Veröffentlicht am

Landärzte sind Standortfaktor für die Wirtschaftskraft in Bayerns Regionen

15.04.2021 – 10:53

PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Landärzte sind Standortfaktor für die Wirtschaftskraft in Bayerns Regionen


















Berlin (ots)

Private Krankenversicherung leistet überproportionalen Beitrag zur Versorgung in ländlichen Regionen

Eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaftskraft insbesondere in den ländlichen Gebieten Bayerns. Regionen mit einer schwachen Versorgung durch Haus- und Fachärzte sind für moderne Wirtschaftsbetriebe unattraktiv. Denn für sie ist es schwer, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, wenn eine wohnortnahe medizinische Versorgung fehlt.

Die Private Krankenversicherung (PKV) trägt insbesondere in den ländlichen Regionen Bayerns überproportional dazu bei, die flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern. Das zeigen aktuelle Regionaldaten für Bayern, die bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und des PKV-Verbands in München dem bayerischen Staatsminister für Gesundheit, Klaus Holetschek (CSU), und anderen Fachleuten vorgestellt wurden.

Über 71.000 Euro im Jahr zusätzlich pro Landarztpraxis

Bayernweit bringen die überproportionalen Erlöse durch Privatversicherte der medizinischen Versorgung über 2,1 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr. Dieses Geld kommt vor allem den Ärzten auf dem Land zu Gute. In ländlichen Regionen Bayerns liegt der Realwert dieser Zusatz-Erlöse je ambulant niedergelassenem Arzt bei über 71.400 Euro pro Jahr, also deutlich höher als in städtischen Regionen mit 62.500 Euro. Dieser PKV-typische Mehrumsatz entsteht, weil Privatpatienten für viele Leistungen höhere Honorare entrichten als sie bei gesetzlich Versicherten anfallen. Die zusätzlichen Finanzmittel können Ärzte, Apotheken, Therapeuten und Krankenhäuser in Fachpersonal oder moderne Geräte investieren. Davon profitieren somit alle Patienten. Weil Privatversicherte in ländlichen Regionen meist älter sind und häufiger zum Arzt gehen, zugleich aber die Praxiskosten niedriger sind als in den Ballungszentren, ist der PKV-Mehrumsatz auf dem Land besonders wertvoll:

Landkreis Wunsiedel profitiert mehr als Großraum München

So haben zum Beispiel niedergelassene Ärzte im Landkreis Wunsiedel von Privatversicherten Zusatz-Erlöse im Realwert von durchschnittlich 69.162 Euro pro Jahr, in den Praxen des Großraums München sind es demgegenüber 47.756 Euro. Gleichwohl ist die Ärztedichte in den ländlichen Gebieten niedriger als in den Ballungsräumen. Das zeigt: Die geringere Ärztezahl auf dem Land kann nicht an der Zahl der Privatversicherten liegen. Für die Standortentscheidung von Ärzten sind andere Kriterien maßgebend.

Zu den neuen Regionaldaten für Bayern erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Ralf Kantak: „Wer – wie die Grünen und die SPD – das starke duale System mit dem Wettbewerb zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung in Frage stellt, gefährdet nicht nur die flächendeckende medizinische Versorgung. Damit würde zugleich die Standortqualität der ländlichen Regionen geschwächt und die Zukunft insbesondere von Fachbetrieben und innovativen Arbeitsplätzen aufs Spiel gesetzt. Denn wo es kein Krankenhaus, keinen Facharzt oder Kinderarzt gibt, dorthin zieht es auch keine jungen Ingenieure – den regional verankerten Unternehmen drohte Nachwuchsmangel.“

Pressekontakt:

Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 – 44
Telefax 030 / 20 45 89 – 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
Internet www.pkv.de
Twitter www.twitter.com/pkv_verband

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Private Krankenversicherung leistet überproportionalen Beitrag zur Versorgung in ländlichen Regionen

Eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaftskraft insbesondere in den ländlichen Gebieten Bayerns. Regionen mit einer schwachen Versorgung durch Haus- und Fachärzte sind für moderne Wirtschaftsbetriebe unattraktiv. Denn für sie ist es schwer, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, wenn eine wohnortnahe medizinische Versorgung fehlt.

Die Private Krankenversicherung (PKV) trägt insbesondere in den ländlichen Regionen Bayerns überproportional dazu bei, die flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern. Das zeigen aktuelle Regionaldaten für Bayern, die bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und des PKV-Verbands in München dem bayerischen Staatsminister für Gesundheit, Klaus Holetschek (CSU), und anderen Fachleuten vorgestellt wurden.

Über 71.000 Euro im Jahr zusätzlich pro Landarztpraxis

Bayernweit bringen die überproportionalen Erlöse durch Privatversicherte der medizinischen Versorgung über 2,1 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr. Dieses Geld kommt vor allem den Ärzten auf dem Land zu Gute. In ländlichen Regionen Bayerns liegt der Realwert dieser Zusatz-Erlöse je ambulant niedergelassenem Arzt bei über 71.400 Euro pro Jahr, also deutlich höher als in städtischen Regionen mit 62.500 Euro. Dieser PKV-typische Mehrumsatz entsteht, weil Privatpatienten für viele Leistungen höhere Honorare entrichten als sie bei gesetzlich Versicherten anfallen. Die zusätzlichen Finanzmittel können Ärzte, Apotheken, Therapeuten und Krankenhäuser in Fachpersonal oder moderne Geräte investieren. Davon profitieren somit alle Patienten. Weil Privatversicherte in ländlichen Regionen meist älter sind und häufiger zum Arzt gehen, zugleich aber die Praxiskosten niedriger sind als in den Ballungszentren, ist der PKV-Mehrumsatz auf dem Land besonders wertvoll:

Landkreis Wunsiedel profitiert mehr als Großraum München

So haben zum Beispiel niedergelassene Ärzte im Landkreis Wunsiedel von Privatversicherten Zusatz-Erlöse im Realwert von durchschnittlich 69.162 Euro pro Jahr, in den Praxen des Großraums München sind es demgegenüber 47.756 Euro. Gleichwohl ist die Ärztedichte in den ländlichen Gebieten niedriger als in den Ballungsräumen. Das zeigt: Die geringere Ärztezahl auf dem Land kann nicht an der Zahl der Privatversicherten liegen. Für die Standortentscheidung von Ärzten sind andere Kriterien maßgebend.

Zu den neuen Regionaldaten für Bayern erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Ralf Kantak: „Wer – wie die Grünen und die SPD – das starke duale System mit dem Wettbewerb zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung in Frage stellt, gefährdet nicht nur die flächendeckende medizinische Versorgung. Damit würde zugleich die Standortqualität der ländlichen Regionen geschwächt und die Zukunft insbesondere von Fachbetrieben und innovativen Arbeitsplätzen aufs Spiel gesetzt. Denn wo es kein Krankenhaus, keinen Facharzt oder Kinderarzt gibt, dorthin zieht es auch keine jungen Ingenieure – den regional verankerten Unternehmen drohte Nachwuchsmangel.“

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Stefan Reker
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Eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaftskraft insbesondere in den ländlichen Gebieten Bayerns. Regionen mit einer schwachen Versorgung durch Haus- und Fachärzte sind für moderne Wirtschaftsbetriebe unattraktiv. Denn für sie ist es schwer, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, wenn eine wohnortnahe medizinische Versorgung fehlt.

Die Private Krankenversicherung (PKV) trägt insbesondere in den ländlichen Regionen Bayerns überproportional dazu bei, die flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern. Das zeigen aktuelle Regionaldaten für Bayern, die bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und des PKV-Verbands in München dem bayerischen Staatsminister für Gesundheit, Klaus Holetschek (CSU), und anderen Fachleuten vorgestellt wurden.

Über 71.000 Euro im Jahr zusätzlich pro Landarztpraxis

Bayernweit bringen die überproportionalen Erlöse durch Privatversicherte der medizinischen Versorgung über 2,1 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr. Dieses Geld kommt vor allem den Ärzten auf dem Land zu Gute. In ländlichen Regionen Bayerns liegt der Realwert dieser Zusatz-Erlöse je ambulant niedergelassenem Arzt bei über 71.400 Euro pro Jahr, also deutlich höher als in städtischen Regionen mit 62.500 Euro. Dieser PKV-typische Mehrumsatz entsteht, weil Privatpatienten für viele Leistungen höhere Honorare entrichten als sie bei gesetzlich Versicherten anfallen. Die zusätzlichen Finanzmittel können Ärzte, Apotheken, Therapeuten und Krankenhäuser in Fachpersonal oder moderne Geräte investieren. Davon profitieren somit alle Patienten. Weil Privatversicherte in ländlichen Regionen meist älter sind und häufiger zum Arzt gehen, zugleich aber die Praxiskosten niedriger sind als in den Ballungszentren, ist der PKV-Mehrumsatz auf dem Land besonders wertvoll:

Landkreis Wunsiedel profitiert mehr als Großraum München

So haben zum Beispiel niedergelassene Ärzte im Landkreis Wunsiedel von Privatversicherten Zusatz-Erlöse im Realwert von durchschnittlich 69.162 Euro pro Jahr, in den Praxen des Großraums München sind es demgegenüber 47.756 Euro. Gleichwohl ist die Ärztedichte in den ländlichen Gebieten niedriger als in den Ballungsräumen. Das zeigt: Die geringere Ärztezahl auf dem Land kann nicht an der Zahl der Privatversicherten liegen. Für die Standortentscheidung von Ärzten sind andere Kriterien maßgebend.

Zu den neuen Regionaldaten für Bayern erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Ralf Kantak: „Wer – wie die Grünen und die SPD – das starke duale System mit dem Wettbewerb zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung in Frage stellt, gefährdet nicht nur die flächendeckende medizinische Versorgung. Damit würde zugleich die Standortqualität der ländlichen Regionen geschwächt und die Zukunft insbesondere von Fachbetrieben und innovativen Arbeitsplätzen aufs Spiel gesetzt. Denn wo es kein Krankenhaus, keinen Facharzt oder Kinderarzt gibt, dorthin zieht es auch keine jungen Ingenieure – den regional verankerten Unternehmen drohte Nachwuchsmangel.“

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Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG): AOK-Bundesverband sieht Nachbesserungsbedarf

11.04.2021 – 11:13

AOK-Bundesverband

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG): AOK-Bundesverband sieht Nachbesserungsbedarf


















Berlin (ots)

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollen Qualität und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss am Gesetzentwurf noch gearbeitet werden. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt einige Vorhaben, sieht aber auch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Zur morgigen Anhörung im Bundestag (12. April) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der Mindestmengen bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der Patientenversorgung verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden.

Kritisch bewerten wir die Pläne zur Notfallversorgung. Die vorgesehene Regelung ist nicht mehr als ein halbherziges Reformschrittchen. Strukturelle Probleme werden damit nicht gelöst. Die Umsetzung einer sektorenunabhängigen Notfallversorgung, wie sie auch der Sachverständigenrat schon 2017 vorgeschlagen hat, ist nach wie vor nicht absehbar und bleibt auf der To-do-Liste für die nächste Legislaturperiode.

Der Gesetzentwurf spart zudem einen sehr wichtigen Punkt aus: die Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Eine Korrektur ist mit dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erst im vierten Quartal 2021 in Sicht. Bis dahin stehen finanzielle Mehrbelastungen ohne mehr Leistungen für die Mitglieder und Arbeitgeber von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche.

Ebenso verzichtet der Gesetzentwurf auf die längst überfällige Weiterentwicklung der Zuweisungsverfahren für das Krankengeld im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (m-RSA). Stattdessen sollen hier – abgesehen vom Kinderkrankengeld – die bestehenden insuffizienten Regelungen weiter gelten, obwohl umsetzungsreife Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus der Wissenschaft vorliegen. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für deren zeitnahe Umsetzung aus, da die bestehenden Regelungen nicht zielkonform sind und negative Wirtschaftlichkeitsanreize setzen.“

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum GVWG: www.aok-bv.de

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

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Berlin (ots)

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollen Qualität und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss am Gesetzentwurf noch gearbeitet werden. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt einige Vorhaben, sieht aber auch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Zur morgigen Anhörung im Bundestag (12. April) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der Mindestmengen bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der Patientenversorgung verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden.

Kritisch bewerten wir die Pläne zur Notfallversorgung. Die vorgesehene Regelung ist nicht mehr als ein halbherziges Reformschrittchen. Strukturelle Probleme werden damit nicht gelöst. Die Umsetzung einer sektorenunabhängigen Notfallversorgung, wie sie auch der Sachverständigenrat schon 2017 vorgeschlagen hat, ist nach wie vor nicht absehbar und bleibt auf der To-do-Liste für die nächste Legislaturperiode.

Der Gesetzentwurf spart zudem einen sehr wichtigen Punkt aus: die Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Eine Korrektur ist mit dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erst im vierten Quartal 2021 in Sicht. Bis dahin stehen finanzielle Mehrbelastungen ohne mehr Leistungen für die Mitglieder und Arbeitgeber von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche.

Ebenso verzichtet der Gesetzentwurf auf die längst überfällige Weiterentwicklung der Zuweisungsverfahren für das Krankengeld im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (m-RSA). Stattdessen sollen hier – abgesehen vom Kinderkrankengeld – die bestehenden insuffizienten Regelungen weiter gelten, obwohl umsetzungsreife Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus der Wissenschaft vorliegen. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für deren zeitnahe Umsetzung aus, da die bestehenden Regelungen nicht zielkonform sind und negative Wirtschaftlichkeitsanreize setzen.“

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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollen Qualität und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss am Gesetzentwurf noch gearbeitet werden. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt einige Vorhaben, sieht aber auch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Zur morgigen Anhörung im Bundestag (12. April) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der Mindestmengen bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der Patientenversorgung verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden.

Kritisch bewerten wir die Pläne zur Notfallversorgung. Die vorgesehene Regelung ist nicht mehr als ein halbherziges Reformschrittchen. Strukturelle Probleme werden damit nicht gelöst. Die Umsetzung einer sektorenunabhängigen Notfallversorgung, wie sie auch der Sachverständigenrat schon 2017 vorgeschlagen hat, ist nach wie vor nicht absehbar und bleibt auf der To-do-Liste für die nächste Legislaturperiode.

Der Gesetzentwurf spart zudem einen sehr wichtigen Punkt aus: die Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Eine Korrektur ist mit dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erst im vierten Quartal 2021 in Sicht. Bis dahin stehen finanzielle Mehrbelastungen ohne mehr Leistungen für die Mitglieder und Arbeitgeber von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche.

Ebenso verzichtet der Gesetzentwurf auf die längst überfällige Weiterentwicklung der Zuweisungsverfahren für das Krankengeld im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (m-RSA). Stattdessen sollen hier – abgesehen vom Kinderkrankengeld – die bestehenden insuffizienten Regelungen weiter gelten, obwohl umsetzungsreife Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus der Wissenschaft vorliegen. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für deren zeitnahe Umsetzung aus, da die bestehenden Regelungen nicht zielkonform sind und negative Wirtschaftlichkeitsanreize setzen.“

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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollen Qualität und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss am Gesetzentwurf noch gearbeitet werden. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt einige Vorhaben, sieht aber auch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Zur morgigen Anhörung im Bundestag (12. April) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der Mindestmengen bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der Patientenversorgung verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden.

Kritisch bewerten wir die Pläne zur Notfallversorgung. Die vorgesehene Regelung ist nicht mehr als ein halbherziges Reformschrittchen. Strukturelle Probleme werden damit nicht gelöst. Die Umsetzung einer sektorenunabhängigen Notfallversorgung, wie sie auch der Sachverständigenrat schon 2017 vorgeschlagen hat, ist nach wie vor nicht absehbar und bleibt auf der To-do-Liste für die nächste Legislaturperiode.

Der Gesetzentwurf spart zudem einen sehr wichtigen Punkt aus: die Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Eine Korrektur ist mit dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erst im vierten Quartal 2021 in Sicht. Bis dahin stehen finanzielle Mehrbelastungen ohne mehr Leistungen für die Mitglieder und Arbeitgeber von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche.

Ebenso verzichtet der Gesetzentwurf auf die längst überfällige Weiterentwicklung der Zuweisungsverfahren für das Krankengeld im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (m-RSA). Stattdessen sollen hier – abgesehen vom Kinderkrankengeld – die bestehenden insuffizienten Regelungen weiter gelten, obwohl umsetzungsreife Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus der Wissenschaft vorliegen. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für deren zeitnahe Umsetzung aus, da die bestehenden Regelungen nicht zielkonform sind und negative Wirtschaftlichkeitsanreize setzen.“

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„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der Mindestmengen bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der Patientenversorgung verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden.

Kritisch bewerten wir die Pläne zur Notfallversorgung. Die vorgesehene Regelung ist nicht mehr als ein halbherziges Reformschrittchen. Strukturelle Probleme werden damit nicht gelöst. Die Umsetzung einer sektorenunabhängigen Notfallversorgung, wie sie auch der Sachverständigenrat schon 2017 vorgeschlagen hat, ist nach wie vor nicht absehbar und bleibt auf der To-do-Liste für die nächste Legislaturperiode.

Der Gesetzentwurf spart zudem einen sehr wichtigen Punkt aus: die Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Eine Korrektur ist mit dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erst im vierten Quartal 2021 in Sicht. Bis dahin stehen finanzielle Mehrbelastungen ohne mehr Leistungen für die Mitglieder und Arbeitgeber von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche.

Ebenso verzichtet der Gesetzentwurf auf die längst überfällige Weiterentwicklung der Zuweisungsverfahren für das Krankengeld im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (m-RSA). Stattdessen sollen hier – abgesehen vom Kinderkrankengeld – die bestehenden insuffizienten Regelungen weiter gelten, obwohl umsetzungsreife Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus der Wissenschaft vorliegen. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für deren zeitnahe Umsetzung aus, da die bestehenden Regelungen nicht zielkonform sind und negative Wirtschaftlichkeitsanreize setzen.“

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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollen Qualität und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss am Gesetzentwurf noch gearbeitet werden. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt einige Vorhaben, sieht aber auch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Zur morgigen Anhörung im Bundestag (12. April) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der Mindestmengen bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der Patientenversorgung verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden.

Kritisch bewerten wir die Pläne zur Notfallversorgung. Die vorgesehene Regelung ist nicht mehr als ein halbherziges Reformschrittchen. Strukturelle Probleme werden damit nicht gelöst. Die Umsetzung einer sektorenunabhängigen Notfallversorgung, wie sie auch der Sachverständigenrat schon 2017 vorgeschlagen hat, ist nach wie vor nicht absehbar und bleibt auf der To-do-Liste für die nächste Legislaturperiode.

Der Gesetzentwurf spart zudem einen sehr wichtigen Punkt aus: die Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Eine Korrektur ist mit dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erst im vierten Quartal 2021 in Sicht. Bis dahin stehen finanzielle Mehrbelastungen ohne mehr Leistungen für die Mitglieder und Arbeitgeber von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche.

Ebenso verzichtet der Gesetzentwurf auf die längst überfällige Weiterentwicklung der Zuweisungsverfahren für das Krankengeld im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (m-RSA). Stattdessen sollen hier – abgesehen vom Kinderkrankengeld – die bestehenden insuffizienten Regelungen weiter gelten, obwohl umsetzungsreife Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus der Wissenschaft vorliegen. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für deren zeitnahe Umsetzung aus, da die bestehenden Regelungen nicht zielkonform sind und negative Wirtschaftlichkeitsanreize setzen.“

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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sollen Qualität und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss am Gesetzentwurf noch gearbeitet werden. Die AOK-Gemeinschaft begrüßt einige Vorhaben, sieht aber auch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Zur morgigen Anhörung im Bundestag (12. April) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

„Mit dem GVWG werden Versorgungsaspekte aufgegriffen, die wir schon lange eingefordert haben. Für Patientinnen und Patienten ist es ein positives Signal, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) begonnene Qualitätsagenda fortgesetzt werden soll. Dazu gehört zum einen die Ausweitung der Mindestmengen bei schwierigen medizinischen Behandlungen, um dadurch Qualität und Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Zum anderen wird durch eine Kombination aus Mindestmengen sowie Struktur- und Prozessqualität ein größerer Fokus auf die Behandlungsergebnisse gelegt. Die vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab. Die Basis für erfolgreiche, die Qualität der Patientenversorgung verbessernde Verträge, ist der freiwillige Vertragsabschluss zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wie schon von einigen AOKs erfolgreich realisiert. Um Qualitätsverträge weiterzuentwickeln, müssen Rahmenbedingungen entbürokratisiert und die Möglichkeiten zur Patientensteuerung verbessert werden.

Kritisch bewerten wir die Pläne zur Notfallversorgung. Die vorgesehene Regelung ist nicht mehr als ein halbherziges Reformschrittchen. Strukturelle Probleme werden damit nicht gelöst. Die Umsetzung einer sektorenunabhängigen Notfallversorgung, wie sie auch der Sachverständigenrat schon 2017 vorgeschlagen hat, ist nach wie vor nicht absehbar und bleibt auf der To-do-Liste für die nächste Legislaturperiode.

Der Gesetzentwurf spart zudem einen sehr wichtigen Punkt aus: die Doppelfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. Eine Korrektur ist mit dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) erst im vierten Quartal 2021 in Sicht. Bis dahin stehen finanzielle Mehrbelastungen ohne mehr Leistungen für die Mitglieder und Arbeitgeber von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu Buche.

Ebenso verzichtet der Gesetzentwurf auf die längst überfällige Weiterentwicklung der Zuweisungsverfahren für das Krankengeld im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (m-RSA). Stattdessen sollen hier – abgesehen vom Kinderkrankengeld – die bestehenden insuffizienten Regelungen weiter gelten, obwohl umsetzungsreife Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus der Wissenschaft vorliegen. Die AOK-Gemeinschaft spricht sich für deren zeitnahe Umsetzung aus, da die bestehenden Regelungen nicht zielkonform sind und negative Wirtschaftlichkeitsanreize setzen.“

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum GVWG: www.aok-bv.de

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