Veröffentlicht am

Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach

31.03.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach


















Berlin (ots)

-  Behörden führen gesetzlich vorgeschriebene physische Kontrollen einfach nicht durch: 5 Rote und 11 Gelbe Karten im DUH-Check 
-  Erhebliche Gesundheitsgefahr für Anwender von handgeführten Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie Freischneidern oder Motorsägen 
-  "Rote Karten" wegen kompletter behördlicher Ignoranz gehen an Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin 
-  Bundesumweltministerin Schulze verschleppt seit vier Jahren die Verabschiedung eines Kontroll- und Sanktionskatalogs für fehlerhafte handgeführte Gartengeräte  

Keine einzige Grüne Karte, dafür aber fünf Rote und 11 Gelbe Karten – so desaströs schneiden die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer bei einem Check durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte überprüft, ob die Behörden ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Abgasemissionen von handgeführten Gartengeräten im vergangenen Jahr kontrolliert haben.

Benzinbetriebene Gartengeräte wie Freischneider oder Motorsägen werden jetzt mit Beginn der Gartensaison wieder rausgeholt und angeboten. Selbst Lebensmittel-Discounter führen sie zunehmend in ihren Sortimenten. Die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor war daher nie wichtiger als jetzt, um die Atemorgane und das Herz-Kreislauf-System der Menschen vor erhöhten Schadstoffen zu schützen. Denn die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sind auch nachweislich relevant für die Schwere des Verlaufs von Covid-19 Erkrankungen.

„Während bei Lebensmitteln der Staat zu wirksamen Kontrollen und Strafen bei festgestellten Verstößen zurückgekehrt ist, verzichten die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei Umwelt- und Gesundheitsverstößen durch Verbrennungsmotoren weiterhin auf physische Kontrollen und abschreckende Strafen. Leider behindert auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Länderbehörden, indem sie den seit vier Jahren ausstehenden Ordnungswidrigkeitskatalog mit klar definierten Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (28. BImschV) weiter verzögert. Allerdings könnten die Länderbehörden dennoch kontrollieren und festgestellte Verstöße mit Geldbußen aufgrund der allgemeinen Grundsätze für die Verfügung von Geldauflagen ahnden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Wie in den Vorjahren hat die DUH auch für 2020 die Kontrolltätigkeit der 16 Bundesländer überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Keine einzige Marktüberwachungsbehörde hat das tatsächliche Abgasverhalten der häufig zu Dumpingpreisen angebotenen und bei Tests der DUH mit erschreckenden Abgaswerten aufgefallenen Geräte überprüft. Deshalb konnte im DUH-Check keine einzige Grüne Karte vergeben werden. Elf Bundesländer haben wenigstens formale Kontrollen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem die Überprüfung von Typengenehmigungen und deren Übereinstimmung mit den Hersteller-Angaben. Sie erhielten eine Gelbe Karte. Fünf Bundesländer bekommen sogar eine Rote Karte, weil sie keinerlei Kontrollen durchführen oder eine Auskunft zur Kontrolltätigkeit verweigern: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Seit 2013 befragt die DUH die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der handgeführten Gartengeräte mit Verbrennungsmotor und bewertet deren Kontrolltätigkeit.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Einem Produkt, das die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt nicht erfüllt, sieht man das nicht an, wenn es in den Regalen der Baumärkte zum Verkauf angeboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen darauf, dass die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte diesen Vorschriften entsprechen. Behördliche Marktüberwachung stellt sicher, dass Verbraucher vor illegalen Produkten geschützt werden und unterstützt darüber hinaus Wirtschaftsunternehmen, die sich an die Vorschriften halten. Entscheidend sind physische Laborprüfungen, da nur diese die gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen gewährleisten. Eigene Abgasmessungen der DUH haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass Gartengeräte mit Verbrennungsmotor bis zu sechsmal mehr giftige Verbrennungsabgase ausstoßen als erlaubt.“

Hintergrund:

Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr. 1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie weitergehende Vorgaben und klärt Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung. Auf dieser Basis sind die Bundesländer verpflichtet, Gartengeräte zu kontrollieren und die realen Abgasemissionen zu messen. Dennoch verweigern sie dies. Das Bundesumweltministerium wurde durch diese EU-Verordnung verpflichtet, einen wirksamen Sanktionskatalog für Verstöße zu verabschieden, verweigert sich dem aber seit vier Jahren.

Die DUH fordert von den Behörden eine Mindestanzahl regelmäßiger Labormessungen noch im Jahr 2021 und wirksame Strafen bei festgestellten Verstößen. Dafür sind akkreditierte Prüflabore vorhanden und Geldauflagen lassen sich auch ohne die ausstehende Konkretisierung in der 28. BImschV verhängen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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31.03.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach


















Berlin (ots)

-  Behörden führen gesetzlich vorgeschriebene physische Kontrollen einfach nicht durch: 5 Rote und 11 Gelbe Karten im DUH-Check 
-  Erhebliche Gesundheitsgefahr für Anwender von handgeführten Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie Freischneidern oder Motorsägen 
-  "Rote Karten" wegen kompletter behördlicher Ignoranz gehen an Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin 
-  Bundesumweltministerin Schulze verschleppt seit vier Jahren die Verabschiedung eines Kontroll- und Sanktionskatalogs für fehlerhafte handgeführte Gartengeräte  

Keine einzige Grüne Karte, dafür aber fünf Rote und 11 Gelbe Karten – so desaströs schneiden die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer bei einem Check durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte überprüft, ob die Behörden ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Abgasemissionen von handgeführten Gartengeräten im vergangenen Jahr kontrolliert haben.

Benzinbetriebene Gartengeräte wie Freischneider oder Motorsägen werden jetzt mit Beginn der Gartensaison wieder rausgeholt und angeboten. Selbst Lebensmittel-Discounter führen sie zunehmend in ihren Sortimenten. Die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor war daher nie wichtiger als jetzt, um die Atemorgane und das Herz-Kreislauf-System der Menschen vor erhöhten Schadstoffen zu schützen. Denn die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sind auch nachweislich relevant für die Schwere des Verlaufs von Covid-19 Erkrankungen.

„Während bei Lebensmitteln der Staat zu wirksamen Kontrollen und Strafen bei festgestellten Verstößen zurückgekehrt ist, verzichten die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei Umwelt- und Gesundheitsverstößen durch Verbrennungsmotoren weiterhin auf physische Kontrollen und abschreckende Strafen. Leider behindert auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Länderbehörden, indem sie den seit vier Jahren ausstehenden Ordnungswidrigkeitskatalog mit klar definierten Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (28. BImschV) weiter verzögert. Allerdings könnten die Länderbehörden dennoch kontrollieren und festgestellte Verstöße mit Geldbußen aufgrund der allgemeinen Grundsätze für die Verfügung von Geldauflagen ahnden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Wie in den Vorjahren hat die DUH auch für 2020 die Kontrolltätigkeit der 16 Bundesländer überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Keine einzige Marktüberwachungsbehörde hat das tatsächliche Abgasverhalten der häufig zu Dumpingpreisen angebotenen und bei Tests der DUH mit erschreckenden Abgaswerten aufgefallenen Geräte überprüft. Deshalb konnte im DUH-Check keine einzige Grüne Karte vergeben werden. Elf Bundesländer haben wenigstens formale Kontrollen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem die Überprüfung von Typengenehmigungen und deren Übereinstimmung mit den Hersteller-Angaben. Sie erhielten eine Gelbe Karte. Fünf Bundesländer bekommen sogar eine Rote Karte, weil sie keinerlei Kontrollen durchführen oder eine Auskunft zur Kontrolltätigkeit verweigern: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Seit 2013 befragt die DUH die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der handgeführten Gartengeräte mit Verbrennungsmotor und bewertet deren Kontrolltätigkeit.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Einem Produkt, das die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt nicht erfüllt, sieht man das nicht an, wenn es in den Regalen der Baumärkte zum Verkauf angeboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen darauf, dass die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte diesen Vorschriften entsprechen. Behördliche Marktüberwachung stellt sicher, dass Verbraucher vor illegalen Produkten geschützt werden und unterstützt darüber hinaus Wirtschaftsunternehmen, die sich an die Vorschriften halten. Entscheidend sind physische Laborprüfungen, da nur diese die gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen gewährleisten. Eigene Abgasmessungen der DUH haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass Gartengeräte mit Verbrennungsmotor bis zu sechsmal mehr giftige Verbrennungsabgase ausstoßen als erlaubt.“

Hintergrund:

Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr. 1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie weitergehende Vorgaben und klärt Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung. Auf dieser Basis sind die Bundesländer verpflichtet, Gartengeräte zu kontrollieren und die realen Abgasemissionen zu messen. Dennoch verweigern sie dies. Das Bundesumweltministerium wurde durch diese EU-Verordnung verpflichtet, einen wirksamen Sanktionskatalog für Verstöße zu verabschieden, verweigert sich dem aber seit vier Jahren.

Die DUH fordert von den Behörden eine Mindestanzahl regelmäßiger Labormessungen noch im Jahr 2021 und wirksame Strafen bei festgestellten Verstößen. Dafür sind akkreditierte Prüflabore vorhanden und Geldauflagen lassen sich auch ohne die ausstehende Konkretisierung in der 28. BImschV verhängen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

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Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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31.03.2021 – 10:04

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Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach


















Berlin (ots)

-  Behörden führen gesetzlich vorgeschriebene physische Kontrollen einfach nicht durch: 5 Rote und 11 Gelbe Karten im DUH-Check 
-  Erhebliche Gesundheitsgefahr für Anwender von handgeführten Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie Freischneidern oder Motorsägen 
-  "Rote Karten" wegen kompletter behördlicher Ignoranz gehen an Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin 
-  Bundesumweltministerin Schulze verschleppt seit vier Jahren die Verabschiedung eines Kontroll- und Sanktionskatalogs für fehlerhafte handgeführte Gartengeräte  

Keine einzige Grüne Karte, dafür aber fünf Rote und 11 Gelbe Karten – so desaströs schneiden die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer bei einem Check durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte überprüft, ob die Behörden ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Abgasemissionen von handgeführten Gartengeräten im vergangenen Jahr kontrolliert haben.

Benzinbetriebene Gartengeräte wie Freischneider oder Motorsägen werden jetzt mit Beginn der Gartensaison wieder rausgeholt und angeboten. Selbst Lebensmittel-Discounter führen sie zunehmend in ihren Sortimenten. Die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor war daher nie wichtiger als jetzt, um die Atemorgane und das Herz-Kreislauf-System der Menschen vor erhöhten Schadstoffen zu schützen. Denn die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sind auch nachweislich relevant für die Schwere des Verlaufs von Covid-19 Erkrankungen.

„Während bei Lebensmitteln der Staat zu wirksamen Kontrollen und Strafen bei festgestellten Verstößen zurückgekehrt ist, verzichten die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei Umwelt- und Gesundheitsverstößen durch Verbrennungsmotoren weiterhin auf physische Kontrollen und abschreckende Strafen. Leider behindert auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Länderbehörden, indem sie den seit vier Jahren ausstehenden Ordnungswidrigkeitskatalog mit klar definierten Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (28. BImschV) weiter verzögert. Allerdings könnten die Länderbehörden dennoch kontrollieren und festgestellte Verstöße mit Geldbußen aufgrund der allgemeinen Grundsätze für die Verfügung von Geldauflagen ahnden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Wie in den Vorjahren hat die DUH auch für 2020 die Kontrolltätigkeit der 16 Bundesländer überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Keine einzige Marktüberwachungsbehörde hat das tatsächliche Abgasverhalten der häufig zu Dumpingpreisen angebotenen und bei Tests der DUH mit erschreckenden Abgaswerten aufgefallenen Geräte überprüft. Deshalb konnte im DUH-Check keine einzige Grüne Karte vergeben werden. Elf Bundesländer haben wenigstens formale Kontrollen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem die Überprüfung von Typengenehmigungen und deren Übereinstimmung mit den Hersteller-Angaben. Sie erhielten eine Gelbe Karte. Fünf Bundesländer bekommen sogar eine Rote Karte, weil sie keinerlei Kontrollen durchführen oder eine Auskunft zur Kontrolltätigkeit verweigern: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Seit 2013 befragt die DUH die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der handgeführten Gartengeräte mit Verbrennungsmotor und bewertet deren Kontrolltätigkeit.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Einem Produkt, das die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt nicht erfüllt, sieht man das nicht an, wenn es in den Regalen der Baumärkte zum Verkauf angeboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen darauf, dass die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte diesen Vorschriften entsprechen. Behördliche Marktüberwachung stellt sicher, dass Verbraucher vor illegalen Produkten geschützt werden und unterstützt darüber hinaus Wirtschaftsunternehmen, die sich an die Vorschriften halten. Entscheidend sind physische Laborprüfungen, da nur diese die gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen gewährleisten. Eigene Abgasmessungen der DUH haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass Gartengeräte mit Verbrennungsmotor bis zu sechsmal mehr giftige Verbrennungsabgase ausstoßen als erlaubt.“

Hintergrund:

Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr. 1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie weitergehende Vorgaben und klärt Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung. Auf dieser Basis sind die Bundesländer verpflichtet, Gartengeräte zu kontrollieren und die realen Abgasemissionen zu messen. Dennoch verweigern sie dies. Das Bundesumweltministerium wurde durch diese EU-Verordnung verpflichtet, einen wirksamen Sanktionskatalog für Verstöße zu verabschieden, verweigert sich dem aber seit vier Jahren.

Die DUH fordert von den Behörden eine Mindestanzahl regelmäßiger Labormessungen noch im Jahr 2021 und wirksame Strafen bei festgestellten Verstößen. Dafür sind akkreditierte Prüflabore vorhanden und Geldauflagen lassen sich auch ohne die ausstehende Konkretisierung in der 28. BImschV verhängen.

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
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31.03.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach


















Berlin (ots)

-  Behörden führen gesetzlich vorgeschriebene physische Kontrollen einfach nicht durch: 5 Rote und 11 Gelbe Karten im DUH-Check 
-  Erhebliche Gesundheitsgefahr für Anwender von handgeführten Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie Freischneidern oder Motorsägen 
-  "Rote Karten" wegen kompletter behördlicher Ignoranz gehen an Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin 
-  Bundesumweltministerin Schulze verschleppt seit vier Jahren die Verabschiedung eines Kontroll- und Sanktionskatalogs für fehlerhafte handgeführte Gartengeräte  

Keine einzige Grüne Karte, dafür aber fünf Rote und 11 Gelbe Karten – so desaströs schneiden die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer bei einem Check durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte überprüft, ob die Behörden ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Abgasemissionen von handgeführten Gartengeräten im vergangenen Jahr kontrolliert haben.

Benzinbetriebene Gartengeräte wie Freischneider oder Motorsägen werden jetzt mit Beginn der Gartensaison wieder rausgeholt und angeboten. Selbst Lebensmittel-Discounter führen sie zunehmend in ihren Sortimenten. Die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor war daher nie wichtiger als jetzt, um die Atemorgane und das Herz-Kreislauf-System der Menschen vor erhöhten Schadstoffen zu schützen. Denn die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sind auch nachweislich relevant für die Schwere des Verlaufs von Covid-19 Erkrankungen.

„Während bei Lebensmitteln der Staat zu wirksamen Kontrollen und Strafen bei festgestellten Verstößen zurückgekehrt ist, verzichten die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei Umwelt- und Gesundheitsverstößen durch Verbrennungsmotoren weiterhin auf physische Kontrollen und abschreckende Strafen. Leider behindert auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Länderbehörden, indem sie den seit vier Jahren ausstehenden Ordnungswidrigkeitskatalog mit klar definierten Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (28. BImschV) weiter verzögert. Allerdings könnten die Länderbehörden dennoch kontrollieren und festgestellte Verstöße mit Geldbußen aufgrund der allgemeinen Grundsätze für die Verfügung von Geldauflagen ahnden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Wie in den Vorjahren hat die DUH auch für 2020 die Kontrolltätigkeit der 16 Bundesländer überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Keine einzige Marktüberwachungsbehörde hat das tatsächliche Abgasverhalten der häufig zu Dumpingpreisen angebotenen und bei Tests der DUH mit erschreckenden Abgaswerten aufgefallenen Geräte überprüft. Deshalb konnte im DUH-Check keine einzige Grüne Karte vergeben werden. Elf Bundesländer haben wenigstens formale Kontrollen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem die Überprüfung von Typengenehmigungen und deren Übereinstimmung mit den Hersteller-Angaben. Sie erhielten eine Gelbe Karte. Fünf Bundesländer bekommen sogar eine Rote Karte, weil sie keinerlei Kontrollen durchführen oder eine Auskunft zur Kontrolltätigkeit verweigern: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Seit 2013 befragt die DUH die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der handgeführten Gartengeräte mit Verbrennungsmotor und bewertet deren Kontrolltätigkeit.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Einem Produkt, das die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt nicht erfüllt, sieht man das nicht an, wenn es in den Regalen der Baumärkte zum Verkauf angeboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen darauf, dass die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte diesen Vorschriften entsprechen. Behördliche Marktüberwachung stellt sicher, dass Verbraucher vor illegalen Produkten geschützt werden und unterstützt darüber hinaus Wirtschaftsunternehmen, die sich an die Vorschriften halten. Entscheidend sind physische Laborprüfungen, da nur diese die gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen gewährleisten. Eigene Abgasmessungen der DUH haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass Gartengeräte mit Verbrennungsmotor bis zu sechsmal mehr giftige Verbrennungsabgase ausstoßen als erlaubt.“

Hintergrund:

Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr. 1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie weitergehende Vorgaben und klärt Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung. Auf dieser Basis sind die Bundesländer verpflichtet, Gartengeräte zu kontrollieren und die realen Abgasemissionen zu messen. Dennoch verweigern sie dies. Das Bundesumweltministerium wurde durch diese EU-Verordnung verpflichtet, einen wirksamen Sanktionskatalog für Verstöße zu verabschieden, verweigert sich dem aber seit vier Jahren.

Die DUH fordert von den Behörden eine Mindestanzahl regelmäßiger Labormessungen noch im Jahr 2021 und wirksame Strafen bei festgestellten Verstößen. Dafür sind akkreditierte Prüflabore vorhanden und Geldauflagen lassen sich auch ohne die ausstehende Konkretisierung in der 28. BImschV verhängen.

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Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach


















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-  Behörden führen gesetzlich vorgeschriebene physische Kontrollen einfach nicht durch: 5 Rote und 11 Gelbe Karten im DUH-Check 
-  Erhebliche Gesundheitsgefahr für Anwender von handgeführten Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie Freischneidern oder Motorsägen 
-  "Rote Karten" wegen kompletter behördlicher Ignoranz gehen an Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin 
-  Bundesumweltministerin Schulze verschleppt seit vier Jahren die Verabschiedung eines Kontroll- und Sanktionskatalogs für fehlerhafte handgeführte Gartengeräte  

Keine einzige Grüne Karte, dafür aber fünf Rote und 11 Gelbe Karten – so desaströs schneiden die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer bei einem Check durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte überprüft, ob die Behörden ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Abgasemissionen von handgeführten Gartengeräten im vergangenen Jahr kontrolliert haben.

Benzinbetriebene Gartengeräte wie Freischneider oder Motorsägen werden jetzt mit Beginn der Gartensaison wieder rausgeholt und angeboten. Selbst Lebensmittel-Discounter führen sie zunehmend in ihren Sortimenten. Die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor war daher nie wichtiger als jetzt, um die Atemorgane und das Herz-Kreislauf-System der Menschen vor erhöhten Schadstoffen zu schützen. Denn die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sind auch nachweislich relevant für die Schwere des Verlaufs von Covid-19 Erkrankungen.

„Während bei Lebensmitteln der Staat zu wirksamen Kontrollen und Strafen bei festgestellten Verstößen zurückgekehrt ist, verzichten die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei Umwelt- und Gesundheitsverstößen durch Verbrennungsmotoren weiterhin auf physische Kontrollen und abschreckende Strafen. Leider behindert auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Länderbehörden, indem sie den seit vier Jahren ausstehenden Ordnungswidrigkeitskatalog mit klar definierten Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (28. BImschV) weiter verzögert. Allerdings könnten die Länderbehörden dennoch kontrollieren und festgestellte Verstöße mit Geldbußen aufgrund der allgemeinen Grundsätze für die Verfügung von Geldauflagen ahnden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Wie in den Vorjahren hat die DUH auch für 2020 die Kontrolltätigkeit der 16 Bundesländer überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Keine einzige Marktüberwachungsbehörde hat das tatsächliche Abgasverhalten der häufig zu Dumpingpreisen angebotenen und bei Tests der DUH mit erschreckenden Abgaswerten aufgefallenen Geräte überprüft. Deshalb konnte im DUH-Check keine einzige Grüne Karte vergeben werden. Elf Bundesländer haben wenigstens formale Kontrollen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem die Überprüfung von Typengenehmigungen und deren Übereinstimmung mit den Hersteller-Angaben. Sie erhielten eine Gelbe Karte. Fünf Bundesländer bekommen sogar eine Rote Karte, weil sie keinerlei Kontrollen durchführen oder eine Auskunft zur Kontrolltätigkeit verweigern: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Seit 2013 befragt die DUH die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der handgeführten Gartengeräte mit Verbrennungsmotor und bewertet deren Kontrolltätigkeit.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Einem Produkt, das die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt nicht erfüllt, sieht man das nicht an, wenn es in den Regalen der Baumärkte zum Verkauf angeboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen darauf, dass die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte diesen Vorschriften entsprechen. Behördliche Marktüberwachung stellt sicher, dass Verbraucher vor illegalen Produkten geschützt werden und unterstützt darüber hinaus Wirtschaftsunternehmen, die sich an die Vorschriften halten. Entscheidend sind physische Laborprüfungen, da nur diese die gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen gewährleisten. Eigene Abgasmessungen der DUH haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass Gartengeräte mit Verbrennungsmotor bis zu sechsmal mehr giftige Verbrennungsabgase ausstoßen als erlaubt.“

Hintergrund:

Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr. 1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie weitergehende Vorgaben und klärt Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung. Auf dieser Basis sind die Bundesländer verpflichtet, Gartengeräte zu kontrollieren und die realen Abgasemissionen zu messen. Dennoch verweigern sie dies. Das Bundesumweltministerium wurde durch diese EU-Verordnung verpflichtet, einen wirksamen Sanktionskatalog für Verstöße zu verabschieden, verweigert sich dem aber seit vier Jahren.

Die DUH fordert von den Behörden eine Mindestanzahl regelmäßiger Labormessungen noch im Jahr 2021 und wirksame Strafen bei festgestellten Verstößen. Dafür sind akkreditierte Prüflabore vorhanden und Geldauflagen lassen sich auch ohne die ausstehende Konkretisierung in der 28. BImschV verhängen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
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