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Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-DieselskandalMotoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert

01.04.2021 – 07:00

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal
Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert


















Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal / Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert
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Köln (ots)

Ein aktuell laufender Rückruf mit der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Nummer 010493 versetzt Wohnmobil-Inhaber in Unruhe. Denn es geht um Abgas-Manipulationen an Diesel-Motoren, die in eine Vielzahl von Wohnmobilen eingebaut wurden.

Inhabern von Wohnmobilen mit diesen und ähnlichen Motoren droht also ggf. ein durch das KBA angeordneter, verpflichtender Rückruf mit dem Risiko einer Stilllegung des kostspieligen Wohnmobils.

Technikexperten raten aufgrund der unberechenbaren negativen Folgen für den Motor oft davon ab, freiwilligen Rückruf-Aktionen Folge zu leisten, solange keine Aufforderung direkt vom KBA erhalten wurde. Betroffene Käufer von Wohnmobilen haben jedoch schon jetzt die Möglichkeit, Schadensersatz vom Händler oder Hersteller zu fordern.

Hintergrund des Rückrufs ist laut dem KBA eine mangelhafte Software, durch die sich die Abgasreinigung verschlechtert. Die betroffenen Fahrzeuge stoßen also eine erhöhte Menge gesundheitsschädlicher Stickoxide aus. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass bei dem Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.

Halter von Fahrzeugen auf Basis des Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C sollen nun in einer Werkstatt vorstellig werden. Es handelt sich dabei um Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019. Es spricht aber viel dafür, dass nun viele Wohnmobile, die einen Iveco Diesel-Motor verwenden, bald auch einen Rückruf mit entsprechender Aufforderung zu einem Softwareupdate erhalten werden.

„Erst einmal sind in Deutschland nur Transporter betroffen. Entsprechende Motoren werden laut Iveco aber auch bei beliebten Wohnmobil-Marken wie Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verwendet. Damit stehen etliche Wohnmobile unter Verdacht, die gesetzlichen Grenzwerte für Abgas nicht einzuhalten.“ erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte im Abgasskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Ähnlich wie im VW-Dieselskandal seien also bald umfangreiche Rückrufaktionen zu erwarten.

Erstes Gerichtsurteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Viele betroffene Inhaber von Wohnmobilen setzen ihre Rechte bereits gerichtlich durch. Ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal erging am 1. März 2021. Der Hersteller muss einem Wohnmobil-Inhaber demnach über 50.000 Euro Schadensersatz zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20).

In dem Verfahren ging es um ein Reisemobil der Marke Roller Team mit einem Fiat Ducato 2,3 Liter Motor mit 150 PS (Typ Multijet) und der Abgasnorm Euro 6. Der Hersteller muss dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Statt einer Rückgabe besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz für die Wertminderung zu erhalten und das Wohnmobil zu behalten.

Nachdem dies gerichtlich festgestellt wurde, ist es jetzt deutlich wahrscheinlicher, dass das KBA der plumpen Manipulation des Herstellers einen Riegel vorschiebt und für betroffene Wohnmobile ggf. sogar eine Stilllegung ausspricht. Werden nach der Zulassung eines Wohnmobils Abschalteinrichtungen entdeckt, ist das KBA für Rückrufe zuständig.

Nach und nach kommen weitere Details zu der Manipulation im Wohnmobil-Abgasskandal ans Licht. Die Abschalteinrichtung ist demnach deutlich weniger komplex, als bislang von anderen Herstellern bekannt. Es soll sich u.a. schlicht um eine zeitabhängige Abschaltung der Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten handeln. Hintergrund: Ein Abgastest dauert etwa 20 Minuten, also so lange, wie die Abgasreinigung aktiv bleibt.

„Gerade im Hinblick auf die hohen Kaufpreise im 5- und 6-stelligen Bereich, die erheblichen Kosten für Sonderausstattungen, Umbauten und den deutlichen Wertverlust infolge der Manipulationen sollten Wohnmobil-Inhaber nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen. Wer zu lange wartet, riskiert, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.“ empfiehlt Dr. V. Ghendler.

Kanzleien wie KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten für Interessenten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auch eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für Schadensersatz.

Pressekontakt:

Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

Original-Content von: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, übermittelt

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Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-DieselskandalMotoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert

01.04.2021 – 07:00

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal
Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert


















Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal / Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert
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Köln (ots)

Ein aktuell laufender Rückruf mit der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Nummer 010493 versetzt Wohnmobil-Inhaber in Unruhe. Denn es geht um Abgas-Manipulationen an Diesel-Motoren, die in eine Vielzahl von Wohnmobilen eingebaut wurden.

Inhabern von Wohnmobilen mit diesen und ähnlichen Motoren droht also ggf. ein durch das KBA angeordneter, verpflichtender Rückruf mit dem Risiko einer Stilllegung des kostspieligen Wohnmobils.

Technikexperten raten aufgrund der unberechenbaren negativen Folgen für den Motor oft davon ab, freiwilligen Rückruf-Aktionen Folge zu leisten, solange keine Aufforderung direkt vom KBA erhalten wurde. Betroffene Käufer von Wohnmobilen haben jedoch schon jetzt die Möglichkeit, Schadensersatz vom Händler oder Hersteller zu fordern.

Hintergrund des Rückrufs ist laut dem KBA eine mangelhafte Software, durch die sich die Abgasreinigung verschlechtert. Die betroffenen Fahrzeuge stoßen also eine erhöhte Menge gesundheitsschädlicher Stickoxide aus. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass bei dem Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.

Halter von Fahrzeugen auf Basis des Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C sollen nun in einer Werkstatt vorstellig werden. Es handelt sich dabei um Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019. Es spricht aber viel dafür, dass nun viele Wohnmobile, die einen Iveco Diesel-Motor verwenden, bald auch einen Rückruf mit entsprechender Aufforderung zu einem Softwareupdate erhalten werden.

„Erst einmal sind in Deutschland nur Transporter betroffen. Entsprechende Motoren werden laut Iveco aber auch bei beliebten Wohnmobil-Marken wie Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verwendet. Damit stehen etliche Wohnmobile unter Verdacht, die gesetzlichen Grenzwerte für Abgas nicht einzuhalten.“ erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte im Abgasskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Ähnlich wie im VW-Dieselskandal seien also bald umfangreiche Rückrufaktionen zu erwarten.

Erstes Gerichtsurteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Viele betroffene Inhaber von Wohnmobilen setzen ihre Rechte bereits gerichtlich durch. Ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal erging am 1. März 2021. Der Hersteller muss einem Wohnmobil-Inhaber demnach über 50.000 Euro Schadensersatz zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20).

In dem Verfahren ging es um ein Reisemobil der Marke Roller Team mit einem Fiat Ducato 2,3 Liter Motor mit 150 PS (Typ Multijet) und der Abgasnorm Euro 6. Der Hersteller muss dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Statt einer Rückgabe besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz für die Wertminderung zu erhalten und das Wohnmobil zu behalten.

Nachdem dies gerichtlich festgestellt wurde, ist es jetzt deutlich wahrscheinlicher, dass das KBA der plumpen Manipulation des Herstellers einen Riegel vorschiebt und für betroffene Wohnmobile ggf. sogar eine Stilllegung ausspricht. Werden nach der Zulassung eines Wohnmobils Abschalteinrichtungen entdeckt, ist das KBA für Rückrufe zuständig.

Nach und nach kommen weitere Details zu der Manipulation im Wohnmobil-Abgasskandal ans Licht. Die Abschalteinrichtung ist demnach deutlich weniger komplex, als bislang von anderen Herstellern bekannt. Es soll sich u.a. schlicht um eine zeitabhängige Abschaltung der Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten handeln. Hintergrund: Ein Abgastest dauert etwa 20 Minuten, also so lange, wie die Abgasreinigung aktiv bleibt.

„Gerade im Hinblick auf die hohen Kaufpreise im 5- und 6-stelligen Bereich, die erheblichen Kosten für Sonderausstattungen, Umbauten und den deutlichen Wertverlust infolge der Manipulationen sollten Wohnmobil-Inhaber nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen. Wer zu lange wartet, riskiert, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.“ empfiehlt Dr. V. Ghendler.

Kanzleien wie KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten für Interessenten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auch eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für Schadensersatz.

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Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern

25.03.2021 – 10:44

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern


















Berlin (ots)

Die Volkswagen AG versucht immer verzweifelter, die Dieselgate-VW-Akte beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) unter Verschluss zu halten. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig dem KBA ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, sollte es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Akten nicht vollumfänglich innerhalb von zwei Wochen zur Einsicht bereitstellen. Jetzt hat der VW-Konzern Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt werden soll.

Ein rechtskräftiges Urteil des VG Schleswig verpflichtet das KBA dazu, der DUH vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 zu gewähren. Diese Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen trotz des rechtskräftigen Urteils eine Klage eingereicht. Mittlerweile wehrt sich der Konzern in vier gegen die DUH und das KBA geführten Auseinandersetzungen gegen die Einsicht in die Akten zum Motor EA 288. Die DUH wertet dies als verzweifelten Versuch der Vertuschung unzulässiger Manipulation der Abgasreinigung, die auch am Motor EA 288 stattfand.

Millionen betrogene VW-Diesel-Käufer warten auf die seit fünf Jahren vom Kraftfahrtbundesamt verweigerte Offenlegung der VW-Dieselgate-Akte, um ihre Rechte gegen den niedersächsischen Staatskonzern durchsetzen zu können. Nachdem rechtskräftige Urteile und sogar Zwangsgeldandrohungen gegen das KBA vorliegen, muss die Verzweiflung bei VW groß sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass man mit vier parallelen rechtlichen Verfahren verhindern will, dass die Dieselgate-Akte veröffentlicht wird„, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erst vor wenigen Tagen hatte das VG Schleswig die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das KBA verfügt, sollten die Unterlagen nicht binnen zwei Wochen übergeben werden. Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt: „Volkswagen zieht alle Register – und wird doch scheitern. Denn rechtskräftige Urteile sind zu erfüllen. Das wird man auch in Wolfsburg lernen.“

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Übergabe der Akten zu verhindern.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch. Nachdem das VG Schleswig am 16. März 2021 gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht hatte, sollten die Akten nicht innerhalb von zwei Wochen vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, beantragte VW nun die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung seiner Klage.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern

25.03.2021 – 10:44

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern


















Berlin (ots)

Die Volkswagen AG versucht immer verzweifelter, die Dieselgate-VW-Akte beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) unter Verschluss zu halten. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig dem KBA ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, sollte es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Akten nicht vollumfänglich innerhalb von zwei Wochen zur Einsicht bereitstellen. Jetzt hat der VW-Konzern Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt werden soll.

Ein rechtskräftiges Urteil des VG Schleswig verpflichtet das KBA dazu, der DUH vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 zu gewähren. Diese Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen trotz des rechtskräftigen Urteils eine Klage eingereicht. Mittlerweile wehrt sich der Konzern in vier gegen die DUH und das KBA geführten Auseinandersetzungen gegen die Einsicht in die Akten zum Motor EA 288. Die DUH wertet dies als verzweifelten Versuch der Vertuschung unzulässiger Manipulation der Abgasreinigung, die auch am Motor EA 288 stattfand.

Millionen betrogene VW-Diesel-Käufer warten auf die seit fünf Jahren vom Kraftfahrtbundesamt verweigerte Offenlegung der VW-Dieselgate-Akte, um ihre Rechte gegen den niedersächsischen Staatskonzern durchsetzen zu können. Nachdem rechtskräftige Urteile und sogar Zwangsgeldandrohungen gegen das KBA vorliegen, muss die Verzweiflung bei VW groß sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass man mit vier parallelen rechtlichen Verfahren verhindern will, dass die Dieselgate-Akte veröffentlicht wird„, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erst vor wenigen Tagen hatte das VG Schleswig die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das KBA verfügt, sollten die Unterlagen nicht binnen zwei Wochen übergeben werden. Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt: „Volkswagen zieht alle Register – und wird doch scheitern. Denn rechtskräftige Urteile sind zu erfüllen. Das wird man auch in Wolfsburg lernen.“

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Übergabe der Akten zu verhindern.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch. Nachdem das VG Schleswig am 16. März 2021 gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht hatte, sollten die Akten nicht innerhalb von zwei Wochen vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, beantragte VW nun die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung seiner Klage.

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
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Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern

25.03.2021 – 10:44

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Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern


















Berlin (ots)

Die Volkswagen AG versucht immer verzweifelter, die Dieselgate-VW-Akte beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) unter Verschluss zu halten. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig dem KBA ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, sollte es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Akten nicht vollumfänglich innerhalb von zwei Wochen zur Einsicht bereitstellen. Jetzt hat der VW-Konzern Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt werden soll.

Ein rechtskräftiges Urteil des VG Schleswig verpflichtet das KBA dazu, der DUH vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 zu gewähren. Diese Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen trotz des rechtskräftigen Urteils eine Klage eingereicht. Mittlerweile wehrt sich der Konzern in vier gegen die DUH und das KBA geführten Auseinandersetzungen gegen die Einsicht in die Akten zum Motor EA 288. Die DUH wertet dies als verzweifelten Versuch der Vertuschung unzulässiger Manipulation der Abgasreinigung, die auch am Motor EA 288 stattfand.

Millionen betrogene VW-Diesel-Käufer warten auf die seit fünf Jahren vom Kraftfahrtbundesamt verweigerte Offenlegung der VW-Dieselgate-Akte, um ihre Rechte gegen den niedersächsischen Staatskonzern durchsetzen zu können. Nachdem rechtskräftige Urteile und sogar Zwangsgeldandrohungen gegen das KBA vorliegen, muss die Verzweiflung bei VW groß sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass man mit vier parallelen rechtlichen Verfahren verhindern will, dass die Dieselgate-Akte veröffentlicht wird„, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erst vor wenigen Tagen hatte das VG Schleswig die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das KBA verfügt, sollten die Unterlagen nicht binnen zwei Wochen übergeben werden. Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt: „Volkswagen zieht alle Register – und wird doch scheitern. Denn rechtskräftige Urteile sind zu erfüllen. Das wird man auch in Wolfsburg lernen.“

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Übergabe der Akten zu verhindern.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch. Nachdem das VG Schleswig am 16. März 2021 gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht hatte, sollten die Akten nicht innerhalb von zwei Wochen vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, beantragte VW nun die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung seiner Klage.

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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt

23.03.2021 – 14:22

BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 13. April 2021 als Termin zur Urteilsverkündung im Diesel-Revisionsverfahren VI ZR 274/20 genannt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 haben die Richter bereits klar zu erkennen gegeben, dass auch diese Kosten zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben. Der VI. Zivilsenat wird seine Entscheidung über die Revision der Volkswagen AG gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2020 (27 U 52/19) zum angegebenen Termin verkünden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf ihre Recht zu bestehen. Aufgrund der hohen Pressenachfragen werden wir als Instanzvertreter am Verkündungstermin persönlich für Interviews vor Ort sein.“

Die Klägerin hatte einen Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben, woraufhin die Gegenseite in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

Pressekontakt:

Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12
10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Zentrale Pressestelle
Mail: thorsten.wortmann@rosenmeister.org

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Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt

23.03.2021 – 14:22

BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 13. April 2021 als Termin zur Urteilsverkündung im Diesel-Revisionsverfahren VI ZR 274/20 genannt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 haben die Richter bereits klar zu erkennen gegeben, dass auch diese Kosten zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben. Der VI. Zivilsenat wird seine Entscheidung über die Revision der Volkswagen AG gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2020 (27 U 52/19) zum angegebenen Termin verkünden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf ihre Recht zu bestehen. Aufgrund der hohen Pressenachfragen werden wir als Instanzvertreter am Verkündungstermin persönlich für Interviews vor Ort sein.“

Die Klägerin hatte einen Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben, woraufhin die Gegenseite in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt

23.03.2021 – 14:22

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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 13. April 2021 als Termin zur Urteilsverkündung im Diesel-Revisionsverfahren VI ZR 274/20 genannt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 haben die Richter bereits klar zu erkennen gegeben, dass auch diese Kosten zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben. Der VI. Zivilsenat wird seine Entscheidung über die Revision der Volkswagen AG gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2020 (27 U 52/19) zum angegebenen Termin verkünden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf ihre Recht zu bestehen. Aufgrund der hohen Pressenachfragen werden wir als Instanzvertreter am Verkündungstermin persönlich für Interviews vor Ort sein.“

Die Klägerin hatte einen Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben, woraufhin die Gegenseite in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

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23.03.2021 – 14:22

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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 13. April 2021 als Termin zur Urteilsverkündung im Diesel-Revisionsverfahren VI ZR 274/20 genannt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 haben die Richter bereits klar zu erkennen gegeben, dass auch diese Kosten zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben. Der VI. Zivilsenat wird seine Entscheidung über die Revision der Volkswagen AG gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2020 (27 U 52/19) zum angegebenen Termin verkünden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf ihre Recht zu bestehen. Aufgrund der hohen Pressenachfragen werden wir als Instanzvertreter am Verkündungstermin persönlich für Interviews vor Ort sein.“

Die Klägerin hatte einen Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben, woraufhin die Gegenseite in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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