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„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)

14.04.2021 – 16:01

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)


















Köln (ots)

Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund 25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen – weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer wieder bestritten.

Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az: VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“.

Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt

Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: „Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen – jedenfalls dann, wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt.“

„Fernliegend“, dass Vorstand nichts gewusst hat

Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs- und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.

Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:

-  Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür. 
-  Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung möglich gewesen wäre. 
-  Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem Fahrzeugtyp zu prüfen. 
-  Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei. 
-  Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.  

Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:

https://ots.de/AnoQVM

Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung steht Medienvertretern zur Verfügung:

Ulf Böse – Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

www.db-anwaelte.de

Pressekontakt:

Ulf Böse Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: Tel.: 0221 – 29270 – 0
Mail: presse@db-anwaelte.de
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„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)

14.04.2021 – 16:01

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)


















Köln (ots)

Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund 25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen – weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer wieder bestritten.

Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az: VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“.

Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt

Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: „Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen – jedenfalls dann, wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt.“

„Fernliegend“, dass Vorstand nichts gewusst hat

Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs- und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.

Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:

-  Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür. 
-  Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung möglich gewesen wäre. 
-  Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem Fahrzeugtyp zu prüfen. 
-  Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei. 
-  Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.  

Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:

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Klagen gegen Dieselskandal-Rückrufe: Daimler will Verbraucher verunsichern

18.03.2021 – 11:10

Goldenstein Rechtsanwälte

Klagen gegen Dieselskandal-Rückrufe: Daimler will Verbraucher verunsichern


















Berlin-Schönefeld (ots)

Der deutsche Autobauer Daimler wird im Rahmen des Dieselskandals gerichtlich gegen die amtlichen Rückrufe von insgesamt 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeuge vorgehen. Zuvor war der DAX-Konzern mit Widersprüchen gegen diese Rückruf-Aktionen gescheitert. „Daimler will die Aufklärungsarbeit im Dieselskandal mit jedem Mittel in die Länge ziehen, um geschädigte Verbraucher zu verunsichern“, kritisiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich ist.

„Bereits 2019 warf Bundesverkehrsminister Scheuer dem DAX-Konzern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Taktiererei vor. Damals soll Daimler die verwendeten Abschalteinrichtungen nicht offengelegt haben, obwohl der Konzern vorher seine Kooperationsbereitschaft in der Sache zusicherte. Mittlerweile hat das Verkehrsministerium selbst detaillierte Informationen über insgesamt fünf verwendete Abschalteinrichtungen veröffentlicht, mit denen Daimler die Abgasreinigung seiner Diesel-Fahrzeuge illegal manipulierte“, erklärt Claus Goldenstein und ergänzt:

Rückruf-Diskussionen könnten bis 2022 andauern – Eintritt der Verjährung droht

„In den USA hat Daimler bereits eine Milliardensumme aufgebracht, um die Behörden und rund 250.000 betrogene US-Kunden für den Abgasskandal zu entschädigen. Hierzulande streitet der Konzern die Manipulationsvorwürfe dennoch vehement ab. Doch auch deutsche Mercedes-Benz-Halter haben mit den Folgen der Fahrzeug-Manipulationen zu kämpfen.

Seit dem Bekanntwerden des Skandals ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben einen enormen Wertverfall erlitten, da sie grundsätzlich einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt sind und die mittelfristigen Folgen von durchgeführten Software-Updates für Verbraucher nicht absehbar sind.

Betroffene Fahrzeughalter haben daher die Möglichkeit, sich gegen diesen Betrug zu wehren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Doch solange sich Daimler in der Sache bedeckt hält und nachgewiesene Manipulationen immer wieder als zulässig betitelt, wird das einige Verbraucher sicherlich irritieren.

Im schlimmsten Fall könnten diese Fahrzeughalter auf ihrem Schaden sitzen bleiben, denn im Fall von Betrug und sittenwidriger Handlung gilt eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren ab Kenntnis der geschädigten Partei. Da die ersten Rückrufe im Daimler-Dieselskandal im Jahr 2018 erfolgten, könnten die Rechte von einigen betroffenen Haltern bereits am 01. Januar 2022 verjähren.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die nun folgenden Rückruf-Gerichtsverfahren frühestens im Sommer 2022 beendet werden. Erfolgschancen hat Daimler vor Gericht wohl kaum. Doch die Verfahren verschaffen Daimler einmal mehr die Möglichkeit, möglichst viele Fahrzeughalter von der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche abzuhalten. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern daher, sich schnellstmöglich gegen diesen Betrug zu wehren und nicht auf die Taktiererei von Daimler reinzufallen.“

Das sind die Rechte im Abgasskandal

Betroffene Mercedes-Halter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 24.600 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

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Klagen gegen Dieselskandal-Rückrufe: Daimler will Verbraucher verunsichern

18.03.2021 – 11:10

Goldenstein Rechtsanwälte

Klagen gegen Dieselskandal-Rückrufe: Daimler will Verbraucher verunsichern


















Berlin-Schönefeld (ots)

Der deutsche Autobauer Daimler wird im Rahmen des Dieselskandals gerichtlich gegen die amtlichen Rückrufe von insgesamt 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeuge vorgehen. Zuvor war der DAX-Konzern mit Widersprüchen gegen diese Rückruf-Aktionen gescheitert. „Daimler will die Aufklärungsarbeit im Dieselskandal mit jedem Mittel in die Länge ziehen, um geschädigte Verbraucher zu verunsichern“, kritisiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich ist.

„Bereits 2019 warf Bundesverkehrsminister Scheuer dem DAX-Konzern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Taktiererei vor. Damals soll Daimler die verwendeten Abschalteinrichtungen nicht offengelegt haben, obwohl der Konzern vorher seine Kooperationsbereitschaft in der Sache zusicherte. Mittlerweile hat das Verkehrsministerium selbst detaillierte Informationen über insgesamt fünf verwendete Abschalteinrichtungen veröffentlicht, mit denen Daimler die Abgasreinigung seiner Diesel-Fahrzeuge illegal manipulierte“, erklärt Claus Goldenstein und ergänzt:

Rückruf-Diskussionen könnten bis 2022 andauern – Eintritt der Verjährung droht

„In den USA hat Daimler bereits eine Milliardensumme aufgebracht, um die Behörden und rund 250.000 betrogene US-Kunden für den Abgasskandal zu entschädigen. Hierzulande streitet der Konzern die Manipulationsvorwürfe dennoch vehement ab. Doch auch deutsche Mercedes-Benz-Halter haben mit den Folgen der Fahrzeug-Manipulationen zu kämpfen.

Seit dem Bekanntwerden des Skandals ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben einen enormen Wertverfall erlitten, da sie grundsätzlich einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt sind und die mittelfristigen Folgen von durchgeführten Software-Updates für Verbraucher nicht absehbar sind.

Betroffene Fahrzeughalter haben daher die Möglichkeit, sich gegen diesen Betrug zu wehren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Doch solange sich Daimler in der Sache bedeckt hält und nachgewiesene Manipulationen immer wieder als zulässig betitelt, wird das einige Verbraucher sicherlich irritieren.

Im schlimmsten Fall könnten diese Fahrzeughalter auf ihrem Schaden sitzen bleiben, denn im Fall von Betrug und sittenwidriger Handlung gilt eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren ab Kenntnis der geschädigten Partei. Da die ersten Rückrufe im Daimler-Dieselskandal im Jahr 2018 erfolgten, könnten die Rechte von einigen betroffenen Haltern bereits am 01. Januar 2022 verjähren.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die nun folgenden Rückruf-Gerichtsverfahren frühestens im Sommer 2022 beendet werden. Erfolgschancen hat Daimler vor Gericht wohl kaum. Doch die Verfahren verschaffen Daimler einmal mehr die Möglichkeit, möglichst viele Fahrzeughalter von der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche abzuhalten. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern daher, sich schnellstmöglich gegen diesen Betrug zu wehren und nicht auf die Taktiererei von Daimler reinzufallen.“

Das sind die Rechte im Abgasskandal

Betroffene Mercedes-Halter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 24.600 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

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BGH-Beschluss zu Thermofenster ohne Auswirkungen auf Daimler Verfahren

12.03.2021 – 13:44

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

BGH-Beschluss zu Thermofenster ohne Auswirkungen auf Daimler Verfahren


















Hamburg (ots)

Mit Beschluss vom 09.03.2021 – VI ZR 889/20 – äußerte sich der Bundesgerichtshof zum Thermofenster, das die Volkswagen AG im Zuge der Software-Updates bei Millionen Pkw installiert hatte. Das Gericht sieht keinen Schadensersatzanspruch aufgrund des Thermofensters an sich.

Auf laufende und zukünftige Schadensersatzverfahren gegen die Daimler AG hat dieser Beschluss jedoch keine Auswirkungen, da bei diesen in den allerwenigsten Fällen das Thermofenster ursächlich für Klagen und Verurteilungen ist. Entgegen der medialen Berichterstattung stehen bei den Verfahren gegen die Daimler AG gerade nicht das Thermofenster, sondern die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sowie die AdBlue-Dosierstrategie im Vordergrund .

Hierzu liegen bereits zwei Verurteilungen der Daimler AG durch Oberlandesgerichte vor (OLG Naumburg vom 18.09.2020 und OLG Köln vom 05.11.2020). Zudem haben zahlreiche weitere Oberlandesgerichte ganz aktuell positive Hinweise zugunsten der Kläger erteilt. Sie fordern dabei von der Daimler AG die Vorlage der vom KBA zugestellten Rückrufbescheide und ausführliche Erläuterungen zur Funktionsweise der Strategien sowie Erklärungen dazu, welche Informationen die Daimler AG dem KBA im Typengenehmigungsverfahren offengelegt hat.

Ganz unabhängig davon, wie sich der Bundesgerichtshof zum Thermofenster äußert, haben hunderttausende Mercedes-Kunden Anspruch auf Schadensersatz, da in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden – unter anderem in Form der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und der AdBlue-Dosierstrategie.

HAHN Rechtsanwälte vertritt deutschlandweit mehr als 4.000 Mandanten gegen die Daimler AG und sieht eine klare positive Tendenz vor Oberlandesgerichten zugunsten der Betroffenen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
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BGH-Beschluss zu Thermofenster ohne Auswirkungen auf Daimler Verfahren

12.03.2021 – 13:44

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BGH-Beschluss zu Thermofenster ohne Auswirkungen auf Daimler Verfahren


















Hamburg (ots)

Mit Beschluss vom 09.03.2021 – VI ZR 889/20 – äußerte sich der Bundesgerichtshof zum Thermofenster, das die Volkswagen AG im Zuge der Software-Updates bei Millionen Pkw installiert hatte. Das Gericht sieht keinen Schadensersatzanspruch aufgrund des Thermofensters an sich.

Auf laufende und zukünftige Schadensersatzverfahren gegen die Daimler AG hat dieser Beschluss jedoch keine Auswirkungen, da bei diesen in den allerwenigsten Fällen das Thermofenster ursächlich für Klagen und Verurteilungen ist. Entgegen der medialen Berichterstattung stehen bei den Verfahren gegen die Daimler AG gerade nicht das Thermofenster, sondern die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sowie die AdBlue-Dosierstrategie im Vordergrund .

Hierzu liegen bereits zwei Verurteilungen der Daimler AG durch Oberlandesgerichte vor (OLG Naumburg vom 18.09.2020 und OLG Köln vom 05.11.2020). Zudem haben zahlreiche weitere Oberlandesgerichte ganz aktuell positive Hinweise zugunsten der Kläger erteilt. Sie fordern dabei von der Daimler AG die Vorlage der vom KBA zugestellten Rückrufbescheide und ausführliche Erläuterungen zur Funktionsweise der Strategien sowie Erklärungen dazu, welche Informationen die Daimler AG dem KBA im Typengenehmigungsverfahren offengelegt hat.

Ganz unabhängig davon, wie sich der Bundesgerichtshof zum Thermofenster äußert, haben hunderttausende Mercedes-Kunden Anspruch auf Schadensersatz, da in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden – unter anderem in Form der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und der AdBlue-Dosierstrategie.

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Gezielte Desinformation durch DaimlerLand- und Oberlandesgerichte entscheiden zunehmend zugunsten der Kläger

09.03.2021 – 13:41

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Gezielte Desinformation durch Daimler
Land- und Oberlandesgerichte entscheiden zunehmend zugunsten der Kläger


















Bremen (ots)

In punkto Öffentlichkeitsarbeit geht nun auch die Daimler AG in die Offensive und verkündet unter anderem auf deren Homepage, dass sie die Klagen für unbegründet erachtet. Rund 95 Prozent der Fälle seien bereits von den Land- und Oberlandesgerichten zu Gunsten von Daimler entschieden worden. Im Übrigen habe mittlerweile auch der Bundesgerichtshof die verwendete temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung, das sogenannte Thermofenster, als solches nicht als sittenwidrig eingestuft (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 – VI ZR 433/19 -).

Daimler gibt damit zum einen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2021 verkürzt wieder. Denn der VI. Zivilsenat hat in der Sache noch nicht entschieden, sondern das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Hier ist insbesondere zu klären, ob die handelnden Personen bei der Entwicklung und bzw. oder der Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen.

Verschwiegen wird weiter, dass die Urteile in der Vergangenheit nahezu ausschließlich zur Abschalteinrichtung „Thermofenster“ ergangen sind. Die Entscheidungen sind damit überholt, denn der Hauptvorwurf liegt längst nicht mehr auf dieser Abschalteinrichtung, sondern auf der bei dem Motor OM 651, Euronorm 5 und 6, implementierten sogenannten Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung und den bei Euro 6-Fahrzeugen enthaltenen AdBlue-Dosierstrategien. Mit dem OLG Naumburg (Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20 -) und dem OLG Köln (Urteil vom 05.11.2020 – 7 U 35/29 -) haben mittlerweile zwei Oberlandesgerichte die Daimler AG wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen beziehungsweise sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das OLG Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 28.08.2020 – 1 U 137/19 – das klageabweisende Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben und die Sache zur erneuen Verhandlung und Entscheidung zurück verwiesen.

Und damit nicht genug. Aktuell haben zahlreiche weitere Oberlandesgerichte zugunsten der Kläger positive Hinweise erteilt. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Nürnberg (5 U 3039/20) darauf hingewiesen, dass es die Behauptung des Klägers, die Daimler AG habe bei der Beantragung der Typgenehmigung die Kühlwassertemperatur-Sollwertabsenkung nicht offengelegt, als unbestritten ansehe. Die Beklagte möge dem Senat erläutern, was dem Kraftfahrt-Bundesamt für die Beantragung der Typgenehmigung insoweit mitgeteilt worden sei. Zudem wurde die Beklagte aufgefordert, konkret darzulegen, unter welchen Bedingungen die im streitgegenständlichen Fahrzeug unstreitig vorhandene Kühlwassertemperatur-Sollwertabsenkung eingreife. Es handelt sich um ein Fahrzeug, welches Teil einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme ist. Es gibt somit eine eindeutige positive Tendenz zugunsten der Mercedes-Käufer.

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RAin Dr. Petra Brockmann
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Fax: +49-421-2468511
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