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Abgasskandal bei Fiat-Chrysler erreicht die NiederlandeMinisterium beantragt strafrechtliche Ermittlungen gegen AutobauerDr. Stoll & Sauer treibt Aufarbeitung des Skandals in Deutschland voran

03.03.2021 – 16:44

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal bei Fiat-Chrysler erreicht die Niederlande
Ministerium beantragt strafrechtliche Ermittlungen gegen Autobauer
Dr. Stoll & Sauer treibt Aufarbeitung des Skandals in Deutschland voran


















Lahr (ots)

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) kommt auch in den Niederlanden ins Rollen. Das niederländische Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft hat gegen FCA aufgrund von Abgasmanipulationen an Dieselmotoren strafrechtliche Ermittlungen beantragt. Wie niederländische Medien am 2. März 2021 weiter berichteten, wirft das Ministerium FCA vor, Motoren im Tochterunternehmen Jeep manipuliert zu haben. Die Behörde will auch das Unternehmen Suzuki genauer unter die Lupe nehmen lassen. FCA liefert Suzuki für das Modell Vitara die Motoren.

In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt seit Sommer 2020 wegen Betrugs gegen FCA. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steckt derzeit mitten in der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der besonders die Reise- und Wohnmobilbranche betrifft. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Niederländische Aufsichtsbehörde verlangt von FCA Nachbesserung

In den Niederlanden schwelt der Abgasskandal von FCA bereits seit Anfang vergangenen Jahres. Im Januar 2020 machte die niederländische Verkehrsaufsicht RDW öffentlich, dass bestimmte SUV von FCA und Suzuki nicht den Emissionsvorschriften entsprechen. Bei FCA handelt es sich um das Modell des Tochterunternehmens Jeep „Grand Cherokee“. Jeep sei angewiesen worden, die Fahrzeuge in die Werkstätten zurückzurufen und mit einem Software-Update zu versehen. Auch das Modell Vitara von Suzuki war der Behörde negativ aufgefallen.

Wie die Zeitung „De Telegraaf“ am 2. März 2021 berichtete, sollen 700 Jeeps und Suzukis für ein obligatorisches Software-Update zurückgerufen worden sein. Die Nachrichtensendung „Nieuwsuur“ berichtete zeitgleich darüber hinaus, dass bei weiteren fünfzehn Diesel-Modellen der Verdacht der Abgasmanipulation besteht. Daher habe das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft nun eine strafrechtliche Untersuchung gegen FCA beantragt.

Die niederländische Behörde RDW ist eine sogenannte Referenzbehörde. Wenn ein Hersteller ein neues Dieselauto auf den Markt bringen will, wird es zunächst von einer europäischen Fahrzeugbehörde wie dem RDW ausgiebig getestet. Unter anderem werden Schadstoffemissionen wie NOx, Partikel und CO2 geprüft. Wenn ein Dieselfahrzeug vom RDW oder einer anderen Fahrzeugbehörde der Europäischen Union zugelassen ist, kann es in der Europäischen Union verkauft und auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Aber die Typgenehmigung kann auch entzogen werden. RDW hatte deshalb Suzuki Anfang 2020 mit dem Widerruf der europäischen Typgenehmigung für den Vitara gedroht, sollte Suzuki keine angemessene Verbesserung der Abgaswerte erzielen. Die gleiche Maßnahme sei vorsorglich für den Jeep Grand Cherokee eingeleitet worden, hieß es von der Behörde. Seit dem Dieselskandal von Volkswagen vor fünf Jahren prüfen Regulierungsbehörden weltweit Dieselmodelle auf illegale Abschalteinrichtungen. Die RDW erklärte, sowohl beim Grand Cherokee als auch beim Vitara seien „verbotene Emissionsstrategien“ festgestellt worden. FCA hat seinen Sitz übrigens in den Niederlanden.

Aufarbeitung des Abgasskandals schreitet in Deutschland voran

Der Schock in der Camperszene in Deutschland saß tief, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommer 2020 Büroräume von FCA und Iveco in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen ließ. Der seit 2015 schwelende Abgasskandal bei FCA und Iveco war durch die neuen Ermittlungen wieder in die deutsche Öffentlichkeit zurückgekehrt – und mittendrin die Reise- und Wohnmobil-Branche. FCA und Iveco rüsten die allermeisten Hersteller mit Dieselmotoren aus.

Seit 2016 weiß das Kraftfahrt-Bundesamt von unzulässigen Abschalteinrichtungen in diesen Motoren. Die Politik sorgte in Person des heutigen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) dafür, dass die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen trotzdem eine Typgenehmigung für ihre Freizeitfahrzeuge erhielten – trotz offenbar unzulässiger Abschalteinrichtung. Der Minister hatte so eine tickende Zeitbombe gelegt. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt machte in einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020 klar: „Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind auf dem gemeinsamen Markt nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.“

Mittlerweile ist die juristische Aufarbeitung des neuen Skandals in vollem Gang. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits an die 1000 Klagen an deutschen Gerichten gegen FCA (jetzt Stellantis) eingereicht. Das erste Verfahren befindet sich sogar am Oberlandesgericht Karlsruhe in der Berufung.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich bisher öffentlich zum Stand der Ermittlungen noch nicht geäußert. Ein Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hatte es jedoch mit Schreiben vom 26. November 2020 genauer wissen wollen, ob sein Fahrzeug (Hymer Yellowstone) in den Skandal verwickelt ist. Und tatsächlich erhielt er am 30. Dezember 2020 Post von der Staatsanwaltschaft Frankfurt: „In Bezug auf die von Ihnen im Schreiben vom 26. November 2020 genannten Details ist davon auszugehen, dass Ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist.“ Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt das Schreiben vor. Der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer interpretiert das Schreiben der Staatsanwaltschaft so, dass sich der Manipulationsverdacht gegen FCA aus Sicht der Ermittlungsbehörde so gut wie bestätigt hat.

Für die Betroffenen eine ganz bittere Erkenntnis. Für die kostspieligen Freizeitfahrzeuge ist jahrelang gespart worden. Manche haben auch ihre Lebensversicherung in ein Fahrzeug gesteckt, um den Lebensabend mit Reisen verbringen und genießen zu können. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Verbraucher ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht anmelden. Die Kanzlei rät Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Einsteinallee 1/1
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Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?

02.03.2021 – 13:17

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?


















Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?
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Mönchengladbach (ots)

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geht es am 24. März 2021 unter anderem darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss. Dieser Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen zu äußern.

Könnte das Oberlandesgericht Oldenburg als nächstes Oberlandesgericht gegen die Daimler AG urteilen und damit den Dieselabgasskandal um die Premiummarke Mercedes-Benz weiter verschärfen? Danach sieht es bei dem Verfahren aus, das das Oberlandesgericht Oldenburg für den 24. März 2021 angesetzt hat. Im Kern geht es darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss.

„Der Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Es wäre ein weiteres Beispiel dafür, dass ein Oberlandesgericht ein erstinstanzliches Urteil aufhebt, weil die Klage mit dem Hinweis abgewiesen wurde, der Kläger habe das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung nicht hinreichend dargelegt und einen Vortrag ins Blaue hinein gehalten. Wenn jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die Begründung als ausreichend erachtet, weil eben der Kläger gar nicht konkreter werden könnte, ist das ein absoluter Durchbruch. Dann kann sich Daimler nicht mehr darauf beziehen, dass der Kläger nicht ausreichend zu seinen Vorwürfen Stellung beziehen kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. Er erwartet, dass das Oberlandesgericht Oldenburg dieser Argumentation der Daimler AG einen Riegel vorschiebt – und dass Landgerichte in Zukunft daher Dieselklagen nicht mehr mit Bezug auf diesen Punkt ablehnen können.

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen äußern müsste. Das bezieht sich auch dezidiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Im umgekehrten Falle könne auch die Daimler AG nicht einfach das Vorliegen ohne jede weitere Erklärung bestreiten. Die Daimler AG trifft damit die sekundäre Darlegungslast. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine Entlastung von den Vorwürfen geben.

Zudem nimmt das OLG Oldenburg deutlich Stellung, dass eine etwaige Beweisaufnahme nur dann erfolgen kann, wenn die Beklagte einem zu bestellenden Sachverständigen die Software komplett nach dessen Maßgabe offenbart. Die Beklagte möge daher mit der Berufungserwiderung mitteilen, in welcher Weise sie ihr berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Zuge der Beweisaufnahme geschützt sehen möchte. Dass eine Beweiserhebung nur durch Einsichtnahme in die Programmierung geschehen könne, liege auf der Hand.

„Ein weiterer Höhepunkt ist die Aussage des Gerichts, in einer Programmierung, die im Wesentlichen nur im Prüfstand die Abgase normgerecht aufbereitet, eine illegale Abschalteinrichtung und damit eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB zu sehen. Das sei mit dem VW-EA189 vergleichbar, aber insofern pikanter, als dass die Täuschung raffinierter angegangen worden wäre als bei der Volkswagen AG, deren Dieselmanipulation mit dem Lenkradeinschlag verbunden ist. Die Schlupflöcher der Daimler AG werden immer mehr geschlossen. Das ist äußerst positiv für geschädigte Verbraucher!“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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