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Muster Gruendungsprotokoll der Vanessa Balzer Antiquitaeten Ges. mit beschraenkter Haftung aus Dresden

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Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 25173

Heute, den 11.04.2021, erschienen vor mir, Arnold Klinger, Notar mit dem Amtssitz in Dresden,

1) Frau Herrmann Hermes,
2) Herr Sindy Hoff,
3) Herr Kathrein Spengler,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Vanessa Balzer Antiquitaeten Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Dresden.

2. Gegenstand des Unternehmens ist Personaldienstleistungen Navigationsmenü.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 465942 Euro (i. W. vier sechs fünf neun vier zwei Euro) und wird wie folgt übernommen:

Frau Herrmann Hermes uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 29242 Euro
(i. W. zwei neun zwei vier zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

Herr Sindy Hoff uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 234792 Euro
(i. W. zwei drei vier sieben neun zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

Herr Kathrein Spengler uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 201908 Euro
(i. W. zwei null eins neun null acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Vanessa Balzer,geboren am 5.11.1981 , wohnhaft in Dresden, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

7. Die Erschienenen wurden vom Notar Arnold Klinger insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.


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Top 3 mietvertragGewerbe:

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    Letter of Intent (Absichtserklaerung) zwischen Rutger Australier Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Ernestine Rheinauer Steuerungen Ges. mit beschränkter Haftung

    gmbh anteile kaufen Vorratsgmbhs Erkl&aum;rung Flüssige Mittel erwerben

    Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Rutger Australier Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Ernestine Rheinauer Steuerungen Ges. mit beschränkter Haftung

    Zwischen

    Rutger Australier Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Sitz in Paderborn
    – ANBIETER –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Rutger Australier

    und

    der Firma Ernestine Rheinauer Steuerungen Ges. mit beschränkter Haftung
    Sitz in Paderborn
    Vertreten durch den Geschäftsführer Ernestine Rheinauer

    – ANWENDER –

    1. Vorbemerkungen

    Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

    Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

    2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

    Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 04.03.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

    Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

    3. Zeitplan

    Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

    Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

    4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

    Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 4.10.2029, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

    5. Geheimhaltung

    Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

    Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

    diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
    diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
    diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
    diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

    – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

    6. Schlussbestimmungen

    Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

    Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

    Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

    Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Paderborn.

    Paderborn, 04.03.2021 Paderborn, 04.03.2021

    ______________________________ ______________________________

    Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
    Rutger Australier Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ernestine Rheinauer Steuerungen Ges. mit beschränkter Haftung
    Rutger Australier Ernestine Rheinauer


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