Veröffentlicht am

Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?

30.03.2021 – 09:00

CODUKA GmbH

Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?


















Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Der mobile Blitzer Leivtec XV3 liefert abweichende Messergebnisse. Dies bestätigte der Hersteller und bat, den Blitzer für amtliche Messungen vorerst nicht zu verwenden. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) räumte inzwischen ihre Kenntnis über die Abweichungen ein und kündigte Tests an. Fall erledigt, könnte man meinen. Dabei stellt niemand die offensichtliche Frage, inwieweit die PTB bei der Zulassung (Konformitätsbewertung) der Messgeräte versagt hat. Auch wenn Fehler immer passieren, sind sie an dieser Stelle besonders problematisch. Denn Gerichte verurteilen geblitzte Autofahrer unter der Annahme, zugelassene Blitzer seien fehlerfrei. Die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de/ ist der Sache mit Hilfe eines Insiders auf den Grund gegangen.

So prüft die PTB Geschwindigkeitsmessgeräte

Für die Problematik ist es wichtig zu verstehen, wie die Zulassung eines Blitzers funktioniert. Der Hersteller entwickelt ein Gerät. Anschließend reicht er davon ein Muster zur Zulassung beziehungsweise Konformitätsbewertung bei der PTB ein. Vor jeder Zulassung prüft die PTB dann das Gerät nach eigener Aussage vollumfänglich:

„jede neue Bauart eines Geschwindigkeitsmessgerätes und jedes Update der Software des Gerätes und seines Auswerteprogramms …, um unter anderem sicherzustellen, dass Geräte dieser Bauart unter allen Umständen einen Messwert (den sogenannten „geeichten Messwert“) ausgeben, der die Verkehrsfehlergrenzen einhält“.

„Dies ist der Anspruch, den die PTB öffentlich formuliert, und der Grund für das Vertrauen in die Messgenauigkeit der Blitzer. Dass das so nicht zutrifft, sehen wir an den fehlerhaften Messergebnissen des Blitzers Leivtec XV3. Es scheint eben nicht alles geprüft zu werden“, meint Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2019 geht die PTB zudem davon aus, dass Hersteller das zuzulassende Gerät vorab testen. Dies bezieht sich sowohl auf die Einhaltung der Spezifikationen als auch auf die Vorgaben des Mess- und Eichrechts. Nach Ansicht der PTB könnten so die Hersteller Zeit und Kosten im Zulassungsprozess sparen. „Das klingt für mich nach einem Versuch, die behördliche Verantwortung auf die Hersteller abzuwälzen“, so Ginhold.

Ist die Zulassung erteilt, baut der Hersteller dem Baumuster entsprechende Geräte. Die spätere regelmäßige Eichung prüft, ob das Gerät im Rahmen der Eichung richtig misst. Ob die Messungen im Einsatz richtig sind, kann dabei jedoch nicht kontrolliert werden. Der Fehler liege demnach nicht beim Hersteller, der auf die korrekte Prüfung vertraut, sondern allein bei der Zulassung der PTB, so die Auffassung von Geblitzt.de

Kritik an PTB und fehlender Rohmessdatenspeicherung

Bereits seit 2019 steht der Leivtec XV3 in der Kritik. „Unfassbar, dass die PTB ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt und es so lange bis zum Erkennen der Fehler gedauert hat“, so Jan Ginhold. Der ehemalige Mitarbeiter der PTB geht jedoch noch einen Schritt weiter und meint: „Nicht unfassbar, sondern es war genau so zu erwarten.“ Denn die Verantwortlichen in der PTB seien davon überzeugt gewesen, dass es physikalisch unmöglich sei, dass Messgeräte, die frontal optisch messen, diese Fehler zulasten der Verkehrsteilnehmer aufweisen können. Der ehemalige PTB-Mitarbeiter nennt dies Betriebsblindheit: „Probleme, an deren Existenz man nicht glaubt, kann man im Rahmen der Zulassungsprüfung nicht feststellen.“

Systematisches Ignorieren von Fehlerquellen und anderen Meinungen seien Alltag bei der PTB, erklärte der Insider dem Portal Geblitzt.de gegenüber und nennt dies „strukturelle Bequemlichkeit mit Billigung der Vorgesetzten zum Nachteil jedes Einzelnen.“

„Auch die Ablehnung der Speicherung von Rohmessdaten zur nachträglichen Prüfung von Einzelmessungen hängt damit eng zusammen“, so Jan Ginhold. „Laut unserem Insider wären durch ebendiese Daten die Versäumnisse und Fehler der PTB dokumentierbar.“

Im Saarland führte dieses Problem der fehlenden Überprüfbarkeit und damit auch der fehlenden Transparenz zu einem entsprechenden Urteil. Im restlichen Teil der Republik, auch wiederkehrend durch die Urteile der Gerichte, hat man offensichtlich zu Unrecht auf die Zulassungs- und Prüfkompetenz der PTB vertraut.

Standardisierte Messverfahren

Wenn ein Geschwindigkeitsmessgerät, wie auch der Blitzer Leivtec XV3, die Zulassungsprüfung der Bundesoberbehörde PTB bestanden hat, behandeln die Gerichte die Messungen bei Einhaltung der Vorgaben in der Bedienungsanleitung grundsätzlich als „fehlerfrei“. Die Gerichte gehen daher nach der Zulassung davon aus, dass bei diesen standardisierten Messverfahren Fehler oberhalb der Toleranzabzüge von 3 km/h (3 %) bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h (über 100 km/h) ausgeschlossen sind. In der Folge wurden gerichtliche Anfechtungen der Bußgeldvorwürfe wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit oftmals mit der Begründung, es handle sich um ein solches „standardisiertes Messverfahren“, abgeschmettert.

„Dies wissen wir aus unzähligen Verfahren in der ganzen Bundesrepublik“, erklärt Jan Ginhold. Er ergänzt: „Die dokumentierten Abweichungen des Leivtec XV3 zeigen, dass, nur weil die PTB die Zulassungsprüfung durchgeführt hat, Fehlmessungen nicht auszuschließen sind. Aufgrund der Einsatzhäufigkeit dieses Blitzers bedeutet es aber auch, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in den letzten Jahren viele Autofahrer zu Unrecht beschuldigt oder zu hoch sanktioniert wurden. Von einer Gerechtigkeit im Sinne des deutschen Rechtsstaates kann im Einzelfall somit keine Rede sein. Solange eine nachträgliche Prüfung von Messungen unmöglich ist, weil Rohdaten nicht gespeichert werden, wird sich daran nichts ändern. Aussagen der PTB zur Rohdatenspeicherung zeigen aber, dass Änderungen unerwünscht sind und diese Folgen bewusst in Kauf genommen werden.“

An dieser Stelle stellt sich die Frage: Wie wird die PTB eigentlich geprüft? Es scheint eine unabhängige qualifizierte Kontrollinstanz mit ausgebildeten Auditoren zu fehlen. „Um sowohl das Vertrauen in die PTB als auch die Einzelfallgerechtigkeit wieder herzustellen, fordern wir mehr Transparenz. Abhilfe würde die spätere Nachvollziehbarkeit von Einzelmessungen schaffen. Dafür ist eine Rohdatenspeicherung zwingend erforderlich. Wir können nur allen Betroffenen raten, jeden Bußgeldbescheid definitiv prüfen zu lassen“, ergänzt Jan Ginhold abschließend.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quellen:

https://ots.de/Kv55Mj

https://ots.de/dD8a9L

https://doi.org/10.7795/520.20190214

https://ots.de/qxP4jA

https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3.html

https://www.iqvmt.de/images/XV3_102020/Leivtec_Infoschreiben_20210312.pdf

https://ots.de/yF6cOt

https://ots.de/3ZokvZ

https://www.jenoptik.de/presse/pressemitteilungen/2019/08/01/update-traffistar-s350

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?

30.03.2021 – 09:00

CODUKA GmbH

Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?


















Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Der mobile Blitzer Leivtec XV3 liefert abweichende Messergebnisse. Dies bestätigte der Hersteller und bat, den Blitzer für amtliche Messungen vorerst nicht zu verwenden. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) räumte inzwischen ihre Kenntnis über die Abweichungen ein und kündigte Tests an. Fall erledigt, könnte man meinen. Dabei stellt niemand die offensichtliche Frage, inwieweit die PTB bei der Zulassung (Konformitätsbewertung) der Messgeräte versagt hat. Auch wenn Fehler immer passieren, sind sie an dieser Stelle besonders problematisch. Denn Gerichte verurteilen geblitzte Autofahrer unter der Annahme, zugelassene Blitzer seien fehlerfrei. Die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de/ ist der Sache mit Hilfe eines Insiders auf den Grund gegangen.

So prüft die PTB Geschwindigkeitsmessgeräte

Für die Problematik ist es wichtig zu verstehen, wie die Zulassung eines Blitzers funktioniert. Der Hersteller entwickelt ein Gerät. Anschließend reicht er davon ein Muster zur Zulassung beziehungsweise Konformitätsbewertung bei der PTB ein. Vor jeder Zulassung prüft die PTB dann das Gerät nach eigener Aussage vollumfänglich:

„jede neue Bauart eines Geschwindigkeitsmessgerätes und jedes Update der Software des Gerätes und seines Auswerteprogramms …, um unter anderem sicherzustellen, dass Geräte dieser Bauart unter allen Umständen einen Messwert (den sogenannten „geeichten Messwert“) ausgeben, der die Verkehrsfehlergrenzen einhält“.

„Dies ist der Anspruch, den die PTB öffentlich formuliert, und der Grund für das Vertrauen in die Messgenauigkeit der Blitzer. Dass das so nicht zutrifft, sehen wir an den fehlerhaften Messergebnissen des Blitzers Leivtec XV3. Es scheint eben nicht alles geprüft zu werden“, meint Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2019 geht die PTB zudem davon aus, dass Hersteller das zuzulassende Gerät vorab testen. Dies bezieht sich sowohl auf die Einhaltung der Spezifikationen als auch auf die Vorgaben des Mess- und Eichrechts. Nach Ansicht der PTB könnten so die Hersteller Zeit und Kosten im Zulassungsprozess sparen. „Das klingt für mich nach einem Versuch, die behördliche Verantwortung auf die Hersteller abzuwälzen“, so Ginhold.

Ist die Zulassung erteilt, baut der Hersteller dem Baumuster entsprechende Geräte. Die spätere regelmäßige Eichung prüft, ob das Gerät im Rahmen der Eichung richtig misst. Ob die Messungen im Einsatz richtig sind, kann dabei jedoch nicht kontrolliert werden. Der Fehler liege demnach nicht beim Hersteller, der auf die korrekte Prüfung vertraut, sondern allein bei der Zulassung der PTB, so die Auffassung von Geblitzt.de

Kritik an PTB und fehlender Rohmessdatenspeicherung

Bereits seit 2019 steht der Leivtec XV3 in der Kritik. „Unfassbar, dass die PTB ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt und es so lange bis zum Erkennen der Fehler gedauert hat“, so Jan Ginhold. Der ehemalige Mitarbeiter der PTB geht jedoch noch einen Schritt weiter und meint: „Nicht unfassbar, sondern es war genau so zu erwarten.“ Denn die Verantwortlichen in der PTB seien davon überzeugt gewesen, dass es physikalisch unmöglich sei, dass Messgeräte, die frontal optisch messen, diese Fehler zulasten der Verkehrsteilnehmer aufweisen können. Der ehemalige PTB-Mitarbeiter nennt dies Betriebsblindheit: „Probleme, an deren Existenz man nicht glaubt, kann man im Rahmen der Zulassungsprüfung nicht feststellen.“

Systematisches Ignorieren von Fehlerquellen und anderen Meinungen seien Alltag bei der PTB, erklärte der Insider dem Portal Geblitzt.de gegenüber und nennt dies „strukturelle Bequemlichkeit mit Billigung der Vorgesetzten zum Nachteil jedes Einzelnen.“

„Auch die Ablehnung der Speicherung von Rohmessdaten zur nachträglichen Prüfung von Einzelmessungen hängt damit eng zusammen“, so Jan Ginhold. „Laut unserem Insider wären durch ebendiese Daten die Versäumnisse und Fehler der PTB dokumentierbar.“

Im Saarland führte dieses Problem der fehlenden Überprüfbarkeit und damit auch der fehlenden Transparenz zu einem entsprechenden Urteil. Im restlichen Teil der Republik, auch wiederkehrend durch die Urteile der Gerichte, hat man offensichtlich zu Unrecht auf die Zulassungs- und Prüfkompetenz der PTB vertraut.

Standardisierte Messverfahren

Wenn ein Geschwindigkeitsmessgerät, wie auch der Blitzer Leivtec XV3, die Zulassungsprüfung der Bundesoberbehörde PTB bestanden hat, behandeln die Gerichte die Messungen bei Einhaltung der Vorgaben in der Bedienungsanleitung grundsätzlich als „fehlerfrei“. Die Gerichte gehen daher nach der Zulassung davon aus, dass bei diesen standardisierten Messverfahren Fehler oberhalb der Toleranzabzüge von 3 km/h (3 %) bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h (über 100 km/h) ausgeschlossen sind. In der Folge wurden gerichtliche Anfechtungen der Bußgeldvorwürfe wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit oftmals mit der Begründung, es handle sich um ein solches „standardisiertes Messverfahren“, abgeschmettert.

„Dies wissen wir aus unzähligen Verfahren in der ganzen Bundesrepublik“, erklärt Jan Ginhold. Er ergänzt: „Die dokumentierten Abweichungen des Leivtec XV3 zeigen, dass, nur weil die PTB die Zulassungsprüfung durchgeführt hat, Fehlmessungen nicht auszuschließen sind. Aufgrund der Einsatzhäufigkeit dieses Blitzers bedeutet es aber auch, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in den letzten Jahren viele Autofahrer zu Unrecht beschuldigt oder zu hoch sanktioniert wurden. Von einer Gerechtigkeit im Sinne des deutschen Rechtsstaates kann im Einzelfall somit keine Rede sein. Solange eine nachträgliche Prüfung von Messungen unmöglich ist, weil Rohdaten nicht gespeichert werden, wird sich daran nichts ändern. Aussagen der PTB zur Rohdatenspeicherung zeigen aber, dass Änderungen unerwünscht sind und diese Folgen bewusst in Kauf genommen werden.“

An dieser Stelle stellt sich die Frage: Wie wird die PTB eigentlich geprüft? Es scheint eine unabhängige qualifizierte Kontrollinstanz mit ausgebildeten Auditoren zu fehlen. „Um sowohl das Vertrauen in die PTB als auch die Einzelfallgerechtigkeit wieder herzustellen, fordern wir mehr Transparenz. Abhilfe würde die spätere Nachvollziehbarkeit von Einzelmessungen schaffen. Dafür ist eine Rohdatenspeicherung zwingend erforderlich. Wir können nur allen Betroffenen raten, jeden Bußgeldbescheid definitiv prüfen zu lassen“, ergänzt Jan Ginhold abschließend.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quellen:

https://ots.de/Kv55Mj

https://ots.de/dD8a9L

https://doi.org/10.7795/520.20190214

https://ots.de/qxP4jA

https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3.html

https://www.iqvmt.de/images/XV3_102020/Leivtec_Infoschreiben_20210312.pdf

https://ots.de/yF6cOt

https://ots.de/3ZokvZ

https://www.jenoptik.de/presse/pressemitteilungen/2019/08/01/update-traffistar-s350

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?

30.03.2021 – 09:00

CODUKA GmbH

Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?


















Führt Behördenversagen zur Verurteilung unschuldiger Autofahrer?
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Der mobile Blitzer Leivtec XV3 liefert abweichende Messergebnisse. Dies bestätigte der Hersteller und bat, den Blitzer für amtliche Messungen vorerst nicht zu verwenden. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) räumte inzwischen ihre Kenntnis über die Abweichungen ein und kündigte Tests an. Fall erledigt, könnte man meinen. Dabei stellt niemand die offensichtliche Frage, inwieweit die PTB bei der Zulassung (Konformitätsbewertung) der Messgeräte versagt hat. Auch wenn Fehler immer passieren, sind sie an dieser Stelle besonders problematisch. Denn Gerichte verurteilen geblitzte Autofahrer unter der Annahme, zugelassene Blitzer seien fehlerfrei. Die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de/ ist der Sache mit Hilfe eines Insiders auf den Grund gegangen.

So prüft die PTB Geschwindigkeitsmessgeräte

Für die Problematik ist es wichtig zu verstehen, wie die Zulassung eines Blitzers funktioniert. Der Hersteller entwickelt ein Gerät. Anschließend reicht er davon ein Muster zur Zulassung beziehungsweise Konformitätsbewertung bei der PTB ein. Vor jeder Zulassung prüft die PTB dann das Gerät nach eigener Aussage vollumfänglich:

„jede neue Bauart eines Geschwindigkeitsmessgerätes und jedes Update der Software des Gerätes und seines Auswerteprogramms …, um unter anderem sicherzustellen, dass Geräte dieser Bauart unter allen Umständen einen Messwert (den sogenannten „geeichten Messwert“) ausgeben, der die Verkehrsfehlergrenzen einhält“.

„Dies ist der Anspruch, den die PTB öffentlich formuliert, und der Grund für das Vertrauen in die Messgenauigkeit der Blitzer. Dass das so nicht zutrifft, sehen wir an den fehlerhaften Messergebnissen des Blitzers Leivtec XV3. Es scheint eben nicht alles geprüft zu werden“, meint Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2019 geht die PTB zudem davon aus, dass Hersteller das zuzulassende Gerät vorab testen. Dies bezieht sich sowohl auf die Einhaltung der Spezifikationen als auch auf die Vorgaben des Mess- und Eichrechts. Nach Ansicht der PTB könnten so die Hersteller Zeit und Kosten im Zulassungsprozess sparen. „Das klingt für mich nach einem Versuch, die behördliche Verantwortung auf die Hersteller abzuwälzen“, so Ginhold.

Ist die Zulassung erteilt, baut der Hersteller dem Baumuster entsprechende Geräte. Die spätere regelmäßige Eichung prüft, ob das Gerät im Rahmen der Eichung richtig misst. Ob die Messungen im Einsatz richtig sind, kann dabei jedoch nicht kontrolliert werden. Der Fehler liege demnach nicht beim Hersteller, der auf die korrekte Prüfung vertraut, sondern allein bei der Zulassung der PTB, so die Auffassung von Geblitzt.de

Kritik an PTB und fehlender Rohmessdatenspeicherung

Bereits seit 2019 steht der Leivtec XV3 in der Kritik. „Unfassbar, dass die PTB ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt und es so lange bis zum Erkennen der Fehler gedauert hat“, so Jan Ginhold. Der ehemalige Mitarbeiter der PTB geht jedoch noch einen Schritt weiter und meint: „Nicht unfassbar, sondern es war genau so zu erwarten.“ Denn die Verantwortlichen in der PTB seien davon überzeugt gewesen, dass es physikalisch unmöglich sei, dass Messgeräte, die frontal optisch messen, diese Fehler zulasten der Verkehrsteilnehmer aufweisen können. Der ehemalige PTB-Mitarbeiter nennt dies Betriebsblindheit: „Probleme, an deren Existenz man nicht glaubt, kann man im Rahmen der Zulassungsprüfung nicht feststellen.“

Systematisches Ignorieren von Fehlerquellen und anderen Meinungen seien Alltag bei der PTB, erklärte der Insider dem Portal Geblitzt.de gegenüber und nennt dies „strukturelle Bequemlichkeit mit Billigung der Vorgesetzten zum Nachteil jedes Einzelnen.“

„Auch die Ablehnung der Speicherung von Rohmessdaten zur nachträglichen Prüfung von Einzelmessungen hängt damit eng zusammen“, so Jan Ginhold. „Laut unserem Insider wären durch ebendiese Daten die Versäumnisse und Fehler der PTB dokumentierbar.“

Im Saarland führte dieses Problem der fehlenden Überprüfbarkeit und damit auch der fehlenden Transparenz zu einem entsprechenden Urteil. Im restlichen Teil der Republik, auch wiederkehrend durch die Urteile der Gerichte, hat man offensichtlich zu Unrecht auf die Zulassungs- und Prüfkompetenz der PTB vertraut.

Standardisierte Messverfahren

Wenn ein Geschwindigkeitsmessgerät, wie auch der Blitzer Leivtec XV3, die Zulassungsprüfung der Bundesoberbehörde PTB bestanden hat, behandeln die Gerichte die Messungen bei Einhaltung der Vorgaben in der Bedienungsanleitung grundsätzlich als „fehlerfrei“. Die Gerichte gehen daher nach der Zulassung davon aus, dass bei diesen standardisierten Messverfahren Fehler oberhalb der Toleranzabzüge von 3 km/h (3 %) bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h (über 100 km/h) ausgeschlossen sind. In der Folge wurden gerichtliche Anfechtungen der Bußgeldvorwürfe wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit oftmals mit der Begründung, es handle sich um ein solches „standardisiertes Messverfahren“, abgeschmettert.

„Dies wissen wir aus unzähligen Verfahren in der ganzen Bundesrepublik“, erklärt Jan Ginhold. Er ergänzt: „Die dokumentierten Abweichungen des Leivtec XV3 zeigen, dass, nur weil die PTB die Zulassungsprüfung durchgeführt hat, Fehlmessungen nicht auszuschließen sind. Aufgrund der Einsatzhäufigkeit dieses Blitzers bedeutet es aber auch, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in den letzten Jahren viele Autofahrer zu Unrecht beschuldigt oder zu hoch sanktioniert wurden. Von einer Gerechtigkeit im Sinne des deutschen Rechtsstaates kann im Einzelfall somit keine Rede sein. Solange eine nachträgliche Prüfung von Messungen unmöglich ist, weil Rohdaten nicht gespeichert werden, wird sich daran nichts ändern. Aussagen der PTB zur Rohdatenspeicherung zeigen aber, dass Änderungen unerwünscht sind und diese Folgen bewusst in Kauf genommen werden.“

An dieser Stelle stellt sich die Frage: Wie wird die PTB eigentlich geprüft? Es scheint eine unabhängige qualifizierte Kontrollinstanz mit ausgebildeten Auditoren zu fehlen. „Um sowohl das Vertrauen in die PTB als auch die Einzelfallgerechtigkeit wieder herzustellen, fordern wir mehr Transparenz. Abhilfe würde die spätere Nachvollziehbarkeit von Einzelmessungen schaffen. Dafür ist eine Rohdatenspeicherung zwingend erforderlich. Wir können nur allen Betroffenen raten, jeden Bußgeldbescheid definitiv prüfen zu lassen“, ergänzt Jan Ginhold abschließend.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quellen:

https://ots.de/Kv55Mj

https://ots.de/dD8a9L

https://doi.org/10.7795/520.20190214

https://ots.de/qxP4jA

https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3.html

https://www.iqvmt.de/images/XV3_102020/Leivtec_Infoschreiben_20210312.pdf

https://ots.de/yF6cOt

https://ots.de/3ZokvZ

https://www.jenoptik.de/presse/pressemitteilungen/2019/08/01/update-traffistar-s350

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt

17.03.2021 – 09:56

CODUKA GmbH

Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt


















Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Seit Monaten steht immer wieder ein ganz bestimmter Blitzer in der Kritik: der Leivtec XV3. Beim Leivtec XV3 handelt es sich um ein Gerät der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Sachverständige konnten belegen, dass beim Leivtec XV3 Messabweichungen auftreten können. Demnach entstehen die Abweichungen, wenn das gemessene Fahrzeug seitlich in den Messfeldrahmen fuhr. Was genau dahintersteckt und was die Messabweichungen für Verkehrsteilnehmer bedeuten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Bereits 2019 kam der Verdacht auf, dass der Leivtec XV3 eine zu hohe Fehleranfälligkeit aufweist. Im August 2020 wurden aus diesem Grund Versuche durchgeführt, um die Genauigkeit des Messgerätes zu untersuchen. Die Beurteilung fand im Oktober 2020 statt. Im Test wurden zwei verschiedene Leivtec-Geräte in derselben Situation und am selben Fahrzeug genutzt. Dennoch gab es deutliche Unterschiede bei der Messung der Geschwindigkeit. Diese lagen bei den Messungen, bei dem das Fahrzeug nicht über die gesamte Messentfernung vom Laser erfasst wurde, außerhalb der Verkehrsfehlergrenze und waren damit zu hoch. Darauf reagierte der Hersteller im Dezember 2020 mit einer neuen Gebrauchsanweisung, in der er die Auswertekriterien verstärkte. Ein Zusammenhang zwischen den Abweichungen und dem Erfassen des Fahrzeugs wurde jedoch nicht hergeleitet. Die Messfehler konnten also weiterhin auftreten.

„Dass die Änderung der Bedienungsanleitung nicht ausreicht, war wohl zu erahnen und auch eher eine fragwürdige Praxis. Mir scheint, als wollte man hier die weitere Verwendung der Messgeräte garantieren“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

Am 12.03.21 veröffentlichte die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) in ihrer Stellungnahme zum Gerät einen Nachtrag. In diesem erklärt die PTB, dass sie Kenntnisse über weitere Versuche von Sachverständigen erlangt hat, die zeigen, dass es auch mit der neuen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Daraufhin informierte die PTB den Hersteller und begann mit eigenen Versuchen, deren Ergebnisse noch ausstehen.

Der Hersteller des Leivtec XV3 gab anschließend ein Schreiben an die Betreiber des Messgerätes heraus, in dem es heißt:

„Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen. Wir werden uns nach Veröffentlichung der finalen Prüfergebnisse der PTB unverzüglich wieder bei Ihnen melden. Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entscheidungsoption, da es uns als Ihr seit vielen Jahrzehnten zuverlässiger und seriöser Partner darauf ankommt, den rechtssicheren Einsatz unserer Produkte im Verkehrsüberwachungsbereich unter allen Umständen zu gewährleisten.“

„Für uns von Geblitzt.de ist es unfassbar, dass diese Erkenntnis so lange gedauert hat! Der Leivtec XV3 wird deutschlandweit eingesetzt. Das Gerät hat unzählige Autofahrer geblitzt. Wer weiß, wie viele zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Der Einsatz wird vermutlich mit dem Schreiben des Herstellers runtergefahren, aber in Verwendung können sie dennoch weiterhin sein“, so Ginhold dazu. „Zudem stellt sich die Frage, wie mit den laufenden Bußgeldverfahren umgegangen wird. Die Geschwindigkeitsmessungen mit dem Leivtec XV3 gelten offiziell als standardisierte Messverfahren. Wie wir aber wissen, ist der Blitzer problematisch und dürfte daher auch nicht mehr bedenkenlos verwendet werden!“

„Besonders wichtig ist es an der Stelle, Bußgeldbescheide immer prüfen zu lassen, beispielweise über unser Online-Portal Geblitzt.de. Auch wenn detaillierte Gutachten nicht immer möglich sind, sollten Betroffene grundsätzlich Messungen immer hinterfragen.“

Die vom Hersteller veröffentliche Referenzliste (Stand Dezember 2019) lässt erahnen, wie groß die Verbreitung des Geräts ist. Wir gehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer höheren Verbreitung aus.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quellen:

https://www.leivtec.de/de/pdf/Referenzliste_XV3.pdf

https://www.iqvmt.de/images/XV3_102020/Leivtec_Infoschreiben_20210312.pdf

https://ots.de/zyJ1mE

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt

17.03.2021 – 09:56

CODUKA GmbH

Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt


















Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Seit Monaten steht immer wieder ein ganz bestimmter Blitzer in der Kritik: der Leivtec XV3. Beim Leivtec XV3 handelt es sich um ein Gerät der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Sachverständige konnten belegen, dass beim Leivtec XV3 Messabweichungen auftreten können. Demnach entstehen die Abweichungen, wenn das gemessene Fahrzeug seitlich in den Messfeldrahmen fuhr. Was genau dahintersteckt und was die Messabweichungen für Verkehrsteilnehmer bedeuten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Bereits 2019 kam der Verdacht auf, dass der Leivtec XV3 eine zu hohe Fehleranfälligkeit aufweist. Im August 2020 wurden aus diesem Grund Versuche durchgeführt, um die Genauigkeit des Messgerätes zu untersuchen. Die Beurteilung fand im Oktober 2020 statt. Im Test wurden zwei verschiedene Leivtec-Geräte in derselben Situation und am selben Fahrzeug genutzt. Dennoch gab es deutliche Unterschiede bei der Messung der Geschwindigkeit. Diese lagen bei den Messungen, bei dem das Fahrzeug nicht über die gesamte Messentfernung vom Laser erfasst wurde, außerhalb der Verkehrsfehlergrenze und waren damit zu hoch. Darauf reagierte der Hersteller im Dezember 2020 mit einer neuen Gebrauchsanweisung, in der er die Auswertekriterien verstärkte. Ein Zusammenhang zwischen den Abweichungen und dem Erfassen des Fahrzeugs wurde jedoch nicht hergeleitet. Die Messfehler konnten also weiterhin auftreten.

„Dass die Änderung der Bedienungsanleitung nicht ausreicht, war wohl zu erahnen und auch eher eine fragwürdige Praxis. Mir scheint, als wollte man hier die weitere Verwendung der Messgeräte garantieren“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

Am 12.03.21 veröffentlichte die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) in ihrer Stellungnahme zum Gerät einen Nachtrag. In diesem erklärt die PTB, dass sie Kenntnisse über weitere Versuche von Sachverständigen erlangt hat, die zeigen, dass es auch mit der neuen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Daraufhin informierte die PTB den Hersteller und begann mit eigenen Versuchen, deren Ergebnisse noch ausstehen.

Der Hersteller des Leivtec XV3 gab anschließend ein Schreiben an die Betreiber des Messgerätes heraus, in dem es heißt:

„Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen. Wir werden uns nach Veröffentlichung der finalen Prüfergebnisse der PTB unverzüglich wieder bei Ihnen melden. Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entscheidungsoption, da es uns als Ihr seit vielen Jahrzehnten zuverlässiger und seriöser Partner darauf ankommt, den rechtssicheren Einsatz unserer Produkte im Verkehrsüberwachungsbereich unter allen Umständen zu gewährleisten.“

„Für uns von Geblitzt.de ist es unfassbar, dass diese Erkenntnis so lange gedauert hat! Der Leivtec XV3 wird deutschlandweit eingesetzt. Das Gerät hat unzählige Autofahrer geblitzt. Wer weiß, wie viele zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Der Einsatz wird vermutlich mit dem Schreiben des Herstellers runtergefahren, aber in Verwendung können sie dennoch weiterhin sein“, so Ginhold dazu. „Zudem stellt sich die Frage, wie mit den laufenden Bußgeldverfahren umgegangen wird. Die Geschwindigkeitsmessungen mit dem Leivtec XV3 gelten offiziell als standardisierte Messverfahren. Wie wir aber wissen, ist der Blitzer problematisch und dürfte daher auch nicht mehr bedenkenlos verwendet werden!“

„Besonders wichtig ist es an der Stelle, Bußgeldbescheide immer prüfen zu lassen, beispielweise über unser Online-Portal Geblitzt.de. Auch wenn detaillierte Gutachten nicht immer möglich sind, sollten Betroffene grundsätzlich Messungen immer hinterfragen.“

Die vom Hersteller veröffentliche Referenzliste (Stand Dezember 2019) lässt erahnen, wie groß die Verbreitung des Geräts ist. Wir gehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer höheren Verbreitung aus.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quellen:

https://www.leivtec.de/de/pdf/Referenzliste_XV3.pdf

https://www.iqvmt.de/images/XV3_102020/Leivtec_Infoschreiben_20210312.pdf

https://ots.de/zyJ1mE

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt

17.03.2021 – 09:56

CODUKA GmbH

Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt


















Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Seit Monaten steht immer wieder ein ganz bestimmter Blitzer in der Kritik: der Leivtec XV3. Beim Leivtec XV3 handelt es sich um ein Gerät der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Sachverständige konnten belegen, dass beim Leivtec XV3 Messabweichungen auftreten können. Demnach entstehen die Abweichungen, wenn das gemessene Fahrzeug seitlich in den Messfeldrahmen fuhr. Was genau dahintersteckt und was die Messabweichungen für Verkehrsteilnehmer bedeuten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Bereits 2019 kam der Verdacht auf, dass der Leivtec XV3 eine zu hohe Fehleranfälligkeit aufweist. Im August 2020 wurden aus diesem Grund Versuche durchgeführt, um die Genauigkeit des Messgerätes zu untersuchen. Die Beurteilung fand im Oktober 2020 statt. Im Test wurden zwei verschiedene Leivtec-Geräte in derselben Situation und am selben Fahrzeug genutzt. Dennoch gab es deutliche Unterschiede bei der Messung der Geschwindigkeit. Diese lagen bei den Messungen, bei dem das Fahrzeug nicht über die gesamte Messentfernung vom Laser erfasst wurde, außerhalb der Verkehrsfehlergrenze und waren damit zu hoch. Darauf reagierte der Hersteller im Dezember 2020 mit einer neuen Gebrauchsanweisung, in der er die Auswertekriterien verstärkte. Ein Zusammenhang zwischen den Abweichungen und dem Erfassen des Fahrzeugs wurde jedoch nicht hergeleitet. Die Messfehler konnten also weiterhin auftreten.

„Dass die Änderung der Bedienungsanleitung nicht ausreicht, war wohl zu erahnen und auch eher eine fragwürdige Praxis. Mir scheint, als wollte man hier die weitere Verwendung der Messgeräte garantieren“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

Am 12.03.21 veröffentlichte die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) in ihrer Stellungnahme zum Gerät einen Nachtrag. In diesem erklärt die PTB, dass sie Kenntnisse über weitere Versuche von Sachverständigen erlangt hat, die zeigen, dass es auch mit der neuen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Daraufhin informierte die PTB den Hersteller und begann mit eigenen Versuchen, deren Ergebnisse noch ausstehen.

Der Hersteller des Leivtec XV3 gab anschließend ein Schreiben an die Betreiber des Messgerätes heraus, in dem es heißt:

„Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen. Wir werden uns nach Veröffentlichung der finalen Prüfergebnisse der PTB unverzüglich wieder bei Ihnen melden. Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entscheidungsoption, da es uns als Ihr seit vielen Jahrzehnten zuverlässiger und seriöser Partner darauf ankommt, den rechtssicheren Einsatz unserer Produkte im Verkehrsüberwachungsbereich unter allen Umständen zu gewährleisten.“

„Für uns von Geblitzt.de ist es unfassbar, dass diese Erkenntnis so lange gedauert hat! Der Leivtec XV3 wird deutschlandweit eingesetzt. Das Gerät hat unzählige Autofahrer geblitzt. Wer weiß, wie viele zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Der Einsatz wird vermutlich mit dem Schreiben des Herstellers runtergefahren, aber in Verwendung können sie dennoch weiterhin sein“, so Ginhold dazu. „Zudem stellt sich die Frage, wie mit den laufenden Bußgeldverfahren umgegangen wird. Die Geschwindigkeitsmessungen mit dem Leivtec XV3 gelten offiziell als standardisierte Messverfahren. Wie wir aber wissen, ist der Blitzer problematisch und dürfte daher auch nicht mehr bedenkenlos verwendet werden!“

„Besonders wichtig ist es an der Stelle, Bußgeldbescheide immer prüfen zu lassen, beispielweise über unser Online-Portal Geblitzt.de. Auch wenn detaillierte Gutachten nicht immer möglich sind, sollten Betroffene grundsätzlich Messungen immer hinterfragen.“

Die vom Hersteller veröffentliche Referenzliste (Stand Dezember 2019) lässt erahnen, wie groß die Verbreitung des Geräts ist. Wir gehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer höheren Verbreitung aus.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quellen:

https://www.leivtec.de/de/pdf/Referenzliste_XV3.pdf

https://www.iqvmt.de/images/XV3_102020/Leivtec_Infoschreiben_20210312.pdf

https://ots.de/zyJ1mE

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Tausende falsche Bußgeldbescheide durch defekte Blitzer?

16.03.2021 – 17:36

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Tausende falsche Bußgeldbescheide durch defekte Blitzer?


















Berlin (ots)

Ungenaue Blitzgeräte – zehntausende amtliche Messungen in Berlin könnten fehlerhaft sein.

Seit gestern werden zwei Messgeräte des Herstellers LEIVTEC von der Berliner Polizei nicht mehr für amtliche Messungen verwendet, teilte die Senatsinnenverwaltung rbb 88.8 auf Anfrage mit. Grund ist ein Hinweis des Herstellers, dass die Geräte ungenaue Messergebnisse liefern. Damit werden möglicherweise alle laufenden Verfahren gegen Temposünder eingestellt, die auf den falschen Messungen basieren.

Diese Entscheidung verschonte gestern in letzter Minute einen Beschuldigten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ihm war vorgeworfen worden, im Juni vergangenen Jahres auf der Stadtautobahn 37km/h vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein, ihm drohten ein Monat Fahrverbot und 185EUR Bußgeld. Laut Thomas Noack, dem Anwalt des Beschuldigten, seien zehntausende amtliche Messungen betroffen. Die Messgeräte sollen Abweichungen von bis zu 20 km/h angezeigt haben. Das haben Feldversuche von drei unabhängigen Sachverständigen ergeben. Der Fall liegt nun bei der Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die Untersuchungen dauern noch an.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
planung@rbb888.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
planung@rbb888.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Tausende falsche Bußgeldbescheide durch defekte Blitzer?

16.03.2021 – 17:36

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Tausende falsche Bußgeldbescheide durch defekte Blitzer?


















Berlin (ots)

Ungenaue Blitzgeräte – zehntausende amtliche Messungen in Berlin könnten fehlerhaft sein.

Seit gestern werden zwei Messgeräte des Herstellers LEIVTEC von der Berliner Polizei nicht mehr für amtliche Messungen verwendet, teilte die Senatsinnenverwaltung rbb 88.8 auf Anfrage mit. Grund ist ein Hinweis des Herstellers, dass die Geräte ungenaue Messergebnisse liefern. Damit werden möglicherweise alle laufenden Verfahren gegen Temposünder eingestellt, die auf den falschen Messungen basieren.

Diese Entscheidung verschonte gestern in letzter Minute einen Beschuldigten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ihm war vorgeworfen worden, im Juni vergangenen Jahres auf der Stadtautobahn 37km/h vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein, ihm drohten ein Monat Fahrverbot und 185EUR Bußgeld. Laut Thomas Noack, dem Anwalt des Beschuldigten, seien zehntausende amtliche Messungen betroffen. Die Messgeräte sollen Abweichungen von bis zu 20 km/h angezeigt haben. Das haben Feldversuche von drei unabhängigen Sachverständigen ergeben. Der Fall liegt nun bei der Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die Untersuchungen dauern noch an.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
planung@rbb888.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
planung@rbb888.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Tausende falsche Bußgeldbescheide durch defekte Blitzer?

16.03.2021 – 17:36

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Tausende falsche Bußgeldbescheide durch defekte Blitzer?


















Berlin (ots)

Ungenaue Blitzgeräte – zehntausende amtliche Messungen in Berlin könnten fehlerhaft sein.

Seit gestern werden zwei Messgeräte des Herstellers LEIVTEC von der Berliner Polizei nicht mehr für amtliche Messungen verwendet, teilte die Senatsinnenverwaltung rbb 88.8 auf Anfrage mit. Grund ist ein Hinweis des Herstellers, dass die Geräte ungenaue Messergebnisse liefern. Damit werden möglicherweise alle laufenden Verfahren gegen Temposünder eingestellt, die auf den falschen Messungen basieren.

Diese Entscheidung verschonte gestern in letzter Minute einen Beschuldigten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ihm war vorgeworfen worden, im Juni vergangenen Jahres auf der Stadtautobahn 37km/h vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein, ihm drohten ein Monat Fahrverbot und 185EUR Bußgeld. Laut Thomas Noack, dem Anwalt des Beschuldigten, seien zehntausende amtliche Messungen betroffen. Die Messgeräte sollen Abweichungen von bis zu 20 km/h angezeigt haben. Das haben Feldversuche von drei unabhängigen Sachverständigen ergeben. Der Fall liegt nun bei der Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die Untersuchungen dauern noch an.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
planung@rbb888.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
planung@rbb888.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Tausende falsche Bußgeldbescheide durch defekte Blitzer?

16.03.2021 – 17:36

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Tausende falsche Bußgeldbescheide durch defekte Blitzer?


















Berlin (ots)

Ungenaue Blitzgeräte – zehntausende amtliche Messungen in Berlin könnten fehlerhaft sein.

Seit gestern werden zwei Messgeräte des Herstellers LEIVTEC von der Berliner Polizei nicht mehr für amtliche Messungen verwendet, teilte die Senatsinnenverwaltung rbb 88.8 auf Anfrage mit. Grund ist ein Hinweis des Herstellers, dass die Geräte ungenaue Messergebnisse liefern. Damit werden möglicherweise alle laufenden Verfahren gegen Temposünder eingestellt, die auf den falschen Messungen basieren.

Diese Entscheidung verschonte gestern in letzter Minute einen Beschuldigten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ihm war vorgeworfen worden, im Juni vergangenen Jahres auf der Stadtautobahn 37km/h vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein, ihm drohten ein Monat Fahrverbot und 185EUR Bußgeld. Laut Thomas Noack, dem Anwalt des Beschuldigten, seien zehntausende amtliche Messungen betroffen. Die Messgeräte sollen Abweichungen von bis zu 20 km/h angezeigt haben. Das haben Feldversuche von drei unabhängigen Sachverständigen ergeben. Der Fall liegt nun bei der Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die Untersuchungen dauern noch an.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
planung@rbb888.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
planung@rbb888.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt