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Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte

15.04.2021 – 11:01

CosmosDirekt

Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte


















Saarbrücken (ots)

Die Zahl der Elektroautos in Deutschland wächst und wächst. Gefördert wird dieser Trend durch die Bundesregierung mit dem Umweltbonus sowie Vorteilen für Elektroautos im Straßenverkehr. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Tipps für den Kauf und die Versicherung eines E-Autos.

Leise, energiesparend, schadstoffarm – Elektroautos gehören zu den aktuell emissionsärmsten Fahrzeugen auf dem Markt und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das bestätigen auch die Kfz-Neuzulassungszahlen: 2020 wurden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 194.163 reine Elektroautos in Deutschland zugelassen, ein Plus von über 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr[1]. CosmosDirekt erklärt, worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte und welche Vorteile man sich sichern kann.

VON UMWELTBONUS UND INNOVATIONSPRÄMIE PROFITIEREN

Um den Klimaschutz und die Luftqualität zu verbessern, fördert der Gesetzgeber seit 2016 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die Anschaffung von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und den meisten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mit einem Listenpreis von maximal 65.000 Euro. Dieser sogenannte Umweltbonus soll den Absatz von neuen sowie jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen ankurbeln. Im Jahr 2020 wurde der bisherige Umweltbonus erhöht. Diese Regelung ist bis mindestens 31. Dezember 2025 gültig.[2] „Aktuell erhält man beim Kauf eines Plug-In-Hybriden einen Zuschuss vom Staat von bis zu 4.500 Euro, bei Fahrzeugen mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb sogar bis zu 6.000 Euro. Dieser gilt auch rückwirkend für Autos mit einer EU-Zulassung ab dem 4. November 2019“, erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (sogenannte BAFA-Liste)[3].

STEUERFREI FAHREN MIT ELEKTROAUTOS

Bei der Versicherung für elektrisch betriebene Autos lässt sich laut EmoG ebenfalls sparen. Grundsätzlich ist in Deutschland für jedes, für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-, Hybrid- und Brennstoffzellenautos. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf. Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nicht ab. Es ist deshalb unbedingt ratsam, eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, um sich für mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Roman Wagner dazu: „Grundsätzlich ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung auch für elektrisch betriebene Pkw sehr empfehlenswert. Kaskoversicherungen für E-Autos sehen meist spezielle Zusatzleistungen vor, denn der Antriebs-Akku ist besonders wertvoll und sollte gegen möglichst viele Arten von Schäden abgesichert sein. Gerade bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen sollte möglichst auch die fest installierte, heimische Ladestation im Kasko-Versicherungsschutz enthalten sein.“ Schäden an dieser sogenannten Wallbox sichert oftmals schon die Teilkasko ab.

Dasselbe gilt für Überspannungsschäden am elektrisch betriebenen Fahrzeug, wenn während des Ladevorgangs ein Blitz ins Gebäude einschlägt und über das Ladekabel zum Fahrzeug übertragen wird. Roman Wagner empfiehlt eine Vollkaskoversicherung für elektrisch betriebene Autos: „Meist gewährleistet diese den umfassendsten Schutz und sichert u. a. den Antriebs-Akku gegen fast jede Art von Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Bedienfehler ab.“ Beim Gebrauchtkauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs sollte man besonders auf eine noch möglichst lange Dauer der Herstellergarantie für den Akku achten. „Generell gilt: Falls dieser Akku nur gemietet ist, sollte man mit seiner Kfz-Versicherung klären, ob er in den üblichen Leistungsrahmen einer Kaskopolice fällt“, rät Roman Wagner.

Übrigens: Eine Wallbox sollte grundsätzlich nur von einem qualifizierten Elektro-Fachbetrieb installiert werden, der das vorhandene Stromnetz zuvor auf seine Eignung überprüft. Dringend abzuraten ist von Eigenbauten. Auch der Einbau einer eigenen Ladestation kann seit November 2020 auf Antrag durch die KfW mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert werden.[4]

E WIE ENTSPANNT: VORTEILE DES E-KENNZEICHENS

Seit 2015 können Fahrzeughalter im Zuge des EmoG einen zusätzlichen Buchstaben für das Kennzeichen ihres elektrisch betriebenen Fahrzeugs beantragen. Dieses dient dazu, die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland zu unterstützen und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen. Denn das zusätzliche „E“ am Ende der klassischen Buchstaben-Nummern-Kombination bringt einige Vorteile mit sich. So berechtigt das E-Kennzeichen in manchen Städten und Kommunen zum kostenlosen Parken auf speziellen Parkplätzen, dem Fahren auf der Busspur oder zum gebührenfreien Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen. Roman Wagner weist jedoch darauf hin: „Nicht jede Stadt oder Kommune setzt die Begünstigungen des E-Kennzeichens in gleichem Maße um. Im Zweifelsfall sollte man sich vorab informieren, welche Regelungen jeweils gelten.“ Das E-Kennzeichen kann man bei der Zulassung des elektrisch betriebenen Fahrzeugs auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten. Eine Pflicht, ein Elektroauto mit einem E-Kennzeichen zuzulassen, gibt es in Deutschland jedoch nicht.

GEFAHREN DURCH GERÄUSCHARMES FAHREN

Bei allen Vorteilen: Einer der spürbarsten Nachteile von Elektroautos für andere Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern im Straßenverkehr ist das fehlende Motorgeräusch. Seit dem 1. Juli 2019 müssen deshalb bereits alle neuen Typen von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektroautos mit einem künstlichen Geräusch, dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), ausgestattet sein. Dieses soll insbesondere Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen schützen, indem es sowohl beim Rückwärtsfahren als auch beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen bestimmten Geräuschpegel erzeugt. Alle ab Juli 2021 neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge, also auch die aus älteren Modellreihen, müssen dann ein Warngeräusch abgeben. Fußgänger und Radfahrer sollten sich also grundsätzlich im Straßenverkehr und insbesondere beim Überqueren der Straße nicht nur auf ihr Gehör verlassen. Roman Wagner gibt zudem zu bedenken: „Alle E-Fahrzeugfahrer sollten sich bewusst sein, dass sie im Straßenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern anders als mit einem Verbrenner-Fahrzeug wahrgenommen werden können und daher umso aufmerksamer und vorausschauender beim Gebrauch des E-Fahrzeugs agieren.“

[1] Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt: https://ots.de/vVpWiD

[2] Quelle: Bundesregierung: https://ots.de/kuLlXD

[3] Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://ots.de/eTMYXO

[4] Quelle: KfW: https://ots.de/YJRrBW

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