 8.312.968 1.232.906
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 5.467.582 5.896.555
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 2.275.722 8.859.183 7.499.631 7.853.357
– davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
9.364.083 9.330.123
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.480.465 8.866.391
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9.382.098 4.867.005
Jahresfehlbetrag 6.402.507 8.980.642
5. JahresÜberschuss 2.647.176 5.611.840
6. Verlustvortrag aus dem 2020 1.676.941 5.617.891
7. Bilanzverlust 6.351.732 4.664.818


Entwicklung des Anlagevermögens
Christliebe Smit Golfsportbedarf Ges. mit beschränkter Haftung,Köln

Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
I. Sachanlagen
1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 8.029.972 6.967.886 3.278.416 755.151 1.357.598 810.297 123.932 8.144.305 8.823.736 4.160.373
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.295.882 2.622.031 7.874.023 7.910.884 9.878.179 2.848.970 5.713.115 3.114.589 3.042.293 7.588.799
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 780.359 1.677.568 4.048.281 194.278 7.489.777 2.632.438 2.124.995 5.327.333 9.297.801 8.379.240
9.345.867 4.281.640 4.720.340 2.906.382 7.135.772 4.694.339 4.492.548 9.606.674 1.439.297 5.727.814
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.243.650 2.338.030 1.167.785 1.427.976 7.966.429 126.023 6.515.354 1.308.310 5.139.147 7.428.959
2. Genossenschaftsanteile 2.950.471 4.834.255 8.889.522 5.646.430 9.202.901 2.029.068 3.346.359 6.832.081 2.682.487 3.209.915
7.139.424 4.808.562 2.269.577 7.200.491 8.292.311 9.599.002 9.668.776 5.875.198 7.935.288 1.356.257
8.022.165 2.190.968 5.273.415 2.265.582 3.963.774 5.174.065 745.846 2.826.103 5.572.542 1.479.503

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Top 9 bausubunternehmervertrag:

    Veröffentlicht am

    Geschaeftsraummietvertrag zwischen Bertin Ochs Reinigungsmaschinen u. -geräte Ges. m. b. Haftung und Helmrich Cognac Urlaub Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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    Geschäftsraummietvertrag

    Zwischen

    Bertin Ochs Reinigungsmaschinen u. -geräte Ges. m. b. Haftung
    Vertreten durch die Geschäftsführung Bertin Ochs
    (Vermieter)

    und

    Helmrich Cognac Urlaub Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Vertreten durch die Geschäftsführung Gotthardt Köster
    (Mieter)

    wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

    §1 Mieträume

    Vermietet werden im Geschäftshaus in Trier folgende Räume:
    Erdgeschoss: 828 qm
    1. Etage: 86 qm
    2. Etage: 1093 qm
    3. Etage: 567 qm
    4. Etage: 89 qm

    Keller: 267 qm
    Dachboden: 196 qm

    Die Mietfläche beträgt 3126 qm.

    Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
    20 Schlüssel

    Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

    Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

    §2 Mietzweck

    Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Reinigungsmaschinen u. -geräte:

    Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

    §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

    Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

    Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

    Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

    §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

    Das Mietverhältnis beginnt am 27.03.2021 und endet nach 9 Jahren.

    Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

    Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

    §5 Fristlose Kündigung

    Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

    a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

    oder
    b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

    oder
    c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

    oder
    d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

    Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

    Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

    §6 Mietzins

    Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 25008
    Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
    IBAN DE85 4404 3654 2095 2927 60

    Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

    Betriebskosten in Höhe von Euro 21882
    sonstige Kosten in Höhe von Euro 62520

    §7 Anpassung des Mietzinses

    Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

    Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

    Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

    Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

    §8 Mietkaution

    Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

    §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

    Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

    Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

    Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

    Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

    §10 Betreten der Mietsache

    Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

    §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

    Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

    Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

    §12 Untervermietung, Nachmieter

    Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
    Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

    Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

    §13 Außenreklame

    Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

    Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

    Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

    Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

    §14 Sachen des Mieters

    Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

    Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
    …………………………………………………………………………………………

    …………………………………………………………………………………………

    §15 Wettbewerbsschutz

    Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

    Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

    §16 Besondere Vereinbarungen

    ………………………………………………………………………………………………………

    ………………………………………………………………………………………………………

    §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

    Gerichtsstand ist Trier.

    Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

    §18 Sonstiges

    Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

    Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

    Trier, 27.03.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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      Veröffentlicht am

      Letter of Intent (Absichtserklaerung) zwischen Wigbert Lauterbach Autopflege GmbH und Burchard Brendel Nachlässe Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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      Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Wigbert Lauterbach Autopflege GmbH und Burchard Brendel Nachlässe Gesellschaft mit beschränkter Haftung

      Zwischen

      Wigbert Lauterbach Autopflege GmbH
      Sitz in Mainz
      – ANBIETER –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Wigbert Lauterbach

      und

      der Firma Burchard Brendel Nachlässe Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      Sitz in Münster
      Vertreten durch den Geschäftsführer Burchard Brendel

      – ANWENDER –

      1. Vorbemerkungen

      Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

      Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

      2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

      Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 25.03.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

      Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

      3. Zeitplan

      Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

      Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

      4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

      Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 15.4.2026, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

      5. Geheimhaltung

      Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

      Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

      diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
      diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
      diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
      diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

      – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

      6. Schlussbestimmungen

      Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

      Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

      Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

      Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

      Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Mainz.

      Mainz, 25.03.2021 Münster, 25.03.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
      Wigbert Lauterbach Autopflege GmbH Burchard Brendel Nachlässe Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      Wigbert Lauterbach Burchard Brendel


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