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Ethikrat diskutierte über Triage-Entscheidungen unter Pandemiebedingungen

25.03.2021 – 13:09

Deutscher Ethikrat

Ethikrat diskutierte über Triage-Entscheidungen unter Pandemiebedingungen


















Berlin (ots)

Gemeinsam mit externen Sachverständigen erörterte der Deutsche Ethikrat am gestrigen Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Online-Abendveranstaltung die Priorisierung lebenserhaltender medizinischer Behandlungsressourcen in der Covid-19 Pandemie. Dabei wurden insbesondere die grundlegenden ethischen und rechtlichen Konflikte in den Blick genommen, die sich in Triage-Situationen stellen.

„Der Deutsche Ethikrat hat im März 2020 in seiner Ad-hoc-Empfehlung zur Corona-Pandemie eine erste Bewertung zur Triage vorgenommen“, betonte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Alena Buyx in ihrer Begrüßung. Die seitdem anhaltende Debatte über die ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen rund um die Triage habe den Ethikrat bewogen, gemeinsam mit Expertinnen und Experten den gegenwärtigen Stand der Diskussionen zu erörtern.

In seiner Einführung erinnerte Ratsmitglied Franz-Josef Bormann an die begriffsgeschichtlichen Ursprünge des Triage-Begriffs und seine Rezeption in der Notfall- und Katastrophenmedizin. Außerdem benannte er einige der einschlägigen ethischen und rechtswissenschaftlichen Fragestellungen, die etwa die Typologie der relevanten klinischen Entscheidungssituationen (Ex-ante- und Ex-post-Triage), die normative Plausibilität verschiedener Priorisierungskriterien und deren Eignung für ärztliche Entscheidungsprozesse betreffen.

Im Auftaktreferat bestimmte der Philosoph und Bioethiker Christoph Rehmann-Sutter Triage als Verfahren, mithilfe dessen in Konfliktsituationen entschieden werden kann, wie knappe lebenserhaltende Ressourcen möglichst gerecht verteilt werden können. Die Tragik liege dabei darin, dass jede Handlungsoption mit einem Unrecht verbunden ist – Triage sei demnach eigentlich ein Verfahren der Schadensbegrenzung. Rehmann-Sutter zeichnete zwei wichtige Konfliktlinien – besonders umstritten sei zum einen die Relevanz voraussichtlich geretteter Lebenszeit und zum anderen die Frage einer subtilen Diskriminierung etwa von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen durch das Kriterium der Erfolgsaussicht der Behandlung.

Die Strafrechtswissenschaftlerin und Rechtsphilosophin Tatjana Hörnle hielt fest, dass es insbesondere im Fall der Ex-post-Triage, wenn also bei einem Patienten A eine bereits eingeleitete Behandlung abgebrochen wird, um einen Patienten B zu versorgen, für ärztliche Entscheider keine Rechtssicherheit gebe. Sie plädierte dafür, in einem Triage-Gesetz klarzustellen, dass auch eine mit sachgerechten Auswahlkriterien erfolgende Ex-post-Triage nicht strafbar sei. Der Gesetzgeber müsse zwar nicht, dürfe aber positive Auswahlkriterien definieren.

Der Medizinrechtler, Journalist und Autor Oliver Tolmein forderte vor allem eine gesetzliche Regelung der Triage. Er wandte sich dagegen, die Erfolgsaussichten zum maßgeblichen Kriterium bei der Zuteilung lebensrettender medizinischer Ressourcen zu machen. Tolmein zufolge geht es bei den intensivmedizinischen Priorisierungsentscheidungen im Kontext der Pandemie letztlich um die Frage, wie ein Sozialstaat, in dem Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote prägende Elemente des Zusammenlebens sind, auf einen drohenden Versorgungsnotstand reagiere und wer für diese Reaktion zuständig sei.

Im Mittelpunkt der anschließenden Podiumsdiskussion, an der neben der Referentin und den Referenten auch Corinna Rüffer (MdB), Sprecherin für Behindertenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und der Gastroenterologe, Internist und Notfallmediziner Markus Wehler teilnahmen, standen insbesondere praktische Aspekte der Triage.

Im Rückblick auf die Zeit der Corona-Pandemie äußerte Corinna Rüffer den Eindruck, Alter und Behinderung hätten sehr wohl die Chancen des Zugangs zum Gesundheitssystem gemindert. Denn insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen fürchteten, in der Pandemie vergessen zu werden.

Markus Wehler führte aus, dass es bei den medizinischen Behandlungsentscheidungen darum gehe, so viele Menschen wie möglich zu retten und die verfügbaren Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Zudem gebe es standardisierte, validierte Prognosesysteme, mit denen Entscheidungen dokumentierbar, nachvollziehbar und damit transparent seien. Diese würden heutzutage auch nicht mehr von einzelnen Ärzten, sondern immer im Team getroffen.

In der für das Publikum geöffneten Diskussion standen Fragen der „grauen“ Triage im Mittelpunkt, das heißt vorgelagerte Priorisierungsentscheidungen zum Beispiel beim Zugang zur Intensivstation, die im Verdacht stehen, intransparent und dadurch missbrauchsanfällig zu sein. Auch müsse der große Anteil von Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Intensivstationen an oder mit Covid-19 verstorben sind, öffentlich thematisiert werden.

Einig war man sich indes in der Frage, dass es auch künftig die oberste Maxime sein muss, Triage-Situationen zu vermeiden. Eine umfangreiche Dokumentation der Veranstaltung (Video-Mitschnitt, Transkription, Präsentationen) wird sukzessive unter https://ots.de/deS2C3 abrufbar sein.

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Deutscher Ethikrat
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 30 203 70-246
Fax: +49 30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: www.ethikrat.org

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Ethikrat diskutierte über Triage-Entscheidungen unter Pandemiebedingungen

25.03.2021 – 13:09

Deutscher Ethikrat

Ethikrat diskutierte über Triage-Entscheidungen unter Pandemiebedingungen


















Berlin (ots)

Gemeinsam mit externen Sachverständigen erörterte der Deutsche Ethikrat am gestrigen Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Online-Abendveranstaltung die Priorisierung lebenserhaltender medizinischer Behandlungsressourcen in der Covid-19 Pandemie. Dabei wurden insbesondere die grundlegenden ethischen und rechtlichen Konflikte in den Blick genommen, die sich in Triage-Situationen stellen.

„Der Deutsche Ethikrat hat im März 2020 in seiner Ad-hoc-Empfehlung zur Corona-Pandemie eine erste Bewertung zur Triage vorgenommen“, betonte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Alena Buyx in ihrer Begrüßung. Die seitdem anhaltende Debatte über die ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen rund um die Triage habe den Ethikrat bewogen, gemeinsam mit Expertinnen und Experten den gegenwärtigen Stand der Diskussionen zu erörtern.

In seiner Einführung erinnerte Ratsmitglied Franz-Josef Bormann an die begriffsgeschichtlichen Ursprünge des Triage-Begriffs und seine Rezeption in der Notfall- und Katastrophenmedizin. Außerdem benannte er einige der einschlägigen ethischen und rechtswissenschaftlichen Fragestellungen, die etwa die Typologie der relevanten klinischen Entscheidungssituationen (Ex-ante- und Ex-post-Triage), die normative Plausibilität verschiedener Priorisierungskriterien und deren Eignung für ärztliche Entscheidungsprozesse betreffen.

Im Auftaktreferat bestimmte der Philosoph und Bioethiker Christoph Rehmann-Sutter Triage als Verfahren, mithilfe dessen in Konfliktsituationen entschieden werden kann, wie knappe lebenserhaltende Ressourcen möglichst gerecht verteilt werden können. Die Tragik liege dabei darin, dass jede Handlungsoption mit einem Unrecht verbunden ist – Triage sei demnach eigentlich ein Verfahren der Schadensbegrenzung. Rehmann-Sutter zeichnete zwei wichtige Konfliktlinien – besonders umstritten sei zum einen die Relevanz voraussichtlich geretteter Lebenszeit und zum anderen die Frage einer subtilen Diskriminierung etwa von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen durch das Kriterium der Erfolgsaussicht der Behandlung.

Die Strafrechtswissenschaftlerin und Rechtsphilosophin Tatjana Hörnle hielt fest, dass es insbesondere im Fall der Ex-post-Triage, wenn also bei einem Patienten A eine bereits eingeleitete Behandlung abgebrochen wird, um einen Patienten B zu versorgen, für ärztliche Entscheider keine Rechtssicherheit gebe. Sie plädierte dafür, in einem Triage-Gesetz klarzustellen, dass auch eine mit sachgerechten Auswahlkriterien erfolgende Ex-post-Triage nicht strafbar sei. Der Gesetzgeber müsse zwar nicht, dürfe aber positive Auswahlkriterien definieren.

Der Medizinrechtler, Journalist und Autor Oliver Tolmein forderte vor allem eine gesetzliche Regelung der Triage. Er wandte sich dagegen, die Erfolgsaussichten zum maßgeblichen Kriterium bei der Zuteilung lebensrettender medizinischer Ressourcen zu machen. Tolmein zufolge geht es bei den intensivmedizinischen Priorisierungsentscheidungen im Kontext der Pandemie letztlich um die Frage, wie ein Sozialstaat, in dem Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote prägende Elemente des Zusammenlebens sind, auf einen drohenden Versorgungsnotstand reagiere und wer für diese Reaktion zuständig sei.

Im Mittelpunkt der anschließenden Podiumsdiskussion, an der neben der Referentin und den Referenten auch Corinna Rüffer (MdB), Sprecherin für Behindertenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und der Gastroenterologe, Internist und Notfallmediziner Markus Wehler teilnahmen, standen insbesondere praktische Aspekte der Triage.

Im Rückblick auf die Zeit der Corona-Pandemie äußerte Corinna Rüffer den Eindruck, Alter und Behinderung hätten sehr wohl die Chancen des Zugangs zum Gesundheitssystem gemindert. Denn insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen fürchteten, in der Pandemie vergessen zu werden.

Markus Wehler führte aus, dass es bei den medizinischen Behandlungsentscheidungen darum gehe, so viele Menschen wie möglich zu retten und die verfügbaren Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Zudem gebe es standardisierte, validierte Prognosesysteme, mit denen Entscheidungen dokumentierbar, nachvollziehbar und damit transparent seien. Diese würden heutzutage auch nicht mehr von einzelnen Ärzten, sondern immer im Team getroffen.

In der für das Publikum geöffneten Diskussion standen Fragen der „grauen“ Triage im Mittelpunkt, das heißt vorgelagerte Priorisierungsentscheidungen zum Beispiel beim Zugang zur Intensivstation, die im Verdacht stehen, intransparent und dadurch missbrauchsanfällig zu sein. Auch müsse der große Anteil von Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Intensivstationen an oder mit Covid-19 verstorben sind, öffentlich thematisiert werden.

Einig war man sich indes in der Frage, dass es auch künftig die oberste Maxime sein muss, Triage-Situationen zu vermeiden. Eine umfangreiche Dokumentation der Veranstaltung (Video-Mitschnitt, Transkription, Präsentationen) wird sukzessive unter https://ots.de/deS2C3 abrufbar sein.

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Bund-Länder-BeschlüsseReinhardt: „Wir brauchen Alternativen zum Dauerlockdown in Deutschland“

23.03.2021 – 13:31

Bundesärztekammer

Bund-Länder-Beschlüsse
Reinhardt: „Wir brauchen Alternativen zum Dauerlockdown in Deutschland“


















Berlin (ots)

Berlin, 23.03.2021 – Zu den aktuellen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Wir müssen die beginnende dritte Welle schon jetzt abflachen, um eine Überforderung des Gesundheitswesens zu verhindern. Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen können dabei helfen. Letztlich aber kommt es auf das verantwortliche Handeln eines jeden Einzelnen an. Untersuchungen zeigen, dass es fast ausschließlich in Innenräumen und bei längeren ungeschützten Kontakten ohne medizinische Maske zu Ansteckungen kommt, im privaten Rahmen oder auf der Arbeitsstelle. Hier kann der breite Einsatz von Corona-Schnelltests für echte Entlastung sorgen.

Sogar Teil-Öffnungen des gesellschaftlichen Lebens sind möglich, wenn ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Dies zeigen beispielsweise die kombinierten Test- und Öffnungsstrategien aus Tübingen und Rostock. Bund und Länder sollten solche Projekte zur schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens fördern, evaluieren und für andere Regionen anpassen. Sie wären eine echte Alternative zu den zermürbenden Jo-Jo-Dauerlockdowns in Deutschland.

Um möglichst viele Menschen vor einer Infektion zu schützen, sollten die verfügbaren Impfdosen schnell verabreicht und – wenn überhaupt – allenfalls deutlich reduzierte Reserven für die Zweitimpfung zurückgehalten werden. Angesichts der vom Bund in Aussicht gestellten Liefermengen ab dem zweiten Quartal 2021 sollten für die Zweitimpfung ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stehen. Zudem zeigen Studien, dass der zeitliche Abstand für die Zweitimpfung ohne Nachteile ausgeschöpft werden kann und bereits nach der ersten Dosis eine gute Schutzwirkung vorhanden ist. Davon sollten jetzt möglichst viele Menschen profitieren, vor allem aus den Risikogruppen.

Wir sollten außerdem diskutieren, ob eine stärkere Nutzung digitaler Bewegungsdaten zur Kontaktnachverfolgung in Kauf genommen werden sollte, um die Pandemie effektiver bekämpfen zu können. Der Schutz persönlicher Daten hat in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen einen hohen Stellenwert. Angesichts der aktuellen Infektionslage und der seit Monaten andauernden Einschränkungen von Grundrechten ist aber jetzt der Zeitpunkt gekommen, Nutzen und Risiken einer natürlich zweckgebundenen Auswertung persönlicher Daten zur Unterbrechung von Infektionsketten gegenüber anderen persönlichen Freiheitsrechten abzuwägen.“

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: 030-400456700
Fax: 030-400456707
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23.03.2021 – 13:31

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Reinhardt: „Wir brauchen Alternativen zum Dauerlockdown in Deutschland“


















Berlin (ots)

Berlin, 23.03.2021 – Zu den aktuellen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Wir müssen die beginnende dritte Welle schon jetzt abflachen, um eine Überforderung des Gesundheitswesens zu verhindern. Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen können dabei helfen. Letztlich aber kommt es auf das verantwortliche Handeln eines jeden Einzelnen an. Untersuchungen zeigen, dass es fast ausschließlich in Innenräumen und bei längeren ungeschützten Kontakten ohne medizinische Maske zu Ansteckungen kommt, im privaten Rahmen oder auf der Arbeitsstelle. Hier kann der breite Einsatz von Corona-Schnelltests für echte Entlastung sorgen.

Sogar Teil-Öffnungen des gesellschaftlichen Lebens sind möglich, wenn ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Dies zeigen beispielsweise die kombinierten Test- und Öffnungsstrategien aus Tübingen und Rostock. Bund und Länder sollten solche Projekte zur schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens fördern, evaluieren und für andere Regionen anpassen. Sie wären eine echte Alternative zu den zermürbenden Jo-Jo-Dauerlockdowns in Deutschland.

Um möglichst viele Menschen vor einer Infektion zu schützen, sollten die verfügbaren Impfdosen schnell verabreicht und – wenn überhaupt – allenfalls deutlich reduzierte Reserven für die Zweitimpfung zurückgehalten werden. Angesichts der vom Bund in Aussicht gestellten Liefermengen ab dem zweiten Quartal 2021 sollten für die Zweitimpfung ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stehen. Zudem zeigen Studien, dass der zeitliche Abstand für die Zweitimpfung ohne Nachteile ausgeschöpft werden kann und bereits nach der ersten Dosis eine gute Schutzwirkung vorhanden ist. Davon sollten jetzt möglichst viele Menschen profitieren, vor allem aus den Risikogruppen.

Wir sollten außerdem diskutieren, ob eine stärkere Nutzung digitaler Bewegungsdaten zur Kontaktnachverfolgung in Kauf genommen werden sollte, um die Pandemie effektiver bekämpfen zu können. Der Schutz persönlicher Daten hat in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen einen hohen Stellenwert. Angesichts der aktuellen Infektionslage und der seit Monaten andauernden Einschränkungen von Grundrechten ist aber jetzt der Zeitpunkt gekommen, Nutzen und Risiken einer natürlich zweckgebundenen Auswertung persönlicher Daten zur Unterbrechung von Infektionsketten gegenüber anderen persönlichen Freiheitsrechten abzuwägen.“

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„Wir müssen die beginnende dritte Welle schon jetzt abflachen, um eine Überforderung des Gesundheitswesens zu verhindern. Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen können dabei helfen. Letztlich aber kommt es auf das verantwortliche Handeln eines jeden Einzelnen an. Untersuchungen zeigen, dass es fast ausschließlich in Innenräumen und bei längeren ungeschützten Kontakten ohne medizinische Maske zu Ansteckungen kommt, im privaten Rahmen oder auf der Arbeitsstelle. Hier kann der breite Einsatz von Corona-Schnelltests für echte Entlastung sorgen.

Sogar Teil-Öffnungen des gesellschaftlichen Lebens sind möglich, wenn ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Dies zeigen beispielsweise die kombinierten Test- und Öffnungsstrategien aus Tübingen und Rostock. Bund und Länder sollten solche Projekte zur schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens fördern, evaluieren und für andere Regionen anpassen. Sie wären eine echte Alternative zu den zermürbenden Jo-Jo-Dauerlockdowns in Deutschland.

Um möglichst viele Menschen vor einer Infektion zu schützen, sollten die verfügbaren Impfdosen schnell verabreicht und – wenn überhaupt – allenfalls deutlich reduzierte Reserven für die Zweitimpfung zurückgehalten werden. Angesichts der vom Bund in Aussicht gestellten Liefermengen ab dem zweiten Quartal 2021 sollten für die Zweitimpfung ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stehen. Zudem zeigen Studien, dass der zeitliche Abstand für die Zweitimpfung ohne Nachteile ausgeschöpft werden kann und bereits nach der ersten Dosis eine gute Schutzwirkung vorhanden ist. Davon sollten jetzt möglichst viele Menschen profitieren, vor allem aus den Risikogruppen.

Wir sollten außerdem diskutieren, ob eine stärkere Nutzung digitaler Bewegungsdaten zur Kontaktnachverfolgung in Kauf genommen werden sollte, um die Pandemie effektiver bekämpfen zu können. Der Schutz persönlicher Daten hat in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen einen hohen Stellenwert. Angesichts der aktuellen Infektionslage und der seit Monaten andauernden Einschränkungen von Grundrechten ist aber jetzt der Zeitpunkt gekommen, Nutzen und Risiken einer natürlich zweckgebundenen Auswertung persönlicher Daten zur Unterbrechung von Infektionsketten gegenüber anderen persönlichen Freiheitsrechten abzuwägen.“

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23.03.2021 – 13:31

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Berlin (ots)

Berlin, 23.03.2021 – Zu den aktuellen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Wir müssen die beginnende dritte Welle schon jetzt abflachen, um eine Überforderung des Gesundheitswesens zu verhindern. Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen können dabei helfen. Letztlich aber kommt es auf das verantwortliche Handeln eines jeden Einzelnen an. Untersuchungen zeigen, dass es fast ausschließlich in Innenräumen und bei längeren ungeschützten Kontakten ohne medizinische Maske zu Ansteckungen kommt, im privaten Rahmen oder auf der Arbeitsstelle. Hier kann der breite Einsatz von Corona-Schnelltests für echte Entlastung sorgen.

Sogar Teil-Öffnungen des gesellschaftlichen Lebens sind möglich, wenn ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Dies zeigen beispielsweise die kombinierten Test- und Öffnungsstrategien aus Tübingen und Rostock. Bund und Länder sollten solche Projekte zur schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens fördern, evaluieren und für andere Regionen anpassen. Sie wären eine echte Alternative zu den zermürbenden Jo-Jo-Dauerlockdowns in Deutschland.

Um möglichst viele Menschen vor einer Infektion zu schützen, sollten die verfügbaren Impfdosen schnell verabreicht und – wenn überhaupt – allenfalls deutlich reduzierte Reserven für die Zweitimpfung zurückgehalten werden. Angesichts der vom Bund in Aussicht gestellten Liefermengen ab dem zweiten Quartal 2021 sollten für die Zweitimpfung ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stehen. Zudem zeigen Studien, dass der zeitliche Abstand für die Zweitimpfung ohne Nachteile ausgeschöpft werden kann und bereits nach der ersten Dosis eine gute Schutzwirkung vorhanden ist. Davon sollten jetzt möglichst viele Menschen profitieren, vor allem aus den Risikogruppen.

Wir sollten außerdem diskutieren, ob eine stärkere Nutzung digitaler Bewegungsdaten zur Kontaktnachverfolgung in Kauf genommen werden sollte, um die Pandemie effektiver bekämpfen zu können. Der Schutz persönlicher Daten hat in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen einen hohen Stellenwert. Angesichts der aktuellen Infektionslage und der seit Monaten andauernden Einschränkungen von Grundrechten ist aber jetzt der Zeitpunkt gekommen, Nutzen und Risiken einer natürlich zweckgebundenen Auswertung persönlicher Daten zur Unterbrechung von Infektionsketten gegenüber anderen persönlichen Freiheitsrechten abzuwägen.“

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somnio ist erste Digitale Gesundheitsanwendung mit eigener AbrechnungszifferSelbstverwaltung beschließt Honorare für DiGA

23.03.2021 – 06:30

mementor DE GmbH

somnio ist erste Digitale Gesundheitsanwendung mit eigener Abrechnungsziffer
Selbstverwaltung beschließt Honorare für DiGA


















Leipzig (ots)

Der erweiterte Bewertungsausschuss hat vergangene Woche die Einführung einer kassenärztlichen Vergütung für die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) beschlossen. Die Vergütung erfolgt über eine neu geschaffene Ziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Neben dem Honorar für eine Erstverordnung von DiGA wurde eine zusätzliche Vergütungsmöglichkeit für die Nutzung der DiGA somnio beschlossen, die zur Behandlung von Insomnie eingesetzt werden kann. somnio ist damit die bisher einzige DiGA, deren Einsatz von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit einer eigenen Zusatzpauschale separat honoriert werden kann.

Bisher war Frage nach der Vergütung der ärztlichen Verordnung von DiGA offen, somit schafft der neue Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses jetzt Klarheit für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen: Die Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung kann mit der neu geschaffenen Gebührenordnungsposition 01470 („Zusatzpauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung“) mit rund 2 Euro (18 Punkte) abgerechnet werden. Der Beschluss gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021 und kann somit auf alle seitdem erfolgten Verordnungen angewendet werden. Er ist befristet bis Ende 2022. Ab 2023 wird die DiGA-Erstverordnung Teil der Versichertenpauschale und der fachärztlichen Grundpauschale.

Verlaufskontrolle der DiGA somnio zusätzlich vergütungsfähig

Als erste und bisher einzige DiGA schuf der erweiterte Bewertungsausschuss für die Anwendung somnio eine eigene Gebührenordnungsposition, die als Zusatzpauschale abgerechnet werden kann: Mit der GOP 01471 („Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA somnio“) können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen eine Extra-Vergütung für ihre Begleitung und Kontrolle einer Therapie mit somnio erhalten. Die Vergütung in Höhe von 7,12 Euro (64 Punkte) kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.

Noah Lorenz, Gründer und Geschäftsführer der mementor DE GmbH: „Wir sehen den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses als wichtiges Signal für die nachhaltige Integration von DiGA in die ärztliche und psychotherapeutische Regelversorgung und freuen uns über die Entscheidung, dass die Therapiekontrolle mit somnio als eigene ärztliche Leistung vergütet wird. Damit wird deutlich, dass nicht nur die Verordnung, sondern auch der langfristige Einsatz von DiGA und die Begleitung durch Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen als vergütungswürdig und damit als relevante ärztliche Leistung anerkannt wird.“

somnio ist seit Oktober 2020 im BfArM-Verzeichnis als DiGA gelistet und hat aufgrund des bereits erbrachten Evidenznachweises eine dauerhafte Zulassung erhalten. Die Anwendung kann von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur Behandlung von Insomnie (Schlafstörungen) verordnet werden. Das digitale Schlaftraining vermittelt auf Basis individueller Schlafdaten Übungen und Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, die zu einer Verbesserung des Schlafes führen.

Mehr Informationen unter: www.somn.io

Über mementor

Das Digital-Health-Unternehmen mementor entwickelt digitale Medizinprodukte im Bereich der Schlafmedizin und angrenzenden Bereichen. mementor wurde 2014 in der Schweiz von Noah Lorenz (CEO), Jan Kühni (CTO) und Alexander Rötger (CMO) gegründet und ist seit Januar 2020 mit einer deutschen Ausgründung in Leipzig vertreten. Das erste Produkt von mementor ist das digitale, leitliniengerechte Schlaftraining somnio, das zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen verwendet wird. Die Therapie vermittelt auf Basis individueller Schlafdaten Übungen und Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, die zu einer Verbesserung des Schlafes führen. Die Wirksamkeit des Programms ist durch eine randomisierte kontrollierte Studie nachgewiesen. somnio ist als Medizinprodukt der Klasse I sowie als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zugelassen und damit für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen kostenfrei. Das Training ist als Web-Anwendung im Browser oder als App für iOS bzw. Android verfügbar.

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Reaktion auf Corona-ImpfgipfelImpfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

19.03.2021 – 20:08

Bundesärztekammer

Reaktion auf Corona-Impfgipfel
Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern


















Berlin (ots)

19.03.2021 – „Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

Nicht nachvollziehbar ist für Reinhardt die in dem heutigen Beschluss enthaltene Opt-out-Regelung für Bundesländer, die sich im April noch nicht an den Impfungen in den Praxen beteiligen wollen. „Auch wenn die Impfstoffmengen im Moment noch begrenzt sind, sollten alle Arztpraxen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, zumindest für besonders gefährdete Patientengruppen separate Impfsprechstunden anbieten zu können. Gerade für ältere Patienten wäre ein Impfangebot bei ihrem vertrauten Hausarzt und in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld eine echte Alternative zu dem Besuch eines möglicherweise weit entfernten Impfzentrums.“

Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt.

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Reaktion auf Corona-ImpfgipfelImpfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

19.03.2021 – 20:08

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Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern


















Berlin (ots)

19.03.2021 – „Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

Nicht nachvollziehbar ist für Reinhardt die in dem heutigen Beschluss enthaltene Opt-out-Regelung für Bundesländer, die sich im April noch nicht an den Impfungen in den Praxen beteiligen wollen. „Auch wenn die Impfstoffmengen im Moment noch begrenzt sind, sollten alle Arztpraxen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, zumindest für besonders gefährdete Patientengruppen separate Impfsprechstunden anbieten zu können. Gerade für ältere Patienten wäre ein Impfangebot bei ihrem vertrauten Hausarzt und in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld eine echte Alternative zu dem Besuch eines möglicherweise weit entfernten Impfzentrums.“

Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt.

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Stabsbereich Politik und Kommunikation
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Reaktion auf Corona-ImpfgipfelImpfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

19.03.2021 – 20:08

Bundesärztekammer

Reaktion auf Corona-Impfgipfel
Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern


















Berlin (ots)

19.03.2021 – „Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

Nicht nachvollziehbar ist für Reinhardt die in dem heutigen Beschluss enthaltene Opt-out-Regelung für Bundesländer, die sich im April noch nicht an den Impfungen in den Praxen beteiligen wollen. „Auch wenn die Impfstoffmengen im Moment noch begrenzt sind, sollten alle Arztpraxen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, zumindest für besonders gefährdete Patientengruppen separate Impfsprechstunden anbieten zu können. Gerade für ältere Patienten wäre ein Impfangebot bei ihrem vertrauten Hausarzt und in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld eine echte Alternative zu dem Besuch eines möglicherweise weit entfernten Impfzentrums.“

Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt.

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