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Innenministerium erwägt Abschiebungen nach Syrien

21.04.2021 – 13:00

DIE ZEIT

Innenministerium erwägt Abschiebungen nach Syrien


















Hamburg (ots)

Das Bundesinnenministerium sucht aktiv nach Möglichkeiten, ausreisepflichtige syrische Staatsbürger in ihr Heimatland abzuschieben. „Nach dem Auslaufen des Abschiebestopps durch die Innenministerkonferenz wird derzeit geprüft, wie sich Straftäter und islamistische Gefährder mit syrischem Pass abschieben lassen“, bestätigt das von Horst Seehofer (CSU) geführte Ministerium der Wochenzeitung DIE ZEIT. „Auf diese Weise wollen die Beamten von einem generellen Abschiebestopp hin zu einer Überprüfung jedes Einzelfalls bei Straftätern und Gefährdern.“

Nach Recherchen der ZEIT sind die Überlegungen weiter gediehen als bisher bekannt. Für jene Teile Syriens, in denen das Regime von Machthabers Baschar al-Assad oder Terrorgruppen die Kontrolle ausüben, werden Abschiebungen vorerst ausgeschlossen. Erwogen werden nach Informationen der ZEIT jedoch Abschiebungen in die vorwiegend kurdisch dominierten Gebiete im Nordosten des Landes. Auch die Anwendung einer speziellen Regelung der Strafprozessordnung wird diskutiert. Sie erlaubt es, verurteilten Straftätern Teile ihrer Haftstrafe zu erlassen, wenn sie im Gegenzug freiwillig ausreisen. Schon im Juni soll das Bundesinnenministerium seine Überlegungen bei der Innenministerkonferenz präsentieren.

Nach Dänemark wäre Deutschland das zweite europäische Land, das den bisher geltenden Konsens aufkündigt, demzufolge Abschiebungen nach Syrien nicht vollzogen werden. Im Dezember 2020 hatte die Innenministerkonferenz den Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge auslaufen lassen. Theoretisch sind Abschiebung seitdem möglich. Politisch gab es dafür bislang kaum Rückhalt.

Der ZEIT liegt ein vertraulicher Syrien-Bericht des Auswärtigen Amts aus dem November 2020 vor, der deutschen Landesbehörden als Entscheidungshilfe in Abschiebefragen dienen soll. In allen Landesteilen Syriens sind demnach schwere Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung, schreibt das Außenministerium. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion oder politischer Orientierung Gefahr droht. Schätzungen zufolge halten sich mehrere tausend ‚vollziehbar ausreisepflichtige‘ Syrer in Deutschland auf.

Omid Nouripour, Bundestagsmitglied der Grünen und außenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, kritisiert die Pläne des Bundesinnenministeriums: „Seit drei Jahren werben Assad und seine russischen Unterstützer damit, dass das Land wieder sicher sei, weil das Regime gewonnen habe. Wenn die Innenministerien genauso argumentieren, waschen sie Assad und seine Gräueltaten rein.“

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Beatrix von Storch: „Der Dresdner Mord zeigt erneut: Abschieben heißt Menschenleben retten“

12.04.2021 – 12:31

AfD – Alternative für Deutschland

Beatrix von Storch: „Der Dresdner Mord zeigt erneut: Abschieben heißt Menschenleben retten“


















Berlin (ots)

Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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Beatrix von Storch: „Der Dresdner Mord zeigt erneut: Abschieben heißt Menschenleben retten“

12.04.2021 – 12:31

AfD – Alternative für Deutschland

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Berlin (ots)

Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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Berlin (ots)

Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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Berlin (ots)

Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar „als Repräsentanten einer von ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht“, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“

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