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Muster Gruendungsprotokoll der Dieter Michaelis Grosshandel Gesellschaft mbH aus Wiesbaden

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Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 51573

Heute, den 11.03.2021, erschienen vor mir, Karlhorst Barthel, Notar mit dem Amtssitz in Wiesbaden,

1) Frau Götz Seifert,
2) Herr Elfgund Kock,
3) Herr Gundolf Fuchs,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Dieter Michaelis Grosshandel Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wiesbaden.

2. Gegenstand des Unternehmens ist Lebensmittelherstellung Teilbereiche Wirtschaftszweige nach Abteilung Globalisierte Lebensmittelwirtschaft und Ressourcenschutz Fachmedien Navigationsmenü.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 35168 Euro (i. W. drei fünf eins sechs acht Euro) und wird wie folgt übernommen:

Frau Götz Seifert uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 17047 Euro
(i. W. eins sieben null vier sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

Herr Elfgund Kock uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 2516 Euro
(i. W. zwei fünf eins sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

Herr Gundolf Fuchs uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 15605 Euro
(i. W. eins fünf sechs null fünf Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Dieter Michaelis,geboren am 8.6.1943 , wohnhaft in Wiesbaden, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

7. Die Erschienenen wurden vom Notar Karlhorst Barthel insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.


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Top 5 bausubunternehmervertrag:

    Veröffentlicht am

    Muster Gruendungsprotokoll der Hildburga Hühnlein Zustellservice Ges. mit beschraenkter Haftung aus Göttingen

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    Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

    UR. Nr. 2014

    Heute, den 10.03.2021, erschienen vor mir, Gernfried Altamoda, Notar mit dem Amtssitz in Göttingen,

    1) Frau Elisa Bräuer,
    2) Herr Sibylle Eckstein,
    3) Herr Ottomar Rausch,

    1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
    Hildburga Hühnlein Zustellservice Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Göttingen.

    2. Gegenstand des Unternehmens ist Möbelhà Navigationsmenü.

    3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 491690 Euro (i. W. vier neun eins sechs neun null Euro) und wird wie folgt übernommen:

    Frau Elisa Bräuer uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 57064 Euro
    (i. W. fünf sieben null sechs vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

    Herr Sibylle Eckstein uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 417774 Euro
    (i. W. vier eins sieben sieben sieben vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

    Herr Ottomar Rausch uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 16852 Euro
    (i. W. eins sechs acht fünf zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

    Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
    50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

    4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Hildburga Hühnlein,geboren am 29.6.1977 , wohnhaft in Göttingen, bestellt.
    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

    5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
    Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

    6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
    scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

    7. Die Erschienenen wurden vom Notar Gernfried Altamoda insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

    Hinweise:
    1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
    2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
    3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
    4) Nicht Zutreffendes streichen.


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    Top 7 datenschutz:

      Veröffentlicht am

      Treuhandvertrag der Fränzi Haack Krankenhausbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Moers

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      GmbH Treuhandvertrag

      zwischen

      Fränzi Haack Krankenhausbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Moers)

      (nachstehend „Treugeber“ genannt)

      und

      Ingram Eisele Gebrauchtwagen Ges. m. b. Haftung, (Paderborn)

      (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

      1. Vertragsgegenstand

      1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Gelsenkirchen), auf dem Konto Nr. 443839 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

      1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

      Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

      1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

      1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

      2. Haftung

      Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

      3. Honorar

      Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 317.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

      4. Geheimhaltung

      Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

      5. Weitere Bestimmungen

      5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

      5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

      5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

      (Moers, Datum):

      Für Fränzi Haack Krankenhausbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Für Ingram Eisele Gebrauchtwagen Ges. m. b. Haftung:

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      Top 3 loi:

        Veröffentlicht am

        Muster Gruendungsprotokoll der Wolfeckart Hecker Krankenkassen Ges. m. b. Haftung aus Braunschweig

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        Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

        UR. Nr. 47501

        Heute, den 05.03.2021, erschienen vor mir, Barthold Feuerthaler, Notar mit dem Amtssitz in Braunschweig,

        1) Frau Cläre Kohl,
        2) Herr Jan Specht,
        3) Herr Ehrmut Neubauer,

        1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
        Wolfeckart Hecker Krankenkassen Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Braunschweig.

        2. Gegenstand des Unternehmens ist Veranstaltung Pflichten eines Veranstalters Phasen einer Veranstaltung Veranstaltungsziele Veranstaltungsformen Möglichkeiten der Versicherung Andere Begriffsverwendungen Berufe Gesetzliche Bestimmungen Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft Navigationsmenü.

        3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 286855 Euro (i. W. zwei acht sechs acht fünf fünf Euro) und wird wie folgt übernommen:

        Frau Cläre Kohl uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 194861 Euro
        (i. W. eins neun vier acht sechs eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

        Herr Jan Specht uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 90313 Euro
        (i. W. neun null drei eins drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

        Herr Ehrmut Neubauer uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 1681 Euro
        (i. W. eins sechs acht eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

        Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
        50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

        4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Wolfeckart Hecker,geboren am 6.11.1956 , wohnhaft in Braunschweig, bestellt.
        Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

        5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
        Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

        6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
        scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

        7. Die Erschienenen wurden vom Notar Barthold Feuerthaler insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

        Hinweise:
        1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
        2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
        3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
        4) Nicht Zutreffendes streichen.


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        Top 7 gbrgesellschaftsvertrag:

          Veröffentlicht am

          Treuhandvertrag der Wiltraud Hamann Automobilzulieferer Gesellschaft mbH aus Halle

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          GmbH Treuhandvertrag

          zwischen

          Wiltraud Hamann Automobilzulieferer Gesellschaft mbH, (Halle)

          (nachstehend „Treugeber“ genannt)

          und

          Heidegard Wild Organisationsberatungen GmbH, (Pforzheim)

          (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

          1. Vertragsgegenstand

          1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Bremen), auf dem Konto Nr. 1554921 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

          1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

          Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

          1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

          1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

          2. Haftung

          Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

          3. Honorar

          Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 299.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

          4. Geheimhaltung

          Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

          5. Weitere Bestimmungen

          5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

          5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

          5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

          (Halle, Datum):

          Für Wiltraud Hamann Automobilzulieferer Gesellschaft mbH: Für Heidegard Wild Organisationsberatungen GmbH:

          ________________________________ ________________________________


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          Top 6 darlehensvertrag:

            Veröffentlicht am

            Treuhandvertrag der Adelina Schaffhauser Elektriker Ges. m. b. Haftung aus Bremen

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            GmbH Treuhandvertrag

            zwischen

            Adelina Schaffhauser Elektriker Ges. m. b. Haftung, (Bremen)

            (nachstehend „Treugeber“ genannt)

            und

            Irmfried Doll Tourismus Ges. m. b. Haftung, (Leverkusen)

            (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

            1. Vertragsgegenstand

            1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Krefeld), auf dem Konto Nr. 5326569 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

            1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

            Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

            1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

            1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

            2. Haftung

            Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

            3. Honorar

            Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 212.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

            4. Geheimhaltung

            Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

            5. Weitere Bestimmungen

            5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

            5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

            5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

            (Bremen, Datum):

            Für Adelina Schaffhauser Elektriker Ges. m. b. Haftung: Für Irmfried Doll Tourismus Ges. m. b. Haftung:

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            Top 8 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

              Veröffentlicht am

              Muster Gruendungsprotokoll der Rebecca Buchner Bildbearbeitung Ges. m. b. Haftung aus Köln

              kredite leasing Bürgschaften Gruendung kontokorrent finanzierung gmbh kaufen 34c

              Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

              UR. Nr. 49621

              Heute, den 05.03.2021, erschienen vor mir, Bernhardt Heyer, Notar mit dem Amtssitz in Köln,

              1) Frau Alexander Menke,
              2) Herr Dennis Schott,
              3) Herr Arnd Wetzel,

              1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
              Rebecca Buchner Bildbearbeitung Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Köln.

              2. Gegenstand des Unternehmens ist Wach- u. Sicherheitsunternehmen.

              3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 435628 Euro (i. W. vier drei fünf sechs zwei acht Euro) und wird wie folgt übernommen:

              Frau Alexander Menke uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 24176 Euro
              (i. W. zwei vier eins sieben sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

              Herr Dennis Schott uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 396813 Euro
              (i. W. drei neun sechs acht eins drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

              Herr Arnd Wetzel uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 14639 Euro
              (i. W. eins vier sechs drei neun Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

              Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
              50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

              4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Rebecca Buchner,geboren am 20.4.1955 , wohnhaft in Köln, bestellt.
              Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

              5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
              Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

              6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
              scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

              7. Die Erschienenen wurden vom Notar Bernhardt Heyer insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

              Hinweise:
              1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
              2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
              3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
              4) Nicht Zutreffendes streichen.


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                Veröffentlicht am

                Treuhandvertrag der Willehad Burghardt Organisationsberatungen Gesellschaft mbH aus Mannheim

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                GmbH Treuhandvertrag

                zwischen

                Willehad Burghardt Organisationsberatungen Gesellschaft mbH, (Mannheim)

                (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                und

                Siglinde Brandes Dämmstoffe Ges. m. b. Haftung, (Erlangen)

                (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                1. Vertragsgegenstand

                1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Hagen), auf dem Konto Nr. 4498151 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                2. Haftung

                Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                3. Honorar

                Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 439.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                4. Geheimhaltung

                Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                5. Weitere Bestimmungen

                5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                (Mannheim, Datum):

                Für Willehad Burghardt Organisationsberatungen Gesellschaft mbH: Für Siglinde Brandes Dämmstoffe Ges. m. b. Haftung:

                ________________________________ ________________________________


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                Top 10 arbeitsvertrag:

                  Veröffentlicht am

                  Muster Gruendungsprotokoll der Heidelind Pfeiffer Optiker Ges. mit beschraenkter Haftung aus Berlin

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                  Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

                  UR. Nr. 19032

                  Heute, den 04.03.2021, erschienen vor mir, Helmrich Parafonte, Notar mit dem Amtssitz in Berlin,

                  1) Frau Timo Jahnke,
                  2) Herr Annekäthe Alacarte,
                  3) Herr Lienhardt Delamontagne,

                  1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
                  Heidelind Pfeiffer Optiker Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Berlin.

                  2. Gegenstand des Unternehmens ist Baur Navigationsmenü.

                  3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 193862 Euro (i. W. eins neun drei acht sechs zwei Euro) und wird wie folgt übernommen:

                  Frau Timo Jahnke uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 6997 Euro
                  (i. W. sechs neun neun sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

                  Herr Annekäthe Alacarte uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 119553 Euro
                  (i. W. eins eins neun fünf fünf drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

                  Herr Lienhardt Delamontagne uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 67312 Euro
                  (i. W. sechs sieben drei eins zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

                  Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
                  50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

                  4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Heidelind Pfeiffer,geboren am 18.1.1941 , wohnhaft in Berlin, bestellt.
                  Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

                  5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
                  Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

                  6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
                  scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

                  7. Die Erschienenen wurden vom Notar Helmrich Parafonte insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

                  Hinweise:
                  1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
                  2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
                  3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
                  4) Nicht Zutreffendes streichen.


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                    Veröffentlicht am

                    Muster Gruendungsprotokoll der Steph Hölscher Schneidereien Gesellschaft mit beschraenkter Haftung aus Darmstadt

                    Unternehmensgründung GmbH gmbh aktien kaufen Gruendung Bauunternehmen gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung

                    Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

                    UR. Nr. 70368

                    Heute, den 04.03.2021, erschienen vor mir, Ingolf Urner, Notar mit dem Amtssitz in Darmstadt,

                    1) Frau Theresia Lustig,
                    2) Herr Bodo Thiel,
                    3) Herr Waltrudis Pietsch,

                    1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
                    Steph Hölscher Schneidereien Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Darmstadt.

                    2. Gegenstand des Unternehmens ist Nachrichtenagentur Definition Aufbau und Arbeitsweise der Nachrichtenagenturen Geschichte Nachrichtenagenturen (Stand 2020) Navigationsmenü.

                    3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 206694 Euro (i. W. zwei null sechs sechs neun vier Euro) und wird wie folgt übernommen:

                    Frau Theresia Lustig uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 19913 Euro
                    (i. W. eins neun neun eins drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

                    Herr Bodo Thiel uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 89739 Euro
                    (i. W. acht neun sieben drei neun Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

                    Herr Waltrudis Pietsch uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 97042 Euro
                    (i. W. neun sieben null vier zwei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

                    Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
                    50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

                    4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Steph Hölscher,geboren am 2.11.1993 , wohnhaft in Darmstadt, bestellt.
                    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

                    5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
                    Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

                    6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
                    scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

                    7. Die Erschienenen wurden vom Notar Ingolf Urner insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

                    Hinweise:
                    1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
                    2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
                    3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
                    4) Nicht Zutreffendes streichen.


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